Sascha Bilay
Frage des Abgeordneten Hoffmeister (BSW)
Frau Ministerin, Sie haben eben die Schwierigkeiten, die Herausforderungen beschrieben und den Landtag aufgefordert und eingeladen und aufgefordert, die Weichen für die Zukunft des Landes finanziell zumindest richtig zu stellen. Das könnten wir ja sehr frühzeitig, auch in diesem Rund, wenn Sie einen Nachtragshaushalt vorlegen würden. Dann sind alle eingebunden in der öffentlichen Debatte, anstatt intransparent in der Haushaltsstrukturkommission darüber zu reden. Sind Sie bereit, im Landtag einen Nachtragshaushalt 2026/2027 vorzulegen und wenn ja, wann?
(Beifall Die Linke)
Es gibt derzeit überhaupt keine Notwendigkeit, dem Landtag einen Nachtragshaushalt vorzulegen, weil der Haushalt beschlossen ist und er funktioniert und er umsetzbar ist. Die derzeitigen Mindereinnahmen sind entsprechend zu kompensieren und dementsprechend ist aus jeder Form der Logik keine Notwendigkeit gegeben, einen Nachtragshaushalt einzubringen. Ein Nachtragshaushalt, das klingt so freundlich, ist exakt dasselbe Verfahren wie ein normales Haushaltsverfahren. Und wir wissen, dass damit die Arbeitskapazitäten sowohl bei den Abgeordneten als auch in den Häusern als auch im Landtag in hohem Maße belastet werden. Unser Schwerpunkt setzt darauf, uns nicht an einer Stelle zu verkämpfen, wo es überhaupt nicht notwendig ist und wo es keine rechtliche Notwendigkeit gibt, sondern mit Vehemenz daran zu arbeiten, dass wir einen guten nächsten Doppelhaushalt aufstellen. Da sind wir schon an der Arbeit, darauf fokussieren wir uns, das ist unser Schwerpunkt.
