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Martin Stümpfig

GRÜNE 09.12.2025 Sitzungen 19/65

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie haben heute die Wahl: Es liegen zwei Gesetzentwürfe für ein Bürgerenergiebeteiligungsgesetz vor. Der eine Gesetzentwurf – Sie können es wahrscheinlich erahnen – stammt von uns. Da steckt wirklich Bürgerbeteiligung drin. Den anderen Gesetzentwurf hat die Staatsregierung – die CSU und die FREIEN WÄHLER – erarbeitet. Da hat zwar irgendwo einmal Bürgerbeteiligung draufgestanden, aber da ist jetzt keinerlei Bürgerbeteiligung mehr drin. Zu diesem zweiten Gesetzentwurf sagen wir ganz klar Nein. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir wollen die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger, bei der Energiewende mitnehmen. Sie sollen mitgestalten. Das ist genau die Forderung in Ihrem Koalitionsvertrag gewesen. Ich habe mir die einzelnen Zitate aufgeschrieben: "[…] eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger kann die Akzeptanz vor Ort entscheidend erhöhen. Wir setzen uns […] für […] verbesserte Regelungen zur Beteiligung von […] Bürgerinnen und Bürgern ein." Das steht in Ihrem Koalitionsvertrag. Am 08.10.2024 hat der stellvertretende Ministerpräsident Aiwanger gesagt: "Es ist uns wichtig, dass alle […] Kommunen und Einwohner einen […] Nutzen von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben." Im jetzigen Gesetzentwurf ist davon nicht mehr die Rede. Dann haben wir noch den Kollegen Staatssekretär Gotthardt, der am 22.01.2025 gesagt hat: "Ich möchte im Brustton der Überzeugung behaupten, dass wir in Bayern alles getan haben, um die Energiewende mit den Menschen […] voranzubringen." Herr Staatssekretär, da muss ich sagen: Da sind Sie ganz schön schwach auf der Brust, weil das, was da jetzt noch drinsteht, mit Bürgerbeteiligung wirklich gar nichts mehr zu tun hat. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir GRÜNE haben das dann Ende Mai dieses Jahres kritisiert, da Sie mit Ihrem Änderungsantrag alles geändert und mit Streichung der Beteiligungsvereinbarung den Entwurf komplett entkernt haben. Da steht gar nichts mehr von Bürgerbeteiligung drin. Dann hat Ministerpräsident Markus Söder gesagt: "Natürlich bleibt es beim Wind bei der Bürgerbeteiligung – das wird gerade abschließend erarbeitet." Alles andere sei "grüne Panikmache". Da kann man nur sagen: Herr Ministerpräsident, da haben Sie wieder einmal ein Versprechen gebrochen. Man kann es als Unwahrheit bezeichnen, man kann sagen: Sie haben gelogen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir bezeichnen uns nicht als Lügner!) – Wie auch immer: Sie haben wieder einmal irgendetwas angekündigt. Heute sehen wir in der Zweiten Lesung: Im Änderungsantrag ist keine verpflichtende Bürgerbeteiligung mehr enthalten. Da hat der Ministerpräsident die Unwahrheit gesagt, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Demokraten bezeichnen sich nicht als Lügner!) und das kann man so nicht stehen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir haben in unterschiedlichen Ausschüssen – der Kollege Vogel wird gleich an meine Rede anschließen – darüber gesprochen. Da ging es auch darum, dass es doch die Sollvorschrift gebe, (Martin Wagle (CSU): Gott sei Dank!) und das sei doch alles ganz gut. Sonst gäbe es zu viel Bürokratie. – Da haben wir ganz klar gesagt: Nordrhein-Westfalen hat seit einem Jahr ein Bürgerbeteiligungsgesetz. – Die haben es umgesetzt. Die haben jetzt 70 Projekte. Wenn man es sich genau anschaut, stellt man fest: In einem Fall entscheidet sich die Kommune, die Bürgerinnen und Bürger direkt am Windrad zu beteiligen, in einer anderen Kommune ist ein Verein gefördert worden, in einer dritten ein Schwimmbad. So kann man es machen. So hat auch unser Vorschlag gelautet. Sie haben sich jetzt entschieden – und Kollege Vogel wird es gleich noch einmal betonen, er hat es im Ausschuss ganz klar gesagt –, die Bürgerbeteiligung bewusst aus Ihrem ersten Gesetzentwurf herauszustreichen. Sie haben nicht gesagt: Ach ja, das war irgendwie so nebenbei. Sie haben sie ganz bewusst herausgestrichen. Nordrhein-Westfalen zeigt, wie es geht. Wir zeigen Ihnen heute mit unserem Gesetzentwurf auf, wie es gehen kann – mit den Menschen vor Ort. Wir wollen die Menschen mitnehmen. Wir haben so tolle Projekte. Die können natürlich immer noch stattfinden, wenn jemand will; aber unsere Idee war, dass wir nicht einzelne Leuchttürme – meistens in Franken, wo das ganz gut funktioniert – haben, sondern bayernweit. Wir wollen diese überall haben. Wir wollen, dass gute Bürgerbeteiligung der Standard wird. Sie haben sich dagegen entschieden. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie Sie hier unterwegs sind. Darüber kann man wirklich nur den Kopf schütteln. (Beifall bei den GRÜNEN) Bei Ihrem Entwurf bleiben am Schluss noch 0,2 Cent übrig, die der Projektierer der Kommune gibt. Das sind 20.000 Euro. Okay, das ist schon ein bisschen etwas. Aber das sieht der Bund mit § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowieso vor; denn der Projektierer kann sich das Geld eins zu eins von der Bundesnetzagentur holen. Diese Summe wird sowieso weitergereicht. Ich kenne kaum ein Projekt in Bayern, bei dem das nicht gemacht wird. Das heißt, Sie wandeln jetzt die Kannvorschrift des Bundes, die sowieso jeder macht, in eine Verpflichtung um. Aber wenn es eh jeder macht, braucht man doch kein Gesetz dafür. Walter Nussel bzw. Steffen Vogel als Vorsitzender der Enquete-Kommission können heute einmal sagen: Das Gesetz brauchen wir wirklich nicht; es ist so nutzlos wie ein Kropf. Das kann man ganz klar sagen, weil der Bund das regelt. Wenn Sie etwas Gescheites machen wollen, nehmen Sie unseren Entwurf, und stimmen Sie diesem zu. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Markus Saller, FREIE WÄHLER.

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