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Tilo Kummer

24.06.2026 Sitzungen 8/47

Frage des Abgeordneten Kobelt (BSW)

Diese Frage freut mich sehr, Herr Schubert. Wir haben heute im Rahmen dieser Plenarsitzung noch einen anderen Antrag der Linken, der sich auch auf das Klimagesetz richtet. Im Klimagesetz des Freistaats Thüringen ist ja auch festgelegt worden, dass die Landesregierung CO -neutral werden soll. Dafür hat es 2 auch eine Frist gegeben. Wenn man auf das Dach meines Hauses guckt, das ist zum Teil belegt. Das liegt aber auch in der Logik der Landesregierung, wie sie bisher war, und in der gleichen Logik, wie ich es vorhin traurigerweise für Kommunen auch beschrieben habe, dass man eben gesagt hat: Die Landesregierung ist kein Energieerzeuger. Das heißt, es soll keine Einspeisung erfolgen. Man hat also die Anlage so konzipiert, dass die Energiemenge, die dort erzeugt wird, direkt verbraucht wird und es keine Einspeisung gibt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Man kann sie auch speichern!) Für Speicher war offensichtlich kein Geld bei uns im Haus. Wie gesagt, die Entscheidung ist von der Vorgängerregierung getroffen worden. Ich wünsche mir das anders, habe auch entsprechend schon erste Schritte eingeleitet, wie wir das abstellen werden. Wir haben auch schon eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit der Frage insgesamt noch mal beschäftigt, wo eben nicht nur die Frage „Aufdach-Photovoltaikanlagen auf Liegenschaften des Landes“ betrachtet wird, sondern die Frage „Speicherung“ und die Frage der Fahrzeugflotten, weil auch da der Elektrifizierungsstand noch nicht da ist, wo er sinnvollerweise sein könnte. Dieses Prinzip werden wir zusammen bearbeiten und hoffentlich zeitnah umsetzen. Im aktuellen Doppelhaushalt ist im Einzelplan 18 in dieser Hinsicht nicht wirklich Geld eingestellt worden. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das ist eigenwirtschaftlich!) Herr Schubert, Sie sind aber Landtagsabgeordneter und Sie kennen die Logik des Landeshaushalts. Eine Aufdachanlage wird üblicherweise zur Eigenstromerzeugung vom Gebäudeeigentümer errichtet. Dementsprechend muss er sie auch finanzieren. Da kann man jetzt nicht sagen: Das ist eigenwirtschaftlich. Entweder hat der Haushaltsgesetzgeber Geld eingestellt. Wir sind in der Kameralistik. Er kann dann im darauffolgenden Jahr die Kosten für den Energiebezug reduzieren. Das kann er machen. Aber Kameralistik funktioniert so: Ich muss erst mal das Geld für die Investitionen einstellen. Das ist aktuell nicht passiert. Also müssen wir uns anschauen, wer für uns die Investitionen tätigen kann, ob wir das irgendwie über Verträge realisieren können. Wie gesagt, das ist die Prüfaufgabe, die ich gerade bei uns im Haus bearbeiten lasse. Ich hoffe, dass uns ThüringenForst bei der einen oder anderen Einrichtung helfen kann – dank des Errichtungsgesetzes, das wir auf den Weg gebracht haben, damit es hier etwas schneller geht. Ich war neulich in einer Flussmeisterei, wo das Gebäude aus dem Jahr 1964 stammte. Man hat inzwischen immerhin aus der einglasigen Fensterscheibe mal eine doppelglasige Fensterscheibe gemacht. Ansonsten hat sich nichts getan. Heizöl wird dort zur Energieversorgung verwendet. Das sind alles Zustände, die für das Land ausgesprochen teuer sind und nicht mehr in die Zeit gehören. Aber wie gesagt, wir werden daran arbeiten und ich hoffe, dass wir auch jenseits des Landeshaushalts kluge Möglichkeiten finden.

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