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Dr. Thadäus Rudolf König

24.06.2026 Sitzungen 8/47

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann würde ich sagen, dass wir die Änderungswünsche in der eingegangenen Reihenfolge abstimmen. Wir kommen zunächst zu dem Antrag, Tagesordnungspunkt 9, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz, Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/3726, in zweiter Beratung am Freitag aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW und SPD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen AfD und die Linke. Jetzt müssten wir durchzählen aufgrund der Anwesenheit. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was ist denn das jetzt wieder für ein peinlicher Move am Anfang!) Also, ich bitte noch mal um das Handzeichen, wer für den Antrag ist. Das sind (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Eine Blamage!) 41 Jastimmen. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind 42. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Beantragung, den Tagesordnungspunkt 29 zu vertagen. Das ist der Tagesordnungspunkt „Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission“, hier die mündliche Berichterstattung durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen die Vertagung? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion der AfD damit mehrheitlich verschoben auf die nächste Plenarsitzung. Dann kommen wir zu dem Antrag, Tagesordnungspunkt 30 direkt nach der Regierungsbefragung aufzurufen. Also anders, als ich angekündigt habe, die Tagesordnungspunkte 8 und 9 nach der Regierungsbefragung aufzurufen, soll nun der Tagesordnungspunkt 30 nach der Regierungsbefragung aufgerufen werden. Das ist der Einspruch gegen einen Ordnungsruf gemäß § 37 Abs. 7 Satz 1 der Geschäftsordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Landtags. Ich frage trotzdem: Gibt es Enthaltungen? Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit werden wir Tagesordnungspunkt 30 direkt nach der Regierungsbefragung aufrufen. Und dann gibt es noch den Antrag aus der AfD-Fraktion, den Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2025, Unterrichtung durch den Präsidenten des Landtags, also Tagesordnungspunkt 28, als letzten Punkt am Freitag aufzurufen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und der SPD. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wird der Tagesordnungspunkt 28 am Freitag als letzter Tagesordnungspunkt aufgerufen. Gibt es weitere Wortmeldungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Wogawa.

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