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Beate Raudies

27.09.2024 Sitzungen 20/68

Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten und 50 Sekunden erweitert. Diese Zeit stünde jetzt auch noch allen Fraktionen zur Verfügung, wenn gewünscht. – Das sehe ich nicht. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. (Vizepräsidentin Beate Raudies) Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Deshalb lasse ich in der Sache abstimmen, zunächst über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/2460. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Das sind Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse dann über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/2525, in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gegen die Stimmen von? – Den Fraktionen von SPD und FDP. Damit ist der Antrag angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: Bericht zum Tierseuchengeschehen in SchleswigHolstein Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/2469 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen. Ich erteile das Wort für die Landesregierung, dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank, dass ich die Gelegenheit habe, hier heute zu dem Tagesordnungspunkt Stellung zu nehmen. In den letzten Jahren lässt sich beobachten, dass es ein zunehmend virulentes Geschehen bei Tierseuchen gibt. Dies bezieht sich nicht nur auf Schleswig-Holstein, sondern lässt sich generell feststellen. Aufgrund der klimatischen Veränderungen nehmen dabei Übertragungen beispielsweise durch Stechmücken – sogenannte Vektorübertragungen – zu. Darunter fällt die Blauzungenkrankheit, die Schleswig-Holstein erreicht hat. Betroffen sind Wiederkäuer, also vor allem Schafe, Ziegen und Rinder. In den letzten Tagen konnte die Krankheit aber auch bei Alpakas und einem Yak nachgewiesen werden. Die Tiere werden durch einen Stich einer bestimmten Stechmücke aus der Art der Gnitzen mit dem Virus infiziert. Eine Übertragung von Tier zu Tier erfolgt bei diesem Virus nicht. Das hat Auswirkungen auf die tierseuchenrechtliche Einordnung. Als Landwirtschaftsminister habe ich bereits im Mai 2024, also drei Monate vor dem ersten Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Schleswig-Holstein, über das Virus durch Fachartikel in entsprechenden Medien informiert und auf das gestiegene Infektionsrisiko hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt hat die Landesregierung die Mittel für eine Unterstützungsleistung bei der Impfung freigegeben. Die Fachebene meines Hauses stand bereits seit Mitte April im Austausch mit den Kreisen, Verbänden sowie der Tierärzteschaft und hat kontinuierlich über die Lage der aktuellen Blauzungenkrankheit – Virustyp 3 – informiert. Dadurch waren alle Beteiligten eng eingebunden. Das hat zu einer grundsätzlich hohen Wachsamkeit unter den Akteuren beigetragen. Mit Auftreten der ersten Fälle haben wir zudem ein Bürgertelefon eingerichtet. Nachdem das BML dann endlich Anfang Juni den Einsatz von drei vorläufigen Impfstoffen zugelassen hat, haben wir als Landesregierung intensiv für die Impfung geworben. Die Impfung wurde und wird finanziell unterstützt. Der Zuschuss beträgt 1 Euro pro Schaf beziehungsweise Ziege und 2 Euro pro Rind. Trotz des Impfangebots hat sich die Krankheit mittlerweile in ganz Schleswig-Holstein ausgebreitet. Schafhalterinnen und ‑halter sind deshalb zu Recht in Sorge. Besonders betroffen sind die Regionen an der Westküste – Dithmarschen und Nordfriesland – mit ihren vielen Deichschafen. In der vergangenen Woche habe ich mir vor Ort einen persönlichen Eindruck verschafft und mich mit den Betroffenen ausgetauscht. Die bedrückende Situation der Tierhalterinnen und Tierhalter kann ich sehr gut nachvollziehen. Die Blauzungenkrankheit ist ein Virus, das großes Tierleid und Tierhaltersorgen hervorruft. Um die Tiere nicht unnötig zu beunruhigen, wurden Deichabschnitte an der Westküste gesperrt. Der Umfang dieser Sperrungen nimmt fortlaufend zu. Bislang sind es 20 Abschnitte, die betroffen sind, insgesamt circa 125 Kilometer Deichlänge. Die Abschnitte werden durch entsprechende Beschilderun- (Minister Werner Schwarz) gen kenntlich gemacht. Ich danke dem LKN ausdrücklich für die Unterstützung. Durch die Sperrungen soll der Stress auf die ohnehin geschwächten Tiere gemindert werden. Zudem erleichtert es den Schafhalterinnen und Schafhaltern ihre Arbeit bei der Versorgung und Pflege der kranken Tiere. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle meinen Appell für die Impfung noch einmal erneuern. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Christian Dirschauer [SSW]) Ich rate weiterhin in aller Dringlichkeit zur Impfung, was auch die Empfehlung der StIKo Vet ist. Impfen Sie Ihre Schafe, Ziegen und Rinder, denn die Impfung bietet den einzigen Schutz vor Todesfällen und einem schweren Verlauf der Blauzungenkrankheit. Wenngleich sich das Infektionsgeschehen aufgrund der Übertragung durch Insekten im Winter abschwächen könnte, bleibe ich bei meinem Appell. Ich hoffe, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter diese Zeit weiterhin zum Impfen ihrer Bestände nutzen. Das Land wird die finanzielle Unterstützung in jedem Fall bis zum Stichtag des Tierseuchenfonds anbieten. Um den Betrieben Planungssicherheit zu geben, setze ich mich zudem für eine Verlängerung der Impfgestattungsverordnung über den 6. Dezember 2024 hinaus ein, sollte bis dahin kein Impfstoff final zugelassen sein. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte in der gebotenen Kürze auf die Afrikanische Schweinepest eingehen. Die ASP wurde im Juni dieses Jahres in Hessen bei Wildschweinen und später auch bei Hausschweinen festgestellt. Nach bisherigen Erkenntnissen stammt der Erreger nicht aus dem deutsch-polnischen Grenzgebiet, sodass die Vermutung naheliegt, dass der Ausbruch in Hessen ein erneuter Punkteintrag ist. In dem Zusammenhang spricht man von der sogenannten Wurstbrottheorie: ein Eintrag des Erregers durch weggeworfene Speiseabfälle. Inzwischen hat sich die Dynamik auf Wildschweine in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern ausgedehnt. Glücklicherweise gibt es in Schleswig-Holstein bislang weiterhin keine Fälle von ASP. Für den Fall eines Ausbruchs fühlen wir uns aus heutiger Sicht dennoch vorbereitet und gut gewappnet. Unsere Krisenmanagementstruktur steht. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP]) Gestern tagte die ASP-Arbeitsgruppe wieder, also Vertretungen der Landwirtschaft, der Forsten, der Bundeswehr und der Jagd. Noch in diesem Herbst wird eine ASP-Übung im Gelände stattfinden. Für einen Ausbruchsfall ist also die mögliche Vorsorge getroffen. Die Auswirkungen der ASP treffen unsere Landwirtinnen und Landwirte in Schleswig-Holstein trotzdem, nämlich wirtschaftlich in der Wertschöpfungskette. Es kommt daher darauf an, die Vermarktung im Falle des Ausbruchs der ASP weiterzudenken und Lösungen zu entwickeln, insbesondere für nicht betroffene schweinehaltende Betriebe, deren Tierhaltung in Regionen liegt, in denen die ASP festgestellt wurde oder sogar bei Wildschweinen endemisch geworden ist. Es gilt, die Vermarktungssituation für Schweinehalterinnen und Schweinehalter im Falle des Ausbruchs der Seuche zu verbessern, ohne dabei zugleich das Ziel einer effektiven Seuchenbekämpfung aus dem Blick zu verlieren. Aus diesem Grund haben meine Länderkolleginnen und ‑kollegen und ich auf der Agrarministerkonferenz vor zwei Wochen mehrere Beschlüsse zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest gefasst, die die Frage der Vermarktungsmöglichkeiten adressieren. Hierzu werde ich mit meinen Amtskolleginnen und ‑kollegen weiter an Lösungen arbeiten, um auch in diesem Bereich mehr Handlungsoptionen zu erhalten. Denn die Gefahr eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest nach Schleswig-Holstein ist unverändert gegeben. Die Blauzungenkrankheit und die ASP sind aktuelle Tierseuchengeschehen. Lassen Sie mich aber daran erinnern, dass auch die Vogelgrippe – auch Geflügelpest genannt – uns weiterhin nicht loslässt. Wenngleich wir in den letzten Wochen von einem großen Eintrag in die Geflügelhaltung verschont geblieben sind, ist dieses Virus inzwischen ganzjährig vorhanden, und die Gefahr eines Eintrags steigt mit den herbstlichen Vogelzügen. Für alle tierhaltenden landwirtschaftlichen Betriebe ist das zunehmende Tierseuchengeschehen eine große emotionale, aber auch eine wirtschaftliche Belastung. Ich danke allen, die die Betriebe empathisch, aber auch organisatorisch-professionell unterstützen: den Kreisveterinären, dem LKN und dem Fachbereich meines Hauses inklusive des Landeslabors. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP])

Protokoll ↗