Christopher Vogt
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der erste DigitalPakt war unter dem Strich eine gute Sache. Dieser kam nach sehr langen Diskussionen zwar eigentlich einige Jahre zu spät Anhang Protokoll und war dann auch insgesamt etwas zu kompliziert konzipiert, aber diese Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen hat dennoch einiges vorangebracht. Vieles ist bei der Digitalisierung der Bildung zwar erst durch den Druck der Pandemie so richtig vorangekommen, aber es ist dennoch viel passiert. Es gibt aber auch weiterhin noch einiges zu tun. Die Digitalisierung der Bildung ist natürlich auch kein Selbstzweck. Aber: Richtig umgesetzt kann sie die Bildungsqualität deutlich steigern. Auch wenn die Umsetzung des ersten DigitalPaktes in Schleswig-Holstein im Vergleich zu einigen anderen Bundesländern eher schleppend lief, haben auch unsere Schulen eindeutig vom DigitalPakt profitiert. Das alles kann allerdings nur ein erster Schritt gewesen sein, wenn wir im Prozess der Digitalisierung unserer Schulen im europäischen Vergleich aufholen wollen. Daher wäre es absolut sinnvoll, dass es einen weiteren DigitalPakt ab 2025 gibt. Das hat die Bundesregierung ja auch betont und sich auch wiederholt zu einer Anschlussfinanzierung bekannt. Schwierig wird die ganze Sache nun, wenn es an die konkrete Finanzierung geht. Es liegt ein klares Angebot des Bundes auf dem Tisch. Es ist verständlich, dass die Länder an der gleichen Finanzierung wie beim ersten DigitalPakt festhalten wollen, aber genauso verständlich ist, dass der Bund da nicht mitgehen will – und in der derzeitigen Lage nicht kann. Die Haushaltslage lässt es nicht zu. Und mit dem Startchancen-Programm sind ja auch bereits 10 Milliarden Euro Bundesmittel für die Bildung und unsere Schulen zugesagt worden, die letztlich immer noch eine Länder- beziehungsweise kommunale Aufgabe sind. Deshalb ist es auch verständlich, dass der Bund jetzt in den Verhandlungen eine deutlichere Mitsprache einfordert, wenn dieser erneut in großem Umfang Geld an die Länder verteilt. Meine Damen und Herren, auch wenn sich das manche gerne so vorstellen: Es wird einfach nicht funktionieren, dass der Bund Milliardenbeträge bereitstellt und dann sagt: Macht ihr mal. – So ist es noch nie gelaufen und so wird es auch jetzt nicht laufen. Die inhaltlichen Forderungen des Bundes zum DigitalPakt 2.0 sind doch auch nachvollziehbar, zum Beispiel die Fortbildung der Lehrkräfte im Digitalbereich oder der Wunsch nach einem einheitlichen Bildungskonzept. (Christopher Vogt) Ich weiß auch nicht, ob es sonderlich schlau ist, aus parteitaktischen Gründen permanent gegen den Bund zu wettern und hier im Landtag gleichzeitig in jedem zweiten Antrag Forderungen an den Bund zu stellen. Bei den horrenden anstehenden Investitionen bei der Digitalisierung der Schulen, den Schulgebäuden, dem Ganztagsausbau und der Integration – bei diesen Mammutherausforderungen wird der Bund ohnehin stärker finanziell beteiligt werden müssen. Ich sehe nicht, wie das anders gehen soll. Das wiederum ginge aber nur, wenn der anachronistische Bildungsföderalismus ein Stück weit reformiert und geöffnet wird und somit richtige Mitsprache des Bundes zulässt. Meine Damen und Herren, der DigitalPakt 2.0 wird hoffentlich bald kommen, und er wird wohl mit einer geringeren Bundesförderung als bisher auf den Weg gebracht werden. Ich habe bisher von der Landesregierung immer nur Vorwürfe und massive Forderungen an die Bundesregierung gehört. Ich würde gern einmal wissen, was die Landesregierung denn finanziell beizutragen bereit ist – außer gar nichts. Es wäre auch hilfreich, wenn der DigitalPakt ein vollständiges und schlankes digitales Antragsverfahren erhalten würde, damit niemand vor Briefkästen campieren muss, wie dies bei den Investitionen des Ganztages der Fall war.
