bayern.landtag.de ↗

Martin Stümpfig

GRÜNE 09.12.2025 Sitzungen 19/65

In einem Vorlesewettbewerb hättest du jetzt vielleicht irgendeinen Preis gewonnen, aber hier sicherlich nicht. Diese ganze Regelung, die du vorgelesen hast, ist komplett aus dem Kontext gezogen. (Zurufe von der CSU: Ah!) Wenn die Beteiligungsvereinbarung, die ihr im ersten Entwurf auch drin hattet, nicht zustande kommt, dann sagt man: Dann greift dieses und jenes. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Die haben Hunderte Projekte. Schau einmal auf die Internetseite "Energie-Atlas Bayern". Das funktioniert klasse. Ich komme zu meiner Frage. Markus Söder hat am 2. Juni dieses Jahres auf unsere Kritik, dass es keine Bürgerbeteiligung mehr gibt, gesagt: "Natürlich bleibt es beim Wind bei der Bürgerbeteiligung – das wird […] abschließend erarbeitet." Alles andere sei "grüne Panikmache". – Deswegen an dich die Frage: Kannst du mir sagen, an welcher Stelle sich jetzt in dem Gesetz noch eine Verpflichtung zu einer Bürgerbeteiligung findet? (Beifall bei den GRÜNEN)

Alle Reden von Martin Stümpfig Protokoll ↗