Jörg Baumann
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Bei der Ersten Lesung zum Gesetzentwurf hat der Kollegen Dr. Dietrich fälschlicherweise behauptet, dass ich zu der Regelanfrage des Verfassungsschutzes gesagt hätte, im Gesetzentwurf stünde, dass nur einseitig auf Rechtsextremismus überprüft werde. Das ist natürlich Quatsch. Das steht da selbstverständlich nicht so drin. Ich habe lediglich geschildert, was dann in der Praxis wieder passieren wird. (Michael Hofmann (CSU): Ja, ja!) Man bleibt weiter auf dem linken Auge blind; denn schließlich hat man dort auf Bundesebene schon neue Freunde gefunden. Die möchte man nicht verprellen. Schauen wir uns die unvorstellbaren Vorgänge bei der Gründung der AfD-Jugendorganisation und die zugehörigen Ausführungen der CSU an. Die Polizei selbst sprach von linksextremen Ausschreitungen. Es kam zu Angriffen auf Polizisten – über fünfzig wurden verletzt –, zu Jagden auf Journalisten und Abgeordnete. Und was fällt dem Herrn Hoffmann von der CSU dazu ein? – Er verdreht die Tatsachen. Er erfindet Provokationen der AfD, damit diese linken Landfriedensbrecher noch weiter aufdrehen und die Demonstrationen weiter eskalieren. (Zuruf von der CSU: So ein Quatsch!) Was für eine völlig groteske Wahrnehmung! Die CSU kann Wahrheit und Fiktion nicht mehr auseinanderhalten. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Grotesk ist etwas anderes!) Genau deshalb kann man den Beteuerungen der CSU bei der gesetzlichen Regelanfrage auch nicht trauen. Ich habe es bereits im Ausschuss gesagt: Wer oder was als radikal gilt, ist auch immer vom Zeitgeist abhängig. Zitate: Deutschland ist kein Einwanderungsland und wird es nicht werden. Die Türken sind eine Bereicherung? Das ist doch Unsinn. – Sie können gerne selber nachschauen, wer das gesagt hat. Kleiner Tipp: Er stammt aus derselben Partei, aus der auch folgende Stilblüte kommt: "Wir werden uns gegen Zuwanderung in Deutschlands Sozialsysteme wehren – bis zur letzten Patrone". (Zuruf von der CSU: Thema!) Diese Aussage müsste doch vom heutigen Verfassungsschutz als kämpferisch-aggressiv eingestuft werden, oder anders: Horst Seehofer, ehemaliger Innenminister, hätte nicht einmal Polizeibeamter werden dürfen! (Beifall bei der AfD) Die Durchführung einer Regelanfrage bedeutet, dass Personen einer Überprüfung unterzogen werden, ohne dass Verdachtsgründe vorliegen. Das heißt, die Bewerber werden unter einen Generalverdacht gestellt. Noch dazu ist das ein gravierender Eingriff in das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Da kann ich mich den Ausführungen des Kollegen Arnold von der SPD nur anschließen. Er stellte ganz klar heraus, dass damals der Radikalenerlass weit über das Ziel hinausgeschossen ist und dass dies der falsche Weg war. Die CSU ist nicht bereit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Deswegen bleibt es von unserer Seite auch dabei: Wir als AfD lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der AfD)
