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Stefan Schard

CDU 24.06.2026 Sitzungen 8/47

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie mir vielleicht, auf die Vorredner oder auf Herrn Schlösser als Vorredner kurz zurückzukommen. Herr Schlösser, ich bin der Auffassung und fest davon überzeugt, dass Sie es besser wissen, als das, was Sie gerade gesagt haben bzw. auch unterstellt haben. Erstens, die Vorstellung der Ausschussmitglieder war nie probates Mittel bzw. gelebte Übung in den einzelnen Fraktionen. Das stimmt einfach nicht, insofern würde ich Sie an dieser Stelle einfach korrigieren. Den zweiten Unterschied, Verfassungsrichter und auf Lebenszeit ernannte Richter im Staatsdienst, den kennen Sie auch. Auch wenn es im Überblick vielleicht ähnlich erscheint, gibt es doch hier elementare Unterschiede. Auf den Grund für die 70 Jahre würde ich danach noch mal zurückkommen. Ich denke, es ist wichtig, das an dieser Stelle noch mal gerade zu rücken. Auch die Frage des Staatsanwälte- und Richterwahlausschusses sehen wir nicht ganz so, denn der Vorschlag, der von Ihrer Seite nötig wäre, um den zu besetzen, den gibt es schon seit Monaten nicht. Insofern würde ich mich dagegen verwahren, hier mit Schuldzuweisungen zu arbeiten. Die Realität spricht eine andere Sprache als das, was Sie dargestellt haben. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja zur Sprache gekommen, dass dieses Gesetz einen Beitrag zur Arbeitsfähigkeit, zur Sicherung der Justiz leisten soll. Deshalb will ich an dieser Stelle nochmal sagen, was diese Regelung erreichen kann und was sie auch gar nicht leisten soll. Der Entwurf ist natürlich nicht die Lösung aller Nachwuchsprobleme im Richter- und Staatsanwaltsdienst und auch nicht der goldene Weg zur Lösung aller diesbezüglichen Sorgen. Das soll er aber am Ende auch gar nicht sein, sondern er hilft, die Justiz in einer Umbruchphase zu stärken. Für uns als CDU – und ich denke natürlich auch für die ganze Koalition, das, was ich bis jetzt gehört habe – ist es weiterhin wichtig und elementar, juristischen Nachwuchs zu gewinnen für unsere Justiz. Das bleibt Hauptaufgabe. Und zur Aufrechterhaltung unseres Rechtsstaats ist das auch unbedingt erforderlich und stellt den entscheidenden Aspekt zur Sicherheit und zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit unserer Justiz dar. Umso bedauerlicher ist es natürlich auch, dass Thüringen gerade droht, die Attraktivität für junge Richterinnen und Richter einzubüßen. Wir haben gehört, was innerhalb kürzester Zeit auch in Thüringen gelungen ist. Wir haben auf unsere Initiative hin die Änderungen bei den Referendaren gehabt, um das attraktiver zu machen. Auch das Ministerium leistet hier an dieser Stelle außerordentlich gute Arbeit, indem einfach Verfahren verschnellert wurden und wir uns damit auch gegenüber anderen Bundesländern durchsetzen können bzw. dort mithalten können. Das droht natürlich im Moment, hier ein Stück zurückzutreten und das finde ich sehr bedauerlich. Das will ich dann auch noch mal in Bezug auf die fehlende Besetzung im Richterund Staatsanwaltswahlausschuss sagen. Der Entwurf bietet also keine langfristigen Lösungen – das ist mehrfach gesagt worden, das sehe auch ich so –, aber er kann dabei helfen und soll dabei helfen, den Generationswechsel in der Justiz mitzugestalten. Und er soll die Abgänge ein Stück weit glätten und natürlich dazu beitragen, dass der Übergangszeitraum entzerrt wird. Wir wissen es noch, wer sich mit diesem Thema beschäftigt, dass in den 90er-Jahren/zu Beginn der 90er-Jahre hier Juristen eingestellt wurden und eingestellt werden mussten, die alle in einer ähnlichen Alterskohorte waren, und wir somit eine homogene Altersgruppe haben. Das wirkt sich natürlich auf die kommenden Generationen fort. Und wenn wir hier entzerren können, ist das ein positives Signal an die Zukunft und hilft in der Zukunft, wenn wieder mal so ein Altersbruch bevorsteht, hier ein Stückchen zu entzerren. und damit auch heute, dass wir die Probleme der Zukunft ein Stück weit lösen und nicht nur unsere heutigen Probleme. Sehr viele gehen in den Ruhestand, das ist gesagt worden und das führt zu zweierlei Problemen. Zum einen müssen aktuell viele neue Richter gleichzeitig gewonnen werden und bei der Lage am Ausbildungsmarkt ist überhaupt fraglich, ob die gewonnen werden können – ja, auch das ist wahr –, weil sich bedauerlicherweise in den vergangenen Jahren immer weniger dazu entschlossen haben, Jura zu studieren. Aber wir können natürlich auch viele Jungrichter mit dieser Entzerrung, mit dem Behalten der erfahrenen Kollegen für unser Justizsystem besser einarbeiten und uns hier einer Herausforderung stellen, die immer wieder besteht. Selbst wenn man viele findet, die man langfristig hier einarbeiten kann, ist das dann aber doch eine Frage, wie wir diese starke Kohorte durch diese Altersdurchmischung bekommen. Wie gesagt, da kann dieses Gesetz durchaus einen positiven Beitrag leisten. Sofern es auch hier positiv verbeschieden wird, wird es das auch. Eine kleine Richterzahl soll also etwas weitermachen. Dass das vielleicht nicht alle oder eine überwiegende Zahl nutzen werden, das ist uns bewusst, auch das ist gesagt worden. Es ist ja keine Pflicht, länger zu tun, aber dem Richterdienst und dem Staatsanwaltsdienst würde es helfen. Deshalb reicht es auch, um die Einstellung von einem Jahr auf ein paar Jahre strecken zu können und somit eine bessere Altersdurchmischung aufzubauen, ohne dass der Prozess des Generationswechsels und die Arbeitsfähigkeit der Justiz gefährdet wird. Dazu haben wir in verschiedenen Justizanträgen immer wieder Stellung genommen. Deshalb möchte ich noch auf zwei Fragen eingehen. Das Erste ist: Ist diese Regelung mit dem Grundsatz des gesetzlichen Richters vereinbar? Ja. Sachsen und Hessen haben ähnliche Regelungen. Diese unterscheiden sich im kleinen Detail, aber nicht dem Grundsatz nach. Deshalb liefert das auch einen guten Anhaltspunkt dafür, dass die hier gefundene Formulierung und die Ihnen vorliegende Formulierung zulässig und natürlich auch praxistauglich ist. Der zweite Punkt ist: Warum die Begrenzung auf 70 Jahre? Das ist ja durch Sie auch noch mal besprochen worden, Herr Schlösser. Die gewählte Zahl 70 nimmt Bezug auf ein Verfassungsgerichtsurteil zu den Anwaltsnotaren. Und das halte ich für eine wesentlich vergleichbare Regelung als zu den Verfassungsrichtern. Dort wurde klar gegen eine Begrenzung auf unter 70 Jahre entschieden, sodass wir natürlich in diesem Vorschlag die 70 Jahre für eine sehr, sehr praxistaugliche Regelung halten. Es bleibt festzustellen: Es handelt sich um eine Änderung in einem einzigen Absatz, eine, wenn man so will, minimal invasive Änderung, was aber eine sehr positive Wirkung für unseren Justizdienst erreichen kann. Deshalb ist die vorgeschlagene Änderung natürlich überschaubar, leicht verständlich. Sie ist zudem auch zeitlich befristet fürs Erste. Und es spricht eigentlich auch nichts dagegen, diesen Antrag positiv zu begleiten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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