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Dorothea Marx

SPD 24.06.2026 Sitzungen 8/47

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Hintergrund ist, dass die Justiz in Thüringen vor einem Generationenwechsel steht. Aufgrund der historischen Umstände wurden in der Thüringer Justiz in den 90er-Jahren zahlreiche neue Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eingestellt und diese gehen jetzt und in den nächsten Jahren in den Ruhestand, was die Justiz vor eine große Herausforderung stellt. Es sind tatsächlich 45 Prozent der derzeit amtierenden Richterinnen und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die in den Thüringer Gerichten und Staatsanwaltschaften in den nächsten zehn Jahren ausscheiden werden, also fast die Hälfte. Der hier eingebrachte Gesetzentwurf, der vorsieht, dass Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf Antrag länger arbeiten dürfen, kann natürlich dieses Problem allein nicht beheben. Es kann aber einen Teil dazu beitragen, dass die Thüringer Justiz auch in der schwierigen Übergangsphase, in der sie sich gerade befindet, nicht an Stärke oder Qualität einbüßt. Durch die neu geschaffene befristete Option für Richterinnen und Richter über das 67. Lebensjahr hinaus, nämlich bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres, freiwillig ihre Dienstzeit zu verlängern, bleiben erfahrene Richterinnen und Richter der Justiz als wertvolle Ressource erhalten. Das kann auch dazu dienen, dass der Generationenumschwung nicht quer durch die Bank auf einmal erfolgt und wir dann wieder nach weiteren 30, 40 Jahren das Problem von vorn hätten. Der Fokus muss selbstverständlich aber auch weiterhin auf der Nachwuchsgewinnung liegen, bei der es in den letzten Jahren auch beachtliche Erfolge zu verzeichnen gibt. Im Jahr 2025 wurden in Thüringen insgesamt 100 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare eingestellt, so viele wie seit 2013 nicht mehr. Seit dem Jahr 2023 steigen die Bewerberzahlen für das Rechtsreferendariat in Thüringen stetig. In Thüringen gab und gibt es derzeit keine Wartezeit für das Referendariat, das heißt, alle Bewerberinnen und Bewerber können berücksichtigt werden. Bewerberinnen und Bewerber setzen sich in der Regel sehr intensiv mit den Ausbildungsbedingungen in den einzelnen Bundesländern auseinander, bevor sie sich entscheiden, wo sie sich bewerben. Auf den Internetseiten der jeweiligen Ministerien und auf verschiedenen Fachportalen können sich angehende Referendare bundesweit über Ausbildungsabläufe, Examensstatistiken und Ähnliches informieren. Das Rechtsreferendariat wird nämlich in jedem Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Genau hier können und müssen wir weiter ansetzen. Ein großer Vorteil von Thüringen ist, dass wir aufgrund unserer überschaubaren Größen und mit der geringeren Einwohnerzahl im Vergleich zu den riesigen Referendariatsjahrgängen zum Beispiel in Bayern oder Nordrhein-Westfalen eine individuell gute und bessere Betreuung in der Ausbildung gewährleisten können. Das hat dazu geführt, dass wir sehr attraktiv geworden sind. Aber nicht nur das, wir haben auch eine attraktive Referendarvergütung. Sie liegt in Thüringen im oberen Drittel des aktuellen Ländervergleichs und beträgt derzeit monatlich 1.782,92 Euro – durchaus beachtlich, wenn ich an meine Jugendzeit zurückdenke, als ich das Referendariat machen durfte. Thüringen ist eines von nur vier Bundesländern, in denen Referendarinnen und Referendare sich entscheiden können, den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder im Beamtenverhältnis auf Widerruf abzuleisten. Die Verbeamtung führt dann zu einem wesentlich höheren Nettoeinkommen. Außerdem ist es in Thüringen seit 2022 möglich, die zweite juristische Staatsprüfung in elektronischer Form an bereitgestellten Laptops anzufertigen. Bei der proaktiven Nachwuchsgewinnung ist Thüringen sehr attraktiv. Dennoch wollen wir sehr gern, wenn ein erfahrener Richter, eine erfahrene Richterin noch ein paar Jahre länger arbeiten möchte und weiterhin seinen Beitrag zum Funktionieren unseres Rechtsstaats leisten will, ihm oder ihr das dann ermöglichen. Jüngere Kolleginnen und Kollegen können von dem enormen Wissen und Erfahrungsschatz ihrer älteren Kollegen profitieren und personelle Engpässe können überbrückt werden. Aufgrund der Befristung der Möglichkeit der freiwilligen Dienstzeitverlängerung, die in dem Gesetz vorgesehen ist, besteht auch nicht die Gefahr, dass jüngeren Richterinnen und Richtern der Weg zur Beförderung verbaut wird oder dergleichen. Zwar mag es sein, dass nur bei einer Minderheit das Interesse bestehen könnte, länger zu arbeiten. Aber jeder, der es dann gern möchte, ist sicherlich ein Gewinn für die Justiz. Fazit: Der heute eingebrachte Gesetzentwurf ist einer von mehreren guten Bausteinen, um das Gelingen des Generationenwechsels in der Thüringer Justiz sicherzustellen. Wir freuen uns, ihn als solchen möglichst bald und hoffentlich dann auch gemeinsam mit Ihnen mehrheitlich auf den Weg bringen zu können. Herzlichen Dank. (Beifall SPD)

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