Thomas Zöller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes. Unser Ausschussvorsitzender Bernhard Seidenath hat ja schon alle Punkte abgearbeitet. Ich möchte noch kurz auf den einen oder anderen Punkt kurz eingehen. Die Kürzung des Landespflegegeldes auf 500 Euro für das Landespflegegeldjahr 2026 und dessen Auszahlung Anfang des Jahres 2027 hat mich als Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung natürlich nicht in Euphorie versetzt. Aber Politik bedeutet auch, Kompromisse zu machen. Wir haben es gehört: Wir investieren die rund 230 Millionen Euro dann eben in die Infrastruktur, die wir ganz dringend brauchen: in Kurzzeitpflege, in Verhinderungspflege, in Tagespflege. Ich würde auch noch mehr in Quartiersmanagement investieren wollen. Auch beim Thema Gemeindeschwester oder Community Health Nurse – wie auch immer das Ganze genannt wird – braucht es noch etwas Entlastung für die pflegenden Angehörigen. All das können wir mit diesem Geld machen. Die Beantragung des Landespflegegeldes auf zwei Seiten war schon relativ einfach: bei Pflegegrad 2, man wohnt in Bayern, bekommt man das Landespflegegeld. Jetzt wollen wir die digitale Antragstellung durchbekommen; dann können wir im Landesamt für Pflege diese Anträge leichter bearbeiten. Aber keine Angst: Sollte jemand dabei sein, der diese Anträge nicht digital einreichen kann, ist das auch immer noch in Schriftform möglich. Gewünscht ist es in Zukunft aber natürlich digital. Ja, das Landesamt für Pflege verzichtet künftig auf die Rückforderung – wir haben es gehört –, wenn der Leistungsempfänger nach dem Ende des Pflegegeldjahres verstorben ist. Hier hatten wir im Ausschuss wahnsinnig viele Petitionen. Es ist natürlich immer ärgerlich, wenn Angehörige einen Tod hinnehmen, den Verlust eines lieben Menschen verschmerzen müssen, und dann eben das Landespflegegeld nicht bekommen bzw. zurücküberweisen müssen. Ich glaube, da haben wir jetzt viele, viele Punkte abgeräumt. Der Status quo im Moment: Wir haben in Bayern 600.000 pflegebedürftige Menschen, darunter auch 60.000 junge Menschen. Da die Gesundheitsversorgung in Bayern und Deutschland anscheinend gar nicht so schlecht ist, werden die älteren Menschen immer älter. Wir gehen davon aus, dass wir in Bayern demnächst eine Million Pflegebedürftige haben. Ich möchte deswegen die Zeit nutzen, um allen zu danken, die in der Pflege tätig sind. Früher war es immer ein Denken zwischen ambulanten Diensten und stationären Diensten: Wer kann welchen Job übernehmen? – Ich glaube, jeder ist im Moment froh, dass er mit seiner Arbeit hinterherkommt. Vielen Dank an alle ambulanten Dienste, vielen Dank an die stationären Einrichtungen, vielen Dank an den größten Pflegedienst Bayerns: die pflegenden Angehörigen. 80 % der zu Pflegenden werden zu Hause gepflegt. Da müssen wir helfen. Gerade eben hatten wir eine Besprechung mit einer Selbsthilfegruppe. Auch da müssen wir unterstützen, da müssen wir Hilfestellungen bieten. Abschließend: Ich bin froh darüber, dass wir auch nach der Gesetzesänderung noch ein Landespflegegeld in Bayern haben werden. Nur ganz kurz das kleine Beispiel von der Oma, die fünf Enkel hat: Alle rufen bei der Oma an und fragen, wie es ihr geht. Aber eine Enkelin geht eben hin und hilft beim Einkaufen, hilft beim Haushalt. Wenn dann diese ältere Dame dieser einen Enkelin mit den 500 Euro noch etwas Gutes tun und Danke sagen kann, dann ist das, glaube ich, eine schöne Geschichte für den zu Pflegenden und auch für die Selbstbestimmung im Alter. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Änderungsantrag der SPD: Vielleicht hört man es manchmal bei mir raus, ich komme von der Gewerkschaft. Ich habe manchmal auch ein bisschen dieses Denken. Es hat ein bisschen Charme, nach dem Vermögen und Einkommen zu gehen. Aber ich sehe auch extrem viel Bürokratie auf uns zukommen, die wir ja abbauen wollen. Deswegen werden wir dagegen stimmen. Zum Änderungsantrag der AfD bezüglich der Staffelung nach Pflegegrad – bei Pflegegrad 2 500 Euro, bei Pflegegrad 3 1.000 Euro, bei Pflegegrad 4 und 5 1.500 Euro – will ich noch einmal sagen: Unser Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung. Das müssen wir dann wirklich über die staatlichen Zuschüsse und über das, was man von den Pflegeversicherungen bekommt, regeln. Ich bitte von daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Ich sage vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Morgen darf ich, glaube ich, zweimal nach Mitternacht sprechen, wenn niemand mehr zuhört. (Heiterkeit) Deshalb wünsche ich schon jetzt eine frohe Weihnachtszeit, ein gutes und vor allem gesundes neues Jahr. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
