Lena Saniye Güngör
Frage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Minister Kummer, Arbeitsschutz bei Hitze ist keine freiwillige Fürsorgemaßnahme, sondern geltendes Recht. Wie stellt die Landesregierung angesichts der derzeitigen und der weiterhin prognostizierten Temperaturen sicher, dass in Landesbehörden und landesnahen Bereichen mit schwerer Außenarbeit, etwa bei ThüringenForst, die bestehenden Pflichten zu Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Getränkeversorgung, Entwärmungsphasen, Arbeitszeitverlagerung und gegebenenfalls Unterbrechung gefährdender Tätigkeiten tatsächlich eingehalten werden?
