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Lars Harms

SSW 27.09.2024 Sitzungen 20/68

Keine Angst, in einem Dreiminutenbeitrag ist nicht zu erwarten, dass ich jetzt Plattdeutsch spreche, danach Friesisch und dann Dänisch. Keine Angst! Mir geht es auch eher darum: Herr Kollege Buchholz, wir sind auch keine bösen Menschen. Wir sind nicht nachtragend, trotzdem möchte ich gern etwas korrigieren, weil ich glaube, es ist wichtig, noch einmal deutlich zu machen, worum es sich hier eigentlich dreht. Erstens. Die Sorben haben diese Rechte – eine Minderheit von 60.000 Menschen, aufgeteilt in zwei Bundesländern mit durchaus großflächigen Gebieten, in denen sie leben, die als sorbisches Siedlungsgebiet anerkannt sind, die auch größer sind als beispielsweise für unsere Friesen der Kreis Nordfriesland und die Insel Helgoland. Das Flächenargument kann da eigentlich gar nicht greifen. Natürlich ist es so, dass es in der sächsischen und in der brandenburgischen Justiz nicht nur Menschen gibt, die Sorbisch sprechen. Trotzdem gibt es dieses Recht, und trotzdem wird dieses Recht im Einzelfall in Anspruch genommen. Was hat das jetzt für Auswirkungen? – Eigentlich nur, dass man eine Übersetzung braucht, entweder für den mündlichen Vortrag oder für das schriftlich eingereichte Papier. Ich glaube, bei der Papierform haben wir überhaupt keine Probleme. Wir haben keine Probleme mit dem Friesischen, weil wir durch das Nordfriesische Institut eine Übersetzungsmöglichkeit haben. Wir haben Institutionen, die fürs Plattdeutsche in der Lage sind, schriftliche Dinge zu übersetzen. Für das Dänische müssen wir uns sowieso keine Gedanken machen, weil Dänisch eine EU-Sprache ist, die man sowieso vor Gericht benutzen darf. In dem Moment ist das überhaupt kein Problem. Worum es geht, ist doch, mehrere hier heimischen Minderheiten – deutsche Staatsbürger, die seit Jahrhunderten hier leben, aber eine andere Kultur haben – der Mehrheitsbevölkerung gleichzustellen. Für uns, muss ich ganz ehrlich sagen, ist es nicht akzeptabel, mit unserer Geschichte, die wir hier haben, zu sagen: Na ja, wir kriegen diese Rechte nicht, aber für Englisch geht das. – Das würde ja auch dann etwas Fantastisches auslösen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch nicht jeder Richter perfektes Wirt- (Lars Harms) schaftsenglisch draufhat. Was ist das für ein Aufwand? Aber das wird einfach so in der gesamten Republik zugelassen, und das ist kein Problem. Da geht es um Tausende von Seiten, und da geht es darum, dass das wirklich in Anspruch genommen werden wird, weil es genügend englischsprachige Menschen gibt, die hier tätig sind. Wir sind doch froh, dass sie da sind. Da kann man merken: Da ist wirklich eine Belastung der Justiz. Ich glaube, wir unterschätzen unsere Justiz: Sie sind schon ganz fit. Gerade weil vor allem das Beispiel Plattdeutsch als Ausschlusskriterium genommen wurde, weil es überall gelte: Ich kenne genügend Amtsrichter, die in der Lage sind, fließend Plattdeutsch zu sprechen. Ich bin fest davon überzeugt: In jedem Gericht in Schleswig-Holstein wird es eine Person geben, die der Sprache mächtig ist. (Christopher Vogt [FDP]: Das würde ich bezweifeln!) Deshalb ist das Plattdeutsche kein Problem, sondern es ist ein kultureller Wert. Dass wir die Sprachen in den Gerichtsverfahren nutzen können, bedeutet eben auch, dass wir diese Kultur wertschätzen. Das ist wichtig für uns. Deswegen lasst uns noch einmal ganz in Ruhe im Ausschuss darüber reden. Ich glaube, es ist gar nicht so schlimm, wie Sie immer meinen.

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