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Steffen Vogel

CSU 09.12.2025 Sitzungen 19/65

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bin stolz. Ich bin stolz auf diesen Gesetzentwurf. Ich bin auch stolz auf den Prozess, wie es zu diesem Gesetzentwurf gekommen ist. Für mich ist es ein Paradebeispiel parlamentarischer Demokratie; denn wir haben ein gemeinsames Ziel – den Ausbau der erneuerbaren Energien –, und wir sind uns einig, dass die Akzeptanz für Projekte erneuerbarer Energien natürlich in dem Moment steigt, in dem die Gemeinden und die Bürger vor Ort etwas davon haben. Vollkommen klar. Der Koalitionsvertrag vom Herbst 2023 – Kollege Stümpfig hat es zitiert – sah bereits dieses Gesetz vor. Wir haben eine Regierungserklärung von Markus Söder und die Rede von Hubert Aiwanger gehört. Das Gesetz war vorgesehen. Wir hatten den Gesetzentwurf der GRÜNEN letztes Jahr im Oktober hier diskutiert – Erste Lesung, ich durfte sprechen –, und wir hatten damals schon den Grobentwurf des Gesetzentwurfs der Staatsregierung. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Wir sind immer schneller!) Der Entwurf der GRÜNEN war schlecht und ist es übrigens heute noch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch der Entwurf der Staatsregierung war nicht gut. Ich sage auch eines: Wir haben als Abgeordnete im Wirtschaftsausschuss und Arbeitskreis der Regierungsfraktionen damals schon deutlich gemacht, dass wir für den Entwurf, wie ihn die Staatsregierung vorgelegt hat, Handlungsbedarf sehen. Warum? Erstens. Die Frage der Ausgestaltung der Bürgerbeteiligung war für uns viel zu kompliziert und viel zu bürokratisch. Zweitens. Die Frage des Zwangs der Mittelverwendung für Kommunen war für uns nicht akzeptabel. Warum muss man Gemeinden konkret vorschreiben, wie sie jeden Cent auszugeben haben? Drittens. Für uns war nicht akzeptabel, dass man Gemeinden nicht vertraut, sondern eine Gemeinde 20 Jahre lang für jeden Cent erklären muss, wofür sie ihn wie einnimmt und wie er dem Bürger tatsächlich zugutekommt. Deshalb haben wir Handlungsbedarf gesehen. Was gab es dann? – Dann gab es eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Wir saßen mit den Experten zusammen. Die Experten sagten: Beteiligung der Kommunen ist super; jawohl, wir wollen eine Beteiligung der kommunalen Ebene. Übrigens sagt die kommunale Ebene genau dasselbe, was wir gesagt haben: Warum vertraut ihr uns nicht? Jeden Euro, den wir ausgeben, geben wir immer zugunsten unserer Bürgerinnen und Bürger aus. Ihr müsst uns nicht riesige Meldepflichten und Kontrollinstanzen auferlegen und uns vorschreiben, wie wir Geld auszugeben haben. – Genau dasselbe! Übrigens – spannend – ging es in der ganzen Diskussion während dieser Anhörung ausschließlich darum, in welcher Art und Weise man dieses Bürgerbeteiligungsmodell mit direkter Beteiligung umsetzt. Daraufhin sagte einer, er verstehe überhaupt nicht, warum wir uns dem Thema überhaupt nähern; er wüsste nicht, dass in Bayern Anlagen gebaut würden, ohne dass Bürger beteiligt seien. Jetzt schaue ich einmal bei mir selber. Ich komme aus dem Landkreis Haßberge. Wir haben die Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte, einen Zusammenschluss aller 26 Gemeinden plus Landkreis plus Bürgerenergiegenossenschaft. Im Landkreis Haßberge wird keine Anlage gebaut, ohne dass die Bürgerenergiegenossenschaft beteiligt ist und Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen können. Herr Kollege Stümpfig, ich bin beteiligt. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Dann brauchen wir gar kein Gesetz!) Sie sind doch auch an mehreren Anlagen beteiligt. Fragen wir jetzt, wer beteiligt ist an Anlagen: Jeder Projektierer ist schlau und klug beraten, wenn er die Akzeptanz seines Projekts dadurch erhöht, dass er sagt: Ich komme euch entgegen. Ich möchte, dass ihr einen Mehrwert habt. Wir haben bei mir im Stimmkreis im Landkreis Haßberge eine 120-Hektar-Photovoltaikanlage, 120 Hektar am Stück. Es gab keinerlei Gegenwind. Warum? – Wegen umfassender Bürgerbeteiligungsmodelle. Damit erhöhen wir Akzeptanz. Insoweit haben wir uns dann gefragt, und das sage ich auch als Vorsitzender der Enquete-Kommission Bürokratieabbau: Wir wollen weniger Staat, wir wollen weniger Regeln, wir wollen weniger Kontrolle. Dann sind wir hier im Parlament. Das sind alles Schaufensterreden. Jetzt geht es im Gesetzgebungsprozess darum, einmal ein wirklich schlankes und modernes Gesetz zu verabschieden. Und was ist? – Gegenwind von den GRÜNEN: Nein, Regulierung, Regulierung, Regulierung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir als Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN haben uns der Maxime verschrieben: mehr Vertrauen! Wir vertrauen unseren Bürgermeistern, unseren Stadt- und Gemeinderäten. Deshalb muss ich einem Bürgermeister und einem Stadtrat nicht vorschreiben, wie er den Euro ausgibt. Wir vertrauen. Er braucht keine Meldepflichten. Er braucht keine Berichtspflichten. Er muss nicht 20 Jahre lang im Internet veröffentlichen, wofür er jeden Euro ausgibt. Er muss nicht ausrechnen, wie viel er einnimmt und wofür er es ausgibt. Wer denkt sich denn so etwas aus? Mehr Vertrauen wagen. Ja, CSU und FREIE WÄHLER vertrauen den Kommunalpolitikern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt haben wir die Bürgerbeteiligung. Jetzt war die Frage – nur Streit –, wie wir das ausgestalten. Ich zitiere unseren – – Er ist nicht da, aber er hat Montesquieu zitiert: Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, ist es notwendig, kein Gesetz zu machen. (Zurufe von den GRÜNEN) Wenn alle Anlagen in Bayern bereits mit Bürgerbeteiligung gebaut werden, ist die Frage: Warum muss ich das dann noch vorschreiben und sagen: Du musst, du musst, du musst. – Deshalb die Sollvorschrift. Deshalb ist es vollkommen richtig so. Wir stehen zur Bürgerbeteiligung. Wir lassen uns nicht unterstellen, dass wir gegen Bürgerbeteiligung sind. Wir sind für Bürgerbeteiligung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von den GRÜNEN) Wir sind gegen Zwangsregelungen – mehr Freiheit wagen, mehr Vertrauen wagen, weniger Zwang. Deshalb sind wir der festen Überzeugung, dass unser Weg der richtige ist. Ich danke der Staatsregierung und allen Abgeordneten, die mitgearbeitet haben. Man geht zurück und hört auf uns Abgeordnete. Wir waren der Überzeugung, dass dieses Bürgerbeteiligungsmodell mit den ganzen Berichtspflichten, wie es ursprünglich vorgesehen war, falsch ist, weil es unserem Ziel, im Jahr 2030 ein schlankes und modernes Bayern zu haben, entgegensteht. Deshalb wollen wir ein schlankes Gesetz. Das war nicht so einfach, weil uns vorgeworfen worden ist, wortbrüchig zu sein. Das ist nicht der Fall. Warum? – Das ist ein Musterbeispiel und ein Paradebeispiel für parlamentarische Demokratie. Zwar bringt die Staatsregierung einen Vorschlag ein, aber letztlich sind wir als frei gewählte Abgeordnete diejenigen, die die Entscheidung treffen. Wir haben unsere Meinung eingebracht. Ich danke allen Abgeordneten, die sich mit viel Kompetenz und viel Leidenschaft eingebracht haben, sodass wir heute ein schlankes Gesetz – zwei Seiten – auf den Weg bringen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden sowohl dem Gesetzentwurf der Staatsregierung als auch dem Änderungsantrag zustimmen. Den Änderungsantrag der SPD lehnen wir ab. Die SPD möchte, dass kommunale Anlagen per se ausgenommen werden, wenn Stadtwerke das bauen. Das ist wirtschaftlicher Unsinn. Warum? – Mit der Hereinnahme dieser Anlagen kann die Entschädigung nach § 6 Absatz 5 des EEG, die 0,2 Cent, rückerstattet werden. Würden die Anlagen herausgenommen, gehen diese 0,2 Cent verloren. Die nehmen wir doch mit. Warum? – Auf diese Weise kann auch die kommunale Ebene die 0,2 Cent von einem Netzbetreiber geltend machen. Würde man dem Antrag der SPD folgen, würde man letztlich die Rentabilität kommunaler Windkraftanlagen schwächen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Ich habe noch 1 Minute und 45 Sekunden Redezeit. Den Gesetzentwurf der GRÜNEN lehnen wir ab. Ich zitiere aus Artikel 9 des Gesetzentwurfs der GRÜNEN: "Das für Energie zuständige Staatsministerium hat eine Stelle zu beauftragen oder einzurichten, die in Streitfällen zwischen Beteiligungsberechtigten, Bürgerenergiegesellschaften, Gemeinden sowie von diesem Gesetz betroffenen Vorhabenträgern vermittelt und schlichtet." Der grüne Vorschlag schafft eine Schlichtungsstelle mit mehr Bürokratie und mehr Beamten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Richtig!) Ich zitiere aus Artikel 8 – Information und Transparenz: "Die zuständige Behörde veröffentlicht online nachfolgende Informationen: 1. weiterführende Hinweise zu den Möglichkeiten einer Beteiligung im Rahmen der Beteiligungsvereinbarung, 2. Hinweise und Möglichkeiten der Ersatzbeteiligung in Form von Nachrangdarlehen, 3. eine Übersicht und Berichte der beteiligungsberechtigten Gemeinden über die Mittelverwendung […]" Und so weiter und so fort. Den Vorschlag der GRÜNEN, der umfassende Berichtspflichten begründet, lehnen wir ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt kommen wir zu eurem schwachsinnigen Bürgerbeteiligungsmodell. Ihr müsst euch überlegen, was die vorschlagen. Ich zitiere aus Artikel 6 Absatz 3: "Das Beteiligungsvolumen am Nachrangdarlehen entspricht mindestens je Vorhaben 90.000 € je Megawatt installierter Leistung bei Windenergieanlagen und mindestens 45.000 € je Megawatt installierter Leistung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Mindestanlagesumme für die beteiligungsberechtigten Personen darf 500 € nicht übersteigen. Eine Zeichnung von Nachrangdarlehen für Windenergieprojekte ist für jede beteiligungsberechtigte Person maximal in einer Höhe von 25.000 €, für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einer Höhe von maximal 12.500 € möglich. Die zu offerierende Verzinsung des Nachrangdarlehens hat mindestens der Festlegung der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms ‚Erneuerbare Energien – Standard‘ bei einer Laufzeit von zehn Jahren sowie Preisklasse D in der jeweils aktuell gültigen Fassung zu entsprechen. Stichtag für das Nachrangdarlehen ist 90 Tage vor der geplanten Emission. Das Nachrangdarlehen muss eine Laufzeit von zehn Jahren haben. Der Vorhabenträger stellt die gesetzlich notwendigen Anlageinformationen entsprechend der gewählten Beteiligungsform zur Verfügung." Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Ihre Redezeit ist zu Ende.

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