Tilo Kummer
Frage des Abgeordneten Herzog (BSW)
Vielen Dank für die Frage. ThüringenForst hatte schon vor dieser Gesetzesänderung geprüft, bestimmte Forstämter zum Beispiel mit Photovoltaikkollektoren zu belegen, um perspektivisch batteriebetriebene Geräte und batteriebetriebene Fahrzeuge mit Eigenstrom laden zu können. Ich gehe davon aus, dass die Anstalt öffentlichen Rechts jetzt solche Anlagen so planen kann, dass sie durchaus größer sind, als über den reinen Eigenverbrauch abgedeckt wird, sodass man auch mal Strom einspeisen und damit eine Einnahme generieren kann. Was wir in der nächsten Verwaltungsratssitzung auf den Weg bringen wollen, ist die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft zwischen ThüringenForst und der Thüringer Energie AG, die Geschäfte zur Erzeugung erneuerbarer Energien dann betreiben soll. Hier geht es uns zuerst darum, dass eine Photovoltaikanlage in Merkers auf einer Fläche von ThüringenForst entstehen soll. Die Thüringer Energie AG als unser großer kommunaler Energiekonzern ist also das Mittel der Wahl für ThüringenForst, um sich einen kompetenten Partner, der in diesem Bereich fit ist, mit ins Boot zu holen, damit man das gemeinsam gut auf den Weg bringen kann. Ich hoffe, dass der Verwaltungsrat dann die entsprechende Entscheidung treffen wird, so wie es hier auch im Gesetz entsprechend vorgesehen ist. Flächen zur Verpachtung: Aktuell sind noch keine Flächen zur Verpachtung für die Errichtung von Anlagen für erneuerbare Energien auf den Weg gebracht worden. Hier gibt es aktuell noch Diskussionen, wie die entsprechenden Verpachtungsmodelle erfolgen könnten, zu welchen Konditionen Verpachtungen ausgeschrieben werden können. Es geht ja vor allem auch um die Frage der Windvorranggebiete, die im Bereich der Anstalt öffentlichen Rechts liegen. Das sind etwa 10 Prozent der Windvorranggebiete insgesamt. Hier ist natürlich auch die Frage, welche kommunalen Bedarfe zum Beispiel anstehen. Es gibt Kommunen, die in ihrem Kommunalwald Windvorranggebiete selbst entwickeln, Windparks auf den Weg bringen wollen, wo ThüringenForst-Flächen angrenzen und die Kommunen zum Beispiel darum gebeten haben, dass die AöR sich beteiligt. Da sind wir gerade am Prüfen, wie das rechtlich dann entsprechend umgesetzt werden kann.
