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Matthias Herzog

BSW 24.06.2026 Sitzungen 8/47

Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)

Vielen Dank. Auch meine Frage richtet sich an unseren Minister Kummer. Mir geht um das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Thüringer Forstanstaltsgesetz. Damit wurde der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst die Möglichkeit eröffnet, selbstständig Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu tätigen sowie Flächen für entsprechende Anlagen, die dann darauf zu entrichten sind, zu verpachten. Jetzt meine Frage: Wie stellt sich der aktuelle Stand der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Möglichkeit bei ThüringenForst dar, insbesondere hinsichtlich der eigenen Produktion von erneuerbaren Energien, aber auch der Verpachtung von Grundstücken für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien?

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