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Christian Dirschauer

SSW 27.09.2024 Sitzungen 20/68

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für einige mag dies vielleicht ein eher ungewöhnliches Thema sein, aber wir als SSW arbeiten tatsächlich seit über zehn Jahren daran, einen bestimmten Paragrafen im GVG zu ändern. Ich möchte Ihnen gern erklären, warum: Wir als Partei zweier nationaler Minderheiten setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass Minderheiten- und Regionalsprachen in Deutschland auch vor den Gerichten gebraucht werden dürfen. Dafür müsste man den § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes ändern. Dieser regelt abschließend, dass die Gerichtssprache Deutsch ist. Die einzige Ausnahme findet sich bisher im Satz 2, der Sorbinnen und Sorben zusichert, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen. Den Umstand, dass Sorbinnen und Sorben bisher die einzige anerkannte Minderheit in Deutschland sind, die in ihrer eigenen Sprache sprechen und Unterlagen einreichen dürfen und bei denen im Zweifelsfall der Staat die Übersetzungskosten übernimmt, wollen wir ändern – und zwar so, dass er für alle anerkannten Minderheiten- und Regionalsprachen in ihren traditionellen Gebieten gilt – mit einem offiziellen Status für Dänisch, Friesisch, Romanes und Niederdeutsch in deutschen Gerichten. Derzeit ist es nämlich immer noch so, dass Organisationen der Minderheiten oder ihre Angehörigen (Christian Dirschauer) Dokumente auf eigene Kosten übersetzen lassen müssen. Da sind wir bei uns in Schleswig-Holstein mit der entsprechenden Regelung in unserem Landesverwaltungsgesetz ja schon weiter. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Nun waren wir in dieser Hinsicht eigentlich auf einem richtig guten Weg. Es gab 2021 einen Gesetzentwurf, der mit den Bundesländern abgestimmt und in den Bundestag gegangen war. Die Gerichtssprache betreffend war darin Folgendes vorgesehen: Erstens. Gerichtssprache sollte generell Deutsch bleiben. Zweitens. Für die Angehörigen aller national anerkannten Minderheiten sowie Sprecherinnen und Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch sollte gewährleistet werden, ihre Sprachen im Sinne der Europäischen Sprachencharta in denjenigen Gerichtsbezirken gebrauchen zu können, in denen diese gesprochen und gepflegt werden. Drittens. Die Gerichtsbezirke sollten von den Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Es war quasi ein Optionsmodell. Es sollte einzig und allein für alle Minderheiten- und Regionalsprachen das gelten, was für das Sorbische jetzt schon möglich ist, und zwar in den angestammten Siedlungsgebieten der Minderheiten. Es geht also nicht darum, dass irgendjemand in München vor Gericht Dänisch sprechen können soll. – Das ist ja so ein Gerücht gewesen. Kurios und, ehrlich gesagt, ziemlich irritierend sind für uns nun vor allem zwei Punkte: Erstens. Wir sind im Kontaktausschuss – also im beratenden Ausschuss für Fragen der dänischen Minderheit beim Bundesinnenministerium, der nur einmal im Jahr tagt – Anfang September ohne Vorankündigung davon unterrichtet worden, dass Bundesjustizminister Buschmann die Initiative für Regional- und Minderheitensprachen vor Gericht nicht weiterverfolgen wird. Nachdem wir auch in diesem Ausschuss immer wieder darüber gesprochen haben und die Karotte sozusagen immer weiter vor der Nase hatten – aber sie war da! –, hat mich das ehrlicherweise ziemlich überrascht, aber auch ziemlich geärgert. Genau das haben wir im Ausschuss dort auch kundgetan. Nachdem die Initiative im Kabinett Merkel mit einem SPD-Justizministerium auf einem sehr guten Weg war, soll sie nun im Kabinett Scholz mit einem FDP-Justizministerium scheitern. Da muss ich sagen: Das hätte ich nicht erwartet. Ich hätte gedacht: Auf der Grundlage, die dort 2021 mit den Ländern abgestimmt vorlag, ist das jetzt mehr oder weniger ein Selbstgänger. Aber auch hier scheint es nicht so richtig mit der Ampel zu funktionieren. (Beifall SSW) Zweitens. Kurz nachdem wir von der Ablehnung unseres Wunsches erfuhren, beschloss der Bundestag über einen Gesetzentwurf, der vorsieht, die landgerichtlichen Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Es gilt also fortan: Gerichtssprache Englisch – no problem, Gerichtssprache Dänisch – nej tak. – Es tut mir leid, aber das jetzt ein Großaktionär einer britischen Bank seine Schriftstücke auf kompliziertem Wirtschaftsenglisch einreichen kann, ein Maurer aus Flensburg, der in Dänemark arbeitet, aber seinen Lohnzettel übersetzen lassen muss, ist doch total schräg, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das kann es doch wirklich nicht sein. (Beifall SSW und SPD) Wir fordern daher jetzt die Landesregierung auf, im Rahmen einer Bundesratsinitiative für Abhilfe zu sorgen. Von den schleswig-holsteinischen Bundestagsabgeordneten erwarte ich im Übrigen genau den gleichen Einsatz. Die Legislatur im Bundestag dauert regulär noch ein Jahr. Es ist also Zeit genug, um die bereits erarbeitete Initiative aus der letzten Legislatur umzusetzen. Nicht mehr und nicht weniger wünschen wir uns an dieser Stelle. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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