Gülseren Demirel
Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das die Zweite Lesung ist, werde ich mich bei diesem Gesetzentwurf auf den zentralen Punkt der Regelanfrage konzentrieren. Es sind ja ein paar im Detail sehr gute Sachen drin wie zum Besoldungsrecht oder bei der Bezahlung bei der Feuerwehr in der Ausbildung. Daher fragt man sich auch, wie man in so einem Gesetzentwurf, der sich bemüht, Entbürokratisierung vorzunehmen und eine moderne Arbeitswelt zu definieren, mit so einer Forderung nach einer Regelanfrage kommen kann. Was hat das da drin eigentlich zu suchen? Was bedeutet denn die Regelanfrage? Alexander Dietrich, Sie haben gesagt, es überrascht Sie, dass wir damit ein Problem haben. Mich überrascht, dass es Sie überrascht. "Regelanfrage" bedeutet, dass ich als Landtagsabgeordnete der Exekutive einen Blankoscheck, eine Allgemeinvollmacht ausstelle und sage: Sie haben jetzt die Entscheidungskompetenz, selbst zu entscheiden, bei welchen Personaleinstellungen eine Verfassungsschutzabfrage getätigt werden soll. Eine Verfassungsschutzabfrage bedeutet ein immenses Einschränken der Bürgerrechte. Deshalb ist das auch ein sehr sensibler Bereich. Es ist auch nicht so, dass wir dieses Instrument bisher nicht gehabt hätten. In bestimmten Berufsfeldern haben wir das Instrument: Polizeianwärter:innen, Richter:innen – besonders sensible Bereiche. Das gehört doch eigentlich zum Parlamentarismus: Wenn man aus der Exekutive heraus Schwächen erkennt, dann unterbreitet man dem Parlament Vorschläge, in welchem Bereich man dieses Instrument weiterentwickeln kann. Da wären wir auch sehr gerne bereit gewesen, mit Ihnen konstruktiv zu diskutieren. Ich glaube, wir brauchen uns nicht darüber zu streiten, dass wir Beamtinnen und Beamte brauchen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Dass wir solche Themen immer wieder und in einer Häufigkeit hier diskutieren und sogar Ordnungsgelder im Parlament beschlossen haben, um würdig und respektvoll miteinander umzugehen, haben wir Ihnen von rechts außen zu verdanken. Daher sind Sie von der Rechts-außen-Partei die letzten, die sich hier als Opfer stilisieren können! (Beifall bei den GRÜNEN) Es ist als Abgeordnete mein Recht, mein Job, darauf zu achten, dass Bürgerrechte nicht beschnitten werden – man muss sehr sensibel damit umgehen. Dass dieses Recht nun mit einem Gesetzentwurf auf die Exekutive übertragen werden soll – und noch dazu ohne jegliche Kritik und ohne Diskussion –, soll ich einfach zur Kenntnis nehmen? Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sollten lieber unsere Institutionen widerstandsfähiger machen. Wir sind mit dabei, wenn es darum geht, dass der öffentliche Dienst wirklich eine demokratische Rolle übernimmt und auch eine Symbolwirkung in die Gesellschaft hinein hat. Da sind wir auch bereit, miteinander zu debattieren. Wir sind aber nicht bereit, in jeder Neueinstellung im öffentlichen Dienst einen potenziellen Antidemokraten zu sehen. Dem verweigern wir uns. So etwas gehört ins Parlament, in eine konstruktive Debatte. Zweitens verwundert mich, dass dieser Gesetzentwurf durch einen Änderungsantrag ergänzt wird, der nicht einmal fachlich diskutiert wird, aber die Möglichkeiten der Teilzeit beschränkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bedeutet denn Teilzeit? – Teilzeitstellen sind nicht Bittsteller-Arbeitsplätze. Teilzeitmodelle dienen der Gleichstellung. Teilzeitmodelle dienen dazu, den Spagat zwischen Beruf und Familie hinzukriegen. Teilzeitmodelle dienen dazu, dass Frauen, die leider Gottes im 21. Jahrhundert immer noch mehr in der Verantwortung der Familiensorge sind, die Möglichkeit haben, diese beiden Verantwortungsbereiche unter einen Hut zu bringen. Bevor im Fachausschuss darüber eine richtige fachpolitische, familienpolitische, frauenpolitische Debatte geführt werden kann, machen Sie das mit einem Änderungsantrag. Ich finde das im Interesse der Frauen und auch der Familienpolitik beschämend. Wir lehnen ab. (Beifall bei den GRÜNEN)
