Georg Maier
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Es handelt sich nicht um eine grundlegende Neuordnung des Personalvertretungsrechts, sondern um gezielte, klar umrissene Anpassungen im Bereich der Schulen. Hier geht es konkret um die Zusammensetzung der Personalvertretungen, unter anderem wird die Grundlage für die Einrichtung von zwei Hauptpersonalräten geschaffen. Neben dem Hauptpersonalrat „Schulen“ wird ein zweiter Hauptpersonalrat gewählt, der die vielfältigen Interessen der Beschäftigten des Ministeriums sowie des neben dem Schulbereich bestehenden nachgeordneten Bereichs wahrnimmt. Nur durch diese Aufteilung ist es möglich, allen Anliegen in der erforderlichen Qualität und mit der notwendigen Aufmerksamkeit zu begegnen. Denn gerade im schulischen Bereich kommt den Personalvertretungen eine besondere Bedeutung zu. Sie sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Beschäftigten. Sie wirken an Entscheidungen mit, sie tragen zur Transparenz bei, sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Miteinander zwischen Dienststelle und Beschäftigten. Zugleich ist die Regelung so gestaltet, dass sie auch bei künftigen Änderungen der Ressortzuschnitte der einzelnen Ministerien tragfähig bleibt. Das garantiert Verlässlichkeit und reduziert unnötigen Aufwand zur Anpassung. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich für die konstruktiven Beratungen des Gesetzentwurfs im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung danken. Sie haben im Ergebnis dazu geführt, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktischen Bedürfnisse miteinander in Einklang zu bringen. Ein wesentliches Ergebnis dieser Beratungen ist der Verzicht auf eine vorgezogene Neuwahl des beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu bildenden Hauptpersonalrats. Damit vermeiden wir zusätzlichen organisatorischen Aufwand und schaffen zugleich Kontinuität in der Arbeit der Personalvertretung – meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist im Interesse der Beschäftigten, ebenso wie im Interesse einer verlässlichen Verwaltungsarbeit. Zugleich wird die Zusammensetzung der Bezirkspersonalräte an die Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Gruppen angepasst. Darüber hinaus hat der Gesetzentwurf durch die Ausschussberatung redaktionelle Anpassungen erfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist maßvoll, sachgerecht und praxisorientiert. Er konzentriert sich auf das Notwendige, vermeidet unnötige Eingriffe und stärkt zugleich die Funktionsfähigkeit der Personalvertretungen im schulischen Bereich. Damit schaffen wir eine verlässliche Grundlage für die weitere personalvertretungsrechtliche Arbeit an unseren Schulen und in den zuständigen Gremien. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
