Bernhard Seidenath
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Zweiter Lesung befassen wir uns heute mit dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Das ist ja auch ein ganz wichtiges Thema, ein Megathema; denn Pflege betrifft immer mehr Menschen in unserem Land. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Das ist ein Megathema, das die Menschen bewegt wie kaum ein anderes. Es geht weiterhin um nicht mehr und nicht weniger als darum, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Wir wollen, wir müssen eine menschenwürdige Pflege sicherstellen, und daran, wie wir mit den Vulnerabelsten umgehen, den Pflegebedürftigen, zeigt sich die Humanität unserer Gesellschaft. Deshalb müssen wir die Rechtsgrundlagen anpassen. Wir müssen auch und gerade auf Bundesebene Pflege neu, anders und groß denken. Wir müssen die vielen Baustellen angehen. Pflege darf kein Armutsrisiko mehr sein. Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung. Wir müssen pflegende Angehörige wirksam entlasten und deutlich stärker unterstützen als bisher. Wir müssen Bürokratie abbauen. Wir brauchen wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Pflege, und wir brauchen eine Vereinfachung und eine Regionalisierung von Strukturen, Entbürokratisierung und Digitalisierung. Wir brauchen mutige Schritte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In diesen Wunsch nach möglichst passgenauen und modernen Lösungen fügt sich auch unser Gesetzentwurf zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes ein. Wir brauchen passgenaue Lösungen für die Pflegebedürftigen und für ihre Angehörigen. Deshalb gibt es seit 2018 das Landespflegegeld mit einem Betrag von 1.000 Euro für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2, die den Hauptwohnsitz in Bayern haben. Dieser Betrag wird auf keine staatliche Leistung angerechnet. Ziel ist hier die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen. Es geht darum, die Würde der Pflegebedürftigen zu stärken. Wir wollen aber reformieren. Wir müssen reformieren. Wir haben deshalb schon vor einiger Zeit angekündigt, das Pflegegeldjahr an das Kalenderjahr anzupassen. Zu Beginn des nächsten Jahres, 2026, wird also das Landespflegegeld für 2025 ausbezahlt, noch in voller Höhe, 1.000 Euro. Weil wir möglichst passgenaue Lösungen brauchen, müssen wir weiter reformieren. Die weitere Reformierung besteht darin, dass wir mit dem neuen Gesetzentwurf ab dem nächsten Jahr, 2026, Auszahlung dann Anfang 2027, die Direktzahlungen von 1.000 Euro auf 500 Euro halbieren, gleichzeitig aber das frei werdende Geld in die Strukturen der Pflege investieren. Nur ein Beispiel, weil die Verwendung des Geldes, dieser 232 Millionen Euro, die frei werden, noch nicht in Stein gemeißelt ist: Wenn die Investitionskosten übernommen werden, sei es in der ambulanten Pflege oder in der stationären Langzeitpflege, hilft das den Betroffenen, den Pflegebedürftigen und den Angehörigen ebenso sehr. Das kommt ihnen direkt zugute. Das stärkt die Pflege insgesamt. (Beifall bei der CSU – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Alles folgt deshalb den Fragen: Wie können wir für das Megathema Pflege in Zukunft gute Lösungen finden? Wie können wir die Pflege und ihre Strukturen stärken? Wie können wir Schwachstellen abstellen? Familienentlastende Dienste wie Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, Helferkreise, Betreuungsgruppen und die Pflegebedürftigen unterstützende Konzepte des sozialen Nahraums müssen erheblich ausgebaut und ausgeweitet werden. Gleiches gilt für alternative Wohnformen, Pflegewohnungen und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Es ist also gut, wenn in diese Strukturen und auch in Quartierskonzepte stärker investiert wird. Dies wird durch die im Gesetzentwurf vorgesehene Umstrukturierung der finanziellen Ressourcen, durch die Halbierung der Direktzahlungen und Investition der frei werdenden zweiten Hälfte, der rund 230 Millionen Euro pro Jahr, in die Pflegestruktur, möglich. Das ist eine gute Grundlage für moderne und passgenaue Pflegestrukturen, von denen dann letztlich alle profitieren. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, eine Rechtsgrundlage zur Antragsbearbeitung durch eine automatische Einrichtung zu schaffen. Auch muss eine neue Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden. Auch dies beides sieht der neue Gesetzentwurf vor. In ihm regeln wir zudem, was uns im Ausschuss in Petitionen immer und immer wieder beschäftigt hat – ich schaue den Pflegebeauftragten der Staatsregierung, Herrn Thomas Zöller an, der die Petitionen in der Regel behandeln darf –, nämlich die Konstellation, dass anspruchsberechtigte Pflegebedürftige nach dem für die Auszahlung vorgesehenen Stichtag versterben, ohne dass die Auszahlung erfolgt war, oder – noch härter und gefühlt ungerechter – dass die Auszahlung erfolgt ist, nachdem der Pflegebedürftige verstorben war und dann das Landespflegegeld zurückgefordert werden musste. Hintergrund ist ja, dass das Landespflegegeld nicht vererblich ist. Deshalb haben die Erben, die Anspruchsberechtigten, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) nach dem bisherigen Wortlaut des Gesetzes auch keine Möglichkeit, die dem verstorbenen Pflegebedürftigen ursprünglich zugestandene Auszahlung noch einzufordern. Das soll zwar auch in Zukunft so bleiben; in solchen Konstellationen, in denen die Pflegebedürftigen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt haben, aber vor dem faktischen Zahlungseingang des Landespflegegeldes verstorben sind, soll aber auf eine Rückforderung verzichtet werden. Das ist gut so; das ist praktikabel; das ist human. Deswegen stelle ich ausdrücklich fest, dass das eine vernünftige, gute Lösung ist. Zu unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf sei nur noch gesagt, dass wir allen, die in diesem Jahr, 2025, einen Antrag auf Landespflegegeld stellen, die 1.000 Euro weiterhin in voller Höhe zukommen lassen wollen; sie brauchen aber einen Anspruch. Sie müssen also pflegebedürftig sein und mindestens Pflegegrad 2 haben, und sie müssen ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Staatsregierung könnte es da Missverständnisse geben, deshalb unser Änderungsantrag, der das klarstellt. Die AfD fordert in ihrem Änderungsantrag eine Staffelung des Landespflegegeldes nach Pflegegraden zwischen 500 und 1.500 Euro. Sie schreibt dabei vom unterschiedlichen Unterstützungsbedarf der Pflegebedürftigen, und – ich zitiere – eine Staffelung nach Pflegegrad würde die tatsächliche Belastung und den individuellen Pflegeaufwand deutlich besser berücksichtigen. Meine Damen und Herren, darum geht es beim Landespflegegeld aber gar nicht. Das ist vielmehr Aufgabe und Zweck der sozialen Pflegeversicherung. Mit der Landesleistung Landespflegegeld werden die Menschenwürde der Pflegebedürftigen und ihr Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht sind bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 gleich; sie hängen nicht vom Pflegegrad ab. Deshalb geht der Antrag der AfD ins Leere. (Beifall bei der CSU) Wir werden diesen Antrag deshalb ablehnen. Die gleiche Argumentation führt uns auch zur Ablehnung des Änderungsantrags der SPD, der eine Staffelung nach finanzieller Bedürftigkeit vorsieht. Hier kommt als zweites Argument gegen den Antrag noch hinzu, dass der Aufwand für eine solche Bedürftigkeitsprüfung enorm wäre. Wir wollen ja Bürokratie abbauen und nicht neue aufbauen. Deswegen werden wir auch diesen Antrag ablehnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nun herzlich, den Änderungen beim Landespflegegeld mitsamt dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zuzustimmen. Sie werden die Pflegestrukturen und unser Pflegesystem insgesamt besser machen. – Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
