Ringo Mühlmann
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist schon viel gesagt worden, aber nicht alles davon teile ich. Ich habe die öffentliche Debatte und die Stellungnahmen aus den einzelnen Gewerkschaften interessiert verfolgt. Je mehr Zeit seit dem ersten entsetzten Aufschrei ins Land gegangen ist, je mehr der heutige Gesetzentwurf ans Tageslicht gekommen ist, desto differenzierter wurde diskutiert – zumindest hatte ich den Eindruck. Aber trotzdem kann ich mich dessen nicht erwehren und muss sagen: Was die Landesregierung hier vorgelegt hat, das geht nach meiner Überzeugung so nicht. Ich kann es haushälterisch durchaus verstehen, dass Sie versuchen, die hohen Kosten zu kompensieren. Persönlich empfinde ich es aber mindestens als schwierig. Sie versuchen nämlich damit, das verfassungswidrige jahrelange Besolden der Beamten auf dem Rücken derer auszutragen, denen Sie bei der Ernennung eine verfassungsgemäße Besoldung versprochen haben. Ich will mal versuchen, zumindest im Ansatz diese aus meiner Sicht relevante Denkweise darzulegen, Ihnen nahezubringen. Ihr Entwurf bestätigt schon allein durch seine Existenz, dass der Freistaat seine Beamten seit 2008 verfassungswidrig zu niedrig besoldet hat,
(Beifall AfD)
und zwar – das ist das Wichtige –, und zwar alle. Also egal, ob geklagt wurde, ob Widerspruch eingelegt wurde, ob der ruhend gestellt wurde, ob der beschieden wurde oder nichts von alledem, alle – seit 2008. Neben der Zeitangabe – ich sagte das gerade – 18 Jahre, ist hier vor allem ein Wörtchen für mich besonders wichtig, und das Wörtchen ist „verfassungswidrig“. Dieses Wort hat man ja früher eher selten gehört. Es ist aber heute in aller Munde, und zwar unter anderem deswegen, weil die regierungstragenden Altparteien – inklusive der Linkspartei wohlgemerkt – regelmäßig dieses Wort für den undemokratischen Kampf gegen die künftige Mehrheitspartei hier im Land verwenden.
(Beifall AfD)
Im Falle der Besoldung von Beamten jedoch hat ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht – und der eine oder andere hier im Raum weiß, was die dort noch so entscheiden könnten – für Berlin wohlgemerkt – festgestellt, ich zitiere: „Als Gesamtergebnis ist festzuhalten, dass rund 95 Prozent der zu prüfenden Besoldungsgruppen in den Jahren 2008 bis 2020 mit dem Alimentationsprinzip aus Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig sind.“ Sie haben also hier eine gerichtlich festgestellte Verfassungswidrigkeit, gegen die Sie tatsächlich effektiv als Landesregierung vorgehen sollten. Beim Kehren im eigenen Hof ist das eine echte Verfassungswidrigkeit und keine ausgedachte zum undemokratischen Kampf gegen irgendeine Opposition. Und was machen Sie mit dieser Verfassungswidrigkeit? Sie legen diesen Gesetzentwurf vor. Ernsthaft? Soll es das sein? Ich habe in den letzten sechs Jahren noch nie so viele entsetzte Rückmeldungen aus dem Beamtenbereich erhalten wie in der Zeit, seitdem Sie diese Zumutung vorgelegt haben.
(Beifall AfD)
Noch mal langsam zum Mitmeißeln: Sie haben gerichtlich bestätigt den Befund erhalten, dass die klagenden Beamten seit 2008 verfassungswidrig besoldet wurden. Daraus ergibt sich denklogisch, dass Sie alle 33.000 Beamten 18 Jahre lang verfassungswidrig besoldet haben. Das wollen Sie nun damit abgelten, dass Sie dem größten Teil dieser Leute sagen: Geh weg und geh uns nicht damit auf den Zeiger, dass du hättest Geld bekommen müssen. So geht also ausgerechnet die Thüringer Landesregierung mit gerichtlich festgestellter Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes um, eine Regierung, in der „verfassungswidrig“ wohlgemerkt das Lieblingswort des laut Wagenknecht verhaltensauffälligen Innenministers ist.
(Beifall AfD)
Okay, ich finde das durchaus interessant, wobei das noch nicht mal der eigentliche Skandal ist. Der eigentliche Skandal ist, dass Sie mit dem Gesetzentwurf ausgerechnet diejenigen bestrafen, die ihrem Dienstherrn über viele Jahre vertraut haben und genau deswegen eben nicht geklagt haben. Diejenigen, die dem Fürsorgeprinzip aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums vertraut haben, bestrafen Sie. Es ist schlimm genug, dass ich das hier erst tun muss, aber ich tue es trotzdem gern und fordere Sie auf: Zahlen Sie allen nach! Verfassungswidrig war das.
(Beifall AfD)
Und wenn schon das nicht, dann wenigstens so, dass ausnahmslos alle eingelegten Widersprüche so behandelt werden, wie ein Dienstherr mit Fürsorgepflicht diese auch behandeln sollte, nämlich als gewahrt, auch wenn die Leute aus welchen Gründen auch immer nicht geklagt haben.
(Beifall AfD)
