Sascha Schlösser
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer! Houston, wir haben ein Problem! Also, Sie merken, ich versuche so ein bisschen panische Grundstimmung zu verbreiten, ohne wieder die Koalition „Panikkoalition“ zu nennen, um das zu vermeiden. Also: Houston, wir haben ein Problem! Die Justiz ist überaltert. Das haben Sie vor einer Woche entdeckt und haben unverzüglich einen Gesetzentwurf gestrickt, der uns – wie gesagt – jetzt seit ungefähr einer Woche vorliegt. Die Justiz ist überaltert und deswegen machen Sie sie jetzt noch ein bisschen älter. Sie wollen Richtern auf Antrag erlauben, freiwillig länger zu arbeiten bis zum Ende des Monats, in dem Sie 70 Jahre alt werden. Der Grund ist absolut nachvollziehbar. Thüringens Justiz verliert in den nächsten Jahren reihenweise erfahrene Richter und Staatsanwälte und Erfahrung lässt sich nicht über Nacht nachbesetzen. Abgesehen von der etwas fragwürdigen Fixierung auf eine Vergreisung der Justiz macht die Brombeerkoalition mit dem Gesetzentwurf auch mal ein ganz kleines bisschen etwas richtig. Aber genau deshalb fällt umso mehr auf, was sie sonst alles falsch machen. Vorweg: Die AfD-Fraktion hat ein großes Interesse an einer funktionierenden Justiz. Wir sind als AfD die besten Kunden der Justiz, auch wenn wir oft – nicht immer, aber oft – eine beklagenswerte Leistung erhalten.
(Heiterkeit BSW)
(Beifall AfD)
Houston, wir haben noch ein Problem. Aus der Zeitung erfahren wir dieser Tage, dass der Richter- und Staatsanwältewahlausschuss de facto nicht mehr beschlussfähig ist – selbst nach dem Gutachten der Koalition. Ihre mühsam gestrickte, juristisch fragwürdige Übergangslösung ist geplatzt. Derzeit können also keine Richter und Staatsanwälte auf Lebenszeit ernannt werden. Die mögliche Wahl eines neuen Richter- und Staatsanwältewahlausschusses torpediert die Koalition seit Monaten. Sie taktieren und finden Ausflüchte, damit sich ihre Kandidaten nicht bei der AfD-Fraktion vorstellen müssen, dabei ist das inzwischen das Normalste auf der Welt.
(Beifall AfD)
Verfassungsrichter haben sich bei uns vorgestellt, sind gewählt worden. Bürgerbeauftragte haben sich bei uns vorgestellt, sind gewählt worden. Behindertenbeauftragte haben sich bei uns vorgestellt, sind gewählt worden. Es gibt überhaupt keinen Grund, hier weiter zu taktieren. Sie machen unabgestimmte und zum Scheitern verurteilte Vorschläge für andere Fraktionen – nämlich für uns – und ziehen mit Regelmäßigkeit Vorschläge zurück oder setzen Wahlen ab. So auch in diesem Plenum. Sie haben die Wahl des Richter- und Staatsanwältewahlausschusses abgesetzt, nicht wir.
(Beifall AfD)
Aus diesem Grund verbitten wir uns auch die Behauptung oder die üble Nachrede, wir würden hier irgendwelche Besetzungen von Wahlausschüssen blockieren. Die Lösung der Koalition heute: den Dienst der Richter bis 70 ermöglichen, aber ein klarer Deckel bei 70 Jahren. Das ist handwerklich sauber gemacht. Warum um Gottes Willen können Sie heute, was Sie vor vier Wochen nicht konnten? Vor vier Wochen ging es hier um die Verfassungsrichter. Damals habe ich genau an dieser Stelle eine absolute Höchstaltersgrenze von 70 Jahren gefordert. Schluss. Aus. Sie haben das abgelehnt. Verfassungswidrig sollte das sein. Was sonst? Darunter tun Sie es nicht. Wenn die AfD etwas vorschlägt, ist es entweder verfassungswidrig oder es verstößt gegen die Menschenwürde.
(Beifall AfD)
Dank Ihrer Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes soll und muss der Verfassungsrichter im Amt bleiben, bis ein Nachfolger gewählt ist. Im Klartext: Verfassungsrichter auf Lebenszeit. Ich hatte das entsprechend kritisiert. Bei den einfachen Richtern ein sauberer Deckel. Bei den Höchstrichtern des Landes geht das nicht. Das versteht kein Thüringer. Oder der Thüringer erkennt es als das was es ist: Doppelmoral.
(Beifall AfD)
Bei den Verfassungsrichtern ging es Ihnen nie um Kontinuität, es ging darum, vermeintlich genehme Richter an ihrem Richterstuhl festzuzurren. Denn die saubere Lösung liegt heute auf dem Tisch. Sie kennen und können sie. Sie wollen sie nur dort nicht, wo das politische Pflaster etwas heißer ist. In Ihrem uns nur als Vorabdruck vorliegenden Gesetzentwurf steht unter „C. Alternativen: Keine.“ Da kann ich Ihnen nur sagen: Es gibt immer eine Alternative. Uns. Entlasten Sie die Staatsanwaltschaften von den Meinungsdelikten, hören Sie auf, die Thüringer zu verfolgen, und ermuntern Sie nicht Zensurunternehmen wie HateAid, indem Sie ihnen die Gerichtskosten erlassen, wenn sie gegen Thüringer aufgrund von Meinungsäußerungen vorgehen. Es gibt also immer eine Alternative. Wir sind wie niemand sonst – ich hatte es gesagt – an einer funktionierenden Justiz interessiert. Ob wir uns mit einem Sonderplenum zu einer Zustimmung ohne Beratung zwingen lassen, halte ich aber für fraglich.
(Beifall AfD)
Wir leiden nicht unter dem Stockholm-Syndrom und wir machen uns nicht zum Opfer Ihrer Panik. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
