Dorothea Marx
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Berichterstatterin hat uns schon gesagt, was das Motiv bzw. der Grund für diese Änderung war, dass aufgrund des neuen Ministeriumszuschnitts hier ein Hauptpersonalrat neu zu bilden war, der nun verschiedene Bereiche miteinander vereint, die aufgrund eines anderen ministeriellen Zuschnittes nicht vereint waren. Da war insbesondere die Frage, wie wir den schulischen Bereich dort integrieren können, dessen Anzahl an Beschäftigten sehr hoch ist. Dann hat man aber auch noch zusätzlich divergierende Interessen vermittelt, da musste das individuelle Gefüge etwas sorgsamer austariert werden, als das vielleicht am Anfang abzusehen war. Deswegen ist es gar nichts Besonders und auch nichts, was aus irgendeiner Selbstgerechtigkeit – Herr Mühlmann – irgendwie mal den Spiegel vorgehalten hätte, dass da natürlich die Betroffenen umfangreich angehört wurden und dass man deren Änderungen und Änderungswünsche im großen Umfang aufgenommen hat. Mehr muss ich jetzt dazu gar nicht sagen und muss auch keine lange Schleife bilden, wie das denn jetzt ist, dass da welche angehört werden und – huch –, da wird tatsächlich etwas von dem aufgenommen, was dieselben anregen. Das kommt sehr oft vor. Wir haben auch zu anderen Gesetzesverfahren gerade umfangreiche Anhörungen laufen. Auch das wird dann der Fall sein. Wer parlamentarische Arbeit ernst nimmt und sich lange Jahre kennt, der findet daran nichts Besonderes, auch nichts Anrüchiges und auch nichts, was man anderen vorhalten müsste, ganz im Gegenteil. Auch ich darf Sie bitten, dieses Personalvertretungsänderungsgesetz, das fünfte seiner Art, anzunehmen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
