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Janine Merz

SPD 24.06.2026 Sitzungen 8/47

Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungsund versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, jetzt bin ich fast die Letzte an der Reihe und ich glaube, Sie können wahrscheinlich schon mitschreiben oder haben vielleicht mitgeschrieben. Vielleicht können Sie schon ein paar Punkte auswendig. Deswegen versuche ich es ein bisschen einzukürzen, was auch ich mir zu diesem umfangreichen Gesetzentwurf notiert habe, denn es geht genau um diese zwei sehr wichtigen Bausteine: die Umsetzung der Anpassungen zum öffentlichen Dienst, die tariflichen Entwicklungen auf die Beamten umzulegen und tatsächlich die verfassungsrechtliche Alimentation nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil umzusetzen. Das ist ein großer Brocken. Ich will es eingangs sagen: Ich finde es überhaupt nicht misslich, dass die Landesregierung, weil es ein sehr umfangreiches und dickes Gesetz ist, so etwas vorgelegt hat und wir das auf relativ schnellem Weg – wir sind eines der ersten Bundesländer, das so einen Gesetzentwurf vorlegt hat – als Koalitionsfraktionen machen. So geht das einfach ein bisschen schneller. Es ist völlig unangebracht, Herr Mühlmann, dass Sie sich hier über das Bundesverfassungsgerichtsurteil echauffieren. Es ist leider so, dass alle Bundesländer über diese enorme Kehrtwende überrascht waren, die mit diesem Urteil einherging. Thüringen ist da keine Ausnahme. Im Gegenteil, andere Länder trifft es noch viel mehr und finanziell auch härter. Ich will ganz kurz sagen, auch gar nicht noch mal die Zahlen nennen, wir setzen die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst um. Es geht um die Jahre 2026, 2027 und 2028 und zum anderen um die Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation. Dazu gehört zum Beispiel auch die Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung oder die Erhöhung des alimentativen Ergänzungszuschlags, um nur zwei Punkte zu nennen. Es ist eben kein politisches Wunschprogramm, sondern verfassungsrechtlicher Auftrag. Aber, und das gehört auch zur Wahrheit dazu und zu den Folgen der Urteile, für die Länderhaushalte oder für unseren Länderhaushalt ist diese Umsetzung eine enorme Herausforderung. Das wollen wir nicht bestreiten. Dieses Paket kostet alleine 451 Millionen Euro. In ganz Thüringen übernehmen Beamtinnen und Beamte tagtäglich Verantwortung für unser Gemeinwesen. Sie sorgen für Sicherheit, Bildung, Recht und Verwaltung. Und sie dürfen natürlich erwarten, dass der Staat seiner Verantwortung ihnen gegenüber ebenso gerecht wird. Mit der Vorlage dieses Entwurfs hat die Landesregierung einen wichtigen Schritt unternommen, um die tariflichen Entwicklungen und die verfassungsrechtlichen Anforderungen zeitnah eben in dieses Landesrecht über uns Parlamentarier umzusetzen. Während viele andere Bundesländer noch über konkrete Umsetzungen der Tarifeinigung oder des Urteils beraten, liegt also jetzt ein Gesetzentwurf vor, den wir ab jetzt im Haushaltsausschuss dann hoffentlich beraten können, und das ist gut so und verdient auch ein wenig Anerkennung, denn gerade im Wettbewerb um die besten Köpfe steht der öffentliche Dienst zunehmend unter Druck. Die demografische Entwicklung, der Fachkräftemangel und die Konkurrenz eben auch in der Privatwirtschaft stellen Bund, Länder und auch unsere Kommunen vor große Herausforderungen. Gerade deshalb muss sich der öffentliche Dienst mit seinen mehr als 30.000 Beamtinnen und Beamten in Thüringen auf seinen Arbeitgeber verlassen können. Und wer Verantwortung für die öffentliche Sicherheit übernimmt, wer Kinder unterrichtet, Recht spricht, Steuern erhebt oder staatliche Leistungen gewährleistet, muss sich darauf verlassen können, dass seine Arbeit angemessen anerkannt und vergütet wird, und das nun zukünftig nach neuen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts. So richtig und notwendig die Anpassungen bei Besoldung und Versorgung sind, so klar ist zugleich, dass Besoldungspolitik immer einen Ausgleich schaffen muss zwischen den berechtigten Erwartungen der Beschäftigten, den Anforderungen der Verfassung und aber auch, ja, den finanziellen Möglichkeiten des Landeshaushalts. Diesen Ausgleich sucht und findet das vorliegende Gesetz. In diesem Zusammenhang halten wir es auch für sinnvoll, die notwendige Anpassung der Besoldung eben auch mit einer grundsätzlichen Neubetrachtung bestehender dienstrechtlicher Regelungen zu verbinden. Dazu zählen insbesondere Fragen der Arbeitszeit, zusätzlicher freier Tage sowie des Pensionseintritts im Vergleich zu anderen Bundesländern oder dem Bund. Und hier schaffen wir einen Ausgleich mit diesem Vorschlag und – ganz deutlich noch mal gesagt – keine Schlechterstellung gegenüber anderen Ländern, sondern eher einen Angleich daran. Niemand will berechtigte Ansprüche von Beamtinnen und Beamten infrage stellen, dennoch sollten wir gemeinsam im Haushaltsausschuss darüber sprechen, wie wir die bestehenden Regelungen langfristig sinnvoll weiterentwickeln können. Das Ziel sollte dabei sein, moderate, moderne, transparente und bundesweit möglichst einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Anforderungen eines leistungsfähigen öffentlichen Dienstes, der Demografie als auch den Erwartungen an eine nachhaltige Haushaltsführung gerecht werden. Dafür braucht es engagierte Beamtinnen und Beamte ebenso wie verlässliche und tragfähige Rahmenbedingungen für ihren Dienst. Und beides gehört untrennbar zusammen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratung im zuständigen Ausschuss und werbe dafür, den Gesetzentwurf dort eingehend zu beraten und konstruktiv weiterzuentwickeln. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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