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Plenarprotokoll 8/47

24.06.2026 · 130 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: BSW (14)Die Linke (14)CDU (11)AfD (8)SPD (5)

Dr. Thadäus Rudolf König

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 47. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Küntzel und Frau Abgeordnete Stark betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Frau Abgeordnete Müller, Herr Ministerpräsident Voigt und Herr Minister Gruhner mitgeteilt. Folgende Hinweise zur Tagesordnung ergehen: Die Punkte 1 b, 12 a und 12 b sowie 13 a und 13 b werden von der Tagesordnung abgesetzt, da die zuständigen Ausschüsse ihre jeweilige Beratung nicht abgeschlossen haben. Die im Ältestenrat erzielten Übereinkünfte zur Gestaltung der drei Plenarsitzungstage sind den Hinweisen in der Einladung zu entnehmen. Heute wird als Erstes der Tagesordnungspunkt 31, die Regierungsbefragung, aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 sollten heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Um die Abarbeitung zu gewährleisten, beabsichtige ich, die beiden Punkte in der genannten Reihenfolge nach dem Tagesordnung 31 aufzurufen. Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 22 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Ich komme nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wir der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Wogawa, Frau Jary, Frau Muhsal.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Vielen Dank, Herr Präsident. Namens der Koalitionsfraktionen beantrage ich für den Tagesordnungspunkt 9, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes, die zweite Beratung am Freitag.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wogawa. Frau Abgeordnete Jary.

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Ulrike Jary CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir beantragen für den Tagesordnungspunkt 29 die Vertagung auf das Plenum im September und für den Tagesordnungspunkt 30 den Aufruf am heutigen Tag direkt nach der Regierungsbefragung.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Wir beantragen die Platzierung des TOP 28 am Freitag als letzten Punkt.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann würde ich sagen, dass wir die Änderungswünsche in der eingegangenen Reihenfolge abstimmen. Wir kommen zunächst zu dem Antrag, Tagesordnungspunkt 9, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/3726, in zweiter Beratung am Freitag aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen AfD und die Linke. Jetzt müssten wir durchzählen aufgrund der Anwesenheit. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was ist denn das jetzt wieder für ein peinlicher Move am Anfang!) Also, ich bitte noch mal um das Handzeichen, wer für den Antrag ist. Das sind (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Eine Blamage!) 41 Jastimmen. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind 42. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Beantragung, den Tagesordnungspunkt 29 zu vertagen. Das ist der Tagesordnungspunkt „Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission“, hier die mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen die Vertagung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD damit mehrheitlich verschoben auf die nächste Plenarsitzung. Dann kommen wir zu dem Antrag, Tagesordnungspunkt 30 direkt nach der Regierungsbefragung aufzurufen. Also anders, als ich angekündigt habe, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 nach der Regierungsbefragung aufzurufen, soll nun der Tagesordnungspunkt 30 nach der Regierungsbefragung aufgerufen werden. Das ist der Einspruch gegen einen Ordnungsruf gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Landtags. Ich frage trotzdem: Gibt es Enthaltungen? Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit werden wir Tagesordnungspunkt 30 direkt nach der Regierungsbefragung aufrufen. Und dann gibt es noch den Antrag aus der AfD-Fraktion, den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025, Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags, also Tagesordnungspunkt 28, als letzten Punkt am Freitag aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wird der Tagesordnungspunkt 28 am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Wogawa.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Ich beantrage eine Sitzungsunterbrechung, Herr Präsident.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Damit ist die Sitzung unterbrochen. Bitte?

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Wiebke Muhsal AfD

Also, normalerweise unterbrechen wir ja nur zur Vorbereitung einer Abstimmung. Das wäre schon gut zu wissen, warum wir jetzt nicht weitermachen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Ja, ja, das hätte ich jetzt noch nachgefragt.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Wir unterbrechen für eine Abstimmung innerhalb unserer Fraktion, Herr Präsident.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Wie lange? (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: 15 Minuten!) Dann unterbrechen wir die Sitzung für 15 Minuten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach der Sitzungsunterbrechung befinden wir uns weiterhin bei der Feststellung der Tagesordnung. Ich hatte keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung vernommen. Die eingegangenen Anträge wurden abgestimmt. Herr Abgeordneter Wogawa.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Herr Präsident, ich wollte noch über das Ergebnis unserer Beratung informieren. Wir haben beschlossen, eine Sondersitzung des Landtags noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu beantragen und dort eine zweite Lesung des Gesetzes in Tagesordnungspunkt 9 vorzusehen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank für die Information. Der Antrag auf ein Sonderplenum wird eingehen und dann auch terminiert werden. Wir sind weiterhin im Bereich der Feststellung der Tagesordnung. Wenn es keine weiteren Anträge zur Tagesordnung gibt … Ich bitte um Ruhe. Wir befinden uns jetzt in der Plenarsitzung und nicht in einem etwaigen Sonderplenum, sondern wir sind in der regulären Plenarsitzung und sind dabei, die Tagesordnung festzustellen. Das würde ich jetzt hiermit tun. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ist die Tagesordnung in der durch die Änderungsanträge geänderten Fassung festgestellt. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 31 Hier noch einige Hinweise, gerade auch für unsere Zuschauer: Die Regierungsbefragung dauert nicht länger als 90 Minuten. Fragen im Verantwortungsbereich der anwesenden Regierungsmitglieder und von aktuellem landespolitischen Interesse können gestellt werden. Fragen können durch kurze Vorbemerkungen eingeleitet werden. Die Fragen müssen kurzgefasst sein und der Landesregierung eine kurze Antwort ermöglichen. Dann gibt es eine Nachfragemöglichkeit für den Fragesteller oder die Fragestellerin und eine weitere Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Landtags. Für die heutige Regierungsbefragung hat die Landesregierung mitgeteilt, dass die Finanzministerin, Frau Katja Wolf, und der Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer, die Fragen der Abgeordneten beantworten werden. Und ich frage: Ist eine Vorbemerkung der beiden Minister gewünscht? Die Vorbemerkung für beide soll nicht länger als fünf Minuten dauern. Das auch noch einmal als weiterer Hinweis. Ist eine Vorbemerkung gewünscht? Da sehe ich Nicken. Frau Ministerin Wolf, Sie haben das Wort für Ihre Vorbemerkung. Sehr gern. Liebe Gäste auf der Besuchertribüne, mein sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Landtagsfraktionen, aus dem Kabinett, sehr geehrte Damen und Herren, die Regierungsbefragung heute ist für uns eine spannende Übung, zumal bei der Finanzministerin die Themenvielfalt so groß ist wie das Leben in Thüringen. Die Menschen im Freistaat haben an nahezu allen Stellen Berührungspunkte mit dem Thüringer Haushalt und all den Themen, die in dem Zusammenhang eine Rolle spielen. Der Doppelhaushalt 2026/2027 ist eine aktuelle Herausforderung im Besonderen, weil wir die globale Minderausgabe zu erbringen haben. Ich möchte einen ganz kurzen Themenabriss geben, was uns derzeit beschäftigt. Der Doppelhaushalt 2028/2029 wird noch mal deutlich ambitionierter und eine noch größere Herausforderung. Mein Ziel ist nicht sparen um des Sparens Willen, sondern sparen, um handlungsfähig zu sein. Darum werden wir nicht herumkommen können, Sie wissen alle, wie im Besonderen die aktuelle Situation der öffentlichen Haushalte aussieht. Da werden selbstverständlich die Mitglieder des Landtags wichtige und verlässliche Partnerinnen und Partner sein, um diesen Weg gemeinsam zu gehen. Ein wichtiges Thema, was uns aktuell beschäftigt, ist die Frage der nächsten Stufe der Grundsteuerreform. Sie haben es vielleicht mitgekriegt und vielleicht auch schon die Post ins Haus gekriegt – zumindest ich habe sie schon bekommen – in der Frage, dass die Grundsteuer für all jene, die vom Wohnen betroffen sind – und das sind wir in irgendeiner Weise alle – gesenkt wird. Es war ein wichtiges Vorhaben der Koalition, die Verwerfungen, die durch die Bundesreform entstanden sind und die zuvor nicht korrigiert wurden, innerhalb der Brombeerkoalition zu korrigieren. Die Grundsteuermesszahlen sind raus. Jetzt sind die Kommunen am Zug, die Hebesätze entsprechend anzupassen. Es war und ist unser Ziel, gerade die Unwucht, die all jene mit Wohngrundstücken betroffen hat, auszugleichen. Das „Kommunale Investitionsprogramm“ ist ein weiteres Thema, das uns zurzeit maßgeblich fordert, was aber Spaß macht. Wir sehen, dass inzwischen ca. 120 Kommunen ihre ersten Mittel abgerufen haben. Derzeit sind schon herausgegeben – sozusagen schon überwiesen – Kredite im Umfang von ca. 125 Millionen Euro. Diese Abrufe sind aus meiner Sicht ein deutlicher Erfolg. Wir haben auch schon die ersten Listen gesehen, was damit passiert. Das ist so bunt wie das Leben in den Kommunen. Überall da, wo wir wissen, dass ein großer Investitionsstau ist, in den Straßen, in den Feuerwehren, in den Schulen, in den Kindergärten und in der Wasser ‑ /Abwasserinfrastruktur werden diese Mittel genutzt. 1 Milliarde Euro stehen unkompliziert und entsprechend der kommunalen Selbstverwaltung zur Verfügung. Auch hier nehmen wir diese Arbeit aus meiner Sicht gern auf uns, weil sie eine wichtige für Thüringen ist. Wenn ich jetzt von der Amsel spreche, werden Sie denken: Was meint sie denn? Ich meine die Amtsveranlagung. Die Steuer macht das Amt. Es waren über 50.000 Thüringerinnen und Thüringer, die die vorausgefüllten Veranlagungsbescheide nach Hause gekriegt haben. Vielleicht ist auch – zumindest auf den Besucherrängen, hier unten wahrscheinlich nicht – jemand dabei, der davon profitiert. Mehrere Tausend Thüringerinnen und Thüringen haben inzwischen aktiv mit ihrer Unterschrift dieser wichtigen Maßnahme zur Entbürokratisierung zugestimmt, also das Finanzamt macht ihnen einen Vorschlag zu ihrer Steuererklärung insbesondere, in einfachen Fällen, haben dies mit ihrer Zustimmung entsprechend zur Kenntnis genommen und sich darüber gefreut, dass sie weniger Arbeit hatten. Noch laufen die Fristen. Wir werden selbstverständlich dieses Projekt, was als Modellprojekt gestartet ist, evaluieren und Sie schnellstmöglich über die Ergebnisse informieren. Nebenbei läuft selbstverständlich auch für all jene, die nicht von der Amtsveranlagung profitieren, weiterhin das Bemühen aller Bundesländer, aber im Besonderen auch von Thüringen – wir drücken da richtig aufs Tempo –, dass Steuererklärungen leichter werden, dass das Maß der Modernisierung bei Steuererklärungen, dass vieles schon vorausgefüllt ist – auch hier sind wir in intensiven Gesprächen mit dem Bund. Wir wollen die Veranlagung vereinfachen. Ein zweier Punkt, bei dem wir intensiv mit dem Bund in Gesprächen sind, ist die Frage, die im Übrigen auch in den nächsten zwei Tagen bei der Finanzministerkonferenz eine Rolle spielen wird, wie wir Steuer insgesamt vereinfachen können, das Steuersystem insgesamt vereinfachen können, wie wir mit dem Thema „Pauschalen“ zukünftig umgehen können. Die Diskussionen dazu laufen gerade intensiv. Auch dazu werden wir Sie …

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin, Frau Katja Wolf Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer

Frau Ministerin, die 5 Minuten Redezeit für die Vorbemerkung für beide Minister sind jetzt vollständig ausgeschöpft. Mist. Ich war gerade so schön drin.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin, Frau Katja Wolf Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer

Ich bitte Sie, mit der Vorbemerkung zum Ende zu kommen, sodass wir dann den Abgeordneten die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen. Das mache ich sehr gern. Sie sehen, wir sind an unterschiedlichsten Stellen im Ministerium dabei, Gutes für dieses Land zu tun. Ich freue mich auf Ihre Nachfragen und hoffe, Auskunft geben zu können. Das Instrument der schriftlichen Nachreichung von Antworten ist vorgesehen. Ich werde versuchen, weitestmöglich darauf zu verzichten. Sie haben aber sicherlich dafür Verständnis, dass die eine oder andere Zahl, die noch mal untermauert, von unserer Seite im Nachgang gern zur Verfügung gestellt wird.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin, Frau Katja Wolf Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer

Genau. Es gibt ja auch andere Fragemöglichkeiten, die angewendet werden können – Dringlichkeitsanfrage, Kleine Anfrage –, wenn es da noch mal spezielle Nachfragen gibt. Und wenn Herr Kummer auch noch zwei Sätze sagen dürfte, würde ich mich freuen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Regierungsbefragung Teilnehmende Mitglieder der Landesregierung: Finanzministerin, Frau Katja Wolf Minister für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten, Herr Tilo Kummer

Das können wir leider nicht machen, weil die Geschäftsordnung die 5 Minuten festgelegt hat. Dann kommen wir nun zu den Fragen der Abgeordneten. Wir haben unseren Modus, nach dem festgelegt ist, wie die Reihenfolge der Fragesteller ist. Wir haben dieses Mal keine Namen der Abgeordneten von der Fraktion der AfD zugeliefert bekommen. Deswegen frage ich an der Stelle, wer die erste Frage für die Fraktion der AfD stellen möchte. Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)

Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin Wolf, der Ministerpräsident hat sich ja nicht hergetraut. Wenn Sie mir antworten, bin ich immerhin zuversichtlich, dass die Antwort von Ihnen kommt und nicht von der KI. Ich frage Sie als stellvertretende Ministerpräsidentin: Brombeerkoalition und Linke haben echte Kontrollrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung abgeschafft und stattdessen diese Regierungsbefragung eingeführt. Wenn Abgeordnete der Koalitionsfraktionen aber Gefälligkeitsfragen stellen und Minister vorbereitete Antworten von Stichwortzetteln ablesen, statt spontan zu antworten und ihr Wissen unter Beweis zu stellen, ist das keine Kontrolle der Regierung, sondern bloße Inszenierung. Damit wird nicht nur das Parlament geschwächt, sondern auch die Landesregierung als Institution beschädigt. Wie können Sie als stellvertretende Ministerpräsidentin hinnehmen, dass die Landesregierung nicht als dem Parlament verpflichtetes Verfassungsorgan erscheint, sondern als Akteur einer politischen Inszenierung? (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)

Frau Ministerin Wolf, bevor Sie antworten, nur noch mal der Hinweis: Die Fragen müssen kurzgefasst sein. Das war eine sehr lange Herleitung. Wir haben die erste Frage, deswegen bin ich hier nicht eingeschritten, aber bitte kurze Fragestellung, sodass die Landesregierung dann auch kurz antworten kann. So haben wir uns verständigt, so ist es in der Geschäftsordnung hinterlegt. Frau Muhsal, Sie gehen von der Annahme aus, dass das Fragerecht der Abgeordneten eingeschränkt worden sei. Ich kann Ihnen aus der täglichen Praxis sagen, welche Mühe und welcher Arbeitsaufwand in den Ministerien, auch in meinem, bestehen, die Fragen der Abgeordneten schnellstmöglich, umfangreich und bestmöglich zu beantworten. Das beschäftigt in den Ministerien, wenn ich das so sagen darf, Heerscharen. Ich bin immer nur die Letzte, die unterschreiben muss, und kann Ihnen sagen, allein bei mir ist es mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden. Dieses Verfahren kritisiere ich nicht. Es ist das Recht des Landtags, umfangreich Fragen zu stellen und die Regierung damit zu kontrollieren. Ich kann aber an keiner Stelle erkennen, dass das Fragerecht der Abgeordneten allein durch die Möglichkeit der Dringlichkeitsanfragen, der Kleinen Anfragen und auch hier, der Regierungsbefragung, in irgendeiner Weise eingeschränkt sei. Ich kann Ihnen sagen, auch auf diese Regierungsbefragung bereiten wir uns umfangreich vor. Auch Sie sehen bei mir einen Hefter, wo wir überlegt haben, was sind gerade die Themen, die die Thüringerinnen und Thüringer bewegen, die gerade eine mediale Öffentlichkeit haben, die möglicherweise in Ausschüssen geäußert wurden, wo Sie ein besonderes Interesse haben. Diese Fragen haben wir versucht im Vorfeld in einer Glaskugel herauszunehmen, im Vorfeld schon mal zu besprechen, sodass wir versuchen bestmöglich zu antworten. Deswegen will ich Ihrem Eindruck, dass es hier eine Inszenierung wäre, ausdrücklich widersprechen. Wenn Sie wollen, können wir das gern noch mal in Ruhe erklären, welcher Aufwand darin steckt, Anfragen zu beantworten und sich auch auf diese Regierungsbefragung vorzubereiten. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)

Frau Abgeordnete Muhsal, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Wiebke Muhsal AfD

Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)

Ja, schon ganz gern. Und zwar haben Sie jetzt gerade gesagt, Sie können eine Beschränkung der Kontrollrechte nicht erkennen. Sie waren in der vergangenen Legislatur, meine ich, nicht Mitglied des Thüringer Landtags. Es gab bis zur Geschäftsordnungsänderung durch die Koalitionsfraktionen die Möglichkeit, Mündliche Anfragen im Vorfeld zu stellen, die dann die Möglichkeit eröffneten, dass die Landesregierung die auch tatsächlich inhaltlich beantwortet, weil sie ja vorher bekannt waren. So gesehen konnten halt Fachfragen gestellt werden, auf die man auch eine detaillierte Antwort bekam. Das andere ist, dass es mittlerweile nicht mehr möglich ist, Kleine Anfragen, die nicht fristgemäß beantwortet sind, ins Plenum zu ziehen. Auch das ist eine massive Einschränkung der Abgeordnetenrechte, und wie das endet, sieht man ja da, nicht in Ihrem Ministerium, aber beim Ministerium des Innenministers beispielsweise, der es in 31 Prozent aller Fälle schafft, Kleine Anfragen fristgemäß zu beantworten. Insofern möchte ich das schon hinterfragen oder möchte ich Sie fragen nach Ihrer Einschätzung, dass Kontrollrechte von Abgeordneten, die die Arbeit der Regierung kontrollieren und auch diese Antworten für ihre parlamentarische Arbeit brauchen, ob Sie sich wirklich sicher sind, dass da keine Einschränkungen vorgenommen wurden.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)

Frau Abgeordnete Muhsal, wie gesagt: Kurze Frage und dann sollte die Landesregierung auch kurz antworten. Aber wenn die Frage schon anderthalb Minuten dauert, dann wird es schwierig, dass genügend Abgeordnete auch die Fragemöglichkeit bekommen innerhalb der 90 Minuten. Das möchte ich noch mal sagen. Das ist jetzt die erste Frage. Deswegen gibt es die Hinweise. Bei den weiteren Fragen werde ich das noch deutlicher sagen. Diese Frage richtet sich ja eigentlich an die ganze Landesregierung und Herr Kummer hat sich gerade gemeldet. Ich kann Ihnen nur aus meiner Sicht sagen, mein Haus versucht also wirklich mit Bienchenfleiß und absoluter Schwerpunktsetzung die Anfragen der Abgeordneten zu beantworten. Aus meiner Sicht geschieht das wirklich in einer hohen Qualität schnellstmöglich. Dass uns das an die Grenzen der Belastungsfähigkeit bringt, sei hier auch einmal dargestellt. Herr Kummer möchte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)

Das geht jetzt nicht, weil die Frage sich an die Frau Ministerin Wolf gerichtet hat. Ich frage in die Mitte der Abgeordneten, ob es eine weitere Nachfrage gibt? Das ist nicht der Fall. (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Sie hat mich auch angesprochen!) Ja, aber wir sind in der Regierungsbefragung, in der zwei Mitglieder der Landesregierung für die Beantwortung der Fragen gemeldet wurden. und die Abgeordneten können jeweils an einen der Minister eine Frage stellen. Dann gibt es eine Nachfragemöglichkeit für den jeweiligen Abgeordneten und eine weitere Nachfragemöglichkeit aus der Mitte des Parlaments. Wenn ich jetzt keine weitere Nachfrage aus der Mitte des Parlaments sehe, dann ist die erste Frage an die Landesregierung damit beantwortet. Ich rufe als nächste Fragestellerin Abgeordnete Heber für die Fraktion der CDU auf. Bitte sagen Sie, welcher Minister befragt werden soll. Dann noch mal die Bitte um kurze Fragestellung ohne lange Einleitung und dann auch um präzise Beantwortung.

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Claudia Heber CDU

Frage der Abgeordneten Heber (CDU)

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Frage geht an Herrn Minister Kummer. Es ist eine fachliche Frage, eine Frage, die viele Menschen interessiert. Sie stand auch schon im Mai in der Zeitung. Und zwar geht es um das Naturschutzgebiet Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Wandersleben. Dieses Naturschutzgebiet ist Teil des Natura-2000-Netzwerks, europarechtlich geschützt, aber durch das anhaltende Niedrigwasser der Apfelstädt erheblich gefährdet. Als wesentlicher Faktor gilt neben der Trockenheit die Nutzung des knappen Wasserdargebots zur Stromerzeugung über die Westringkaskade der Thüringer Fernwasserversorgung. Jetzt meine Frage: Inwieweit sieht die Landesregierung im Rahmen der geltenden wasserrechtlichen Möglichkeiten Spielraum, eine ausreichende Mindestwasserführung der Apfelstädt sicherzustellen, um die kommerzielle Wassernutzung mit dem Erhalt dieses Schutzgebiets in Einklang zu bringen?

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten Heber (CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage. Die Regelungen zur Talsperre Schmalwasser, die ja die Apfelstädt am Ende speist und Wasser der Apfelstädt auch zurückhält, sind so, dass eine Mindestwasserabgabe aus der Talsperre jederzeit geregelt wird. Wir sind aktuell in der Situation, wo wir in ganz Thüringen darunter leiden, dass wir ausgesprochen niedrige Gewässerabflüsse haben. Wir haben zwar ein bisschen Regen gehabt, der aber hauptsächlich dazu gedient hat, die Vegetation zu ermöglichen. Wir sind in das Frühjahr mit sehr, sehr geringen Grundwasserständen, mit einer sehr schlechten Bodenfeuchtigkeit gestartet. Vor dem Hintergrund haben wir sehr, sehr niedrige Füllstände in unseren Talsperren. Im Moment fließt, wenn ich das richtig sehe, in die Schmalwasser weniger Wasser rein, als an Mindestwasser an die Apfelstädt abgegeben wird. An diesem Zustand werden wir nicht wirklich was ändern können. Wie gesagt, die wasserrechtlichen Festlegungen des Mindestwasserabflusses aus der Talsperre Schmalwasser in die Apfelstädt sind gegeben. Wir haben einfach klimatisch aktuell festzustellen, dass in Thüringen in den letzten zehn Jahren nur noch etwa 50 Prozent des wirksamen Wassers für eine Grundwasserauffüllung zur Verfügung gestanden haben wie in den Dekaden zuvor. Daraus sehen Sie, dass wir in einigen Fließgewässern perspektivisch Probleme mit dem Wasserstand kriegen werden, dass wir völlig neue Voraussetzungen haben werden, die den Prognosen zufolge eher so Richtung Südfrankreich gehen, worauf wir uns perspektivisch klimatisch einstellen müssen. Das heißt eben auch, dass Naturschutzgebiete, die natürlich auch Fließgewässer mit beinhalten, damit leben müssen, dass künftig Wasserstände niedriger sind. Wir haben – weil es ja immer wieder Diskussionen gibt, ob eventuell zu viel Wasser in der Schmalwasser für anderes genutzt wird – allein für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung Entscheidungen treffen müssen, die dazu führten, dass die Westringkaskade und das dortige Wasserkraftwerk, das bisher regelmäßig aus der Schmalwassertalsperre bedient wurde, schon seit einiger Zeit nicht mehr betrieben wird. Außerdem haben wir uns entschieden, dass wir Wasser, wo wir entscheiden können, wo wir es hingeben, entweder in die Schmalwassertalsperre oder in die Talsperre Ohra, der Talsperre Ohra zugeführt haben, weil wir dort sehr niedrige Wasserstände hatten und die Trinkwasserversorgung Mittelthüringens gefährdet gesehen haben. Erfreulicherweise ist aktuell der Füllstand der Talsperre Ohra zumindest wieder ein Stückchen besser als im Vorjahr, sodass wir davon ausgehen können, dass wir in diesem Jahr die entsprechenden Zusagen, die wir vertraglich an die Wasserversorger gegeben haben, auch einhalten können. Vor dem Hintergrund muss wie gesagt auch ein Naturschutzgebiet mit den Witterungsverhältnissen leben. Das können wir nicht beeinflussen. Diesbezüglich bleibt uns nur zu hoffen, dass wir immer entsprechend den notwendigen Regen haben, um zumindest die Wassermengen zur Verfügung stellen zu können, die mit dem Mindestwasserabfluss, der festgelegt ist, verbunden sind.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Heber (CDU)

Gibt es eine Nachfrage?

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Claudia Heber CDU

Frage der Abgeordneten Heber (CDU)

Ja. Es war ja in der Zeitung zu lesen, dass es ein Monitoring-Verfahren gibt und dass es im Rahmen dieser Vereinbarung fortgeführt werden soll. Aber man hat ja jetzt schon die Schäden erkannt. Und da ist jetzt noch mal meine Nachfrage, ob die Landesregierung Anlass sieht, gerade am Ökosystem der Flussaue frühzeitige behördliche Anordnungen zu treffen. Gibt es da aktuell Anlass dafür?

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten Heber (CDU)

Das Monitoring ist langfristig angelegt und vor dem Hintergrund sollte es auch fortgeführt werden, weil es einfach auch durch die Langfristigkeit wichtige wissenschaftliche Erkenntnisse zum Flusssystem Apfelstädt bietet. Wir haben ja dort diese Versinkstellen, wo die Diskussion eben auch war: Kann es sein, wenn da langfristig etwas mehr Wasser reingegeben wird, dass das dann auch perspektivisch zu einer dauerhaften Verbesserung der Apfelstädt führt? Das soll dort untersucht werden und es ist auch sachgerecht, das weiterzuführen. Ich habe vorhin schon die Situation beschrieben, die wir aktuell haben. Eine weitere Aufhöhung der Apfelstädt über die Mindestwasserabgabe, die festgelegt ist, weit über das Maß dessen hinaus, was normal im Moment in der Apfelstädt drin wäre, ist uns nicht möglich. Vor dem Hintergrund können wir auch keine wasserrechtlichen Entscheidungen treffen, denn wo das Jahr noch hingeht, das wissen wir alle nicht. Deshalb, glaube ich, ist es für uns alle sinnvoll, bei dem zu bleiben, dass wir den Mindestwasserabfluss für die Apfelstädt aufrechterhalten. Ich will aber, weil das ja ein komplexer Sachverhalt ist und vielleicht auch nicht alles jetzt im Rahmen einer Regierungsbefragung, wo man sich ja nicht so intensiv auf die Fragen von Abgeordneten vorbereiten kann, gesagt werden kann, darauf hinweisen: Der Präsident hat vorhin schon ausgeführt, es gibt andere Möglichkeiten, das Fragerecht von Abgeordneten wahrzunehmen. Und im Gegensatz zu Frau Muhsal sehe ich eine Beeinträchtigung des Fragerechts der Abgeordneten in dieser Wahlperiode explizit nicht, weil der Thüringer Landtag mit Wegfall der Mündlichen Anfragen in der letzten Wahlperiode das Instrument der Dringlichen Anfragen eingeführt hat. Das setzt die Abgeordneten im Gegenteil in die Lage, jederzeit eine Dringliche Anfrage stellen zu können. Früher konnten sie die nur einmal im Monat zur Plenarsitzung stellen, unabhängig davon, ob es gerade dringlich war oder nicht. Und jetzt kann also eine Dringliche Anfrage in einer kurzen Zeit eine Antwort unseres Hauses sehr konkret auf Ihre Frage mit sich bringen. Ich glaube, damit sind die Abgeordneten bessergestellt als vor dieser Wahlperiode. Danke schön. (Beifall BSW) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir müssen nicht belehrt werden!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Heber (CDU)

Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte des Parlaments? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch die zweite Frage gestellt worden. Und wir kommen zur nächsten Frage. Die stellt Herr Abgeordneter Kästner für die Fraktion des BSW.

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Alexander Kästner BSW

Frage des Abgeordneten Kästner (BSW)

Frau Ministerin hat es eigentlich schon in ihren etwas kürzeren Ausführungen zu Beginn beantwortet. Meine Frage richtet sich auch zum kommunalen Investitionsprogramm. Ich wollte eigentlich wissen, wie der Stand der Mittelausreichung ist, wie viele Anträge eingereicht, wie viele bearbeitet worden sind – das war eigentlich meine Frage – und wieviel ausgegeben worden ist. Vielleicht können Sie es ja noch ein bisschen ergänzen. Das mache ich sehr gern. Meine Damen und Herren, vielleicht zur Einordnung: Was ist das kommunale Investitionsprogramm? Der Freistaat, die Landesregierung, der Landtag haben sich dazu entschieden, den Thüringer Kommunen 1 Milliarde Euro in den nächsten vier Jahren zur Verfügung zu stellen. Diese 1 Milliarde Euro hat eine einzige Bedingung, sie muss in den Kommunen investiert werden. Wie muss sie in den Kommunen investiert werden? Das berechnet sich ganz einfach nach einem Schlüssel pro Kopf, je nachdem, ob man gemeindliche Aufgaben oder kreisliche Aufgaben hat. Das sind richtig Summen, die dann zur Verfügung stehen. Das ist das größte Investitionsprogramm, das Thüringen seit der Wende aufgelegt hat. Es ist in den Kommunen deshalb so beliebt, weil es keine große Antragsnotwendigkeit gibt. Es gibt keine Vorschriften in der Frage, wofür es genutzt wird. Man kann einfach feststellen, wo in der Kommune der größte Bedarf ist. Man kann es entweder für den Straßenbau oder eben für die Kitasanierung, für den Neubau, für was auch immer benutzen. Am Ende ist die Frage, es muss investiert sein. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg gewesen, weil wir davon überzeugt sind, dass die kommunale Selbstverwaltung nicht nur ein schöner Satz in der Thüringer Verfassung ist, sondern dass die kommunale Selbstverwaltung gelebt werden muss, dass vor Ort am besten gewusst wird, wo der Schuh drückt, und dass man vor Ort am besten weiß, wo gerade der dringendste Bedarf ist. Nicht der Landtag entscheidet, ob es gerade im Bereich der Sportstätten, des Schulbaus oder wo auch immer den dringendsten Bedarf gibt. Das wissen die Kommunen selbst am besten. Die Thüringer Aufbaubank ist für uns an der Stelle der Dienstleister. Die Anträge der Kommunen auf Mittelabruf gehen zur Thüringer Aufbaubank und nach einer ganz kurzen Prüfung, einer ganz kurzen Beantragungsfrist sozusagen, wird den Kommunen das Geld überwiesen – entweder in mehreren Chargen oder sofort die gesamte Summe. An der Stelle können die Kommunen selbst entscheiden. Die einzige Bedingung ist, sie müssen uns innerhalb von drei Jahren nachweisen, dass das Geld investiert wurde, mit einer relativ einfachen Nachweisführung. Im Übrigen ein deutlicher Unterschied zu sonstigen Landesund Bundesprogrammen, weil das auf der anderen Seite bedeutet, dass normalerweise – und jeder, der schon mal eine Abrechnung von Fördermitteln und im Besonderen von investiven Fördermitteln machen musste, weiß, dass der Personalaufwand dafür immens ist und eigentlich oftmals in keinem Verhältnis zur Investitionssumme steht. Deswegen haben wir uns genau für diese Methode „Vertrauen“ entschieden. Vor Ort wird gewusst, wofür das Geld gebraucht wird. Wir wissen, wie groß der Investitionsstau in Thüringen ist, nämlich jährlich bei ungefähr 1,4 Milliarden Euro. Und an der Stelle wirklich unbürokratisch zu zeigen, wir gehen nach der Methodik, dass wir ein hohes Vertrauen in die Kommunen haben. (Beifall CDU) Zur Frage komme ich gern. Die Zahl ist nicht wirklich seriös zu benennen, weil sie sich jeden Tag ändert. Allein in der Woche, in der wir uns auf die Regierungsbefragung vorbereiten und immer gucken, wie der Stand ist, hat sich die Zahl deutlich verändert. Wir sind inzwischen, so ist meine aktuellste Zahl, bei 120 Kommunen, die abgerufen haben, und bei 124 Millionen Euro. Die regionale Verteilung ist sehr unterschiedlich und ebenso unterschiedlich ist die Frage, welche Kommunen inzwischen abgefordert haben. Bei den 120 Kommunen sind ganz kleine dabei. Es sind genauso die großen dabei. Es sind Kommunen, die in mehreren Scheiben ihr Geld abrufen, und es sind auch solche dabei, die in einem Schritt abrufen. Wenn wir uns angucken, was gemeldet wird, wofür das Geld entsprechend genutzt wird, ist das tatsächlich genau das – ich weiß nicht, ob Sie vor Ihrem inneren Auge das Tortendiagramm des Kommunalpanels mit den Investitionsstaus sehen, das spiegelt sich im Prinzip eins zu eins bei den abgerufenen Mitteln wider –: Straßenbau, Schulbau, Kita und Feuerwehr sind ganz genauso mit dabei. Also überall da, wo kommunal tatsächlich ein dringender Investitionsbedarf besteht, dafür werden die Mittel genutzt. Das, was wir gespiegelt bekommen, ist – ich war in Brotterode, als der Bürgermeister sagte, er war selber überrascht, dass es tatsächlich so einfach war wie versprochen. Ich glaube, dass dieses Programm ein Erfolgsmodell ist und dass es auch ein Erfolgsmodell in der Abgrenzung zu den sogenannten BUKIF-Mitteln ist. Denn mit diesen Bundessondermitteln für Investitionen in einzelnen Bundesländern geht man den Weg, dass Kommunen sich mit diesen Bundesmitteln auseinandersetzen müssen. Diese Bundesmittel sind ungleich bürokratischer, mit einem viel, viel höheren Bürokratieaufwand verbunden und oftmals damit verbunden, dass sie von Kommunen vorfinanziert werden müssen, was wiederum die Frage stellt, wie das gerade in Kommunen in der Haushaltssicherung gewährleistet werden kann. Um all diese Fallstricke sind wir durch unser Modell sozusagen drum herumgekommen. Und bisher habe ich von keinem Bürgermeister, von keiner Bürgermeisterin, von keinem Gemeinderat auch nur ansatzweise gehört, dass dieses Programm nicht wirksam oder falsch wäre.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kästner (BSW)

Gibt es eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Kästner? (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Danke, nein!) Eine Nachfrage aus der Mitte des Landtags? Das, sehe ich, ist auch nicht der Fall. Dann rufe ich als nächste Fragestellerin Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Minister Kummer, Arbeitsschutz bei Hitze ist keine freiwillige Fürsorgemaßnahme, sondern geltendes Recht. Wie stellt die Landesregierung angesichts der derzeitigen und der weiterhin prognostizierten Temperaturen sicher, dass in Landesbehörden und landesnahen Bereichen mit schwerer Außenarbeit, etwa bei ThüringenForst, die bestehenden Pflichten zu Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Getränkeversorgung, Entwärmungsphasen, Arbeitszeitverlagerung und gegebenenfalls Unterbrechung gefährdender Tätigkeiten tatsächlich eingehalten werden?

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich gehe davon aus, dass die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes eine Frage ist, der sich jedes Haus separat widmet. Ich kann Ihnen für den Bereich des Umweltministeriums sagen, dass wir uns in der Hinsicht sehr intensiv mit der Frage beschäftigt haben, Lüftungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, Homeoffice-Regelungen ein Stück weit anzupassen und dort also auch zu ermöglichen, dass Bedienstete eventuell dann zu Hause bleiben können, von zu Hause aus arbeiten können. Wir haben dort sowieso eine sehr umfangreiche Regelung. Wir befinden uns in der Hinsicht auch in einer intensiven Abstimmung mit dem Personalrat. Und ähnlich ist das natürlich auch im nachgelagerten Bereich in der entsprechenden Verantwortung der dortigen Geschäftsführung, der Präsidentschaft beim TLUBN. Vor dem Hintergrund versuchen wir zu tun, was möglich ist, damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund bleiben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)

Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Güngör.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)

Vielen Dank für die Beantwortung. Sie haben ja selbst schon benannt, dass es unterschiedliche Möglichkeiten je nach Tätigkeitsbereich gibt. Und wir sind uns sicherlich einig, dass nicht für alle Tätigkeiten Möglichkeiten wie Homeoffice überhaupt eine Möglichkeit darstellen. Der angekündigte landesweite Hitzeaktionsplan für Thüringen liegt aktuell weiterhin nicht vor, obwohl Hitze offensichtlich ein akutes Gesundheitsrisiko für die gesamte Bevölkerung, aber vor allem für bestimmte Tätigkeitsbereiche wie bei ThüringenForst ist. Wann wird die Landesregierung einen solchen Plan vorlegen und was wird dieser enthalten?

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)

Wir sind in der Erarbeitung. Ich gehe davon aus, dass er relativ zeitnah vorliegen wird. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Im Winter!) Die Vorgaben zum Hitzeaktionsplan sind ein bisschen älter als ein Jahr. Dinge müssen gründlich vorbereitet werden und am Ende braucht es auch für die Maßnahmen, die dort festgeschrieben werden, die entsprechenden finanziellen Mittel für die Umsetzung. Der Hitzeaktionsplan bezieht sich ja nicht nur auf den Bereich der Landesregierung, sondern auch auf den Bereich der Kommunen. Wir haben also viele Dinge, die dabei abzuwägen sind, wobei wir natürlich auch sehen müssen, dass wir nach dem Motto „Wer bestellt, bezahlt“ am Ende auch entsprechenden Verpflichtungen nachkommen können. Wie gesagt, es ist nicht einfach. Es sind Dinge, bei denen viele Ressorts zusammenwirken müssen. Wir beschäftigen uns ja auch – wir werden uns in dieser Plenarsitzung mit der Klimaanpassungsstrategie beschäftigen – sehr intensiv mit den Möglichkeiten, die dort vorgenommen werden können. Da ist der Bereich Gesundheit ein sehr weitgehender. Da finden Sie eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgelistet, die dort festgeschrieben sind und die am Ende auch nicht anders im Hitzeaktionsplan beantwortet werden können. Aber wie gesagt, für die Umsetzung braucht es natürlich auch die finanziellen Ressourcen, die uns der Thüringer Landtag zur Verfügung stellen muss.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)

Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage, die gestellt wird durch die Fraktion der AfD. Es wird auf die Fragemöglichkeit verzichtet, so wie ich das jetzt wahrgenommen habe. Dann rufe ich als Nächstes Herrn Abgeordneten Worm für die Fraktion der CDU auf.

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Henry Worm CDU

Frage des Abgeordneten Worm (CDU)

Ja, vielen Dank. Ich habe eine Frage an Minister Kummer. Sehr geehrter Herr Minister, entlang der Landesstraße 1131 zwischen Viernau, Schwarza und Rohr sind zahlreiche Straßenbegleithölzer von massivem Schädlingsbefall betroffen. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor? Um welche Schädlinge handelt es sich? Wie stellt sich die Befallslage an Landstraßen in Thüringen insgesamt dar und welche Maßnahmen werden zur Bekämpfung bzw. Eindämmung ergriffen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Worm (CDU)

Lieber Henry Worm, vielen Dank für die Frage. Ich will sie nicht einfach mit dem Verweis auf die fehlende Zuständigkeit beantworten, weil für Verkehrssicherung an Landesstraßen mein Kollege Schütz zuständig ist und in den Bereich auch das Straßenbegleitgrün fallen müsste. Wir sind wieder bei einem generellen Problem, das wir haben. Also infolge der massiven Erwärmung, der klimatischen Veränderungen, die wir aktuell zu verzeichnen haben, werden entsprechende Insekten, die Gehölze negativ beeinträchtigen können, massiv begünstigt werden. Wir erleben das im Moment im Land. Der Eichenprozessionsspinner hat jetzt erst in den Medien wieder die Runde gemacht, der eine sehr, sehr positive Entwicklung, also für die Population des Eichenprozessionsspinner positive Entwicklung nimmt; für Menschen natürlich verheerend, wenn sie dann Eichenwälder nicht mehr betreten können, weil dadurch gesundheitliche Gefahren bedingt sind. Ich weiß jetzt nicht, was an der Landesstraße für Gehölze stehen. Deshalb kann ich Ihnen leider nicht aus dem Stegreif sagen, welche Arten von Insekten sich dort an den Bäumen entsprechend breit gemacht haben. Ich gehe davon aus, dass es sich um Schmetterlingsraupen oder Gespinstmotten handeln könnte. Die führen im Regelfall auch nicht zum Absterben der Bäume, sondern zu einer Schädigung des Blattwerks. Da gibt es normal noch mal die Möglichkeit des Johannestriebs, wo Bäume quasi noch mal was hinterherschieben können und damit reagieren können. Ich kann den für die Verkehrssicherung an den Straßen Zuständigen nur empfehlen, sich dann im nächsten Frühjahr die Bäume auf jeden Fall noch mal anzusehen, weil natürlich eine Zunahme von Stressfaktoren auch zum Absterben von Bäumen führen kann, und dann sind wir in der Verkehrssicherungspflicht. Schon allein, wenn Äste abtrocknen, was wir gerade auch im Wald bei vielen Laubbäumen, zum Beispiel auch bei Buchen, sehen müssen, dass also große Teile der Krone trocken sind, dann habe ich die Gefahr, dass Äste runterbrechen und zum Verkehrssicherheitsproblem werden könnten.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Worm (CDU)

Gibt es eine Nachfrage von Abgeordnetem Worm? Ja, die gibt es.

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Henry Worm CDU

Frage des Abgeordneten Worm (CDU)

Nicht so direkt. Ich würde dann irgendwann die gleiche Frage an Minister Schütz stellen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Worm (CDU)

Das ist natürlich auch eine Möglichkeit im Rahmen der Fragerechte der Abgeordneten. Aus der Mitte der Abgeordneten ist auch keine Nachfrage ersichtlich. Dann rufe ich als Nächstes wieder die Fraktion der AfD auf. An dieser Stelle wäre wieder eine Fragemöglichkeit. Sie verzichten auf die Fragemöglichkeit. Dann ist als Nächster Herr Abgeordneter Kalthoff für die Fraktion der SPD gemeldet.

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Moritz Kalthoff SPD

Frage des Abgeordneten Kalthoff (SPD)

Danke, Herr Präsident. Ich denke, Herr Schütz wäre auch ein hervorragender Umweltminister, haben wir ja erlebt hier. Ich habe eine Frage an Herrn Minister Kummer. Herr Kummer, welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, betroffene Betreiber von Fischzuchtanlagen kurzfristig und unbürokratisch zu unterstützen, wenn durch Schadensereignisse wie das Fischsterben in Untermaßfeld die Versorgung mit Besatzfischen gefährdet ist, insbesondere für landeseigene und kommunale Gewässer?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Kalthoff (SPD)

Vielen Dank für die Frage, die mich schon auch ziemlich umtreibt. Die Ereignisse, die jetzt die Fischzucht in Untermaßfeld so massiv betroffen haben, werden im Moment auch von der Kriminalpolizei untersucht. Wir müssen also davon ausgehen, dass es die Eintragung einer giftigen Substanz in die Sülze, die der Fischzucht zufließt, gegeben hat, was dann am Ende dazu führte, dass ein Teil des Fischbestands sofort verendete, Teile dann im Nachgang aufgrund von verschiedenen Folgeerscheinungen der Vergiftung qualvoll verendet sind. Der Inhaber der Fischzucht hat mich auch informiert, dass sogar Pflanzen im Zulaufgraben vertrocknet sind, also im Wasser stehend. Es ist immer noch nicht wirklich klar, was denn die Ursache des Ganzen war. Ich hoffe, dass es gelingt, dass ein Verursacher ermittelt werden kann. Das ist aber bei dem Einzugsgebiet auch ausgesprochen schwierig. Wir haben hier keine geordnete Abwasserbehandlung in Sülzfeld in vielen Teilen, sodass also die verschiedensten Möglichkeiten an Eintragspfaden dort bestehen. Und ja, wenn der Verursacher nicht gefunden wird, ist die Gefahr groß, dass der Fischzüchter auf den Kosten sitzen bleibt. Wir haben als Land keine Möglichkeit, hier mit einer Direkthilfe zu unterstützen. Die Fischereiabgabe greift hier leider nicht. Da ist klar definiert, wofür sie genommen werden kann. Genauso ist beim Europäischen Fischereifonds klar definiert, wofür er genommen werden kann. Vor dem Hintergrund ist es natürlich eine existenzielle Bedrohung eines solchen Betriebs, die da eventuell anstehen kann. Ich habe aber auch vom Betriebsleiter gehört, dass es eine große Solidarität unter Berufskollegen gibt, die dort angeboten haben zu helfen. Es geht ja auch um zum Teil wirklich sehr wertvolle Zuchtbestände, die dort verloren gegangen sind, wo man aber aus früheren Verkäufen dann Tiere auch wieder nachholen kann, um also das Ganze wieder aufzubauen. Also Sie sehen, wir sind im sehr regelmäßigen Austausch. Ich gebe zu, ich habe mir angesehen, wie die Untersuchungsabläufe gewesen sind. Das war nicht alles befriedigend. Wir werden also über das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz auch noch mal eine Art Notfallkette mit den unteren Behörden besprechen für den Fall einer solchen Gewässervergiftung, Gewässerverunreinigung, damit alle Beteiligten auch wissen, was im entsprechenden Fall zu veranlassen ist und es hier perspektivisch zu schnelleren Abläufen kommt, die auch wichtig sind, um Verursacher zu ermitteln.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kalthoff (SPD)

Haben Sie eine Nachfrage? Ja.

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Moritz Kalthoff SPD

Frage des Abgeordneten Kalthoff (SPD)

Sie sagten gerade, die Ergebnisse stehen noch aus, welche Substanz das genau verursacht hat. Gibt es da einen Zeithorizont, wie lange jetzt genau die labortechnischen Untersuchungen, die noch stattfinden, ungefähr noch dauern werden, dass man dann ein Ergebnis erlangt, was tatsächlich zum Fischsterben geführt hat?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Kalthoff (SPD)

Es sind die verschiedensten Behörden beteiligt, das Landesamt für Verbraucherschutz untersucht verendete Fische, die untere Umweltbehörde, also die Umweltbehörde des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, hat ein externes Labor mit den Wasserproben beauftragt, da liegt noch nicht alles vor. Das Problem ist, man weiß nicht, wonach man sucht. Dementsprechend braucht man die vielfältigsten Untersuchungen und man hat eben nicht alles an einem Standort zur Verfügung. Wir haben das TLLLR gebeten, gerade bei der Frage der Suche nach Pflanzenschutzmitteln, wofür auch dieses Vertrocknen von Pflanzen im Gewässer spricht, ihr Labor mit zu nutzen. So versuchen wir, die verschiedenen Einheiten zusammenzuführen. Das TLUBN selbst untersucht Bodenproben. Ich hoffe, dass wir doch noch zu einem sinnvollen Ergebnis kommen. Also es geht bis hin zu Berlin, wo das Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei gebeten wurde, fischtoxikologische Untersuchungen vorzunehmen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kalthoff (SPD)

Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Abgeordneten Herzog für die Fraktion des BSW.

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Matthias Herzog BSW

Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)

Vielen Dank. Auch meine Frage richtet sich an unseren Minister Kummer. Mir geht um das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Thüringer Forstanstaltsgesetz. Damit wurde der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst die Möglichkeit eröffnet, selbstständig Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu tätigen sowie Flächen für entsprechende Anlagen, die dann darauf zu entrichten sind, zu verpachten. Jetzt meine Frage: Wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit bei ThüringenForst dar, insbesondere hinsichtlich der eigenen Produktion von erneuerbaren Energien, aber auch der Verpachtung von Grundstücken für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)

Vielen Dank für die Frage. ThüringenForst hatte schon vor dieser Gesetzesänderung geprüft, bestimmte Forstämter zum Beispiel mit Photovoltaikkollektoren zu belegen, um perspektivisch batteriebetriebene Geräte und batteriebetriebene Fahrzeuge mit Eigenstrom laden zu können. Ich gehe davon aus, dass die Anstalt öffentlichen Rechts jetzt solche Anlagen so planen kann, dass sie durchaus größer sind, als über den reinen Eigenverbrauch abgedeckt wird, sodass man auch mal Strom einspeisen und damit eine Einnahme generieren kann. Was wir in der nächsten Verwaltungsratssitzung auf den Weg bringen wollen, ist die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen ThüringenForst und der Thüringer Energie AG, die Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien dann betreiben soll. Hier geht es uns zuerst darum, dass eine Photovoltaikanlage in Merkers auf einer Fläche von ThüringenForst entstehen soll. Die Thüringer Energie AG als unser großer kommunaler Energiekonzern ist also das Mittel der Wahl für ThüringenForst, um sich einen kompetenten Partner, der in diesem Bereich fit ist, mit ins Boot zu holen, damit man das gemeinsam gut auf den Weg bringen kann. Ich hoffe, dass der Verwaltungsrat dann die entsprechende Entscheidung treffen wird, so wie es hier auch im Gesetz entsprechend vorgesehen ist. Flächen zur Verpachtung: Aktuell sind noch keine Flächen zur Verpachtung für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien auf den Weg gebracht worden. Hier gibt es aktuell noch Diskussionen, wie die entsprechenden Verpachtungsmodelle erfolgen könnten, zu welchen Konditionen Verpachtungen ausgeschrieben werden können. Es geht ja vor allem auch um die Frage der Windvorranggebiete, die im Bereich der Anstalt öffentlichen Rechts liegen. Das sind etwa 10 Prozent der Windvorranggebiete insgesamt. Hier ist natürlich auch die Frage, welche kommunalen Bedarfe zum Beispiel anstehen. Es gibt Kommunen, die in ihrem Kommunalwald Windvorranggebiete selbst entwickeln, Windparks auf den Weg bringen wollen, wo ThüringenForst-Flächen angrenzen und die Kommunen zum Beispiel darum gebeten haben, dass die AöR sich beteiligt. Da sind wir gerade am Prüfen, wie das rechtlich dann entsprechend umgesetzt werden kann.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)

Ich sehe, es gibt eine Nachfrage.

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Matthias Herzog BSW

Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)

Nein, ich wollte mich einfach nur bedanken, weil die Nachfrage tatsächlich jetzt schon mit beantwortet war.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)

Es gibt noch eine Nachfragemöglichkeit für die übrigen Abgeordneten. Die wird nicht genutzt. Dann rufe ich als nächste Fragestellerin Frau Abgeordnete Jary für die Fraktion der CDU auf.

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Ulrike Jary CDU

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Vielen Dank. Meine Frage richtet sich ebenfalls an Minister Kummer. Wir führen immer wieder Diskussionen um steigende Schwarzwildschäden, Wolfsschäden und damit verbundene wirtschaftliche Belastungen von unseren Jagdpächtern. In diesem Zusammenhang wird das Modell aus Mecklenburg-Vorpommern immer wieder als möglicher Ansatz genannt. Es verbindet Landwirte, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter in einem gemeinsamen Risikopool. Aktuell existiert in Thüringen keine gesetzliche Wildschadenausgleichskasse in unserem Jagdrecht. Wie stehen Sie zu dieser Idee und wäre ein solcher Ansatz auch in Thüringen möglich?

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Tilo Kummer

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage. Sie gehen auf den Ausgleich von Wildschäden ein. Da muss man unterscheiden, Wildschäden, die vom Wolf verursacht werden – ich sage mal, Wolfsrisse –, werden nicht über Wildschäden reguliert. Wolfsrisse erstattet das Land. Da gibt es die entsprechende Entschädigungsregelung, wenn ein Wolfsriss festgestellt wurde, wo dann das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine Wertbegutachtung vornimmt und dann entsprechend den Wert des Tieres erstattet, wenn es denn ein nachgewiesener Wolfsriss war, der gleichzeitig bei einem sicherem Herdenschutz stattgefunden haben muss. Wobei man dazu sagen muss, sicherer Herdenschutz ist nur im Bereich der Schaf- und Ziegenhaltung und bei Gehegewild definiert, nicht definiert ist er für Rinder und Pferde. Leider haben sich die Wölfe in Thüringen angewöhnt, zunehmend Rinder und Pferde zu reißen, sodass wir also hier alle Schäden erstatten, wo der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Der zweite Bereich ist die Frage der Regulierung von Wildschäden. Da geht meines Wissens nach Mecklenburg-Vorpommern bundesweit einen ziemlich einsamen Weg. Ich bin der Auffassung, dass der Weg, den wir in Thüringen gehen, der einfachere ist. Jagd ist ja ein Grundrecht, also an das Grundeigentum gebunden. Da nicht jeder Grundstückseigentümer seine Fläche bejagen kann – das durchschnittliche Grundeigentum in Thüringen allein im Wald liegt bei 1 Hektar, darauf kann kein Stück Rotwild sinnvoll leben –, müssen dementsprechend Jagdgenossenschaften gebildet werden. Ab 75 Hektar eigener Grundstücksgröße kann man auch einen eigenen Jagdbezirk bilden. Diese Jagdgenossenschaften übernehmen quasi das Risiko des Wildschadenausgleichs gegenüber den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder auch gegenüber den Waldbesitzern und geben das vertraglich an den Jäger, also den Jagdpächter, weiter. Ich finde das sachgerecht, denn der Jagdpächter hat es am Ende ja auch in der Hand, dafür zu sorgen, dass der Wildschaden gar nicht erst entsteht. Und vor dem Hintergrund sind die Regelungen, die da im Regelfall auch über Pachtverträge miteinander geschlossen werden, die das Risiko des Jagdpächters auch ein Stück weit begrenzen, in Thüringen sachgerecht. Ich kenne keine aktuelle Problemlage, wo dieses Thema intensiver diskutiert wurde. Ich weiß, wir hatten in der Vergangenheit auch schon mal Wildschadenerstattungsforderungen von Landwirtschaftsbetrieben in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Aktuell sind mir solche Probleme nicht bekannt. Wie gesagt, man kann das Risiko für den Pächter dort auch ein Stückchen abmildern durch die entsprechenden Jagdpachtverträge.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Haben Sie eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Jary? Das ist nicht der Fall. Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte des Parlaments? Das ist auch nicht der Fall. Dann bestände jetzt wieder die Möglichkeit für die Fraktion der AfD, eine Frage zu stellen. Davon wird kein Gebrauch gemacht. Ich rufe als nächsten Fragesteller Herrn Abgeordneten Thomas für die Fraktion Die Linke auf.

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Jens Thomas Die Linke

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Danke, Herr Präsident. Meine Frage richtet sich an Herrn Minister Kummer. Herr Minister, die Thüringer Wirtschaftsministerin hat auf der ersten Thüringer Energiekonferenz am 2. Juni angekündigt, dass zunächst ein Energieplan für Thüringen erarbeitet werden soll, auf dessen Grundlage anschließend das ebenfalls angekündigte Thüringer Energiegesetz entwickelt werden soll. Ich frage nun: In welchem Stadium befindet sich die Erarbeitung dieses Energieplans derzeit, welche Akteure und Institutionen sind an seiner Erstellung beteiligt und wann beabsichtigt die Landesregierung, den Energieplan der Öffentlichkeit sowie dem Landtag vorzulegen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Vielen Dank für die Frage, Herr Thomas. Die Thüringer Energiekonferenz diente zur Vorstellung der Grundgedanken des Energieplans, auf dessen Basis am Ende das Energiegesetz auch fußt. Wir haben uns für die beiden Dinge entschieden, Energieplan und Energiegesetz, weil wir als Landesgesetzgeber eben leider nicht alles gesetzlich regeln können. Wir sind an das gebunden, was uns der Bundesgesetzgeber an Rechtsetzung im Energiebereich übergelassen hat, und das ist relativ wenig. Vor dem Hintergrund haben wir gesagt, wir wollen in einem Energieplan trotzdem unseren Anspruch formulieren, wie wir die Transformation der Energieversorgung in Thüringen gestalten wollen. Ein wesentlicher Teil dieses Energieplans ist eben die integrierte Netzplanung, worin noch mal deutlich gemacht wird, was Zielstellung der Landesregierung ist. Wir wollen das Netz, die Erzeugung, die Speicherung und den Verbrauch von Energie so zusammenbringen, dass die volkswirtschaftlichen Kosten so gering wie möglich sind – das heißt: Erzeugung möglichst nah am Verbrauch, Systeme, die preiswert sind, preiswerte Energieträger, die eingesetzt werden –, um damit für unsere Wirtschaft das Überleben zu sichern – denn bei denen geht es im Moment ums nackte Überleben zum Teil – durch niedrige Energiepreise, um damit für die Bürger günstige Energiepreise zu organisieren und um eine Versorgungssicherheit herzustellen. Diese Frage Versorgungssicherheit, wenn ich an den Januar in Berlin erinnere, wo fast eine Woche in der deutschen Hauptstadt der Strom ausgefallen ist, spielt aktuell eine ganz, ganz wesentliche Rolle in den Betrachtungen. Vor dem Hintergrund ist eben auch dieses Thema Bestandteil des Energieplans. Unsere Zielstellung ist, die Themen zusammenzuführen. Wir sind im Moment in der Ressortabstimmung, was den Energieplan angeht, sind auch in der Ressortabstimmung, was das Energiegesetz angeht. Die erste Ressortabstimmung ist dort schon durch, die zweite Ressortabstimmung wird also mit Änderungen noch auf den Weg gebracht, damit wir wirklich sehr zeitnah an die Verbändeanhörung und auch ins prälegislative Konsultationsverfahren gehen können. Ich hoffe, dass wir das wirklich im Sommer jetzt noch alles auf die Reihe kriegen, was das Energiegesetz angeht.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Thomas?

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Jens Thomas Die Linke

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Ja. Herr Minister, Sie hatten jetzt den derzeitigen Stand der Bearbeitung von Energieplan und Energiegesetz noch einmal dargelegt, Kabinettsumlauf. Hält die Landesregierung weiterhin an dem angekündigten Zeitplan der Einbringung des Energiegesetzes bis zum Jahresende fest?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Wir versuchen das. Wir sind im Moment, ich sage mal so, einen Monat hinter der Zeit. Das heißt, in der Ressortabstimmung werde ich bei ein paar Punkten Zugeständnisse machen, damit der Zeitablauf schneller geht. Dementsprechend hoffe ich, dass wir den Zeitplan insgesamt dann noch einhalten können, mit der Maßgabe, also mit der Hoffnung, sage ich jetzt auch mal, dass die Verbändebeteiligung dann nicht noch mal alles über den Haufen wirft und wir also mit dem, was abgestimmt ist, weit vorausgehen. Der Thüringer Landtag hat dann anschließend hier auch noch die Möglichkeit, Dinge zu ändern, und vor dem Hintergrund verlasse ich mich auch darauf, dass allen Abgeordneten dieses Thema sehr wichtig ist, dass sie sich also dort entsprechend mit einbringen. Ich weiß, die Fraktion Die Linke hat ja ihr Windbeteiligungsgesetz schon eingebracht. Wir haben dort auch entsprechende Zusagen getroffen, dass wir also die Dinge schnell zusammenführen können, und deshalb arbeiten wir mit Hochdruck dran. Ich will auch dazusagen, mir ist es wichtig, dass wir am Ende ein Gesetz hier gemeinsam auf den Weg bringen, was lange hält. Denn dieses Gesetz soll vor allem Kommunen in die Lage versetzen, anders zu handeln als bisher. Ich finde das unglaublich, dass in Thüringen Kommunen eine Photovoltaik aufs Dach bauen mussten, die nur so groß war wie der minimale Eigenbedarf, damit sie ja nicht einspeisen können. Solche Sachen müssen aufhören. Wer, wenn nicht die Kommune sollte auch von der Transformation der Energieversorgung profitieren können, Einnahmen generieren können, um damit auch ihre kommunalen Bediensteten zu bezahlen, um Investitionen auf den Weg bringen zu können? Ich halte das für ausgesprochen wichtig. Wenn wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen, muss sich eine Kommune natürlich darauf verlassen können, dass ihre Investitionen, die sie auf Basis dieses Gesetzes tätigt, länger als den Abschreibungszeitraum halten, damit sie nicht in eine Falle gerät, die dann am Ende dazu führt, dass sie mit den Investitionen in die Energieversorgung Miese macht. Deshalb braucht es wirklich eine Verlässlichkeit hier im Landtag und eine große breite Mehrheit für ein solches Gesetz würde ich mir dann wünschen. (Beifall BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Es gibt eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, wenn das Energiegesetz bis Ende des Jahres fertig sein soll, dann ist ja nicht mehr so viel Zeit. Dann müssten ja jetzt schon konkret die Akteure, mit denen Sie, wie Sie das beschrieben haben, im Austausch stehen wollen, mit denen Sie das vorberaten wollen, auch schon bekannt sein. Können Sie denn heute hier mal nennen, wer aus der Wirtschaft, konkret auch Unternehmen, sich in der Vergangenheit schon an diesen Landtag gewandt haben, wenn ich zum Beispiel an WiegandGlas denke oder auch Verbände aus der Wirtschaft, Wissenschaft, Energieerzeugung, Zivilgesellschaft, Kommunen, Umweltverbände, die konkreten Ansprechpartner sind, die Sie in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs involvieren und in welchem Format findet das statt? Machen Sie da monatlich Austauschrunden oder machen Sie das quartalsweise? Damit wir einfach mal so ein bisschen eine Vorstellung bekommen, wer denn jetzt mit Ihnen im Dialog für diese Gesetzeserstellung ist.

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Vielen Dank, Herr Schubert, für die Frage. Es sind in der Vergangenheit in Thüringen eine ganze Reihe von Beiräten geschaffen worden, die gerade die Aufgabe haben, die Landesregierung in dieser Hinsicht zu beraten. Die Vorgängerregierung und die Vorgängerkoalition haben ein Klimagesetz auf den Weg gebracht. Daraus ergibt sich ein Klimabeirat und es ergibt sich ein Energiebeirat. Beide Beiräte sind in die Erarbeitung des Gesetzes einbezogen worden. Eine erste Fassung ist in beiden Beiräten diskutiert worden. Es gab aus beiden Beiräten auch die entsprechenden Änderungsvorschläge, die zum Teil auch Berücksichtigung gefunden haben. In den Beiräten sind zum Teil auch die Kammern mit drin, es sind wissenschaftliche Einrichtungen mit drin. Also es ist dort wirklich ein breites Spektrum abgebildet. Sie finden die Zusammensetzung der Beiräte, glaube ich, bei uns auf der Homepage. Ansonsten haben wir die Thüringer Energiekonferenz einberufen gehabt. Ich habe dort auch die Grundsätze des Energiegesetzes vorgestellt. Dort waren viele Wirtschaftsvertreter eingeladen. Die Planungsgemeinschaften waren mit da, die kommunalen Spitzenverbände, die übrigens auch in den Beiräten mit drinsitzen. Von der Seite her gab es da auch ein umfangreiches Beteiligungsformat. Ansonsten war die Thüringer Energiekonferenz öffentlich. Sie hat auch die Möglichkeit einer digitalen Teilnahme und der digitalen Fragestellung mit sich gebracht. Diese Fragen sind von unserem Haus entsprechend beantwortet worden. Ich glaube, es ist wirklich ein beispielhaft breit angelegter Diskussionsprozess, der bisher zum Energiegesetz auf den Weg gebracht wurde. Ansonsten haben Sie Wiegand-Glas angesprochen. Mit Unternehmen wie Wiegand-Glas diskutieren wir über ihre Energiebedarfe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium und suchen spezifische, gezielte Lösungen für die entsprechenden Überlegungen, die es dort gibt. Die sind natürlich anlassbezogen. Ich sage mal, wenn ein glasherstellendes Unternehmen seine Glasherstellung elektrifizieren möchte, gibt es dafür entsprechende Fristen. Die liegen einfach auch an der Zeit, wann eine Glaswanne ausgetauscht werden muss. Zu diesen Fristen hin muss dann natürlich die neue Energieversorgung stehen. Das sind Punkte, an denen Projektgruppen arbeiten. Gerade zum Beispiel in der Glasindustrie gibt es eine Projektgruppe, auch unter Einbindung der IHK Südthüringen, die seit Langem, schon aus Zeiten der Vorgängerregierung, auf den Weg gebracht wurde, weil das gerade für Südthüringen ein sehr wichtiges Thema ist, weil im Moment die Glasindustrie dort ein wesentliches Rückgrat der Wirtschaft ist, das wir aktuell haben und das wir pflegen müssen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Thomas (Die Linke)

Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft. An dieser Stelle wäre wieder eine Fragemöglichkeit für die Fraktion der AfD. Soll davon Gebrauch gemacht werden? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Herrn Abgeordneten Kowalleck für die Fraktion der CDU auf. Herr Abgeordneter Kowalleck, Sie haben die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.

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Maik Kowalleck CDU

Frage des Abgeordneten Kowalleck (CDU)

Danke sehr, Herr Präsident. Wir waren gerade im intensiven Gespräch über finanzpolitische Fragen. Aber das soll ja jetzt auch in der Anfrage eine Rolle spielen. Frau Finanzministerin, mit welchen konkreten Maßnahmen und in welchem zeitlichen Rahmen will die Landesregierung die angespannte Personalsituation in der Beihilfebearbeitung beheben, insbesondere vor dem Hintergrund der nach den zuletzt vorliegenden Angaben zum Stichtag 30. April vorhandenen 76 Bediensteten, von denen 15 krankheitsbedingt abwesend waren? Sehr geehrter Herr Kowalleck, Sie legen den Finger in die Wunde beim Thema „Beihilfe“. Das heißt, Landesbedienstete, die Beamte sind und im Beihilfesystem entsprechend drinstecken, rechnen einen Teil ihrer Krankenkosten – für alle jene, die gesetzlich versichert sind und nicht wissen, was sich hinter dem Wort „Beihilfe“ versteckt – dann entsprechend bei der Beihilfestelle des Landes Thüringen ab. Wir reden also über Kosten, die privat versicherten Beamten entstehen und die sie beim Land entsprechend abrechnen. Jeder weiß, dass Gesundheitskosten, Kosten, die beim Arzt entstehen, die im Krankenhaus entstehen, aber auch für Medikamente entstehen, zum Teil in die Tausende Euro gehen und es dementsprechend extrem unbefriedigend ist, wenn die Beihilfestelle in der Situation ist, Anträge nicht schnell und entsprechend zeitnah zu bearbeiten. Das heißt in der Umkehr, dass Mitarbeitende des Landes Thüringen erheblich auf ihre Geldsummen, die ihnen zustehen, warten müssen und damit natürlich zum Teil auch durchaus wirtschaftlich schwierige Situationen entstehen können. Genau an diesem Punkt haben wir eine hohe Sensibilität in der Beihilfestelle. Sie haben den Finger in die Wunde gelegt bei der Frage der personellen Besetzung. Es ist aber nicht so, dass man jetzt mal schnell irgendwie 20 Mitarbeitende aus irgendeinem anderen Bereich hinschieben kann, weil es in dem Bereich natürlich ein hohes Maß auch an Einarbeitungsbedarf und an Fachlichkeit gibt. Deswegen ist aber die Beihilfestelle gehalten, genau die Stelle, wo es um hohe Kosten geht, wo man sieht, dass Krebspatienten, die mit einer Pension entsprechend leben und extrem hohe Kosten haben, dass die eben nicht wie andere Bedienstete des Landes mehrere Monate auf die Erstattung warten, sondern prioritär abgearbeitet werden. Das ist natürlich und selbstverständlich nicht die einzige Maßnahme. Das ist aber die Maßnahme, die als erstes in Angriff genommen wird, um die unbilligen Härten, die entstehen können, da auch rauszukriegen. Wir sind intensiv dabei, im Bereich der Beihilfe zu schauen, wie es uns möglich ist, die Situation zu verbessern. Warum ist die überhaupt entstanden? Es ist ja nicht nur, dass wir einen hohen Krankenstand in dem Bereich haben. Es ist nicht nur, dass wir keinen personellen großen Aufwuchs mehr aufbauen wollen, weil wir davon ausgehen, dass die Digitalisierung dazu führt, dass in Zukunft in diesem Bereich weniger Personal gebraucht wird. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt Personal in Maßstäben aufzubauen und in zwei Jahren ist man mit der Digitalisierung und Ähnlichem viel, viel weiter und hat die Programme entsprechend implementiert. Das wäre nicht vernünftig, so vorzugehen. Deswegen versuchen wir, die entstehenden Spitzen, die selbstverständlich auch noch mal größer werden – wir haben immer mehr Beamte, die inzwischen auch in ein Alter kommen, wo höhere Kosten entstehen, wo mehr Rechnungen entstehen, wo die Fallzahlen sich erhöhen. Das ist ein Fakt, an dem wir nicht vorbeikommen. Dieser extreme Aufarbeitungsbedarf ist im Besonderen zum Jahresende entstanden, weil traditionell privat Versicherte bis zum Jahresende warten, um zu schauen, welche Rechnungen sie einreichen, und entsprechend dann ein höherer Bearbeitungsstand notwendig ist. Was sind unsere Sofortmaßnahmen? In dem Wissen, dass die Finanzämter das nicht lustig finden, werden wir den Abschlussjahrgang, der in diesem Jahr an der Fachschule in Gotha fertig wird (Beifall SPD) – Gotha –, erst mal vorrangig in die Beihilfestelle bringen, um hier tatsächlich sehr schnell mit Manpower und Womanpower reagieren zu können. Wir werden uns aber auch – und da sind wir gerade dabei – intensiv mit der Frage beschäftigen, ob es möglich ist, auf externe Dienstleister mit zuzugreifen. Und wir sind sogar dabei zu prüfen, ob es nicht prinzipiell sinnvoll wäre, die Beihilfestelle in irgendeiner Weise extern zu lösen. Ich kenne das selbst, Beihilfestellen der Kommunen, keine Kommune hat ihre eigene Beihilfestelle, sondern hat das entsprechend auch ausgelagert. Das funktioniert ausgezeichnet. Dieses Modell prüfen wir gegebenenfalls auch für das Land, und wenn es nur ergänzend ist. Was will ich damit sagen? Das ist gerade ein ganz buntes Kartenspiel, was entsteht, um genau diese unbefriedigende Situation abzuarbeiten. Also hohe Rechnungen werden vorgezogen; da wo wirklich Not ist und wo man weiß, dass Not ist, wird entsprechend vorgezogen. Absolventen aus Gotha (Beifall SPD) werden vorrangig in der Beihilfestelle eingesetzt. Wir schauen, dass wir mit externen Dienstleistern eine Unterstützung hinkriegen. Wir sind dabei, das Thema „Digitalisierung“ noch weiter zu beschleunigen. Das ist im Moment trotzdem noch nicht befriedigend, das weiß ich auch. Das dauert noch zu lang, aber wir arbeiten mit Vehemenz daran. Das Problem ist uns nicht egal, wir sind wirklich intensiv dabei, hier eine Verbesserung hinzukriegen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kowalleck (CDU)

Haben Sie eine Nachfrage?

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Maik Kowalleck CDU

Frage des Abgeordneten Kowalleck (CDU)

Vielen Dank, Frau Finanzministerin. Die Bemühungen sind ja deutlich erkennbar. Sie hatten auch die externen Dienstleister angesprochen. Da geht noch mal die Frage in die Richtung, ob es da schon Vorstellungen gibt hinsichtlich der Vergabe haushalts- und datenschutzrechtlicher Voraussetzungen für diesen Bereich, bzw. hatten Sie ja gesagt, das ist in Prüfung. Gibt es denn da schon erste Ergebnisse? Das Thema „Vergabe“ ist geprüft und es gibt insoweit grünes Licht, dass wir davon ausgehen, dass wir mit externen Dienstleistern schon im September 2026 starten können. Erlauben Sie mir noch, weil wir gerade noch mal die Zahlen rausgesucht haben, allein um so ein Gefühl dafür zu kriegen, wie viele Beihilfefälle real gerade sozusagen auf den Tischen der Thüringer Beihilfestelle landen: 2024 waren es ca. 140.000, 2025 schon ca. 180.000. Das ist eine Steigerung um 25 Prozent. Das atmet man nicht entsprechend weg. Das Ziel ist, im Herbst 2026 wieder einen Normalzustand zu erreichen.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kowalleck (CDU)

Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als nächsten Fragesteller Herrn Abgeordneten Kobelt für die Fraktion des BSW auf.

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Roberto Kobelt BSW

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Sehr geehrter Herr Kummer, ich habe eine Frage zur Solarenergie. Viele Bürgerinnen und Bürger installieren sich auf ihren Häusern aus Kostengründen, um Energie einzusparen, bereits Photovoltaikanlagen. Landwirte versuchen auch, Solarenergie einzusetzen und dies flächensparend einzusetzen und daraus auch mehrere Gewinne zu erzielen oder Kosten zu reduzieren. Und ich frage Sie: Wie steht die Landesregierung zu diesen beiden Energieformen auf Gebäuden und auf landwirtschaftlichen Flächen? Wo sehen Sie die Möglichkeit, da die Bürgerinnen und Bürger und die Landwirte bei solchen Gedanken oder Investitionen zu unterstützen?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Vielen Dank für die Frage. Die Landesregierung sieht Photovoltaikanlagen auf Dachflächen und die sogenannte Agri-PV – sprich Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, die mindestens 80 Prozent des landwirtschaftlichen Ertrags auf der Fläche weiterhin zulassen – als sehr positiv, weil sie eben flächensparend Energie erzeugen. Ich sage mal, Fläche ist ein sehr hohes Gut. Sie ist endlich, wir haben nur begrenzte Böden zur Verfügung, auch um unsere Ernährung sicherzustellen. Deshalb muss man eben Energieerzeugung und Nahrungsmittelproduktion immer in einer gewissen Konkurrenz sehen. Eine Aufdachanlage, die schon eine versiegelte Fläche nutzt, ist also allemal besser als eine Freiflächenphotovoltaikanlage, die Flächen allein für sich in Anspruch nimmt. Wir gehen davon aus, dass im Fall einer Agri-PV durch die Verschattung, die damit einhergeht, perspektivisch sogar – wenn man sich die aktuelle Witterungssituation ansieht – Erträge höher sein können als ohne, weil die Beschattung auch entsprechend positive Ergebnisse mit sich bringt. Agri-PV-Anlagen werden auch im Bereich des Obstbaus eingesetzt, wo sie dann zusätzlich als Hagelschutz fungieren und andere positive Ergebnisse mit sich bringen. Eine direkte Unterstützung dieser Energieerzeugungsformen durch eine Förderung hat es in der Vergangenheit in Thüringen gegeben. Inzwischen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Anlagen, gerade wenn sie der Eigenstromerzeugung dienen – wie Sie es ja eben mit angesprochen haben –, eigenwirtschaftlich sind, sodass es hier also keiner Förderung bedarf. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt es hier zinsgünstige Kreditmöglichkeiten für potenzielle Investoren, sodass es also jedem möglich sein sollte, diese Anlagen entsprechend auf den Weg zu bringen, wenn man denn über die entsprechenden Flächen verfügt. Im Energiegesetz, das ein Artikelgesetz sein wird, wollen wir eine Regelung im Naturschutzgesetz treffen, wo wir sagen: Agri-PV ist kein Eingriff. Das bedeutet, dass ich also, wenn ich eine Agri-PV-Anlage errichte, hier keine Ausgleichsleistungen zu bringen habe, weil eben die Fläche weiterhin landwirtschaftlich nutzbar ist. Für Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist das anders. Hier muss ein Ausgleich geleistet werden. Das finde ich sachgerecht. Ich hoffe, dass wir mit dieser Entscheidung ein Stück weit eine Stellschraube zugunsten von Agri-PV haben, um eben dieses stetig weitere Aufwachsen von Freiflächenanlagen, die landwirtschaftliche Nutzflächen in Anspruch nehmen, zu unterbinden. Ich bin nicht ganz glücklich, was die aktuelle Zielsetzung auf Bundesebene angeht, wo wir mit dem Thema leider noch nicht so durchdringen. Sie haben sicherlich alle verfolgt, dass die Einspeisevergütung für Aufdach-Solaranlagen mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes infrage gestellt ist. Wenn man sich überlegt, dass aktuell für eine Anlage zur Eigenstromerzeugung für den Überschuss 7 Cent gezahlt wird, finde ich, dass man das nicht wirklich als Subvention sehen kann. Die Ausschreibungsergebnisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen liegen bei 6 Cent. Dieser eine Cent Unterschied pro Kilowattstunde macht den Kohl nicht fett. Dafür, dass ich volkswirtschaftlich die Versiegelung von Ackerflächen – oder besser gesagt, die Nutzung von Ackerflächen – für Energieerzeugungsanlagen vermeide, finde ich es sachgerecht, diese Einspeisevergütung für Aufdach-Solaranlagen weiter zu zahlen. Vor dem Hintergrund würde ich mir schon wünschen, dass eine gewisse Lenkungswirkung weg von der Freiflächen-Photovoltaik erfolgt – mit dem Hintergrund, dass landwirtschaftliche Nutzfläche ein rares Gut ist.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Kobelt? (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) Nein. Haben andere Abgeordnete eine Nachfrage? Herr Abgeordneter Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Herr Minister, Sie sprachen davon, dass die Solaranlagen auf Dachflächen insgesamt eigenwirtschaftlich einen Business Case bilden. Warum sind denn dann bis zum heutigen Tag so viele Landesimmobilien ungenutzt für dieses Potenzial? Welchen Plan verfolgen Sie konkret, um jetzt in den nächsten Jahren dort besser vorwärts zu kommen als wir das in der Vergangenheit in Thüringen bis zum heutigen Tag erreicht haben?

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Tilo Kummer

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Diese Frage freut mich sehr, Herr Schubert. Wir haben heute im Rahmen dieser Plenarsitzung noch einen anderen Antrag der Linken, der sich auch auf das Klimagesetz richtet. Im Klimagesetz des Freistaats Thüringen ist ja auch festgelegt worden, dass die Landesregierung CO -neutral werden soll. Dafür hat es 2 auch eine Frist gegeben. Wenn man auf das Dach meines Hauses guckt, das ist zum Teil belegt. Das liegt aber auch in der Logik der Landesregierung, wie sie bisher war, und in der gleichen Logik, wie ich es vorhin traurigerweise für Kommunen auch beschrieben habe, dass man eben gesagt hat: Die Landesregierung ist kein Energieerzeuger. Das heißt, es soll keine Einspeisung erfolgen. Man hat also die Anlage so konzipiert, dass die Energiemenge, die dort erzeugt wird, direkt verbraucht wird und es keine Einspeisung gibt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Man kann sie auch speichern!) Für Speicher war offensichtlich kein Geld bei uns im Haus. Wie gesagt, die Entscheidung ist von der Vorgängerregierung getroffen worden. Ich wünsche mir das anders, habe auch entsprechend schon erste Schritte eingeleitet, wie wir das abstellen werden. Wir haben auch schon eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Frage insgesamt noch mal beschäftigt, wo eben nicht nur die Frage „Aufdach-Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften des Landes“ betrachtet wird, sondern die Frage „Speicherung“ und die Frage der Fahrzeugflotten, weil auch da der Elektrifizierungsstand noch nicht da ist, wo er sinnvollerweise sein könnte. Dieses Prinzip werden wir zusammen bearbeiten und hoffentlich zeitnah umsetzen. Im aktuellen Doppelhaushalt ist im Einzelplan 18 in dieser Hinsicht nicht wirklich Geld eingestellt worden. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist eigenwirtschaftlich!) Herr Schubert, Sie sind aber Landtagsabgeordneter und Sie kennen die Logik des Landeshaushalts. Eine Aufdachanlage wird üblicherweise zur Eigenstromerzeugung vom Gebäudeeigentümer errichtet. Dementsprechend muss er sie auch finanzieren. Da kann man jetzt nicht sagen: Das ist eigenwirtschaftlich. Entweder hat der Haushaltsgesetzgeber Geld eingestellt. Wir sind in der Kameralistik. Er kann dann im darauffolgenden Jahr die Kosten für den Energiebezug reduzieren. Das kann er machen. Aber Kameralistik funktioniert so: Ich muss erst mal das Geld für die Investitionen einstellen. Das ist aktuell nicht passiert. Also müssen wir uns anschauen, wer für uns die Investitionen tätigen kann, ob wir das irgendwie über Verträge realisieren können. Wie gesagt, das ist die Prüfaufgabe, die ich gerade bei uns im Haus bearbeiten lasse. Ich hoffe, dass uns ThüringenForst bei der einen oder anderen Einrichtung helfen kann – dank des Errichtungsgesetzes, das wir auf den Weg gebracht haben, damit es hier etwas schneller geht. Ich war neulich in einer Flussmeisterei, wo das Gebäude aus dem Jahr 1964 stammte. Man hat inzwischen immerhin aus der einglasigen Fensterscheibe mal eine doppelglasige Fensterscheibe gemacht. Ansonsten hat sich nichts getan. Heizöl wird dort zur Energieversorgung verwendet. Das sind alles Zustände, die für das Land ausgesprochen teuer sind und nicht mehr in die Zeit gehören. Aber wie gesagt, wir werden daran arbeiten und ich hoffe, dass wir auch jenseits des Landeshaushalts kluge Möglichkeiten finden.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Vielen Dank. Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Ich frage wieder in Richtung der AfD-Fraktion, die an dieser Stelle eine Frage stellen könnte, ob sie davon Gebrauch machen will. Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf für die Fraktion der CDU auf.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Meine Frage geht an Finanzministerin Wolf. Das Thema ist die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge. Meine Frage ist: Welche Position hat das Finanzministerium im Bundesrat dazu und was sind die tragenden Erwägungen für diese Position? Wir haben uns in einer der letzten Bundesratssitzungen intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Auch in der Finanzausschusssitzung der Finanzminister hat das Thema eine umfangreiche Rolle gespielt sowie in der Finanzministerkonferenz. Das Thema zieht sich wie ein roter Faden durch, weil selbstverständlich ist, dass wir eine Verantwortung dafür haben, dass Menschen auch im Alter und in der Rente ein vernünftiges Auskommen haben. Die private Altersvorsorge ist ein Baustein. Ich fand richtig und wichtig, dass wir in einer der letzten Bundesratssitzungen nicht nur intensiv dazu beraten, sondern am Ende auch einen Beschluss gefasst haben. Was sagt der Beschluss? Der Beschluss besagt sozusagen eine Weiterentwicklung der Riester-Rente im Sinne der Rentnerinnen und Rentner oder der Sparerinnen und Sparer. Das heißt, die Gebühr, die entsprechend genommen wurde, muss deutlich gesenkt werden. Wir wissen alle, dass das Modell der Riester-Rente gut gemeint, aber nicht gut gemacht war. Wir wissen, dass die Riester-Rente, so wie sie an den Start gebracht wurde, viel zu teuer für Rentnerinnen und Rentner ist, dass sie am Ende auf die Lebensdauer zu wenig Ertrag hatte, dass sie nicht ausreichend Anreiz und nicht vernünftiger Anreiz war und dass viel zu viele an viel zu vielen Stellen mitverdient haben. Dass es an der Stelle eine Gegensteuerung gibt, dass die Frage, wie viel gespart werden kann, wie viel Zuschuss es gibt, dass die Kinderkomponente noch mal entsprechend erhöht wurde, war aus unserer Sicht ganz wichtig. Dass wir hier verhandelt haben, dass sich die staatlichen Zuschüsse noch mal erhöht haben, ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist, dass es aus meiner Sicht wichtig war, die gesetzliche Regelung so geradezuziehen, dass es am Ende zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eine Klarheit gibt, dass sozusagen nicht ein Prinzip rauskommt: Die Bank gewinnt immer. Genau bei der Frage von Altersvorsorge, bei der privaten Altersvorsorge und im Besonderen bei der, die staatlich unterstützt wird, war das aus meiner Sicht nicht nur ein Pferdefuß, sondern wirklich ein Dienst, der Vertrauen kaputtgemacht hat. Und wir wissen alle miteinander: Vertrauen, das in Politik verloren gegangen ist, ist nur ganz schwer wiederzugewinnen. Deswegen bin ich wirklich froh, dass wir an der Stelle im Bundesrat die Entscheidung getroffen haben, hier Verwerfungen geradezuziehen. Deswegen haben wir uns dazu verständigt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen und haben ihm entsprechend im Bundesrat unsere Unterstützung gegeben.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Frage des Abgeordneten Dr. Weißkopf (CDU)

Haben Sie eine Nachfrage, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf? (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein, danke schön!) Gibt es eine Nachfrage aus der Mitte der Abgeordneten? Das sehe ich auch nicht. Dann wieder die Frage an die AfD-Fraktion: Möchten Sie an dieser Stelle eine Frage stellen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Herrn Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke auf.

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Sascha Bilay Die Linke

Frage des Abgeordneten Bilay (Die Linke)

Vielen Dank. Ich habe eine Frage an die Finanzministerin. Frau Ministerin, auf Bundesebene wird gerade über ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz diskutiert. Es soll vorsehen, dass insbesondere die westdeutschen Flächenländer mit hohen kommunalen Altschulden finanziell vom Bund entlastet werden. Beispielsweise kann danach Nordrhein-Westfalen mit über 164 Millionen Euro rechnen. Weil die Thüringer Kommunen und die ostdeutschen Kommunen traditionell über fast keine Altschulden verfügen, würde das zu einer deutlichen Benachteiligung der ostdeutschen Flächenländer führen. Thüringen könnte demnach also nur mit rund 110.000 Euro rechnen. Sie haben dazu im Bundesrat eine ablehnende Stellungnahme abgegeben für das Land Thüringen. Dieses Gesetz der Bundesregierung soll morgen im Bundestag beraten werden. Zwischenzeitlich hat Bremen, weil die Stadtstaaten gar nichts kriegen sollen, angekündigt, sollte das Gesetz beschlossen werden, dazu eine Verfassungsklage anzustrengen. Meine Frage an Sie ist: Da Sie sich im Bundesrat ablehnend dazu ausgesprochen haben, ob und inwieweit Thüringen das Bundesland Bremen in einer solchen Klage unterstützen würde – also ja, nein, vielleicht – und mit welcher Begründung. Herzlichen Dank für diese Frage. Wir wissen miteinander, dass an dieser Stelle im Besonderen bei der Frage der Entlastung der Kommunen unser gemeinsames Herz schlägt. Das Vorgehen der Bundesregierung ist aus meiner Sicht hier in vielerlei Hinsicht tatsächlich ein Taschenspielertrick. Man nennt das Gesetz ein Entlastungsgesetz. Was bedeutet es? Es gibt eine Entlastung in Höhe von ca. 1 Milliarde, die die Länder für die Kommunen kriegen sollen. Wie hoch sind die kommunalen Kredite im Moment? Bei knapp 200 Milliarden. Das Missverhältnis von 1 Milliarde zu knapp 200 Milliarden sieht ein Blinder mit Krückstock – nein, das darf man nicht mehr sagen –, kann man sehr leicht erkennen. Dieses Missverhältnis ist augenscheinlich. Dementsprechend will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass das einer der wichtigen Punkte war, den wir zu unserer Ablehnung auch mit begründet haben. Das Zweite ist, das Gesetz ist ungerecht. Es ist in der Verteilung ungerecht. Ich finde genauso, das habe ich in meiner Rede im Bundesrat auch gesagt, ungerecht, dass das Land Bremen, was im Übrigen auch einen relativ hohen Verschuldungsgrad hat, gar nichts kriegt und komplett leer ausgeht. Das kann einem auch keiner logisch erklären. Das ist nicht vernünftig. Und ungerecht ist genauso, dass der Osten leer ausgeht, nahezu leer ausgeht. Sie haben die Entlastung entsprechend noch mal genannt. Der zweite Teil der Medaille ist eine höhere Entlastung im sogenannten AAÜG, also in dem Gesetz, in dem der Osten verantwortlich dafür ist, Renten aus DDR-Zeiten, Zusatzversicherungssysteme aus DDR-Zeiten zu finanzieren. Das sind inzwischen über 73 Milliarden Euro, die Ostländer für diese Rentensysteme finanzieren mussten, für die sie nicht zuständig sind. Weder sind wir in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt Rechtsnachfolger der DDR und haben daher schon keine entsprechende Zuständigkeit, noch sind wir zuständig für das Rentensystem. Und deswegen ist alleine dieses System, was aus dem Einigungsvertrag resultierte, dass die Bundesländer diese Belastung selber tragen, zutiefst ungerecht. Mit dem Entlastungsgesetz ist eine kleine Entlastung vorgesehen, die dazu auch noch zeitlich befristet ist. Auch das finden wir falsch, dass sie zeitlich befristet ist und dass sie eben nicht in ausreichender Höhe entsprechend bezahlt wird. Das führt dazu, dass wir vielerlei Kritik an dem derzeitigen Entlastungsgesetz haben, also an der Frage, der Osten ist nicht ausreichend entlastet, das AAÜG ist nicht ausreichend entsprechend wieder geradegezogen, die Verwerfung innerhalb der kommunalen Entlastungen in der Frage der Höhe, der klassische Tropfen auf den heißen Stein ist nicht ausreichend. Deswegen haben wir unsere Bedenken deutlich gemacht. Der Bundesrat hat die erste Lesung gemacht. Es wird jetzt in den Ausschüssen weiterberaten. Nach dem jetzigen Stand würden wir dem Gesetz in der jetzigen Form, auch wenn es eine Entlastung für Thüringen bedeutet eben über die höhere Quote bei den Ostrenten, also beim AAÜG bedeutet es natürlich eine Entlastung, aber nach dem jetzigen Stand würden wir aller Voraussicht nach nicht zustimmen. Ob wir einer Klage beitreten, die andere Bundesländer einreichen, kann ich im Moment nicht sagen. Dazu haben wir uns in der Landesregierung überhaupt noch nicht verständigt. Dazu haben wir uns auch auf fachlicher Ebene noch nicht verständigt. Ich gehe davon aus, dass das auch in den nächsten zwei Tagen bei der Finanzministerkonferenz relativ ausführlich beraten wird. Wir werden im Saarland uns auch an dieser Stelle die Köpfe zusammenstecken und im Sinne der Länder ganz sicher eine gute Stellungnahme finden.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Bilay (Die Linke)

Danke, Frau Ministerin. Jetzt muss ich noch mal gucken: Gab es noch Nachfragen? Das sehe ich nicht. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Es war schon eine lange Einlaufschleife!) Wir haben als Nächstes auf dieser Liste das BSW, und da habe ich gehört, Herr Hoffmeister möchte eine Frage stellen – an? (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: An Ministerin Wolf!)

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Dirk Hoffmeister BSW

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Frau Ministerin, schon jetzt beginnen die Vorbereitungen zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2028/2029. Welche wesentlichen Eckpunkte will und muss die Finanzministerin bei der für Thüringen zunehmend angespannten Haushaltslage im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den nächsten Doppelhaushalt 2028/2029 vorgeben, damit der Freistaat Thüringen seine Aufgaben auch in Zukunft gut erfüllen kann? Das ist eine ambitionierte Frage. Die kann ich zwar nachvollziehen, aber ich versuche sie trotzdem so zu beantworten, dass es noch möglich ist, auch mit den Zahlen entsprechend klarzukommen. Der nächste Doppelhaushalt wird eine riesige Herausforderung. Das ist erstmal die grobe Einordnung. Warum wird der nächste Doppelhaushalt eine riesige Herausforderung? Wir haben mit einem strukturellen Defizit als Brombeere zu kämpfen, was wir entsprechend mit übernommen haben. Jeder weiß, diese 1,2 Milliarden Euro strukturelles Defizit sind nicht von der Hand zu weisen und sind nicht wegzuwischen. In welcher Situation sind wir jetzt? Die Rücklage ist entsprechend leergefegt. Und das, was sich jetzt noch in der Rücklage befindet, und das meine ich überhaupt nicht in der Frage einer Neiddiskussion, die jetzt noch vorhandene Rücklage wird vollständig aufgebraucht werden durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenalimentation. Das heißt, wir gehen in die nächste Haushaltsaufstellung mit einem sowieso vorhandenen strukturellen Defizit, ohne entsprechende Rücklagen, in der Situation, dass die Konjunktur immer noch schwächelt und wir Steuermindereinnahmen haben, allein in diesem Jahr von ungefähr 65 Millionen Euro, dann geht das hoch auf 170 Millionen Euro. Wir kämpfen mit der Entlastung aus dem Entlastungsgesetz, was im letzten Jahr beraten wurde, im Besonderen bei der Senkung der Körperschaftsteuer. Auch das wären pro Jahr Pi mal Daumen 180 Millionen Euro sein. Und wir sind natürlich in der Situation, dass wir in einem hohen Maße steigende Personalkosten und Ausgaben haben werden. Das alles geht nicht zusammen. Ich muss dazu sagen, dass diese Rechnung tatsächlich in dieser Weise nicht aufgehen kann. Der Landtag ist mit den Ministerien gemeinsam gefordert – ich habe das zu Beginn der Fragestunde geäußert: Sparen nicht um des Sparens willen, sondern um überhaupt noch gestalten zu können –, sich auf einen Weg des Sparens zu begeben. Wir führen in den letzten Monaten intensiv die berühmtberüchtigte Haushaltsstrukturkommission, die Chefgespräche mit allen Häusern in der ersten Stufe. Wir werden in der nächsten Stufe selbstverständlich uns über weitere Einsparungen verständigen müssen. Es geht aber nicht nur darum, Einsparungen im nächsten Haushalt vornehmen zu müssen, sondern wir müssen selbstverständlich auch die Einnahmesituation anschauen. Auf die Einnahmesituation im Bereich der Steuern haben wir fast keinen Einfluss. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Grunderwerbsteuer!) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Grunderwerbsteuer!) Grunderwerbsteuer, Biersteuer, mehr Saufen würde für Thüringen auch helfen, aber das sind keine Summen, die den Haushalt retten. Ich will damit sagen, die eigenen Einflussnahmen oder Möglichkeiten halten sich trotzdem in Grenzen. Wir gucken trotzdem, dass wir in den Unternehmen des Landes, in allen Bereichen tatsächlich schauen, wo auch die Einnahmesituation verbessert werden kann. Am Ende ist jeder gefordert, das in seinem eigenen Haushalt zu tun. Es muss aufgehen. Im Landtag muss das Verständnis dafür da sein, dass wir nach den alten Methoden der Haushaltsaufstellung in dem nächsten Doppelhaushalt nicht mehr rumkommen werden. Ich sage Ihnen gern noch mal ein paar Zahlen dazu, ich habe das gesagt: Allein 2026 haben wir schon mit Steuermindereinnahmen im Verhältnis zur Steuerschätzung von 65 Millionen Euro zu kämpfen, im nächsten Jahr werden es 172 Millionen Euro sein. Auf der anderen Seite stehen Mehrausgaben, im Besonderen im Bereich der Beamtenalimentation, von ca. 200 Millionen Euro in den nächsten Jahren. All das sind Punkte, die es sehr, sehr ambitioniert machen, einen Haushalt aufzustellen und nicht jeder Wunsch, nicht jedes Ding, was auch aus meiner Sicht schön wäre, es in Thüringen umzusetzen, wird umsetzbar sein. Wir versuchen, die Schwerpunkte so zu legen, dass es trotzdem möglich ist, zu investieren, zum einen, weil wir den Investitionsstau angehen wollen, und zum anderen, weil wir um den konjunkturellen Effekt von Investitionen wissen. Ich gehe davon aus, dass wir im Besonderen bei den konsumtiven Ausgaben mit einer großen Aufgabenkritik rangehen müssen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Gibt es noch eine Nachfrage? Ja. Herr Bilay, bitte.

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Sascha Bilay Die Linke

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Frau Ministerin, Sie haben eben die Schwierigkeiten, die Herausforderungen beschrieben und den Landtag aufgefordert und eingeladen und aufgefordert, die Weichen für die Zukunft des Landes finanziell zumindest richtig zu stellen. Das könnten wir ja sehr frühzeitig, auch in diesem Rund, wenn Sie einen Nachtragshaushalt vorlegen würden. Dann sind alle eingebunden in der öffentlichen Debatte, anstatt intransparent in der Haushaltsstrukturkommission darüber zu reden. Sind Sie bereit, im Landtag einen Nachtragshaushalt 2026/2027 vorzulegen und wenn ja, wann? (Beifall Die Linke) Es gibt derzeit überhaupt keine Notwendigkeit, dem Landtag einen Nachtragshaushalt vorzulegen, weil der Haushalt beschlossen ist und er funktioniert und er umsetzbar ist. Die derzeitigen Mindereinnahmen sind entsprechend zu kompensieren und dementsprechend ist aus jeder Form der Logik keine Notwendigkeit gegeben, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Ein Nachtragshaushalt, das klingt so freundlich, ist exakt dasselbe Verfahren wie ein normales Haushaltsverfahren. Und wir wissen, dass damit die Arbeitskapazitäten sowohl bei den Abgeordneten als auch in den Häusern als auch im Landtag in hohem Maße belastet werden. Unser Schwerpunkt setzt darauf, uns nicht an einer Stelle zu verkämpfen, wo es überhaupt nicht notwendig ist und wo es keine rechtliche Notwendigkeit gibt, sondern mit Vehemenz daran zu arbeiten, dass wir einen guten nächsten Doppelhaushalt aufstellen. Da sind wir schon an der Arbeit, darauf fokussieren wir uns, das ist unser Schwerpunkt.

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Dr. med. Cornelia Urban

Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)

Gut, damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und wir haben eigentlich eine Punktlandung hingelegt in der Zeit. Es sind auch keine weiteren Fragesteller gemeldet. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt 31, die Regierungsbefragung. Wir haben uns verabredet, dass im Anschluss an diesen Punkt Tagesordnungspunkt 30 aufgerufen wird, was ich jetzt hiermit tun möchte. Ich gebe Ihnen hier auch noch mal Hinweise. Zu dem hier zur Abstimmung stehenden Einspruch möchte ich noch folgende Vorbemerkungen machen: Mit Schreiben vom 3. Juni 2026 hat Herr Abgeordneter Schlösser gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung Einspruch gegen einen Ordnungsruf eingelegt, den er in der 44. Plenarsitzung am 21. Mai 2026 erhalten hat. Das Einspruchsschreiben liegt den Mitgliedern des Landtags als Vorlage 8/1871 vor. Der Landtag hat nunmehr gemäß § 37 Abs. 7 Satz 3 der Geschäftsordnung über den Einspruch zu entscheiden, nachdem der Ältestenrat in seiner 30. Sitzung am 16. Juni 2026 dazu beraten hat. Die Entscheidung des Landtags erfolgt ohne Aussprache, weshalb wir auch hier unmittelbar zur Abstimmung kommen. Ich hoffe, Sie haben alles verstanden, was ich gerade Ihnen nochmals als Hinweis gegeben habe. Das bedeutet, dass wir jetzt auch direkt abstimmen. Wir stimmen über den Einspruch gegen den erlassenen Ordnungsruf ab. Wer dem zustimmen möchte, diesem Einspruch, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist dieser Einspruch abgelehnt. Ich würde jetzt in der Tagesordnung weiter fortfahren. Wir hatten uns verabredet, dass wir heute auf jeden Fall die Tagesordnungspunkte 8 und 9 aufrufen. Deswegen machen wir nun weiter mit Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3723 ERSTE BERATUNG Zunächst die Frage: Ist eine Begründung gewünscht? Nein. Dann können wir direkt die Aussprache eröffnen. Ich bitte als erste Rednerin Frau Jary von der Fraktion der CDU nach vorn.

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Ulrike Jary CDU

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir bringen heute als Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 ein. Dieser Gesetzentwurf ist kein politisches Wunschprogramm, er ist die Antwort auf einen gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Auftrag, denn die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der Landesund Kommunalbeamten, der Richter und der Versorgungsempfänger in Thüringen sind regelmäßig an die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen. Zugleich ist die amtsangemessene Alimentation nach Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes sicherzustellen. Für den besoldungsrechtlichen Teil beruht der Entwurf deshalb auf zwei Grundlagen: erstens dem Tarifabschluss der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vom 14. Februar 2026 und zweitens den neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025, in dem die Maßstäbe für die Mindestbesoldung neu gefasst wurden. Aber die Übertragung des Tarifergebnisses allein wird nicht ausreichen. Der Gesetzgeber muss darüber hinaus tätig werden. Der erste Schritt ist die zeit- und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich. Die Grundgehaltssätze steigen. Auch die Familienzuschläge der Stufen 1 bis 3, bestimmte Amtszulagen, Stellenzulagen und sonstige Zulagen sowie die Mehrarbeitsvergütung werden nach Maßgabe des Entwurfs angepasst. Beim Auslandszuschlag gelten reduzierte Anpassungssätze und für Versorgungsempfänger gelten die Erhöhungen entsprechend. Auch die Anwärter werden einbezogen. Der zweite Schritt betrifft die Sicherung der verfassungsgemäßen Alimentation. Dafür führen wir wieder eine Jahressonderzahlung ein. Beamte und Richter erhalten mit den Dezemberbezügen 4,8 Prozent der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage. Für Empfänger von Ruhegehalt, Witwen- und Waisengeld wird eine entsprechende versorgungsrechtliche Regelung geschaffen. Damit setzt die Sonderzahlung die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um. Sie greift außerdem eine Empfehlung aus dem Bericht der Landesregierung zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation auf. Daran schließt der alimentative Ergänzungszuschlag an. Er wird für verheirate Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge und kinderbezogenen Familienzuschlag gewährt, wenn der Ehegatte nicht mindestens ein Einkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erzielt. Im Jahr 2026 beträgt er monatlich 450 Euro. Für die Folgejahre wird er an den Mindestlohn gekoppelt. Auch die familienbezogene Alimentationssicherung für dritte und weitere Kinder wird in diesem Zusammenhang neu geordnet. Ein zusätzlicher Erhöhungsbetrag wird nur gewährt, soweit er zur Gewährleistung verfassungsgemäßer Alimentation erforderlich ist. Für bestehende Ansprüche enthält der Entwurf eine Besitzstandsregelung. Neben diesen allgemeinen Regelungen kommen strukturelle Anpassungen in den Besoldungsgruppen. Auch für das Jahr 2025 sieht der Entwurf eine Lösung vor. Beamte und Richter erhalten eine Nachzahlung in Höhe von 3 Prozent der im Jahr 2025 gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage. Für die Jahre 2008 bis 2024 sieht der Entwurf Nachzahlungen für Kläger und Widerspruchsführer vor. Voraussetzung dabei ist, dass sie ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation zeitnah im jeweiligen Kalenderjahr geltend gemacht haben und dass über ihren Anspruch noch nicht abschließend entschieden wurde. Bereits nach § 67e geleistete Nachzahlungen werden angerechnet. Bei mehreren Berechnungsansätzen ist der betragsmäßig höchste Anspruch maßgeblich. Meine Damen und Herren, der Thüringer Beamtenbund hat zu diesem Gesetzentwurf bereits eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Die Einwände des tbb nehmen wir zur Kenntnis. Sie betreffen insbesondere das Beteiligungsverfahren, die Jahressonderzahlung, die Nachzahlungsregelung, die Verordnungsermächtigung, die Berechnungsmethodik beim medialen Äquivalenzeinkommen sowie die arbeitszeitrechtlichen Änderungen. Dabei ist wichtig: Der tbb begrüßt grundsätzlich, dass die Tarifeinigung auf Beamte und Versorgungsempfänger übertragen wird. Er begrüßt auch, dass der Entwurf die neuen Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation aufgreift. Zugleich kritisiert er erhebliche Verfahrens- und Regelungsfragen. Bei den Berechnungen stellt der tbb nach eigener Prüfung fest, dass ab 2026 eine amtsangemessene Alimentation knapp sichergestellt werde. Er fordert aber einen größeren Sicherheitsabstand und hält deshalb eine Anhebung der Jahressonderzahlung von 4,8 auf 5 Prozent für angezeigt. Auch bei der Jahressonderzahlung gibt es einen deutlichen Einwand. Der tbb meint, sie gehöre in die Grundbesoldung und müsse ruhegehaltsfähig sein. Der Entwurf geht hier jedoch einen anderen Weg. Er regelt die Sonderzahlung unmittelbar im Gesetz. Für Versorgungsempfänger enthält der Entwurf eine eigene Regelung. Bei den Nachzahlungen kritisiert der tbb den Kreis der Berechtigten, die Komplexität der Berechnung und die Begrenzung auf den höchsten Anspruch. Der Entwurf trifft hier eine klare Abgrenzung. Für 2025 wird eine Nachzahlung für alle Betroffenen vorgesehen. Für die Jahre 2008 bis 2024 wird an die zeitnahe Geltendmachung und an noch nicht abgeschlossene Verfahren angeknüpft. Bereits geleistete Nachzahlungen werden berücksichtigt. Der Entwurf begegnet auch der Kritik an der Verfassungsordnungsermächtigung. Er legt die wesentlichen Maßstäbe gesetzlich fest. Wo Verordnungsermächtigungen vorgesehen sind, sollen sie der Umsetzung bestimmbarer gesetzlicher Vorgaben dienen – etwa bei der Jahressonderzahlung, beim staatsanwaltlichen Eildienst oder bei Berechnungsfragen zum Familienzuschlag. Der tbb hält seine Bedenken gleichwohl aufrecht. Meine Damen und Herren, der Blick auf den Gesetzentwurf zeigt aber auch: Wir beschränken uns nicht auf Besoldungstabellen. Er enthält weitere Regelungen zur Funktionsfähigkeit und zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ein Beispiel ist der staatsanwaltschaftliche Eildienst. Dafür schaffen wir die Grundlage für einen finanziellen Ausgleich. Wer einen Eildienst nachgewiesen wahrgenommen hat, soll dafür auch einen Ausgleichsbetrag erhalten. Hinzu kommt die Möglichkeit für freiwilliges Dienstfahrradleasing über Entgeltumwandlung. Auch das Versorgungsrecht wird in diesem Zusammenhang angepasst. Ruhestandsbeamte und Richter, die die Regelaltersgrenze überschritten haben und bei einem thüringischen Dienstherrn weiter tätig sind, bekommen eine höhere Hinzuverdienstgrenze. Bis zum 31. Dezember 2030 wird entsprechendes Verwendungseinkommen übergangsweise nicht auf die Versorgungsbezüge angerechnet. So können erfahrene Kräfte freiwillig länger für einen thüringischen Dienstherrn tätig bleiben. Zudem wird das Sterbegeld rechtlich und praktisch überarbeitet. Die Regelungen zur Mütterrente III werden in die Beamtenversorgung übertragen. Dabei enthält der Entwurf Übergangsbestimmungen für bereits vorhandene Versorgungsempfänger. Schließlich enthält der Entwurf arbeitszeitrechtliche Anpassungen. Der Arbeitszeitverkürzungstag wird aufgehoben. Auch wird die Altersgrenze für den Ruhestand auf Antrag von 62 auf 63 Jahre angehoben. Bei der voraussetzungslosen Teilzeit sieht der Entwurf eine Anhebung auf grundsätzlich mindestens 75 Prozent vor. Für bereits ausgeübte bewilligte Teilzeit enthält der Entwurf Bestandsschutz. Noch nicht angetretene bewilligte Teilzeit kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen auch widerrufen werden. An dieser Stelle schließt die Debatte an, die unser Fraktionsvorsitzender bereits im Mai angestoßen hat. Er hat dort deutlich gemacht: Es braucht das Berufsbeamtentum gerade im hoheitlichen Bereich. Zugleich braucht es einen schlanken und effizienten Staat. Ich muss mal hier ein bisschen blättern, weil ich nicht so viel Zeit habe. Aber trotzdem soll dieser Gesetzentwurf sozusagen alle Anforderungen erfüllen, die wir durch das Bundesverfassungsgericht bekommen haben, und sowohl die Tarifanpassungen darstellen als auch gleichzeitig nach draußen das Zeichen setzen, dass auch das Beamtentum mit der Zeit gehen muss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Herzlichen Dank, Frau Jary. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Bilay von den Linken auf.

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Sascha Bilay Die Linke

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin in zweifacher Hinsicht verwundert. Zum Ersten bin ich darüber verwundert, dass die Koalition hier für die Regierung einen Gesetzentwurf eingebracht hat und ihn nicht mal begründet hat. Zweitens bin ich auch verwundert – es ist ja gar nicht so ungewöhnlich, dass die Landesregierung über Formulierungshilfen einen Gesetzentwurf geschrieben hat und dann den Koalitionsfraktionen rüberreicht. Das haben wir ja früher auch gemacht. Aber wir haben das irgendwie noch wenigstens begründet mit Zeitverzug und was weiß ich nicht was. Die Begründung der Landesregierung war ja, Sie wollen einen Nachtragshaushalt vermeiden. Das ist Ihre offizielle Begründung. Und wenn Sie eben in der Fragerunde dargestellt haben, wie prekär aus Ihrer Sicht die Finanzsituation des Landes ist, hätten Sie doch eine ehrliche Debatte darüber führen müssen: Sie haben 2024 von Rot-Rot-Grün eine Rücklage von rund 1,2 Milliarden Euro geerbt. Die ist jetzt in nicht mal drei Jahren Brombeerlandesregierung auf 340 Millionen Euro abgeschmolzen. Der Großteil ist weg. Das restliche Geld, was noch in der Rücklage ist, was Sie von Rot-Rot-Grün geerbt haben, verbrauchen Sie jetzt, um mit einem Gesetzentwurf Ihrer Koalitionsfraktionen die Beamtenbesoldung zu regeln. (Unruhe CDU, BSW, SPD) Wir sind der Auffassung – und die Debatte werden Sie nicht verhindern können –, dass tatsächlich ein Kassensturz dieser Landesregierung notwendig ist. Ob mit oder ohne Beamtenbesoldung, das Verfahren werden wir dann diskutieren. Aber aus unserer Sicht will ich eines deutlich sagen: Wir lehnen längere Lebensarbeitszeiten per Gesetz ab. (Beifall Die Linke) Wir lehnen die Reform auf Bundesebene, die der Bund gestern angekündigt hat, genauso ab wie eine Erhöhung des Pensionseintrittsalter in Thüringen. Wir bleiben als Linke bei dieser Position standhaft. Das ist unser Versprechen an die Menschen in diesem Land. Wir haben das schon in der letzten Legislaturperiode abgelehnt, als beispielweise die CDU-Fraktion ein höheres Wahlalter für Bürgermeisterinnen und Landrätinnen vorgeschlagen hatte, mit genau derselben Begründung: Wenn Sie einmal in die Spirale eintreten, das Renteneintrittsalter oder das Pensionseintrittsalter zu erhöhen, zieht es von unten alle mit nach oben. Das ist am Ende eine Rentenkürzung, das ist eine Pensionskürzung. Das war damals falsch, so was zu fordern. Das ist auch heute falsch. Deswegen lehnen wir das genauso für die Beamten ab, wir lehnen das für Tarifangestellte ab, wir lehnen das aber auch für Arbeiterinnen und Arbeiter in der freien Wirtschaft ab. (Beifall Die Linke) Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Jary hat es eben gesagt, es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das kann man zur Kenntnis nehmen. Daran sind wir auch gebunden, das entsprechend mit umzusetzen. Aber man darf natürlich auch, ohne Justizschelte zu betreiben, ein Urteil politisch bewerten. Das ist ausdrücklich zulässig. Ein Argument des Verfassungsgerichts war ja, dass insbesondere die unteren Besoldungsgruppen – also die unterste ist die A6 – mit einem Abstand zu Bürgergeldbezieherinnen und Bürgergeldbeziehern nicht in die Armut fallen dürfen. Erst mal ist es ein Eingeständnis dafür, dass Bürgergeld Armut per Gesetz ist. Das ist genauso ein Problem. Aber wer ein A6-Beamter oder eine A6-Beamtin ist, muss eben bessergestellt werden. Und wenn das Bundesverfassungsgericht einmal festgestellt hat, dass das Armutsgehälter sind, dann gibt es aus unserer Sicht nur eine politische Lösung: Wir müssen die A6 abschaffen. Bei der Polizei haben wir es gemacht. Die fangen alle höher an. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Der falsche Weg!) Ja, dann müssen wir das abschaffen, wenn also hier nicht mal mehr Beamtinnen und Beamte sicher sein können, dass sie aus der Armut herauskommen. Und es gibt ja eine Gruppe, die besonders davon profitiert – die in der A6, das ist klar, aber aufgrund des Abstandsgebots alle oberen Besoldungsgruppen auch. Es sind ja Ihre Staatssekretäre, die Sie auf Lebenszeit politisch verbeamtet haben in einer B9 – die kriegen das meiste Geld –, und die Präsidentin des Landesrechnungshofs – danach kommt nur noch der Chef der Staatskanzlei in der B10, aber der ist ja auch immerhin Minister, der zählt da also nicht –, die am meisten profitieren. Aus unserer Sicht ist das skandalös und es bleibt dabei: Wer als Beamtin oder Beamter in der A6 ist, kann davon nicht ordentlich leben. Wir müssen politisch darüber reden, diese Stellen entsprechend aufzuwerten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus unserer Sicht ist es auch ein politisches Problem, wenn mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf nur diejenigen für die letzten Jahre einen Nachschlag erhalten sollen, die bis zum Ende geklagt haben. Die Dienstherren haben den Beamtinnen und Beamten immer gesagt: Zieht die Klagen zurück. Wir klären das für euch. Ihr bekommt all euer Geld, alles das, was euch zusteht. – Und jetzt wird im Gesetz geregelt, die, die Klagen zurückgezogen oder gar nicht erst geklagt haben, kriegen davon nichts. Die kriegen in der Zukunft das Geld, aber nicht für die Vergangenheit. Aus unserer Sicht ist das ein politisches Problem, weil die Beamtinnen und Beamten für ihre Dienstherren mit einem gewissen Vertrauensvorschuss gehandelt haben, ihre Leistungen erbracht haben. Wir müssen ernsthaft in den Ausschüssen darüber diskutieren, dass auch die Nachzahlungen für alle Beamten in diesem Land ins Gesetz hineingeschrieben werden. Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch über unterschiedliche Systeme im öffentlichen Dienst reden. Ich komme selbst aus der Verwaltung. Ich hatte teilweise Leute, die saßen im selben Büro. Die haben dieselbe Arbeit gemacht. Die haben sich im Urlaub und bei Krankheit gegenseitig vertreten. Die eine Kollegin war verbeamtet, der Kollege war Tarifangestellter. Es gibt überhaupt keine sachliche Begründung, warum das öffentliche Dienstrecht in ganz vielen Fällen so weit auseinanderklafft. Auch der Gesetzentwurf, der sehr dick ist – und Sie brauchen ja umfangreiche Begründungen für die Alimentation der Beamtinnen und Beamten, was gar nicht mehr im Einzelfall nachvollzogen werden kann und auch wenig akzeptiert werden kann –, lässt doch die Frage offen, ob dieses Weiter-auseinander-Diffundieren im öffentlichen Dienst noch zeitgemäß ist oder nicht. Das ist im Übrigen auch ein demokratisches Problem. Frau Jary hat darauf hingewiesen. Wir vollziehen ja nur das nach, was die Tarifparteien für die Tarifangestellten schon erkämpft haben. Es waren die Gewerkschaften, die das erkämpft haben. Es ist doch ein Unding, dass dann immer ein halbes Jahr später der Landtag hergeht und sagt: Na ja, wenn die Tarifangestellten eine Gehaltserhöhung kriegen, müssen wir das für die Beamtinnen und Beamten auch machen. Ja, aber da müssen wir doch eher die Frage stellen, ob wir dieses Auseinanderfallen im öffentlichen Dienst weiterhin so aufrechterhalten können. Das ist aus meiner Sicht höchst undemokratisch, dass Beamtinnen und Beamte für höhere Besoldung nicht auch streiken dürfen. (Beifall Die Linke) Von daher müssen wir auch darüber diskutieren, inwieweit unterschiedliche Systeme im öffentlichen Dienst noch zeitgemäß sind. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und ich freue mich, dass wir die vielen Fragen – ich konnte nicht alle ansprechen – dann im Ausschuss detailliert diskutieren können. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Herzlichen Dank, Herr Bilay. Als nächsten Redner habe ich Herrn Kästner auf der Liste.

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Alexander Kästner BSW

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beraten wir ein Gesetz, das weit über die übliche Besoldungsanpassung hinausgeht. Einerseits regelt es die Einkommensentwicklung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger für die kommenden Jahre. Andererseits – und das ist sein eigentlicher Kern – dient es der Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Das ist schon sehr oft gesagt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber nun mal in seiner Entscheidung am 17. September 2025 als unser oberstes Verfassungsgericht eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung erneut konkretisiert und erheblich fortentwickelt. Daraus ergibt sich eben für uns als Gesetzgeber eine klare Verpflichtung. Wir können diese Rechtsprechung natürlich politisch unterschiedlich werten, was Sie auch angesprochen haben, Herr Bilay, und daraus irgendwelche Schlussforderungen ziehen. Wir können die finanziellen Auswirkungen diskutieren in die eine – noch teurer – oder in die andere Richtung und über einzelne Maßstäbe streiten. Aber was wir nicht können, ist, wir können in der Rechtsordnung und in dem Verfassungsstaat, in dem wir leben, nicht die Rechtsprechung des obersten Verfassungsgerichts ignorieren, ohne die gesamtstaatliche Ordnung damit zu gefährden, unabhängig davon, was man vom Ergebnis hält. Die amtsangemessene Alimentation gehört nun mal zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Nach Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes stellt das Bundesverfassungsgericht fest, dass gesetzliche Regelungen diesen Anforderungen nicht genügen. Es ist halt unsere Aufgabe, diese Defizite zu beseitigen. Und genau das macht dieses Gesetz so, wie sie es uns eben vorgeschrieben haben in Karlsruhe. Und nicht, ob wir da mit viel Liebe dabei sind, wir erfüllen die gesetzliche Pflicht. Dieser Verantwortung kommen wir damit nach. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich bereits vor diesen jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts intensiv mit der Frage der verfassungsgemäßen Besoldung beschäftigt. Auf der Grundlage der damaligen Rechtsprechung war schon mal ein Gesetzentwurf mit anderem Inhalt vorbereitet worden. Aber mit der neuen Entscheidung vom 17. September 2025 haben sich die Maßstäbe noch mal grundlegend geändert, sodass der vorbereitete Entwurf aufgegeben werden musste, die viele Arbeit, die in den Berechnungsgrundlagen steckte, und die Besoldungssystematik komplett neu gedacht werden musste. Das zeigt, die heute vorgelegte Regelung ist nicht das Ergebnis einer beliebigen politischen Schwerpunktsetzung, wie wir sie uns vielleicht gewünscht hätten, sondern Konsequenz einer veränderten verfassungsrechtlichen Lage. Der Gesetzentwurf enthält deshalb mehrere zentrale Maßnahmen, das ist auch schon ausgeführt worden. Am 1. April 2026 wurden die Bezüge um 2,8 Prozent erhöht, am 1. März 2027 folgen weitere 2 Prozent, ab 8. Januar 2028 ein weiteres Prozent. Diese Anpassungen erfassen die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter ebenso wie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Besonders hervorzuheben ist die Einführung einer Jahressonderzahlung. Mit dem neuen § 48a des Thüringer Besoldungsgesetzes wird erstmals wieder eine allgemeine Jahressonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter geschaffen. Sie beträgt künftig 4,8 Prozent der im Kalenderjahr gewährten Summe aus Grundgehalt, Amtszulage und allgemeiner Zulage. Auch diese Regelung dient ausdrücklich wie vorgegeben der Sicherstellung der sogenannten verfassungsgemäßen Alimentation und wird zukünftig Bestandteil der Berechnung der Mindestbesoldung sein. Ein weiterer besonders wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Mindestbesoldung. Mit dem neuen § 14 Abs. 2 wird erstmals ein gesetzlicher Mechanismus geschaffen, der die verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestalimentationen gewährleisten soll. Diese Berechnung orientiert sich maßgeblich an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dafür ist künftig die Besoldung eines verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A6 mit zwei Kindern Voraussetzung. Berücksichtigt werden dort unter anderem das Grundgehalt, die Familienzuschläge, der alimentative Ergänzungszuschlag, die Jahressonderzahlung, steuerliche Belastungen, Krankenversicherungskosten und Kindergeld. Daraus ermittelt sich eine sogenannte Nettoalimentation und diese muss zumindest 80 Prozent des medianen Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Familie erreichen. Damit wird die sogenannte Prekariatsschwelle oder Armutsschwelle gesetzlich verankert. Man kann natürlich – das habe ich schon mehrfach gesagt – über diese Herleitung der Berechnung streiten. Man kann auch diskutieren, ob der Gesetzgeber dauerhaft an statistische Größen wie das Median-Äquivalenz-Einkommen gebunden sein sollte. Aber auch hier gilt: Diese Systematik ist keine freie politische Erfindung, sie erfolgt aufgrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ebenso dient die Neuregelung des alimentativen Ergänzungszuschlags der Umsetzung der Rechtsprechung. Künftig erhalten danach verheiratete Beamtinnen und Beamte einen Ergänzungszuschlag, wenn das Einkommen des Ehegatten die Geringfügigkeitsgrenze nicht erreicht. Dieser Zuschlag wird für 2026 auf monatlich 450 Euro festgesetzt und künftig an die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt. Von besonderer Bedeutung sind schließlich noch die Nachzahlungen, die auch schon angesprochen wurden. Nach § 64 des Thüringer Besoldungsgesetzes werden die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die zurückliegenden Jahre gezogen. Danach erhalten diejenigen, die Widerspruch und Klage zeitnah eingereicht haben, für die Jahre 2008 bis 2024 entsprechende Nachzahlungen, die anderen, wie gesagt, nicht. Der finanzielle Background dürfte erkennbar sein, auch wenn das teilweise anders gehandhabt worden ist. Wir können halt nichts zweimal ausgeben. Darüber hinaus werden dann ab 2025 pauschale Nachzahlungen für alle vorgesehen. Damit setzt der Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Anforderungen auch rückwirkend um und schafft Rechtssicherheit. Aber es genügt natürlich nicht, auch wenn dieses Gesetz wirklich in erster Linie dafür da ist, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wir müssen zusätzlich auch die grundsätzliche Frage stellen, wie sich das Berufsbeamtentum in den kommenden Jahrzehnten weiterentwickeln soll. Die demografische Entwicklung, die gesamtstaatliche Entwicklung und auch die Frage der viel diskutierten sozialen Gerechtigkeit zwingen uns dazu. Ich denke mal, da sind sich die meisten hier einig. Die Zahl der Versorgungsempfänger steigt kontinuierlich an, während die Zahl der Beitrags- und Steuerzahler relativ abnimmt. Die öffentlichen Haushalte stehen sichtlich unter Druck, Zahlen sind allen bekannt. Deshalb müssen wir auch endlich eine ehrliche Diskussion darüber führen, welche Aufgaben künftig durch Beamte wahrgenommen werden müssen und in welchen Bereichen andere Beschäftigungsformen denkbar sind. Das heißt, wir müssen es auf den Kern des eigentlichen Berufsbeamtentums, so wie es ursprünglich auch mal angelegt war, als das hergebrachte Beamtentum, was heute immer dargelegt wird, begründet worden ist. Aber das ist halt auch schon ein paar Hundert Jahre her. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da hatten wir noch einen Kaiser!) Wir müssen auch diskutieren, wie Besoldungssysteme künftig ausgestaltet werden müssen. Wir müssen über die Altersvorsorge diskutieren. Wir müssen über das Ruhestandseintrittsalter weiterreden. Das können wir hier in der Anhörung noch machen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Herr Kästner, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Alexander Kästner BSW

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Die Höhe der Versorgungsbezüge, die Krankenversicherung und vieles mehr – das ohne Neid, aber auch ohne Ideologie, sachlich, um da auf neue Ebenen zu kommen – die diesbezügliche Diskussion geht schon durch die gesamte Gesellschaft.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Herr Kästner, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Alexander Kästner BSW

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Wenn wir das richtig und gerecht machen wollen, dann sollte das in einer nächsten Beratung über ein weiteres Gesetz erfolgen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Kommen Sie zum Ende.

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Alexander Kästner BSW

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Danke. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Gut. Ich habe als nächsten Redner Herrn Mühlmann von der AfD.

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Ringo Mühlmann AfD

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist schon viel gesagt worden, aber nicht alles davon teile ich. Ich habe die öffentliche Debatte und die Stellungnahmen aus den einzelnen Gewerkschaften interessiert verfolgt. Je mehr Zeit seit dem ersten entsetzten Aufschrei ins Land gegangen ist, je mehr der heutige Gesetzentwurf ans Tageslicht gekommen ist, desto differenzierter wurde diskutiert – zumindest hatte ich den Eindruck. Aber trotzdem kann ich mich dessen nicht erwehren und muss sagen: Was die Landesregierung hier vorgelegt hat, das geht nach meiner Überzeugung so nicht. Ich kann es haushälterisch durchaus verstehen, dass Sie versuchen, die hohen Kosten zu kompensieren. Persönlich empfinde ich es aber mindestens als schwierig. Sie versuchen nämlich damit, das verfassungswidrige jahrelange Besolden der Beamten auf dem Rücken derer auszutragen, denen Sie bei der Ernennung eine verfassungsgemäße Besoldung versprochen haben. Ich will mal versuchen, zumindest im Ansatz diese aus meiner Sicht relevante Denkweise darzulegen, Ihnen nahezubringen. Ihr Entwurf bestätigt schon allein durch seine Existenz, dass der Freistaat seine Beamten seit 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet hat, (Beifall AfD) und zwar – das ist das Wichtige –, und zwar alle. Also egal, ob geklagt wurde, ob Widerspruch eingelegt wurde, ob der ruhend gestellt wurde, ob der beschieden wurde oder nichts von alledem, alle – seit 2008. Neben der Zeitangabe – ich sagte das gerade – 18 Jahre, ist hier vor allem ein Wörtchen für mich besonders wichtig, und das Wörtchen ist „verfassungswidrig“. Dieses Wort hat man ja früher eher selten gehört. Es ist aber heute in aller Munde, und zwar unter anderem deswegen, weil die regierungstragenden Altparteien – inklusive der Linkspartei wohlgemerkt – regelmäßig dieses Wort für den undemokratischen Kampf gegen die künftige Mehrheitspartei hier im Land verwenden. (Beifall AfD) Im Falle der Besoldung von Beamten jedoch hat ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht – und der eine oder andere hier im Raum weiß, was die dort noch so entscheiden könnten – für Berlin wohlgemerkt – festgestellt, ich zitiere: „Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 Prozent der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind.“ Sie haben also hier eine gerichtlich festgestellte Verfassungswidrigkeit, gegen die Sie tatsächlich effektiv als Landesregierung vorgehen sollten. Beim Kehren im eigenen Hof ist das eine echte Verfassungswidrigkeit und keine ausgedachte zum undemokratischen Kampf gegen irgendeine Opposition. Und was machen Sie mit dieser Verfassungswidrigkeit? Sie legen diesen Gesetzentwurf vor. Ernsthaft? Soll es das sein? Ich habe in den letzten sechs Jahren noch nie so viele entsetzte Rückmeldungen aus dem Beamtenbereich erhalten wie in der Zeit, seitdem Sie diese Zumutung vorgelegt haben. (Beifall AfD) Noch mal langsam zum Mitmeißeln: Sie haben gerichtlich bestätigt den Befund erhalten, dass die klagenden Beamten seit 2008 verfassungswidrig besoldet wurden. Daraus ergibt sich denklogisch, dass Sie alle 33.000 Beamten 18 Jahre lang verfassungswidrig besoldet haben. Das wollen Sie nun damit abgelten, dass Sie dem größten Teil dieser Leute sagen: Geh weg und geh uns nicht damit auf den Zeiger, dass du hättest Geld bekommen müssen. So geht also ausgerechnet die Thüringer Landesregierung mit gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes um, eine Regierung, in der „verfassungswidrig“ wohlgemerkt das Lieblingswort des laut Wagenknecht verhaltensauffälligen Innenministers ist. (Beifall AfD) Okay, ich finde das durchaus interessant, wobei das noch nicht mal der eigentliche Skandal ist. Der eigentliche Skandal ist, dass Sie mit dem Gesetzentwurf ausgerechnet diejenigen bestrafen, die ihrem Dienstherrn über viele Jahre vertraut haben und genau deswegen eben nicht geklagt haben. Diejenigen, die dem Fürsorgeprinzip aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vertraut haben, bestrafen Sie. Es ist schlimm genug, dass ich das hier erst tun muss, aber ich tue es trotzdem gern und fordere Sie auf: Zahlen Sie allen nach! Verfassungswidrig war das. (Beifall AfD) Und wenn schon das nicht, dann wenigstens so, dass ausnahmslos alle eingelegten Widersprüche so behandelt werden, wie ein Dienstherr mit Fürsorgepflicht diese auch behandeln sollte, nämlich als gewahrt, auch wenn die Leute aus welchen Gründen auch immer nicht geklagt haben. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Danke, Herr Mühlmann. Als nächste Rednerin habe ich Frau Merz von der SPD auf der Rednerliste.

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Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, jetzt bin ich fast die Letzte an der Reihe und ich glaube, Sie können wahrscheinlich schon mitschreiben oder haben vielleicht mitgeschrieben. Vielleicht können Sie schon ein paar Punkte auswendig. Deswegen versuche ich es ein bisschen einzukürzen, was auch ich mir zu diesem umfangreichen Gesetzentwurf notiert habe, denn es geht genau um diese zwei sehr wichtigen Bausteine: die Umsetzung der Anpassungen zum öffentlichen Dienst, die tariflichen Entwicklungen auf die Beamten umzulegen und tatsächlich die verfassungsrechtliche Alimentation nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Das ist ein großer Brocken. Ich will es eingangs sagen: Ich finde es überhaupt nicht misslich, dass die Landesregierung, weil es ein sehr umfangreiches und dickes Gesetz ist, so etwas vorgelegt hat und wir das auf relativ schnellem Weg – wir sind eines der ersten Bundesländer, das so einen Gesetzentwurf vorlegt hat – als Koalitionsfraktionen machen. So geht das einfach ein bisschen schneller. Es ist völlig unangebracht, Herr Mühlmann, dass Sie sich hier über das Bundesverfassungsgerichtsurteil echauffieren. Es ist leider so, dass alle Bundesländer über diese enorme Kehrtwende überrascht waren, die mit diesem Urteil einherging. Thüringen ist da keine Ausnahme. Im Gegenteil, andere Länder trifft es noch viel mehr und finanziell auch härter. Ich will ganz kurz sagen, auch gar nicht noch mal die Zahlen nennen, wir setzen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst um. Es geht um die Jahre 2026, 2027 und 2028 und zum anderen um die Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Dazu gehört zum Beispiel auch die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung oder die Erhöhung des alimentativen Ergänzungszuschlags, um nur zwei Punkte zu nennen. Es ist eben kein politisches Wunschprogramm, sondern verfassungsrechtlicher Auftrag. Aber, und das gehört auch zur Wahrheit dazu und zu den Folgen der Urteile, für die Länderhaushalte oder für unseren Länderhaushalt ist diese Umsetzung eine enorme Herausforderung. Das wollen wir nicht bestreiten. Dieses Paket kostet alleine 451 Millionen Euro. In ganz Thüringen übernehmen Beamtinnen und Beamte tagtäglich Verantwortung für unser Gemeinwesen. Sie sorgen für Sicherheit, Bildung, Recht und Verwaltung. Und sie dürfen natürlich erwarten, dass der Staat seiner Verantwortung ihnen gegenüber ebenso gerecht wird. Mit der Vorlage dieses Entwurfs hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um die tariflichen Entwicklungen und die verfassungsrechtlichen Anforderungen zeitnah eben in dieses Landesrecht über uns Parlamentarier umzusetzen. Während viele andere Bundesländer noch über konkrete Umsetzungen der Tarifeinigung oder des Urteils beraten, liegt also jetzt ein Gesetzentwurf vor, den wir ab jetzt im Haushaltsausschuss dann hoffentlich beraten können, und das ist gut so und verdient auch ein wenig Anerkennung, denn gerade im Wettbewerb um die besten Köpfe steht der öffentliche Dienst zunehmend unter Druck. Die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel und die Konkurrenz eben auch in der Privatwirtschaft stellen Bund, Länder und auch unsere Kommunen vor große Herausforderungen. Gerade deshalb muss sich der öffentliche Dienst mit seinen mehr als 30.000 Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf seinen Arbeitgeber verlassen können. Und wer Verantwortung für die öffentliche Sicherheit übernimmt, wer Kinder unterrichtet, Recht spricht, Steuern erhebt oder staatliche Leistungen gewährleistet, muss sich darauf verlassen können, dass seine Arbeit angemessen anerkannt und vergütet wird, und das nun zukünftig nach neuen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. So richtig und notwendig die Anpassungen bei Besoldung und Versorgung sind, so klar ist zugleich, dass Besoldungspolitik immer einen Ausgleich schaffen muss zwischen den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten, den Anforderungen der Verfassung und aber auch, ja, den finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushalts. Diesen Ausgleich sucht und findet das vorliegende Gesetz. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für sinnvoll, die notwendige Anpassung der Besoldung eben auch mit einer grundsätzlichen Neubetrachtung bestehender dienstrechtlicher Regelungen zu verbinden. Dazu zählen insbesondere Fragen der Arbeitszeit, zusätzlicher freier Tage sowie des Pensionseintritts im Vergleich zu anderen Bundesländern oder dem Bund. Und hier schaffen wir einen Ausgleich mit diesem Vorschlag und – ganz deutlich noch mal gesagt – keine Schlechterstellung gegenüber anderen Ländern, sondern eher einen Angleich daran. Niemand will berechtigte Ansprüche von Beamtinnen und Beamten infrage stellen, dennoch sollten wir gemeinsam im Haushaltsausschuss darüber sprechen, wie wir die bestehenden Regelungen langfristig sinnvoll weiterentwickeln können. Das Ziel sollte dabei sein, moderate, moderne, transparente und bundesweit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Anforderungen eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes, der Demografie als auch den Erwartungen an eine nachhaltige Haushaltsführung gerecht werden. Dafür braucht es engagierte Beamtinnen und Beamte ebenso wie verlässliche und tragfähige Rahmenbedingungen für ihren Dienst. Und beides gehört untrennbar zusammen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im zuständigen Ausschuss und werbe dafür, den Gesetzentwurf dort eingehend zu beraten und konstruktiv weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Danke schön, Frau Merz. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Ministerin? Dann bitte schön. Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wenn ich es richtig sehe, können wir begrüßen die Schülerinnen und Schüler des Reuthenemiums – ach, so ähnlich – aus Gera. Ich freue mich sehr. (Zuruf aus dem Hause: Rutheneum!) Danke. Ich bedanke mich bei allen Ortskundigen für die Hilfe. Und es gibt das Gerücht, dass der engagierte Lehrer Herr Erbe dabei ist. Auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! Ich freue mich sehr, dass Sie hier sind und einer eigentlich spannenden Debatte hier lauschen können. Die klingt auf den ersten Blick ein bisschen kompliziert. Die Beamtenalimentation wirkt sperrig, ist sie nicht. Am Ende geht es darum: Wenn ihr Lust habt, irgendwann in eurem Leben mal in den Polizeidienst, ins Finanzamt oder in die Lehrerzimmer einzurücken, habt ihr die Chance, verbeamtet zu werden. Ihr wollt dabei ein ordentliches Geld verdienen. Und darüber diskutieren wir heute, weil ihr im Beamtenstatus das Recht habt, sozusagen unter besonderem staatlichen Schutz unterwegs zu sein, weil ihr einen besonderen staatlichen Auftrag und eine besondere Loyalität zu erfüllen habt. Das ist im Prinzip der Hintergrund des heutigen Gesetzes. Für diese besondere Loyalität ist der Staat verantwortlich, in einem immer wieder rechtlich ausdiskutierten Rahmen dann eben auch für euch, für Sie, für die Beamtinnen und Beamten zu sorgen. Worüber reden wir heute? Ich möchte nur auf die wichtigsten Punkte der Rechtsprechung eingehen. Wir reden im Großen und Ganzen über die Besoldungs- und Versorgungsbezüge aller Thüringer Landes- und Kommunalbeamten sowie der Thüringer Richter. Diese sind per Gesetz regelmäßig anzupassen. Grundlage hierfür: die Maßstäbe des Artikels 33 des Grundgesetzes. Diesen Vorgaben wird der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten, entsprechend in dem Maße gerecht. Zum einen wird mit diesem Gesetzentwurf das Ergebnis der Tarifeinigung – Vorrednerinnen und Vorredner sind schon darauf eingegangen – zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen. Zum anderen – und das ist der Punkt, über den wir intensiv diskutieren – setzt der Gesetzentwurf die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten verfassungsmäßigen Alimentation – und jetzt kommt der Knackpunkt – für Vergangenheit und Zukunft in der Thüringer Besoldung um. Als das Verfassungsgericht im September des letzten Jahres dieses Urteil fasste, gab es zumindest im öffentlichen Dienst ein Beben. Das Urteil war extrem überraschend. Ich kenne niemanden, der gesagt hat, mit diesem Ausgang habe ich gerechnet, in meiner Glaskugel habe ich Ähnliches gesehen. Wenn es jemanden gibt, dann bin ich gern bereit, diese Feststellung zu revidieren. Was bedeutet das? Wir haben trotz immenser haushälterischer Auswirkungen dieses Urteil entsprechend auch für Thüringen umzusetzen. Erwartet wurde eigentlich, dass das Gericht seine bisherige Rechtsprechung konkretisiert und im Besonderen – das ist eben schon ausgeführt worden – zum Grundsicherungsniveau und zum Abstandsgebot zum Grundsicherungsniveau konkretisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat alle überrascht und hat sich von seiner bisherigen Rechtsprechung grundlegend abgekehrt – und das an zwei Punkten, nicht nur an einem. So erachtet das Bundesverfassungsgericht, was für uns eben dann auch bindend ist – wir sind nicht in der Lage entscheiden zu können, wollen wir das oder wollen wir es nicht, sondern es ist für uns bindend –, nicht mehr das Grundsicherungsniveau als Grundlage für die Berechnung, also als Maßstab entsprechend für die Mindestbesoldung, sondern das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen. Also etwas vereinfacht und nicht ganz fachlich korrekt gesagt: das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung. Weil man davon ausgeht, dass, wenn man deutlich unter dem Durchschnitt liegt, man eine gewisse Prekariatsschwelle erreicht hat und dementsprechend ein Armutsrisiko für den Beamten entstehen würde. Das heißt, der Abstand wurde nicht mehr wie bisher ausgerechnet, dass man davon ausgegangen ist, wie viel verdient der Musterbeamte in einer Besoldungsgruppe A6 – das ist so das, wo man einsteigt, das sind so die untersten Besoldungsgruppen – mit einer Stufe 3, also mit einer gewissen Erfahrung, und zwei Kindern, sondern man eben jetzt davon ausgeht, dass es hier nicht mehr einen Abstand zur Grundsicherung geben muss, sondern entsprechend eine Mindestbesoldung nach dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung erreicht sein muss. Ferner hat das Gericht die Vorgaben für die Einhaltung des sogenannten Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen verschärft. Bisher hat sich der Gesetzgeber immer gesagt, die unteren müssen selbstverständlich so bezahlt werden, dass sie davon leben können. Aber wenn man in sehr hohen Besoldungsgruppen unterwegs ist, kann man das möglicherweise ein kleines bisschen abschwächen in dem Anstieg. Das Verfassungsgericht hat jetzt sehr, sehr klar und – das ist das, was eben auch schon genannt wurde – absolut eindeutig geurteilt, dass dieses Abschwächen eines Anstiegs nicht rechtmäßig ist. Der Anstieg muss linear erfolgen, das sogenannte Abstandsgebot muss eingehalten werden. Der nächste Punkt, der eine absolute Überraschung war und so bisher – zumindest aus meiner Sicht – in der Rechtsprechung noch nicht erfolgt war, ist, dass die Rechtsprechung nicht nur auf alle neuen Fälle angewendet werden sollte, sondern auch eine starke rückwirkende Komponente hat und rückwirkende Geltung entfaltet. Das ist insoweit aus Thüringer Sicht nicht nur überraschend, sondern macht es auch kompliziert. Damit habe ich im Besonderen auch die Vorgängerregierung im Blick, weil ich weiß, dass die Landesregierung immer mit einer hohen Sorgfalt im Bereich der Beamtenalimentation unterwegs war, dass immer mit hoher Sorgfalt nicht nur versucht wurde, sondern dass immer das Ziel war, absolut rechtssicher und mit einer großen Sorgfalt für genau diese Rechtssicherheit der verfassungsgemäßen Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Thüringen zu sorgen. Wenn man aber jetzt die Spielregeln grundsätzlich ändert und dann sagt, und im Übrigen, die Spielregeln ändern wir sehr weit zurückwirkend für all jene, die Widerspruch eingelegt haben und in Thüringen geklagt haben, führt das natürlich in einer Weise durchaus auch zu Ungerechtigkeiten. Herr Bilay hat zu Recht ausgeführt, das betrifft genau die Beamtinnen und Beamten, die darauf vertraut haben, dass die Alimentation in Thüringen rechtlich sauber war. Es ist ja in den letzten Jahren in vielen Fällen angepasst worden, das letzte Mal ist mit den Beschlüssen aus dem Jahr 2020 wirklich intensiv, gerade auch im Bereich des Kinder- und Familienzuschlags, eine hohe Anpassung erfolgt. Dementsprechend entstehen natürlich jetzt Ungerechtigkeiten, die wir leider tatsächlich nicht in eine völlige Gerechtigkeit überführt kriegen würden. Was würde passieren, wenn wir dem Vorschlag folgen und sagen würden, alle kriegen rückwirkend entsprechend diese komplette Neuberechnung? Dann wären das zusätzlich noch mal – da rede ich nicht nur über die 200 Millionen Euro, die wir jetzt im Jahr Pi mal Daumen an Mehrbelastung haben, sondern wir wären zusätzlich noch mal bei ca. 400 Millionen Euro mehr. Das zusammenzukriegen, wie das im Landeshaushalt darzustellen wäre, gelingt mir persönlich in der Phantasie nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit das Gesetzgebungsvorhaben jetzt auch zum Anlass genommen wird, einzelne dienstrechtliche Regelungen in die heutige Zeit zu stellen, wird dies durch den vorgenannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstärkt. Was will ich damit sagen? Wir werden einzelne dienstrechtliche, aus heutiger Sicht durchaus Privilegien anpassen, weil nämlich das Verfassungsgericht sehr klar geurteilt hat, die Privilegien, die einem Beamten entstehen, muss er sozusagen auf der anderen Seite der Medaille unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit grundsätzlich auf Lebenszeit mit seiner vollen Arbeitskraft, die er zur Verfügung stellen muss, nach Kräften erfüllen. Vor diesem Hintergrund und vor allem auch, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sind diese Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung erforderlich. Ich habe es genannt, die Kosten für den Gesetzentwurf belaufen sich für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt auf 415 Millionen Euro. Ich habe aber auch genauso eben schon deutlich gemacht, das ist eine Größenordnung, die nicht verhandelbar ist, sondern rein die Umsetzung der verfassungsmäßigen Alimentation. Diese Kosten können aus den Rücklagen des Freistaats abgebildet werden. Der zügigste Weg ist, diesen Gesetzentwurf mit den entstehenden Mehrausgaben über das Parlament entsprechend einzubringen. Die Formulierungshilfe steht zur Verfügung und damit kann – ja, das ist ein klares Bekenntnis zu diesem Verfahren – ein zeitaufwendiges Nachtragshaushaltsverfahren vermieden werden. Wären wir den Weg eines Nachtragshaushalts gegangen – ich habe es gesagt, es ist nicht notwendig –, dann wären an der Stelle auch die Beamten die Gekniffenen, weil das Verfahren deutlich länger dauert und es deutlich länger dauern würde, ehe es zur Auszahlung und zur Nachzahlung kommen würde. Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir davon aus, dass im September- oder im Oktober-Plenum eine Verabschiedung erfolgen kann. Das bedeutet in der Übersetzung, dass Nachzahlungen, Auszahlungen der Bezüge für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger noch mit den Novemberbezügen vorgenommen werden können und dass die Jahressonderzahlung zum im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt mit den Dezemberbezügen erfolgen kann. Und wenn Sie jetzt fragen: Ist denn das so schnell zu machen? Ja, das ist so schnell zu machen. Wir haben jetzt schon reagiert und die Bezügestelle aufgefordert und gebeten, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Das passiert derzeit und dementsprechend mache ich mir überhaupt keine Sorgen, dass die Auszahlung in diesem Zeitraum nicht möglich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und freue mich auf die Debatte dort. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Danke schön, Frau Ministerin Wolf. Frau Ministerin hat ca. 2 Minuten überzogen. Deswegen frage ich: Gibt es aufgrund der dazugewonnenen Redezeit noch Redebedarf der Parlamentarier? Das sehe ich nicht. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Da habe ich bisher nur einen Ausschuss gehört. Falls mir einer entgangen ist, sagen Sie mir noch mal Bescheid. Ich habe zunächst gehört, dass die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gewünscht wird. Gibt es noch weitere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Dann lasse ich jetzt nur über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich alle Fraktionen. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Damit einstimmig an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Wir schließen diese Beratung und diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9 – auch diesen wollten wir heute auf jeden Fall noch aufrufen – Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3726 ERSTE BERATUNG Ist hier eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir direkt zur Aussprache. Ich bitte als erste Rednerin Frau Marx von der SPD-Fraktion nach vorn.

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Dorothea Marx SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Hintergrund ist, dass die Justiz in Thüringen vor einem Generationenwechsel steht. Aufgrund der historischen Umstände wurden in der Thüringer Justiz in den 90er-Jahren zahlreiche neue Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt und diese gehen jetzt und in den nächsten Jahren in den Ruhestand, was die Justiz vor eine große Herausforderung stellt. Es sind tatsächlich 45 Prozent der derzeit amtierenden Richterinnen und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in den Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren ausscheiden werden, also fast die Hälfte. Der hier eingebrachte Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Antrag länger arbeiten dürfen, kann natürlich dieses Problem allein nicht beheben. Es kann aber einen Teil dazu beitragen, dass die Thüringer Justiz auch in der schwierigen Übergangsphase, in der sie sich gerade befindet, nicht an Stärke oder Qualität einbüßt. Durch die neu geschaffene befristete Option für Richterinnen und Richter über das 67. Lebensjahr hinaus, nämlich bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, freiwillig ihre Dienstzeit zu verlängern, bleiben erfahrene Richterinnen und Richter der Justiz als wertvolle Ressource erhalten. Das kann auch dazu dienen, dass der Generationenumschwung nicht quer durch die Bank auf einmal erfolgt und wir dann wieder nach weiteren 30, 40 Jahren das Problem von vorn hätten. Der Fokus muss selbstverständlich aber auch weiterhin auf der Nachwuchsgewinnung liegen, bei der es in den letzten Jahren auch beachtliche Erfolge zu verzeichnen gibt. Im Jahr 2025 wurden in Thüringen insgesamt 100 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eingestellt, so viele wie seit 2013 nicht mehr. Seit dem Jahr 2023 steigen die Bewerberzahlen für das Rechtsreferendariat in Thüringen stetig. In Thüringen gab und gibt es derzeit keine Wartezeit für das Referendariat, das heißt, alle Bewerberinnen und Bewerber können berücksichtigt werden. Bewerberinnen und Bewerber setzen sich in der Regel sehr intensiv mit den Ausbildungsbedingungen in den einzelnen Bundesländern auseinander, bevor sie sich entscheiden, wo sie sich bewerben. Auf den Internetseiten der jeweiligen Ministerien und auf verschiedenen Fachportalen können sich angehende Referendare bundesweit über Ausbildungsabläufe, Examensstatistiken und Ähnliches informieren. Das Rechtsreferendariat wird nämlich in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Genau hier können und müssen wir weiter ansetzen. Ein großer Vorteil von Thüringen ist, dass wir aufgrund unserer überschaubaren Größen und mit der geringeren Einwohnerzahl im Vergleich zu den riesigen Referendariatsjahrgängen zum Beispiel in Bayern oder Nordrhein-Westfalen eine individuell gute und bessere Betreuung in der Ausbildung gewährleisten können. Das hat dazu geführt, dass wir sehr attraktiv geworden sind. Aber nicht nur das, wir haben auch eine attraktive Referendarvergütung. Sie liegt in Thüringen im oberen Drittel des aktuellen Ländervergleichs und beträgt derzeit monatlich 1.782,92 Euro – durchaus beachtlich, wenn ich an meine Jugendzeit zurückdenke, als ich das Referendariat machen durfte. Thüringen ist eines von nur vier Bundesländern, in denen Referendarinnen und Referendare sich entscheiden können, den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten. Die Verbeamtung führt dann zu einem wesentlich höheren Nettoeinkommen. Außerdem ist es in Thüringen seit 2022 möglich, die zweite juristische Staatsprüfung in elektronischer Form an bereitgestellten Laptops anzufertigen. Bei der proaktiven Nachwuchsgewinnung ist Thüringen sehr attraktiv. Dennoch wollen wir sehr gern, wenn ein erfahrener Richter, eine erfahrene Richterin noch ein paar Jahre länger arbeiten möchte und weiterhin seinen Beitrag zum Funktionieren unseres Rechtsstaats leisten will, ihm oder ihr das dann ermöglichen. Jüngere Kolleginnen und Kollegen können von dem enormen Wissen und Erfahrungsschatz ihrer älteren Kollegen profitieren und personelle Engpässe können überbrückt werden. Aufgrund der Befristung der Möglichkeit der freiwilligen Dienstzeitverlängerung, die in dem Gesetz vorgesehen ist, besteht auch nicht die Gefahr, dass jüngeren Richterinnen und Richtern der Weg zur Beförderung verbaut wird oder dergleichen. Zwar mag es sein, dass nur bei einer Minderheit das Interesse bestehen könnte, länger zu arbeiten. Aber jeder, der es dann gern möchte, ist sicherlich ein Gewinn für die Justiz. Fazit: Der heute eingebrachte Gesetzentwurf ist einer von mehreren guten Bausteinen, um das Gelingen des Generationenwechsels in der Thüringer Justiz sicherzustellen. Wir freuen uns, ihn als solchen möglichst bald und hoffentlich dann auch gemeinsam mit Ihnen mehrheitlich auf den Weg bringen zu können. Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Herzlichen Dank, Frau Marx. Nächster Redner ist Herr Schlösser von der AfD.

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Sascha Schlösser AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer! Houston, wir haben ein Problem! Also, Sie merken, ich versuche so ein bisschen panische Grundstimmung zu verbreiten, ohne wieder die Koalition „Panikkoalition“ zu nennen, um das zu vermeiden. Also: Houston, wir haben ein Problem! Die Justiz ist überaltert. Das haben Sie vor einer Woche entdeckt und haben unverzüglich einen Gesetzentwurf gestrickt, der uns – wie gesagt – jetzt seit ungefähr einer Woche vorliegt. Die Justiz ist überaltert und deswegen machen Sie sie jetzt noch ein bisschen älter. Sie wollen Richtern auf Antrag erlauben, freiwillig länger zu arbeiten bis zum Ende des Monats, in dem Sie 70 Jahre alt werden. Der Grund ist absolut nachvollziehbar. Thüringens Justiz verliert in den nächsten Jahren reihenweise erfahrene Richter und Staatsanwälte und Erfahrung lässt sich nicht über Nacht nachbesetzen. Abgesehen von der etwas fragwürdigen Fixierung auf eine Vergreisung der Justiz macht die Brombeerkoalition mit dem Gesetzentwurf auch mal ein ganz kleines bisschen etwas richtig. Aber genau deshalb fällt umso mehr auf, was sie sonst alles falsch machen. Vorweg: Die AfD-Fraktion hat ein großes Interesse an einer funktionierenden Justiz. Wir sind als AfD die besten Kunden der Justiz, auch wenn wir oft – nicht immer, aber oft – eine beklagenswerte Leistung erhalten. (Heiterkeit BSW) (Beifall AfD) Houston, wir haben noch ein Problem. Aus der Zeitung erfahren wir dieser Tage, dass der Richter- und Staatsanwältewahlausschuss de facto nicht mehr beschlussfähig ist – selbst nach dem Gutachten der Koalition. Ihre mühsam gestrickte, juristisch fragwürdige Übergangslösung ist geplatzt. Derzeit können also keine Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit ernannt werden. Die mögliche Wahl eines neuen Richter- und Staatsanwältewahlausschusses torpediert die Koalition seit Monaten. Sie taktieren und finden Ausflüchte, damit sich ihre Kandidaten nicht bei der AfD-Fraktion vorstellen müssen, dabei ist das inzwischen das Normalste auf der Welt. (Beifall AfD) Verfassungsrichter haben sich bei uns vorgestellt, sind gewählt worden. Bürgerbeauftragte haben sich bei uns vorgestellt, sind gewählt worden. Behindertenbeauftragte haben sich bei uns vorgestellt, sind gewählt worden. Es gibt überhaupt keinen Grund, hier weiter zu taktieren. Sie machen unabgestimmte und zum Scheitern verurteilte Vorschläge für andere Fraktionen – nämlich für uns – und ziehen mit Regelmäßigkeit Vorschläge zurück oder setzen Wahlen ab. So auch in diesem Plenum. Sie haben die Wahl des Richter- und Staatsanwältewahlausschusses abgesetzt, nicht wir. (Beifall AfD) Aus diesem Grund verbitten wir uns auch die Behauptung oder die üble Nachrede, wir würden hier irgendwelche Besetzungen von Wahlausschüssen blockieren. Die Lösung der Koalition heute: den Dienst der Richter bis 70 ermöglichen, aber ein klarer Deckel bei 70 Jahren. Das ist handwerklich sauber gemacht. Warum um Gottes Willen können Sie heute, was Sie vor vier Wochen nicht konnten? Vor vier Wochen ging es hier um die Verfassungsrichter. Damals habe ich genau an dieser Stelle eine absolute Höchstaltersgrenze von 70 Jahren gefordert. Schluss. Aus. Sie haben das abgelehnt. Verfassungswidrig sollte das sein. Was sonst? Darunter tun Sie es nicht. Wenn die AfD etwas vorschlägt, ist es entweder verfassungswidrig oder es verstößt gegen die Menschenwürde. (Beifall AfD) Dank Ihrer Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes soll und muss der Verfassungsrichter im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist. Im Klartext: Verfassungsrichter auf Lebenszeit. Ich hatte das entsprechend kritisiert. Bei den einfachen Richtern ein sauberer Deckel. Bei den Höchstrichtern des Landes geht das nicht. Das versteht kein Thüringer. Oder der Thüringer erkennt es als das was es ist: Doppelmoral. (Beifall AfD) Bei den Verfassungsrichtern ging es Ihnen nie um Kontinuität, es ging darum, vermeintlich genehme Richter an ihrem Richterstuhl festzuzurren. Denn die saubere Lösung liegt heute auf dem Tisch. Sie kennen und können sie. Sie wollen sie nur dort nicht, wo das politische Pflaster etwas heißer ist. In Ihrem uns nur als Vorabdruck vorliegenden Gesetzentwurf steht unter „C. Alternativen: Keine.“ Da kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt immer eine Alternative. Uns. Entlasten Sie die Staatsanwaltschaften von den Meinungsdelikten, hören Sie auf, die Thüringer zu verfolgen, und ermuntern Sie nicht Zensurunternehmen wie HateAid, indem Sie ihnen die Gerichtskosten erlassen, wenn sie gegen Thüringer aufgrund von Meinungsäußerungen vorgehen. Es gibt also immer eine Alternative. Wir sind wie niemand sonst – ich hatte es gesagt – an einer funktionierenden Justiz interessiert. Ob wir uns mit einem Sonderplenum zu einer Zustimmung ohne Beratung zwingen lassen, halte ich aber für fraglich. (Beifall AfD) Wir leiden nicht unter dem Stockholm-Syndrom und wir machen uns nicht zum Opfer Ihrer Panik. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Als nächsten Redner habe ich Herrn Kästner vom BSW. Bitte.

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Alexander Kästner BSW

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist immer so: Wenn man schon viele gehört hat, weiß man gar nicht, ob man die Rede noch mal so vorlesen sollte; man hätte so viel anderes zu sagen, Herr Schlösser. Ich fange trotzdem mal an, wie ich es geplant hatte. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes bringen die Fraktionen von CDU, BSW und SPD eine Regelung ein, die auf den ersten Blick unscheinbar erscheinen mag, aber in der Wirkung jedoch von erheblicher Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates ist. Es geht um die befristete Sicherung personeller Kontinuität in der Thüringer Justiz und um den Verlust von Erfahrungswerten. Das ist einer der wichtigen Punkte. Die Ausgangslage ist ganz eindeutig: In den kommenden Jahren wird die Thüringer Justiz mit einer erheblichen Zahl altersbedingter Personalabgänge konfrontiert sein. Viele Richterinnen und Richter, die über Jahrzehnte Verantwortung getragen haben, werden in den Ruhestand gehen. Mit ihnen gehen nicht nur die Stellen verloren, sondern auch Erfahrung, Fachwissen, gewachsene Kenntnisse komplexer Verfahren in vielen Rechtsgebieten. Gerade in spezialisierten Spruchkörpern wie umfangreichen Wirtschaftsverfahren, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder in langjährig geführten Verfahren, ist diese Erfahrung von besonderem Wert. Daraus resultierte eigentlich die Idee, die übrigens nicht so ganz neu ist, auf die ich in Gesprächen mit Richtern vor schon einem halben, Dreivierteljahr – jedenfalls schon im letzten Jahr – gekommen war, da eine Gesetzesänderung vorzunehmen. Ich möchte Ihnen auch gleich sagen: Diese Gesetzesänderung hat nichts mit Personalien zu tun. Es geht nicht um konkrete Personen. Es geht auch gar nicht um den Richterund den Staatsanwältewahlausschuss. Der hat bei den Überlegungen, dieses Gesetz hier zu verändern und auch später keine Rolle gespielt. Auch, wenn Sie das jetzt so vortragen, Herr Schlösser – es stimmt nicht. Das war nicht der Grund für dieses Gesetz, sondern der Punkt, die Erfahrung von älteren Richtern zu erhalten und auch diese Altersstruktur ein bisschen zu entzerren. Wir haben damals ganz viele gleichzeitig eingestellt. Jetzt scheiden sie relativ zeitgleich wieder aus. Da setzen wir das Problem fort und das wollten wir nicht. Das waren die zwei Gründe, warum wir angesetzt haben, dieses Gesetz zu finden. Das liegt auch nicht erst seit einer Woche vor. Das Gesetz ist in der Form schon einige Wochen vorhanden und Sie hätten das auch schon viel früher lesen können. Aber nur mal soweit, um das geradezurücken. Berufliche Erfahrung entsteht nicht durch Ernennungsurkunden. Sie wird durch die jahrelange richterliche Praxis und durch tausende Verhandlungen, durch schwierige Entscheidungen und den Umgang mit verschiedensten Lebenssachverhalten erzeugt. Daher ist es uns eben wichtig, diese bisherige Altersgrenze von 67 bis längstens zur Vollendung des 70. Lebensjahres zu verlängern. Da möchte ich betonen, es handelt sich um ein freiwilliges Angebot. Niemand muss das. Niemand wird verpflichtet, länger zu arbeiten. Niemand wird gedrängt, einen entsprechenden Antrag zu stellen und niemand verliert seinen Anspruch auf regulären Ruhestand. Die Entscheidung liegt ganz allein bei den einzelnen Richtern, die sich gesundheitlich fit, intellektuell in der Lage und auch aus sonstigen Gründen motiviert fühlen, weiter Richter zu sein und weiter zu arbeiten. Das respektieren wir ganz ausdrücklich und auch gleichzeitig aber auch die besondere Stellung der Richter in unserem Verfassungsstaat. (Beifall BSW) Mit diesem Gesetz erhöhen wir auch nicht dauerhaft die Altersgrenze. Wir führen auch keine strukturellen Veränderungen des Richterdienstes ein, sondern wir reagieren vielmehr auf die konkrete Herausforderung der kommenden Jahre mit einer klar befristeten Übergangsregelung. Es ist ausdrücklich im Gesetz vorgesehen, dass die Anträge nur bis zum 30. Juni 2032 gestellt werden können und mit Wirkung zum 1. Januar 2033 die bisherige Rechtslage wieder vollständig in Kraft tritt. Das heißt, die Regelung hat einen Ausnahmecharakter und ist nicht dauerhaft. Das BSW, also das Bündnis für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft … (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Sahra Wagenknecht!) (Heiterkeit AfD) Für uns gehört das zu den Grundvoraussetzungen gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns zu Recht, weil es auch in unserem Namen steht, dass Gerichte verhandlungsfähig sind, Verfahren zügig bearbeitet werden und der Rechtsstaat seine Aufgaben zuverlässig erfüllt. Daran liegt uns auch, und wenn man über Leistungsfähigkeit des Staates spricht, dann gilt das nicht nur für Infrastruktur, Schulen, Krankenhäuser, sondern auch für eine personell leistungsfähige Justiz, die ebenfalls zur öffentlichen Daseinsvorsorge unseres Landes gehört. Deshalb sollten wir dort, wo erfahrene Richterinnen und Richter bereit sind, diese Kompetenz weiter einzubringen, diese Möglichkeit auch nicht ungenutzt vergehen lassen. Auch der Aspekt, der bei der Prüfung eine Rolle spielt, der sehr wichtig ist, da er verfassungsrechtlich fixiert ist, ist natürlich die Achtung der Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit. Auch das wurde bei der konkreten Gestaltung der Regelungen berücksichtigt. Die Regelung wurde bewusst so ausgestaltet, dass die Initiative ausdrücklich von den Richterinnen und Richtern selbst ausgeht. Wer einen entsprechenden Antrag stellt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf die Verlängerung seiner Dienstzeit für jeweils ein Jahr. Eine Ablehnung wiederum kommt nur dann in Betracht, wenn zwingende dienstliche Gründe, also eine sehr enge Einschränkung, entgegenstehen. Das heißt, der Gesetzentwurf und die Begründung machen deutlich, dass solche Gründe restriktiv auszulegen sind und sich unmittelbar aus den Anforderungen der Funktionsfähigkeit der Gerichte ergeben müssen. Die richterliche Unabhängigkeit bleibt also uneingeschränkt gewahrt. Das ist keine große Justizreform. Es verändert keine Strukturen. Es schafft auch keine komplizierten Verfahren. Es handelt sich um ganz pragmatische, rechtssichere und zeitlich begrenzte Lösungen und die erwarten die Menschen auch von uns. Es ist ein kleines Gesetz, es ist aber ein wirksames Gesetz und es könnte eigentlich auch sofort in Kraft treten, man muss eigentlich gar nicht länger warten. Deshalb bedaure ich es sehr, dass diese Initiative, die auf das BSW zurückgeht und durch die Brombeerkoalition weiterentwickelt worden ist, bzw. die zweite Beratung für Freitag noch mit auf die Tagesordnung zu bringen, heute nicht durch das Plenum gekommen ist. Dieses kleine, feine, durchdachte Gesetz, das übrigens auch in drei anderen Bundesländern mit ähnlicher Regelung so schon existiert, hätte auch ohne Weiteres in diesem Plenum beschlossen werden können. Ich kann nicht verstehen, warum dieser Ansatz und die Überlegung, die ich so gesehen hatte, das Gesetz am Mittwoch und am Freitag endgültig zur Abstimmung zu bringen, nicht geklappt hat. Ich bedaure das sehr, aber ich hoffe, dass es angesichts der sachlichen Gründe – und das ist ein ganz sachliches Gesetz, völlig ideologiefrei gedacht – dann doch noch zeitnah zu einer vollständigen Beschlussfassung kommt. Ich hoffe auch, dass das vielleicht über die Fraktionen hinweg auch so gelingt. Ich möchte noch mal an alle meinen Aufruf richten, da vielleicht zeitnah und nicht erst mit großer Verzögerung und unnötiger Anhörung, was alles nicht notwendig ist, das unnötig in die Länge zu ziehen und hoffe auf rationale Entscheidungen. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Danke schön. Als nächster Redner spricht Herr Schard von der CDU.

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Stefan Schard CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir vielleicht, auf die Vorredner oder auf Herrn Schlösser als Vorredner kurz zurückzukommen. Herr Schlösser, ich bin der Auffassung und fest davon überzeugt, dass Sie es besser wissen, als das, was Sie gerade gesagt haben bzw. auch unterstellt haben. Erstens, die Vorstellung der Ausschussmitglieder war nie probates Mittel bzw. gelebte Übung in den einzelnen Fraktionen. Das stimmt einfach nicht, insofern würde ich Sie an dieser Stelle einfach korrigieren. Den zweiten Unterschied, Verfassungsrichter und auf Lebenszeit ernannte Richter im Staatsdienst, den kennen Sie auch. Auch wenn es im Überblick vielleicht ähnlich erscheint, gibt es doch hier elementare Unterschiede. Auf den Grund für die 70 Jahre würde ich danach noch mal zurückkommen. Ich denke, es ist wichtig, das an dieser Stelle noch mal gerade zu rücken. Auch die Frage des Staatsanwälte- und Richterwahlausschusses sehen wir nicht ganz so, denn der Vorschlag, der von Ihrer Seite nötig wäre, um den zu besetzen, den gibt es schon seit Monaten nicht. Insofern würde ich mich dagegen verwahren, hier mit Schuldzuweisungen zu arbeiten. Die Realität spricht eine andere Sprache als das, was Sie dargestellt haben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja zur Sprache gekommen, dass dieses Gesetz einen Beitrag zur Arbeitsfähigkeit, zur Sicherung der Justiz leisten soll. Deshalb will ich an dieser Stelle nochmal sagen, was diese Regelung erreichen kann und was sie auch gar nicht leisten soll. Der Entwurf ist natürlich nicht die Lösung aller Nachwuchsprobleme im Richter- und Staatsanwaltsdienst und auch nicht der goldene Weg zur Lösung aller diesbezüglichen Sorgen. Das soll er aber am Ende auch gar nicht sein, sondern er hilft, die Justiz in einer Umbruchphase zu stärken. Für uns als CDU – und ich denke natürlich auch für die ganze Koalition, das, was ich bis jetzt gehört habe – ist es weiterhin wichtig und elementar, juristischen Nachwuchs zu gewinnen für unsere Justiz. Das bleibt Hauptaufgabe. Und zur Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist das auch unbedingt erforderlich und stellt den entscheidenden Aspekt zur Sicherheit und zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit unserer Justiz dar. Umso bedauerlicher ist es natürlich auch, dass Thüringen gerade droht, die Attraktivität für junge Richterinnen und Richter einzubüßen. Wir haben gehört, was innerhalb kürzester Zeit auch in Thüringen gelungen ist. Wir haben auf unsere Initiative hin die Änderungen bei den Referendaren gehabt, um das attraktiver zu machen. Auch das Ministerium leistet hier an dieser Stelle außerordentlich gute Arbeit, indem einfach Verfahren verschnellert wurden und wir uns damit auch gegenüber anderen Bundesländern durchsetzen können bzw. dort mithalten können. Das droht natürlich im Moment, hier ein Stück zurückzutreten und das finde ich sehr bedauerlich. Das will ich dann auch noch mal in Bezug auf die fehlende Besetzung im Richterund Staatsanwaltswahlausschuss sagen. Der Entwurf bietet also keine langfristigen Lösungen – das ist mehrfach gesagt worden, das sehe auch ich so –, aber er kann dabei helfen und soll dabei helfen, den Generationswechsel in der Justiz mitzugestalten. Und er soll die Abgänge ein Stück weit glätten und natürlich dazu beitragen, dass der Übergangszeitraum entzerrt wird. Wir wissen es noch, wer sich mit diesem Thema beschäftigt, dass in den 90er-Jahren/zu Beginn der 90er-Jahre hier Juristen eingestellt wurden und eingestellt werden mussten, die alle in einer ähnlichen Alterskohorte waren, und wir somit eine homogene Altersgruppe haben. Das wirkt sich natürlich auf die kommenden Generationen fort. Und wenn wir hier entzerren können, ist das ein positives Signal an die Zukunft und hilft in der Zukunft, wenn wieder mal so ein Altersbruch bevorsteht, hier ein Stückchen zu entzerren. und damit auch heute, dass wir die Probleme der Zukunft ein Stück weit lösen und nicht nur unsere heutigen Probleme. Sehr viele gehen in den Ruhestand, das ist gesagt worden und das führt zu zweierlei Problemen. Zum einen müssen aktuell viele neue Richter gleichzeitig gewonnen werden und bei der Lage am Ausbildungsmarkt ist überhaupt fraglich, ob die gewonnen werden können – ja, auch das ist wahr –, weil sich bedauerlicherweise in den vergangenen Jahren immer weniger dazu entschlossen haben, Jura zu studieren. Aber wir können natürlich auch viele Jungrichter mit dieser Entzerrung, mit dem Behalten der erfahrenen Kollegen für unser Justizsystem besser einarbeiten und uns hier einer Herausforderung stellen, die immer wieder besteht. Selbst wenn man viele findet, die man langfristig hier einarbeiten kann, ist das dann aber doch eine Frage, wie wir diese starke Kohorte durch diese Altersdurchmischung bekommen. Wie gesagt, da kann dieses Gesetz durchaus einen positiven Beitrag leisten. Sofern es auch hier positiv verbeschieden wird, wird es das auch. Eine kleine Richterzahl soll also etwas weitermachen. Dass das vielleicht nicht alle oder eine überwiegende Zahl nutzen werden, das ist uns bewusst, auch das ist gesagt worden. Es ist ja keine Pflicht, länger zu tun, aber dem Richterdienst und dem Staatsanwaltsdienst würde es helfen. Deshalb reicht es auch, um die Einstellung von einem Jahr auf ein paar Jahre strecken zu können und somit eine bessere Altersdurchmischung aufzubauen, ohne dass der Prozess des Generationswechsels und die Arbeitsfähigkeit der Justiz gefährdet wird. Dazu haben wir in verschiedenen Justizanträgen immer wieder Stellung genommen. Deshalb möchte ich noch auf zwei Fragen eingehen. Das Erste ist: Ist diese Regelung mit dem Grundsatz des gesetzlichen Richters vereinbar? Ja. Sachsen und Hessen haben ähnliche Regelungen. Diese unterscheiden sich im kleinen Detail, aber nicht dem Grundsatz nach. Deshalb liefert das auch einen guten Anhaltspunkt dafür, dass die hier gefundene Formulierung und die Ihnen vorliegende Formulierung zulässig und natürlich auch praxistauglich ist. Der zweite Punkt ist: Warum die Begrenzung auf 70 Jahre? Das ist ja durch Sie auch noch mal besprochen worden, Herr Schlösser. Die gewählte Zahl 70 nimmt Bezug auf ein Verfassungsgerichtsurteil zu den Anwaltsnotaren. Und das halte ich für eine wesentlich vergleichbare Regelung als zu den Verfassungsrichtern. Dort wurde klar gegen eine Begrenzung auf unter 70 Jahre entschieden, sodass wir natürlich in diesem Vorschlag die 70 Jahre für eine sehr, sehr praxistaugliche Regelung halten. Es bleibt festzustellen: Es handelt sich um eine Änderung in einem einzigen Absatz, eine, wenn man so will, minimal invasive Änderung, was aber eine sehr positive Wirkung für unseren Justizdienst erreichen kann. Deshalb ist die vorgeschlagene Änderung natürlich überschaubar, leicht verständlich. Sie ist zudem auch zeitlich befristet fürs Erste. Und es spricht eigentlich auch nichts dagegen, diesen Antrag positiv zu begleiten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Danke schön, Herr Schard. Als nächste Rednerin habe ich Frau Große-Röthig von den Linken.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Frau Präsidentin, zum einen ist ja sicherlich inzwischen den meisten aufgefallen, ich bin bekennende Christin. Deswegen ist die Hoffnung meinem Wesen immanent und ich werde die Hoffnung auch nach den vielen Monaten nicht aufgeben, dass den Kolleginnen und Kollegen vom Bündnis Sahra Wagenknecht auch noch die parlamentarischen Abläufe klar werden, dass innerkoalitionär manchmal etwas anders läuft als im gesamten Parlament. Dieses Gesetz wurde am 17. Juni eingereicht. Das heißt, wir kennen es eine satte Woche. Wenn Sie das schon Wochen vorher kannten, dann ist das eigentlich einmal noch mehr Grund, warum Sie jetzt vielleicht ganz gut zuhören sollten: 1.200 offene Verfahren im Familienrecht in Weimar am Amtsgericht, Verfahrenslaufzeiten am Sozialgericht in Gotha von 24 Monaten und mehr, im Schnitt 60 Absolvent/ ‑ innen in Thüringen nach dem zweiten Staatsexamen. Wir wissen um die Realität im Land, um die Realität im Rechtssystem und auch um die Notwendigkeiten, die kleine Veränderungen bringen können. Aber auch diese Realität darf uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass geordnete parlamentarische Verfahren die Grundlage der Demokratie sind. Nicht umsonst gibt es Regeln für Gesetzgebung. Nicht umsonst braucht es eine Mehrheit im vom Volk gewählten Parlament. Es heißt nicht umsonst, kein Gesetz geht in diesen Landtag hinein, wie es herauskommt. Das hätte auch diesem Gesetz gutgetan. Unserer Ansicht nach gehört in dieses Gesetz die Regelung, dass auch diese Regelung für Richter/ ‑ innen sowie Staatsanwälte und Staatsanwältinnen gelten soll, die sich bereits im Ruhestand befinden, jedoch das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – auf Antrag selbstverständlich und befristet bis zum 30. Juni 2032. Wir müssen außerdem die Freiwilligkeit sicherstellen, denn eine Öffnung hin zur Regelaltersgrenze von 70 Jahren, zur Regelrente mit 70 Jahren wird es mit uns nicht geben. Eine Erhöhung des Rentenalters darf es nicht geben, deshalb eine klare Freiwilligkeitsregelung. (Beifall Die Linke) Und eines dürfen Sie uns glauben: Wir machen keine halben Sachen im Schnelldurchlauf. Gesetze sind, auch wenn sie klein sind, für die Langstrecke und nicht für den Sprint. Und ich gehe davon aus, dass auch dieses Gesetz noch ein bisschen für die Langstrecke vorbereitet wird und wir alle daran arbeiten können. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Danke schön. Gibt es aus den Fraktionen weitere Redebeiträge? Herr Schlösser, bitte.

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Sascha Schlösser AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Herr Kästner, Sie müssen – oder Sie sollten, das ist nur eine Anregung – vielleicht ein bisschen vorsichtiger sein, was Sie Leuten an den Kopf werfen. Bisher haben Sie das schon mehrfach gemacht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Sagt der Richtige!) Mir fehlte immer die Zeit, um Ihnen noch zu antworten. Heute habe ich die Zeit, 5 Minuten. Frau Große-Röthig hat das schon richtig dargestellt. Die erste Tagesordnung dieser Plenarsitzung enthielt den Tagesordnungspunkt, aber es war keine Drucksache hinterlegt. Und dummerweise tragen die Drucksachen ein Datum. Niemand kann eine Drucksache seit Wochen kennen, die das Datum 17. Juni hat. Ich nicht. Es war so, dass wir natürlich nicht untätig geblieben sind, weil wir diese Ankündigung, keine Drucksache hatten. Wir waren davon ausgegangen, dass die vielleicht schon irgendwo im sogenannten prälegislativen Verfahren war, haben sie dort nicht finden können, haben die Landtagsverwaltung angefragt. Die Landtagsverwaltung hat sie auch nicht finden können. Wir haben sie erst zu dem Zeitpunkt zur Kenntnis nehmen können, als sie im System eingepflegt war. Also uns so darzustellen, als wären wir zu doof, Drucksachen zu googeln, ist eine Frechheit. Herr Schard, die 70 Jahre stehen doch gar nicht in der Diskussion. Die haben wir bei den Verfassungsrichtern vorgeschlagen, dass das verfassungsmäßig ist und das eine Lösung ist, die man diskutieren kann. Das stammt von uns. Sie stellen hier aber etwas auf den Kopf, und zwar: Ein Verfassungsrichter, das ist ein höchstes staatliches Amt. Das muss viel stärker an das Demokratieprinzip gekoppelt sein – das heißt, das muss endlich sein – als ein Richter, den wir sowieso auf Lebenszeit ernennen. Sie vertauschen einfach die Prämissen. Dann haben Sie gesagt, wir würden keine Vorschläge für den Richter- und Staatsanwältewahlausschuss machen. Das brauchen wir zum Teil auch gar nicht, weil ich das einzige ordentliche Mitglied dieses neuen Richter- und Staatsanwältewahlausschusses bin. Ich bin also gewählt, wir haben Stellvertreter. Es ginge allenfalls darum, Stefan Möller zu ersetzen, der in den Bundestag gegangen ist, und den Vorschlag werden wir zu gegebener Zeit natürlich bringen. Wie gesagt, überlegen Sie sich gut, ob Sie hier ein Sonderplenum erzwingen wollen. Ich halte das nicht für den richtigen Weg. Im Gegenteil, ich beantrage die Überweisung an den Justizausschuss. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Gut, ich habe mir das erst mal so notiert – Überweisung wurde beantragt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe erst einmal ins Rund. Frau Ministerin Meißner, Sie haben das Wort.

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Beate Meißner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ich denke, es ist schon viel gesagt worden. Sicherlich wird sich das eine oder andere jetzt noch mal wiederholen. Aber ich kann es gleich vorwegnehmen: Die Landesregierung steht diesem Gesetzentwurf offen gegenüber, weil er den Rechtsstaat am Laufen hält und weil er ein Bestandteil von vielen Möglichkeiten ist, um die Nachwuchsprobleme in der Justiz zu beheben. Denn die größte Herausforderung für unseren Rechtsstaat ist es, dass wir die Ruhestandswelle, die uns in den nächsten Jahren droht, bewältigen. Ich kann es vielleicht ganz plastisch deutlich machen: Bis zum Jahr 2032 wird die Hälfte aller Richterinnen und Richter in den Ruhestand gehen. Das heißt, wir haben alle, nicht nur die Landesregierung, eine Verantwortung, Maßnahmen zu treffen, um dem vorzubeugen. Ich glaube, an dieser Stelle muss man es auch ganz deutlich sagen, diese Maßnahmen hätte man auch schon in den vergangenen Jahren treffen können, denn es war lange absehbar, dass diese Ruhestandswelle auf uns zukommt. Denn gerade nach der Wende sind viele Kolleginnen und Kollegen nach Thüringen gekommen, die ein ähnliches Alter haben und damit jetzt natürlich zum gleichen Zeitpunkt in den Ruhestand gehen. Ich glaube, in den vergangenen Jahren wurde zu wenig darauf reagiert und es wurde zu wenig eingestellt. Deswegen kann ich Ihnen sagen, die Landesregierung und mein Haus arbeiten mit Hochdruck daran, alle Möglichkeiten auszunutzen und dafür zu sorgen, dass wir dem Personalbedarf gerecht werden. Ein Bestandteil ist dieser Gesetzentwurf, den wir, wie gesagt, begrüßen. Ich will vielleicht aber neben dem Personalmangel auch noch mal verdeutlichen, dass sich natürlich die Justiz auch insgesamt verändert hat. Wir verzeichnen Eingangssteigerungen beispielsweise in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, ganz konkret bei den Asylsachen. Und wir merken auch, dass viele Verfahren wesentlich komplexer werden, dass eben gerade bei den Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren sehr lange dauern, weil es um das Auslesen von Daten geht und neue komplexe Zusammenhänge, die wir natürlich mit mehr Personal auch begleiten müssen. Denn am Ende steht zentral eines: das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat als tragende Säule unserer Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir schauen, wie wir dem Rechnung tragen können. Der Gesetzentwurf, der hier durch die Regierungskoalition eingebracht wurde, kann drei Effekte erfüllen: Zum einen kann er die entstehende Lücke an Personal zahlenmäßig auffüllen. Zum anderen können wir aber damit das Wissen, was Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Thüringen in vielen Berufsjahren erworben haben, auch weiterhin nutzen. Diese Erfahrungen, dieses gesammelte Wissen, das ist wirklich wichtig auch bei der Bewältigung des Generationswechsels. Wir wollen, dass es nicht verlorengeht und dass eben – als dritter Effekt – dieses Wissen auch weitergegeben wird an die vielen Proberichterinnen und Proberichter, die diese Kollegen natürlich auch als verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nutzen können, um – wie gesagt – den Wissenstransfer zu ermöglichen. Da bin ich bei einem weiteren Stichwort. Wir müssen natürlich neben diesem Gesetzentwurf auch daran weiterarbeiten, dass wir neue Juristinnen und Juristen in der Thüringer Justiz einstellen. Und ich kann Ihnen sagen, das Thüringer Justizministerium ist in den vergangenen zwei Jahren da sehr, sehr stark unterwegs. Ganz konkret haben wir es im Jahr 2025 geschafft, 54 Nachwuchskräfte in die Thüringer Justiz einzustellen. Und in diesem Jahr mit aktuellem Stand sind es bereits 45. Das zeigt, dass wir unsere Bemühungen intensiviert haben. Deswegen ist es uns auch gelungen, in diesem Jahr zum ersten Mal seit 2019 mehr Richterinnen und Richter in Thüringen einzustellen als in den Ruhestand gehen. Ich glaube, das ist eine große Errungenschaft und das zeigt, dass diese Landesregierung das Problem nicht nur erkannt hat, sondern auch handelt. Dabei stellen wir Assessoren ein, die nicht nur frisch vom Staatsexamen kommen, sondern die auch als Quereinsteiger dazu beitragen, eine heterogene Mischung in der Richterschaft zu haben. Ich danke insbesondere meinem Haus, das im Vergleich zu anderen Bundesländern einfach schneller und auch effektiver ist. Heutzutage macht es das aus: ein schneller Anruf, ein schnelles Bewerbungsgespräch und das Angebot für einen jungen Menschen, dem die Welt offensteht und der mehr Angebote hat als nur in Thüringen. Eines kann ich Ihnen auch sagen: Die Proberichterinnen und Proberichter, die ich in den vergangenen Monaten ernannt habe, sind nicht nur hoch motiviert, nein, sie sind auch bestens ausgebildet und kommen in ihren jeweiligen Einsatzorten auch sehr positiv an. Wir haben viele junge Teams, aber ich kann Ihnen sagen, die Mischung macht es. Dazu wird dieser Gesetzentwurf beitragen. Wir haben als Ministerium im Geschäftsbereich dazu auch schon eine Abfrage gemacht und ich freue mich, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die signalisiert haben, diese Möglichkeit des Gesetzes zu nutzen. Ich weiß, es gibt sogar welche, die sehr darauf drängen. In jedem Fall ist es ein gutes Instrument, um die Effekte zu erzielen, die ich schon nannte. Ein wichtiger Effekt ist aber bisher noch gar nicht genannt worden. Der ist im Besonderen wichtig für einen funktionierenden Rechtsstaat, nämlich dass wir unsere Kammern und Senate auch entscheidungsfähig halten müssen. Das heißt also, Proberichterinnen und Proberichter können nicht alle Aufgaben erfüllen und beispielsweise nicht in bestimmten Funktionen mitwirken. Wir brauchen daher immer wieder Lebenszeitrichterinnen und ‑ richter, damit die Funktionsfähigkeit der Spruchkörper auch zukünftig erhalten bleibt. Deswegen muss auch ich zum Thema „Richter- und Staatsanwältewahlausschuss“ kommen. Wir haben diese Gremien hier in Thüringen, um nach drei Jahren Proberichterinnen und Proberichter auf Lebenszeit zu ernennen. Natürlich haben wir versucht, das trotz der schwierigen Lage in Thüringen in den vergangenen Monaten hinzubekommen. Aber es ist so – und das hat nichts mit dem Gutachten zu tun, sondern einfach mit dem normalen Lauf der Dinge –, dass berufsrichterliche Mitglieder aufgrund Erreichens der Altersgrenze aus diesen Gremien ausscheiden. Es ist umso wichtiger, Herr Schlösser, dass Ihren Worten auch Taten folgen, dass Sie die Wertschätzung und die Bedeutsamkeit des Rechtsstaats auch durch Ihr Handeln leben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch noch mal den Appell an das gesamte Hohe Haus richten, dass wir zu einer Besetzung dieser Gremien kommen, denn es ist ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil, wenn Proberichterinnen und Proberichter in Thüringen fünf Jahre warten müssen, bis sie ohne einen Richterund Staatsanwältewahlausschuss auf Lebenszeit ernannt werden. Andere Bundesländer, die diese Gremien haben, können das schon nach drei Jahren. Sie wissen, wie hart umkämpft der Markt ist, und dann wissen Sie auch, dass junge Menschen sich dann nicht für den Freistaat Thüringen und nicht für die Thüringer Justiz, sondern für andere Bundesländer entscheiden. Ich hoffe einfach, dass wir hier zu einer Lösung kommen und will vielleicht auch noch mal sagen, dass es in den vergangenen Legislaturperioden immer unproblematisch möglich war, diese Gremien zu besetzen. Es gab auch schon einen ersten Versuch hier. Da ist es schon beachtlich, dass Ihre Kandidaten gewählt wurden, nur die anderen nicht. Da stand die Frage einer Vorstellung in einer Fraktion nicht im Raum. Meines Wissens gab es Vorstellungen im Justizausschuss. Ich bitte darum, darüber nachzudenken, ob man nicht nur in Sonntagsreden davon redet, dass man die Justiz und den Rechtsstaat schätzt und nutzt, sondern dass man auch dafür sorgt, dass sie arbeitsfähig ist. (Beifall CDU, BSW) ich erlaube mir auch die Anmerkung: Gerade in Asylverfahren wäre es hilfreich, wenn wir auch da dafür sorgen könnten, dass Verfahren schneller laufen und Entscheidungen getroffen werden. Ich vermute, dass das auch ein Anliegen ist, was Sie teilen. Ich möchte aber noch zu zwei Punkten der Debatte eingehen, nämlich die Frage Verfassungsgerichtshof. Herr Schlösser, der entscheidende Unterschied der Altersgrenze zum Verfassungsgerichtshof ist doch, dass wir dort ein Gremium haben zum einen mit grundlegender Bedeutung für unseren Freistaat, das heißt für die Demokratie, und zum anderen, dass die Besetzung dort durch Wahl hier im Landtag erfolgt. Das heißt, die Hürden sind dort viel größer und die Bedeutsamkeit auch, dieses Gremium am Laufen zu halten. Und deswegen gab es dort keine Altersgrenze. Aber was wir hier im Gesetzentwurf haben, das betrifft die Richter, die eben durch ihre Ausbildung, durch die Ernennung ohnehin im Amt sind. Und deswegen ist dort die Altersgrenze mit 70 Jahren genannt worden. Einen zweiten Punkt, Frau Große-Röthig, Sie sagten es, Ihnen fehlt, dass man in dem Gesetzentwurf nicht die Möglichkeit hat, dass Stellen offengehalten werden. Abgesehen, dass wir verfassungsrechtliche Bedenken dagegen hätten, stelle ich mir auch die praktische Frage, wie das gehen soll, dass wir Stellen offenhalten für den Fall, dass sich jemand in den nächsten Jahren überlegt, er will zurückkommen. Zum einen werden wir dann damit Gefahr laufen, Stellen zu besetzen ohne Person, und damit nicht die Chance haben, sie mit tatsächlichen Köpfen nachzubesetzen. Das heißt, wir würden uns damit selbst schwächen, indem wir halt keine neuen Personen für diese Stellen einsetzen können, im Gegenteil, sie offenlassen und damit Gefahr laufen, dass die Verfahren in der Justiz sich noch weiter verlängern. Und vor diesem Hintergrund ist es ja notwendig, wenn Personen ausscheiden, die Funktionen in Kammern und in anderen Institutionen haben, dass wir diese umgehend neu besetzen und nicht diese Kammern einfach unbesetzt lassen. Alles in allem will ich zusammenfassen: Ich danke der Regierungskoalition für den Gesetzentwurf. Er wird dazu beitragen, dass die Thüringer Justiz weiterhin für einen fairen Rechtsstaat, einen funktionierenden Rechtsstaat und einen unabhängigen Rechtsstaat stehen wird. Aber ich erlaube mir als letzten Satz, dass es natürlich neben den Richterinnen und Richtern und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch Geschäftsbereiche im nicht richterlichen Bereich gibt, bei denen wir an den Generationswechsel denken müssen, denn ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft läuft am Ende durch viele kleine und große Schrauben, die ineinandergreifen müssen. Und umso wichtiger ist es, dass wir die Justiz auch insgesamt sehen. Ich glaube, da haben wir noch ein bisschen was zu tun. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Danke, Frau Meißner. Auch die Frau Ministerin hat etwa 2 Minuten überzogen. Deswegen steht noch mal Redezeit zur Verfügung. Ist weitere Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Damit würde ich an dieser Stelle die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Herr Schlösser hatte einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Richtig? Ich hatte jetzt keine weiteren Ausschüsse vernommen. Insofern würden wir jetzt über diesen Antrag abstimmen. Wer dem zustimmt, dass das Gesetz an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen CDU, BSW, SPD. Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit wurde die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir schließen heute diese erste Beratung und damit auch diesen Tagesordnungspunkt. Wir haben uns immer vereinbart, dass wir eigentlich noch bis 18.00 Uhr Tagesordnungspunkte aufrufen. Deswegen bitte ich mal die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn, weil das Fest ja auch erst 18.30 Uhr losgeht, ob wir noch was abarbeiten wollen. So, wir machen noch rasant weiter, weil wir ja gerade so schön am Abarbeiten und Arbeiten sind. Danach geht es dann ans Feiern. Wir haben uns geeinigt, dass wir mit Tagesordnungspunkt 2 weitermachen. Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/2702 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/3676 ZWEITE BERATUNG Es gibt eine Berichterstattung. Frau Abgeordnete König-Preuss bitte ich nach vorn.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Abgeordnete der demokratischen Fraktionen, also diejenigen, die gerade nicht …

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Einen kleinen Moment. Vielleicht können wir noch ein bisschen zur Ruhe kommen, noch mal Konzentration auf diesen Tagesordnungspunkt 2 und vor allen Dingen auch auf die Berichterstatterin, weil das ja spannend ist, was wir jetzt hören.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Es ist super spannend, was wir jetzt verhandeln. Genauso super spannend war es auch im Innenausschuss. Im Februar 2026 wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes hier im Landtag eingebracht. Ich glaube, so gut wie alle erinnern sich an die sehr ausführliche und sehr intensive Debatte, die wir hier hatten. Es ist an den Innenausschuss überwiesen worden. Im Innenausschuss haben wir uns dann sehr intensiv damit beschäftigt und haben unter anderem eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Einer der Gründe war, dass es Bedenken gab, inwieweit diejenigen, die davon betroffen sein werden, mit diesem Personalvertretungsgesetz okay gehen. Der Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs war die Neuordnung … Frau Präsidentin, könnten Sie vielleicht noch mal die Herren …?

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Herr Minister Schütz, Herr Zippel und weitere, bitten Platz nehmen und zuhören. Danke schön.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Genau. Danke. Der Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs war die Neuordnung der Geschäftsbereiche der Landesregierung und die damit verbundene Frage, wie die Hauptpersonalräte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur künftig sachgerecht gebildet werden. Wir haben bis zum 23. April 2026 eine schriftliche Anhörung durchgeführt und dann im Ausschuss, also in der Anhörung, dann die Grundentscheidung sozusagen auch gehabt, die Personalräte, aber auch die Gewerkschaft mit zu beteiligen. In den Stellungnahmen, die uns zugegangen sind, wurde sehr deutlich kritisiert, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf eine vorgesehene Sonderwahl im Jahr 2026 mit enthalten war. Die Gewerkschaften, also sowohl Verdi als auch die GEW und der DGB, haben unter anderem auf Mehrkosten, Zuständigkeitsfragen, Organisationsschwierigkeiten auch im Hinblick auf den Aufwand, zwei Wahlen in kürzester Zeit durchführen zu müssen, hingewiesen. Ähnlich auch der Hauptpersonalrat. Darüber hinaus hat die GEW noch auf weitere rechtliche Unsicherheiten hingewiesen. Wir hatten dann im Innenausschuss mehrere Änderungsanträge, sowohl aus den Koalitionsfraktionen als auch von uns, also der Linksfraktion. Der Ausschuss hat dann mehrere Änderungen beraten und auch entsprechende Änderungen beschlossen – unter anderem, dass die vorgezogene Sonderwahl vermieden wird, die bisherigen Hauptpersonalräte bis zur regulären Neuwahl im Jahr 2027 im Amt bleiben, also keine weitere notwendig ist. Für eine Übergangszeit wird klargestellt, dass im Schulbereich bis zur regulären Neuwahl die bisherigen Regeln weiter gelten. Und zuletzt: Im Schulbereich wird die Gruppenbezeichnung, insbesondere die Sitzverteilung in den Bezirkspersonalräten angepasst, um eine Überrepräsentation kleiner Gruppen zu vermeiden. Wir haben dann im Innenausschuss ganz zuletzt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen. Mit den Änderungen, die jetzt enthalten sind, wird aus Sicht des Ausschusses das Gesetz rechtssicherer, praktikabler und stärker an den Ergebnissen der Anhörung ausgerichtet. Die Hinweise derjenigen, die beteiligt wurden, wurden im Innenausschuss berücksichtigt und wir empfehlen als Innenausschuss daher die Annahme dieses Gesetzes. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Danke schön, Frau König-Preuss, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Abgeordneter Mühlmann von der Fraktion der AfD.

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Ringo Mühlmann AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Damen und Herren Abgeordnete, Sie wissen, ich suche mir immer so einen kleinen Punkt beispielsweise aus der parlamentarischen Beratung raus und versuche den hier mal zu beleuchten. Das will ich auch in diesem Fall tun. Trotzdem vorweggeschoben: So unmaßgeblich der Entwurf jetzt vielleicht auch sein mag, gab es tatsächlich viele Diskussionen, wie wir uns verhalten. Ich schicke voraus: Wir werden dem auch heute zustimmen. Trotzdem suche ich mir gern mal Punkte raus und will die beleuchten, weil die nicht ganz irrelevant für die Darstellung des Parlaments im Öffentlichen sind, was hier gern gesagt wird, wie sich seitens der anderen Fraktionen gern dargestellt wird und was dann tatsächlich Realität ist. Deswegen will ich mir genau auch diesen Punkt raussuchen und will sagen, dass Sie hier gern für sich reklamieren, dass Sie so ziemlich die Einzigen sind, die Arbeitnehmervertreter verstehen und repräsentieren. So in etwa kommt das immer rüber, wenn Sie bezüglich Arbeitsnehmervertreter – ich gucke da insbesondere Richtung Linke, da kommt das auch immer gern, Sie sind die Einzigen, die da tatsächlich mal mit den Gewerkschaften reden und mit denen zu Ergebnissen kommen. Das ist so Ihre persönliche Darstellung Ihres Tuns mit Gewerkschaften und Arbeitsnehmervertretungen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist Fakt!) Ja, das trifft ziemlich genau das, was ich gerade meinte. Vielen Dank, Frau König-Preuss, für die Bestätigung. Im Falle dieses Gesetzentwurfs war es dann so, dass diese Landesregierung, die unter anderem von genau diesen Leuten getragen wird, weitgehend personalidentisch mit Mitgliedern dieses Landtags einen Entwurf zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vorgelegt hat. Da ist ein interessanter Fakt, den man hier auch mal darstellen kann, glaube ich, dass dieser Entwurf von den Leuten, die sagen „Wir können besonders gut mit den Gewerkschaften“ genau von den Gewerkschaften in einzelnen Punkten zurückgewiesen wird, und zwar nicht nur einfach so ein bisschen zurückgewiesen wird, sondern sie zerlegen ihn regelrecht – so viel zu der These, dass diese Landesregierung im Sinne der Beschäftigten und Beschäftigtenvertretungen regiert. Schauen wir uns mal an, wer da widersprochen hat. Das war nicht irgendwer, das waren der Hauptpersonalrat der Staatskanzlei, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte, der Hauptpersonalrat Schulen, der DGB, der tbb beamtenbund und tarifunion und natürlich auch die GEW. Wenn dieses Spektrum bei einer Frage – die Berichterstatterin aus dem Ausschuss hatte das eben schon thematisiert bei der Frage der vorgezogenen Sonderwahl – wirklich in eine völlig andere Richtung weist, als das die Landesregierung vorher getan hat, dann sollte das doch irgendwie so ein bisschen zu denken geben. Auch wenn Sie gern die Einzigen wären, die die Vertreter der Beschäftigten, der Arbeitnehmer und Ähnliches sind – Sie sind es nicht. Deswegen war es mir wichtig, das an der Stelle darzulegen, noch mal zu zeigen, dass Sie vielleicht beim nächsten Mal oder in Zukunft ein bisschen mehr in sich gehen, ein bisschen mehr auch dahin gehend Demut walten lassen, dass Sie doch nicht die Vertreter der einzigen Wahrheit sind. Das wäre vielleicht wichtig für die Zukunft. Es war mir wichtig, das heute hier noch mal darzulegen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Nächste Rednerin ist Frau Marx für die Koalitionsfraktionen.

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Dorothea Marx SPD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Berichterstatterin hat uns schon gesagt, was das Motiv bzw. der Grund für diese Änderung war, dass aufgrund des neuen Ministeriumszuschnitts hier ein Hauptpersonalrat neu zu bilden war, der nun verschiedene Bereiche miteinander vereint, die aufgrund eines anderen ministeriellen Zuschnittes nicht vereint waren. Da war insbesondere die Frage, wie wir den schulischen Bereich dort integrieren können, dessen Anzahl an Beschäftigten sehr hoch ist. Dann hat man aber auch noch zusätzlich divergierende Interessen vermittelt, da musste das individuelle Gefüge etwas sorgsamer austariert werden, als das vielleicht am Anfang abzusehen war. Deswegen ist es gar nichts Besonders und auch nichts, was aus irgendeiner Selbstgerechtigkeit – Herr Mühlmann – irgendwie mal den Spiegel vorgehalten hätte, dass da natürlich die Betroffenen umfangreich angehört wurden und dass man deren Änderungen und Änderungswünsche im großen Umfang aufgenommen hat. Mehr muss ich jetzt dazu gar nicht sagen und muss auch keine lange Schleife bilden, wie das denn jetzt ist, dass da welche angehört werden und – huch –, da wird tatsächlich etwas von dem aufgenommen, was dieselben anregen. Das kommt sehr oft vor. Wir haben auch zu anderen Gesetzesverfahren gerade umfangreiche Anhörungen laufen. Auch das wird dann der Fall sein. Wer parlamentarische Arbeit ernst nimmt und sich lange Jahre kennt, der findet daran nichts Besonderes, auch nichts Anrüchiges und auch nichts, was man anderen vorhalten müsste, ganz im Gegenteil. Auch ich darf Sie bitten, dieses Personalvertretungsänderungsgesetz, das fünfte seiner Art, anzunehmen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Danke schön, Frau Marx. Ich habe noch Herrn Hande von den Linken.

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Ronald Hande Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mühlmann, vielleicht noch als Anmerkung in Ihre Richtung: Mir sind auch seitens der AfD keine Änderungsvorschläge zu diesem Gesetzentwurf in Erinnerung und keine konstruktive Mitarbeit. Der zweite Punkt: Auch wenn Sie sich vielleicht gern an der Linken abarbeiten wollen, dieser Gesetzentwurf ist ein Gesetzentwurf der Regierungskoalition, nicht meiner Fraktion. Wenn Sie sich an die letzte bzw. erste Lesung erinnern, da war es auch schon mein Kollege Christian Schaft, der bereits deutlich gemacht hat, dass wir mit dem vorgelegten Entwurf erhebliche Probleme haben, insbesondere durch die vorgezogene Neuwahl und die damit auseinanderfallenden Wahltermine – geringe Wahlbeteiligung, zusätzlicher Aufwand, ungünstige Wahlzeiträume, in dem Beispiel über den Sommer usw.; das hatten wir angesprochen. Was die Regierung hier vorgeschlagen hat, wäre – wenn es denn so gekommen wäre – eine Sonderwahl des Hauptpersonalrates im Jahr 2026 und dann gleich noch mal die regulären Personalratswahlen 2027 – also ein doppelter Aufwand, doppelte Wahlorganisation und eine absehbar geringe Beteiligung. Wahlvorstände müssten zusätzlich gebildet werden, Wählerverzeichnisse müssten an den Hochschulen mehrfach erstellt werden –, das bei hoher Fluktuation, sogar unter besonders schwierigen Bedingungen, auch über den Sommer, und das alles für eine Wahl, die nur wenige Monate hält. Dieser Vorschlag einer Regierung, die sich vermeintlich Entlastung auf die Fahnen geschrieben hat, wäre am Ende zu einer Belastung verkommen. Der Verwaltungsaufwand wäre da nur das eine Problem gewesen. Das hätte die ganze demokratische Rückbindung der Personalvertretungen geschwächt. Denn wer Personalvertretung ernst nimmt, muss auch die Bedingungen ernst nehmen, unter denen Beschäftigte wählen, kandidieren und sich beteiligen können. Genau deshalb haben wir als Linke im Ausschuss – das hat meine Kollegin König-Preuss hier schon sehr ausführlich dargestellt, herzlichen Dank dafür – (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Bitte!) auch auf eine Anhörung derjenigen gedrängt, die unmittelbar betroffen sind, und dabei auch gezielt erhoben, welche Folgen eine solche Wahl außerhalb des regulären Wahlzyklus bedeutet hätte. Die Antworten waren eindeutig: Personalräte, Gewerkschaften und Hochschulen haben intern bestätigt, was wir in der ersten Lesung bereits problematisiert hatten. Die Sonderwahl ist einfach nicht sinnvoll, sondern eine unnötige Mehrbelastung. (Beifall Die Linke) Wir haben diese Hinweise aufgegriffen. Unser Änderungsantrag sorgt dafür, dass die bestehenden Hauptpersonalräte bis zur regulären Neuwahl 2027 im Amt bleiben und ihre Arbeit ohne Unterbrechung fortführen können. Zugleich wird vermieden, dass allein wegen dieses Änderungsgesetzes eine isolierte Sonderwahl ausgelöst wird. Das ist Respekt vor den Beschäftigten und vor ihren gewählten Vertretungen. Wer Personalräte ernst nimmt, muss ihnen nicht unnötig zusätzliche Wahlverfahren aufzwingen, sondern verlässliche und demokratisch saubere Übergänge schaffen. Der zweite Änderungsantrag, der aus der Regierungsfraktion kam, betrifft den Schulbereich. Dort werden Gruppenregelungen und Sitzungsverteilungen in den Bezirkspersonalräten angepasst. Auch das geht auf Hinweise aus der Anhörung zurück, insbesondere auf Kritik an einer möglichen Überrepräsentation kleiner Gruppen. Am Ende ist aus dem Gesetzentwurf, der zunächst – ich hatte es gesagt – erhebliche Probleme aufgeworfen hat, durch Anhörungen und Änderungsanträge eine deutlich bessere Lösung geworden. Lassen Sie mich abschließend Folgendes feststellen: Die in Thüringen aktiven Personalvertretungen leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten und zur Sicherung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Dienststellen. (Beifall Die Linke) Sie füllen das Personalvertretungsgesetz mit Leben und leisten einen wichtigen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Beschlussempfehlung mit den Änderungen so angenommen wird, dann können auch wir dem Gesetzentwurf in dieser geänderten Form zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Danke schön, Herr Hande. Ich habe jetzt keine weiteren Redebeiträge gemeldet. Deswegen gucke ich jetzt noch mal in die Runde und würde Herrn Minister Maier nach vorn bitten.

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Georg Maier

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Es handelt sich nicht um eine grundlegende Neuordnung des Personalvertretungsrechts, sondern um gezielte, klar umrissene Anpassungen im Bereich der Schulen. Hier geht es konkret um die Zusammensetzung der Personalvertretungen, unter anderem wird die Grundlage für die Einrichtung von zwei Hauptpersonalräten geschaffen. Neben dem Hauptpersonalrat „Schulen“ wird ein zweiter Hauptpersonalrat gewählt, der die vielfältigen Interessen der Beschäftigten des Ministeriums sowie des neben dem Schulbereich bestehenden nachgeordneten Bereichs wahrnimmt. Nur durch diese Aufteilung ist es möglich, allen Anliegen in der erforderlichen Qualität und mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu begegnen. Denn gerade im schulischen Bereich kommt den Personalvertretungen eine besondere Bedeutung zu. Sie sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Beschäftigten. Sie wirken an Entscheidungen mit, sie tragen zur Transparenz bei, sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Miteinander zwischen Dienststelle und Beschäftigten. Zugleich ist die Regelung so gestaltet, dass sie auch bei künftigen Änderungen der Ressortzuschnitte der einzelnen Ministerien tragfähig bleibt. Das garantiert Verlässlichkeit und reduziert unnötigen Aufwand zur Anpassung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die konstruktiven Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung danken. Sie haben im Ergebnis dazu geführt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen. Ein wesentliches Ergebnis dieser Beratungen ist der Verzicht auf eine vorgezogene Neuwahl des beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu bildenden Hauptpersonalrats. Damit vermeiden wir zusätzlichen organisatorischen Aufwand und schaffen zugleich Kontinuität in der Arbeit der Personalvertretung – meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist im Interesse der Beschäftigten, ebenso wie im Interesse einer verlässlichen Verwaltungsarbeit. Zugleich wird die Zusammensetzung der Bezirkspersonalräte an die Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Gruppen angepasst. Darüber hinaus hat der Gesetzentwurf durch die Ausschussberatung redaktionelle Anpassungen erfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist maßvoll, sachgerecht und praxisorientiert. Er konzentriert sich auf das Notwendige, vermeidet unnötige Eingriffe und stärkt zugleich die Funktionsfähigkeit der Personalvertretungen im schulischen Bereich. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die weitere personalvertretungsrechtliche Arbeit an unseren Schulen und in den zuständigen Gremien. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Herzlichen Dank, Herr Minister. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit endet hier an dieser Stelle auch die Aussprache zur zweiten Beratung und wir kommen zur Abstimmung. Sie hatten es von Frau König-Preuss in dem Bericht aus dem Ausschuss gehört. Es gibt eine Ausschussempfehlung, Annahme mit Änderungen, und deswegen stimmen wir zunächst über diese Empfehlung ab. Wer dieser Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aus dem gesamten Haus. Ich frage mal nach der Gegenprobe. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich? Damit ist dem erst mal einstimmig gefolgt. Wir würden nun unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses, also dass wir die Beschlussempfehlung angenommen haben, über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung abstimmen. Wer dem jetzt in der Form zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Auch hier sehe ich noch mal alle Hände aus dem gesamten Haus. Wer ist dagegen? Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. Herzlichen Dank. Wir machen trotzdem noch mal die Gegenprobe. Gab es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Sehe ich auch nicht. Damit haben wir diese Beratung geschlossen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Ich denke mal, wir sind jetzt doch nahe genug an all den Aktivitäten, die noch anstehen. Deswegen möchte ich jetzt keinen neuen Tagesordnungspunkt aufrufen, möchte Ihnen aber kurz kundtun, was noch so alles ansteht. Also wir haben einerseits die Beratung des HuFA in der F 101 direkt im Anschluss. Wir haben ab 18.30 Uhr auf Einladung des Präsidenten ein kleines Sommerfest. Morgen werden wir dann mit TOP 3 starten zur gewohnten Zeit um 9.00 Uhr. Ich wünsche allen einen schönen Abend.

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