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Bernhard Heinisch

FREIE WÄHLER 09.12.2025 Sitzungen 19/65

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach der Ersten Lesung und der Beratung im Ausschuss ist deutlich geworden: Es handelt sich um ein Gesetz mit vielen Facetten. Die Änderungen sind überwiegend fachlicher Natur. Durch das Gesetz wird Rechtssicherheit hergestellt. Einzelne Schritte zur Entbürokratisierung sind enthalten. Im Einzelnen enthält das Gesetz die Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes, des Bayerischen Besoldungsgesetzes, des Bayerischen Reisekostengesetzes sowie des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes. Viele Punkte im Gesetz haben durchaus fraktionsübergreifend Zustimmung gefunden. Etwas kontroverser wurde darüber diskutiert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Regelanfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Prüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im öffentlichen Dienst durchzuführen. Wichtig ist hier, noch mal hervorzuheben, dass jede Bürgerin und jeder Bürger nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung potenziell den gleichen Zugang zu einem öffentlichen Amt hat. Ein Teilaspekt bei der Einstellung ist aber schon bisher auch die Verfassungstreue des Bewerbers und der Bewerberin. Wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, dann besteht hier schlicht nicht die Eignung, loyal im Sinne unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Beruf in einem öffentlichen Amt auszuführen. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf soll eine eindeutige gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit in Einstellungsverfahren eine Dienststelle auch wirklich die Loyalität des Beschäftigten gegenüber dem Staat und seiner Verfassung sicherstellen kann. Die Regelanfrage ist dabei nur ein Baustein des Einstellungsverfahrens. Die jeweilige Dienststelle entscheidet im Einzelfall über die Eignung des Bewerbers oder der Bewerberin. Ich möchte nochmals festhalten und feststellen: Das Verfahren zur Überprüfung der Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im öffentlichen Dienst ist per se nichts Neues. Neu ist, dass man eine formalrechtliche Grundlage schafft, um hier Regelanfragen durchzuführen. Klar ist: Unser Staatsapparat darf weder durch eine extremistische Rechte noch durch eine extremistische Linke in Beschlag genommen werden. Das ist auch unsere Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Jeder und jede muss sich beim Umgang mit Staatsbediensteten darauf verlassen können, dass Beschäftigte ihrer Loyalitätspflicht gegenüber der Verfassung auch wirklich nachkommen. Darum plädiere ich für die Annahme des Gesetzentwurfs und der darin enthaltenen Änderung des Artikels 19 des Bayerischen Beamtengesetzes. Ein weiterer Punkt des Gesetzesvorschlags ist der Entfall der Anzeigepflicht bei der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter wie auch bei einer unentgeltlichen Führung der Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft für Angehörige. Hier geht es schlicht um eine notwendige und sinnvolle Entbürokratisierung. Etwas umstritten war der Punkt, eine Rechtsgrundlage für den Dienstherrn zu schaffen, einseitig den Abbau von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich anzuordnen. Hier ist uns wichtig zu betonen, dass diese Anordnung durch den Dienstherrn die Ausnahme bleiben soll und möglichst der Beschäftigte selbst den Abbau von Überstunden beantragen soll. Es ist aber im Sinne des Fürsorgeprinzips und im Sinne einer besseren Personalplanung in speziellen Fällen sinnvoll, diese einseitige Anordnung des Freizeitausgleichs durch den Dienstherrn zu ermöglichen. Als letzten Punkt möchte ich die Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger im feuerwehrtechnischen Dienst ab dem zweiten Ausbildungsjahr herausgreifen. Die Unterhaltsbeihilfe soll von 60 % auf 66 % der Bemessungsgrundlage steigen. Das ist uns ein besonderes Anliegen, vor allem auch mir, um die hauptamtliche Basis für den Feuerwehrdienst zu unterstützen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es ein gutes Zeichen, dass wir die Unterhaltsbeihilfe für Dienstanfänger im zweiten Ausbildungsjahr um 10 % anheben können. Das ist ein Schritt, der in Zeiten angespannter Haushalte nicht unüberlegt geschehen darf, aber trotzdem wichtig und richtig ist. Ich bin froh, dass die Bayerische Staatsregierung mit diesem Gesetzentwurf so klar zeigt, dass sie hinter der wichtigen Arbeit der Feuerwehrmänner und -frauen steht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Damit bin ich auch schon am Ende. Weitere Punkte hat nämlich bereits der Kollege Dietrich vollumfänglich genannt und ausgeführt. Ich bitte daher um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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