Wiebke Muhsal
Frage der Abgeordneten Muhsal (AfD)
Ja, schon ganz gern. Und zwar haben Sie jetzt gerade gesagt, Sie können eine Beschränkung der Kontrollrechte nicht erkennen. Sie waren in der vergangenen Legislatur, meine ich, nicht Mitglied des Thüringer Landtags. Es gab bis zur Geschäftsordnungsänderung durch die Koalitionsfraktionen die Möglichkeit, Mündliche Anfragen im Vorfeld zu stellen, die dann die Möglichkeit eröffneten, dass die Landesregierung die auch tatsächlich inhaltlich beantwortet, weil sie ja vorher bekannt waren. So gesehen konnten halt Fachfragen gestellt werden, auf die man auch eine detaillierte Antwort bekam. Das andere ist, dass es mittlerweile nicht mehr möglich ist, Kleine Anfragen, die nicht fristgemäß beantwortet sind, ins Plenum zu ziehen. Auch das ist eine massive Einschränkung der Abgeordnetenrechte, und wie das endet, sieht man ja da, nicht in Ihrem Ministerium, aber beim Ministerium des Innenministers beispielsweise, der es in 31 Prozent aller Fälle schafft, Kleine Anfragen fristgemäß zu beantworten. Insofern möchte ich das schon hinterfragen oder möchte ich Sie fragen nach Ihrer Einschätzung, dass Kontrollrechte von Abgeordneten, die die Arbeit der Regierung kontrollieren und auch diese Antworten für ihre parlamentarische Arbeit brauchen, ob Sie sich wirklich sicher sind, dass da keine Einschränkungen vorgenommen wurden.
