Florian von Brunn
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren, ich möchte erst noch etwas zum Beitrag des Herrn Köhler von der AfD sagen: Ihre Rede war nicht nur schlecht, sondern sie hat wieder einmal deutlich gemacht, dass Sie nur ein Sinnen und Trachten haben: Sie wollen Gas und Uran bei Ihrem Freund Herrn Putin kaufen, und nichts anderes. Ihre Rede war ein Plädoyer dafür. Ich komme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Lieber Kollege Lausch, am Anfang war der Entwurf gar nicht so pragmatisch. Herr Vogel hat zu Recht bemerkt, dieser Gesetzentwurf war schlecht, und er ist erst im Gesetzgebungsverfahren, auch durch unsere konstruktiven Beiträge und durch die Kritik der Verbände, besser geworden. Ich kann alles noch einmal aufzählen: Zum Beispiel wie die Pflicht zur Verhandlung ausgestaltet war, wie die Ersatzbeteiligung bei Nichteinigung ausgestaltet war, wie insbesondere die Industriefragen bei Power Purchase Agreements geregelt waren, wie das Repowering geregelt war, das alles war hochproblematisch und ist jetzt tatsächlich verbessert worden. Insofern ist der Gesetzentwurf ein Beispiel dafür, dass man hier im Haus gemeinsam zu einem guten Gesetzentwurf kommen kann, wenn man sich konstruktiv kritisch auseinandersetzt. Tatsächlich hat das Ministerium – und das ist eines der wenigen Male, bei denen ich das erlebt habe – die Kritik aufgenommen und mit uns darüber gesprochen hat. Lieber Martin Stümpfig, nach so einem Prozess fällt es mir schwer, deine fundamentale Kritik nachzuvollziehen, die ich nicht ganz so sehe. Die Gemeinden werden mit 0,2 Cent pro Kilowattstunde beteiligt, und die Gemeinden und Städte tun etwas für ihre Bürgerinnen und Bürger. Wenn die Gemeinden und Städte beteiligt werden, warum ist das keine Bürgerbeteiligung? Das kann ich nicht nachvollziehen. Bei den Bürgerbeteiligungen gibt es immerhin eine Sollvorschrift. Man muss auch beachten: Zwischen der Belastung der Vorhabenträger gilt es abzuwägen. Wir wollen, dass die die Projektierer Windkraft- und Photovoltaikanlagen bauen und dabei nicht überbelastet sind. Gleichzeitig wollen wir eine Beteiligung ermöglichen. Das ist doch ein absolut sinnvoller Weg. Deswegen werden wir diesem Gesetz als SPD-Fraktion zustimmen. Ich habe tatsächlich ein paar Probleme mit dem Gesetzentwurf der GRÜNEN. In Bezug auf die Ersatzbeteiligung bei Nicht-Einigung, geregelt im Artikel 6, sehe ich weiterhin die Gefahr, dass die Kommunen damit eigentlich einen Anreiz haben, es überhaupt nicht zur Einigung kommen zu lassen. In diesem Fall schlägt die Ausgleichsabgabe zu und Nachrangdarlehen werden möglich. Zum Nachrangdarlehen sage ich ganz ehrlich: Das ist ein Angebot für diejenigen, die es sich leisten können. Die es sich dagegen nicht leisten können, schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Deswegen finde ich diesen Gesetzentwurf nicht so gut. Lieber Steffen Vogel, ich teile deine Meinung bei den Stadtwerken und bei den Gemeindewerken nicht, weil das eigentlich klassische Bürgerbeteiligung ist. Stadtwerke und Gemeindewerke gehören der Gemeinde, sie gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Warum muss man eine zusätzliche Beteiligungsform mit 0,2 Cent praktizieren? – Das ist nur zusätzliche Bürokratie; aber wir können damit leben, dass der Änderungsantrag von uns abgelehnt wird. Wir werden beim Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Bei den Anträgen der GRÜNEN enthalten wir uns, beim Gesetzentwurf der GRÜNEN ebenso. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Köhler von der AfD-Fraktion das Wort.
