Martin Stümpfig
In einem Vorlesewettbewerb hättest du jetzt vielleicht irgendeinen Preis gewonnen, aber hier sicherlich nicht. Diese ganze Regelung, die du vorgelesen hast, ist komplett aus dem Kontext gezogen. (Zurufe von der CSU: Ah!) Wenn die Beteiligungsvereinbarung, die ihr im ersten Entwurf auch drin hattet, nicht zustande kommt, dann sagt man: Dann greift dieses und jenes. Nordrhein-Westfalen hat es vorgemacht. Die haben Hunderte Projekte. Schau einmal auf die Internetseite "Energie-Atlas Bayern". Das funktioniert klasse. Ich komme zu meiner Frage. Markus Söder hat am 2. Juni dieses Jahres auf unsere Kritik, dass es keine Bürgerbeteiligung mehr gibt, gesagt: "Natürlich bleibt es beim Wind bei der Bürgerbeteiligung – das wird […] abschließend erarbeitet." Alles andere sei "grüne Panikmache". – Deswegen an dich die Frage: Kannst du mir sagen, an welcher Stelle sich jetzt in dem Gesetz noch eine Verpflichtung zu einer Bürgerbeteiligung findet? (Beifall bei den GRÜNEN)
