Sascha Bilay
Frage des Abgeordneten Bilay (Die Linke)
Vielen Dank. Ich habe eine Frage an die Finanzministerin. Frau Ministerin, auf Bundesebene wird gerade über ein Länder- und Kommunalentlastungsgesetz diskutiert. Es soll vorsehen, dass insbesondere die westdeutschen Flächenländer mit hohen kommunalen Altschulden finanziell vom Bund entlastet werden. Beispielsweise kann danach Nordrhein-Westfalen mit über 164 Millionen Euro rechnen. Weil die Thüringer Kommunen und die ostdeutschen Kommunen traditionell über fast keine Altschulden verfügen, würde das zu einer deutlichen Benachteiligung der ostdeutschen Flächenländer führen. Thüringen könnte demnach also nur mit rund 110.000 Euro rechnen. Sie haben dazu im Bundesrat eine ablehnende Stellungnahme abgegeben für das Land Thüringen. Dieses Gesetz der Bundesregierung soll morgen im Bundestag beraten werden. Zwischenzeitlich hat Bremen, weil die Stadtstaaten gar nichts kriegen sollen, angekündigt, sollte das Gesetz beschlossen werden, dazu eine Verfassungsklage anzustrengen. Meine Frage an Sie ist: Da Sie sich im Bundesrat ablehnend dazu ausgesprochen haben, ob und inwieweit Thüringen das Bundesland Bremen in einer solchen Klage unterstützen würde – also ja, nein, vielleicht – und mit welcher Begründung. Herzlichen Dank für diese Frage. Wir wissen miteinander, dass an dieser Stelle im Besonderen bei der Frage der Entlastung der Kommunen unser gemeinsames Herz schlägt. Das Vorgehen der Bundesregierung ist aus meiner Sicht hier in vielerlei Hinsicht tatsächlich ein Taschenspielertrick. Man nennt das Gesetz ein Entlastungsgesetz. Was bedeutet es? Es gibt eine Entlastung in Höhe von ca. 1 Milliarde, die die Länder für die Kommunen kriegen sollen. Wie hoch sind die kommunalen Kredite im Moment? Bei knapp 200 Milliarden. Das Missverhältnis von 1 Milliarde zu knapp 200 Milliarden sieht ein Blinder mit Krückstock – nein, das darf man nicht mehr sagen –, kann man sehr leicht erkennen. Dieses Missverhältnis ist augenscheinlich. Dementsprechend will ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass das einer der wichtigen Punkte war, den wir zu unserer Ablehnung auch mit begründet haben. Das Zweite ist, das Gesetz ist ungerecht. Es ist in der Verteilung ungerecht. Ich finde genauso, das habe ich in meiner Rede im Bundesrat auch gesagt, ungerecht, dass das Land Bremen, was im Übrigen auch einen relativ hohen Verschuldungsgrad hat, gar nichts kriegt und komplett leer ausgeht. Das kann einem auch keiner logisch erklären. Das ist nicht vernünftig. Und ungerecht ist genauso, dass der Osten leer ausgeht, nahezu leer ausgeht. Sie haben die Entlastung entsprechend noch mal genannt. Der zweite Teil der Medaille ist eine höhere Entlastung im sogenannten AAÜG, also in dem Gesetz, in dem der Osten verantwortlich dafür ist, Renten aus DDR-Zeiten, Zusatzversicherungssysteme aus DDR-Zeiten zu finanzieren. Das sind inzwischen über 73 Milliarden Euro, die Ostländer für diese Rentensysteme finanzieren mussten, für die sie nicht zuständig sind. Weder sind wir in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt Rechtsnachfolger der DDR und haben daher schon keine entsprechende Zuständigkeit, noch sind wir zuständig für das Rentensystem. Und deswegen ist alleine dieses System, was aus dem Einigungsvertrag resultierte, dass die Bundesländer diese Belastung selber tragen, zutiefst ungerecht. Mit dem Entlastungsgesetz ist eine kleine Entlastung vorgesehen, die dazu auch noch zeitlich befristet ist. Auch das finden wir falsch, dass sie zeitlich befristet ist und dass sie eben nicht in ausreichender Höhe entsprechend bezahlt wird. Das führt dazu, dass wir vielerlei Kritik an dem derzeitigen Entlastungsgesetz haben, also an der Frage, der Osten ist nicht ausreichend entlastet, das AAÜG ist nicht ausreichend entsprechend wieder geradegezogen, die Verwerfung innerhalb der kommunalen Entlastungen in der Frage der Höhe, der klassische Tropfen auf den heißen Stein ist nicht ausreichend. Deswegen haben wir unsere Bedenken deutlich gemacht. Der Bundesrat hat die erste Lesung gemacht. Es wird jetzt in den Ausschüssen weiterberaten. Nach dem jetzigen Stand würden wir dem Gesetz in der jetzigen Form, auch wenn es eine Entlastung für Thüringen bedeutet eben über die höhere Quote bei den Ostrenten, also beim AAÜG bedeutet es natürlich eine Entlastung, aber nach dem jetzigen Stand würden wir aller Voraussicht nach nicht zustimmen. Ob wir einer Klage beitreten, die andere Bundesländer einreichen, kann ich im Moment nicht sagen. Dazu haben wir uns in der Landesregierung überhaupt noch nicht verständigt. Dazu haben wir uns auch auf fachlicher Ebene noch nicht verständigt. Ich gehe davon aus, dass das auch in den nächsten zwei Tagen bei der Finanzministerkonferenz relativ ausführlich beraten wird. Wir werden im Saarland uns auch an dieser Stelle die Köpfe zusammenstecken und im Sinne der Länder ganz sicher eine gute Stellungnahme finden.
