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Tilo Kummer

24.06.2026 Sitzungen 8/47

Frage der Abgeordneten Jary (CDU)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete, für die Frage. Sie gehen auf den Ausgleich von Wildschäden ein. Da muss man unterscheiden, Wildschäden, die vom Wolf verursacht werden – ich sage mal, Wolfsrisse –, werden nicht über Wildschäden reguliert. Wolfsrisse erstattet das Land. Da gibt es die entsprechende Entschädigungsregelung, wenn ein Wolfsriss festgestellt wurde, wo dann das Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum eine Wertbegutachtung vornimmt und dann entsprechend den Wert des Tieres erstattet, wenn es denn ein nachgewiesener Wolfsriss war, der gleichzeitig bei einem sicherem Herdenschutz stattgefunden haben muss. Wobei man dazu sagen muss, sicherer Herdenschutz ist nur im Bereich der Schaf- und Ziegenhaltung und bei Gehegewild definiert, nicht definiert ist er für Rinder und Pferde. Leider haben sich die Wölfe in Thüringen angewöhnt, zunehmend Rinder und Pferde zu reißen, sodass wir also hier alle Schäden erstatten, wo der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Der zweite Bereich ist die Frage der Regulierung von Wildschäden. Da geht meines Wissens nach Mecklenburg-Vorpommern bundesweit einen ziemlich einsamen Weg. Ich bin der Auffassung, dass der Weg, den wir in Thüringen gehen, der einfachere ist. Jagd ist ja ein Grundrecht, also an das Grundeigentum gebunden. Da nicht jeder Grundstückseigentümer seine Fläche bejagen kann – das durchschnittliche Grundeigentum in Thüringen allein im Wald liegt bei 1 Hektar, darauf kann kein Stück Rotwild sinnvoll leben –, müssen dementsprechend Jagdgenossenschaften gebildet werden. Ab 75 Hektar eigener Grundstücksgröße kann man auch einen eigenen Jagdbezirk bilden. Diese Jagdgenossenschaften übernehmen quasi das Risiko des Wildschadenausgleichs gegenüber den Bewirtschaftern der landwirtschaftlichen Nutzfläche oder auch gegenüber den Waldbesitzern und geben das vertraglich an den Jäger, also den Jagdpächter, weiter. Ich finde das sachgerecht, denn der Jagdpächter hat es am Ende ja auch in der Hand, dafür zu sorgen, dass der Wildschaden gar nicht erst entsteht. Und vor dem Hintergrund sind die Regelungen, die da im Regelfall auch über Pachtverträge miteinander geschlossen werden, die das Risiko des Jagdpächters auch ein Stück weit begrenzen, in Thüringen sachgerecht. Ich kenne keine aktuelle Problemlage, wo dieses Thema intensiver diskutiert wurde. Ich weiß, wir hatten in der Vergangenheit auch schon mal Wildschadenerstattungsforderungen von Landwirtschaftsbetrieben in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Aktuell sind mir solche Probleme nicht bekannt. Wie gesagt, man kann das Risiko für den Pächter dort auch ein Stückchen abmildern durch die entsprechenden Jagdpachtverträge.

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