68. Sitzung (WP20)
27.09.2024 · 120 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (15)SPD (15)FDP (10)GRÜNE (10)SSW (10)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle sehr herzlich. Leider können wir nicht vollzählig sein, weil einige Kolleginnen und Kollegen weiterhin erkrankt sind. Es sind dies die Abgeordnete Uta Wentzel von der CDU-Fraktion, die Abgeordnete Anna Langsch von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordnete Birgit Herdejürgen von der SPD-Fraktion und die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering von der SSW-Fraktion. – Wir wünschen gute Besserung! (Beifall) Ebenfalls entschuldigt für die heutige Sitzung ist Ministerin Dr. Silke Schneider. Wegen auswärtiger Verpflichtungen abwesend sind heute von der Landesregierung Ministerpräsident Daniel Günther, Ministerin Dr. Sabine SütterlinWaack und Ministerin Aminata Touré. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben sich der Abgeordnete Tobias Koch für heute Nachmittag und die Abgeordnete Eka von Kalben für heute ab 11 Uhr entschuldigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam als Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Goethe-Gemeinschaftsschule Kiel. – Herzlich willkommen! (Beifall) Dann sehe ich Marc Lemmermann vom Reservistenverband und Fregattenkapitän Martin. – Ebenfalls herzlich willkommen! (Beifall) Dann wollen wir auch einsteigen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 30 auf: Anerkennung und Respekt für die Veteraninnen und Veteranen – Den nationalen Veteranentag auch auf Landesebene gebührend begehen Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW Drucksache 20/2480 (neu) – 2. Fassung (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die FDPFraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Soldatinnen und Soldaten unserer Bundeswehr leisten einen unschätzbaren Dienst für unser Land, der großen Respekt verdient. Mit der Bereitschaft, im Zweifel die eigene Gesundheit oder sogar das eigene Leben zu riskieren, sichern sie den Frieden und verteidigen die Freiheit unseres Landes und des Bündnisgebietes. Im Namen meiner Fraktion spreche ich allen Soldatinnen und Soldaten sowie ihren Angehörigen unseren aufrichtigen Dank und unsere Anerkennung für diesen Dienst aus. (Beifall ganzes Haus) Ihr Dienst für unser Land – das gilt übrigens auch für den Dienst in der Reserve – war seit Jahrzehnten nicht mehr so wichtig wie derzeit, geht aber oft auch mit einigen Belastungen einher. Dazu gehören einerseits persönliche Entbehrungen, die gerade mit Blick auf die Familien oft herausfordernd sind. Andererseits haben einige Veteranen nach ihren Einsätzen auch mit körperlichen oder mentalen Belastungen zu kämpfen. Dafür muss in der Öffentlichkeit ein größeres Bewusstsein geschaffen werden. Die Invictus-Games, die im vergangenen Jahr auch in Deutschland – in Düsseldorf – stattfanden, sind hierfür ein gutes Beispiel und eine, wie ich finde, großartige internationale Initiative. Es braucht eben eine angemessene Unterstützung, wenn Veteranen zum Beispiel unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leiden. Die große Einsatzbereitschaft unserer Veteraninnen und Veteranen sollte in Zukunft bundesweit angemessen gewürdigt werden. Verglichen mit vielen unserer Bündnispartner haben wir in Deutschland mit unserer Veteranenkultur hierbei jedoch einen gewissen Nachholbedarf. Dies ist angesichts unserer Geschichte ja auch nicht verwunderlich. Das wollen und werden wir heute nicht vergessen. Es war dennoch die absolut richtige Entscheidung, dass der Deutsche Bundestag am 25. April 2024 beschlossen hat, nun auch in Deutschland einen nationalen Veteranentag einzuführen. Der Antrag dazu kam übrigens von Union, SPD, Grünen und FDP gemeinsam, also aus der breiten Mitte des Parlaments heraus. Der Bundestag hat mit seinem Beschluss auch die Länder und Kommunen aufgefordert, sich in geeigneter Weise an der Durchführung des Veteranentages zu beteiligen. Wir wollen mit unserem heutigen Antrag dazu beitragen, dass der neue Veteranentag auch in Schleswig-Holstein von Beginn an in angemessener Form begleitet und unterstützt wird. (Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Unser Bundesland ist mit der Bundeswehr in besonderer Weise verbunden. Wir haben hier zum Glück auch noch immer einen breiten demokratischen Grundkonsens mit Blick auf unsere Parlamentsarmee, was sich heute auch dadurch zeigt, dass aus unserem FDP-Antrag mittlerweile ein internationaler – – interfraktioneller Antrag geworden ist. (Heiterkeit – Lars Harms [SSW]: International stimmt auch!) – Das kommt als Nächstes. (Heiterkeit) Es ist ein interfraktioneller Antrag geworden, dem sich alle Fraktionen angeschlossen haben. Vielen Dank an alle Beteiligten für dieses Zeichen! (Beifall ganzes Haus) Der Landtag steht über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg hinter den Veteranen der Bundeswehr. Ich denke, dies ist gerade aktuell ein sehr gutes und wichtiges Zeichen in Richtung unserer Bundeswehr und der gesamten Gesellschaft. Im Zusammenhang mit der Zeitenwende wird allzu oft vor allem über die – aus unserer Sicht: dringend erforderliche – bessere Ausstattung und Ausrüstung der Bundeswehr gesprochen. Die Zeitenwende muss sich aber auch in unserer Gesellschaft widerspiegeln. Wir wollen deshalb, dass der nationale Veteranentag ab dem nächsten Jahr von der Landesregierung, dem Landtag und dem Landeskommando der Bundeswehr sowie den entsprechenden Verbänden mit einer geeigneten öffentlichen Veranstaltung auch hier in Schleswig-Holstein begangen und gewürdigt wird. Dafür soll rechtzeitig ein sinnvolles Konzept erstellt werden. Aber Anerkennung und Wertschätzung sollten sich nicht nur auf einen einzelnen Tag konzentrieren. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass Jugendoffiziere bei ihren Besuchen in Schulen künftig auch von einsatzerfahrenen und entsprechend vorbereiteten Veteraninnen und Veteranen begleitet werden können, damit Schülerinnen und Schüler aus erster (Christopher Vogt) Hand erfahren, was es heißt, unserem Land auch militärisch zu dienen. Wir können uns außerdem – nach dänischem Vorbild – Veteranenkoordinatoren in den Kommunen vorstellen. In Dänemark ist es ein erfolgreiches Modell. Wir bitten die Landesregierung, darüber, wie es genau realisiert werden könnte, zeitnah in Gespräche mit den Kommunen einzutreten. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und für die gute Zusammenarbeit bei diesem wichtigen Thema! (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Rasmus Vöge das Wort.
Rasmus Vöge CDU
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginne und Kollegen! Vorweg geht mein Dank an die Fraktion der FDP für die Initiierung dieses Antrags zum Veteranentag. Mein zweiter Dank geht an alle Fraktionen dieses Hauses, dass wir diesen Antrag gemeinsam einbringen können. Das ist ein starkes Zeichen der Geschlossenheit des Schleswig-Holsteinischen Landtags, der damit einmal mehr seine Unterstützung und seine Solidarität mit den Soldatinnen und Soldaten sowie allen Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien ausdrückt. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Der Deutsche Bundestag hat am 25. April dieses Jahres mit den Stimmen von Union und Ampelkoalition die Einführung eines nationalen Veteranentages beschlossen. Immer am 15. Juni eines jeden Jahres soll die Bundesrepublik Deutschland den Frauen und Männern danken, die ihren aktiven Dienst in der Bundeswehr oder der Reserve leisten oder geleistet haben. Meine Damen und Herren, seit Gründung der Bundeswehr haben mehr als 10 Millionen Soldatinnen und Soldaten in unseren Streitkräften gedient und ihren Dienst als Bürger in Uniform absolviert. Das Leitbild des Bürgers in Uniform verdeutlicht einmal mehr das Selbstverständnis der Bundeswehr als Armee unseres demokratischen Deutschlands. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt SPD) Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen ganz besonderen Dienst für den Frieden und für die Freiheit des deutschen Volkes, wofür sie auch bereit sind, ihr Leben zu geben. Eingebettet in die Verteidigungsstruktur des Nordatlantischen Bündnisses, garantiert uns das hier seit dem Beitritt – das kann man in diesen Zeiten, in denen wir ständig von Populismus und anderen Dingen in der Öffentlichkeit lesen – der Bundesrepublik Deutschland 1955 in die NATO einen Jahrzehnte währenden Frieden. (Beifall ganzes Haus) Der Auftrag der Bundeswehr hat sich dabei von der Landes- und Bündnisverteidigung in Zeiten der Blockkonfrontationen in Europa zur Einsatzarmee in internationalen Krisen mit Auslandseinsätzen in mittlerweile über 50 Ländern auf der ganzen Welt gewandelt. Nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der erneuten Gefährdung des Friedens in Europa durch den russischen Imperialismus steht jetzt wieder die Verteidigung unserer Freiheit in Europa im Vordergrund aller strategischer Planungen. Warum soll es jetzt einen Veteranentag geben? Schleswig-Holstein hat traditionell eine besonders enge Bindung an die Bundeswehr; während des Kalten Krieges hatten wir die größte Truppenkonzentration in der ganzen NATO. Diese Verbundenheit besteht bis heute im ganzen Land. Insbesondere besteht sie in den Standortkommunen und im Besonderen mit der Patenschaft des Landtags für die Gorch Fock auch zu uns Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages fort. Der Deutsche Bundestag fordert mit seinem Antrag die Länder auf, sich an der Durchführung des Veteranentags in geeigneter Weise zu beteiligen. Dem kommen wir jetzt – ich betone das gerne – aus voller Überzeugung und verbunden mit Dankbarkeit und Respekt gegenüber unseren Soldaten nach. (Beifall ganzes Haus) Die Bundeswehr steht mitten in der Gesellschaft, sie kommt aus der Gesellschaft, und sie ist Teil unserer Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir, dass die Jugendoffiziere künftig bei ihren Einsätzen von geschulten Veteranen begleitet werden können. Apropos Verankerung in der Gesellschaft: Erlauben Sie mir einen Einschub. Ich persönlich begrüße die Diskussion und die Beschlusslage in meiner Partei für die Wiedereinführung der Wehrpflicht und gegebenenfalls eine spätere Umwandlung in eine allgemeine Dienstpflicht. (Beifall CDU – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) (Rasmus Vöge) Insbesondere die Wehrpflicht hat aus meiner Sicht zu einer großen Verankerung der Bundeswehr in der Gesellschaft beigetragen und aus den Erfahrungen unserer Geschichte einen Staat im Staate verhindert; viele Wehrpflichtige haben sich dazu entschieden, Zeit- und Berufssoldaten zu werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir die Wehrpflicht zur Stärkung unserer Verteidigungsfähigkeit brauchen. Ich wünsche mir auch, dass wir nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr zu Veränderungen kommen. (Zuruf Beate Raudies [SPD] – Weitere Zurufe) – Ende des Einschubs, liebe Kolleginnen und Kollegen. – Die CDU-Fraktion freut sich auf den Veteranentag 2025 in Schleswig-Holstein. Außerdem freuen wir uns über die Unterstützung unserer Soldatinnen und Soldaten durch alle Fraktionen dieses Hohen Hauses. Das ist ein gutes Zeichen für die Bundeswehr in Zeiten, in denen wir auch durch populistische Argumentationen bedroht sind, indem gesagt wird, die NATO rüste auf und bedrohe den Frieden. Meine Damen und Herren, dem müssen wir uns entgegenstellen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Auch dazu dient der Veteranentag 2025 in Schleswig-Holstein. – Vielen Dank für die große Unterstützung im Schleswig-Holsteinischen Landtag. (Lebhafter Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und Dr. Kai Dolgner [SPD])
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnet Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über einen Antrag, der nicht nur politisch von großer Bedeutung ist, sondern der für mich eine persönliche Dimension hat. Das Bild der Bundeswehr hat sich verändert. Die Aufgaben haben sich verändert. Wir sind von einer Armee im Kalten Krieg über eine Blauhelmtruppe, deren Einsätze richtig und wichtig waren – wir haben es gerade gehört –, hin zu einer alten/neuen brisanten Aufgabe für die Bundeswehr gekommen. Diese Aufgabe ist, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im westlichen Bündnis mit der veränderten Bedrohungslage sicherzustellen. Wie inzwischen einige von Ihnen wissen, habe ich meinen Wehrdienst bei der Marine abgeleistet; die Erfahrungen, die ich dort gemacht habe, prägen mich bis heute. Ich weiß deshalb aus erster Hand, wie wichtig die Bundeswehr für unser Land gerade in den Zeiten ist, in denen sich die Sicherheitslage in Europa und in der Welt verändert hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP]) Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Frieden, Freiheit und Sicherheit. Doch dieser Dienst ist kein einfacher Dienst, denn er erfordert nicht nur körperliche und psychische Stärke, sondern oft persönliche Entbehrungen und die Bereitschaft, sich im In- und Ausland in gefährliche Situationen zu begeben. Wir wollen aber nicht nur die aktiven Soldatinnen und Soldaten wertschätzen, die sich als Einsatzveteranen verstehen, sondern auch die Veteraninnen und Veteranen, die ihren Dienst bereits geleistet haben und oftmals als Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen. Es ist absolut richtig und notwendig, dass wir diese Menschen nicht vergessen, sondern ihren Einsatz mit einem nationalen Veteranentag am 15. Juni 2025 das erste Mal und danach jährlich ehren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um eines zu Beginn festzuhalten: Ich möchte diesen Tag nicht als einen weiteren Tag der Bundeswehr oder den Versuch verstanden wissen, eine neue militärische Tradition zu begründen. Es geht bei diesem Tag auch nicht nur um Respekt und Dankbarkeit. Der Veteranentag soll vielmehr das Bewusstsein der Gesellschaft für die enormen Belastungen schärfen, denen unsere Soldatinnen und Soldaten ausgesetzt sind und die sie nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oftmals mitnehmen. Wer schon einmal an dem entsprechenden Tag teilgenommen hat, an dem die Angehörigen im Landtag zu Gast sind, weiß, dass wir auch den Partnerinnen und Partner und Familien unsere Unterstützung und unseren Respekt entgegenbringen müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW) In einer Welt, die zunehmend unsicherer wird, hat die Fähigkeit zur Verteidigung eine ganz neue (Dirk Kock-Rohwer) Dringlichkeit erhalten. Als Gesellschaft müssen wir diese Realität anerkennen und diejenigen unterstützen, die für unsere Sicherheit sorgen. Bei einem Veteranentag, der ein Tag aus der Mitte der Gesellschaft ist und bei dem das Zuhören und der Dialog im Mittelpunkt stehen sollen, kann das gelingen. Allerdings muss auch hier der Dialog geführt werden, wie wir Frieden wiederherstellen und wie wir den Frieden sichern können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Ich möchte ein Beispiel aus dem Antrag hervorheben, das mir besonders am Herzen liegt, nämlich die Stärkung der politischen Bildung in unseren Schulen. Jugendoffiziere und geschulte Veteraninnen und Veteranen, die in Krisengebieten im Einsatz waren, können den Schülerinnen und Schülern wertvolle Einblicke in die Realität des Soldatendienstes und damit in unsere Welt geben. Solche Gespräche tragen dazu bei, das Verständnis für die verschiedenen Herausforderungen zu vertiefen, vor denen unsere Soldatinnen und Soldaten und wir als Gesellschaft stehen. Das beinhaltet wiederum die Diskussion, wie wir den Frieden nicht nur bei uns sichern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Dr. Kai Dolgner [SPD]) Genauso wichtig ist es, dass wir auf der Landesund auf der Kreisebene eine konkrete Unterstützung für unsere Veteraninnen und Veteranen anbieten. Hier könnte uns das dänische Modell mit den Veteranenkoordinatoren ein wertvoller Wegweiser sein. Ich denke, dass wir von unseren SSW-Kollegen gleich erläutert bekommen, wie das funktioniert. Es steht außer Frage, dass sich der Dienst in der Bundeswehr gewandelt hat. Die Zeiten, in denen der militärische Einsatz in Europa als fernes, unwahrscheinliches Szenario erschien, sind vorbei. Heute erleben wir eine Welt, in der Verteidigungsbereitschaft und Bündnissolidarität wieder im Mittelpunkt stehen. Das bedeutet, dass wir uns neu mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir den Veteraninnen und Veteranen, die unser Land, unsere Werte und unsere Demokratie verteidigen, den verdienten Respekt und die verdiente Anerkennung zukommen lassen. Wir stimmen diesem Antrag daher zu. Ich bin fest davon überzeugt, dass dieser Antrag einen wichtigen Schritt darstellt, um die Bindung zwischen der Gesellschaft und der Bundeswehr zu stärken und zugleich die einzelnen Soldatinnen und den einzelnen Soldaten in Schleswig-Holstein und darüber hinaus im Blick zu behalten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Dienst in der Bundeswehr die Anerkennung erhält, die er verdient. – Vielen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Kai Dolgner das Wort.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man mit Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten spricht, erkennt man, dass diese häufig den Eindruck haben, als schäme sich die Gesellschaft ihrer. Einige berichten von einer offenen Ablehnung oder gar von Übergriffen. Die Umfragen zeigen aber ein anderes Bild. Tatsächlich ist es nur eine kleine, dafür aber sehr lautstarke Minderheit, die alles Militärische mit entsprechender medialer Aufmerksamkeit radikal ablehnt. Eigentlich erhalten Soldatinnen und Soldaten beim gesellschaftlichen Ansehen mit circa 80 Prozent Bestwerte. Leider zeigt diese Mehrheit ein freundliches Desinteresse und sieht keinen Grund, die Zustimmung öffentlich zu äußern. Viele haben sogar Angst, als Militaristen verunglimpft zu werden. Der Nutzen von stiller Zustimmung ist allerdings sehr begrenzt, weil unsere Veteranen diese nicht wahrnehmen können und häufig nicht wahrnehmen. Deshalb ist die öffentliche Unterstützung mit dem neuen Veteranentag am 15. Juni so essenziell, um diesen breiten Rückhalt, der eigentlich vorhanden ist, auch sichtbar zu machen. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Kritik daran muss man ertragen können. Wenn aber Katina Schubert, immerhin Bundesgeschäftsführerin der Linken, behauptet, dass diese Form der Heldengedenktage, wie sie vom NS-Regime genannt wurden, eine Militarisierung der Gesellschaft vorantreibe, dann ist das ebenso ein falsches, wenn aber leider auch ein typisches Vorurteil. Ein Bürger in Uniform, der aber bitte seine Uniform nicht zeigen soll? – Das ist doch absurd. (Beifall SPD, CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) (Dr. Kai Dolgner) Es verharmlost in geradezu fahrlässiger Weise, was echter Militarismus ist. Das ist, militärische Denkund Verhaltensweise zur Grundlage von Staat und Gesellschaft zu machen: Befehl und Gehorsam ersetzen persönliche Freiheit, Meinungsfreiheit, Demokratie und Pluralismus. Militarismus ist nicht, sich bei unseren Bürgerinnen und Bürgern in Uniform für den Dienst im Auftrag des Parlamentes zu bedanken. (Beifall SPD, FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) War die Unterstützung in den Corona-Impfzentren oder bei den vielfältigen Naturkatastrophen eine Militarisierung der Gesellschaft? – Mein Haus schützt ihr jetzt bitte nicht, denn ihr seid ja in Uniform? Tatsächlich ist die Zivilisierung des Militärischen innerhalb der Bundeswehr eines der Leitprinzipien des Hauptbegründers der inneren Führung von General Wolf von Baudissin gewesen und wird da auch gelebt. Zum historisch falschen Nazi-Bezug: Die Wehrmacht war das Instrument einer furchtbaren Diktatur, die Freiheit und Demokratie in Europa zu beenden. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, die Freiheit und Demokratie gegen ihre äußeren Feinde verteidigt. (Beifall SPD, CDU, FDP, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wer glaubt ernsthaft, dass unsere baltischen Nachbarn ohne gemeinsame Bündnisverteidigung noch unabhängige Demokratien wären? (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wieso sollten Veteranen, von denen hier auch einige sitzen, automatisch eine Gefahr für die zivile Gesellschaft sein? Der größte Veteranenverband in der Weimarer Republik war nicht etwa der rechtsgerichtete Stahlhelm mit 500.000 Mitgliedern, sondern das hauptsächlich sozialdemokratisch geprägte Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold mit 3 Millionen Mitgliedern. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Etwas von Geschichte zu wissen, ist gut. Geschichtskenntnisse zu haben, ist besser, bevor man irgendetwas behauptet. (Beifall SPD, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Bei der Ausgestaltung würde ich mich besonders freuen, wenn es neben einem würdigen Anteil vor allem ein fröhliches Familienfest mit möglichst viel Raum für Begegnungen von Veteraninnen und Veteranen, deren Familien und Bürgerinnen und Bürgern, die bisher keine oder kaum Berührungspunkte mit der Bundeswehr gehabt haben, werden würde. Idealerweise erfolgt die Ausgestaltung auf kommunaler Ebene. Es soll ein Fest der Begegnungen sein, damit man zeigt: Veteraninnen und Veteranen, Bürgerinnen und Bürger, das sind wir, das ist kein Gegensatz, das ist kein Unterschied. Das ist auch nicht irgendein militärischer Sicherheitsdienstleister, den man sich einmal holt und um den man sich nicht weiter kümmert. Über 400.000 Veteraninnen und Veteranen waren in Auslandseinsätzen. Sie waren vielfältigen körperlichen, seelischen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die bis in die Familien ausstrahlen. Als Soldat macht man auch viele positive Erfahrungen, aber circa 20 bis 50 Prozent der Soldatinnen und Soldaten kommen mit psychischen Problemen aus dem Einsatz. Da wäre zum Beispiel der ehemalige Zeitsoldat im Vertrieb, den auf langen einsamen Fahrten die Bilder aus Afghanistan einholen und der deshalb in berufliche Schwierigkeiten kommt. Er ist aber nicht in einem lebenslangen Beamtenverhältnis mit Fürsorgepflicht. Die Erfahrungen werden ihn ein Leben lang prägen. Deshalb müssen wir uns auch ein Leben lang um ihn kümmern. (Beifall SPD, FDP, vereinzelt CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch ohne psychische oder physische Folgen ist es nicht immer ganz einfach, im Zivilleben Fuß zu fassen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich auch den Teil der FDP-Initiative. Abschließend: Auch die Begleitung der Jugendoffiziere durch Einsatzveteranen trägt sicher zu einem realistischeren Bild der Bundeswehr und den besonderen Herausforderungen des Soldatentums mehr bei als Hochglanzwerbung und Broschüren. Auch wir haben uns als aktive Soldaten damals geärgert. Wir hatten sogar einen Artikel in unserer Kasernenzeitung: Leute, kommt zur Bundeswehr, da kriegt ihr dann ein Schießgewehr. – Wir haben uns über das falsche Bild der Bundeswehr geärgert. Wir brauchen ein realistisches Bild. Wir müssen aber auch realistisch benennen, wozu die Bundeswehr da ist und dass sie Teil von uns ist. Sie ist Teil unseres Verfassungsstaates, und dafür ist der Veteranentag sehr wichtig. (Dr. Kai Dolgner) (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Deutschland versöhnt sich mit der Truppe“, schrieb der Deutsche BundeswehrVerband in einer Mitteilung, nachdem der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, dass der 15. Juni fortan als Deutscher Veteranentag gefeiert werden soll. Ich denke, in dieser Überschrift steckt viel Wahrheit. Durch weite Teile der Bevölkerung hat sich lange und tief eine Grundskepsis und ablehnende Haltung gegenüber der Bundeswehr gezogen. Wir blicken in Deutschland oft anders als unsere direkten Nachbarländer und weite Teile der Welt auf den militärischen Teil unseres Staates. Aber es hat sich zum Glück einiges in unserer Debattenkultur getan – seit der russischen Annektierung der Krim, seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Diskussionsachsen haben sich verschoben und jene, denen früher vielleicht kompromissloser Pazifismus oder Antimilitarismus zugeordnet wurde, sind heute lautstarke Verfechter von Waffenlieferungen. „Wer aber den Frieden will, der rede vom Krieg.“ So sagte Walter Benjamin in dem Versuch, die Zerrissenheit zwischen dem Wunsch nach Frieden und der Unausweichbarkeit von Kriegen darzustellen. So ist wohl auch der Hinweis auf die Kriegstüchtigkeit des Verteidigungsministers zu verstehen. Diese unangenehmen Wahrheiten gehören nämlich auch dazu. Wir haben in Deutschland eine Parlamentsarmee. Der Bundestag entscheidet über die klassischen Auslandseinsätze der Bundeswehr, nicht das Staatsoberhaupt. Und diese Entscheidungsmacht verpflichtet zu einer besonderen Verantwortung; nicht nur in Fragen der Versorgung und Nachsorge, sondern auch in Fragen, in denen es um Dankbarkeit und Anerkennung geht – um eine Anerkennung des Berufs und um eine Anerkennung der erbrachten Leistung und des getragenen Risikos. Es geht darum, anzuerkennen, was Soldatinnen und Soldaten entbehren, welche Opfer sie teilweise bringen, was das nicht nur für sie, sondern auch für ihre Partnerinnen und Partner, ihre Familien und ihre Kinder bedeutet. Deshalb bin ich froh, dass wir als Landtag einmal im Jahr die Familien der Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz hier zu uns einladen. Meine Damen und Herren, auch das ist ein – wenn auch nur kleines – Zeichen. Der deutsche Veteranenbegriff umfasst alle Soldatinnen und Soldaten, die im aktiven Dienst stehen oder aus eben jenem ehrenhaft ausgeschieden sind. Veteraninnen und Veteranen sind in der Regel für die breite Gesellschaft überhaupt nicht erkennbar. Es ist schwer, Formen der Anerkennung für jene zu finden, die nicht zu sehen sind. Unter anderem um diese Sichtbarmachung geht es in dem Entschluss zu einem Veteranentag. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Dabei habe ich bisher aus Äußerungen von Bundeswehr‑, Veteranen- und Reservistenverbänden, aber auch aus Gesprächen mit einzelnen Soldatinnen und Soldaten mitgenommen, dass es eben kein stiller Tag sein soll, kein Tag, an dem getrauert wird. Sie wünschen sich einen Tag, der für die breite Gesellschaft offen ist, einen Tag, der familienorientiert ist, einen Tag, an dem man sich austauscht, ins Gespräch miteinander kommt, vielleicht zum ersten Mal einen Einblick in diese Welt bekommt, vielleicht aber auch einfach nur intensiv diskutiert. Uns als SSW ist es vor allem wichtig, dass hier Räume geöffnet und Zugänge ermöglicht werden. Es muss um diejenigen gehen, die sich unter teils extrem hohem persönlichen Einsatz und Risiko in den Dienst unseres Staates und unserer Gesellschaft gestellt haben. Wir hätten uns daher durchaus noch ein Ausschussgespräch mit den betroffenen Verbänden vorstellen können, gegebenenfalls auch, um von den Erfahrungen anderer zu lernen. In Dänemark etwa gibt es schon lange einen Tag, an dem für die Veteraninnen und Veteranen geflaggt wird. Allerdings werden dabei nur Einsatzveteranen angesprochen. Wir haben es also mit einem deutlich engeren Begriff zu tun. Auch die kommunale Versorgungsstruktur ist mit Blick auf kommunale Veteranenkoordinierungsstellen eine andere als bei uns. Man darf nicht vergessen: Auch die Bundeswehr sorgt selbst für ihre Veteraninnen und Veteranen. Das muss man immer mitdenken und hochschätzen. Wir haben aber verstanden, dass es den anderen Fraktionen ein Anliegen war, in der Sache heute (Lars Harms) abzustimmen. Trotzdem wäre es schön, wenn wir uns zu einem späteren Zeitpunkt einen Bericht geben lassen, welche Aktivitäten die Landesregierung jetzt entwickeln will, wie man mit den Kommunen übereingekommen ist, um dann den Veteranentag weiter zu begleiten und nicht nur einmal heute hier zu beschließen, sondern das Ganze ernst zu nehmen und in den nächsten Wochen und Monaten entsprechend zu verfolgen. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und Beate Raudies [SPD]) Meine Damen und Herren, der Veteranentag ist ein Ausdruck der Zusammengehörigkeit der Gesellschaft und der Bundeswehr. Die Bundeswehr garantiert den Frieden und unsere Freiheit. Auch das ist ein Teil des Veteranentages. Es geht nicht nur darum, zu gedenken, sondern es geht auch darum festzustellen, was die Bundeswehr für uns ist: Die Bundeswehr ist der Garant für Frieden und Freiheit in diesem Land. Und dafür können wir sehr dankbar sein. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Für die Landesregierung erteile ich in Vertretung für Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack das Wort der Ministerin Karin Prien.
Karin Prien
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wer unter Einsatz seines Lebens für Recht und Freiheit eintritt, hat Anerkennung und Wertschätzung der gesamten Gesellschaft verdient. Unsere Bundeswehr steht tagtäglich für unsere Werte ein, für unsere Sicherheit und für den Frieden in unserem Land und in Europa. Wie wichtig das ist, erkennen wir in diesen Tagen. Der Beschluss des Deutschen Bundestags, einen nationalen Veteranentag am 15. Juni einzuführen, ist gerade deshalb ein wichtiger Schritt, denn die Veteraninnen und Veteranen der Bundeswehr verdienen es, für ihren Einsatz angemessen gewürdigt zu werden. Auch der Blick auf die Feierlichkeiten in Großbritannien oder in Dänemark mahnt uns: Es ist ein Schritt, der längst überfällig war. Schließlich haben sich die Veteraninnen und Veteranen um unseren Dank und um unsere Unterstützung verdient gemacht. Sie haben Leib und Leben eingesetzt, Schreckliches gesehen und erfahren. Das geht nicht spurlos vorbei an ihnen, an ihren Familien und ihren Freunden. Niemand, der beim Einsatz für unser Land und unsere Gemeinschaft physischen oder psychischen Schaden genommen hat, darf allein gelassen werden, meine Damen und Herren. (Beifall) Deshalb ist es richtig, dass mit dem Beschluss zur Einführung des Veteranentages ein weiterer Beschluss für eine bessere Fürsorge und Vorsorge für Veteraninnen und Veteranen einhergeht. Ich freue mich über die große, fraktionsübergreifende Einigkeit im Deutschen Bundestag und auch in diesem Haus, im Parlament in Schleswig-Holstein. Denn: Es ist unser Auftrag und muss unser Anspruch sein, die Veteraninnen und Veteranen zu würdigen und den Veteranentag angemessen auszugestalten. Die Einführung des Veteranentages wird nicht nur die Wertschätzung gegenüber den Veteraninnen und Veteranen in der Gesellschaft stärken. Zugleich wird dieser Tag – da bin ich mir ganz sicher – auch die Leistungen der aktiven Soldatinnen und Soldaten für Deutschland und für Europa stärker in den Fokus der Bürgerinnen und Bürger rücken. Denn, meine Damen und Herren: Wir befinden uns an einem Wendepunkt der Sicherheitspolitik; darauf ist hingewiesen worden. Nicht zuletzt durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Bundeswehr in der öffentlichen Wahrnehmung erheblich an Bedeutung gewonnen. Um angemessen auf die neue Bedrohungslage in Europa und der Welt reagieren zu können, erarbeitet die Bundeswehr unter Einbindung der Landesregierung durch die jeweiligen Landeskommandos den gemeinsamen Operationsplan Deutschland. Wir werden dieses gute Miteinander weiter intensivieren und auch intensivieren müssen. Die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung ist die gesamtgesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen der Bundeswehr. Nur mit diesem Rückhalt kann die Zeitenwende in unserer Sicherheitspolitik erfolgreich sein. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung nun dazu aufgefordert, zur Ausgestaltung des Veteranentages eine zeitgemäße und nachhaltige Durchführung zu konzipieren. Dabei wird von zentraler Bedeutung die Feier in Berlin sein, und die wird auch vorbereitet werden, aber es sollen weitere Veranstaltungen in den Ländern und Kommunen möglich sein. (Ministerin Karin Prien) Wir als Landesregierung in Schleswig-Holstein stehen in den Startlöchern, um uns der Konzeption des Bundes anzunehmen, und freuen uns darauf. Lassen Sie uns, meine Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Landeskommando SchleswigHolstein der Bundeswehr, mit dem Deutschen BundeswehrVerband und allen weiteren Beteiligten – ausdrücklich übrigens auch mit meinem Ministerium, soweit es die Schulen betrifft – im kommenden Jahr den nationalen Veteranentag, aber auch die weiteren Maßnahmen, die sich aus dem Antrag ergeben, gebührend begehen beziehungsweise vorbereiten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall)
Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Oft ist in diesen Tagen – wie auch in der eben geführten Debatte – von Zeitenwende die Rede. Vor einer solchen stehen wir auch in der Bau- und Wohnungswirtschaft. Denn unsere Antworten auf die Fragen der Entwicklung der Baukosten und die Umsetzung der Wärmewende bestimmen, wie wir in Zukunft wohnen werden und vor allem, ob das Wohnen in Schleswig-Holstein bezahlbar bleibt. Meine Damen und Herren, in Zeiten niedriger Zinsen ließen sich hohe Baukosten noch durch niedrige Finanzierungskosten, zumindest teilweise, kompensieren, doch diese Zeiten sind vorbei. Über die anerkannten Regeln der Technik wurde ein Standard zum Maßstab, der das Bauen unnötig verteuert hat und der nicht unbedingt nur zur echten Verbesserung beigetragen hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bei den baukonstruktiven Maßnahmen zum Schallschutz etwa und zur statischen Dimensionierung lässt sich das beobachten, aber auch bei der technischen Gebäudeausstattung. Denn: Welches Kinderzimmer braucht eigentlich mehr als acht Steckdosen? (Serpil Midyatli [SPD]: Oh! – Zuruf FDP: Na ja!) Mit dem Regelstandard Erleichtertes Bauen wollen wir aufzeigen, dass es auch anders geht, denn es ist möglich, preisbewusster zu bauen, ohne einen Qualitätsverlust in Kauf zu nehmen. (Ministerin Karin Prien) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In der Wohnraumförderung haben wir das deshalb zum Maßstab der Förderung gemacht. Der neue Regelstandard zeigt, wie bezahlbarer Wohnungsbau künftig gelingen kann. Konkret bedeutet das: Bauteile sind nur noch nach der statischen Notwendigkeit zu dimensionieren. Auf Keller und Tiefgaragen ist, wo möglich, zu verzichten. Abstellräume für die Wohnungen werden im Außenbereich oder im Dachgeschoss untergebracht. Bei der Förderung von Barrierefreiheit unter anderem durch Aufzugsanlagen liegen die Anforderungen der Landesbauordnung zugrunde. Mit diesen Ansätzen stoßen wir auf Zustimmung und auf Kritik, der wir uns natürlich gerne stellen. Uns ist bewusst, dass das nur einer von vielen Schritten ist, um wieder zu einer steigenden Bautätigkeit zu gelangen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das bedeutet: Auch die Regelungen im Bauvertragsrecht müssen angepasst werden, damit Bauschaffende klagsicher von den anerkannten Regeln der Technik abweichen dürfen. Das ist noch ein langer Weg. Aber ein Weiter-so wie bisher kann es auch hier nicht geben. Auch bei der Wärmewende, meine Damen und Herren, stehen die Zeichen auf Kurswechsel, denn die Dekarbonisierung des Gebäudesektors ist ein entscheidender Baustein auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit der Machbarkeitsstudie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen erhalten wir nun weitere Klarheit darüber, wie ein sozialverträglicher und effizienter Weg zur Dekarbonisierung unserer Wohngebäude aussehen kann. Um das Ziel der Klimaneutralität zu fokussieren, schaut die Studie beim Thema Effizienz nicht mehr vornehmlich darauf, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht, vielmehr werden die Treibhausgasemissionen betrachtet, die im Betrieb, aber auch beim Bau, der Sanierung und beim Rückbau anfallen. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Sehr sinnvoll!) Hinsichtlich der Ergebnisse können wir festhalten, dass bei 80 Prozent des Gebäudebestandes eine klimaneutrale Wärmeversorgung ohne umfangreiche Sanierung und Steigerung der Energieeffizienz erfolgen kann. – Nicht zuletzt aufgrund der technologischen Entwicklungen in den letzten Jahren. Das gilt insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser, die immerhin 87 Prozent des Gebäudebestandes ausmachen. Viele dieser Gebäude können bereits jetzt oder nach geringfügigen Anpassungen wirtschaftlich mit Fernwärme oder Wärmepumpe betrieben werden. Anders stellen sich die Ergebnisse zum Geschosswohnungsbau dar. Ja, ich kann die Befürchtungen der Wohnungswirtschaft an dieser Stelle verstehen. Denn ohne Frage kann die Wärmewende zu erheblichen Kosten für Mieterinnen und Mieter, aber auch für Eigentümer führen, wenn nicht alle Regelungen zueinander passen und Anforderungen gestellt werden, die über das Erforderliche hinausgehen. Als Landesregierung ist es nun unsere Aufgabe, aus den Erkenntnissen der Studie die richtigen Schlüsse zu ziehen. Es muss ein ausgewogenes Zusammenspiel zwischen Sanierung und Ausrüstung mit klimaneutraler Energie zur Wärmeerzeugung geben. Aktuell stehen die gesetzlichen und fördertechnischen Vorgaben dem Vorgehen teilweise noch entgegen. Deshalb ist es so wichtig, dass wir über die Ergebnisse der Studie sprechen und diskutieren, wie wir das heute tun. Genauso wichtig wird es sein, mit dem Bund ins Gespräch zu kommen, wie wir diese Ausgewogenheit zwischen Energieeffizienz, klimaneutraler Wärmeversorgung und bezahlbarem Wohnraum am besten erreichen. Denn die Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum ist ein Grundbedürfnis für unser Zusammenleben. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Rahmenbedingungen hierfür weiter zu verbessern. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP])
Kristina Herbst
Ich eröffne die Aussprache, das Wort für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Michel Deckmann.
Michel Deckmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst möchte ich mich bei Frau Ministerin Prien, aber auch in Stellvertretung für die Frau Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und beim ganzen Haus für das Vortragen dieses Berichtes bedanken. (Michel Deckmann) (Heiterkeit – Tobias Koch [CDU]: Großartig! – Weitere Zurufe) Es ist wichtig, dass wir über die Thematik der Baukostenentwicklung, aber auch über unser gemeinsames Ziel der Klimaneutralität des Gebäudebestandes sprechen. Wir sollten nicht nur darüber sprechen, wir müssen auch Lösungen aufzeigen. Denn die Menschen in unserem Land, in der ganzen Bundesrepublik, haben Fragen, und das nicht erst seit dem Heizungsgesetz. Mit dem Regelstandard für erleichtertes Bauen setzen wir ein erstes klares Zeichen in diesem Bereich – ein weiteres klares Zeichen für eine klare Baukostensenkung hier in Schleswig-Holstein, liebe Freundinnen und Freunde, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Es ist immer schön, wenn man mit Freunden arbeitet. Bis zu 25 Prozent Baukostensenkung sind beim Regelstandard Erleichtertes Bauen in Aussicht gestellt. Dieser wird und ist für uns der Standard für die soziale Wohnraumförderung. Meines Erachtens ist das genau der richtige Ansatz. Als Land, als Staat fördern wir das, was gut und notwendig ist, aber keine Luxusbauten. Wir müssen dafür sorgen, dass unsere sozialen Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden. Das ist nicht nur ökonomisch, sondern auch ökologisch sinnvoll, weil es Material und Ressourcen schont, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir reden dabei mitnichten von Dingen wie Schlichtwohnungsbau oder ähnlichem. Mit vorgeständerten Balkonen, einem soliden Schallschutz und dem energetischen Standard des GEG ist das weiterhin solider, guter Wohnraum für die Mitte unserer Gesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber wir haben auch die große Frage: Wie erreichen wir das gemeinsame Ziel? Ich glaube, wir alle im Parlament und in der Bundesrepublik teilen das Ziel – mit Ausnahme vielleicht von ein, zwei Randparteien –: Wie kriegen wir unseren Gebäudestand klimaneutral? Das ist ehrlicherweise die große Frage, die sich auch die Wohnungswirtschaft und die Bauwirtschaft in unserem Land stellt, aber auch die Mieterinnen und Mieter: Wie sorgen wir dafür, dass das Ökologische und das Ökonomische hier sinnvoll zusammenkommen, ohne am Ende den Einzelnen – den Mieter, den Eigentümer oder auch den Bauherrn – wirtschaftlich und finanziell zu überfordern? – Das fragen sich die Menschen in diesem Land, und mit dieser Studie zeigen wir einen möglichen Weg auf und liefern eine Arbeitsgrundlage für die weiteren Diskussionen. Es ist in diesen Zeiten wichtig, wo bei diversen Themen so viel mit Fake News gehandelt wird, dass wir eine solide Studie haben, auf der wir die weiteren Diskussionen fortsetzen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Und was sagt die Studie? – Sie hat drei verschiedene Szenarien aufgezeigt: ein realistisch ambitioniertes, ein noch mal etwas ambitionierteres und tatsächlich ein sehr anspruchsvolles Szenario mit exorbitanter Steigerung der Sanierungstiefe. Für uns als CDU-Fraktion ist dabei klar: Wir wählen das Szenario eins, welches einen realistischen Ansatz einer moderaten Steigerung der Sanierungstiefe vertritt, aber am Ende des Tages auch für die Menschen in unserem Land am wirtschaftlich tragfähigsten ist. Ohne Wenn und Aber: Es bleibt dennoch herausfordernd, es wird viel Geld zu mobilisieren sein, und es werden noch viele Anpassungen in unserem Baurecht, aber auch in unserer Fördersystematik notwendig sein. In Schleswig-Holstein haben wir allerdings bereits die ersten wichtigen Schritte in diesen Bereich gesetzt. Wir haben die Landesbauordnung angepasst, um die Umstellung auf emissionsfreie Energie und die emissionsfreie Wärmeerzeugung und Wärmeverwendung zu ermöglichen. Wir haben die soziale Wohnraumförderung bereits vorzeitig in die Sanierung einbezogen, sodass man auch Wohnraum sanieren und in die soziale Wohnraumförderung überführen kann. Nun geht es allerdings darum, insbesondere die KfW-Förderung gemeinsam anzupassen. Die Fixierung auf reine Sanierungshöchststandards im Bereich Effizienzhaus 40 und Effizienzhaus 55 sind für weite Teile des Gebäudebestands nicht realistisch. Das müssen wir uns eingestehen. (Beifall CDU, Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Lars Harms [SSW]) Dabei hilft auch kein Schwarzer-Peter-Spiel. Wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten, dass hier mit der KfW ein Szenario entwickelt wird, bei dem (Michel Deckmann) es wirtschaftlich und ökologisch für alle Teile der Gesellschaft tragbar bleibt und wir gemeinsam unser Ziel erreichen. Machen wir den Gebäudebestand klimaneutral, aber bezahlbar. – Vielen Dank. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Thomas Hölck das Wort.
Thomas Hölck SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank, Frau Ministerin Prien, für die Berichte. Sie entwickeln sich hier mittlerweile zu einer Allrounderin. Wohnen ist die zentrale soziale Frage in Schleswig-Holstein. Bezahlbares Wohnen, Wohnen überhaupt, ist ein soziales Grundrecht, und dem müssen wir uns auch verschreiben. Nirgendwo sonst in Deutschland müssen Mieter und Mieterinnen einen so hohen Prozentsatz ihres Einkommens für die Miete aufwenden wie bei uns in Schleswig-Holstein. Das verhindert Bildung von Vermögen, das verhindert soziale Teilhabe und dem dürfen wir uns nicht verschließen. Wir müssen handeln. Das darf so nicht bleiben. Wir stehen vor großen Herausforderungen. Es müssen Visionen entwickelt werden, die nicht in den Schubladen von Ministerien verschwinden, sondern im Alltag der Menschen in Schleswig-Holstein ankommen. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist jetzt schon eklatant. Der Neubau von Wohnungen leidet extrem unter hohen Baukosten und der Zinssituation. Die Wohnraumförderung ist gefragt wie lange nicht mehr. Der neue Regelstandard E, der von der ARGE entwickelt wurde, ist in dieser Situation ein gangbarer Weg, um Kosten zu senken und die Nachfrage zu kanalisieren. In Büdelsdorf kann man sich am Konrad-Adenauer-Ring so ein Modellprojekt angucken. Es ist der Konrad-A-Hof. Das ist noch als Programm der guten alten Albig-Regierung entwickelt worden, ein Programm für erleichtertes Bauen. Da kann man wirklich sehen, wie so etwas funktioniert, indem andere Standards angewendet werden. Wir müssen allerdings bei Investoren, Handwerkern, Planern und nicht zuletzt den Kommunen dafür werben, ihre Bauleitplanung zu überdenken. Wir brauchen einen Konsens darüber, ob der neue Standard die Zukunft oder nur eine Übergangslösung ist. Wir brauchen einen Plan für das, was in den nächsten Jahren kommen soll. Ohne mehr Geld im System wird es nicht gehen. Ich bin auch vor diesem Hintergrund sehr dankbar, dass es die Machbarkeitsstudie klimaneutraler Wohnungsbau gibt. Die Ergebnisse der Studie überraschen wenig. Wir sind in Schleswig-Holstein noch ganz weit weg von dem Ziel des ersten klimaneutralen Industrielandes. Schaut man in das Kapitel Wohnen des Klimaplans der Landesregierung, stellt man fest: Schwarz-Grün hat weder einen Plan noch die Mittel, um ihr eigenes Versprechen der Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen. (Beifall SPD und SSW) Minister Goldschmidt war im März beim VNW hier in Schleswig-Holstein und hat über Wärmenetze referiert. Das war ein guter Vortrag. Er wurde dann aus der Wohnungswirtschaft gefragt: Herr Minister, wie wollen Sie das bezahlen? Wo soll das Geld herkommen? Die Antwort lautete: Das weiß ich nicht. Sabine, hast du eine Antwort? – Sabine, das ist die Innenministerin, die er gefragt hat. Das zeigt ganz deutlich, dass diese Landesregierung keinen Plan hat und nicht weiß, wie sie all diese Dinge finanzieren soll. Die Landesregierung will ihren Hauptfokus auf die noch nicht so stark modernisierten Gebäude legen, die vor 1979 errichtet wurden. Das sind etwa 20 Prozent des Gebäudebestands. Die geschätzten Kosten betragen ungefähr 82,5 Milliarden Euro. In einer Pressemitteilung behauptet die Landesregierung, dass seien Investitionen, die über einen längeren Zeitraum aufgrund des normalen Sanierungszyklus zum Teil ohnehin anfielen. Das ist Augenwischerei. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Mein neuer Oppositionsfreund, vielen Dank für den Applaus. (Heiterkeit – Unruhe – Lukas Kilian [CDU]: Viele andere Freunde haben Sie verloren!) In diesen Beständen findet ein Großteil des bezahlbaren Wohnens nämlich statt. Geringe Mieten, oft geringere energetische Standards, häufig auch schlechtere bauliche Standards – aber wenn es so einfach gewesen wäre, einfach mal so nebenbei zu modernisieren, wären die Bestandsgebäude schon längst in einem anderen energetischen Zustand. 82,5 Milliarden Euro sind eine enorme Summe. Da (Thomas Hölck) steckt sozialer Sprengstoff drin. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich in Zukunft nur noch wenige Menschen klimaneutrales Wohnen leisten können. Die Landesregierung muss nun erklären, wie sie die Menschen in unserem Land vor finanzieller Belastung schützen will.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Hölck, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Deckmann?
Michel Deckmann CDU
Herr Kollege Hölck, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Erkennen Sie an, dass das Ziel der Klimaneutralität des Gebäudebestandes kein reines Landesziel ist, sondern dass sich sowohl die Bundesrepublik als auch die Europäische Union gemeinsam auf dieses Ziel verständigt haben und dementsprechend die jeweiligen Finanzierungsmittel nicht nur vom Land, sondern gemeinsam mit Bund und EU zu erbringen sind, beispielsweise durch eine Umstellung der KfW-Förderung des Bundes? – Ja, das ist kein Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe. Natürlich erkenne ich das an, aber die Landesregierung ist ein Teil der Lösung. Ich sehe im Moment nicht, dass diese Landesregierung diese Lösung wirklich entschlossen angeht.
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter Hölck, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?
Thomas Hölck SPD
Ja, gern. (Lars Harms [SSW]: Er ist Teil des Problems! – Tobias Koch [CDU]: Teil der Lösung!)
Michel Deckmann CDU
Ich schließe mich dem Kollegen an, dass wir als Landesregierung ein Teil der Lösung sind. Das kann ich erst mal unterstreichen. (Martin Habersaat [SPD]: Sie sind gar kein Teil der Landesregierung!) Darüber hinaus möchte ich Sie gerne darauf hinweisen, dass wir unsere größten Förderprogramme für den sozialen Wohnungsbau bereits in der Vergangenheit auf die Sanierung gemäß GEG-Standard umgestellt haben. Dementsprechend ist das wichtigste Instrument, das wir haben, bereits angepasst. – Erst einmal sind Sie kein Teil der Landesregierung, sondern Sie sind Teil des Parlaments. Die Gewaltenteilung, das sage ich ganz im Ernst, ist wichtig in der Demokratie, und die darf man nicht verschieben. (Beifall SPD) Zu Ihrer Frage: Wenn einfach alles so gut wäre, wie Sie es gerade dargestellt haben, warum sind dann die Bestände – diese 20 Prozent, die vor 1979 errichtet worden sind – in diesem Zustand? Weil es einfach schwierig ist, diese Bestände mal ebenso nebenbei zu modernisieren, und weil das auch mit Mieteinnahmen zusammenhängt, sodass Investoren nicht in der Lage sind, die Mittel aufzubringen, die notwendig wären, dort Geld zu investieren, um diese Bestände auf Stand zu bringen. Das ist nicht von Ihnen gelöst worden, Herr Kollege. – Aber stellen Sie gern noch eine dritte Frage. – Ach so, das ist ja Ihre Aufgabe, Frau Herbst.
Kristina Herbst
Genau, Herr Abgeordneter. (Lukas Kilian [CDU]: Gewaltenteilung und so! – Heiterkeit) Ich würde das nämlich gern mit einem Hinweis an den Abgeordneten Deckmann verbinden. Wir treten hier nicht in ein Ping-Pong-Spiel ein, aber wenn der Abgeordnete Hölck eine letzte Frage oder Anmerkung gestattet, gern.
Michel Deckmann CDU
Es ist eher eine Frage: Sie haben gerade über das wichtige Thema der notwendigen Mieteinnahmen für die Bauherren und die Wohnungsgesellschaften gesprochen. Kann ich darum davon ausgehen, dass Sie das Thema bundesweite Mietpreisbremse und bundesweiten Mietendeckel begraben?
Thomas Hölck SPD
Natürlich nicht. Herr Kollege, Sie sind manchmal in Ihrer Denkweise ein bisschen schlicht. (Heiterkeit) Da wohnen Menschen, die nicht so viel Einkommen haben. Deshalb ist das Mietenniveau dort so, wie es ist. Die Menschen sind dankbar, dass sie in (Thomas Hölck) diesen Wohnungen leben können, weil das Einkommen einfach nicht ausreicht, sich höhere Mieten zu leisten. (Beifall SPD und SSW) Deshalb wäre es besser, wenn Sie sich für ein Tariftreuegesetz einsetzen würden. Wenn wir hier Tariftreue hinbekommen, haben wir in SchleswigHolstein höhere Durchschnittslöhne. Dann könnten sich die Menschen auch solche Mieten leisten. – Vielen Dank, Herr Kollege, für die ganze Redezeit. Jetzt muss ich zusehen, wie ich den Rest innerhalb von 15 Sekunden hinbekomme. Ich will noch einen Aspekt ansprechen. In der Machbarkeitsstudie steht – das will ich noch einmal besonders hervorheben –, dass der Anteil von Heizungen beziehungsweise Wärmeerzeugern mit einem Alter unter fünf Jahren im Gebäudebestand bei 25 Prozent liegt. Das ist eine wahnsinnig hohe Zahl von modernen Heizungen, die wir im Gebäudebestand haben. Was machen wir denn mit diesen Heizungen von Bürgerinnen und Bürgern, wenn wir 2040 klimaneutral sein wollen? Werden die dann verboten? Darauf müssen wir eine Antwort geben. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist Bundesrecht!) Sie haben das bisher offengelassen. Wir wollen, dass die Mieterinnen und Mieter nicht über Gebühr belastet werden. Wir wollen, dass den Eigenheimbesitzern ihre Lebensleistung erhalten bleibt und nicht zerstört wird. Wir wollen soziales Wohnen gewährleisten. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Kristina Herbst
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Bina Braun das Wort.
Bina Braun GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Auch von meiner Seite zunächst einmal herzlichen Dank für den Bericht. Die Rehabilitation der Wärmepumpe – man hätte die ARGE-Studie auch gut mit diesem Titel überschreiben können. Was wurde schon für ein Unsinn über Wärmepumpen geschrieben? Unsinn, der zu solchen absurden Situationen geführt hat, dass sich selbst nach dem Angriff, dem Überfall Putins auf die Ukraine, Menschen noch neue Gasheizungen haben einbauen lassen. Ich kann gut verstehen, wenn jemand keine Lust hat, für eine Fußbodenheizung sein Haus leerzuräumen, die Böden und den Estrich rauszureißen, und alles nur, damit eine Wärmepumpe eingebaut werden kann. Aber das ist gar nicht mehr nötig. Die Studie zeigt, dass für viele Häuser im Bestand moderne Wärmepumpen bereits jetzt eine richtig gute Lösung sind. Besonders im ländlichen Raum mit vielen Ein‑ und Zweifamilienhäusern, wo wir weniger klimaneutrale Wärmenetze bekommen werden als in der Stadt, sind Wärmepumpen das Mittel der Wahl. Die richtig gute Nachricht dabei ist: Wärmepumpen bringen etwas für den Klimaschutz, selbst wenn noch nicht das ganze Haus saniert ist. In Zeiten steigender Bau- und Sanierungskosten wird diese Erkenntnis den einen oder anderen erleichtern. Klimaschutz darf eben nicht am Geld scheitern. Deshalb brauchen wir Wege, um mit den verfügbaren Mitteln das Maximum rauszuholen. Die ARGE-Studie zeigt nun, dass die Wärmepumpe ein solcher Weg sein kann. Denn nun haben wir es schwarz auf weiß. Ich wiederhole es noch einmal deutlich: Der Einbau der Wärmepumpe lohnt sich in den meisten Häusern bereits vor der Komplettsanierung. Einen Punkt möchte ich allerdings auch deutlich machen: Wir dürfen uns da nicht zurücklehnen und sagen: Das war‘s, Wärmepumpe einbauen und fertig! – Denn die Wärmepumpen brauchen Strom. Liebe Kolleg_innen, auch mit dem Strom aus erneuerbaren Energien müssen wir sparsam umgehen, denn diese Energie ist kostbar, und die Abnehmer stehen bereits Schlange. Wir wollen in SchleswigHolstein klimaneutrales Industrieland werden, und auch die Industrie benötigt Strom. Das aktuelle KfW-Energiewende-Barometer zeigt, dass auch Eigenheimbesitzer_innen diese Tatsache längst verstanden haben, in Energiewendetechnologien investieren und so langfristig Kosten sparen. Sie spüren es am eigenen Geldbeutel. Bei Mietobjekten hingegen werden die Betriebskosten durchgereicht. Hier ist der Anreiz geringer, laufende Kosten einzusparen. Dennoch lohnen sich auch hier die Investitionen in energetische Sanierung, um die Betriebskosten in Zukunft möglichst niedrig zu halten, damit die Gesamtmieten nicht ins Unendliche steigen. Unsere Innenministerin hat in einem Interview mit dem NDR darauf hingewiesen, dass die Kosten für die Sanierung Sowieso-Kosten sind, denn – das ist doch allgemein bekannt – um den Wert eines (Bina Braun) Gebäudes zu sichern, muss man es regelmäßig in Schuss halten. Das gilt auch für Mietshäuser. Auch insgesamt müssen wir sparsam mit unseren Ressourcen umgehen – und das nicht nur beim Stromverbrauch. Das bedeutet zum Beispiel, bereits verbaute Elemente wie Fenster möglichst lange zu nutzen und sie nicht vor der eigentlichen Fälligkeit auszutauschen. Sparsamkeit ist in dieser Hinsicht auch bei Neubauten eine Tugend, denn wenn ich weniger Material verbaue, muss weniger Material produziert, transportiert und eingebaut werden. Das spart auch CO ein. 2 Genau aus diesem Grund ist der Regelstandard Erleichtertes Bauen ein wichtiger Schritt hin zu günstigerem und klimafreundlicherem Bauen. Bis zu 25 Prozent der Baukosten können durch die Anwendung des Regelstandards gespart werden. Das kann sich sehen lassen. Es ist deshalb auch richtig, den Regelstandard konsequent in der sozialen Wohnraumförderung anzuwenden. Es gibt einen weiteren Aspekt, der für den Umstieg auf die Wärmepumpe spricht, und das ist die Unabhängigkeit. Als wir 2004 unser erstes Haus gebaut haben, haben wir eine Gasheizung eingebaut. Das war damals der Standard. Nach zwei oder drei Jahren bekam ich eine horrende Nachzahlungsaufforderung und habe nachgefragt, wieso jetzt hier die Kosten so hoch geworden sind, obwohl der Verbrauch gar nicht gestiegen ist. Die Antwort lautete, das Gas an sich sei nicht teurer geworden, aber der Ölpreis sei gestiegen, und der Gaspreis sei an den Ölpreis gekoppelt. Das fand ich so absurd, dass ich beim zweiten Hausbau vor zehn Jahren gesagt habe: Es kommt nur noch Erdwärmepumpe in Kombination mit Photovoltaik infrage, etwas anderes macht gar keinen Sinn. Was hatten wir 2022 nach dem Überfall Putins auf die Ukraine hier in Deutschland für Sorgen, wie wir durch den Winter kommen würden? – Unabhängigkeit ist also bei Weitem nicht nur ein Klimaschutzthema. Heizen mit Öl und Gas ist die Vergangenheit, nicht die Zukunft. Wichtig ist es, die Menschen mitzunehmen. Da zeigen uns die Ergebnisse der Studie einen sehr guten Weg auf. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Kristina Herbst
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke der Ministerin für den abgegebenen Bericht. Vor allem aber danke ich der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Beifall FDP, SPD und vereinzelt CDU) für die Untersuchungen, die hinter dem Bericht stehen und von denen in diesem Hohen Haus offensichtlich – das hat der Beitrag der Kollegin Braun gerade gezeigt – noch nicht jeder verstanden hat, was da drinsteht. Ich versuche einmal, auf zwei Bereiche zu fokussieren. Das eine ist der Bereich des Regelstandards Erleichtertes Bauen. Professor Walberg und die Arbeitsgemeinschaft weisen in der Untersuchung nach, dass die Effizienzhauskategorien 55 und 40, die alle auf dem Gedanken basieren, dass wir alle immer effizientere Häuser bauen müssen und nur dadurch ökologisch wertvoll werden, mitnichten einen positiven ökologischen Effekt, sondern sogar einen negativen ökologischen Effekt haben. (Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Serpil Midyatli [SPD]) Durch die grauen Emissionen von Beton und übertriebene Standards haben wir nicht nur das Bauen verteuert, sondern auch noch der Ökologie einen Tort angetan. Das steht in der Studie. Das müssen Sie sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP], Peter Lehnert [CDU], Thomas Hölck [SPD], Serpil Midyatli [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Das heißt auch, dass es völlig richtig ist, wenn die Landesregierung jetzt sagt: Natürlich nehmen wir den Regelstandard Erleichtertes Bauen als Grundstandard für die Förderung, also für alles, was wir im geförderten Wohnungsbau machen. Aber in Wahrheit ist doch die Erkenntnis: Das muss eigentlich für alle Baustandards gelten. Wieso sollten wir bei der KfW plötzlich die Effizienzhaus-40-Kategorie fördern, von der nachgewiesen ist, dass sie ökologisch sinnlos ist, im Gegenteil, dass sie sogar ökologische Schwierigkeiten macht? (Beifall SPD, SSW und Peer Knöfler [CDU]) Bis hin zu den Dingen, die man heute in Häusern fröhlich verbaut: die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, von der Professor Walberg am Montag in einer Veranstaltung sagte, das sei eine CO -Schleuder. Aber gepriesen worden ist sie unter 2 ökologischen Gesichtspunkten: Wir müssen unbedingt noch effizienter werden. (Dr. Bernd Buchholz) Dass mit diesen Kategorien aufgeräumt wird, ist dankenswert. Es ist richtig, dass die Landesregierung auf andere Standards setzt. Es ist wichtig, dass wir jetzt für das regelmäßige Bauen von den Standards herunterkommen, die wir die ganze Zeit gepredigt haben. Walberg weist nach, dass wir vor 20 Jahren für das Bauen ungefähr 600 Vorschriften beachten mussten. Heute sind es 3.600. Von denen sind mit Sicherheit 1.500 überflüssig oder falsch. Das ist es, was wir tun müssen, um das Bauen wieder in Gang zu bringen: Wir müssen weg von übertriebenen Standards. (Beifall FDP, SSW, Peer Knöfler [CDU] und Serpil Midyatli [SPD]) Liebe Frau Braun, jetzt kommen wir zu dem zweiten Teil. Lieber Herr Deckmann, ich kann Ihnen an der Stelle nicht helfen, aber man muss in so eine Machbarkeitsstudie dann schon einmal tief reinlesen, (Michel Deckmann [CDU]: Haben Sie es gemacht?) damit man liest, was eigentlich das Fazit ist. Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Bauen – ich zitiere aus dem Fazit –: „Alle drei untersuchten Szenarien … erreichen unter der Voraussetzung einer 100 Prozent emissionsfreien leitungsgebundenen Wärmeversorgung das Ziel der Klimaneutralität im Wohngebäudebestand in SchleswigHolstein im Jahr 2045.“ 100 Prozent leitungsgebundene Wärme! Im zweiten Teil der Studie weist Herr Professor Walberg nach, dass in Schleswig-Holstein im besten Falle eine 40-prozentige leitungsgebundene Wärmeversorgung möglich ist. Das merken wir ja alle gerade bei unseren kommunalen Wärmeplanungen, weil in den Kommunen überall festgestellt wird: Das ist ja sehr schön, aber das gilt für einen minimalen Teil meiner Kommune, dass man da etwas machen kann. (Annabell Krämer [FDP]: Acht Prozent!) Auf Deutsch, erster Teil: Das funktionierte klimaneutral bis 2045 nur, wenn es 100 Prozent leitungsgebunden wäre, das aber haben wir nicht. Zweite Aussage, Herr Kollege: Im Jahr 2040 – das ist ja Ihr Zielszenario – hingegen sind selbst beim ambitioniertesten Szenario unter Verwendung von extremen Ansätzen bei der Gebäudeeffizienz Restemissionen im Wohngebäudesektor in Schleswig-Holstein zwingend vorhanden. Auf Deutsch: Ihr Klimaziel 2040 im Gebäudestandard ist Utopie. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall FDP und SPD) Nehmen Sie das zur Kenntnis! Das ist Teil Ihrer Studie. Der dritte Teil Ihrer Studie ist dann besonders nett, wenn man das so sagen mag. Da geht es nämlich darum, wie sich das Ganze tatsächlich auf die Haushalte in Schleswig-Holstein auswirkt. Nur einige Beispiele aus der Studie selbst: Eine Familie in einem Haus, das vor 1919 gebaut worden ist, Eigenheim, Familie mit zwei Kindern, freistehendes Haus in Neumünster, 120 Quadratmeter Wohnfläche. Bisherige Wohnkosten 1.100 Euro, zukünftige Wohnkosten 1.600 Euro – im Monat! Das sind 500 Euro im Monat für eine Familie mit zwei Kindern oder 6.000 Euro im Jahr mehr. Zweites Beispiel:
Dr. Bernd Buchholz FDP
Senioren im einfachsten Szenario in einem Zweipersonenhaushalt, 65 Jahre, Wohnfläche 100 Quadratmeter, freistehendes Haus in Eckernförde, bisherige Wohnkosten betragen 1.060 Euro, zukünftige Wohnkosten bei Einsatz der Wärmepumpe 1.360 Euro.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Da sind die Kosten für den Einbau der Wärmepumpe noch gar nicht dabei. Das sind die Wohnfolgekosten. Das halten Sie für sozialverträgliche Umsetzung von Bauen? (Beifall FDP und Sybilla Nitsch [SSW]) Da ist Sprengstoff drin. Deshalb finde ich es gut, dass es die Studie gibt. Ich finde es gut, wenn wir intensiv darüber reden, denn wir werden Ökologie – –
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter! – Herr Abgeordneter! (Das Mikrofon wird abgeschaltet – Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)
Kristina Herbst
Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bauboom ist gewesen. Zudem geht die Sanierungstätigkeit ebenfalls zurück. Auch wenn es derzeit vielleicht etwas besser aussieht, so kann man doch einen deutlichen Unterschied zur Situation von vor einigen Jahren spüren. In der heutigen Debatte im Hohen Haus kommen nun gleich zwei Themen zur Sprache: das erleichterte Bauen sowie das klimaneutrale Bauen. Dabei finde ich es gar nicht so verkehrt, beide Dinge zu verbinden. Schließlich sollte es doch beim Neubau immer darum gehen, auch klimaschonende Maßnahmen zu bedenken und zukunftsfeste Wohnformen anzustreben. Auch wir vom SSW befürworten eine Verschlankung und Harmonisierung der relevanten Regelungen, um Bauen tatsächlich zu erleichtern. Das würde dem Baugewerbe enorm helfen und somit sicherlich auch dazu beitragen, zukünftig Bauprojekte realisieren zu können. Die vorgestellte Machbarkeitsstudie zum klimaneutralen Wohnungsbau zeigt vor allem den Handlungsspielraum auf. Die von der zuständigen Ministerin vorgestellte Studie zeigt: Das Potenzial für energetische Sanierung im Bereich Wohnen ist riesig. Im Schnitt sind vier von fünf Wohneinheiten für eine Energieversorgung per Wärmepumpe geeignet. An der entscheidenden Ressource Strom mangelt es uns im Land Windenergie jedenfalls nicht. Warum also nicht mit dem arbeiten, was sich bei uns selbst produzieren lässt? Strom ist daher ein guter Hebel. Die Studie liefert ebenfalls Zahlen zu den Kosten von energetischem Sanieren des Bestandsbaus; der Kollege Buchholz ist darauf eben schon eingegangen. Im Ergebnis soll das Ganze, so steht es im Bericht, gar nicht so teuer werden, sondern nur ein bis zwei Euro mehr pro Quadratmeter – das ist ja das Umrechnen. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmer geht allerdings von einer viel höheren Zahl aus, nämlich von fünf bis sechs Euro. So ganz wird man es erst zum Schluss wissen, nämlich dann, wenn abgerechnet wird. Wahrscheinlich wird es eine Summe dazwischen sein. Klar ist jedoch, dass es viel teurer wird. Die Durchschnittsmiete liegt hier jetzt bei acht Euro, selbst wenn es vier Euro werden, wird das für Mieter wirklich eine Katastrophe. Auf dem Weg zur Klimaneutralität müssen wir aber alle mitnehmen. Deshalb erwarten wir dringend Förderprogramme vom Land anstatt neuer Regelungen, die die teuren Maßnahmen womöglich erzwingen sollen. Denn die Leute wollen das nicht erzwungen haben, und sie können es sich gar nicht leisten. Auch wenn die Landesregierung zur Vorstellung der Studie diesbezüglich noch keine weiteren Zusagen machen konnte, will ich für uns als SSW noch einmal den Standpunkt klarmachen, dass diese Aufgabe sonst kaum zu stemmen sein wird. Es braucht finanzielle Anreize, am besten so schnell wie möglich. Der derzeitige Knoten wird sich nicht von allein lösen. Wir brauchen mehr Wohnraum. Die Bevölkerungsprognosen für Schleswig-Holstein sehen zwar stabil aus, aber wir brauchen trotzdem dringend bezahlbaren Wohnraum, auch in den kommenden Jahrzehnten. Wenn wir als Politik jetzt nicht gegensteuern, verschärft sich die Situation immer weiter. Diese Herausforderung kann man derzeit ganz gut an der Infrastruktur ablesen. Eine weitere Sache, die neben den Förderprogrammen notwendig ist, ist eine Kommunikationsstrategie. Die Information und der Austausch zum Thema müssen raus – raus aufs Land und in die Städte –, am besten so niedrigschwellig wie möglich. Dass man die Kommunikation nicht unterschätzen sollte, hat die gesamte Republik im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz zu spüren bekommen. Das war nicht gut. Da ist es dienlich, nun in Vorarbeit zu gehen. So verstehe ich die Machbarkeitsstudie auch. Sie will Möglichkeiten aufzeigen, und genau diese muss die Landesregierung deutlich machen. Entscheidend ist es, Mythen aufzuklären sowie Bedenken und Sorgen zu nehmen. Die bestehen nämlich leider nach wie vor. Wärmepumpen seien laut, und jetzt müsse plötzlich die neue Gasheizung raus. Nein – zu beidem nein! Weder sind Wärmepumpen laut, noch geht es darum, heute neue Heizungen rauszuschmeißen. Hier braucht es anscheinend ein erhöhtes Maß an Informationsarbeit. Es wäre doch schön, wenn die Landesregierung der Studie Nachdruck verliehe, indem sie die passenden Förderprogramme sowie Informationsarbeit gleich mitlieferte. In diesem Sinne danke ich natürlich für die heutige Debatte und hoffe, dass schnell Förderprogramme aufgelegt werden, damit wir im (Lars Harms) Wohnungsbau und mit der Klimawende so richtig durchstarten können. Im Übrigen lassen Sie mich noch ein Thema ansprechen, das sonst möglicherweise irgendwann einmal untergeht. Es geht darum, dass wir, wenn wir klimagünstig bauen und es preiswert machen wollen, vielleicht auch einmal gucken, wie wir die Rohstoffwirtschaft bei uns im Land so aufstellen können, dass wir Rohstoffe in Schleswig-Holstein gewinnen können und in der Lage sind, mit diesen Rohstoffen kurze Wege zu fahren, statt irgendwelchen Sand irgendwo aus dem Wattenmeer rauszubuddeln oder aus ganz entfernten Regionen zu holen. Das ist nämlich CO -intensiv. Darüber müssen 2 wir nachdenken. Es geht auch um Recycling – auf der einen Seite, richtig, das müssen wir auch machen. Auf der anderen Seite haben wir Rohstoffe im Land, und die müssen wir nutzen. Auch das ist ein Teil dieser Geschichte. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SSW und Serpil Midyatli [SPD])
Kristina Herbst
Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Serpil Midyatli das Wort.
Serpil Midyatli SPD
Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte, weil mir das ein bisschen zu kurz gekommen ist, meinen Dank an die ARGE – die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen – richten. Wir können wirklich sehr froh sein, dass wir im echten Norden eine so hohe Kompetenz haben, die sachlich und vor allem auch lösungsorientiert an diese Studie herangegangen ist. (Beifall SPD) Der eigentliche Grund, warum ich mich gemeldet habe, ist, dass man, wenn man uns von außen zugehört hat, vielleicht den Eindruck gewinnen konnte, man müsse an der einen oder anderen Stelle ein bisschen nachjustieren, und dann löppt das Ganze. – Dem ist aber nicht so. Mit dieser Studie wird sehr klar und deutlich, dass gigantische Kosten auf uns zukommen werden. Die Menschen müssen am Ende erfahren, wie das Ganze finanziell gewährleistet wird. Die Ministerin hat sehr wohl recht, wenn sie sagt, dass die Menschen in sehr unsicheren Zeiten Ängste haben, vor allem Sorgen. Vieles – das Leben – ist teurer geworden. Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass seit jeher das Zuhause der Ort für die Menschen war, wohin sie sich zurückziehen, wo sie sich am wohlsten fühlen. Die Menschen in Deutschland sagen, dass ihre Wohnung der sicherste Ort für sie ist. Damit dieser Ort weiterhin der sicherste Ort bleibt, müssen wir diese Fragen beantworten: Wie wird es mit unseren Klimaschutzzielen funktionieren? Wie schaffen wir die Wärmewende? – Der Kollege Buchholz hat sehr deutlich gesagt: Das dürfen wir nicht auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter austragen. (Beifall SPD und SSW) Herr Buchholz ist auf die Eigenheimbesitzer_innen eingegangen. Ich werde Ihnen einmal sagen, wer in diesen Wohnungen von 1979 wohnt: Das sind die Menschen, die ein niedriges Gehalt haben. Das sind die Menschen, die sich nicht einfach höhere Kosten und vor allem auch nicht mehr Miete leisten können. Wir haben früher einmal eine Regel gehabt: ein Drittel des Lohnes. In den Stadtteilen, über die wir jetzt reden, zahlen sie jetzt schon mit den Nebenkosten 50 Prozent für ihre Wohnung, für ihre Miete. Mehr können sie sich nicht leisten. Es wird zwingend notwendig sein, dass wir beim Ausbau der Wärmenetze weder die Kommunen noch die Stadtwerke alleine lassen. Das ist eine Gemeinwohlaufgabe, die gemeinsam zu leisten ist. Deswegen wird es eine Aufgabe für uns sein, hier mehr zu investieren, dass wir als Staat – gerade in diesem Bereich, um die Klimaschutzziele zu erreichen – den Menschen die Ängste und Sorgen nehmen, dass wir als Staat bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen, zu investieren. Deswegen braucht es hier klare Vorstellungen, einen klaren Plan dieser Landesregierung. Den haben wir heute nicht gehört. Der zweite Aspekt ist – was Lars Harms sehr deutlich gesagt hat –: Wir müssen, damit wir bezahlbares Wohnen haben, in Zukunft wieder mehr „bauen, bauen, bauen!“ – Mit dieser Studie haben wir eine gute Grundlage, die das erleichtert. Auch serielles Bauen ist möglich, aber dafür brauchen wir wieder mehr Investitionen. (Beifall SPD und SSW)
Serpil Midyatli SPD
Das werden die Gesellschaften und Genossenschaften nicht alleine leisten können. Es gibt viel zu tun.
Kristina Herbst
Kommen Sie zum Schluss, bitte!
Serpil Midyatli SPD
Lasst uns den Mieterinnen und Mietern und den Eigenheimbesitzer_innen mehr Sicherheit geben, denn dann schaffen wir das auch gemeinsam. (Beifall SPD und SSW)
Kristina Herbst
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.
Michel Deckmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich werde mich kurz halten. Dennoch muss ich mit ein, zwei Punkten aufräumen. Lieber Herr Kollege Buchholz, ich bin froh, dass Sie die Studie gelesen haben. (Lachen CDU) Allerdings sagt mein Kollege Balasus immer wieder gern: Man muss lesen und verstehen. (Lachen CDU – Lars Harms [SSW]: So was!) Ein wichtiger Punkt bei der Umstellung auf emissionsfreie Wärmesysteme ist nicht nur die Fernwärme, sondern es ist insbesondere der Ausbau der erneuerbaren Energien. Am Ende des Tages ist auch die Wärmepumpe eine leitungsgebundene Wärmeversorgung über die Stromleitung. Auch hier sagt Professor Dr. Walberg klar: Der Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch die Wärmepumpe kann neben Fernwärmenetzen ein entscheidender Faktor für die emissionsfreien Gebäudebestände sein. – Ich sehe schon, Sie nicken. Dementsprechend konnte ich zum Glück mit dem Punkt aufräumen. Das freut mich sehr. Ansonsten freue ich mich auf die weiteren Diskussionen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Kristina Herbst
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass die Berichtsanträge Drucksachen 20/2470 und 20/2487 durch die Berichterstattung der Landesregierung ihre Erledigung gefunden haben. Es ist kein Antrag gestellt, damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt. (Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir gemeinsam auf der Besuchertribüne Gäste der SPD-Fraktion sowie Gäste des Kreisverbandes der Grünen Nordfriesland auf Einladung der Abgeordneten Silke Backsen. (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf: Psychosoziale Versorgung der Schüler*innen langfristig sicherstellen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2460 Psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern stärken Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2525 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wir haben im Bereich der SP immer noch nicht das erreicht, was 1973 – also vor über 50 Jahren – von der KMK empfohlen wurde …“ – Das beklage nicht ich, sondern das beklagt der Verband Schleswig-Holsteinischer Schulpsycholog*innen. (Zurufe) „Die Situation (in den Schulen) ist ohne zu übertreiben und Gutes herabzuwürdigen dramatisch!“ (Martin Habersaat) – Das ist kein Oppositionsgemecker, sondern die Einschätzung des Verbands Schleswig-Holsteinischer Schulpsycholog*innen. „Mehrere der Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen des Sofortprogramms neu in der Schulpsychologie eingestellt wurden, haben wg. einer fehlenden Perspektive den Arbeitgeber leider bereits wieder gewechselt.“ – Das kritisiert nicht der bildungspolitische Sprecher einer Oppositionsfraktion, sondern – Sie ahnen es – der Schleswig-Holsteinische Verband der Schulpsycholog*innen. Nachzulesen ist das alles in Umdruck 20/3473, der Teil einer Anhörung des Bildungsausschusses war. Diese Anhörung passierte nicht anlasslos. Ein großer Teil unserer Schüler_innen klagt über psychische Belastungen, sodass sich die Landesschülervertretung und die Landeselternbeiräte zusammen mit den Schulsozialarbeitenden mit einem offenen Brief an den Bildungsausschuss wandten. In der Tat zeigen Studien, dass die psychische Belastung auch nach der Pandemie auf hohem Level verbleibt. Schüler_innen, die von ganz anderen, unter Umständen gar existenziellen Fragen bewegt werden, haben kaum den Kopf für die Funktionsweise des Satzes des Pythagoras oder eine Gedichtinterpretation von Eichendorffs Mondnacht. Sie brauchen zunächst psychosoziale Unterstützung, um gesund zu bleiben oder zu werden. Darum müssen wir uns kümmern – nicht nur aus einem Verantwortungsgefühl unserer Erwachsenengesellschaft gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen heraus, sondern auch als Pflicht, da Gesundheit, also auch psychische Gesundheit, ein grundlegendes Menschenrecht darstellt. Wir wollen deshalb heute die Landesregierung beauftragen, die psychosoziale Versorgung in den Schulen langfristig sicherzustellen, indem erstens die laufenden Befristungen der durch das CoronaSofortprogramm eingestellten Schulpsycholog_innen aufgehoben werden. Zweitens soll sie sich langfristig für ein Verhältnis von Schulpsycholog_innen zu Schüler_innen von 1:5.000 einsetzen. Das ist die KMK-Vorgabe von vor über 50 Jahren. Drittens sollen zeitnah Standards für die Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen vereinbart und in einer Überarbeitung des Orientierungsrahmens der Schulsozialarbeit verankert werden. Viertens soll die Stellenausstattung der Schulsozialarbeit anhand einer landesweiten Bedarfsplanung angepasst werden. (Unruhe)
Kristina Herbst
Herr Abgeordneter, entschuldige Sie bitte. – Ich bitte darum, Gespräche an der Seite zu unterlassen. Danke schön.
Martin Habersaat SPD
Ich habe mit Interesse gelesen, dass die Regierungsfraktionen darauf setzen, dass die Regierung Gespräche mit den Kommunen über die Frage der Schulsozialarbeit und dergleichen führt. Aber wir müssen feststellen, dass diese Gespräche gerade zunächst einmal krachend gescheitert und dass Sie zu keiner gemeinsamen Lösung gekommen sind. (Beifall SPD, Christian Dirschauer [SSW] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Notwendigkeit, zu einer Lösung zu kommen, wird übrigens auch an einer anderen Zahl deutlich. Die Zahl von Gewalttaten an unseren Schulen – die Kollegin Krämer hat das für den Kreis Pinneberg abgefragt – ist von 83 Fällen im Schuljahr 2022/23 auf 181 Fälle im Schuljahr 2023/24 gestiegen. Das ist dramatisch. (Unruhe) Schule ist ein Ort, in den psychische Belastungen hineingetragen werden. Schule ist aber auch ein Ort, an dem solche Belastungen entstehen können – sei es durch Leistungsdruck, durch soziale Konflikte, Zukunftssorgen oder anderes. Vor allem aber ist Schule ein Ort, an dem alle Kinder und Jugendlichen erreichbar sind, weil wir sie als Staat dahin zwingen, und daher muss Schule auch der Ort sein, an dem sich um den Erhalt psychischer Gesundheit gekümmert wird. (Beifall SPD, Christian Dirschauer [SSW], Dr. Heiner Garg [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Glücklicherweise haben wir in diesem Landtag inzwischen einen Konsens, dass Lehrkräfte dies nicht allein leisten können, sondern dass wir multiprofessionelle Teams brauchen. Das ist richtig und wichtig. Ausreichende psychosoziale Unterstützung an Schulen ist auch ein Baustein zur Entlastung der Lehrkräfte. Die Probleme der Schülerinnen und Schüler ernst zu nehmen, heißt auch, ihnen eigens für solche Fälle ausgebildete Fachkräfte in multi- (Martin Habersaat) professionellen Teams zur Seite zu stellen. Und – damit komme ich zum Anfang meiner Rede, meine Damen und Herren – das heißt auch, diesen Professionen zuzuhören und sie ernst zu nehmen, wenn sie anmahnen, dass die Lage dramatisch ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, SSW und FDP)
Kristina Herbst
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Anette Röttger das Wort.
Anette Röttger CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern ist sehr vielschichtig. Die Entwicklung ist besorgniserregend. In einer Zeit, in der sich sehr vieles sehr schnell verändert und die Folgen der Coronapandemie gerade bei jungen Menschen noch immer spürbar sind, ist es wichtig, dass die psychische Verfassung in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion rückt. Ich danke daher der Oppositionsfraktion, dass sie dieses wichtige Thema mit ihrem Antrag hier auf die Tagesordnung gesetzt hat. (Beifall Sybilla Nitsch [SSW] und Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Im Bildungsausschuss haben wir bereits im Juli 2024 im Rahmen eines Fachgesprächs dazu beraten. Ausdrücklich danke ich an dieser Stelle der Landesschülervertretung, die mit ihrem offenen Brief auf die psychische Situation von Schülerinnen und Schülern hingewiesen hat. Ich danke dem Bildungsministerium, das zusammen mit den Schulträgern bereits viele Maßnahmen und Programme ergriffen hat. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beispielhaft zu nennen sind das Konzept zur Traumapädagogik an Grundschulen oder die Handreichung aus dem PRO-Jung-Projekt. Wir nehmen das Thema sehr ernst, teilen manchen Ansatz aus dem SPD-Antrag, legen Ihnen aber mit unserem Alternativantrag weitere Kriterien vor. Neben dem Bildungsauftrag gehört es zu den elementaren Aufgaben in Schule, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und zu stärken und für das psychische Wohlbefinden Sorge zu tragen. Kinder sind unsere Zukunft. Sie sollen behütet aufwachsen, möglichst eine unbeschwerte und fröhliche Kindheit erleben, die von Verlässlichkeit, Stabilität und Vertrauen geprägt ist. Gesunde Ernährung, Sport und Bewegung, Musik und Kultur, ein gesunder Schlafrhythmus, ein Gleichgewicht aus Anspannung und Entspannung im Alltag leisten einen Beitrag. Kinder lernen, was sie erleben. Sie brauchen Vorbilder und eine gute Gemeinschaft. Sie sollen von ihrer Kindheit möglichst ein Leben lang profitieren. Ein wesentlicher Teil der Kindheit findet in Einrichtungen wie Kita, Schule und Ganztag statt. Ein gesundes und soziales Schulklima, aber auch beständige und vertrauensvolle Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern genauso wie Kontakte unter Gleichaltrigen sind wesentliche Faktoren für Lernerfolg und für die psychische Stabilität. Unser Antrag macht dazu folgende Aspekte deutlich: Erstens, die psychische Gesundheit gehört in die Lehrer_innenaus‑, ‑fort- und ‑weiterbildung. Zweitens werden wir uns im Rahmen der Haushaltsberatung mit Priorität dafür einsetzen, dass zusätzliche und die aus dem Corona-Sofortprogramm finanzierten Stellen für Schulpsychologen entfristet werden.
Kristina Herbst
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Martin Habersaat?
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Kollegin Röttger, da Sie die Lehrer_innenausbildung ansprachen und in SchleswigHolstein gerade ein entsprechendes Gerücht umgeht, frage ich Sie: Planen Sie, die Lehrer_innenausbildung in Schleswig-Holstein zu verkürzen? – Das ist ein anderer Aspekt, der nicht zu diesem Thema passt, Herr Habersaat. Wir sollten das an anderer Stelle besprechen. Das ist ein ganz anderer Komplex, der nicht dieses Thema betrifft. (Martin Habersaat [SPD]: Sie haben doch von der Ausbildung geredet! – Martin Balasus [CDU]: Unter einem Aufsatz stünde jetzt: „Thema verfehlt!“, Herr Habersaat!) Ich würde jetzt gern weiter ausführen, und zwar zu dem Thema psychische Belastungen. (Anette Röttger) (Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Martin Habersaat [SPD])
Kristina Herbst
Die Abgeordnete hat geantwortet und darf jetzt fortfahren.
Anette Röttger CDU
Ich darf fortfahren? Okay; danke. – Ich habe zwei Punkte genannt; jetzt bin ich beim dritten Punkt unseres Antrags. Wir werden insbesondere auf der Basis der Evaluation der Oberstufenreform das konkrete Anliegen der Landesschülervertretung auf Stundenreduzierung aufgreifen. Der vierte Punkt: Die gut funktionierenden multiprofessionellen Teams an Schulen zeichnen sich durch eine gute Koordination und einen intensiven Austausch aus. Zusammen mit den Kommunen soll der Orientierungsrahmen für die Schulsozialarbeit überarbeitet werden. Wir halten dieses Vorhaben für notwendig und wichtig und wollen dessen Umsetzung weiter verbessern beziehungsweise optimieren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich komme zu dem letzten Punkt unseres Antrags: Bei schweren psychischen Erkrankungen ist schnelle Hilfe entscheidend. Das verlangt nach einer reibungslos und gut funktionierenden regionalen Kooperation zwischen allen Akteuren im Gesundheitsund Sozialsystem. Natürlich sind es aber auch die Eltern, die in erster Linie für die Erziehung und das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich sind. Sie können nicht nur mit der passenden Schulwahl wesentlich zur psychischen Gesundheit beitragen; denn nicht für jedes Kind ist der von den Eltern erwartete unmittelbare Weg zum Abitur der richtige. Kinder sind sensibel. Sie spüren, wenn etwas nicht stimmt. Eltern, die im Stress sind, die keine Zeit haben oder die Sorgen haben, ein hoher Medienkonsum – das alles sind wesentliche Ursachen psychischer Probleme. Hinter Konzentrationsproblemen, Angst- und Essstörungen, sozialem Rückzug bis hin zum Schulabsentismus verbergen sich oftmals depressive Episoden. Diese müssen behandelt werden, können aber auch gut behandelt werden. Am Ende der erfolgreichen Behandlung steht die psychische Gesundheit. In unserer Gesellschaft darf die Feinfühligkeit im Umgang mit Kindern nicht verloren gehen. Kinder sind so wertvoll. Kinder sind unsere Zukunft. Gehen wir anständig miteinander um! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich steige mit einem Zitat ein: „Deswegen müssen wir mit vereinten Kräften daran arbeiten, für eine bessere psychosoziale Versorgung in der Zukunft zu sorgen.“ Dieses Zitat entstammt dem Positionspapier der Landesschüler_innenvertretung, der Elternvertretung und des Verbandes Schleswig-Holsteinischer Schulpsycholog_innen. Das haben wir zum Anlass genommen, in einen Prozess zu gehen. Wir haben im Bildungsausschuss dazu beraten. Auch für die heutige Plenarsitzung liegen entsprechende Anträge vor. Daher noch einmal ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für dieses Positionspapier; es hat echt etwas ausgelöst. Die psychische Gesundheit von Schüler_innen ist immens wichtig, nicht nur für ihren Lernerfolg, sondern vor allem auch für ihre persönliche Entwicklung. Deshalb haben wir das Positionspapier extrem ernst genommen. Wir haben dazu im Bildungsausschuss ein Expert_innengespräch durchgeführt. Zudem liegt Ihnen heute unser Antrag vor, der daraus bestimmte Maßnahmen ableitet, eben weil uns dieses Thema enorm wichtig ist. In dem Positionspapier werden Veränderungen beim Personal, in der Schulkultur und in der Schulstruktur gefordert. Was tun wir als Schwarz-Grün nun beim Personal? Wir fordern, die laufenden Befristungen von Verträgen der Schulpsycholog_innen aufzuheben. Darin sind sich die SPD und die Regierungsfraktionen zu Recht einig. Bei der Schulkultur werden wir die Stunden in der Mittel- und der Oberstufe reduzieren. Das ist eine Entlastung, die von den Schülerinnen und Schülern an vielen Stellen des Positionspapiers gefordert wird. Das ist nichts, was wir uns einfach so aus den (Malte Krüger) Fingern gesaugt haben. Ich erwähne das an dieser Stelle noch einmal, weil ich, ehrlich gesagt, etwas irritiert war, als ich vorgestern in der Zeitung einige Äußerungen der Landesschülervertretung der Gymnasien las, die das Sparen an der Kontingentstundentafel jetzt als „verheerend“ bezeichnen. Es passt in meinen Augen nicht zusammen, wenn man in dem Positionspapier wirklich an vielen Stellen – ich habe es hier und könnte jetzt alles vortragen – eine Entzerrung fordert, die entsprechende Maßnahme aber dann als „verheerend“ tituliert. Auch bei den Qualifizierungsmaßnahmen von Lehrkräften wollen wir vorankommen. – Jetzt warte ich auf die Zwischenfrage von Herrn Habersaat. Na ja, mal gucken. Vielleicht kommt sie noch. (Zurufe Dr. Kai Dolgner [SPD] und Martin Habersaat [SPD]) – Nein, nein. (Heiterkeit – Dr. Kai Dolgner [SPD]) Bereits heute setzen wir auf ein breites Angebot. So werden beispielsweise die Programme „Traumapädagogik in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und in Familienzentren“ sowie „Traumapädagogik in Grundschulen und Förderzentren“ multidisziplinär fortgeführt. Worum geht es dabei eigentlich? – Es geht dabei um die Ausbildung von multiprofessionellen Teams. Auch Beratungen und Fortbildungen sind insoweit relevant. Gerade hörte ich von Kollegin Catharina Nies, dass sich der Sozialausschuss mit diesem Thema intensiver auseinandergesetzt habe. Ich höre auch von dem Programm selbst sehr viel Positives. Es hat großen Einfluss auf unsere Schulen. Ich hätte mir gewünscht – ich wusste leider nichts davon –, dass sich der Bildungsausschuss mit dem Sozialausschuss zusammengetan hätte. Herr Habersaat, vielleicht haben wir die Chance, dieses Thema auch im Bildungsausschuss intensiver zu behandeln. Ich zumindest würde das sehr begrüßen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sehen: Alle Bereiche werden angeschaut. Wir nehmen die Sorgen unserer Schülerinnen und Schüler ernst. Wir müssen deren psychische Gesundheit noch mehr in den Blick nehmen. Dadurch sorgen wir für Entlastung nicht nur bei den Schüler_innen selbst, sondern auch bei den Lehrkräften an unseren Schulen. Der Vorschlag der SPD-Fraktion ist unserer Vorstellung sehr ähnlich. Auch wir wollen eine Verbesserung bei der psychosozialen Gesundheitsversorgung erreichen. Allerdings gibt es auch kleinere Unterschiede zwischen unseren Positionen. Um diese darzulegen, muss ich ins Detail gehen. So halte ich es für falsch, dass nach Ihrer Vorstellung Corona-Notkreditmittel derzeit nicht für die Finanzierung von Schulpsycholog_innen genutzt werden sollen. Sie sprechen doch immer von den Auswirkungen von Corona auf unsere Schülerinnen und Schüler. Sie befürworten auch die Entfristung. Darüber sind wir uns einig. Aber dann finde ich es falsch, dass Sie gegen den Haushalt klagen, obwohl die Mittel doch auch für Schulpsycholog_innen eingesetzt werden sollen. Das müssen Sie aber mit den Landesschülervertretungen „ausdealen“. Ich habe dafür wenig Verständnis. Was die Perspektive angeht, so sind wir wieder sehr dicht beieinander. Noch ein Punkt ist mir wichtig – ich habe erst gestern wieder, auf dem Parlamentarischen Abend, mit dem Kollegen Bernd Buchholz darüber diskutiert –: Oft sind Stimmen zu hören, die der jungen Generation ein schlechtes Zeugnis ausstellen und behaupten, früher habe man so etwas wie Schulpsycholog_innen nicht gebraucht. Es wird sich über die jungen Menschen beklagt und darüber, wie schlecht angeblich alles geworden ist. Ich halte diese Ansicht für falsch. Wir, Kollege Rasmus Vöge und ich, waren bei der Marineschule Mürwik zu Besuch und haben dort mit Flottenadmiral Nemeyer gesprochen. Er sagte etwas, was ich sehr wichtig finde – ich hatte es nicht erwartet; vielleicht ist es mir deswegen besonders aufgefallen –: Wir können stolz auf unsere junge Generation sein. – Damit hat er recht! Unsere Schülerinnen und Schüler kommen nämlich überwiegend mit multiplen Krisen klar. Jede Generation ist anders als die vorherige. Ich wünsche mir, dass wir mehr über die Stärken der jungen Generation sprechen und nicht jeden Ausschlag nach unten überbewerten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden, Christopher Vogt, das Wort.
Christopher Vogt FDP
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Krisenerfahrungen der Schülerinnen und Schüler häufen sich. Pandemie, Inflation und Kriege haben in den letzten Jahren viele Familien mental belastet. Die damit verbundenen (Christopher Vogt) Zukunftsängste belasten viele Familien weiterhin in erheblichem Maße. Dies verstärkt leider auch die psychische Belastung von vielen Kindern und Jugendlichen und gefährdet ihre mentale Gesundheit. Hinzu kommen Probleme wie Mobbing und Gewalt, fehlende Strukturen und fehlende Geborgenheit in einem Teil der Familien – auch das ist ein Problem, das man stärker thematisieren muss –, Überforderung durch Integrationsdefizite sowie Kriegs- und Fluchterfahrungen von Kindern und Jugendlichen, die wir natürlich auch im Blick haben müssen. Darauf haben unter anderem – es wurde schon gesagt – Schülervertreterinnen und Schülervertreter vor einiger Zeit völlig zu Recht und, wie ich finde, sehr eindrucksvoll hingewiesen. Es ist gut und richtig so, dass über das Thema mentale Gesundheit in unserer Gesellschaft mittlerweile offener gesprochen wird und dass dies auch in den Schulen passiert. Es betrifft im Zweifel jeden Menschen einmal im Lauf des Lebens. Es ist der richtige Weg, dann auch professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. (Beifall FDP und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Um der großen Herausforderung nur ansatzweise mit Hilfsangeboten auch in den Schulen begegnen zu können, wird es die bisherigen Stellen für Schulpsychologen und für Schulsozialarbeiter weiterhin brauchen. Das ist an dieser Stelle ein wichtiger Punkt und der SPD-Antrag klug und berechtigt. Denn es wird nicht funktionieren, dass die psychosozialen Probleme noch stärker von den Lehrkräften bewältigt werden, die ohnehin bei ihrer Arbeit schon durch Inklusion, Integration, Fachkräftemangel und Unterrichtsausfall in einem erheblichen Maße strapaziert sind. Die Lehrkräfte müssen sich dringend wieder stärker auf die Erteilung des Fachunterrichts konzentrieren können, wenn man die Unterrichtsqualität absehbar wieder verbessern will. Das ist auch ein Riesenproblem; wir haben gestern schon darüber gesprochen. Die Verschlechterung der Unterrichtsversorgung durch CDU und Grüne wird dies ohnehin erst einmal weiter erschweren. Herr Krüger, es wird immerhin von einer Unterrichtsversorgung von 100 Prozent statt 101 Prozent gesprochen. Das klingt immer toll. Jeder in diesem Land, der Kinder in der Schule hat oder selbst mit der Schule zu tun hat, weiß aber, dass diese 100 Prozent bedeuten, dass es weiterhin einen massiven Unterrichtsausfall gibt. Dieses Problem wird durch den Haushaltsvorschlag der Landesregierung natürlich erst einmal verstärkt. Meine Damen und Herren, es ist eine elementare Aufgabe für die Familien, zum Beispiel durch geordnete Strukturen und einen gesunden Medienkonsum stärker auf die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu achten. Der Medienkonsum ist ein Teil des Problems. Das ist durch die Pandemie noch deutlicher geworden. Viele Kinder wurden teilweise, weil es auch nicht anders ging, vor digitalen Geräten oder vor dem Fernseher geparkt, und das gerade in Kriegszeiten. Ich kenne es selbst von zu Hause; wenn man den Fernseher laufen hat, sieht man ständig schreckliche Bilder aus dem Nahen Osten und aus der Ukraine. Es macht natürlich gerade mit den kleineren Kindern etwas, wenn sie das sehen und nicht einordnen können. Wir können den SPD-Antrag nur unterstützen, mit dem gefordert wird, dass mindestens die befristeten Stellen für Schulpsychologen dauerhaft in unbefristete Stellen umgewandelt werden. Eigentlich würde es sogar noch deutlich mehr brauchen – der Kollege hat es gesagt –, wenn man sich zum Beispiel die internationalen Empfehlungen der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, anschaut. Es ist eine gute Ausgangslage, dass für diese Stellen bereits qualifizierte Leute gefunden werden konnten, denn auch in diesem Bereich ist es alles andere als einfach, überhaupt qualifiziertes Personal zu finden. Es ist auch gut investiertes Geld, sodass man hier beim Haushalt aus unserer Sicht einen Schwerpunkt setzten muss. (Beifall FDP und SSW) Ein weiterer Punkt ist, dass die Sachlage bei der wichtigen Arbeit der Schulsozialarbeit ähnlich ist. Auch dafür ist es schwierig, Personal zu finden und den größer werdenden Bedarf zu decken. Zudem stellt sich bei der Schulsozialarbeit weiterhin die Frage, wer im Land dafür überhaupt zuständig ist. Wer sichert die Finanzierung ab? Hinzu kommt, welche dezidierten Aufgaben die Schulsozialarbeit eigentlich hat. Seit 2023 gibt es den Orientierungsrahmen. Dieser klärt allerdings wichtige Fragen nicht abschließend, und er legt weder einen Personalschlüssel fest noch regelt er die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und Jugendhilfe richtig. Zudem gibt es in diesem Bereich immer noch keine landesweite Bedarfsplanung. Man sollte der Empfehlung des Landesrechnungshofs folgen, der bereits im Jahr 2015 vorgeschlagen hat, eine gemeinsame Zuständigkeit und eine Drit- (Christopher Vogt) telfinanzierung durch das Land, die Jugendhilfeträger und die kommunalen Schulträger anzustreben. Aus meiner Sicht wäre das mittelfristig eine kluge, eine faire und eine verlässliche Lösung. Außerdem bedarf es einer landesweiten Bedarfsplanung. (Beifall FDP und SSW) Bei den Streitereien, wer etwas bezahlen soll, muss man auch angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Herausforderungen sehen, dass die öffentlichen Haushalte derzeit auf allen Ebenen sehr angespannt sind. Es wäre jedoch kontraproduktiv, wenn es beim Ausgleichen in diesen sensiblen Bereichen Rückschritte geben würde. Den SPD-Antrag können wir unterstützen. Dem Koalitionsantrag werden wir nicht zustimmen, weil er wieder viele Prüfaufträge enthält, bei denen wir die Ergebnisse nicht immer mitgeteilt bekommen. Mir ist es zu einfach, als Alternativanträge viele Prüfaufträge aufzuschreiben, aus denen am Ende nichts folgt, meine Damen und Herren; das bringt uns nicht weiter. (Beifall FDP, SSW und Martin Habersaat [SPD])
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW erteile ich dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ausgangslage zu diesem Tagesordnungspunkt ist zwar allgemein bekannt, aber deswegen nicht weniger besorgniserregend. Die psychosozialen Belastungen bei den Schülerinnen und Schülern sind groß, und das Hilfesystem für sie ist längst überfordert. Leider gilt das sowohl für den therapeutischen Bereich als auch für die psychosoziale Jugendhilfe. Klimakrise, Pandemie und Kriege sorgen gerade bei den jungen Menschen für eine große Verunsicherung und für Angst, und spätestens seit Corona zeichnen immer mehr Studien zur Situation von Kindern und Jugendlichen ein durchaus düsteres Bild. Psychische Erkrankungen wie Angst und Anpassungsstörungen und sogar Suizidversuche haben in den Jahren der Pandemie signifikant zugenommen. Aber auch heute, im Jahr 2024, muss man leider feststellen, dass die Rückkehr zur Normalität für den Schulbetrieb als solches gilt, aber sich das Ausmaß der psychosozialen Belastungen bei den Schülerinnen und Schülern nicht auf einem Normalniveau oder auf einem akzeptablen Niveau bewegt. Allein die Tatsache, dass sich bereits vor der Coronapandemie jeder fünfte Jugendliche psychisch belastet gefühlt hat, ist alarmierend genug; mittlerweile ist es schon fast jeder dritte Jugendliche. Aus meiner Sicht müssen wir diese Zahlen viel ernster nehmen, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil sich die Wartezeiten für ein Erstgespräch oder auf einen Therapieplatz im gleichen Zeitraum verdoppelt haben. Darüber hinaus kommt eine Unterversorgung in einem Flächenland wie SchleswigHolstein besonders schwer zum Tragen. Vor diesem Hintergrund kann ich nur begrüßen, dass die SPD die psychische Gesundheit an den Schulen und die psychosoziale Versorgung der Schülerinnen und Schüler hier und heute als Thema platziert. Es kann auch kaum überraschen, dass der SSW die im Antrag enthaltenen Forderungen der SPD teilt. (Beifall SSW und SPD) Machen wir uns einmal ehrlich und erkennen das Problem in seinem Ausmaß an. Der SPD-Antrag enthält eigentlich auch nur das absolute Minimum des Nötigen. Das muss man einfach sagen. Der Alternativantrag mit seinen Prüfaufträgen greift leider zu kurz. Diesem Antrag können wir ebenfalls zustimmen; er tut nicht weh. Wir brauchen hier aber viel mehr als die sprichwörtliche Feuerwehr. Wir müssen deutlich stärker auf Prävention setzen und die psychosoziale Versorgung so organisieren, dass sie die Kinder und Jugendlichen frühzeitig erreicht. Psychische Belastungen, die im Kindesund Jugendalter entstehen, wirken sich in nahezu allen Entwicklungsbereichen negativ aus. Unbehandelt führen sie zu weiteren psychischen Störungen, zu Problemen in der sozialen Teilhabe sowie zu schlechteren Schulleistungen und damit zu schlechteren Bildungsabschlüssen. Darüber hinaus wird das Störungsbild immer komplexer, je länger es besteht, und der Leidensdruck immer größer. Es ist längst erwiesen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bei Erwachsenen bereits im Kindesalter aufgetreten sind. Auch deshalb bedarf es einer Prävention, die langfristig Vorrang vor einer reinen Symptombekämpfung haben muss. In der letzten Debatte zu diesem Thema hat meine Kollegin Sybilla Nitsch darauf hingewiesen, dass Schulen mehr sind als Orte, an denen Kinder und Jugendliche fachliche Inhalte erlernen. Das ist und bleibt natürlich völlig richtig, weil Schulen den klaren Auftrag haben, den Schülerinnen und Schülern (Christian Dirschauer) den Ausbau ihrer sozialen und emotionalen Kompetenzen und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit zu ermöglichen. Daraus folgt, dass wir nicht nur das Hilfesystem außerhalb, sondern vor allem die entsprechenden Ressourcen in den Schulen stärken müssen. Daher ist es nur folgerichtig, dass wir neben der Schulpsychologie das gesamte multiprofessionelle Team in den Blick nehmen und an dieser Stelle alle Professionen stärken. Alle hier Tätigen leisten einen Beitrag zur Unterstützung psychosozial belasteter oder kranker Kinder und Jugendlicher. Nicht zuletzt haben sie oft eine wichtige Lotsenfunktion und können dafür sorgen, dass die Betroffenen schneller und niedrigschwelliger in eine psychotherapeutische Versorgung vermittelt werden. Das sollte in unser aller Interesse sein. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Beate Raudies
Wir kommen zu den Kurzbeiträgen. Das Wort hat zunächst der Abgeordnete Martin Habersaat.
Martin Habersaat SPD
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf drei Punkte eingehen. Erstens. Herr Krüger, es wird wahrscheinlich nicht das letzte Mal gewesen sein, dass Sie einen finanzpolitischen Schlenker einbauen, wenn wir über Bildung reden. Ich möchte Ihnen dazu meine Haltung darlegen. Aus meiner Sicht gibt es keinen Verfassungsbruch für den guten Zweck. Wenn Sie sagen, Sie würden die Corona-Notkredite nehmen, um daraus Schulpsychologen zu bezahlen, ist mir das durchaus sympathisch. Ich finde Schulpsychologen ganz wichtig, und ich hätte zum Beispiel an den Schweineställen, die Sie daraus bezahlen, inhaltlich viel mehr zu kritisieren. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Jetzt diskutieren wir aber gerade über eine Entfristung der Stellen für Schulpsychologen im nächsten Haushalt, und dafür wollen Sie – soweit mir bekannt ist – keinen neuen Coronakredit aufnehmen. Insofern ist es eine Nebelspur, die Sie legen. (Beifall SPD und FDP) Ansonsten können wir es uns ganz einfach machen. Es liegt nicht in unserer Entscheidung, ob dieser Haushalt verfassungswidrig ist. Wir haben ihn dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, das entscheiden wird. Dann werden wir sehen, wie das Ergebnis ist. (Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Zweitens. Wenn die größte regierungstragende Fraktion in diesem Haus in einer Rede zur Schulpsychologie sagt, dass eine große Verantwortung bei den Lehrkräften liege, dann ist das einerseits richtig, weil die Lehrkräfte den ganzen Tag in der Schule sind. Bei mir als gewesene Lehrkraft läutet immer eine kleine Alarmglocke, die sagt: Oh, meint ihr es mit den multiprofessionellen Teams doch gar nicht so ernst? Wollt ihr die Verantwortung bei den Lehrkräften belassen? – Das lasse ich aber einmal dahingestellt. Sie sagen dann andererseits, dieses wichtige Thema muss in der Ausund Weiterbildung der Lehrkräfte stärker behandelt werden. Wenn gleichzeitig in Schleswig-Holstein das Gerücht umgeht, dass Sie die Lehrkräfteausbildung verkürzen wollen, dann ist das aus meiner Sicht zumindest eine berechtigte Nachfrage wert. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Frau Röttger, ich verstehe, dass Sie das nicht beantworten mochten, aber die Ministerin hat ja gleich die Gelegenheit, etwas dazu zu sagen. Der dritte Punkt richtet sich wieder an Herrn Krüger. Es ist schon originell, dass Sie sagen, Sie müssen aus finanziellen Gründen Lehrerstellen abbauen und aus finanziellen Gründen weniger Unterricht an den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen stattfinden lassen. Sie verkaufen uns das dann aber als Entlastung für die Schülerinnen und Schüler. So wird das nichts, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP])
Beate Raudies
Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Jasper Balke das Wort.
Jasper Balke GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil es mir wichtig war, auf einen Punkt einzugehen, den die Kollegin Röttger in ihrer Rede ausgeführt hat. Und zwar geht es mir um die schwer psychisch erkrankten Schülerinnen und Schüler. (Jasper Balke) Wir hatten bei der Anhörung im Bildungsausschuss gehört, welche Schwierigkeiten es gibt, zwischen der Schulsozialarbeit und dem Gesundheitswesen zu kommunizieren und bestimmte Dinge abzusprechen. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal das klarstellen, was ich auch in der Anhörung gefragt beziehungsweise insinuiert habe: Schwer psychisch erkrankte Schülerinnen und Schüler werden nicht im Schulsystem therapiert oder geheilt. Die müssen im Gesundheitssystem behandelt werden. Dort gehören sie hin. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW) Wir können die Lehrkräfte noch so gut psychologisch schulen – das schaffen nur ausgebildete Psycholog_innen, Psychotherapeut_innen, Ärztinnen und Ärzte. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) Da geht es dann primär darum, dass gefragt wird: Wie schaffen wir es, zwischen dem Gesundheitswesen und dem Schulsystem bessere Verbindungen zu schaffen? Wir haben im Ausschuss gehört, dass es Schwierigkeiten gibt und dass die Menschen, die in der Psychiatrie arbeiten, zum Teil nicht so viel von den Strukturen im Schulsystem wissen. Im Schulsystem wissen die Leute nicht viel von den Strukturen, die in der Psychiatrie oder in der Psychotherapie bestehen. Hier muss auf jeden Fall nachgebessert werden. (Beifall Catharina Johanna Nies [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Auch das kam im Ausschuss rüber: Natürlich ist das Gesundheitssystem – gerade was den psychotherapeutischen und psychologischen Bereich angeht – jetzt schon überfordert. Nichtsdestotrotz gibt es einige Stellschrauben, die aktuell schon genutzt werden, unter anderem im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, in dem ein sehr klarer Fokus auf die Stärkung der Kinder- und Jugendpsychiatrie gelegt wird, was wichtig ist und was gerade für Schleswig-Holstein eine große Relevanz haben wird. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Punkt betonen, den wir im Landtag auch schon beschlossen haben und der aus meiner Sicht immer noch eine Tragödie ist, weil das noch nicht verändert wurde. Das ist die Bemessung der psychotherapeutischen Kassensätze, die auch in Schleswig-Holstein zu einer enormen Unterversorgung im psychotherapeutischen Bereich führt. Das kann nicht sein. Die Kassensätze müssen auf jeden Fall erweitert werden. Wir brauchen mehr Menschen, die schwer psychisch erkrankte Schülerinnen und Schüler therapieren können. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, vereinzelt SPD und SSW) An letzter Stelle möchte ich noch einmal das betonen, was ich auch schon zuletzt hier gesagt habe: Wir haben es in dem Bereich immer noch mit Stigmatisierung und Tabuisierung zu tun. Deswegen noch einmal das, was ich auch in der vergangenen Plenartagung, als wir darüber gesprochen haben, gesagt habe. Diese vier Punkte sind besonders wichtig: Erstens. Psychische Erkrankungen sind normal. Über 50 Prozent der Bevölkerung erkranken einmal im Leben an einer schweren psychischen Erkrankung. Zweitens. Sie sind heilbar. Das ist eine gute Nachricht. Drittens. Man kann bestimmte Dinge tun, die der psychischen Gesundheit guttun. Der Kollege Dirschauer hat auf die Prävention hingewiesen. Hier können wir deutlich mehr machen. Viertens. Psychische Erkrankungen sind kein Ausdruck individueller Schwäche. Das muss man an jeder Stelle sagen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und vereinzelt CDU)
Beate Raudies
Zu einem weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Abgeordneten Malte Krüger das Wort.
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Habersaat, Sie haben in Ihrem Kurzbeitrag zwei Punkte genannt, auf die ich noch kurz eingehen will. Sie haben zum einen das Thema der Corona-Notkreditmittel vertieft. Ich habe gesagt: Perspektivisch sind wir quasi auf der gleichen Linie. Wir wollen an der Stelle die Entfristung. Deswegen verstehe ich nicht ganz, wo hier langfristig das Problem ist. Ich habe noch einmal darauf hingewiesen, dass ich finde, dass ich Ihre Begründung, dass die Corona-Notkreditmittel gerade nicht für Schulpsycholog_innen eingesetzt werden sollten, nicht teilen kann. Sie sagen, Corona hatte Auswirkungen auf unsere Schülerinnen und Schüler. Diese sind heute nicht weg. Deswegen finde ich es richtig, dass derzeit Notkreditmittel dafür eingesetzt werden. Das sehen Sie anders. Es ist okay, das anders zu sehen. (Malte Krüger) Aber dann müssen Sie auch bereit sein, dass Sie dafür kritisiert werden, und ich kritisiere Sie dafür. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum anderen bin ich nach vorn gegangen, weil ich das Positionspapier hier habe. Ich kann Ihnen gern noch einmal daraus vorlesen. Da wird gefordert, Klausuren und Abschlussanforderungen zu reduzieren, da wird gefordert, Zeitpläne zu entzerren, da wird gefordert, Tagespläne in der Oberstufe zu reduzieren. Man will nicht mehr eine 38-StundenWoche haben, man will Luft holen statt aufholen und andere Sachen. Das atmet davon, dass zum Beispiel auch bei den Stunden eine Reduzierung passiert. Ich habe einfach darauf hingewiesen, dass die Landesschülervertretung vorgestern in der Zeitung etwas anderes kritisiert hat und dass es da einen sehr großen Gap gibt. Diesen Gap wollte ich einmal aufzeigen. Ich finde es richtig, dass an der Stelle jetzt die Stundenreduzierung gemacht wird, weil das eine deutliche Fokussierung von Schülerinnen und Schüler auf die basalen Kompetenzen zur Folge hat, über die wir hier sehr oft reden. Das finde ich richtig, und das möchte ich an der Stelle noch einmal klarstellen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Der nächste Kurzbeitrag kommt vom Abgeordneten Dr. Kai Dolgner.
Dr. Kai Dolgner SPD
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Krüger! Sie haben das mit der Klage aufgebracht, nicht Herr Habersaat. Herr Habersaat hat Sie darauf hingewiesen, dass das aus zwei Gründen gar nicht hierhergehört. Erstens geht es nicht um den Haushalt 2024, sondern um den Haushalt 2025. Sie vermengen das miteinander. (Zurufe CDU) – Ja, die Kollegen von der CDU hätten sogar den Schlüssel, um das Gesamtproblem zu lösen. Das ist es, was ich an der Stelle versuche zu erläutern und was Sie intern auch wissen. So, wie derzeit Notkredite in die Verfassung geschrieben sind, müssen sie Voraussetzungen erfüllen – ob sie Ihnen gefallen oder nicht, ob Sie sie richtig finden oder nicht. Auch ich finde es absurd, dass man zwar 20 Milliarden Euro für Schäden im Ahrtal bezahlen darf, aber nicht 20 Milliarden, um sie zu verhindern. Wenn wir über eine Daueraufgabe reden, und das tun Sie hier wohl, dann ist es von der Struktur eines Notkredites her nicht möglich, diese Daueraufgabe zu erfüllen. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Augenwischerei!) – Herr Krüger, stellen Sie mir eine Zwischenfrage, dann kann ich Ihnen das erläutern, warum das keine Augenwischerei ist. Ob das Augenwischerei ist, wird Ihnen das Verfassungsgericht erklären. Es ist übrigens das Verfassungsgericht, das dem Bund erklärt hat, dass natürlich die Anpassung – – (Zuruf Martin Balasus [CDU]) – Sie können mir ja eine Zwischenfrage stellen, wenn Sie an der Stelle nicht nur destruktiv sein wollen. (Martin Balasus [CDU]: Zum Thema!) – Das ist das Thema, wenn Sie zugehört haben. Es ist nämlich die Frage, ob es um eine inhaltliche Auseinandersetzung geht oder ob es um eine Auseinandersetzung über das Recht geht. Wenn wir unsere Systeme in Ordnung bringen wollen, dann helfen uns Tricksereien über Notkredite nicht. Wir müssen die Debatte führen, wie wir diese Daueraufgaben auch dauerhaft finanzieren. Da sind wir uns doch eigentlich einig. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Herr Plambeck erklärt großartig, dass wir die zukünftigen Generationen nicht mit Zinsen belasten wollen. Er tut das aber selbst bei den Notkrediten. Wenn wir die Aufgaben für notwendig erachten, dann müssen wir dafür die Finanzquellen heben. Wir haben dafür zwei Vorschläge: Vermögensteuer und Änderung bei den verfassungsmäßigen Grundlagen. Alles andere ist erstens Mogelei. Zweitens muss ich sagen: Es geht auch nicht, dass wir uns quasi an den eigenen Gesetzen vorbeimogeln, wenn wir von den Bürgerinnen und Bürgern draußen erwarten, dass sie sich an unsere Gesetze halten. Das geht nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das unterminiert das. Ich wäre froh, wenn wir im Bereich der Multiprofessionalität eine vernünftige dauerhafte Finanzierung bekommen, aber das geht nicht über Notkredite, sondern darüber, dass wir hier einmal die ehrliche Debatte darüber führen, wie wir die gesellschaftlichen Aufgaben zukünftig vernünftig finanzieren wollen. Da sind wir uns auf dieser Seite des Hauses doch wunderbar einig. (Dr. Kai Dolgner) Liebe Kollegen von der CDU, deshalb: Der Schlüssel liegt bei Ihnen. Sie haben sich auch bei der Vermögensteuer wieder verweigert, an irgendeiner Stelle die Finanzlage zu verbessern. Das wäre die Finanzlage des Landes gewesen, aus der man solche Aufgaben dauerhaft hätte auch bezahlen können. (Beifall SPD)
Beate Raudies
Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Karin Prien.
Karin Prien
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die psychischen Probleme bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen weltweit zunehmen und leider auch auf hohem Niveau bleiben. Das belegen verschiedene Untersuchungen, die zum Teil auch schon zitiert worden sind. Leider ist es auch so, dass nicht nur die Pandemie zu diesem Sachverhalt führt. Deshalb war es auch richtig, zunächst über die Notkredite zu finanzieren und jetzt weiterzuschauen. Aber es ist leider so: Es ist nicht nur die Pandemie, sondern es sind verschiedene andere Faktoren, die dazu beitragen. Es sind die multiplen Krisen, es ist das veränderte Medienverhalten, der veränderte Medienkonsum, es sind die veränderten Familienverhältnisse. Auf all das muss die Gesellschaft insgesamt eine gute Antwort finden, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Habersaat [SPD]) Das bedeutet zunächst zweierlei: Es ist nicht nur Sache der Schulen; es ist Sache der Elternhäuser; es ist Sache des gesamten Sozial- und Gesundheitssystems. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist Sache der Jugendhilfe, meine Damen und Herren; es ist Sache der Kinder- und Jugendpsychiatrie – darauf hatte Kollege Balke zu Recht hingewiesen. Es sind natürlich nicht die Schulpsychologen, die dafür gedacht sind, schwer psychisch kranke Kinder zu behandeln. Das sage ich jetzt nicht, um mich hier in irgendeiner Weise bei der Frage aus der Verantwortung zu ziehen: Natürlich sind die Schulen im besonderen Maße gefragt, sich diesem Thema zuzuwenden. Warum? Weil: Kinder und Jugendliche können nur gut lernen, wenn es ihnen gut geht. Deshalb ist das Dreieck Chancengerechtigkeit, gute Leistungen und Wohlbefinden wichtig, in dem gute Schule heute stattfinden kann. Es hat auch etwas mit Schulkultur zu tun, mit den Lehrkräften und der Lehrkräfteausbildung. Herr Habersaat, Sie haben zu dieser Frage schon Kleine Anfragen gestellt. Darin stehen die Antworten, die wir zurzeit dazu geben. Es geht darum, die Ausbildung der Lehrkräfte auch in dieser Hinsicht zu verbessern. Das muss doch das Ziel sein, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in den vergangenen Jahren und natürlich auch aufgrund der Tatsache, dass so viele Kinder und Jugendliche zu uns kommen, die traumatische Erfahrungen zum Beispiel im Bereich Flucht und Migration gemacht haben, verschiedene Maßnahmen ergriffen. Auf TiK-SH in Kita und Grundschule ist hingewiesen worden, aber auch darüber hinaus haben wir die Lehrkräfte mit einer Handreichung in die Lage versetzt, besser mit psychischen Problemen von Schülerinnen und Schülern umzugehen. Wir haben den Schulpsychologischen Dienst auf neue Füße gestellt und neue Unterstützungsangebote entwickelt. Wichtig dabei ist die Vernetzung der bestehenden Angebote aus den verschiedenen Bereichen. Auch darauf will ich noch einmal hinweisen. Das Sofortprogramm „Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen“ ist richtig gewesen; das war richtig, es einzurichten, und es war auch richtig, es zunächst aus Notkrediten zu finanzieren. Jetzt arbeiten wir gemeinsam daran, dessen Fortsetzung langfristig auf solide Füße zu stellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, wir haben in SchleswigHolstein – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – ein gut ausgebautes Unterstützungssystem mit 32 Planstellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den allgemeinbildenden Schulen, mit 15 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den beruflichen Schulen für die Sicherstellung der umfangreichen Beratungsunterstützungsstruktur. Auch das, meine Damen und Herren, muss hier erwähnt werden. (Ministerin Karin Prien) Das Rekurrieren auf die KMK-Empfehlung von 1973, Herr Habersaat, halte ich für den falschen Weg. Es sind keine zeitgemäßen Empfehlungen mehr, weil: Sie sind offensichtlich 50 Jahre alt, und sie gehen von einem Schulsystem aus, in dem es keine Multiprofessionalität gab. (Wortmeldung Martin Habersaat [SPD]) Sie gehen von einem Schulpsychologensystem aus, das auf Einzelberatung ausgerichtet war und nicht von einem systemischen Ansatz. Deshalb glaube ich, dass die KMK-Empfehlung an dieser Stelle nicht mehr maßgeblich sein kann.
Beate Raudies
Frau Ministerin, gestatten sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat?
Karin Prien
Nein, ich würde jetzt gern fortsetzen. – Es ist ohnehin zu kurz gedacht, sich nur auf Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu konzentrieren. Zu Recht ist deshalb das Thema Schulsozialarbeit und Multiprofessionalität an Schulen insgesamt angesprochen worden. Ich bin sehr froh, dass wir inzwischen an nahezu jeder Schule in unserem Land ein Angebot der Schulsozialarbeit haben. Das ist doch die Realität, meine Damen und Herren. Auch das unterscheidet sich von dem, wie es vor 50 Jahren gewesen ist, als es praktisch keine Schulsozialarbeit an unseren Schulen gegeben hat. Meine Damen und Herren, wir werden aber den Kindern und Jugendlichen nicht gerecht werden, wenn wir nicht zum einen die Kooperation in der Multiprofessionalität und zum anderen die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit auf neue Füße stellen. Ich kann Ihnen nicht zustimmen, Herr Habersaat. Es ist gar nichts krachend gescheitert, sondern wir sprechen weiter miteinander, und wir sind uns alle sehr der Tatsache bewusst, dass wir diesen Knoten durchschlagen müssen. Es geht in der Frage nicht nur um Geld, sondern es geht darum, dass es die Menschen gar nicht mehr gibt. Wenn man die Menschen nicht besser einsetzt und besser miteinander in Kooperation bringt, dann werden wir dieses Problem in unserem Schul‑, Jugendhilfe- und Eingliederungshilfesystem nicht verbessern können, meine Damen und Herren. Ich werde mich dafür einsetzen – das tue ich gemeinsam mit dem Sozialministerium –, dass wir im Bereich der Schulsozialarbeit zu einer gerechteren Finanzierung kommen. Das bedeutet auch, dass alle ihren Anteil daran tragen und dass wir dazu in eine bessere Zusammenarbeit kommen. Das gilt für Kreise, das gilt für Schulträger, und das gilt für das Land. Die Wirksamkeit des Unterstützungssystems besteht nur dann, wenn Schülerinnen und Schüler und Eltern ein abgestimmtes Angebot erhalten, das alle diese Unterstützungs- und Hilfesysteme rund um das Kind, rund um den Jugendlichen umfasst. Meine Damen und Herren, die Haushaltslage in Schleswig-Holstein ist schwierig. Dennoch werde auch ich mich in unseren weiteren Haushaltsverhandlungen zur Nachschiebeliste dafür einsetzen, dass dieses Thema Priorität hat, weil ich im Ergebnis die Einschätzung teile – wie alle hier vertretenen Parteien –, dass die psychische Gesundheit und das soziale Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen absolute Priorität haben müssen. Insofern bedanke ich mich heute ganz ausdrücklich bei allen Fraktionen für die Anhörung. Sie ist wichtig gewesen; sie fußt auf einem Papier von Kindern und Jugendlichen selbst. Auch das ist eine Frage der Selbstwirksamkeit: Dieses Parlament hat die Jugendlichen gehört und hat, weil sie dieses Papier geschrieben haben, diese Anhörung durchgeführt. Das ist etwas, was man noch einmal deutlich sagen muss. Ich halte das für völlig richtig, das so zu machen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin dankbar, dass wir hier zwei Anträge vorliegen haben, die nicht deckungsgleich sind – das ist bei unterschiedlichen Fraktionen auch nachvollziehbar –, die durchaus unterschiedliche Aspekte des Problems beleuchten. Insofern werden wir diesem Auftrag der Kinder und Jugendlichen, werden Sie dem Auftrag der Kinder und Jugendlichen in diesem Parlament gerecht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und 50 Sekunden erweitert. Diese Zeit stünde jetzt auch noch allen Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. (Vizepräsidentin Beate Raudies) Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Deshalb lasse ich in der Sache abstimmen, zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/2460. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2525, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gegen die Stimmen von? – Den Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Bericht zum Tierseuchengeschehen in SchleswigHolstein Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2469 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung, dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass ich die Gelegenheit habe, hier heute zu dem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass es ein zunehmend virulentes Geschehen bei Tierseuchen gibt. Dies bezieht sich nicht nur auf Schleswig-Holstein, sondern lässt sich generell feststellen. Aufgrund der klimatischen Veränderungen nehmen dabei Übertragungen beispielsweise durch Stechmücken – sogenannte Vektorübertragungen – zu. Darunter fällt die Blauzungenkrankheit, die Schleswig-Holstein erreicht hat. Betroffen sind Wiederkäuer, also vor allem Schafe, Ziegen und Rinder. In den letzten Tagen konnte die Krankheit aber auch bei Alpakas und einem Yak nachgewiesen werden. Die Tiere werden durch einen Stich einer bestimmten Stechmücke aus der Art der Gnitzen mit dem Virus infiziert. Eine Übertragung von Tier zu Tier erfolgt bei diesem Virus nicht. Das hat Auswirkungen auf die tierseuchenrechtliche Einordnung. Als Landwirtschaftsminister habe ich bereits im Mai 2024, also drei Monate vor dem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein, über das Virus durch Fachartikel in entsprechenden Medien informiert und auf das gestiegene Infektionsrisiko hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt hat die Landesregierung die Mittel für eine Unterstützungsleistung bei der Impfung freigegeben. Die Fachebene meines Hauses stand bereits seit Mitte April im Austausch mit den Kreisen, Verbänden sowie der Tierärzteschaft und hat kontinuierlich über die Lage der aktuellen Blauzungenkrankheit – Virustyp 3 – informiert. Dadurch waren alle Beteiligten eng eingebunden. Das hat zu einer grundsätzlich hohen Wachsamkeit unter den Akteuren beigetragen. Mit Auftreten der ersten Fälle haben wir zudem ein Bürgertelefon eingerichtet. Nachdem das BML dann endlich Anfang Juni den Einsatz von drei vorläufigen Impfstoffen zugelassen hat, haben wir als Landesregierung intensiv für die Impfung geworben. Die Impfung wurde und wird finanziell unterstützt. Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Trotz des Impfangebots hat sich die Krankheit mittlerweile in ganz Schleswig-Holstein ausgebreitet. Schafhalterinnen und ‑halter sind deshalb zu Recht in Sorge. Besonders betroffen sind die Regionen an der Westküste – Dithmarschen und Nordfriesland – mit ihren vielen Deichschafen. In der vergangenen Woche habe ich mir vor Ort einen persönlichen Eindruck verschafft und mich mit den Betroffenen ausgetauscht. Die bedrückende Situation der Tierhalterinnen und Tierhalter kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Blauzungenkrankheit ist ein Virus, das großes Tierleid und Tierhaltersorgen hervorruft. Um die Tiere nicht unnötig zu beunruhigen, wurden Deichabschnitte an der Westküste gesperrt. Der Umfang dieser Sperrungen nimmt fortlaufend zu. Bislang sind es 20 Abschnitte, die betroffen sind, insgesamt circa 125 Kilometer Deichlänge. Die Abschnitte werden durch entsprechende Beschilderun- (Minister Werner Schwarz) gen kenntlich gemacht. Ich danke dem LKN ausdrücklich für die Unterstützung. Durch die Sperrungen soll der Stress auf die ohnehin geschwächten Tiere gemindert werden. Zudem erleichtert es den Schafhalterinnen und Schafhaltern ihre Arbeit bei der Versorgung und Pflege der kranken Tiere. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle meinen Appell für die Impfung noch einmal erneuern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Ich rate weiterhin in aller Dringlichkeit zur Impfung, was auch die Empfehlung der StIKo Vet ist. Impfen Sie Ihre Schafe, Ziegen und Rinder, denn die Impfung bietet den einzigen Schutz vor Todesfällen und einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit. Wenngleich sich das Infektionsgeschehen aufgrund der Übertragung durch Insekten im Winter abschwächen könnte, bleibe ich bei meinem Appell. Ich hoffe, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter diese Zeit weiterhin zum Impfen ihrer Bestände nutzen. Das Land wird die finanzielle Unterstützung in jedem Fall bis zum Stichtag des Tierseuchenfonds anbieten. Um den Betrieben Planungssicherheit zu geben, setze ich mich zudem für eine Verlängerung der Impfgestattungsverordnung über den 6. Dezember 2024 hinaus ein, sollte bis dahin kein Impfstoff final zugelassen sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in der gebotenen Kürze auf die Afrikanische Schweinepest eingehen. Die ASP wurde im Juni dieses Jahres in Hessen bei Wildschweinen und später auch bei Hausschweinen festgestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen stammt der Erreger nicht aus dem deutsch-polnischen Grenzgebiet, sodass die Vermutung naheliegt, dass der Ausbruch in Hessen ein erneuter Punkteintrag ist. In dem Zusammenhang spricht man von der sogenannten Wurstbrottheorie: ein Eintrag des Erregers durch weggeworfene Speiseabfälle. Inzwischen hat sich die Dynamik auf Wildschweine in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern ausgedehnt. Glücklicherweise gibt es in Schleswig-Holstein bislang weiterhin keine Fälle von ASP. Für den Fall eines Ausbruchs fühlen wir uns aus heutiger Sicht dennoch vorbereitet und gut gewappnet. Unsere Krisenmanagementstruktur steht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Gestern tagte die ASP-Arbeitsgruppe wieder, also Vertretungen der Landwirtschaft, der Forsten, der Bundeswehr und der Jagd. Noch in diesem Herbst wird eine ASP-Übung im Gelände stattfinden. Für einen Ausbruchsfall ist also die mögliche Vorsorge getroffen. Die Auswirkungen der ASP treffen unsere Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein trotzdem, nämlich wirtschaftlich in der Wertschöpfungskette. Es kommt daher darauf an, die Vermarktung im Falle des Ausbruchs der ASP weiterzudenken und Lösungen zu entwickeln, insbesondere für nicht betroffene schweinehaltende Betriebe, deren Tierhaltung in Regionen liegt, in denen die ASP festgestellt wurde oder sogar bei Wildschweinen endemisch geworden ist. Es gilt, die Vermarktungssituation für Schweinehalterinnen und Schweinehalter im Falle des Ausbruchs der Seuche zu verbessern, ohne dabei zugleich das Ziel einer effektiven Seuchenbekämpfung aus dem Blick zu verlieren. Aus diesem Grund haben meine Länderkolleginnen und ‑kollegen und ich auf der Agrarministerkonferenz vor zwei Wochen mehrere Beschlüsse zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gefasst, die die Frage der Vermarktungsmöglichkeiten adressieren. Hierzu werde ich mit meinen Amtskolleginnen und ‑kollegen weiter an Lösungen arbeiten, um auch in diesem Bereich mehr Handlungsoptionen zu erhalten. Denn die Gefahr eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Schleswig-Holstein ist unverändert gegeben. Die Blauzungenkrankheit und die ASP sind aktuelle Tierseuchengeschehen. Lassen Sie mich aber daran erinnern, dass auch die Vogelgrippe – auch Geflügelpest genannt – uns weiterhin nicht loslässt. Wenngleich wir in den letzten Wochen von einem großen Eintrag in die Geflügelhaltung verschont geblieben sind, ist dieses Virus inzwischen ganzjährig vorhanden, und die Gefahr eines Eintrags steigt mit den herbstlichen Vogelzügen. Für alle tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe ist das zunehmende Tierseuchengeschehen eine große emotionale, aber auch eine wirtschaftliche Belastung. Ich danke allen, die die Betriebe empathisch, aber auch organisatorisch-professionell unterstützen: den Kreisveterinären, dem LKN und dem Fachbereich meines Hauses inklusive des Landeslabors. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP])
Beate Raudies
Der Herr Minister hat die Redezeit für alle Fraktionen um vier Minuten erweitert, und als Erste hat die Gelegenheit, diese zusätzliche Redezeit zu nutzen, die Abgeordnete Rixa Kleinschmit für die CDU-Fraktion.
Rixa Kleinschmit CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat uns allen in den letzten Jahren gezeigt, wie stark ein Seuchenzug Einfluss auf alles haben kann. Nicht nur Menschen können von Seuchen und Krankheiten betroffen sein, sondern auch Tiere. Nutztiere wie Wildtiere können unterschiedliche Tierkrankheiten und Seuchen haben. Der Blick in die Geschichte zeigt uns ganz deutlich, wie stark die Ausbreitung einer Tierseuche in das Leben der Menschen eingreift – nicht nur für die betroffenen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter, nicht nur für die betroffenen Tiere, sondern für uns alle. Hier haben wir immer den schwierigen Spagat zwischen Panikmache und Sorglosigkeit oder gar Ignoranz erlebt. Aus diesem Grund müssen wir in der heutigen Diskussion ganz deutlich sein. Wir müssen die aktuellen Seuchengeschehen, insbesondere die Geflügelpest, die Afrikanische Schweinepest und die Blauzungenkrankheit, genau im Auge behalten. Für den Fall der Fälle müssen wir vorbereitet sein, über Risiken aufklären und auf die Regeln der Biosicherheit immer wieder hinweisen, ohne damit Ängste zu schüren. Um einen wesentlichen Punkt ganz klar vorwegzunehmen: Bei all den hier angesprochenen Tierkrankheiten handelt es sich nicht um sogenannte Zoonosen, also um Krankheiten, die auf den Menschen übertragen werden können. Für den Menschen besteht keine Gefahr, weder beim Kontakt noch beim Konsum von Produkten. Große Sorge macht uns natürlich die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest. Der Ausbruch und die Ausbreitung in Hessen zeigen uns, dass die Seuche nicht nur wandert, sondern einen Sprung gemacht hat, und legt die Vermutung nahe, dass der Eintrag über eine Punktquelle, wie der Minister es bereits ausgeführt hat, dem sogenannten weggeworfenen, kontaminierten Wurstbrot, stattgefunden hat. Dies kann jederzeit auch hier passieren. Daher ist der Weg, den unser Ministerium über Aufklärung zu Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben oder auch an Autobahnraststätten in verschiedenen Sprachen seit Langem geht, genau richtig. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Überdies ist Schleswig-Holstein auf den hoffentlich nicht stattfindenden Seuchenfall vorbereitet. Theoretisch mit Maßnahmenplänen und auch ganz praktisch mit Übungen oder Zäunen, um schnell reagieren zu können. Einen Schritt weiter sind wir leider bei der Blauzungenkrankheit. Wir haben aktuell im Westen Deutschlands und damit auch hier in SchleswigHolstein ein sehr dynamisches Seuchengeschehen bei der Blauzungenkrankheit, genauer beim Serotyp 3. Das ist verheerend für die betroffenen schaf‑, ziegen‑ und rinderhaltenden Betriebe – finanziell, betrieblich und auch emotional. Haben wir in der Rinderhaltung Symptome verbunden mit Leistungsabfall und Einfluss auf die Fruchtbarkeit, erleben wir im Bereich der Schafund Ziegenhaltung dramatische Verläufe mit vielen Erkrankten und verstorbenen Tieren. Die großräumigen und noch nie dagewesenen Deichsperrungen an der Westküste zur Schonung der erkrankten Tiere zeigen deutlich, wie ernst die Lage ist. Es ist schrecklich – schrecklich vor dem Hintergrund des Tierschutzes und schrecklich für die betroffenen Betriebe. Nicht wenige Schafhalter, insbesondere an der Westküste, wissen nicht, ob sie den Betrieb weiterführen können. Wir wissen aus der Erfahrung: Wenn die Tiere vom Hof gegangen sind, kommen sie nicht wieder. Das kann nicht unser Wille sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Schafhaltung gehört zu Schleswig-Holstein. Sie ist ein wichtiger Identitätsfaktor, vor allem für die Westküste, und leistet einen enormen Beitrag für die Deichsicherung und die Biodiversität. Schleswig-Holstein hat bereits im Juni 2024, viel eher als andere Bundesländer, durch eine klare Impfempfehlung sowie einen Zuschuss zur Impfung aus Landesmitteln gehandelt. Wir können nur an alle Tierhalter appellieren, der Ministerrat ist: Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch. Dass die schweren Verläufe und die Tierverluste ungeimpfte Bestände trifft, wir hören zum Teil von Verlusten von zwischen 30 und 40 Prozent der Tiere, zeigt eindeutig, dass die Impfung wirkt. Durch die sinkenden Temperaturen können wir etwas optimistischer in die nächsten Wochen schauen, da die Übertragung durch die Gnitzen bald abnehmen wird. Trotzdem müssen wir den Blick (Rixa Kleinschmit) auch jetzt schon auf das nächste Frühjahr werfen und auf einen möglichen nächsten Seuchenzug. Daher ist gerade die infektionsarme Winterzeit für die Impfung zu nutzen. Wir müssen alle notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen. Ich bedanke mich bei Minister Schwarz für das frühzeitige, umsichtige Handeln und den heutigen Bericht. Es ist richtig, dass wir heute in diesem Hohen Haus über dieses so wichtige Thema sprechen und klarmachen, dass Aufklärung, Impfung und Biosicherheit die entscheidenden Schlüssel sind, dass wir Sensibilität und Verständnis für die Betriebe, aber auch bei der Bevölkerung, schaffen und dass uns diese dynamische Entwicklung sehr mit Sorge erfüllt, wir aber an der Seite unserer Betriebe stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich danke dem Minister und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses für diesen Bericht und für das umsichtige Handeln im Zusammenhang mit dem Tierseuchengeschehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Frühzeitig wurde gewarnt und zum Impfen aufgefordert, ebenso ein Beitrag pro Tier und Impfung erstattet. Ich danke auch den Tierärztinnen und Tierärzten von dieser Stelle für ihren Einsatz in dieser herausfordernden Lage sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens, das Tierkadaver entsorgt. Keine schöne, aber eine äußerst wichtige Aufgabe. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD) Am härtesten trifft es wohl die Tierhalterinnen und Tierhalter, die vor allem bei den Schafen an der Westküste, wie wir schon gehört haben, durch die Blauzungenkrankheit erhebliche Tierverluste zu verzeichnen hatten oder haben. Zum Schutz der Tiere sind schon diverse Deiche, auch das haben wir gehört, für Publikumsverkehr gesperrt worden, um den Tieren weniger Stress zu verursachen. Und anders als bei der Afrikanischen Schweinepest werden diese Verluste nicht von der Tierseuchenkasse aufgefangen. Grund dafür ist, dass die Blauzungenkrankheit nicht von Tier zu Tier übertragen wird. Eine weitere Tierseuche, die sogenannte Vogelgrippe, ist die andere Bedrohung für die Tierhalterinnen und Tierhalter, die ganze Bestände dahin rafft. Die ASP, auch das hörten wir vom Minister, ist zurzeit noch weit weg in Hessen. Aber wie weit ist Hessen schon weg? Auch für die Vogelgrippe ist jetzt im Frühherbst noch keine akute Gefahr. Mal abwarten, was uns der Herbst bringt. Bei Rindern sind die Symptome nicht ganz so gravierend, aber auch hier entstehen den Betrieben wirtschaftliche Verluste durch Rückgang der Milchleistung bei Kühen zum Beispiel, durch Aborte bei trächtigen Tieren und durch Lahmheiten. Ich gebe ein Beispiel aus der Praxis von unserem Betrieb, um die Betroffenheit auf einen Milchviehbetrieb zu schildern: 20 Prozent Lahmheiten, Entzündung am Kronensaum zwischen den Klauen, 10 Prozent weniger Milchleistung, drei Prozent der Tiere haben verkalbt – Auswirkungen der Fruchtbarkeitsstörung in der gesamten Herde sind erst im Laufe des nächsten Jahres sichtbar –, Fieber bis 42 Grad, Entzündung an den Zitzen und den Schleimhäuten mit Schleimhautablösungen und, wer mag es ihnen dann verdenken, Fressunlust. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Minister hat es gesagt, es kann eigentlich wenig getan werden, außer die Impfung fortzusetzen, aber es braucht vier Wochen, bis sie wirkt. Es ist gut, dass es immerhin Impfstoffe gibt, die zwar noch gar nicht von der EU zugelassen, aber dennoch per Eilverordnung am 7. Juni 2024 kurzfristig vom BMEL zur Anwendung freigegeben wurden. Das war zwei Monate vor dem ersten Nachweis der Seuche in SchleswigHolstein am 8. August 2024. Seitdem haben wir eine rasante Entwicklung gesehen, mit der wohl in dieser Form nur die wenigsten gerechnet haben. Da so viele Bestände noch ungeimpft sind und es auch eine gewisse Zeit dauert, bis der Impfschutz wirksam wird, ist das für Betriebe in Regionen, in der die Seuche aktuell umgeht – das ist mittlerweile so gut wie flächendeckend – ziemlich frustrierend. Man kann nur auf kälteres Wetter warten, und da der Herbst vor der Tür steht, wird das die Ausbreitung wohl bald zumindest deutlich abbremsen, aber (Dirk Kock-Rohwer) nicht unbedingt gänzlich stoppen, denn bis zu einer Tagestemperatur von fünf Grad Celsius sollen die Gnitzen noch unterwegs sein. Das ist gut möglich, dass das Virus im nächsten Jahr zurückkehrt, womöglich in einer neuen Variante. Also kann man leider nicht davon ausgehen, dass Bestände, die in diesem Jahr die Krankheit durchgemacht haben, dann immunisiert sind. Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen übertragen, und das vermehrte Auftreten dieser Insekten hat auch mit Klimawandel zu tun. Wir müssen leider davon ausgehen, dass derartige Phänomene in Zukunft häufiger auftreten. Es muss daher meiner Ansicht nach auch diskutiert werden, ob dafür das bestehende System zur Absicherung über den Tierseuchenfonds ausreicht und ob und wie es anzupassen oder durch weitere Instrumente zu ergänzen ist. Ich habe dafür keine Lösung parat. Ich denke, die hat zurzeit niemand. Aber wir sollten beizeiten in eine solche Richtung denken. Zugleich muss weiter intensiv an Impfstoffen geforscht werden. Uns war es wichtig, diesen Bericht hier im Plenum zu beantragen, denn das Thema hat öffentliche Aufmerksamkeit verdient. Die Auswirkungen für die Landwirtschaft sind gravierend, auch wenn, wie der Minister dargestellt hat – das möchte ich hier am Schluss meiner Rede noch einmal hervorheben – keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.
Sandra Redmann SPD
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Blauzungenkrankheit breitet sich in SchleswigHolstein rasant aus. Der Landwirtschaftsminister hat das in seinem Bericht deutlich ausgeführt. Vielen Dank dafür. Für die Tierhalterinnen und Tierhalter bedeutet das täglich große Angst – ich glaube, manch einer kann sich gar nicht vorstellen, wie viele schlaflose Nächte und Sorgen da im Moment vorhanden sind –, ihre Tiere könnten eventuell betroffen sein. Für die Betriebe, bei denen es bereits so ist, beginnt der Kampf um das Überleben der Tiere. Der emotionale Verlust und das Leiden und auch die immensen finanziellen Einbußen sind verdammt schwer zu stemmen. Manch ein Landwirt – das konnten wir auch der Presse entnehmen – fühlt sich nach eigenen Aussagen machtlos und ziemlich allein gelassen. Ich möchte nicht wiederholen, was hier bereits von meinen Kollegen ausgeführt wurde. Aber die Frage der Prävention, der Impfung, der Entschädigung und der jetzt dringend notwendigen Maßnahmen müssen im Vordergrund unserer politischen Debatte stehen. (Beifall SPD, FDP, SSW und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Daher möchte ich einfach zwei Punkte für uns als SPD-Fraktion benennen, von denen ich glaube, dass wir uns darum jetzt ganz besonders kümmern sollten. Wir als SPD-Fraktion bitten darum, die Tierhalterverbände in den nächsten Umweltund Agrarausschuss einzuladen und genau dieses gemeinsam mit ihnen zu besprechen und zu beraten. Ich weiß, der Umwelt- und Agrarausschuss tagt schon nächste Woche, aber ich glaube, dass das Thema uns allen so wichtig ist, wie hier deutlich wurde, dass es dann möglich sein muss, dies gemeinsam – ich schaue einmal auf den Ausschussvorsitzenden – im nächsten Ausschuss zu besprechen. Als Weiteres müssen wir aber auch darüber reden, wie wir für eventuell weitere Krisen – Sie haben es in Ihrer Rede auch erwähnt, Herr Minister – aufgestellt sind, unter anderem im personellen und finanziellen Bereich. Meine Kollegin Frau Raudies und ich hatten ein Gespräch mit Vertretern der Tierrettung in Schleswig-Holstein, die uns intensiv gebeten haben, sie im Katastrophenschutz einzubinden und dies in weiteren Plänen zu berücksichtigen, in welcher Form man das auch immer macht. Wir sollten das also von mehreren Seiten angehen und uns im Ausschuss mit dem Thema Tierseuchen und Tierkatastrophenschutz noch einmal ganz speziell beschäftigen. Das können wir nicht mit einer Landtagsdebatte einmal im Parlament. Diese zwei Punkte stehen bei uns im Vordergrund. Zum Schluss möchte auch ich im Namen der SPDLandtagsfraktion einen großen Dank an alle Helfenden, in welcher Form auch immer sie tätig waren, und an die Einrichtungen aussprechen, die teils rund um die Uhr gearbeitet haben, um zur Stelle zu sein. – Vielen Dank. (Beifall)
Beate Raudies
Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.
Oliver Kumbartzky FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich danke auch ich dem Minister für seinen Bericht. Ich finde es auch gut, dass wir das Thema heute auf der Tagesordnung haben. Ich möchte mich auch, wie es die Vorredner schon getan haben, bei allen beteiligten Behörden, Verbänden und insgesamt bei allen Akteuren für ihren Einsatz in dieser doch schweren Zeit gerade für die Tierhalterinnen und Tierhalter in unserem Land bedanken. (Beifall) Wie wichtig frühzeitige Vorsorge und frühzeitiges Kümmern ist, auch im politischen Raum, das sehen wir beim Thema der Afrikanischen Schweinepest. Das haben wir schon vor vielen Jahren immer wieder im Umwelt- und Agrarausschuss und hier im Landtag behandelt. Wir sind tätig geworden, haben zum Beispiel das Landesjagdgesetz angepasst oder für Aufklärung gesorgt. Das ist wichtig. Wir müssen gemeinsam – deswegen ist es auch gut, dass wir das weiter im Umwelt- und Agrarausschuss behandeln – das Thema weiterhin im Auge behalten. Ich kann bestätigen: Wenn man mit den Landwirtinnen und Landwirten spricht, deren Tiere betroffen sind, ist das wirklich sehr bedrückend, und es ist bedrückend, wenn man direkt am Deich wohnt und dort das Schild sieht, dass man den Deich nicht betreten darf, den man sonst tagtäglich betritt. Das ist schon eine sehr besondere Situation. Ich will es aber ganz klar sagen: Ich finde die Deichsperrungen an dieser Stelle nachvollziehbar. Das führt mich zum Thema Blauzungenkrankheit. Insbesondere die Schafe in Schleswig-Holstein, gerade an der Westküste, sind betroffen. Gerade die Schafhalter haben schon genug zu leiden – Thema Wolf, Thema Gänse und die allgemeine Marktlage. Das sind schon alles große Probleme. Deswegen müssen wir sie unterstützen und helfen, erst recht den Schäferinnen und Schäfern, die ihre Schafe auf dem Deich haben. Ihre Schafe sind eben unsere wichtigsten Küstenschützer. Deswegen will ich da einen konkreten Vorschlag unterbreiten, der jetzt gar nicht an das Landwirtschaftsministerium geht, sondern – die Ministerien sind ja getrennt –, an das Umweltministerium beziehungsweise an das LKN, Herr Goldschmidt. Ein Vorschlag: Sie haben es durch das LKN jetzt so gemacht, dass die Schäfereien, die die Landesdeiche beweiden, die Pachten gestundet bekommen. Mein Vorschlag ist, einmal darüber nachzudenken, die Pacht in dieser schweren Zeit in den entsprechenden Monaten komplett zu erlassen. Das wäre ein sehr guter und fairer Schritt. (Beifall FDP und SSW – Zuruf: Sehr gut!) Wichtig und richtig bleibt natürlich die Prävention. Das ist von allen erwähnt worden, da schließe ich mich an: Prävention ist wichtig, um Ausbreitung zu verhindern. Das aktuelle Geschehen wird eben leider nicht die letzte Tierseuche sein. Der Klimawandel bringt nicht nur Hitzewellen mit sich, sondern er führt auch zum verstärkten Aufkommen von Krankheiten wie eben der Blauzungenkrankheit. Deswegen sagen wir ganz klar: Wir brauchen insgesamt eine klare Strategie und langfristige Perspektiven zu Tierseuchen. Wir müssen vorbereitet sein. Das hat bei der ASP geklappt, das muss auch in Zukunft klappen. Systematische frühzeitige Überwachung von Krankheitsverläufen, frühzeitige Impfkampagnen – das sind alles wichtige Themen. Auch beim Thema Impfkampagnen muss man sich überlegen, wie man das unterstützen kann, oder ob es Ideen gibt, wie man das Impfen noch transparenter und attraktiver macht. Das ist natürlich zum einen der Zuschuss. Da kann man noch über die Höhe reden. Einige Bundesländer zahlen mehr, andere weniger. Ich denke, auch das könnten wir noch einmal vertiefen. Vielleicht würde helfen, wenn man so eine Art Siegel an den Betrieben anbringt und sagt: Wir haben hier einen geimpften Bestand. – Das kann dazu führen, dass andere Betriebe aus der Nachbarschaft das nachmachen. (Beifall FDP und SSW) Forschung und Entwicklung sind natürlich immer wichtig: Impfstoffe, Seuchenüberwachung, eine bessere Früherkennung sind entscheidend, damit wir auch in Zukunft schnell und effektiv handeln können. Die Blauzungenkrankheit und Tierseuchen insgesamt sind kein Thema, was wir einfach so – da gebe ich Ihnen vollkommen recht – einmal behandeln, sondern darum müssen wir uns intensiv kümmern. Deswegen schließe ich mich dem Vorschlag der Kollegin Redmann an, darüber im Ausschuss noch einmal intensiver zu sprechen, und zwar auch im Dialog mit den betroffenen Verbänden und Akteuren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD, SSW, vereinzelt CDU und Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Frau Präsidentin! Es ist alles gesagt, nur nicht von mir. Insoweit will ich versuchen, auf ein paar Wiederholungen zu verzichten, will mich aber trotzdem für den Bericht bedanken und mich auch dem Dank an alle Vereine, Verbände und auch die Tierärzte, die stark unterstützt haben, anschließen. Da wird ganz tolle Arbeit geleistet, um das Schlimmste zu verhindern. Ganz herzlichen Dank an alle dort Engagierten! (Beifall) Ich beginne einmal mit dem Ende Ihrer Rede: Vogelgrippe und ASP – jetzt geht hier schon das Licht aus. – Gut, dass wir an der Stelle vorbereitet sind. Es hinterlässt einen guten Eindruck bei mir, wenn Sie das hier und heute so schildern. Ich widme mich dann direkt einmal der Blauzungenkrankheit. Wir haben schon im letzten Jahr in den Niederlanden gesehen, wie dramatisch diese Krankheit ist: ganz hohe Todesfallraten. Das hat zu echten Verwerfungen, zum Ruin von Betrieben geführt. Das war nicht gut. Insoweit ist es wirklich gut, dass das Land die Impfung bezuschusst und an der Stelle ein unbürokratisches Verfahren darstellt. Die Schafhalterinnen und Schafhalter brauchen zurzeit alles andere als irgendwelche bürokratischen Anträge. Mich hat im ersten Moment tatsächlich ein bisschen überrascht, dass es bei verendeten Tieren keine Gewährung aus dem Tierseuchenfonds, also keine Entschädigungsleistung, gibt. Ich habe im Endeffekt aber verstanden, warum das so ist. Es ist nicht klassisch ansteckend. Vielleicht muss man einmal darüber nachdenken, ob man das anders aufstellt. Inhaltlich kann ich es erst einmal nachvollziehen, aber: Die Schaf- und Ziegenzüchter fordern nicht umsonst einen Hilfsfonds. Auch der Präsident des Bauernverbandes hat gesagt, er will sozusagen in den eigenen Reihen prüfen, was man machen kann. Da ist wichtig, dass auch wir als Land schauen: Wie können wir das Ganze an der Stelle vernünftig unterstützen? – Dazu gehört für mich, dass die Impfungen 2025 adäquat bezuschusst werden. Losgelöst von der Akutsituation der Schafhalterinnen und Schafhalter finde ich den Vorschlag der Kollegin Redmann sehr gut, im nächsten Umweltund Agrarausschuss mit den Betroffenen zu sprechen; die Tagesordnung, wie sie jetzt ist, gibt das her. Man muss sagen: Wenn wir länger schauen, ist die Branche großen Herausforderungen ausgesetzt. Kollege Kumbartzky hat das schon ein Stück weit benannt. Gänsefraß als große Herausforderung, Wolle ist mittlerweile ein echtes Minusgeschäft für die Schafhalterinnen und Schafhalter – das ist nicht gut – und sozusagen in Verlängerung jetzt die Blauzungenkrankheit. Wenn wir an die Deckzeit denken, ist es so, dass erkrankte Böcke in ihrer Zeugungsfähigkeit stark eingeschränkt sind. Das hat dann natürlich Geburtenausfall und wiederum Einkommensverluste zu bedeuten. Also, wir haben da eine ganze Menge, worum wir uns kümmern müssen. Im Großen und Ganzen bleibt für mich aber festzuhalten, dass die Strukturen und die Informationspolitik hier gut funktioniert haben. Ich lobe an der Stelle das Ministerium. Das finde ich sehr gut, das hat alles gut funktioniert. Tatsächlich verbleiben wir dann vielleicht so, dass wir uns noch einmal detaillierter im Ausschuss darüber unterhalten. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Alle Fraktionen verfügen noch über Restredezeiten, die ich Ihnen jetzt einmal kurz mitteilen möchte: CDU drei Minuten 25 Sekunden, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vier Minuten, SPD sechs Minuten, FDP vier Minuten 55 Sekunden und SSW sechs Minuten. Der Abgeordnete Heiner Rickers hat sich zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, einen Kurzbeitrag oder die Restredezeit?
Heiner Rickers CDU
Einen Kurzbeitrag. (Zuruf: Zu Protokoll!)
Heiner Rickers CDU
Ja, oder die Rede zu Protokoll. – Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Schön, dass wir uns in diesem Hohen Haus einig sind, dass das Thema für SchleswigHolstein wichtig ist, nicht nur für unsere Viehhalter, sondern auch für die Gesellschaft. Alle wissen, was (Heiner Rickers) auf dem Spiel steht; das wurde angesprochen und findet zum Glück eine sehr breite Mehrheit. Wir müssen uns Mühe geben, dass wir uns dieser Probleme direkt annehmen und nicht nur über das Fachministerium – Herr Minister, herzlichen Dank für die Ausführungen und für Ihren Bericht! –, dass wir uns alle auch in unserer täglichen politischen Arbeit vor Ort im ländlichen Raum vergewissern, dass wir versuchen, eine Lösung zu erarbeiten. Deswegen sage ich Ihnen zu, dass wir versuchen, zum nächsten Mittwoch – da tagt der Umweltund Agrarausschuss – die zuständigen Verbände einzuladen. Wichtig sind dann natürlich die, die die Paarhufer vertreten. Das wären der Schaf‑ und Ziegenzuchtverband Schleswig-Holstein – mit denen sind wir ja im regen Austausch – und natürlich der Bauernverband mit seiner Sparte oder vielleicht auch die Rinderzucht Schleswig-Holstein, weil eben auch die Rinder vornehmlich betroffen sind. Dann versuchen wir nicht nur einen Informationsaustausch, sondern auch, in diesem Austausch an besseren Lösungen und dem Umgang mit dem ganzen Thema zu arbeiten. Das ist für alle wichtig, und ich hoffe, dass die Temperaturen so weit fallen, dass wir zumindest bei der Blauzungenkrankheit Entwarnung bekommen. – Herzlichen Dank für diese breite Unterstützung. Ich werde mich darum kümmern. (Beifall ganzes Haus)
Beate Raudies
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um drei Minuten und 40 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt auch den Fraktionen zur Verfügung. – Als erster hat für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Marc Timmer die Gelegenheit, diese Redezeit zu nutzen.
Marc Timmer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin! Ich bin tatsächlich entsetzt. Ich bin entsetzt, wie die Kritik der letzten Tage an Ihnen vorbeigeht. Ich bin entsetzt über Worte wie Alternativlosigkeit, und ich bin ganz besonders entsetzt über die Art und Weise des Vor- (Marc Timmer) gangs, wie Sie mit den Beschäftigten der Justiz umgehen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das ist die Holzhammermethode! Die Mitarbeitenden der Gerichte erhalten vor drei Tagen Post von Ihnen und sind schockiert und entsetzt. Die Justizministerin kündigt mal soeben eine der größten Organisationsveränderungen der Nachkriegszeit im Justizbereich mit gravierenden Auswirkungen auf das Leben der Beschäftigten und ihrer Familien an. Hunderte von Richterinnen, Richtern und Justizbediensteten werden vor den Kopf gestoßen. Frau Ministerin von der Decken, das ist Führung mit dem Holzhammer. Das kann nicht Ihr Ernst sein! (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist 50erJahre-Stil!) Es ist an Empathielosigkeit und fehlender Menschenkenntnis nicht zu überbieten. (Beifall SPD und FDP) Es ist Change-Management aus den 50er- oder 60er-Jahren. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Würde ich auch sagen!) Die Menschen, die es betrifft, in keiner Weise einzubeziehen, ist ein Kardinalfehler. (Beifall SPD und FDP) In einigen Unternehmen wäre dies der Zeitpunkt, in dem die Verantwortlichen ihren Hut nehmen müssten. Ihr Vorgehen, Frau Ministerin, nützt Ihrem Anliegen zudem in keiner Weise – unabhängig davon, dass ich es in der Sache für falsch halte. Denn was löst dieses Vorgehen nach Gutsherrenart aus? – Nicht mehr und nicht weniger als eine überbordende Verweigerungshaltung derer, die es betrifft, und damit die Ablehnung jeglicher Pläne und jeglicher Bereitschaft, mitzumachen. Warum sollte dies auch anders sein, signalisieren Sie doch durch Ihr Verhalten eindeutig, dass Sie auf ein Mitwirken der Beschäftigten keinen Wert legen. In welch krasser Form sich diese Verweigerungshaltung völlig zu Recht Bahn bricht, wird an den Reaktionen deutlich. Die Bundesrechtsanwaltskammer schreibt: „Das werden wir Schleswig-Holstein so nicht durchgehen lassen!“ Christine Schmehl, Vorsitzende des Schleswig-Holsteinischen Richterverbandes, sagt: „Diese Vorgehensweise lässt uns völlig fassungslos zurück.“ Und weiter: Das ist eine Kommunikationsweise, die in das 21. Jahrhundert nicht mehr gehört; das gehört für mich eher in die Kaiserzeit. Die Neue Richtervereinigung titelt: „Ein Schlag in das Gesicht der in der Justiz Beschäftigten“. Laura Pooth, Vorsitzende des DGB – Bezirk Nord – nennt es einen „unglaublichen Handstreich“. Und die Auswirkungen auf die Beschäftigten? – Hunderte Menschen sollen mit einem Federstrich quer durchs Land versetzt werden. Das bedeutet lange Wege. Dies verändert in Hunderten Fällen das tägliche Leben gravierend. – Nein, es verändert es nicht; es verschlechtert es. Alles ohne Dialog? Ohne Einbeziehung? Damit werden Sie, Frau Ministerin, den Belangen der Beschäftigten in keiner Weise gerecht. (Beifall SPD) Pauschal ein Amtsgericht pro Kreis als Ziel auszurufen – soeben haben Sie es ein wenig relativiert –, verkennt die Realität der vielen Flächenkreise in unserem Land. Diese Zielformulierung ist völlig undurchdacht. Für die Rechtssuchenden bedeutet dies die Bankrotterklärung eines bürgerfreundlichen Rechtsstaates. Michael Saitner, Vorstand des Paritätischen Schleswig-Holstein, hat es gut zusammengefasst: „Niemand kann zum Beispiel von pflegenden Angehörigen oder Menschen mit Behinderung erwarten, dass sie sich einen halben Tag freihalten, um quer durchs Land zum Sozialgericht zu fahren …“ Die Bundesrechtsanwaltskammer titelt: „Schleswig-Holstein forciert Bankrott des Rechtsstaates“. Weiter heißt es – ich zitiere –: „Gerade im Arbeits- und Sozialrecht, das so viele Bürgerinnen und Bürger betrifft, muss die räumliche Nähe des zuständigen Gerichts gewährleistet bleiben.“ Der Deutsche Sozialgerichtstag merkt an: „… die Justiz muss regional verwurzelt bleiben, um nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen zu sein.“ Der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt und Notar a. D. Jürgen Doege, hebt hervor, dass der Abbau von Gerichten Politikverdrossenheit fördere. (Marc Timmer) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich füge hinzu: Wenn sich der Staat vom Bürger entfernt, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich der Bürger vom Staat entfernt. (Beifall SPD, Christopher Vogt [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Zu den Zahlen, Frau Ministerin: Nachweise der Einsparungen bleiben Sie völlig schuldig. Auf welcher Grundlage kommen Sie zu den Einsparpotenzialen? Wo sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen für Szenarien, die man bei professioneller Vorgehensweise entwickeln würde, bevor man so etwas an die Öffentlichkeit gibt und Angst und Schrecken verbreitet? (Beifall SPD, FDP und SSW) Was ist mit längeren Wegen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu den Arbeitsgerichten? Wie hoch sind die Mehraufwendungen für Polizei und Justizvollzug? Heiko Siebel-Huffmann, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht, prophezeit gar, dass die Zusammenlegung mehr kosten als sparen würde. Um das Chaos perfekt zu machen, kam gestern Abend die verwirrende Nachricht der Ministerin, dass 2025 kein Geld für die Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit vorhanden sei. Was ist das denn? Sie verspielen gerade Vertrauen – Vertrauen, das eigentlich Ihr Staatssekretär schon aufgebraucht hatte. (Beifall SPD – Lachen CDU) Meine – und unsere – Empfehlung, Frau Ministerin: Legen Sie die Reform auf Eis (Zuruf CDU) und die Pläne zurück in die Schublade! Halten Sie sich an Ihren Koalitionsvertrag. Darin heißt es auf Seite 113 – ich zitiere –: „Davon unberührt werden wir aber alle Standorte der schleswig-holsteinischen Justiz erhalten. Hierdurch sichern wir den unkomplizierten Zugang zur Justiz überall in Schleswig-Holstein.“ (Kianusch Stender [SPD]: Aha! Ist ja komisch! – Weiterer Zuruf SPD: Hört, hört!) Wenn Sie tatsächlich Prüfungen zur Qualitätsverbesserung oder irgendetwas anderes vornehmen wollen, dann machen Sie das bitte in einem geordneten Prozess unter Einbeziehung der Beschäftigten, der Berufsvertretungen, der Sozialverbände und der Wirtschaftsverbände! Nehmen Sie die Ergebnisse nicht vorweg! Ziehen Sie sich dazu externen Sachverstand heran! Lassen Sie bitte das Ende offen! Und: Erinnern Sie sich an Ihre Fürsorgepflicht! Beschäftigte sind keine Büromöbel, die man mal eben nach Belieben verschieben kann. (Beifall SPD, FDP und SSW) Um die Beschäftigten geht es vor allem! Ihre Arbeit für einen effektiven Rechtsschutz im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger ist für unseren funktionierenden Rechtsstaat unentbehrlich. Wer dies gefährdet, gefährdet unser demokratisches Zusammenleben. Die am Gericht Beschäftigten haben für das, was sie täglich tun, höchste Wertschätzung verdient. (Zuruf CDU) Das Vorgehen der Justizministerin tut ihnen unrecht. So möchte ich Ihnen zurufen: Vielen Dank, liebe Beschäftigte der Gerichte, für Ihre wertvolle Arbeit! (Beifall SPD, FDP und SSW) Und Ihnen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, FDP und SSW)
Beate Raudies
Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Marion Schiefer das Wort.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war ein dröhnender Paukenschlag, der die Justiz erschüttert hat diese Woche. Und wir werden ihn noch eine Weile spüren. Die Kollegen aus der Richterschaft, die Rechtspflegerinnen, Verwaltungsmitarbeiter, Gerichtsvollzieherinnen, die Beschäftigten der Serviceeinheiten und der Wachtmeistereien sind geschockt, verunsichert und aufgebracht – ihre Familien ebenfalls. Die Verantwortlichen in den Standortkommunen der Gerichte hier in Kiel sowie in Lübeck, Schleswig, Flensburg, Neumünster, Elmshorn und Itzehoe und an den Sitzen der Amtsgerichte sind besorgt. Das ist absolut nachvollziehbar. Es ist wichtig, hier darüber zu sprechen. Aber vollziehen Sie bitte auch Folgendes nach: Die pauschalen Vorwürfe an die Ministerin, es mangele ihr an Wertschätzung, sind unberechtigt. (Marion Schiefer) (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Widerspruch Marc Timmer [SPD]) Sie hat uns die ihr auferlegten Anforderungen an den Umfang des Beitrags ihres Ressorts zur Konsolidierung dargelegt. Die Ministerin hat ferner in dem Ringen um den Beitrag, den ihr Ressort als Konsolidierung zu leisten hat, etwas erstritten, das bisher niemand gewürdigt hat, das aber von hohem Wert ist: Sie hat es geschafft, dass es keinen Aderlass beim Personal gibt. (Beifall CDU, Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn man in der Justiz arbeitet und weiß, wie es in vielen Bereichen knirscht, weil es personell so eng ist, mag man berechtigterweise denken: Ja, natürlich nicht, das wäre ja noch schöner! (Marc Timmer [SPD]: So ist es!) Wer das sagt, muss aber begreifen, dass in der jetzigen Haushaltssituation alles auf den Prüfstand kommt und es keine Selbstverständlichkeiten mehr gibt. (Zurufe Kianusch Stender [SPD] und Marc Timmer [SPD] – Glocke) Die Ministerin hat sich vor ihre Beschäftigten gestellt und gesagt: „Das Personal wird nicht angerührt.“ Sie hat sogar erreicht, dass – – (Unruhe)
Beate Raudies
Das Wort hat die Abgeordnete Schiefer. Ich darf um Ruhe im Saal bitten.
Marion Schiefer CDU
Herzlichen Dank. – Sie hat sogar erreicht, dass 25 neue Stellen bei den Staatsanwaltschaften geschaffen werden. Das ist so wichtig! Und das gehört auch in diese Debatte. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich appelliere deshalb auch an die Verantwortlichen und die Betroffenen in der Justiz: Sie alle erheben gerade die Anhörungsrüge. Wir wissen aber auch, dass es in der Justiz Konstellationen gibt, in denen aus besonderen Gründen zuerst die Entscheidung getroffen und die Anhörung des Betroffenen sobald als möglich nachgeholt wird. Das ist ein solcher Fall. (Zurufe Serpil Midyatli [SPD] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Ministerin führt nun (Unruhe) die erforderlichen – – (Anhaltende Unruhe) – Ich habe das Wort! Frau Präsidentin, wer hat gerade das Wort? – Danke. (Martin Habersaat [SPD]: Und wer leitet die Sitzung?) Die Ministerin führt nun die erforderlichen eingehenden Gespräche mit jedem Gericht, und vieles muss nun detailliert begründet und erörtert werden. Es gilt, das aufzunehmen, was aus der Sicht der Gerichte zu berücksichtigen sein wird, (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) damit behutsam konkretisiert wird, wie für die Beschäftigten Härten aufgefangen und Übergänge sinnvoll gestaltet werden können. Bei den Fachgerichten gibt es gute Gründe für die Pläne der Landesregierung. Einige wesentliche Gründe haben wir bereits gehört. Indem wir Standorte konsolidieren und Ressourcen bündeln, haben wir mehr Möglichkeiten, die Gerichtsbarkeiten auf eine andere Weise zu entlasten und sie gut auszustatten. Zur Bürgernähe: Die kritischen Kommentare, die wir lesen konnten, und auch das, was mein Kollege Marc Timmer ausgeführt hat, erwecken bei der breiten Öffentlichkeit den Eindruck, bislang habe nahezu jeder ein Arbeits‑ oder ein Sozialgericht um die Ecke. Das stimmt nicht. (Zuruf CDU) Aus St. Peter fahre ich mit dem Auto anderthalb Stunden zum Arbeitsgericht. Dafür muss ich nämlich nach Flensburg. Mit dem ÖPNV sind es auch gut zwei Stunden. Für die 80 Kilometer zum Sozialgericht nach Schleswig ist es nur wenig kürzer beziehungsweise schneller. (Zurufe Lars Harms [SSW] und Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Weiterer Zuruf SPD – Glocke) Zentralisierung bedeutet nicht Entfremdung. Unsere Justiz praktiziert bereits Gerichtstage – so ihr Stichwort – an anderen Orten als dem Gerichtssitz, und ich habe Vertrauen, dass die Arbeits- und Sozialjustiz in der Zentralisierung flexibel und bürgernah bleiben wird. (Marion Schiefer) Für den Bürger als Verfahrenspartei ist wichtig, dass er um die Ecke einen guten Anwalt findet, mit dem er vielleicht sogar in dessen Kanzlei an der Videoverhandlung teilnehmen kann, (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD – Zuruf SPD: Wenn er den Führerschein macht!) und dass er ohne anwaltlichen Beistand möglichst wohnortnah und niederschwellig seinen Antrag zu Protokoll geben kann. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Der Plan war schon schlimm, aber das macht es noch schlimmer!) Bei den Amtsgerichten ist es anders. Deshalb ist mir Folgendes wichtig: Es wäre ausreichend, ein Amtsgericht pro Kreis zu haben. Denn wie viele Angelegenheiten kann ich als Einwohner eines Flächenkreises nur in der Kreisstadt erledigen? Allerdings kennen wir als Kommunal- und Landespolitiker sicherlich auch Schließungen oder Zusammenlegungen aus Effizienzüberlegungen, die erheblich teurer wurden als gedacht, und deren Synergieerwartungen sich nicht vollständig erfüllt haben. Bei den Amtsgerichten geht es deshalb für mich nicht um eine Zielvorgabe aus Prinzip, sondern wir werden dort, wo wir neu bauen, wo wir besonders große Sanierungskosten haben oder wo Mietverträge absehbar auslaufen, konkret über Zusammenlegungen nachdenken und diese grundsätzlich anstreben. Der Jurist weiß, was „grundsätzlich“ bedeutet: Ausnahmen sind möglich, wenn es dafür gute Gründe gibt. Das werden intensive Debatten mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Frau Ministerin, und notwendig sind sie auch. Ich schätze selbstbewusste Amtsgerichte sehr. Unsere Aufgabe als Parlament wird sein, darauf zu achten, ob wir in der Praxis weitere Bedarfe für prozessuale Modernisierungen finden, die wir zugunsten von Bürgern und Justiz über den Bundesrat regeln könnten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns auch darauf Wert legen, dass die Arbeitsplätze, die wir neu ausbauen, gute und attraktive Arbeitsplätze sind, an denen die Kolleginnen und Kollegen der Justiz gern arbeiten, (Zuruf SPD) damit wir die Justiz gerade nicht schwächen, sondern sie für die aktuellen und künftigen Anforderungen gut rüsten. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Raudies
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Jan Kürschner das Wort.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Ansinnen einer Reform der Justizstruktur in Schleswig-Holstein entspringt allein der Not. Sonst würde man das nicht anfangen. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Ich möchte mich an dieser Stelle unserer Justizministerin ausdrücklich zur Seite stellen. Es ist keine Aufgabe, um die ich die Ministerin beneide, denn die Situation ist wahrlich schwierig, und das Justizministerium wird dieses Vorhaben nur entwickelt haben, weil kein anderer Weg gangbar scheint. Das kann man unterstellen. Auf jeden Fall muss alles getan werden, dass es nicht zu Entlassungen im Justizbereich kommt. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU) Für Unmut habe ich großes Verständnis. Man muss man auch sehen, dass sich dieser Unmut – meinetwegen vollkommen zu Recht – darauf richtet, wann das kommuniziert wird. Es gibt aber nicht den Moment der richtigen Kommunikation, der Moment ist immer falsch. Fakt ist, dass die Gerichtsgebäude teilweise sehr alt und in vielen Fällen sanierungsbedürftig sind. Diese Situation muss das Justizministerium aus eigenen Haushaltsmitteln bewerkstelligen, aber diese Mittel hat das Justizministerium nicht. Das Vorhaben sorgt für Problemlagen in zwei Dimensionen. Mit einer Zentralisierung ginge ein Rückzug aus der Fläche einher. Wir müssen jedoch unter allen Umständen gewährleisten, dass es für alle einen Zugang zu den Gerichten gibt. Dabei müssen wir sehr sensibel sein und an alle Personengruppen denken. Das heißt, das gilt auch für Menschen mit Beeinträchtigungen und für Menschen, denen es schwerfällt, lange Wege zu bewerkstelligen. Manchmal sind das auch gerade diejenigen, die die Digitalisierung nicht gut mitmachen können. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) Gut ist, dass Schleswig-Holstein bei der Digitalisierung der Gerichte ganz vorne liegt. Die Ausstattung der Gerichtssäle mit Videokonferenztechnik ist tatsächlich weit fortgeschritten, und Videoverhandlungen machen es für alle Beteiligten – jedenfalls bei den Arbeits‑ und den Sozialgerichten – leichter. (Jan Kürschner) (Zuruf Kianusch Stender [SPD]) Dort findet nämlich überwiegend oder weit überwiegend keine Beweisaufnahme mit Zeugen statt, und dort ist das wirklich eine gute und realistische Möglichkeit. Bei den Amtsgerichten ist das anders. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Aber klar, die Wege müssen für alle, die noch nicht digital unterwegs sind, offengehalten werden. Das wird auch praktiziert. (Zurufe Dr. Bernd Buchholz [FDP] und Kianusch Stender [SPD]) Herr Kollege Dr. Buchholz erwähnte es gerade: Es gibt Gerichtstage. Das sind einzelne Sitzungstage an verschiedenen Orten. Man kann schauen, ob man das weiter praktizieren kann. So können sich die Rechtsuchenden Wege sparen. Wer anwaltlich vertreten ist, ist oftmals nicht auf das Gericht vor Ort angewiesen; dann läuft sowieso alles per elektronischer Kommunikation. Aber auch ohne eine anwaltliche Begleitung besteht für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, per eBO, dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach, mit allen Gerichten und Behörden sicher zu kommunizieren. (Zuruf Birte Pauls [SPD]) – Man hat eine Signatur und eine PIN. Das funktioniert aktuell und in der Wirklichkeit; meine Frau benutzt das jeden Tag. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Das mag in Zukunft noch weiter Verbreitung finden. Natürlich bedeuten diese Veränderungen aber in erster Linie veränderte Lebensumstände für die Beschäftigten an den betroffenen Gerichten. Das ist der wichtigste Punkt. Es gibt deutlich längere Arbeitswege und höhere Kosten für die Beschäftigten. Vollkommen unbekannt ist das Pendeln unserer Justiz aber nicht. Außerdem gibt es Homeoffice-Möglichkeiten, die das etwas – aber eben nur etwas – abfedern können; das dürfte allen klar sein. Es sind große Veränderungen, die kommen sollen, und die Personalsituation ist auch jetzt vor allem bei den Servicestellen nicht wirklich rosig. Wir werden aber mehr Personal bei den Staatsanwaltschaften einstellen und den Belastungen dort begegnen; das haben wir schon gehört. Wir wollen eine starke Justiz, und wir erfüllen unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, (Zuruf Birte Pauls [SPD]) einen Deckungsgrad von 100 Prozent nach dem Personalbedarfsberechnungssystem bei den Staatsanwaltschaften zu erreichen. Es ist auch völlig richtig, darauf die Priorität zu setzen. Zum Abschluss: Lassen Sie uns gemeinsam und gerne mit allen Justizangehörigen daran arbeiten, dass wir einen starken Justizstandort SchleswigHolstein haben. Gerade in diesen Zeiten ist ein starker Rechtsstaat wichtiger denn je. Das wollen wir auch aufrechterhalten. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und CDU)
Beate Raudies
Für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Fassungslos“ ist noch ein zurückhaltender Ausdruck, und zwar erst einmal gar nicht in der Sache, sondern im Verfahren, Frau Ministerin, zu dieser Art des Verfahrens. (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau Kollegin Schiefer, seien Sie mir nicht böse, aber wir reden hier immerzu über Planungsverfahren und über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Beteiligung. Jetzt erklären Sie hier von diesem Podest aus, dass im Fall der Justizreform top down alternativlos einfach etwas angesagt werden muss. – Herzlichen Glückwunsch, das ist das Gegenteil von all dem, was man heute anwenden darf. So geht man mit Beschäftigten nicht um! (Beifall FDP, SPD und SSW) Im Übrigen ein kleiner Hinweis: In einem privatwirtschaftlichen Unternehmen hätte man das aufgrund der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes gar nicht gedurft. Da ist schon ab den ersten Planungen der Betriebsrat einzubeziehen. Wir machen das jetzt im öffentlichen Dienst mit der Handkante von oben runter, und die Ministerin erklärt da vorn, dass das alles alternativlos ist? Frau Ministerin, bitte erklären Sie mir, warum das so verkoppelt ist mit den jetzt beschlossenen Dingen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Sie schreiben den Bediensteten: Ich konnte nicht vorher kommunizieren, weil die Haushaltsaufstellung dem im Weg stand! Wenn man daran gebunden war, wie Sie es den Bediensteten schreiben, dann frage ich: Welche Auswirkungen hat denn das alles auf (Dr. Bernd Buchholz) den Haushalt 2025? – Null. Das hat null Auswirkungen auf den Haushalt 2025, und das sagen Sie auch selbst. Die Auswirkungen kommen höchstens mittelfristig. Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen einer derzeit noch gar nicht ausgereiften Reform. Deshalb gab es auch überhaupt keinen Grund, keine frühzeitige Beteiligung zu machen. Frau Ministerin, das ist schon der erste Punkt, mit dem Sie diese Justizstrukturreform versemmelt haben, und zwar bereits am Anfang. (Beifall FDP, SPD und SSW) An der Stelle muss ich sagen: Dass dieses Verfahren zu entsprechenden Reaktionen führen musste, ist schon durch die Art hier bedingt. Wie gesagt, Fassungslosigkeit ist noch ein kleiner Ausdruck. In der Sache selbst: Wann gehe ich mit Alternativlosigkeit, wie Sie sich ausdrücken, an die Öffentlichkeit? – Dann, wenn ich genau weiß: Was kostet das? Was hat es bisher gekostet? Was ist da, was ist hier, was ist dort? Sie haben überhaupt kein Gebäude für eine Zentralisierung. Ich höre heute in Ihrer Rede, Sie wollen zentral irgendwo etwas anmieten. (Martin Habersaat [SPD]: Alternativlos!) Ich bin gespannt, in welcher Größenordnung man in Schleswig-Holsteins Mitte etwas findet, um es anzumieten, um die Zentralisierung von Sozialgerichten, Arbeitsgerichten und einem großen Gerichtssaal zu haben. Wollen Sie das McArthurGlen Factory Outlet in Neumünster anmieten? Das hätte ungefähr die Dimension dafür. (Zurufe) Was ist das für eine Planung! Ich bin gespannt, wie Sie das an der Stelle machen. Wenn Sie das auf den Amtsgerichtsbereich beziehen, dann sagen Sie doch einmal irgendjemandem, zum Beispiel in Stormarn: Eines reicht, das größte Amtsgericht ist in Ahrensburg; Reinbek muss aufgelöst werden! – Wo sollen die denn am Standort Ahrensburg hin? Wo sollen die Bediensteten aus Reinbek an diesem Standort denn hin? Die Umbaumaßnahme, die dafür notwendig wäre, hat einen Vorlauf von – ich weiß nicht – fünf oder sechs Jahren. Sie können doch heute schon absehen, dass es absurd ist, anzunehmen, dass Sie innerhalb von drei Jahren Liegenschaften bei Amtsgerichten so umgebaut haben, um dort die Leute unterbringen zu können. (Beifall FDP, SPD und SSW) Liebe Frau Ministerin, wenn Ihr Plan ist, dass die Justiz demnächst vorrangig aus dem Homeoffice arbeitet, dann sage ich Ihnen: Das lehnen wir entschieden ab. Sie haben den Bau in der Justiz hundertprozentig angezündet, ohne eine konkrete Planung zu haben, wo es eigentlich hingehen soll! Ehrlich gesagt, dann von Alternativlosigkeit zu sprechen, wenn man nicht einmal eine konkrete Planung hat, das ist mehr als fahrlässig. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir hatten in diesem Land schon einmal eine Gebietsreform. Ich komme ja aus einem bestimmten Bereich, aus dem mir Organisationsreformen wirklich nicht fremd sind. Wenn damit tatsächlich große Einsparungseffekte ohne Schwierigkeiten erzeugbar sind, dann bin ich immer dafür zu haben. Aber gerade bei der letzten Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land hatte die Justiz bei Wegfall der Arbeitsgerichte in Husum und Meldorf von sich aus gesagt: Wir dürfen uns aus der Fläche nicht zurückziehen. Wir machen von uns aus jede Woche einen Gerichtstag in der Woche in Husum und in Meldorf, damit man uns nah ist und uns dicht erreichen kann. Das macht die Justiz von sich aus, um nah bei den Menschen zu bleiben. Sie sagen: Das war nett von euch, aber unnötig, denn das geht alles an einem zentralen Standort! Frau Ministerin, und das bei einer Sozialgerichtsbarkeit, bei der es keinen Anwaltszwang gibt, wo das wesentliche Element darin besteht, dass die Menschen auch direkt dorthin gehen können, um ihr Anliegen vorzutragen! Jetzt sollen die an einen zentralen Ort fahren? Mit Verlaub! (Beifall FDP, SPD und SSW) Frau El Samadoni hat sich als Bürgerbeauftragte in sozialen Angelegenheiten dazu zu Recht geäußert: Das geht an den Bedürfnissen der Menschen im Land komplett vorbei. Im Ergebnis: Wir werden über Ihre Planungen in diesem Haus beraten. Ich sage Ihnen, wir werden uns alles konstruktiv angucken, ich jedenfalls. Aber am Start von Alternativlosigkeit zu reden, um den Leuten zu erzählen, dass alles schon quasi fertig ist, ohne eine Planung zu haben? Meine Damen und Herren, das finde ich mehr als waghalsig, was hier als Manöver vorgeht. Solche Manöver haben an anderen Stellen schon Leute ihren Posten gekostet, weil sie mit etwas nach außen gegangen sind, von dem sie nicht wussten, wo es hinführen soll. Ich kann das nicht nachvollziehen. Lassen Sie uns dann die große Linie doch bitte noch einmal abstimmen: Ist die Alternativlosigkeit wirklich dergestalt, dass ich sage: Einsparungen, (Dr. Bernd Buchholz) die ich erzielen will, muss ich zwingend im Justizhaushalt erbringen? Ist das die einzige Alternative? Ist es wirklich so, dass man jetzt eine Vorgabe macht und sagt: Über das Kabinett hinaus gibt jeder 50 Millionen Euro, dann kommen wir dahin? Ist das eine verantwortungsbewusste Politik? Wenn ein Staat in die Situation einer schwierigen Haushaltslage kommt, dann muss er sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Meine Damen und Herren, die Kernaufgaben heißen in einem Staat, Bildung, innere Sicherheit und Justiz zu gewährleisten. Vielleicht gibt es noch einen oder zwei andere Bereiche. Das sind die Schwerpunktbereiche, auf denen klare Prioritäten liegen müssen. In diesen Bereichen so einzusparen, wie Sie das tun? – Tut mir leid, das geht an dem vorbei, was man aus meiner Sicht in einem Land wie diesem schwerpunktmäßig machen muss. (Annabell Krämer [FDP]: Aber Ranger!) – Wir wollen von den Rangern, die im Tunneltal bei Ahrensburg den Leuten sagen, ob sie auf dem richten Fußweg sind, gar nicht reden. Dafür ist Geld da. Aber in der Justiz sagen wir den Leuten: Nein, ihr müsst in andere zentralisierte Gebäude. Mich haut das um. Ich werde diese Pläne verfolgen. Ich kündige Ihnen aber auch den entschiedenen Widerstand aus diesem Haus gegen solche Zentralisierungen insbesondere im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten an. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)
Beate Raudies
Für die Fraktion des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort? (Zurufe) Bei mir steht Christian Dirschauer, aber es ist der Fraktionsvorsitzende Lars Harms.
Lars Harms SSW
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich muss ehrlich gestehen, mich hat es auch gleich am Anfang umgehauen. Ich dachte: Wie kann man so argumentieren und sagen: Wenn wir die Gerichte nicht zusammenlegen, dann müssen wir Leute rausschmeißen. Frau Ministerin, das ist definitiv so nicht der Fall. In der Vergangenheit haben wir als Landtag entsprechende Beschlüsse gefasst, um mehr Leute in der Justiz anzustellen. Deswegen gibt es das nicht, dass man sagt: Wenn ich das so nicht mache, dann fliegen alle Leute raus, dann wird es noch schlechter. (Beifall FDP) Herr Kürschner, Sie haben das Argument auch noch einmal benutzt. Ein zarter Hinweis: Wir sind das Parlament, niemand anderes. Wenn wir wollen, dass wir in der Fläche Justiz haben, dann haben wir Justiz in der Fläche. Nicht anders ist das. (Beifall SSW, SPD und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich finde, dieses Selbstbewusstsein sollte man auch haben. Ich sage Ihnen auch warum: Die ganze Diskussion, die sich hier bisher entspannt, dreht sich nur um Finanzen. Wohlgemerkt, es wurde noch gar nicht gesagt, welches Rechenstück dahintersteckt. Das wissen wir noch gar nicht. Es wird nur gesagt: Irgendwie kostet das Geld, und wir wissen nicht, wo wir das hernehmen sollen. Es gibt keine inhaltliche Debatte: Was ist eigentlich gut, sowohl für die Justiz als auch für die Menschen, die die Justiz benötigen? Das ist doch erst mal der Kern. Es geht doch zunächst darum, aus der Fachlichkeit heraus zu gucken: Gibt es irgendwelche Maßnahmen, Tätigkeiten, die ich unbedingt brauche? Daraus entwickelt sich dann möglicherweise eine Forderung für eine Reform. Aber wenn ich das will, muss ich erstmal vorher mit den Leuten schnacken, nämlich mit den Leuten, die tagtäglich in diesem Bereich tätig sind. Das ist nicht geschehen. Das ist der Kardinalfehler! (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP) Wie kann es angehen, dass man mit den eigenen Leuten nicht redet? Also, stellen Sie sich mal vor: Man verschickt drei Tage vor einer Verkündung mal schnell ein Schreiben und sagt: Passt auf, eure ganze Situation im Arbeitsleben ändert sich demnächst völlig grundlegend, aber nehmt es schon mal so hin; es ist alternativlos; es kostet sonst viel zu viel Geld, ich kann noch nicht sagen, wieviel, ob es überhaupt viel Geld kostet, aber nehmt das mal so hin! Was macht das mit Mitarbeitern? Das muss einen doch fertig machen, dass man da sitzt und sagt: Mit mir redet kein Mensch; ich weiß eigentlich, wie es gehen könnte, aber mit mir redet ja keiner; bei mir wird nur schon gesagt, dass ich demnächst ein paar tausend Kilometer pro Jahr Auto fahre! Vor dem Hintergrund des CO -Ausstoßes finde ich 2 das sowieso schräg. Ich finde es sowieso besser, wenn die Leute nah am Arbeitsplatz wohnen. (Lars Harms) (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Aber, meine Damen und Herren, wir haben weder eine Finanzplanung noch haben wir in irgendeiner Art und Weise eine Gebäudeplanung, die aussagt: Was ist kaputt, was ist nicht kaputt? Wo wollen wir andocken und wo nicht? Das gibt es alles nicht. Auf dieser Grundlage den Leuten schon zu sagen: „Es ist alternativlos, ihr müsst umziehen!“, das ist falsch, das ist definitiv falsch. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, zumindest für den CDU-Teil in der Regierung kann ich sagen: Sie konnten es schon mal besser! Ich bin schon etwas länger hier. Im Jahr 2009 wurde die Reform der Finanzämter angestoßen. Was hat man damals dort vonseiten des Finanzministeriums gemacht? Man hat erst einmal Gespräche gesucht. Man hat gesagt: Wir haben eine Idee; es könnte sein, dass wir vielleicht die Finanzämter zusammenlegen wollen, aber wir wollen zunächst mit euch vor Ort reden. Sagt mir mal eure Argumente, was ihr daran gut oder schlecht findet. Wo müssten neue Gebäude hin und wo nicht? (Zuruf Birte Pauls [SPD]) Man hat gemeinsam mit den Beschäftigten Ziele festgelegt, in welche Richtung es gehen soll, und dann hat man gesagt: Gut, jetzt kommen wir mit einem Vorschlag. Natürlich führt das dann auch dazu, dass diejenigen unzufrieden sind, deren Standorte betroffen sind, und dass das nervig ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Aber zumindest haben die Leute nicht nur das Gefühl gehabt, sondern praktisch war es auch so, dass sie mitgenommen wurden. Dass natürlich am Ende, wenn dann eine Entscheidung getroffen wird, nicht jeder zufrieden ist, ist völlig klar. (Zuruf CDU: Das ist immer so!) Aber man muss doch den Menschen die Möglichkeit geben, sich von Anfang an am Ideenfindungsprozess, an der Ausgestaltung des Prozesses, überhaupt beteiligen zu dürfen! (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich sage Ihnen voraus: Ja, auch die Justiz ist offen für Veränderungen; das war sie immer. Das ist gar keine Frage. Aber es geht immer darum, dass man das ehrliche Recht hat, auch mitgestalten zu dürfen. Ich finde, im Rahmen der Mitarbeiterführung, wenn man das ordentlich machen will, muss man auch darauf setzen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitgestalten können. Es kommen immer die besseren Ergebnisse dabei heraus, wenn man die Leute beteiligt, die davon betroffen sind. Ich sage Ihnen auch: Nicht nur diese, sondern auch die Verbände, die betroffen sind. Das sind die Anwälte, das sind aber auch Sozialverbände und Gewerkschaften, die dabei eine Rolle spielen, und diese muss man eigentlich schon im Vorweg einbeziehen, um einen vernünftigen Start zu erreichen. Meine Damen und Herren, es gibt mehrere Punkte, die hier eine Rolle spielen. Der erste, für mich allerwichtigste Punkt ist der, dass es sich hier auch um Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dreht, für die wir eine Verantwortung haben. (Beifall SSW und SPD) Diese Verantwortung müssen wir wahrnehmen, und dann gehört es sich, dass man die Leute vorher einbezieht. Der zweite Punkt ist die Fachlichkeit. Es geht hier rein um Fachlichkeit und um keine Rechenspielchen. Erst muss die Fachlichkeit prüfen: Was brauchen wir für die Justiz? Was ist wichtig und gut für die Justiz? Was müssen wir neu machen? Das muss erst geklärt sein. Der dritte Punkt, das wird oft vergessen, ist Bürgernähe. Es geht darum, Bürgernähe immer noch sicherzustellen. Ja, ich habe schon gehört: Es wird Gerichtstage geben, richtig. Ich kenne das aus Husum auch; ich persönlich nicht, aber ich weiß, dass es die dort gibt. (Vereinzelte Heiterkeit CDU) Das ist eine schöne Hilfskrücke, gar keine Frage, wenn man es nicht anders regeln kann. Aber bedenken Sie immer: Diese Gerichtstage sind freiwillig. Es sind die Beschäftigten, die sagen: Das geht so nicht, dass in Husum und in Meldorf keine Arbeitsgerichtsverhandlungen mehr stattfinden können. Das ist bisher nicht die Idee aus der Spitze heraus gewesen. Ich sage Ihnen voraus, dass man diese Freiwilligkeit für dieses Rumgurken in ganz Schleswig-Holstein sicherlich nicht ständig von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten kann, wenn man irgendwann mal Gerichte geschlossen hat. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Das kann ich nicht erwarten. Auch das muss man dann fairerweise mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprechen. Das ist bisher nicht geschehen. Bei der Konzeption einer solchen Idee muss (Lars Harms) man eigentlich genau das machen, meine Damen und Herren. Ganz am Ende stehen dann die finanziellen Aspekte. Erst dann kann man sagen, was der ganze Spaß kostet, und genau dann kommen wir ins Spiel: Es ist die Aufgabe des Landtags zu entscheiden, welche Kosten er tragen, wie er es finanzieren und wie er das Ganze ausgestalten will. Das geschieht aber am Ende und nicht am Anfang. Es geht zunächst um Inhalte, um Mitarbeiter. Wenn wir das gemeinsam mit den Beschäftigten geklärt haben, dann, meine Damen und Herren, können wir uns gern auch über die finanziellen Aspekte unterhalten. Auf jeden Fall können wir heute schon feststellen: Das, was hier geplant wird, ist nicht alternativlos. Es gibt garantiert bessere Alternativen, (Serpil Midyatli [SPD]: Genau!) und um diese sollten wir uns auch bemühen. (Beifall SSW und SPD)
Beate Raudies
Alle Fraktionen haben noch Restredezeit in unterschiedlicher Länge übrig. Das möchte ich wie folgt bekanntgeben: CDU eine Minute 30 Sekunden, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vier Minuten, SPD eine Minute, FDP 25 Sekunden (Zuruf FDP: Oh!) und der SSW 55 Sekunden. (Zuruf SSW: Oh!) Für einen Kurzbeitrag erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans. (Dr. Hermann Junghans [CDU]: Ich ziehe zurück!) – Alles klar! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung. Ich stelle fest, dass der Berichtsantrag, Drucksache 20/2523, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Es ist kein Antrag gestellt. Der Tagesordnungspunkt ist erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich unterbreche die Sitzung bis 14 Uhr. (Unterbrechung: 13:37 bis 14:01 Uhr)
Peter Lehnert
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung wieder und teile Ihnen mit, dass der Kollege Jan Kürschner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich für den Nachmittag krankgemeldet hat. Dem Kollegen gute Besserung! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf: Gebrauch von Minderheiten- und Regionalsprachen auch vor den Gerichten – Bundesratsinitiative für eine Ausweitung des § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/2464 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile zunächst für die antragstellende SSW-Fraktion dem Abgeordneten Christian Dirschauer das Wort.
Christian Dirschauer SSW
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für einige mag dies vielleicht ein eher ungewöhnliches Thema sein, aber wir als SSW arbeiten tatsächlich seit über zehn Jahren daran, einen bestimmten Paragrafen im GVG zu ändern. Ich möchte Ihnen gern erklären, warum: Wir als Partei zweier nationaler Minderheiten setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland auch vor den Gerichten gebraucht werden dürfen. Dafür müsste man den § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes ändern. Dieser regelt abschließend, dass die Gerichtssprache Deutsch ist. Die einzige Ausnahme findet sich bisher im Satz 2, der Sorbinnen und Sorben zusichert, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen. Den Umstand, dass Sorbinnen und Sorben bisher die einzige anerkannte Minderheit in Deutschland sind, die in ihrer eigenen Sprache sprechen und Unterlagen einreichen dürfen und bei denen im Zweifelsfall der Staat die Übersetzungskosten übernimmt, wollen wir ändern – und zwar so, dass er für alle anerkannten Minderheiten- und Regionalsprachen in ihren traditionellen Gebieten gilt – mit einem offiziellen Status für Dänisch, Friesisch, Romanes und Niederdeutsch in deutschen Gerichten. Derzeit ist es nämlich immer noch so, dass Organisationen der Minderheiten oder ihre Angehörigen (Christian Dirschauer) Dokumente auf eigene Kosten übersetzen lassen müssen. Da sind wir bei uns in Schleswig-Holstein mit der entsprechenden Regelung in unserem Landesverwaltungsgesetz ja schon weiter. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Nun waren wir in dieser Hinsicht eigentlich auf einem richtig guten Weg. Es gab 2021 einen Gesetzentwurf, der mit den Bundesländern abgestimmt und in den Bundestag gegangen war. Die Gerichtssprache betreffend war darin Folgendes vorgesehen: Erstens. Gerichtssprache sollte generell Deutsch bleiben. Zweitens. Für die Angehörigen aller national anerkannten Minderheiten sowie Sprecherinnen und Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch sollte gewährleistet werden, ihre Sprachen im Sinne der Europäischen Sprachencharta in denjenigen Gerichtsbezirken gebrauchen zu können, in denen diese gesprochen und gepflegt werden. Drittens. Die Gerichtsbezirke sollten von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Es war quasi ein Optionsmodell. Es sollte einzig und allein für alle Minderheiten- und Regionalsprachen das gelten, was für das Sorbische jetzt schon möglich ist, und zwar in den angestammten Siedlungsgebieten der Minderheiten. Es geht also nicht darum, dass irgendjemand in München vor Gericht Dänisch sprechen können soll. – Das ist ja so ein Gerücht gewesen. Kurios und, ehrlich gesagt, ziemlich irritierend sind für uns nun vor allem zwei Punkte: Erstens. Wir sind im Kontaktausschuss – also im beratenden Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit beim Bundesinnenministerium, der nur einmal im Jahr tagt – Anfang September ohne Vorankündigung davon unterrichtet worden, dass Bundesjustizminister Buschmann die Initiative für Regional- und Minderheitensprachen vor Gericht nicht weiterverfolgen wird. Nachdem wir auch in diesem Ausschuss immer wieder darüber gesprochen haben und die Karotte sozusagen immer weiter vor der Nase hatten – aber sie war da! –, hat mich das ehrlicherweise ziemlich überrascht, aber auch ziemlich geärgert. Genau das haben wir im Ausschuss dort auch kundgetan. Nachdem die Initiative im Kabinett Merkel mit einem SPD-Justizministerium auf einem sehr guten Weg war, soll sie nun im Kabinett Scholz mit einem FDP-Justizministerium scheitern. Da muss ich sagen: Das hätte ich nicht erwartet. Ich hätte gedacht: Auf der Grundlage, die dort 2021 mit den Ländern abgestimmt vorlag, ist das jetzt mehr oder weniger ein Selbstgänger. Aber auch hier scheint es nicht so richtig mit der Ampel zu funktionieren. (Beifall SSW) Zweitens. Kurz nachdem wir von der Ablehnung unseres Wunsches erfuhren, beschloss der Bundestag über einen Gesetzentwurf, der vorsieht, die landgerichtlichen Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Es gilt also fortan: Gerichtssprache Englisch – no problem, Gerichtssprache Dänisch – nej tak. – Es tut mir leid, aber das jetzt ein Großaktionär einer britischen Bank seine Schriftstücke auf kompliziertem Wirtschaftsenglisch einreichen kann, ein Maurer aus Flensburg, der in Dänemark arbeitet, aber seinen Lohnzettel übersetzen lassen muss, ist doch total schräg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das kann es doch wirklich nicht sein. (Beifall SSW und SPD) Wir fordern daher jetzt die Landesregierung auf, im Rahmen einer Bundesratsinitiative für Abhilfe zu sorgen. Von den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten erwarte ich im Übrigen genau den gleichen Einsatz. Die Legislatur im Bundestag dauert regulär noch ein Jahr. Es ist also Zeit genug, um die bereits erarbeitete Initiative aus der letzten Legislatur umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger wünschen wir uns an dieser Stelle. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)
Peter Lehnert
Für die CDU-Fraktion erteile ich der Kollegin Marion Schiefer das Wort.
Marion Schiefer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minderheitensprachen sind ein wichtiger Teil unserer kulturellen Vielfalt in Deutschland und Europa. Sie zu schützen und zu fördern, ist nicht nur eine Frage der kulturellen Identität, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit für die Mehrheit und die Minderheit. Der Europäische Rat und die UNESCO haben immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, Minderheitensprachen zu schützen. Wir als Landesparlament haben uns dem Schutz der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verschrieben. Unser Antrag zur Bundesratsinitiative betreffend die Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz und die in- (Marion Schiefer) tensive Debatte im Juni letzten Jahres sind uns allen sicher noch gut in Erinnerung. Der Schutz und die Förderung von Minderheiten verlangen es, ihnen besondere Rechte zuzugestehen. Wenn wir die in Deutschland anerkannten Minderheitensprachen und die Regionalsprache Niederdeutsch als Gerichtssprache anerkennen, geben wir den jeweils betroffenen Bürgern die Möglichkeit, ihre Muttersprache in ganz zentralen rechtlichen Angelegenheiten zu nutzen. Dies bedeutet Zugang zu einer inklusiven Justiz. Eine der wichtigsten Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung einer Sprache ist, sie in den öffentlichen Raum zu bringen, damit die Minderheiten und Regionalsprachen nicht nur überleben, sondern auch in den entscheidenden Bereichen unseres öffentlichen Lebens gedeihen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein besonderer öffentlicher Raum sind unsere Gerichtssäle. Als langjährige Richterin habe ich beim Lesen des Antrags zunächst zwar die Stirn gerunzelt, weil ich die Regelungen und die selbstverständliche Praxis zum Einsatz von Dolmetschern bei Bedarf für diskriminierungsfrei und angemessen halte. Aber bei nochmaligem Blick in § 184 GVG fiel mir schon auf, dass wir die Sorben in ihren Heimatkreisen vor Gericht mit besonderen Rechten ausstatten und dass die kulturellen Parallelen mit der in SchleswigHolstein beheimateten friesischen Volksgruppe, der Gruppe der niederdeutsch sprechenden Personen, der dänischen Minderheit und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma auf der Hand liegen. Die deutsche Verfassung garantiert die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz. Es ist nicht wirklich Gleichstellung vor dem Gesetz, wenn eine Minderheit darauf verwiesen wird, sich in einer Sprache erklären oder verteidigen zu müssen, die nicht ihre Muttersprache ist. Schon im Mittelalter genossen zum Beispiel die Friesen besondere Rechte, und ihre Rechtsordnung wie das „Friesische Recht“ haben bis heute Spuren in der Region hinterlassen. (Zuruf SSW: Sehr gut!) Damals galt das friesische Rechtssystem als fortschrittlich und beispielhaft. (Zuruf SSW: Das stimmt!) Insofern gebietet es auch der Respekt vor einer alten Rechtskultur, die zur Entwicklung der heutigen Rechtssysteme beigetragen hat, uns mit denen von Ihnen, lieber SSW, aufgeworfenen Fragen näher zu beschäftigen. Zugleich sehen wir uns verpflichtet, uns näher damit zu beschäftigen, welche Folgen die Regelung hätte und welche Herausforderungen im Detail bei der praktischen Umsetzung lauern: Welche einfachgesetzlichen Regelungen bräuchten wir noch? Welche Einzugsbereiche sehen wir als Heimatkreise vor, und wo ziehen wir die Grenze? Wie müsste die Justiz – von den Kollegen in den Antragsaufnahme‑ und Servicebereichen bis zu den Richtern und Rechtsanwälten sowie den Dolmetschern – vorbereitet werden? Das muss man mal sauber durchdeklinieren, bevor man abschließend Ja sagt. Deshalb wollen wir dieses Vorhaben im Innen- und Rechtsausschuss eingehender diskutieren und diejenigen Verbände und Institutionen einbeziehen, die von einer solchen Veränderung betroffen wären. Sodann werden wir uns zu einer Bundesratsinitiative verhalten. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Antrags federführend in den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend in den Europaausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dirk KockRohwer.
Dirk Kock-Rohwer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe persönlich große Sympathien für den Antrag der SSW-Fraktion. Ich stand bereits des Öfteren hier vorne und habe betont, wie wichtig die Minderheiten im Land für unsere Identität sind. Dabei kommt insbesondere der Sprache besondere Bedeutung zu. Deshalb scheint es auch nur folgerichtig, den Minderheiten im Land die Möglichkeit einzuräumen, vor Gericht in ihrer vertrauten Sprache zu sprechen, so wie es im Gebiet der Sorben schon möglich ist. Ich könnte mir gut vorstellen, den angesprochenen § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes dahin gehend zu ändern, dass grundsätzlich Regional- und Minderheitensprachen vor Gericht zulässig sind. Das wäre nur konsequent und entspricht auch dem (Dirk Kock-Rohwer) Kurs, den Schleswig-Holstein im Umgang mit seinen Minderheiten eingeschlagen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir haben es gerade eben gehört: Ganz so einfach ist es dann in der Verwaltungspraxis eben doch nicht. Es gibt verschiedene Aspekte zu bedenken. Wir leiden deutschlandweit – aber insbesondere auch in Schleswig-Holstein – unter einem eklatanten Mangel an Richtern. Die Justiz ist überlastet und steht unter einem enormen Druck. Schon jetzt können Fälle oft nicht bearbeitet und Fristen nicht gehalten werden. Auch Sachsen kennt das Problem gut. Dort kommt allerdings noch hinzu, dass auch sorbische Richter fehlen. Mine leeben Kolleg_innen, wenn öllere Lüüd tun Bispeel för Gericht utseggen schüd, denn is de Opregung sowieso schon groot und denn is dat för düsse Minschen lichter in eere Moddersproak de Soaken to verkloren as dat denn op Hochdütsch to versöken. Von doher sünd wie uns mit den SSW eenig. Bloß wie dat gohen schall, kann ick noch nich verstahn. Wii könnt nii von alle Richterslüüt verlangen, dat se alle Spraken vun de Minderheeten in SH leernt, und Öbersetten kost Geld und brukt ok Minschen mit Sachverstand. Vun dorher is dat richtich, düssen Andrach in den Utschuss to öberwiesen und ick bin gespannt op de Anregen vun de antohörenden Gruppen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Birte Pauls [SPD]) Wenn wir schon dieses wichtige Thema aufgreifen, dann möchte ich gern einen weiteren Aspekt ergänzen: Wie steht es eigentlich mit der Anerkennung der Gebärdensprache als legitimer Gerichtssprache? Audismus – das ist die Diskriminierung durch Hörende – und immer mehr gehörlose Menschen fordern ihr Grundrecht auf Teilhabe. Rund 80.000 Menschen in Deutschland sind gehörlos, etwa 250.000 Menschen nutzen die Gebärdensprache, darunter auch schwerhörige Menschen. Das Behindertengleichstellungsgesetz erkennt die deutsche Gebärdensprache offiziell als eigenständige Sprache an. Auch hier geht es um eine Minderheit, die vollkommen zu Recht ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe gelten macht. (Birte Pauls [SPD]: Dann solltet ihr mal die Dolmetscherkosten anpassen!) Verstehen Sie mich nicht falsch: Mir sind die Herausforderungen klar, die sich hier stellen. Auf einige davon bin ich eben bereits eingegangen. Ich möchte nur für ein wichtiges Thema sensibilisieren, das weit größer ist, als es zunächst scheint und das über den Antrag des SSW hinausgeht. Nehmen wir den Antrag deshalb als einen guten Impuls, uns gründlich damit auseinanderzusetzen und schenken wir einem Thema Aufmerksamkeit, das Aufmerksamkeit verdient hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
Peter Lehnert
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort der Abgeordneten Birte Pauls.
Birte Pauls SPD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vier regionale Minderheitensprachen werden allein in unserem Bundesland gesprochen: Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch und Romanes. Dieser kulturelle und sprachliche Reichtum der Minderheiten macht uns vielfältig und einzigartig, und darauf sind wir zu Recht stolz. Gleichzeitig ist es aber auch Verpflichtung, und dieser Verpflichtung kommt Deutschland mit der Ratifizierung der europäischen Sprachencharta seit 1999 nach. Ziel der Charta ist es, die geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern. Dem verpflichten wir uns auch mit unserer Landesverfassung. Für die Umsetzung bedarf es klarer Handlungsziele. Ein Ziel ist es, ein tieferes Bewusstsein für die Sprachen unserer Minderheiten auch in der Mehrheitsbevölkerung zu verankern. Das geschieht nur, wenn die Sprachen sichtbar und hörbar sind, wenn sie gesprochen und gelebt werden. Sich vor Gericht in seiner Sprache äußern zu können, ist ein Teil davon. Und dies ist in Deutschland für die Sorben bereits geregelt. Deshalb klingt es für uns auch logisch: Was für eine Minderheit in Deutschland gilt, muss auch für unsere Minderheiten hier in Schleswig-Holstein gelten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Vorschlag des SSW passt auf jeden Fall in die schleswig-holsteinische Tradition einer aktiven Sprachenpolitik, die wir bereits in unserer fortschrittlichen Küstenkoalition mit der Vorlage des Handlungsplans Sprachenpolitik und der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Stärkung der autochthonen Minderheiten begonnen haben. Seitdem können die Minderheiten Unterlagen bei Behörden in ihren (Birte Pauls) Sprachen einreichen: Friesisch in Nordfriesland und auf Helgoland, Dänisch in Flensburg, SchleswigFlensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde. Das Gleiche gilt überall im Land für Plattdeutsch. Durch die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes haben wir auch geregelt, dass die Behörden auf ihre Kosten eine Übersetzung veranlassen, wenn sie nicht über eigene Sprachkenntnisse verfügt. Mit der Änderung des Friesischgesetzes haben wir zudem ermöglicht, dass bei zivilrechtlichen Verfahren vor Gerichten Urkunden und Beweismittel in friesischer Sprache vorgelegt werden können. Dort heißt es nämlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Nordfriesland in zivilrechtlichen Verfahren Urkunden und Beweismittel in friesischer Sprache vorlegen können – wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetscher und Übersetzung sowie unter der Bedingung, dass dies nach Auffassung der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert. Konsequenterweise hat dann die SPD-Fraktion zu den letzten Landeshaushalten immer wieder Anträge zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in der Verwaltung gestellt. Wir haben jedes Jahr gefordert, die Sprachkompetenzen in den Regional- und Minderheitensprachen in den Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen zu stärken und die Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu landesgesetzlichen Regelungen, die die Regional- und Minderheitensprachen berühren, zu verbessern sowie die Sprechergruppe zu ihren Rechten vor Behörden und Gerichten zu informieren. Hier gibt es in Schleswig-Holstein leider immer noch viel zu tun. Die Landesregierung hat das in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt, obwohl die Evaluation des Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Stärkung der autochthonen Minderheiten dies der Landesregierung deutlich auferlegt und die Landesregierung sich als Folge der Evaluierung auch dazu verpflichtet hat. So heißt es nämlich in dem Bericht der Landesregierung: „Zentrale Empfehlungen aus dem Projektbericht zur Evaluierung aufgreifend wird die Landesregierung folgende Maßnahmen umsetzen: Stärkung der Sprachkompetenzen in Regional- und Minderheitensprachen in Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen Es ist das Ziel der Landesregierung, die gesetzlichen Vorgaben zu den Regional- und Minderheitensprachen im Kontakt mit Behörden effektiver als bisher umzusetzen.“ – Dann kommt mal in die Puschen, würde ich sagen! Wir waren 2016 schon gut davor. Das muss man einmal so festhalten. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es daher auch nur konsequent, auch die weiteren Schritte entsprechend zu gehen. Ich finde es gut, wenn wir dazu, wie eine konkrete Umsetzung vor Gericht aussehen kann – ich höre die ganzen Zwischentöne, und einige Fragen sind noch offen –, im Ausschuss weiter beraten. Ich freue mich auch sehr über die Beteiligung des Europaausschusses. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Peter Lehnert
Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Kollegen Dr. Bernd Buchholz das Wort.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Minderheiten- und Regionalsprachen und die Tatsache, dass wir sie alle beleben wollen, eint uns alle. Aber ob dafür der richtige Weg ist, den § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu ändern, daran habe ich meine massiven Zweifel. Es klingt im ersten Hingucken genau logisch, was die Kollegin Pauls gerade gesagt hat: Was für die Sorben gilt, müsste doch für alle anderen Minderheiten auch gelten. Aber es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Sorben und dem, was hier beantragt wird. Das liegt daran, dass die ursprüngliche Regelung, die wir im § 184 für die Sorben enthalten haben, aus dem Einigungsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland kommt und der Einigungsvertrag sie nur deshalb aufgenommen hat, weil das sorbische Siedlungsgebiet ein örtlich und räumlich sehr eng begrenzbarer Bereich ist, der im § 3 des Sächsischen Sorbengesetzes gemeindegenau festgelegt werden kann und sich auf einige ganz wenige Gemeinden im sorbischen Bereich, insbesondere Brandenburgs, bezieht. Demgegenüber ist das Niederdeutsche gar keine einheitliche niederdeutsche Minderheitensprache. Ein einheitliches Niederdeutsch gibt es ebenso wenig wie das Hochdeutsche. Unübersichtlich sind die sprachlichen Verhältnisse beim Plattdeutsch vor (Dr. Bernd Buchholz) allem, weil ein Standard der Schriftsprache fehlt. Platt existiert in einer Vielzahl von Mundarten, es gibt starke Abweichungen in der Aussprache, und in acht von 16 Bundesländern wird eine abweichende Art von dieser niederdeutschen Mundart gesprochen. Im Ergebnis reden wir deshalb nicht etwa nur von einer Kleinigkeit der Gleichstellung, sondern wir reden von einem massiven Aufwand für Übersetzungskosten und Dolmetscher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sage ich jetzt angesichts der Debatte, die wir gerade eben davor geführt haben: Ist es wirklich richtig, hier den Kostenapparat in der Justiz durch diese Themen massiv aufzublähen? Fällt uns nichts anderes ein, Regional- und Minderheitensprachen deutlich aufzuwerten? (Christian Dirschauer [SSW]: Meine Güte! – Sybilla Nitsch [SSW]: Aber Englisch ist okay!) Ich glaube das ehrlich gesagt angesichts dieser Unterschiede schon. Das sind weitreichende Unterschiede. Sie haben im Übrigen– wie gesagt – in acht von 16 Bundesländern Geltung, die also betroffen wären und das vor ihren Gerichten machen würden, unabhängig davon, dass wir auch immer wollen, dass innerhalb der Justiz ein bundesweiter Austausch aller möglichen Leute vor Gericht stattfindet, was dann immer wieder dazu führen würde, dass es eben Leute gibt, die diese Minderheitensprache nicht sprechen. Dann ist automatisch die Dolmetschersituation ausgelöst. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ich glaube ehrlich gesagt: Wir finden andere Möglichkeiten, das Niederdeutsche und die Minderheiten- und Regionalsprachen besser sichtbar zu machen als eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz und eine zusätzliche Einführung einer Gerichtssprache. Ich glaube, es geht anders. Seien Sie uns nicht böse. Wir machen natürlich gern alle Beratungen im Innenausschuss mit und sind konstruktiven Argumenten wie immer aufgeschlossen, aber wir haben erhebliche Zweifel, dass das Gesetz werden sollte. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)
Peter Lehnert
Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich dem Kollegen Fraktionsvorsitzenden des SSW Lars Harms das Wort. (Serpil Midyatli [SPD], an den Parlamentsstenografen gewandt: Herr Wagner, welche Minderheitensprache hätten Sie gern? – Heiterkeit)
Lars Harms SSW
Keine Angst, in einem Dreiminutenbeitrag ist nicht zu erwarten, dass ich jetzt Plattdeutsch spreche, danach Friesisch und dann Dänisch. Keine Angst! Mir geht es auch eher darum: Herr Kollege Buchholz, wir sind auch keine bösen Menschen. Wir sind nicht nachtragend, trotzdem möchte ich gern etwas korrigieren, weil ich glaube, es ist wichtig, noch einmal deutlich zu machen, worum es sich hier eigentlich dreht. Erstens. Die Sorben haben diese Rechte – eine Minderheit von 60.000 Menschen, aufgeteilt in zwei Bundesländern mit durchaus großflächigen Gebieten, in denen sie leben, die als sorbisches Siedlungsgebiet anerkannt sind, die auch größer sind als beispielsweise für unsere Friesen der Kreis Nordfriesland und die Insel Helgoland. Das Flächenargument kann da eigentlich gar nicht greifen. Natürlich ist es so, dass es in der sächsischen und in der brandenburgischen Justiz nicht nur Menschen gibt, die Sorbisch sprechen. Trotzdem gibt es dieses Recht, und trotzdem wird dieses Recht im Einzelfall in Anspruch genommen. Was hat das jetzt für Auswirkungen? – Eigentlich nur, dass man eine Übersetzung braucht, entweder für den mündlichen Vortrag oder für das schriftlich eingereichte Papier. Ich glaube, bei der Papierform haben wir überhaupt keine Probleme. Wir haben keine Probleme mit dem Friesischen, weil wir durch das Nordfriesische Institut eine Übersetzungsmöglichkeit haben. Wir haben Institutionen, die fürs Plattdeutsche in der Lage sind, schriftliche Dinge zu übersetzen. Für das Dänische müssen wir uns sowieso keine Gedanken machen, weil Dänisch eine EU-Sprache ist, die man sowieso vor Gericht benutzen darf. In dem Moment ist das überhaupt kein Problem. Worum es geht, ist doch, mehrere hier heimischen Minderheiten – deutsche Staatsbürger, die seit Jahrhunderten hier leben, aber eine andere Kultur haben – der Mehrheitsbevölkerung gleichzustellen. Für uns, muss ich ganz ehrlich sagen, ist es nicht akzeptabel, mit unserer Geschichte, die wir hier haben, zu sagen: Na ja, wir kriegen diese Rechte nicht, aber für Englisch geht das. – Das würde ja auch dann etwas Fantastisches auslösen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch nicht jeder Richter perfektes Wirt- (Lars Harms) schaftsenglisch draufhat. Was ist das für ein Aufwand? Aber das wird einfach so in der gesamten Republik zugelassen, und das ist kein Problem. Da geht es um Tausende von Seiten, und da geht es darum, dass das wirklich in Anspruch genommen werden wird, weil es genügend englischsprachige Menschen gibt, die hier tätig sind. Wir sind doch froh, dass sie da sind. Da kann man merken: Da ist wirklich eine Belastung der Justiz. Ich glaube, wir unterschätzen unsere Justiz: Sie sind schon ganz fit. Gerade weil vor allem das Beispiel Plattdeutsch als Ausschlusskriterium genommen wurde, weil es überall gelte: Ich kenne genügend Amtsrichter, die in der Lage sind, fließend Plattdeutsch zu sprechen. Ich bin fest davon überzeugt: In jedem Gericht in Schleswig-Holstein wird es eine Person geben, die der Sprache mächtig ist. (Christopher Vogt [FDP]: Das würde ich bezweifeln!) Deshalb ist das Plattdeutsche kein Problem, sondern es ist ein kultureller Wert. Dass wir die Sprachen in den Gerichtsverfahren nutzen können, bedeutet eben auch, dass wir diese Kultur wertschätzen. Das ist wichtig für uns. Deswegen lasst uns noch einmal ganz in Ruhe im Ausschuss darüber reden. Ich glaube, es ist gar nicht so schlimm, wie Sie immer meinen.
Peter Lehnert
Kollege Harms, Ihre Redezeit ist abgelaufen.
Lars Harms SSW
Ja, meine Redezeit ist abgelaufen. Ich wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
Peter Lehnert
Bevor wir allerdings diesem Wochenende noch näherkommen, erteile ich erst einmal für die Landesregierung der Ministerin Frau Professor Dr. von der Decken das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Minderheiten in Schleswig-Holstein tragen ganz wesentlich zur Identität unseres Landes bei. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 unserer Landesverfassung trägt dieser Bedeutung auch Rechnung. Er lautet – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Die kulturelle Eigenständigkeit und die politische Mitwirkung nationaler Minderheiten und Volksgruppen stehen unter dem Schutz des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.“ Ein wichtiger Bestandteil dieser kulturellen Eigenständigkeit sind die Minderheiten- und Regionalsprachen. (Unruhe)
Peter Lehnert
Frau Ministerin, ich darf die Kolleginnen und Kollegen – wir sind jetzt kurz vor Ende der Sitzung – doch darum bitten, das hat die Ministerin auch verdient, dass wir ihr die volle Aufmerksamkeit schenken. – Danke schön. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Es handelt sich dabei sowohl um die Minderheitensprachen Dänisch, Friesisch und Romanes als auch um die Regionalsprache Niederdeutsch. Auch die heutige Diskussion im Landtag zeigt den Stellenwert der Minderheiten und ihrer Sprachen in unserem Land. Deutschland ist seit 1999 an die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gebunden. Diese Charta enthält Verpflichtungen zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen, unter anderem in der Justiz, der Verwaltung, den Medien oder der Kultur. Allerdings sind die Vertragsstaaten frei, erstens ihre Minderheiten- und Regionalsprachen selbst zu benennen, und zweitens zu wählen, welche der Verpflichtungen sie übernehmen. Die Charta ist ein sogenannter Menü- oder Buffetvertrag. Was die darin enthaltenen Verpflichtungen betrifft, so hat Deutschland sich an Artikel 10 für die Verwaltung und Artikel 12 für die Kultur gebunden. Beide Verpflichtungen hat Schleswig-Holstein umgesetzt. Die Nutzung von Minderheiten- und Regionalsprachen vor Behörden ist in unserem Landesverwaltungsgesetz gewährleistet. Im Bereich der Kultur engagiert sich SchleswigHolstein in mannigfacher Weise. Jüngstes Beispiel ist der am 23. Juli 2024 von der Landesregierung verabschiedete Handlungsplan Sprachenpolitik, der einen Rahmen für die Entwicklung der kulturellen (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) und sprachlichen Vielfalt von Sprachgruppen in unserem Land schafft. Wie sieht es mit der Verpflichtung im Bereich der Justiz aus? – Den entsprechenden Artikel 9 hat Deutschland nicht für anwendbar erklärt. Deutschland ist also nicht völkerrechtlich verpflichtet, Regional- und Minderheitensprachen vor Gericht zuzulassen. Aber Deutschland kann es natürlich freiwillig tun. Aus historischen Gründen ist im Gerichtsverfassungsgesetz das Recht der Sorben gewährleistet, in ihren Heimatkreisen vor Gericht Sorbisch zu sprechen. Andere Personen können Regional- und Minderheitensprachen dann gebrauchen, wenn sie nicht ausreichend Deutsch sprechen. Sie bekommen dann einen Dolmetscher, es sei denn, alle Beteiligten am Gericht sind der Sprache mächtig. Ob die geforderte Bundesratsinitiative zielführend ist, um die Minderheit in unserem Land zu fördern, oder ob die bereits bestehenden Möglichkeiten im gerichtlichen Verfahren ausreichend sind, bedarf einer weitergehenden inhaltlichen Auseinandersetzung. Dabei sind insbesondere Fragen der praktischen Umsetzbarkeit vor Gericht zu erörtern und natürlich die bereits starke Überlastung der Justiz nicht außer Acht zu lassen. Es muss über die Auswirkungen auf die Verfahrensdauer und damit auf den gewünschten Rechtsfrieden zwischen den Parteien geachtet werden. Auf den Rechtsantragsstellen müsste gewährleistet werden, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen in den jeweiligen Sprachen vorbringen können. Auch in den mündlichen Gerichtsverhandlungen müssten, falls die Richterinnen und Richter die Sprache nicht beherrschen, Dolmetscherdienste herangezogen werden. Diese stehen jedoch, etwa für die in Schleswig-Holstein relevanten Minderheiten- und Regionalsprachen Niederdeutsch, Nordfriesisch und Romanes, nicht ausreichend zur Verfügung. Es gilt also, alle unterschiedlichen Belange gegeneinander abzuwägen. Ich freue mich, wenn ich dafür zu einem Austausch im Ausschuss zur Verfügung stehen darf. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Malte Krüger GRÜNE
Sehr geehrte Damen und Herren! Als der erste DigitalPakt beschlossen wurde, war KI noch kein so großes Thema an Schulen. Diese rasante digitale Entwicklung zeigt, dass stetige Investitionen in die technische Ausstattung und digitale Fortbildung an Schulen notwendig sind. Wir brauchen einen DigitalPakt 2.0. Der erste DigitalPakt Schule von 2019 bis 2024 hat die Digitalisierung der Schulen deutlich vorangebracht. Cleverboards, Tablets und intelligente Software gehören nun zum Schulalltag. Unser Appell an den Bund lautet: Wir brauchen endlich einen DigitalPakt 2.0, der mit 1,3 Milliarden Euro ausgestattet wird. Schleswig-Holstein ist bereit, seinen Teil der Finanzierung zu leisten, weil wir Schüler_innen auf die Welt von morgen vorbereiten wollen. Ein so zentrales Thema, wie die Digitalisierung der Schulen muss sich auch im Bundeshaushalt wiederfinden. Die Ausstattung der Schulen ist kommunale Aufgabe, doch auch der Bund ist bei solch einem Thema in der Verpflichtung. Kommune und Land können Digitalisierung nur zusammen mit dem Bund erfolgreich umsetzen. Die FDP hat in diversen Wahlkämpfen einen Schwerpunkt auf eine gut ausgestattete Digitalisierung im Bildungsbereich gesetzt. Nun wird es ernst, und die FDP priorisiert nicht das, was sie selbst im Wahlkampf immer gefordert hat: gut digitalisierte Schulen. Die FDP muss endlich den Weg freimachen für den DigitalPakt 2.0 und dabei einer Reform der Schuldenbremse zustimmen, damit eine Finanzierung möglich wird. - Vielen Dank.
Christopher Vogt FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der erste DigitalPakt war unter dem Strich eine gute Sache. Dieser kam nach sehr langen Diskussionen zwar eigentlich einige Jahre zu spät Anhang Protokoll und war dann auch insgesamt etwas zu kompliziert konzipiert, aber diese Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen hat dennoch einiges vorangebracht. Vieles ist bei der Digitalisierung der Bildung zwar erst durch den Druck der Pandemie so richtig vorangekommen, aber es ist dennoch viel passiert. Es gibt aber auch weiterhin noch einiges zu tun. Die Digitalisierung der Bildung ist natürlich auch kein Selbstzweck. Aber: Richtig umgesetzt kann sie die Bildungsqualität deutlich steigern. Auch wenn die Umsetzung des ersten DigitalPaktes in Schleswig-Holstein im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern eher schleppend lief, haben auch unsere Schulen eindeutig vom DigitalPakt profitiert. Das alles kann allerdings nur ein erster Schritt gewesen sein, wenn wir im Prozess der Digitalisierung unserer Schulen im europäischen Vergleich aufholen wollen. Daher wäre es absolut sinnvoll, dass es einen weiteren DigitalPakt ab 2025 gibt. Das hat die Bundesregierung ja auch betont und sich auch wiederholt zu einer Anschlussfinanzierung bekannt. Schwierig wird die ganze Sache nun, wenn es an die konkrete Finanzierung geht. Es liegt ein klares Angebot des Bundes auf dem Tisch. Es ist verständlich, dass die Länder an der gleichen Finanzierung wie beim ersten DigitalPakt festhalten wollen, aber genauso verständlich ist, dass der Bund da nicht mitgehen will – und in der derzeitigen Lage nicht kann. Die Haushaltslage lässt es nicht zu. Und mit dem Startchancen-Programm sind ja auch bereits 10 Milliarden Euro Bundesmittel für die Bildung und unsere Schulen zugesagt worden, die letztlich immer noch eine Länder- beziehungsweise kommunale Aufgabe sind. Deshalb ist es auch verständlich, dass der Bund jetzt in den Verhandlungen eine deutlichere Mitsprache einfordert, wenn dieser erneut in großem Umfang Geld an die Länder verteilt. Meine Damen und Herren, auch wenn sich das manche gerne so vorstellen: Es wird einfach nicht funktionieren, dass der Bund Milliardenbeträge bereitstellt und dann sagt: Macht ihr mal. – So ist es noch nie gelaufen und so wird es auch jetzt nicht laufen. Die inhaltlichen Forderungen des Bundes zum DigitalPakt 2.0 sind doch auch nachvollziehbar, zum Beispiel die Fortbildung der Lehrkräfte im Digitalbereich oder der Wunsch nach einem einheitlichen Bildungskonzept. (Christopher Vogt) Ich weiß auch nicht, ob es sonderlich schlau ist, aus parteitaktischen Gründen permanent gegen den Bund zu wettern und hier im Landtag gleichzeitig in jedem zweiten Antrag Forderungen an den Bund zu stellen. Bei den horrenden anstehenden Investitionen bei der Digitalisierung der Schulen, den Schulgebäuden, dem Ganztagsausbau und der Integration – bei diesen Mammutherausforderungen wird der Bund ohnehin stärker finanziell beteiligt werden müssen. Ich sehe nicht, wie das anders gehen soll. Das wiederum ginge aber nur, wenn der anachronistische Bildungsföderalismus ein Stück weit reformiert und geöffnet wird und somit richtige Mitsprache des Bundes zulässt. Meine Damen und Herren, der DigitalPakt 2.0 wird hoffentlich bald kommen, und er wird wohl mit einer geringeren Bundesförderung als bisher auf den Weg gebracht werden. Ich habe bisher von der Landesregierung immer nur Vorwürfe und massive Forderungen an die Bundesregierung gehört. Ich würde gern einmal wissen, was die Landesregierung denn finanziell beizutragen bereit ist – außer gar nichts. Es wäre auch hilfreich, wenn der DigitalPakt ein vollständiges und schlankes digitales Antragsverfahren erhalten würde, damit niemand vor Briefkästen campieren muss, wie dies bei den Investitionen des Ganztages der Fall war.
Sybilla Nitsch SSW
Frau Präsidentin! Nicht zum ersten Mal begrüßen wir als SSW den Antrag der Koalition und hoffen, dass man in Berlin doch noch erkennt, dass die von der KMK geforderte Summe für die Digitalisierung notwendig ist, um den DigitalPakt aufrecht zu halten. Grundsätzlich sind wir uns bei der Digitalisierung der Bildung ja alle einig, der DitalPakt muss umfangreich und flächendeckend weitergeführt werden. Es lief in der Vergangenheit nicht immer alles reibungslos. Am Anfang stockte der Mittelabfluss aufgrund der hohen bürokratischen Hürden. Nun ist das Verfahren einfacher geworden, und die Mittel sind weitestgehend abgeflossen. Trotzdem gibt es aufgrund der unterschiedlichen Antragstellung noch große Unterschiede in Bezug auf die digitale Ausstattung der einzelnen Schulen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir jetzt dran bleiben. An der digitalen Aufrüstung unserer Schulen führt kein Weg vorbei, und zwar flächendeckend, damit weder einzelne Schülergruppen noch Schularten noch Standorte abgehängt werden und eine Zweiklassengesellschaft zwischen den Schülerinnen und Schülern entsteht, da ihre Schulen unterschiedlich gut digital ausgestattet sind. Deshalb sehen wir als SSW die Digitalisierung der Schulen als wichtigen Teilaspekt um Chancengleichheit in der Bildung herzustellen. Alle Bereiche der Bildung müssen von den Chancen der Digitalisierung profitieren. Krisenmomente wie die Coronapandemie haben deutlich gemacht, dass eine digitale Grundversorgung die Voraussetzung für ein gerechtes und modernes Bildungssystem ist. Allerdings macht eine digital gut ausgestattete Schule nur Sinn, wenn die Schülerinnen und Schüler auch alle kostenlose Endgeräte zur Verfügung gestellt bekommen. Deshalb fordern wir immer wieder einen umfassenden Ausbau der Lernmittelfreiheit und höhere Landeszuschüsse für digitale Bildung. Lernmittel sind Arbeitsmaterialien, die Schülerinnen und Schülern zur erfolgreichen Teilnahme am Unterricht benötigen. Dies umfasst auch digitale Endgeräte. Weil Eigenanteil und Leihgebühren oftmals Bildungshürden darstellen, wollen wir die Kosten für Eltern und Schülerinnen und Schüler so niedrig wie möglich halten. Das alles kostet einfach viel Geld. Leider hat uns die Pandemie auch gezeigt, dass es schwierig ist, Maßnahmen im Bildungsbereich bundesweit abzustimmen. Wir brauchen eine verbesserte Bund-Länder-Kooperation im Bildungsbereich, die auf Dauer angelegt ist und nicht nur auf die Umsetzung einzelner Investitionsprogramme abzielt. Nur wenn Bund, Länder, Kommunen und Schulträger an einen Tisch kommen, kann es gelingen, ein gangbarer Weg dafür aufzuzeigen, wie wir Schule in ganz Deutschland zukunftsfähig gestalten können und wir alle Kinder gleichen Zugang zu guter Bildung bekommen. Die große Aufgabe der Digitalisierung in den Schulen ist eine große Aufgabe und vom Land allein nicht zu bewältigen. Der DigitalPakt Schule ist nur ein Beispiel für die notwendige Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Schulbereich. Klar ist aber auch, dass eine gute Kooperation auf Augenhöhe stattfinden muss. Die Länder müssen die Hoheit über den Bildungsbereich behalten. Wir wollen keine Einheitsschule für ganz Deutschland. Allerdings muss der Bund einen qualitativen Anspruch formulieren können, der lautet: Jedes Schulkind überall in Deutschland hat Anspruch auf gute Bildung in einer guten Schule. (Sybilla Nitsch) Letztendlich sollten der DitalPakt 2.0 und das Startchancen-Programm nur der Anfang sein. Bund und Länder müssen kooperieren, um das Ruder im Bereich Bildung bundesweit rumzureißen. Belastung bei der Landespolizei erkennen und reduzieren Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/2489 Gezielte Entlastung der Landespolizei Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2527
Birte Glißmann CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich einmal festhalten: Wir alle sind uns der hohen Belastung unserer Landespolizei in Schleswig-Holstein bewusst. Neue Aufgaben, andere Prioritätensetzungen, gesellschaftliche und politische Veränderung – all das führt zu einer veränderten Belastungssituation bei unseren Beamtinnen und Beamten, aber auch bei den Beschäftigten unserer Landespolizei. Deswegen gilt all diesen Personen einmal mehr unser aller Dank. Und da wir alle von der seit Jahren wachsenden Belastungssituation wissen, haben Landtag und Landesregierung in den vergangenen Jahren in vielen Punkten gegengesteuert: durch den Aufbau zusätzlichen Personals, insbesondere auch der zweiten Einsatzhundertschaft, um das Personal in der Fläche von geschlossenen Einsätzen zu entlasten, oder durch eine Stärkung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, aber auch durch die Investition in Hard- und Software haben wir zu einer Entlastung beigetragen. Ein gutes Beispiel dafür, wo beide Maßnahmen – zusätzliches Personal und neue Hard- und Software – Hand in Hand greifen, ist der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern. Hier konnten wir eine spürbare Entlastung durch zusätzliches Personal und den Einsatz von Griffeye erreichen. Klar ist aber, dass ein Blick zurück nicht reicht, um die derzeitigen Herausforderungen zu lösen. Natürlich müssen wir uns auch fragen, warum in der Fläche häufig der Eindruck entsteht, dass das zusätzliche Personal nicht in dem Maße zu spüren ist, wie viele sich das erhofft haben. Aber viele der auf den Weg gebrachten Maßnahmen werden sich erst in Zukunft vollständig entfalten können. Gerade vor dem Hintergrund der veränderten Aufgabenstruktur ist es umso wichtiger, dass die Belastungssituation einzelner Beamter, einzelner Teilbereiche der Landespolizei und der Polizei insgesamt laufend im Blick behalten wird. Ich möchte auch dem Eindruck entgegentreten, dass das bisher nicht oder nicht ausreichend erfolgen würde. Und ich möchte auch davor warnen, mit Forderungen das geschilderte Problem lösen zu wollen, die für sich genommen wieder zu neuen Aufgaben und Belastungen führen. Das ist ein schmaler Grat, das ist mir vollkommen klar. Um ein noch besseres Bild von der Belastungssituation und insbesondere der Entwicklung der Krankentage zu bekommen, ohne viele zusätzliche Ressourcen zu binden, ist die Einführung der Telematik ganz wesentlich, also die Erfassung und Analyse von anonymisierten Krankenkassendaten, die dank elektronischer Patientenakte vorliegen – wir müssen sie nur nutzen. Die Telematik ermöglicht es uns, das betriebliche Gesundheitsmanagement noch viel gezielter als bisher einzusetzen. Denn jede Überlastungsanzeige ist individuell zu betrachten und kann eben nicht standardisiert abgearbeitet werden. Dafür sind die Gründe für Überlastungsanzeigen viel zu individuell. Wir müssen aber auch zwischen Entlastungsmöglichkeiten auf Verwaltungs- und auf Ermittlungsebene unterscheiden. Gerade in Bezug auf die Ermittlungstätigkeiten haben wir schon in der Regierungserklärung einige weitere Projekte gehört, zum Beispiel den Einsatz von Übersetzungshilfen, insbesondere für seltene Dialekte, die zentralisierte Bearbeitung von Onlineanzeigen und die Ausweitung von Datenanalysetools über Griffeye hinaus. Aber auch auf Verwaltungsebene kann und wird die zunehmende Digitalisierung von Prozessen, zum Beispiel mit der Einführung einer Lernmanagementsoftware für die Digitalisierung der Einsatztrainingsplanung und ‑Durchführung, zu einer Entlastung beitragen können. Klar ist: Die Antwort auf die Frage, wie wir eine Entlastung bei der Polizei in unterschiedlichen Arbeitsbereichen werden erreichen können, lässt sich nicht einfach und vor allem nicht pauschal beantworten. Deswegen würde ich mich freuen, wenn wir über die unterschiedlichen Ansätze und Wege intensiver im Ausschuss sprechen und uns auch einmal aufzeigen lassen, welche Wege bereits eingeschlagen worden sind und welche Wirkung entfalten. – Vielen Dank.
Jan Kürschner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit Ihrer Erlaubnis beginne ich meine Rede mit einem längeren Zitat: „Und dann gibt es, glaube ich, eine große Gruppe, die mit der Arbeit und mit der Tätigkeit zufrieden ist, die sich aber bessere Unterstützung bei den Rahmenbedingungen und den Arbeitsmitteln und der Unterbringung oder sowas wünschen. Also Sie haben das Gebäude ja hier gesehen, was irgendwie seit gefühlt zehn Jahren im Umbau ist und offene Wände hat und zu klein [ist]. Ich habe MitarbeiterInnen, die können das ihnen zustehende Büro und Ausrüstungsmaterial gar nicht aufbauen, weil sie gar nicht den Platz haben in den Büros. Also das ist wirklich ein Elend. Und ich empfinde das so ein bisschen auch als Geringschätzung der Verwaltung im Allgemeinen.“ Meine Damen und Herren, das war ein anonymes Zitat eines oder einer Polizeivollzugsbeamtin aus den Online-Befragungen aus dem jüngst abgeschlossenen ersten Teil der MEGAVO-Studie: Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten. Mit dem jetzt vorliegenden Projektbericht haben wir einen guten Blick in den beruflichen Polizeialltag von über 40.000 Menschen in 14 Bundesländern gewonnen, für die starke freiwillige Teilnehmendenzahl unserer Landespolizei sei hier nochmals herzlich gedankt. Warum komme und starte ich mit MEGAVO? Kapitel 4 des Berichtes beschäftigt sich mit dem Thema der Belastungen, die auf die Polizei einwirken oder einwirken können, unterschieden in operative, administrative und organisationale Belastungen, und damit im Kern mit den Fragestellungen Ihres Antrages und unseres Alternativantrages. Personalmangel und bürokratischer Verwaltungsaufwand werden von den Teilnehmenden der Studie als stärkste alltägliche Belastungen genannt, dann absteigend weiter zum Beispiel fehlende Wertschätzung der Arbeit, das Arbeiten für die Tonne bei vielen eingestellten Verfahren oder fehlende Ausstattung. Legen wir noch eine andere Zahl aus einer anderen Studie dazu (SKID S-H 2020): 77,6 Prozent der Schleswig-Holsteiner_innen stimmen der Aussage zu, die Polizei sei überlastet. Was machen wir nun damit? Wie entlasten wir? Wie Sie unserem Antrag entnehmen können, nehmen wir gezielt die bürokratischen Abläufe in den Blick, Stichworte Digitalisierung und Automatisierung, dazu ein weiteres Zitat eines anonymen Polizeivollzugsbeamten aus der Studie: „Das Problem ist aus meiner Sicht und die teile ich mit vielen Brüdern, dass die Komplexität dessen, was zu tun ist, sich erheblich verändert hat. Und dadurch ist zwar der einzelne Fall insgesamt weniger geworden von der Quantität, aber die Bearbeitungstiefe hat sich deutlich erhöht“. Der Anstieg der Komplexität entspringt dem Bestreben, besser zu werden. Allerdings hat das auch gewichtige Nachteile. Wenn ich mir anschaue, was man machen muss, um einen polizeilichen Vorgang anzulegen und mir vergegenwärtige, in den 90ern oder 2000ern bei der Polizei eine weit unkompliziertere Vorgangsbearbeitung zu sehen war, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Es ist ein typisches Phänomen der deutschen Verwaltung, die Dinge immer besser und ausführlicher, aber eben auch komplizierter und schwer durchführbar zu machen. Dabei die Waage zu halten, ist eine große Kunst. Wenn wir mehr Sicherheit wollen, sollte man verpflichtende Schießtrainings auch vor Ort absolvieren können, mit Waffen und Munition, die dort eingesetzt werden können. Wenn wir von Verheißungen von KI und Automatisierung sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass gleichzeitig die Distanzimpulsgeräte, die Taser, eingeführt werden sollen und dafür Zeit und Training benötigt wird. Die verletzten Beamt_innen aus Ahrensburg sind hoffentlich wieder wohlauf. Der Baustellen sind viele, doch weiß ich unsere Landespolizei in sehr guten Händen. Machen wir das Faktische besser. – Herzlichen Dank.
Dr. Bernd Buchholz FDP
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte auch ich meinen herzlichen Dank für die tägliche Arbeit der Polizei aussprechen. Es kann nicht genug betont werden, dass die physischen und psychischen Belastungen durch die veränderte Sicherheitslage und den gesellschaftlichen Wandel unser aller Respekt verdienen. Man wundert sich doch manchmal, was aus Kleinen Anfragen so wird. Auf die Fragen der SPD, wie viele Überlastungsanzeigen es bei den Beschäftigten der Polizei in den letzten drei Jahren gegeben hat und ob es dazu wiederkehrende Themen gab, kam zunächst eine diffuse, schmallippige Antwort der Landesregierung, in der deutlich wurde, (Dr. Bernd Buchholz) dass es verschiedene Erfassungsmöglichkeiten bei den verschiedenen Dienststellen gebe, dass die zugrundeliegenden Themen für Überlastungsanzeigen vielfältig seien und der jeweiligen Betrachtung im Einzelfall bedürfe. Letzteres ist nicht überraschend, ersteres schon. Dass es offenbar keine systematische, dienststellenübergreifende Systematik der Erfassungen von Über- oder Belastungen bei der schleswig-holsteinischen Polizei gibt, lässt einen verwundert zurück. Wie will man konkret etwas verändern, zum Positiven verändern, wenn man die Schaltstellen und Schnittstellen gar nicht kennt? Wie will ein Dienstherr seine Fürsorgepflicht wahrnehmen, wenn er nicht konkret weiß, worum er sich sorgen soll? Nachdem sich der SPD-Antrag dann für die Erstellung bestimmter Konzepte und die systemische Erfassung und Auswertung für Ursachen von Belastungsanzeigen ausspricht, setzt der Alternativantrag der Regierung noch einen drauf, indem er sehr konkrete Änderungen der Arbeitsmittel und technische Hilfsmittel wie die Optimierung vorhandener Hardware fordert. Beide Anträge zeigen sehr deutlich, dass Einigkeit über den Handlungsbedarf bei der Polizei hinsichtlich der Belastungen besteht. Den sehen wir als FDP auch sehr deutlich. Es wird also im Innen- und Rechtsausschuss viel zu besprechen geben.
Lars Harms SSW
Frau Präsidentin! Uns Männern wird ja nachgesagt, dass wir das Offensichtliche oft nicht sehen: die Butter im Kühlschrank etwa oder den Autoschlüssel am Schlüsselbrett. So etwas gilt aber auch für die Landesregierung. Die Alternative zur Begleitung von Schwertransporten wird schon gefühlt seit 100 Jahren diskutiert. Jedes Jahr wieder gelobt die Landesregierung, eine entsprechende Regelung zu verabschieden, um die Landespolizei zu entlasten, zuletzt Innenministerin Sütterlin-Waack 2023 im Landtag, als wir hier über die Modernisierung der Polizei gesprochen haben. Die Landesregierung kennt also die Lösung, tut aber trotzdem nichts. 30 Polizistinnen und Polizisten könnten auf Streifen gehen, anstatt einem blinkenden Schwertransport hinterher zu fahren. Das würde dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger sicherlich guttun. Aber, wie gesagt, die Landesregierung steht vor dem offenen Kühlschrank und unterlässt das, was sie schon mehrmals angekündigt hat. Darum unterstützt der SSW vollkommen die Zeitvorgabe des Antrages. Wir erwarten bis Ende des Jahres einen Maßnahmenplan von der Landesregierung: keinen Da-wollen-wir-mal-sehen-Plan oder einen Irgendwann-mal-Plan. Alle Maßnahmen sind meines Erachtens in den letzten Jahrzehnten gründlich diskutiert worden. Jetzt steht die Umsetzung an. Das gilt auch für die lang geforderte Beschäftigung von Schreibkräften. In Arztpraxen, Schulen und Gerichten sind sie schon lange im Einsatz, um diktierte Protokolle in eine vernünftige Form zu bringen. Nur die Polizei ist noch direkt am Bildschirm im Einsatz. Viele Stunden müssen die Beamtinnen und Beamten am Schreibtisch verbringen. Diese Arbeit kann ihnen gut abgenommen werden. Die Korrektur eines bereits geschriebenen Berichts ist allemal schneller als die eigene Dateneingabe. Darum erscheint es mir nur folgerichtig, in diesem Bereich Entlastungen zu ermöglichen. Dann kann die Polizei auf der Straße, im Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern arbeiten. Die Schreibkräfte werden vielleicht in nicht allzu ferner Zukunft von Bots oder künstlicher Intelligenz ersetzt werden. Bis dahin sollten wir allerdings nicht warten. Abschiebungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung in Zukunft häufiger durchgeführt werden. Die Landespolizei ist schon jetzt bei den Verfahren involviert. Hier droht also ganz klar eine Mehrbelastung. Wie hoch genau, weiß derzeit noch niemand. Die Landesregierung sollte die Entwicklung sehr kritisch im Auge behalten und die entsprechenden Stunden dokumentieren. Wo bei mir allerdings die Alarmglocken läuten, ist die Forderung nach mehr Digitalisierung bei der Landespolizei. Dieses Wort verschleiert oftmals den Aufgabenaufwuchs: mehr digitale Statistik, mehr Dokumentation oder mehr Berichte. Ich bin davon überzeugt, dass wir in diesem Bereich sehr genau planen müssen, bevor etwas verändert wird. Alle Maßnahmen sollten zudem nur in enger Abstimmung mit den Einsatzkräften und den Gewerkschaften umgesetzt werden. Die Belastung der Polizei muss gesenkt werden. Die Zahl der Krankentage ist ein Zeichen der Überlastung. Sie werden nach einer Kleinen Anfrage landesweit erfasst. Mehr als 200.000 Tage im Jahr kommen – mit steigender Tendenz – zusammen. Dieser Trend muss unverzüglich gestoppt werden. (Lars Harms) Die Verantwortung der Landesregierung betrifft aber nicht nur die Beamtinnen und Beamten, sondern das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Bei wachsender Reviergröße bekommt man die Landespolizei kaum noch zu Gesicht; ausnahmsweise im Streifenwagen. Das ist vielen zu wenig. Die persönlich ansprechbare Fußstreife ist immer noch der beste Bürgerkontakt. Das können wir aber nur erreichen, wenn wir die Landespolizei systematisch von polizeifremden Tätigkeiten entlasten, und das besser heute als morgen. Noch ein paar Jahrzehnte können wir wirklich nicht warten.
Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnet! Lassen Sie mich eines ganz deutlich sagen: Wir unterstützen unsere Polizei mit allen Mitteln, denn sie leistet unverzichtbare Arbeit im Dienste unserer Sicherheit. Hybride Bedrohungen, Digitalisierungsprozesse, neue Kriminalitätsformen und die angespannte Sicherheitslage in der gesamten Bundesrepublik Deutschland – die Liste ist lang und die Aufgaben werden immer komplexer. Wir sind nicht nur bereit, unsere Polizei bei jeder neuen Herausforderung zu unterstützen und zu stärken! Wir tun es auch! Denn wir als Landesregierung stehen hinter den rund 9.700 Kolleginnen und Kollegen unserer Landespolizei, die tagtäglich für unser aller Sicherheit einstehen. Hinter jeder Uniform steht ein Mensch – und Ihr Einsatz für unser Land verdient unser aller höchsten Respekt. Daher steht außer Frage: Jede Überlastung ist eine zu viel. Deshalb arbeiten wir auf allen Ebenen an Maßnahmen, die zur Entlastung der Kolleginnen und Kollegen beitragen. Lassen Sie mich drei Punkte hervorheben: Erstens haben wir in den letzten Jahren über 800 zusätzliche Stellen für unsere Landespolizei geschaffen. Wir haben im Kampf gegen den Kindesmissbrauch im Internet die Stellen der Ermittlerinnen und Ermittler verdoppelt sowie eine KI-gestützte Software eingeführt. Diese Entlastung bekommen wir von Kolleginnen und Kollegen bereits zurückgespiegelt. Zudem werden unsere Vollzugsbeamtinnen und ‑beamten bereits in mehreren Bereichen, wie beispielsweise der standardisierten Sachbearbeitung, der Spurensicherung und Internetauswertung, durch Tarifbeschäftigte unterstützt. In der Fläche wird unsere zweite Einsatzhundertschaft einen großen Teil zur Entlastung der Polizistinnen und Polizisten beitragen. Zweitens bauen wir das betriebliche Gesundheitsmanagement weiter aus und stärken auch die psychologische Betreuung unserer Polizistinnen und Polizisten. Wir arbeiten an der Einführung einer Krankenkassensoftware, um mit Hilfe anonymisierter Auswertung noch gezieltere Angebote der betrieblichen Gesundheitsfürsorge zu ermöglichen und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Darüber hinaus haben wir eine systematische Erfassung von Überstunden sowie von Krankheitstagen von Polizistinnen und Polizisten. Wir wollen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements unter Einbindung der Gremien unsere Erkenntnisse weiter verbessern, um weitere Maßnahmen zur Stärkung eines gesunden Arbeitsumfeldes zu identifizieren. Jedoch brauchen wir eine Reflexion der angewachsenen Aufgaben, der veränderten Arbeitsbedingungen und bewährter Arbeitsprozesse. Ich sage aber auch ganz klar: Bei einer Überlastung braucht es vor allem individuelle Lösungen – und die finden wir bereits gemeinsam mit den Führungskräften und den Betroffenen. Dabei möchte ich den Wert der heutigen Debatte keinesfalls infrage stellen – aber wir müssen differenzierter miteinander sprechen. Allein mehr Personal kann Fragen der Belastung nicht lösen. Mit notwendigen Befugnissen, technischer Ausstattung sowie dem Einsatz neuer Technologien – das ist mein dritter Punkt – sorgen wir für eine Entlastung unserer Polizeikräfte. Das Sicherheitspapier der Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzt hier Maßstäbe. Künstliche Intelligenz soll helfen, die Menge an Daten schneller zu analysieren und kriminelle Netzwerke aufzudecken. Mit Gesichtserkennung und automatisierten Übersetzungstools wollen wir Bedrohungen schneller erkennen und damit die Ermittlungen effizienter gestalten. Auch die Einführung von Speech-toText-Anwendungen spielt eine wichtige Rolle. Wir sorgen aber auch für die flächendeckende Ausstattung mit mobilen Endgeräten, um Arbeitsabläufe zu vereinfachen. Meine Damen und Herren, die Liste der umgesetzten, aber auch der anstehenden Maßnahmen ist lang. Die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins können sich auf eine starke Landespolizei verlassen. Die Kolleginnen und Kollegen leben ihren Beruf mit Leidenschaft. Ich danke allen für ihren täglichen Einsatz. Ihre Fürsorge und Gesundheit stehen immer an erster Stelle. – Vielen Dank.
