Beate Meißner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ich denke, es ist schon viel gesagt worden. Sicherlich wird sich das eine oder andere jetzt noch mal wiederholen. Aber ich kann es gleich vorwegnehmen: Die Landesregierung steht diesem Gesetzentwurf offen gegenüber, weil er den Rechtsstaat am Laufen hält und weil er ein Bestandteil von vielen Möglichkeiten ist, um die Nachwuchsprobleme in der Justiz zu beheben. Denn die größte Herausforderung für unseren Rechtsstaat ist es, dass wir die Ruhestandswelle, die uns in den nächsten Jahren droht, bewältigen. Ich kann es vielleicht ganz plastisch deutlich machen: Bis zum Jahr 2032 wird die Hälfte aller Richterinnen und Richter in den Ruhestand gehen. Das heißt, wir haben alle, nicht nur die Landesregierung, eine Verantwortung, Maßnahmen zu treffen, um dem vorzubeugen. Ich glaube, an dieser Stelle muss man es auch ganz deutlich sagen, diese Maßnahmen hätte man auch schon in den vergangenen Jahren treffen können, denn es war lange absehbar, dass diese Ruhestandswelle auf uns zukommt. Denn gerade nach der Wende sind viele Kolleginnen und Kollegen nach Thüringen gekommen, die ein ähnliches Alter haben und damit jetzt natürlich zum gleichen Zeitpunkt in den Ruhestand gehen. Ich glaube, in den vergangenen Jahren wurde zu wenig darauf reagiert und es wurde zu wenig eingestellt. Deswegen kann ich Ihnen sagen, die Landesregierung und mein Haus arbeiten mit Hochdruck daran, alle Möglichkeiten auszunutzen und dafür zu sorgen, dass wir dem Personalbedarf gerecht werden. Ein Bestandteil ist dieser Gesetzentwurf, den wir, wie gesagt, begrüßen. Ich will vielleicht aber neben dem Personalmangel auch noch mal verdeutlichen, dass sich natürlich die Justiz auch insgesamt verändert hat. Wir verzeichnen Eingangssteigerungen beispielsweise in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, ganz konkret bei den Asylsachen. Und wir merken auch, dass viele Verfahren wesentlich komplexer werden, dass eben gerade bei den Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren sehr lange dauern, weil es um das Auslesen von Daten geht und neue komplexe Zusammenhänge, die wir natürlich mit mehr Personal auch begleiten müssen. Denn am Ende steht zentral eines: das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat als tragende Säule unserer Demokratie. Deswegen ist es wichtig, dass wir schauen, wie wir dem Rechnung tragen können. Der Gesetzentwurf, der hier durch die Regierungskoalition eingebracht wurde, kann drei Effekte erfüllen: Zum einen kann er die entstehende Lücke an Personal zahlenmäßig auffüllen. Zum anderen können wir aber damit das Wissen, was Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Thüringen in vielen Berufsjahren erworben haben, auch weiterhin nutzen. Diese Erfahrungen, dieses gesammelte Wissen, das ist wirklich wichtig auch bei der Bewältigung des Generationswechsels. Wir wollen, dass es nicht verlorengeht und dass eben – als dritter Effekt – dieses Wissen auch weitergegeben wird an die vielen Proberichterinnen und Proberichter, die diese Kollegen natürlich auch als verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner nutzen können, um – wie gesagt – den Wissenstransfer zu ermöglichen. Da bin ich bei einem weiteren Stichwort. Wir müssen natürlich neben diesem Gesetzentwurf auch daran weiterarbeiten, dass wir neue Juristinnen und Juristen in der Thüringer Justiz einstellen. Und ich kann Ihnen sagen, das Thüringer Justizministerium ist in den vergangenen zwei Jahren da sehr, sehr stark unterwegs. Ganz konkret haben wir es im Jahr 2025 geschafft, 54 Nachwuchskräfte in die Thüringer Justiz einzustellen. Und in diesem Jahr mit aktuellem Stand sind es bereits 45. Das zeigt, dass wir unsere Bemühungen intensiviert haben. Deswegen ist es uns auch gelungen, in diesem Jahr zum ersten Mal seit 2019 mehr Richterinnen und Richter in Thüringen einzustellen als in den Ruhestand gehen. Ich glaube, das ist eine große Errungenschaft und das zeigt, dass diese Landesregierung das Problem nicht nur erkannt hat, sondern auch handelt. Dabei stellen wir Assessoren ein, die nicht nur frisch vom Staatsexamen kommen, sondern die auch als Quereinsteiger dazu beitragen, eine heterogene Mischung in der Richterschaft zu haben. Ich danke insbesondere meinem Haus, das im Vergleich zu anderen Bundesländern einfach schneller und auch effektiver ist. Heutzutage macht es das aus: ein schneller Anruf, ein schnelles Bewerbungsgespräch und das Angebot für einen jungen Menschen, dem die Welt offensteht und der mehr Angebote hat als nur in Thüringen. Eines kann ich Ihnen auch sagen: Die Proberichterinnen und Proberichter, die ich in den vergangenen Monaten ernannt habe, sind nicht nur hoch motiviert, nein, sie sind auch bestens ausgebildet und kommen in ihren jeweiligen Einsatzorten auch sehr positiv an. Wir haben viele junge Teams, aber ich kann Ihnen sagen, die Mischung macht es. Dazu wird dieser Gesetzentwurf beitragen. Wir haben als Ministerium im Geschäftsbereich dazu auch schon eine Abfrage gemacht und ich freue mich, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die signalisiert haben, diese Möglichkeit des Gesetzes zu nutzen. Ich weiß, es gibt sogar welche, die sehr darauf drängen. In jedem Fall ist es ein gutes Instrument, um die Effekte zu erzielen, die ich schon nannte. Ein wichtiger Effekt ist aber bisher noch gar nicht genannt worden. Der ist im Besonderen wichtig für einen funktionierenden Rechtsstaat, nämlich dass wir unsere Kammern und Senate auch entscheidungsfähig halten müssen. Das heißt also, Proberichterinnen und Proberichter können nicht alle Aufgaben erfüllen und beispielsweise nicht in bestimmten Funktionen mitwirken. Wir brauchen daher immer wieder Lebenszeitrichterinnen und ‑ richter, damit die Funktionsfähigkeit der Spruchkörper auch zukünftig erhalten bleibt. Deswegen muss auch ich zum Thema „Richter- und Staatsanwältewahlausschuss“ kommen. Wir haben diese Gremien hier in Thüringen, um nach drei Jahren Proberichterinnen und Proberichter auf Lebenszeit zu ernennen. Natürlich haben wir versucht, das trotz der schwierigen Lage in Thüringen in den vergangenen Monaten hinzubekommen. Aber es ist so – und das hat nichts mit dem Gutachten zu tun, sondern einfach mit dem normalen Lauf der Dinge –, dass berufsrichterliche Mitglieder aufgrund Erreichens der Altersgrenze aus diesen Gremien ausscheiden. Es ist umso wichtiger, Herr Schlösser, dass Ihren Worten auch Taten folgen, dass Sie die Wertschätzung und die Bedeutsamkeit des Rechtsstaats auch durch Ihr Handeln leben. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch noch mal den Appell an das gesamte Hohe Haus richten, dass wir zu einer Besetzung dieser Gremien kommen, denn es ist ein eindeutiger Wettbewerbsnachteil, wenn Proberichterinnen und Proberichter in Thüringen fünf Jahre warten müssen, bis sie ohne einen Richterund Staatsanwältewahlausschuss auf Lebenszeit ernannt werden. Andere Bundesländer, die diese Gremien haben, können das schon nach drei Jahren. Sie wissen, wie hart umkämpft der Markt ist, und dann wissen Sie auch, dass junge Menschen sich dann nicht für den Freistaat Thüringen und nicht für die Thüringer Justiz, sondern für andere Bundesländer entscheiden. Ich hoffe einfach, dass wir hier zu einer Lösung kommen und will vielleicht auch noch mal sagen, dass es in den vergangenen Legislaturperioden immer unproblematisch möglich war, diese Gremien zu besetzen. Es gab auch schon einen ersten Versuch hier. Da ist es schon beachtlich, dass Ihre Kandidaten gewählt wurden, nur die anderen nicht. Da stand die Frage einer Vorstellung in einer Fraktion nicht im Raum. Meines Wissens gab es Vorstellungen im Justizausschuss. Ich bitte darum, darüber nachzudenken, ob man nicht nur in Sonntagsreden davon redet, dass man die Justiz und den Rechtsstaat schätzt und nutzt, sondern dass man auch dafür sorgt, dass sie arbeitsfähig ist.
(Beifall CDU, BSW)
ich erlaube mir auch die Anmerkung: Gerade in Asylverfahren wäre es hilfreich, wenn wir auch da dafür sorgen könnten, dass Verfahren schneller laufen und Entscheidungen getroffen werden. Ich vermute, dass das auch ein Anliegen ist, was Sie teilen. Ich möchte aber noch zu zwei Punkten der Debatte eingehen, nämlich die Frage Verfassungsgerichtshof. Herr Schlösser, der entscheidende Unterschied der Altersgrenze zum Verfassungsgerichtshof ist doch, dass wir dort ein Gremium haben zum einen mit grundlegender Bedeutung für unseren Freistaat, das heißt für die Demokratie, und zum anderen, dass die Besetzung dort durch Wahl hier im Landtag erfolgt. Das heißt, die Hürden sind dort viel größer und die Bedeutsamkeit auch, dieses Gremium am Laufen zu halten. Und deswegen gab es dort keine Altersgrenze. Aber was wir hier im Gesetzentwurf haben, das betrifft die Richter, die eben durch ihre Ausbildung, durch die Ernennung ohnehin im Amt sind. Und deswegen ist dort die Altersgrenze mit 70 Jahren genannt worden. Einen zweiten Punkt, Frau Große-Röthig, Sie sagten es, Ihnen fehlt, dass man in dem Gesetzentwurf nicht die Möglichkeit hat, dass Stellen offengehalten werden. Abgesehen, dass wir verfassungsrechtliche Bedenken dagegen hätten, stelle ich mir auch die praktische Frage, wie das gehen soll, dass wir Stellen offenhalten für den Fall, dass sich jemand in den nächsten Jahren überlegt, er will zurückkommen. Zum einen werden wir dann damit Gefahr laufen, Stellen zu besetzen ohne Person, und damit nicht die Chance haben, sie mit tatsächlichen Köpfen nachzubesetzen. Das heißt, wir würden uns damit selbst schwächen, indem wir halt keine neuen Personen für diese Stellen einsetzen können, im Gegenteil, sie offenlassen und damit Gefahr laufen, dass die Verfahren in der Justiz sich noch weiter verlängern. Und vor diesem Hintergrund ist es ja notwendig, wenn Personen ausscheiden, die Funktionen in Kammern und in anderen Institutionen haben, dass wir diese umgehend neu besetzen und nicht diese Kammern einfach unbesetzt lassen. Alles in allem will ich zusammenfassen: Ich danke der Regierungskoalition für den Gesetzentwurf. Er wird dazu beitragen, dass die Thüringer Justiz weiterhin für einen fairen Rechtsstaat, einen funktionierenden Rechtsstaat und einen unabhängigen Rechtsstaat stehen wird. Aber ich erlaube mir als letzten Satz, dass es natürlich neben den Richterinnen und Richtern und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auch Geschäftsbereiche im nicht richterlichen Bereich gibt, bei denen wir an den Generationswechsel denken müssen, denn ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft läuft am Ende durch viele kleine und große Schrauben, die ineinandergreifen müssen. Und umso wichtiger ist es, dass wir die Justiz auch insgesamt sehen. Ich glaube, da haben wir noch ein bisschen was zu tun. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
