Tobias Gotthardt
Ich mache es natürlich kurz. Wenn ich hier an das Pult komme, und der Kollege sagt, ich soll es kurz machen, ist das schon ein guter Start. Ich komme jetzt noch einmal zurück zum Thema: Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! 4.200 Wasserkraftwerke, 2.700 Biogasanlagen, 1,2 Millionen Solaranlagen mit 30 Gigawatt Leistung, 50 Geothermieanlagen – dabei handelt es sich insgesamt um 97 % der installierten Leistung in Deutschland –, 1.200 Windräder und 900, die sich aktuell im Genehmigungsverfahren befinden, das ist die handfeste Energiewende in Bayern, auf die wir stolz sein können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir wollen und werden gemeinsam mit den Menschen und gemeinsam mit den Kommunen daran weiterbauen. Dafür steht die Beteiligungsregelung für Windkraftanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die wir heute in der Zweiten Lesung diskutieren. Ich sage ein herzliches Dankeschön an das Hohe Haus. Wir haben einen wirklich hervorragenden Vorzeigeprozess durchgeführt. Herr Kollege Vogel hat das schon angemerkt. Unter einer intensiven Beteiligung der Verbände und der Betroffenen haben wir mit den Kommunen und allen Beteiligten intensiv diskutiert. Wir waren auch allesamt bereit, Korrekturen vorzunehmen. Wie ich meine und sehe, haben wir nun ein sehr gutes Gesetz. Wir haben ein sehr gutes Gesetz, weil es für die Kommunen Rechtssicherheit in der Beteiligung bringt. Es bringt Geld in die Kassen unserer Kommunen, ohne dass der Freistaat ein Quäntchen mehr an Bürokratie, an Kontrolle oder an Misstrauen schafft. Wir bringen Geld in die Kommunen und vertrauen unseren Kommunen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Der Ansatz der GRÜNEN dagegen – und diesbezüglich muss ich den Kolleginnen und Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN und dem Kollegen von Brunn von der SPD völlig recht geben – wäre einfach nur völlig bürokratisch und das völlig falsche Signal an unsere Kommunen und vor allem die kleineren Kommunen gewesen, ihnen zusätzlich noch etwas aufzubürden in einer Zeit, in der sie unter bürokratischen Lasten und finanziellen Bürden ächzen. Wir wollen das nicht. Deswegen ist dieser Ansatz ein smartes, ein schlankes Gesetz, mit dem wir einen großen Mehrwert für die Kommunen und für die Bürgerinnen und Bürger bringen. Kollege Stümpfig, ich will es hier mit dem Brustton der Überzeugung sagen: Ja, wir wollen eine Energiewende mit Beteiligung der Kommunen und Bürger, und wir machen das mit diesem Gesetz. Wir machen das in einer Art und Weise, die rechtssicher ist, die einfach ist und die jeden mitnimmt. Das ist der bayerische Weg, auch wenn ihr GRÜNEN ihn nicht versteht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich habe es dem Kollegen versprochen, dass ich es kurz mache. Mir geht es darum, deutlich zu sagen, dass dieses Gesetz wirklich alle Stimmen, die es gab, eingebunden hat, übrigens auch und gerade die Kommunen. Von den Kommunen kam die Aussage: Bürdet uns keine Pflicht zur Bürgerbeteiligung auf. Das kostet nur Personal, das kostet Zeit und Geld. Das gibt es nicht mehr in unseren Rathäusern. – Ich weiß das selbst. Ich sitze auch im Marktgemeinderat und wir haben mehrere Solaranlagen und mehrere Windanlagen bei uns im Gemeindebereich. Aus einem kleinen Rathaus heraus wäre die Bürokratie nicht zu leisten, die ihr haben wollt. Wir haben ein gutes Gesetz gemacht, wir haben es gemeinsam gemacht, wir haben es mit den Kommunen und den Bürgern gemacht. Wir setzen einen wichtigen und wertvollen Baustein für eine weiterhin ambitionierte und vor allem handfeste Energiewende in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Martin Stümpfig von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
