Ulrike Scharf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit keine Verwirrung auftaucht, stelle ich klar: Ich bin nicht die Gesundheitsministerin, aber ich bin ihre Vertreterin, und ich freue mich deshalb, zu dieser Zweiten Lesung sprechen zu dürfen; aber lassen Sie mich zu Beginn ein Wort an Frau Celina richten. Frau Celina, Sie haben vom Scheitern des Programms "Bayern barrierefrei" gesprochen. (Kerstin Celina (GRÜNE): Ja!) – Ich darf Ihnen sagen: 2013 ist das Ziel ausgegeben worden. Wir haben seitdem 1,4 Milliarden Euro in das Programm "Bayern barrierefrei" investiert. Ich kann Ihnen sagen: Es ist und bleibt eine Daueraufgabe. Erst gestern durfte ich wieder ein Signet "barrierefrei" an das Sozialgericht Nürnberg überreichen. Es ist hocherfreulich, dass ein altes Gebäude tatsächlich auch so ertüchtigt werden kann, dass es barrierefrei zugänglich ist. (Zuruf der Abgeordneten Kerstin Celina (GRÜNE)) Hier ist der Beweis erbracht, dass Denkmalschutz und Barrierefreiheit zusammengehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber lassen Sie mich noch einmal sagen: Es ist und bleibt eine Daueraufgabe, und das wissen auch alle, die damit zu tun haben. Sie sagen, wir würden Entscheidungen an Wahlen ausrichten. – Ich muss Ihnen sagen: Wir haben am 8. März eine Kommunalwahl. Wenn es danach ginge, hätten wir solche Entscheidungen, die jetzt zu treffen waren, nicht getroffen; aber wir haben als Staatsregierung eine Gesamtverantwortung für den Haushalt. Wir haben eine Gesamtverantwortung, auch Entscheidungen zu treffen, die in der Abwägung auch einmal schwierig sind. Dazu zählt auch das Bayerische Landespflegegeld. Wir beraten heute in Zweiter Lesung über die Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes, mit dem wir die Pflege in Bayern stärken und die Verbesserungen bei der Antragstellung und beim Bezug des Bayerischen Landespflegegeldes herbeiführen wollen. Ich darf den Inhalt des Gesetzentwurfs ganz kurz noch einmal zusammenfassen. Er enthält drei zentrale Punkte: Erstens. Das Bayerische Landespflegegeld wird für das Landespflegegeldjahr 2026 auf 500 Euro abgesenkt, und dessen Auszahlung erfolgt Anfang des Jahres 2027. Zweitens. Wir machen den Weg für das digitale Antrags- und Entscheidungsverfahren beim Bayerischen Landespflegegeld frei, indem im Gesetz künftig auf das Schriftformerfordernis verzichtet wird. Heute in der Debatte ist schon mehrfach angesprochen worden, dass es selbstverständlich auch den analogen Weg geben wird und der Antrag postalisch gestellt werden kann. Ich gehe sehr davon aus, dass der Bescheid – wie Herr Zöller auch sagte – dann auch analog und per Post zugeschickt werden kann. Drittens. Künftig wird auf die Rückforderung verzichtet, wenn der Leistungsempfänger nach dem Ende des Pflegegeldjahres verstorben ist, das Landespflegegeld aber nicht vor seinem Tod auf seinem Konto eingegangen ist. Wir beseitigen damit eine Regelung, die von vielen Menschen als ungerecht empfunden worden ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, aufgrund des demografischen Wandels wird es immer mehr pflegebedürftige Menschen in Bayern geben. Gleichzeitig wird das, was wir informelle Pflege nennen, also die Pflege durch die Angehörigen zu Hause, stetig zurückgehen, und das, obwohl wir eigentlich viel mehr pflegende Angehörige bräuchten, die diese verantwortungsvolle Aufgabe dann auch übernehmen. Um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige trotzdem möglichst selbstbestimmt und im gewohnten Umfeld weiterleben können, wenn sie das wollen, müssen wir Alternativen schaffen. Durch die Absenkung des Landespflegegelds auf 500 Euro reagieren wir zum einen auf die anstehenden haushalterischen Herausforderungen. Zum anderen werden wir frei werdende Mittel für die Stärkung beispielsweise von Quartierskonzepten oder den Ausbau von alternativen Wohnformen einsetzen. Die abzulehnenden Änderungsanträge der Fraktionen SPD und AfD gehen davon aus, dass das Landespflegegeld zur Deckung des Unterstützungsbedarfs gewährt wird, und sehen entweder eine einkommensabhängige oder eine pflegegradabhängige Staffelung des Landespflegegelds vor. Das Landespflegegeld wird jedoch – das wurde heute schon mehrfach in der Aussprache betont – zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Pflegebedürftigen gewährt und gerade nicht zur finanziellen Sicherung des Lebensunterhalts. Hintergrund für die geplante Absenkung des Landespflegegelds ist das Ziel, pflegerische Versorgungsstrukturen zu stärken. Der angenommene Änderungsantrag der Regierungsfraktionen dient dazu, unberechtigte Auszahlungen von Landespflegegeld zu vermeiden. Danke sehr für diesen Antrag. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern ist das einzige Bundesland, das Landespflegegeld gewährt. Es ist und bleibt eine wichtige Leistung. Aber es ist an der Zeit, auf die veränderten Gegebenheiten zu reagieren und sich ihnen anzupassen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu diesem Gesetz. Die Abstimmung werden wir dann morgen vornehmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
