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Dr. med. Cornelia Urban

24.06.2026 Sitzungen 8/47

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Danke schön, Frau Merz. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Ministerin? Dann bitte schön. Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wenn ich es richtig sehe, können wir begrüßen die Schülerinnen und Schüler des Reuthenemiums – ach, so ähnlich – aus Gera. Ich freue mich sehr. (Zuruf aus dem Hause: Rutheneum!) Danke. Ich bedanke mich bei allen Ortskundigen für die Hilfe. Und es gibt das Gerücht, dass der engagierte Lehrer Herr Erbe dabei ist. Auch Ihnen ein ganz herzliches Willkommen! Ich freue mich sehr, dass Sie hier sind und einer eigentlich spannenden Debatte hier lauschen können. Die klingt auf den ersten Blick ein bisschen kompliziert. Die Beamtenalimentation wirkt sperrig, ist sie nicht. Am Ende geht es darum: Wenn ihr Lust habt, irgendwann in eurem Leben mal in den Polizeidienst, ins Finanzamt oder in die Lehrerzimmer einzurücken, habt ihr die Chance, verbeamtet zu werden. Ihr wollt dabei ein ordentliches Geld verdienen. Und darüber diskutieren wir heute, weil ihr im Beamtenstatus das Recht habt, sozusagen unter besonderem staatlichen Schutz unterwegs zu sein, weil ihr einen besonderen staatlichen Auftrag und eine besondere Loyalität zu erfüllen habt. Das ist im Prinzip der Hintergrund des heutigen Gesetzes. Für diese besondere Loyalität ist der Staat verantwortlich, in einem immer wieder rechtlich ausdiskutierten Rahmen dann eben auch für euch, für Sie, für die Beamtinnen und Beamten zu sorgen. Worüber reden wir heute? Ich möchte nur auf die wichtigsten Punkte der Rechtsprechung eingehen. Wir reden im Großen und Ganzen über die Besoldungs- und Versorgungsbezüge aller Thüringer Landes- und Kommunalbeamten sowie der Thüringer Richter. Diese sind per Gesetz regelmäßig anzupassen. Grundlage hierfür: die Maßstäbe des Artikels 33 des Grundgesetzes. Diesen Vorgaben wird der vorliegende Gesetzentwurf, den wir heute hier beraten, entsprechend in dem Maße gerecht. Zum einen wird mit diesem Gesetzentwurf das Ergebnis der Tarifeinigung – Vorrednerinnen und Vorredner sind schon darauf eingegangen – zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen. Zum anderen – und das ist der Punkt, über den wir intensiv diskutieren – setzt der Gesetzentwurf die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten verfassungsmäßigen Alimentation – und jetzt kommt der Knackpunkt – für Vergangenheit und Zukunft in der Thüringer Besoldung um. Als das Verfassungsgericht im September des letzten Jahres dieses Urteil fasste, gab es zumindest im öffentlichen Dienst ein Beben. Das Urteil war extrem überraschend. Ich kenne niemanden, der gesagt hat, mit diesem Ausgang habe ich gerechnet, in meiner Glaskugel habe ich Ähnliches gesehen. Wenn es jemanden gibt, dann bin ich gern bereit, diese Feststellung zu revidieren. Was bedeutet das? Wir haben trotz immenser haushälterischer Auswirkungen dieses Urteil entsprechend auch für Thüringen umzusetzen. Erwartet wurde eigentlich, dass das Gericht seine bisherige Rechtsprechung konkretisiert und im Besonderen – das ist eben schon ausgeführt worden – zum Grundsicherungsniveau und zum Abstandsgebot zum Grundsicherungsniveau konkretisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat alle überrascht und hat sich von seiner bisherigen Rechtsprechung grundlegend abgekehrt – und das an zwei Punkten, nicht nur an einem. So erachtet das Bundesverfassungsgericht, was für uns eben dann auch bindend ist – wir sind nicht in der Lage entscheiden zu können, wollen wir das oder wollen wir es nicht, sondern es ist für uns bindend –, nicht mehr das Grundsicherungsniveau als Grundlage für die Berechnung, also als Maßstab entsprechend für die Mindestbesoldung, sondern das sogenannte Median-Äquivalenzeinkommen. Also etwas vereinfacht und nicht ganz fachlich korrekt gesagt: das Durchschnittseinkommen der Bevölkerung. Weil man davon ausgeht, dass, wenn man deutlich unter dem Durchschnitt liegt, man eine gewisse Prekariatsschwelle erreicht hat und dementsprechend ein Armutsrisiko für den Beamten entstehen würde. Das heißt, der Abstand wurde nicht mehr wie bisher ausgerechnet, dass man davon ausgegangen ist, wie viel verdient der Musterbeamte in einer Besoldungsgruppe A6 – das ist so das, wo man einsteigt, das sind so die untersten Besoldungsgruppen – mit einer Stufe 3, also mit einer gewissen Erfahrung, und zwei Kindern, sondern man eben jetzt davon ausgeht, dass es hier nicht mehr einen Abstand zur Grundsicherung geben muss, sondern entsprechend eine Mindestbesoldung nach dem Durchschnittseinkommen der Bevölkerung erreicht sein muss. Ferner hat das Gericht die Vorgaben für die Einhaltung des sogenannten Abstandsgebots zwischen den Besoldungsgruppen verschärft. Bisher hat sich der Gesetzgeber immer gesagt, die unteren müssen selbstverständlich so bezahlt werden, dass sie davon leben können. Aber wenn man in sehr hohen Besoldungsgruppen unterwegs ist, kann man das möglicherweise ein kleines bisschen abschwächen in dem Anstieg. Das Verfassungsgericht hat jetzt sehr, sehr klar und – das ist das, was eben auch schon genannt wurde – absolut eindeutig geurteilt, dass dieses Abschwächen eines Anstiegs nicht rechtmäßig ist. Der Anstieg muss linear erfolgen, das sogenannte Abstandsgebot muss eingehalten werden. Der nächste Punkt, der eine absolute Überraschung war und so bisher – zumindest aus meiner Sicht – in der Rechtsprechung noch nicht erfolgt war, ist, dass die Rechtsprechung nicht nur auf alle neuen Fälle angewendet werden sollte, sondern auch eine starke rückwirkende Komponente hat und rückwirkende Geltung entfaltet. Das ist insoweit aus Thüringer Sicht nicht nur überraschend, sondern macht es auch kompliziert. Damit habe ich im Besonderen auch die Vorgängerregierung im Blick, weil ich weiß, dass die Landesregierung immer mit einer hohen Sorgfalt im Bereich der Beamtenalimentation unterwegs war, dass immer mit hoher Sorgfalt nicht nur versucht wurde, sondern dass immer das Ziel war, absolut rechtssicher und mit einer großen Sorgfalt für genau diese Rechtssicherheit der verfassungsgemäßen Alimentation der Beamtinnen und Beamten in Thüringen zu sorgen. Wenn man aber jetzt die Spielregeln grundsätzlich ändert und dann sagt, und im Übrigen, die Spielregeln ändern wir sehr weit zurückwirkend für all jene, die Widerspruch eingelegt haben und in Thüringen geklagt haben, führt das natürlich in einer Weise durchaus auch zu Ungerechtigkeiten. Herr Bilay hat zu Recht ausgeführt, das betrifft genau die Beamtinnen und Beamten, die darauf vertraut haben, dass die Alimentation in Thüringen rechtlich sauber war. Es ist ja in den letzten Jahren in vielen Fällen angepasst worden, das letzte Mal ist mit den Beschlüssen aus dem Jahr 2020 wirklich intensiv, gerade auch im Bereich des Kinder- und Familienzuschlags, eine hohe Anpassung erfolgt. Dementsprechend entstehen natürlich jetzt Ungerechtigkeiten, die wir leider tatsächlich nicht in eine völlige Gerechtigkeit überführt kriegen würden. Was würde passieren, wenn wir dem Vorschlag folgen und sagen würden, alle kriegen rückwirkend entsprechend diese komplette Neuberechnung? Dann wären das zusätzlich noch mal – da rede ich nicht nur über die 200 Millionen Euro, die wir jetzt im Jahr Pi mal Daumen an Mehrbelastung haben, sondern wir wären zusätzlich noch mal bei ca. 400 Millionen Euro mehr. Das zusammenzukriegen, wie das im Landeshaushalt darzustellen wäre, gelingt mir persönlich in der Phantasie nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, soweit das Gesetzgebungsvorhaben jetzt auch zum Anlass genommen wird, einzelne dienstrechtliche Regelungen in die heutige Zeit zu stellen, wird dies durch den vorgenannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verstärkt. Was will ich damit sagen? Wir werden einzelne dienstrechtliche, aus heutiger Sicht durchaus Privilegien anpassen, weil nämlich das Verfassungsgericht sehr klar geurteilt hat, die Privilegien, die einem Beamten entstehen, muss er sozusagen auf der anderen Seite der Medaille unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit grundsätzlich auf Lebenszeit mit seiner vollen Arbeitskraft, die er zur Verfügung stellen muss, nach Kräften erfüllen. Vor diesem Hintergrund und vor allem auch, um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sind diese Maßnahmen aus Sicht der Landesregierung erforderlich. Ich habe es genannt, die Kosten für den Gesetzentwurf belaufen sich für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt auf 415 Millionen Euro. Ich habe aber auch genauso eben schon deutlich gemacht, das ist eine Größenordnung, die nicht verhandelbar ist, sondern rein die Umsetzung der verfassungsmäßigen Alimentation. Diese Kosten können aus den Rücklagen des Freistaats abgebildet werden. Der zügigste Weg ist, diesen Gesetzentwurf mit den entstehenden Mehrausgaben über das Parlament entsprechend einzubringen. Die Formulierungshilfe steht zur Verfügung und damit kann – ja, das ist ein klares Bekenntnis zu diesem Verfahren – ein zeitaufwendiges Nachtragshaushaltsverfahren vermieden werden. Wären wir den Weg eines Nachtragshaushalts gegangen – ich habe es gesagt, es ist nicht notwendig –, dann wären an der Stelle auch die Beamten die Gekniffenen, weil das Verfahren deutlich länger dauert und es deutlich länger dauern würde, ehe es zur Auszahlung und zur Nachzahlung kommen würde. Mit unserem Gesetzentwurf gehen wir davon aus, dass im September- oder im Oktober-Plenum eine Verabschiedung erfolgen kann. Das bedeutet in der Übersetzung, dass Nachzahlungen, Auszahlungen der Bezüge für Beamte, Richter und Versorgungsempfänger noch mit den Novemberbezügen vorgenommen werden können und dass die Jahressonderzahlung zum im Gesetz vorgesehenen Zeitpunkt mit den Dezemberbezügen erfolgen kann. Und wenn Sie jetzt fragen: Ist denn das so schnell zu machen? Ja, das ist so schnell zu machen. Wir haben jetzt schon reagiert und die Bezügestelle aufgefordert und gebeten, die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Das passiert derzeit und dementsprechend mache ich mir überhaupt keine Sorgen, dass die Auszahlung in diesem Zeitraum nicht möglich ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich bitte, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den zuständigen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und freue mich auf die Debatte dort. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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