Martin Habersaat
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Wir haben im Bereich der SP immer noch nicht das erreicht, was 1973 – also vor über 50 Jahren – von der KMK empfohlen wurde …“ – Das beklage nicht ich, sondern das beklagt der Verband Schleswig-Holsteinischer Schulpsycholog*innen. (Zurufe) „Die Situation (in den Schulen) ist ohne zu übertreiben und Gutes herabzuwürdigen dramatisch!“ (Martin Habersaat) – Das ist kein Oppositionsgemecker, sondern die Einschätzung des Verbands Schleswig-Holsteinischer Schulpsycholog*innen. „Mehrere der Kolleginnen und Kollegen, die im Rahmen des Sofortprogramms neu in der Schulpsychologie eingestellt wurden, haben wg. einer fehlenden Perspektive den Arbeitgeber leider bereits wieder gewechselt.“ – Das kritisiert nicht der bildungspolitische Sprecher einer Oppositionsfraktion, sondern – Sie ahnen es – der Schleswig-Holsteinische Verband der Schulpsycholog*innen. Nachzulesen ist das alles in Umdruck 20/3473, der Teil einer Anhörung des Bildungsausschusses war. Diese Anhörung passierte nicht anlasslos. Ein großer Teil unserer Schüler_innen klagt über psychische Belastungen, sodass sich die Landesschülervertretung und die Landeselternbeiräte zusammen mit den Schulsozialarbeitenden mit einem offenen Brief an den Bildungsausschuss wandten. In der Tat zeigen Studien, dass die psychische Belastung auch nach der Pandemie auf hohem Level verbleibt. Schüler_innen, die von ganz anderen, unter Umständen gar existenziellen Fragen bewegt werden, haben kaum den Kopf für die Funktionsweise des Satzes des Pythagoras oder eine Gedichtinterpretation von Eichendorffs Mondnacht. Sie brauchen zunächst psychosoziale Unterstützung, um gesund zu bleiben oder zu werden. Darum müssen wir uns kümmern – nicht nur aus einem Verantwortungsgefühl unserer Erwachsenengesellschaft gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen heraus, sondern auch als Pflicht, da Gesundheit, also auch psychische Gesundheit, ein grundlegendes Menschenrecht darstellt. Wir wollen deshalb heute die Landesregierung beauftragen, die psychosoziale Versorgung in den Schulen langfristig sicherzustellen, indem erstens die laufenden Befristungen der durch das CoronaSofortprogramm eingestellten Schulpsycholog_innen aufgehoben werden. Zweitens soll sie sich langfristig für ein Verhältnis von Schulpsycholog_innen zu Schüler_innen von 1:5.000 einsetzen. Das ist die KMK-Vorgabe von vor über 50 Jahren. Drittens sollen zeitnah Standards für die Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit den Kommunen vereinbart und in einer Überarbeitung des Orientierungsrahmens der Schulsozialarbeit verankert werden. Viertens soll die Stellenausstattung der Schulsozialarbeit anhand einer landesweiten Bedarfsplanung angepasst werden. (Unruhe)
