Marion Schiefer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Minderheitensprachen sind ein wichtiger Teil unserer kulturellen Vielfalt in Deutschland und Europa. Sie zu schützen und zu fördern, ist nicht nur eine Frage der kulturellen Identität, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit für die Mehrheit und die Minderheit. Der Europäische Rat und die UNESCO haben immer wieder auf die Notwendigkeit hingewiesen, Minderheitensprachen zu schützen. Wir als Landesparlament haben uns dem Schutz der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen verschrieben. Unser Antrag zur Bundesratsinitiative betreffend die Ergänzung von Artikel 3 Grundgesetz und die in- (Marion Schiefer) tensive Debatte im Juni letzten Jahres sind uns allen sicher noch gut in Erinnerung. Der Schutz und die Förderung von Minderheiten verlangen es, ihnen besondere Rechte zuzugestehen. Wenn wir die in Deutschland anerkannten Minderheitensprachen und die Regionalsprache Niederdeutsch als Gerichtssprache anerkennen, geben wir den jeweils betroffenen Bürgern die Möglichkeit, ihre Muttersprache in ganz zentralen rechtlichen Angelegenheiten zu nutzen. Dies bedeutet Zugang zu einer inklusiven Justiz. Eine der wichtigsten Maßnahmen zum Erhalt und zur Förderung einer Sprache ist, sie in den öffentlichen Raum zu bringen, damit die Minderheiten und Regionalsprachen nicht nur überleben, sondern auch in den entscheidenden Bereichen unseres öffentlichen Lebens gedeihen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU und Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ein besonderer öffentlicher Raum sind unsere Gerichtssäle. Als langjährige Richterin habe ich beim Lesen des Antrags zunächst zwar die Stirn gerunzelt, weil ich die Regelungen und die selbstverständliche Praxis zum Einsatz von Dolmetschern bei Bedarf für diskriminierungsfrei und angemessen halte. Aber bei nochmaligem Blick in § 184 GVG fiel mir schon auf, dass wir die Sorben in ihren Heimatkreisen vor Gericht mit besonderen Rechten ausstatten und dass die kulturellen Parallelen mit der in SchleswigHolstein beheimateten friesischen Volksgruppe, der Gruppe der niederdeutsch sprechenden Personen, der dänischen Minderheit und der Minderheit der deutschen Sinti und Roma auf der Hand liegen. Die deutsche Verfassung garantiert die Gleichstellung aller Bürger vor dem Gesetz. Es ist nicht wirklich Gleichstellung vor dem Gesetz, wenn eine Minderheit darauf verwiesen wird, sich in einer Sprache erklären oder verteidigen zu müssen, die nicht ihre Muttersprache ist. Schon im Mittelalter genossen zum Beispiel die Friesen besondere Rechte, und ihre Rechtsordnung wie das „Friesische Recht“ haben bis heute Spuren in der Region hinterlassen. (Zuruf SSW: Sehr gut!) Damals galt das friesische Rechtssystem als fortschrittlich und beispielhaft. (Zuruf SSW: Das stimmt!) Insofern gebietet es auch der Respekt vor einer alten Rechtskultur, die zur Entwicklung der heutigen Rechtssysteme beigetragen hat, uns mit denen von Ihnen, lieber SSW, aufgeworfenen Fragen näher zu beschäftigen. Zugleich sehen wir uns verpflichtet, uns näher damit zu beschäftigen, welche Folgen die Regelung hätte und welche Herausforderungen im Detail bei der praktischen Umsetzung lauern: Welche einfachgesetzlichen Regelungen bräuchten wir noch? Welche Einzugsbereiche sehen wir als Heimatkreise vor, und wo ziehen wir die Grenze? Wie müsste die Justiz – von den Kollegen in den Antragsaufnahme‑ und Servicebereichen bis zu den Richtern und Rechtsanwälten sowie den Dolmetschern – vorbereitet werden? Das muss man mal sauber durchdeklinieren, bevor man abschließend Ja sagt. Deshalb wollen wir dieses Vorhaben im Innen- und Rechtsausschuss eingehender diskutieren und diejenigen Verbände und Institutionen einbeziehen, die von einer solchen Veränderung betroffen wären. Sodann werden wir uns zu einer Bundesratsinitiative verhalten. Ich beantrage deshalb die Überweisung des Antrags federführend in den Innen- und Rechtsausschuss sowie mitberatend in den Europaausschuss. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
