Dirk Kock-Rohwer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe persönlich große Sympathien für den Antrag der SSW-Fraktion. Ich stand bereits des Öfteren hier vorne und habe betont, wie wichtig die Minderheiten im Land für unsere Identität sind. Dabei kommt insbesondere der Sprache besondere Bedeutung zu. Deshalb scheint es auch nur folgerichtig, den Minderheiten im Land die Möglichkeit einzuräumen, vor Gericht in ihrer vertrauten Sprache zu sprechen, so wie es im Gebiet der Sorben schon möglich ist. Ich könnte mir gut vorstellen, den angesprochenen § 184 des Gerichtsverfassungsgesetzes dahin gehend zu ändern, dass grundsätzlich Regional- und Minderheitensprachen vor Gericht zulässig sind. Das wäre nur konsequent und entspricht auch dem (Dirk Kock-Rohwer) Kurs, den Schleswig-Holstein im Umgang mit seinen Minderheiten eingeschlagen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW) Wir haben es gerade eben gehört: Ganz so einfach ist es dann in der Verwaltungspraxis eben doch nicht. Es gibt verschiedene Aspekte zu bedenken. Wir leiden deutschlandweit – aber insbesondere auch in Schleswig-Holstein – unter einem eklatanten Mangel an Richtern. Die Justiz ist überlastet und steht unter einem enormen Druck. Schon jetzt können Fälle oft nicht bearbeitet und Fristen nicht gehalten werden. Auch Sachsen kennt das Problem gut. Dort kommt allerdings noch hinzu, dass auch sorbische Richter fehlen. Mine leeben Kolleg_innen, wenn öllere Lüüd tun Bispeel för Gericht utseggen schüd, denn is de Opregung sowieso schon groot und denn is dat för düsse Minschen lichter in eere Moddersproak de Soaken to verkloren as dat denn op Hochdütsch to versöken. Von doher sünd wie uns mit den SSW eenig. Bloß wie dat gohen schall, kann ick noch nich verstahn. Wii könnt nii von alle Richterslüüt verlangen, dat se alle Spraken vun de Minderheeten in SH leernt, und Öbersetten kost Geld und brukt ok Minschen mit Sachverstand. Vun dorher is dat richtich, düssen Andrach in den Utschuss to öberwiesen und ick bin gespannt op de Anregen vun de antohörenden Gruppen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SSW und Birte Pauls [SPD]) Wenn wir schon dieses wichtige Thema aufgreifen, dann möchte ich gern einen weiteren Aspekt ergänzen: Wie steht es eigentlich mit der Anerkennung der Gebärdensprache als legitimer Gerichtssprache? Audismus – das ist die Diskriminierung durch Hörende – und immer mehr gehörlose Menschen fordern ihr Grundrecht auf Teilhabe. Rund 80.000 Menschen in Deutschland sind gehörlos, etwa 250.000 Menschen nutzen die Gebärdensprache, darunter auch schwerhörige Menschen. Das Behindertengleichstellungsgesetz erkennt die deutsche Gebärdensprache offiziell als eigenständige Sprache an. Auch hier geht es um eine Minderheit, die vollkommen zu Recht ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe gelten macht. (Birte Pauls [SPD]: Dann solltet ihr mal die Dolmetscherkosten anpassen!) Verstehen Sie mich nicht falsch: Mir sind die Herausforderungen klar, die sich hier stellen. Auf einige davon bin ich eben bereits eingegangen. Ich möchte nur für ein wichtiges Thema sensibilisieren, das weit größer ist, als es zunächst scheint und das über den Antrag des SSW hinausgeht. Nehmen wir den Antrag deshalb als einen guten Impuls, uns gründlich damit auseinanderzusetzen und schenken wir einem Thema Aufmerksamkeit, das Aufmerksamkeit verdient hat. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SSW)
