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Horst Arnold

SPD 09.12.2025 Sitzungen 19/65

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht von nur vier Minuten Redezeit muss ich mich darauf beschränken, dazu auszuführen, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass damit einige Fortschritte erzielt werden, die wir auch teilen. Es ist aber so, dass dadurch in der Abwägung massive Grundrechtseingriffe etabliert werden. Die Regelanfrage ist eine verdachtsunabhängige, regelmäßige Anfrage für jede Bewerberin und jeden Bewerber des öffentlichen Dienstes, ob denn in irgendeiner Art und Weise Verfassungstreue vorliegt oder nicht. Dieser Eingriff ist vor dem Recht des Artikels 33 Absatz 2 des Grundgesetzes abzuwägen, der jedem Mann und jeder Frau den freien Zugang zu öffentlichen Ämtern bzw. zum Beamtenwesen ermöglicht. Wir sind uns einig – jedenfalls wir demokratischen Fraktionen –, dass Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst nichts zu suchen haben und dass entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen, um ihre Einstellung zu verhindern. (Beifall bei der SPD) Der Weg allerdings, den Sie vorschlagen, ist unseres Erachtens nichts anderes als die Wiedereinführung des alten Radikalenerlasses der Siebzigerjahre durch die Hintertür. Der Freistaat Bayern hat diesen Radikalenerlass 1991 selbst aufgehoben; Sie wollen ihn jetzt wieder einführen. Warum sind wir dagegen? – Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegenüber dem Staat. Wenn der Staat etwas von einem Bürger haben möchte, bedarf es eines sachlichen Grundes. Dann sind solche Eingriffe im Rahmen der Verhältnismäßigkeit abzustufen. Bisher ist es so gelaufen, dass Einstellungen auch in wichtigen bzw. gravierenden Bereichen in Bayern nach dem Bayerischen Beamtengesetz gelaufen sind. Es gab einen Fragebogen, in dem die Bewerberinnen und Bewerber Mitgliedschaften in diversen verdachtserregenden Vereinigungen ankreuzen sollten. Von daher hätte sich dann bei der Bearbeitung der entsprechenden Fragebögen möglicherweise eine Verdachtslage ergeben, die dann begründet eine Nachfrage beim Verfassungsschutz ausgelöst hätte. Jetzt ist es so: Wir brauchen diese Fragebögen in den verschiedenen Bereichen gar nicht, weil eine Regelanfrage ohne Wenn und Aber durchgeführt wird. Klar, auch das kann in einigen Fällen jetzt schon angedacht sein, wenn man sich Regelungen bei der Polizei, bei Lehrerinnen und Lehrern oder im Justizwesen vorstellt. Die Wesentlichkeitstheorie ist jedoch ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Das Parlament hat darüber zu entscheiden. Wenn Grundrechtseingriffe in gravierender Form festzustellen sind und durchgeführt werden müssen, muss das in Form eines Gesetzes statuiert sein. Was geschieht aber hier? – Hier wird der Staatsregierung ein Blankoscheck, eine Vollmacht für alle Zeiten in der Zukunft ausgestellt. Wenn eine andere Regierung möglicherweise – Gott verhüte es – mit ganz Rechtsaußen stattfindet, könnten sie diese Vollmacht für sich nutzen, bestimmte Dienstgruppierungen oder Beförderungsämter mit einer Regelanfrage zu überziehen, ohne dass das Parlament die Möglichkeit hat, dies zu kontrollieren. So ein Blankoscheck ist nicht verhältnismäßig und entspricht auch nicht unserer Vorstellung von dem, was im Parlament geregelt sein müsste. Wir können gerne darüber reden, ob Regelanfragen in diesem sensiblen Bereich per Gesetz zu etablieren sind. Wir können aber nicht darüber reden, dass es einzig und allein der Verwaltung obliegt, irgendwann mal zu entscheiden, ob im Forstwesen oder sonst wo Regelanfragen durchgeführt werden. Das ist unsere Aufgabe. Deswegen und neben vielen anderen Dingen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Er geht an das Eingemachte der Verfassungsmäßigkeit, der Grundrechte und des parlamentarischen Systems heran. (Beifall bei der SPD)

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