Birte Pauls
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, vier regionale Minderheitensprachen werden allein in unserem Bundesland gesprochen: Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch und Romanes. Dieser kulturelle und sprachliche Reichtum der Minderheiten macht uns vielfältig und einzigartig, und darauf sind wir zu Recht stolz. Gleichzeitig ist es aber auch Verpflichtung, und dieser Verpflichtung kommt Deutschland mit der Ratifizierung der europäischen Sprachencharta seit 1999 nach. Ziel der Charta ist es, die geschichtlich gewachsenen Regional- und Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern. Dem verpflichten wir uns auch mit unserer Landesverfassung. Für die Umsetzung bedarf es klarer Handlungsziele. Ein Ziel ist es, ein tieferes Bewusstsein für die Sprachen unserer Minderheiten auch in der Mehrheitsbevölkerung zu verankern. Das geschieht nur, wenn die Sprachen sichtbar und hörbar sind, wenn sie gesprochen und gelebt werden. Sich vor Gericht in seiner Sprache äußern zu können, ist ein Teil davon. Und dies ist in Deutschland für die Sorben bereits geregelt. Deshalb klingt es für uns auch logisch: Was für eine Minderheit in Deutschland gilt, muss auch für unsere Minderheiten hier in Schleswig-Holstein gelten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Der Vorschlag des SSW passt auf jeden Fall in die schleswig-holsteinische Tradition einer aktiven Sprachenpolitik, die wir bereits in unserer fortschrittlichen Küstenkoalition mit der Vorlage des Handlungsplans Sprachenpolitik und der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Stärkung der autochthonen Minderheiten begonnen haben. Seitdem können die Minderheiten Unterlagen bei Behörden in ihren (Birte Pauls) Sprachen einreichen: Friesisch in Nordfriesland und auf Helgoland, Dänisch in Flensburg, SchleswigFlensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde. Das Gleiche gilt überall im Land für Plattdeutsch. Durch die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes haben wir auch geregelt, dass die Behörden auf ihre Kosten eine Übersetzung veranlassen, wenn sie nicht über eigene Sprachkenntnisse verfügt. Mit der Änderung des Friesischgesetzes haben wir zudem ermöglicht, dass bei zivilrechtlichen Verfahren vor Gerichten Urkunden und Beweismittel in friesischer Sprache vorgelegt werden können. Dort heißt es nämlich, dass die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Nordfriesland in zivilrechtlichen Verfahren Urkunden und Beweismittel in friesischer Sprache vorlegen können – wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetscher und Übersetzung sowie unter der Bedingung, dass dies nach Auffassung der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert. Konsequenterweise hat dann die SPD-Fraktion zu den letzten Landeshaushalten immer wieder Anträge zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in der Verwaltung gestellt. Wir haben jedes Jahr gefordert, die Sprachkompetenzen in den Regional- und Minderheitensprachen in den Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen zu stärken und die Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu landesgesetzlichen Regelungen, die die Regional- und Minderheitensprachen berühren, zu verbessern sowie die Sprechergruppe zu ihren Rechten vor Behörden und Gerichten zu informieren. Hier gibt es in Schleswig-Holstein leider immer noch viel zu tun. Die Landesregierung hat das in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt, obwohl die Evaluation des Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Stärkung der autochthonen Minderheiten dies der Landesregierung deutlich auferlegt und die Landesregierung sich als Folge der Evaluierung auch dazu verpflichtet hat. So heißt es nämlich in dem Bericht der Landesregierung: „Zentrale Empfehlungen aus dem Projektbericht zur Evaluierung aufgreifend wird die Landesregierung folgende Maßnahmen umsetzen: Stärkung der Sprachkompetenzen in Regional- und Minderheitensprachen in Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen Es ist das Ziel der Landesregierung, die gesetzlichen Vorgaben zu den Regional- und Minderheitensprachen im Kontakt mit Behörden effektiver als bisher umzusetzen.“ – Dann kommt mal in die Puschen, würde ich sagen! Wir waren 2016 schon gut davor. Das muss man einmal so festhalten. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es daher auch nur konsequent, auch die weiteren Schritte entsprechend zu gehen. Ich finde es gut, wenn wir dazu, wie eine konkrete Umsetzung vor Gericht aussehen kann – ich höre die ganzen Zwischentöne, und einige Fragen sind noch offen –, im Ausschuss weiter beraten. Ich freue mich auch sehr über die Beteiligung des Europaausschusses. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
