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Sascha Schlösser

AfD 24.06.2026 Sitzungen 8/47

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Herr Kästner, Sie müssen – oder Sie sollten, das ist nur eine Anregung – vielleicht ein bisschen vorsichtiger sein, was Sie Leuten an den Kopf werfen. Bisher haben Sie das schon mehrfach gemacht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Sagt der Richtige!) Mir fehlte immer die Zeit, um Ihnen noch zu antworten. Heute habe ich die Zeit, 5 Minuten. Frau Große-Röthig hat das schon richtig dargestellt. Die erste Tagesordnung dieser Plenarsitzung enthielt den Tagesordnungspunkt, aber es war keine Drucksache hinterlegt. Und dummerweise tragen die Drucksachen ein Datum. Niemand kann eine Drucksache seit Wochen kennen, die das Datum 17. Juni hat. Ich nicht. Es war so, dass wir natürlich nicht untätig geblieben sind, weil wir diese Ankündigung, keine Drucksache hatten. Wir waren davon ausgegangen, dass die vielleicht schon irgendwo im sogenannten prälegislativen Verfahren war, haben sie dort nicht finden können, haben die Landtagsverwaltung angefragt. Die Landtagsverwaltung hat sie auch nicht finden können. Wir haben sie erst zu dem Zeitpunkt zur Kenntnis nehmen können, als sie im System eingepflegt war. Also uns so darzustellen, als wären wir zu doof, Drucksachen zu googeln, ist eine Frechheit. Herr Schard, die 70 Jahre stehen doch gar nicht in der Diskussion. Die haben wir bei den Verfassungsrichtern vorgeschlagen, dass das verfassungsmäßig ist und das eine Lösung ist, die man diskutieren kann. Das stammt von uns. Sie stellen hier aber etwas auf den Kopf, und zwar: Ein Verfassungsrichter, das ist ein höchstes staatliches Amt. Das muss viel stärker an das Demokratieprinzip gekoppelt sein – das heißt, das muss endlich sein – als ein Richter, den wir sowieso auf Lebenszeit ernennen. Sie vertauschen einfach die Prämissen. Dann haben Sie gesagt, wir würden keine Vorschläge für den Richter- und Staatsanwältewahlausschuss machen. Das brauchen wir zum Teil auch gar nicht, weil ich das einzige ordentliche Mitglied dieses neuen Richter- und Staatsanwältewahlausschusses bin. Ich bin also gewählt, wir haben Stellvertreter. Es ginge allenfalls darum, Stefan Möller zu ersetzen, der in den Bundestag gegangen ist, und den Vorschlag werden wir zu gegebener Zeit natürlich bringen. Wie gesagt, überlegen Sie sich gut, ob Sie hier ein Sonderplenum erzwingen wollen. Ich halte das nicht für den richtigen Weg. Im Gegenteil, ich beantrage die Überweisung an den Justizausschuss. (Beifall AfD)

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