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Dr. Bernd Buchholz

FDP 27.09.2024 Sitzungen 20/68

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Minderheiten- und Regionalsprachen und die Tatsache, dass wir sie alle beleben wollen, eint uns alle. Aber ob dafür der richtige Weg ist, den § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu ändern, daran habe ich meine massiven Zweifel. Es klingt im ersten Hingucken genau logisch, was die Kollegin Pauls gerade gesagt hat: Was für die Sorben gilt, müsste doch für alle anderen Minderheiten auch gelten. Aber es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Sorben und dem, was hier beantragt wird. Das liegt daran, dass die ursprüngliche Regelung, die wir im § 184 für die Sorben enthalten haben, aus dem Einigungsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland kommt und der Einigungsvertrag sie nur deshalb aufgenommen hat, weil das sorbische Siedlungsgebiet ein örtlich und räumlich sehr eng begrenzbarer Bereich ist, der im § 3 des Sächsischen Sorbengesetzes gemeindegenau festgelegt werden kann und sich auf einige ganz wenige Gemeinden im sorbischen Bereich, insbesondere Brandenburgs, bezieht. Demgegenüber ist das Niederdeutsche gar keine einheitliche niederdeutsche Minderheitensprache. Ein einheitliches Niederdeutsch gibt es ebenso wenig wie das Hochdeutsche. Unübersichtlich sind die sprachlichen Verhältnisse beim Plattdeutsch vor (Dr. Bernd Buchholz) allem, weil ein Standard der Schriftsprache fehlt. Platt existiert in einer Vielzahl von Mundarten, es gibt starke Abweichungen in der Aussprache, und in acht von 16 Bundesländern wird eine abweichende Art von dieser niederdeutschen Mundart gesprochen. Im Ergebnis reden wir deshalb nicht etwa nur von einer Kleinigkeit der Gleichstellung, sondern wir reden von einem massiven Aufwand für Übersetzungskosten und Dolmetscher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da sage ich jetzt angesichts der Debatte, die wir gerade eben davor geführt haben: Ist es wirklich richtig, hier den Kostenapparat in der Justiz durch diese Themen massiv aufzublähen? Fällt uns nichts anderes ein, Regional- und Minderheitensprachen deutlich aufzuwerten? (Christian Dirschauer [SSW]: Meine Güte! – Sybilla Nitsch [SSW]: Aber Englisch ist okay!) Ich glaube das ehrlich gesagt angesichts dieser Unterschiede schon. Das sind weitreichende Unterschiede. Sie haben im Übrigen– wie gesagt – in acht von 16 Bundesländern Geltung, die also betroffen wären und das vor ihren Gerichten machen würden, unabhängig davon, dass wir auch immer wollen, dass innerhalb der Justiz ein bundesweiter Austausch aller möglichen Leute vor Gericht stattfindet, was dann immer wieder dazu führen würde, dass es eben Leute gibt, die diese Minderheitensprache nicht sprechen. Dann ist automatisch die Dolmetschersituation ausgelöst. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ich glaube ehrlich gesagt: Wir finden andere Möglichkeiten, das Niederdeutsche und die Minderheiten- und Regionalsprachen besser sichtbar zu machen als eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz und eine zusätzliche Einführung einer Gerichtssprache. Ich glaube, es geht anders. Seien Sie uns nicht böse. Wir machen natürlich gern alle Beratungen im Innenausschuss mit und sind konstruktiven Argumenten wie immer aufgeschlossen, aber wir haben erhebliche Zweifel, dass das Gesetz werden sollte. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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