Katharina König-Preuss
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Genau. Danke. Der Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs war die Neuordnung der Geschäftsbereiche der Landesregierung und die damit verbundene Frage, wie die Hauptpersonalräte im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur künftig sachgerecht gebildet werden. Wir haben bis zum 23. April 2026 eine schriftliche Anhörung durchgeführt und dann im Ausschuss, also in der Anhörung, dann die Grundentscheidung sozusagen auch gehabt, die Personalräte, aber auch die Gewerkschaft mit zu beteiligen. In den Stellungnahmen, die uns zugegangen sind, wurde sehr deutlich kritisiert, dass im ursprünglichen Gesetzentwurf eine vorgesehene Sonderwahl im Jahr 2026 mit enthalten war. Die Gewerkschaften, also sowohl Verdi als auch die GEW und der DGB, haben unter anderem auf Mehrkosten, Zuständigkeitsfragen, Organisationsschwierigkeiten auch im Hinblick auf den Aufwand, zwei Wahlen in kürzester Zeit durchführen zu müssen, hingewiesen. Ähnlich auch der Hauptpersonalrat. Darüber hinaus hat die GEW noch auf weitere rechtliche Unsicherheiten hingewiesen. Wir hatten dann im Innenausschuss mehrere Änderungsanträge, sowohl aus den Koalitionsfraktionen als auch von uns, also der Linksfraktion. Der Ausschuss hat dann mehrere Änderungen beraten und auch entsprechende Änderungen beschlossen – unter anderem, dass die vorgezogene Sonderwahl vermieden wird, die bisherigen Hauptpersonalräte bis zur regulären Neuwahl im Jahr 2027 im Amt bleiben, also keine weitere notwendig ist. Für eine Übergangszeit wird klargestellt, dass im Schulbereich bis zur regulären Neuwahl die bisherigen Regeln weiter gelten. Und zuletzt: Im Schulbereich wird die Gruppenbezeichnung, insbesondere die Sitzverteilung in den Bezirkspersonalräten angepasst, um eine Überrepräsentation kleiner Gruppen zu vermeiden. Wir haben dann im Innenausschuss ganz zuletzt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung empfohlen. Mit den Änderungen, die jetzt enthalten sind, wird aus Sicht des Ausschusses das Gesetz rechtssicherer, praktikabler und stärker an den Ergebnissen der Anhörung ausgerichtet. Die Hinweise derjenigen, die beteiligt wurden, wurden im Innenausschuss berücksichtigt und wir empfehlen als Innenausschuss daher die Annahme dieses Gesetzes. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
