Plenarprotokoll 18/35
26.05.2023 · 140 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (21)GRÜNE (20)SPD (16)CDU (7)AfD (6)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 35. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt wie immer auch den anwesenden Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 14 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute Raphael Tigges von der Fraktion der CDU. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank – Präsident André Kuper tritt an das Redepult.) Sehr geehrte Frau Generalkonsulin Karaarslan! Sehr geehrter Herr Vorsitzender des Landesintegrationsrates Keltek! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Familie Genç dort oben auf der Gästetribüne! Es gibt in der Geschichte unseres Landes Tage, die Wunden gerissen haben – Wunden, die für immer bleiben. Der 29. Mai 1993 – es war der Pfingstsamstag – ist solch ein Tag. Rechtsextreme haben an diesem Tag in Solingen einen feigen, rassistisch motivierten Brandanschlag, ein Verbrechen auf das Haus der Familie Genç verübt. Zwei junge Frauen und drei Mädchen waren die Opfer. Ich nenne ihre Namen: Gürsün İnce, 27 Jahre; Hatice Genç,18 Jahre; Gülüstan Öztürk, 12 Jahre; Hülya Genç, 9 Jahre; Saime Genç, 4 Jahre. 17 Familienmitglieder wurden teilweise schwer verletzt. Lieber Herr Genç, es ist im Landtag Nordrhein-Westfalen das erste Gedenken an Ihre Kinder und Enkel ohne Ihre Frau. Im Oktober ist sie verstorben. Mir und uns ist es ein Bedürfnis, in dieser Stunde auch an sie zu erinnern, an ihr großes Herz und an ihre Aussöhnungsbereitschaft. Mevlüde Genç fehlt uns. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Werte Familie Genç, für uns Abgeordnete ist Ihre Anwesenheit heute eine besondere Verpflichtung. Es war auch wichtig, dass wir heute Morgen bereits die Möglichkeit genutzt haben, uns auszutauschen, zu sprechen und auch zu schweigen. Wir alle wissen, dass keine noch so gut gemeinte Geste, kein Gespräch und nichts Ihnen den Schmerz nehmen, den Verlust wieder rückgängig machen kann. Aber wir können und wir werden erinnern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, was damals in Solingen geschah, was in Hoyerswerda, in 26.05.2023 Rostock-Lichtenhagen, in Mölln passierte, das bleibt uns Demokratinnen und Demokraten Mahnung. Bekämpfen wir Rassismus, Extremismus, Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit in all ihren hässlichen Formen. Setzen wir all jenen deutliche Grenzen, die auch heute wieder oder immer noch versuchen, die Saat von Hass und Hetze in der Welt auszubringen. Machen wir uns stark, wo immer wir können, für Vielfalt und Toleranz im Zusammenleben, für Verständigung und ein gutes, ein würdevolles Miteinander. Dafür steht auch der Antrag, den unser Parlament gleich beraten wird. Ich appelliere auch an dieser Stelle an alle Menschen in unserem Land: Wehren Sie dem Extremen. Zeigen Sie demokratisches Rückgrat. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Liebe Familie Genç, insbesondere lieber Herr Genç, wenn wir jetzt Ihrer ermordeten Angehörigen gedenken, schließen wir auch Ihre verstorbene Frau in unser Gedenken mit ein. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte erheben Sie sich, soweit möglich, von Ihren Plätzen. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plät- zen.) Danke. (Präsident André Kuper nimmt wieder Platz.) Und so beraten wir jetzt über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP. Ich rufe auf: 1 Gedenken an die Opfer des rechtsextremistischen Brandanschlags in Solingen – Einstehen gegen Rassismus und Diskriminierung Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/4358 Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/4487 Als Erster wird für die CDU-Fraktion ihr Fraktionsvorsitzender Herr Schick sprechen.
Thorsten Schick CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Liebe lässt den Menschen leben, aber der Hass bringt den Tod.“ Das hat Mevlüde Genç nach dem heimtückischen Brandanschlag auf das Wohnhaus ihrer Landtag Familie in Solingen gesagt. Dieses Bekenntnis von Mevlüde Genç darf niemals unterschätzt werden. In der Nacht vom 28. auf den 29. Mai 1993 wurden zwei Töchter, zwei Enkelkinder und eine Nichte ermordet. Das jüngste Opfer war gerade einmal vier Jahre alt. Weitere Familienmitglieder wurden schwer verletzt und kämpfen zum Teil immer noch mit den Folgen. Sie alle wurden Opfer eines heimtückischen Brandanschlags in ihrer Heimat, in ihrem Zuhause. Der 29. Mai 1993 war ein dunkler Tag in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen, ein Tag der Schande. Der Anschlag von Solingen steht in einer Reihe mit Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und Mölln. Es war eine Reihe rechtsextremistischer und menschenverachtender Verbrechen in Deutschland. Mevlüde Genç hat den Hass hinter sich gelassen. Sie war in der Lage, nach einem solchen Schicksalsschlag die Kraft aufzubringen, nicht in Wut und Rachegedanken zu versinken. Sie hat ihr Leben der Versöhnung und der Verständigung gewidmet. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen erstmals vor fünf Jahren die Mevlüde-Genç-Medaille für besondere Verdienste um Toleranz und Versöhnung zwischen den Kulturen und ein friedliches Miteinander der Religionen gestiftet. Ich erinnere mich noch an die Bilder aus Solingen in den Nachrichten: die verkohlten Balken des Dachstuhls, die rauchgeschwärzte Fassade und die Fenster mit den geborstenen Glasscheiben. Die Tragödie von Solingen ist Teil der kollektiven Erinnerung unseres Landes. Wir dürfen niemals vergessen, was Menschen anderen Menschen in unserem Land angetan haben. Deshalb ist es das richtige Signal, dass die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP jenseits aller parteipolitischen Unterschiede zu solchen Ereignissen zusammenstehen. Dieses Hohe Haus wird sich immer gegen Hass, Ausgrenzung, Antisemitismus, Rassismus und jede Form von Extremismus stemmen. Das sind wir den Opfern von Solingen schuldig. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Auch wenn Mevlüde Genç im vergangenen Jahr verstorben ist – ihr Erbe lebt fort. Ihre gesamte Familie ist zu Botschaftern der Versöhnung geworden. Daher danke ich dem Landtagspräsidenten, dass er heute Morgen die Gelegenheit zur Begegnung mit der Familie Genç ermöglicht hat. Darunter war auch Durmuş, der Ehemann von Mevlüde Genç. Auch er hat zwei Töchter, zwei Enkelinnen und eine Nichte an den Hass verloren. 26.05.2023 Es ist ein Symbol der Versöhnung, dass die Familie heute dieser Debatte auf der Tribüne beiwohnt. Dafür danke ich ihr von ganzem Herzen. (Beifall von allen Fraktionen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich selbst habe knapp zwei Jahre an einer Hauptschule in Iserlohn unterrichtet. Statistisch gesehen hat mittlerweile jeder dritte Schüler in Nordrhein-Westfalen einen Migrationshintergrund. An meiner Schule war der Anteil noch einmal deutlich größer. Dort habe ich erlebt, wie wichtig der Respekt gegenüber der Vielfalt von Kulturen ist. Damals bin ich, wie eigentlich das gesamte Kollegium, wie selbstverständlich zur Feier der türkischen Gemeinde gegangen, um Schüler und deren Eltern besser kennenzulernen. Die äußerst positive Resonanz hat mich überrascht und tief beeindruckt. Denn das zeigt vor allen Dingen eines: Wenn man die eigene Hand reicht und die andere Hand ergreift, dann kann man etwas verändern. Kleine Gesten bewegen oft mehr als große Worte, wenn sie von vielen und von Herzen kommen. Mit Offenheit füreinander gelingt das Miteinander. In Nordrhein-Westfalen leben weit mehr als 5 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund. Die meisten von ihnen haben türkische Wurzeln. Ihre Eltern und Großeltern sind als Gastarbeiter gekommen und ganz viele als Freunde hiergeblieben. Sie haben hart gearbeitet, Familien gegründet, Kinder großgezogen und Freundschaften geschlossen. Sie bereichern unser Land. Sie gehören zu Nordrhein-Westfalen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Sie gehören zu uns, so wie Mevlüde Genç. Deshalb möchte ich meine Rede mit ihrem Auftrag an uns alle schließen: Lasst uns Freunde sein. (Beifall von allen Fraktionen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Schick. – Für die SPD spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott.
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin Karaarslan! Sehr geehrter Herr Keltek! Lieber Herr Genç! Liebe Familie Genç! Wir gedenken heute Gürsün, Hatice, Gülüstan, Hülya und Saime, die vor 30 Jahren von deutschen Rechtsextremisten ermordet wurden. Dass Sie heute aus diesem Anlass zu uns in den Landtag gekommen sind, ist eine Ehre für dieses Parlament. Denn es ist ein Zeichen der Versöhnung, das die deutsche Mehrheitsgesellschaft so nicht erwarten durfte – nicht nach allem, was Ihnen angetan Landtag wurde. Dass Sie trotzdem heute hier sind, erfüllt mich mit Demut. Danke, dass Sie gekommen sind. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Schon im Jahr 2003, am zehnten Jahrestag des Mordanschlags, erinnerte Bundespräsident Johannes Rau voller Bewunderung an das Wirken Ihrer Familie, als er sagte – ich zitiere –: „Das Bewegendste ist für mich die Haltung der Familie Genç. Da war kein Hass, kein Abschied, sondern stets der Ruf nach Versöhnung zwischen den Menschen und den Völkern. Das ist das positive Signal nach dieser schrecklichen Tat.“ Niemand verkörpert diesen Geist der Versöhnung mehr als Ihre Ehefrau, Mutter und Großmutter Mevlüde Genç. Lieber Herr Durmuş Genç, ihre Stärke und die Kraft Ihrer Frau sind für mich bis heute Vorbild und Antrieb. Wir gedenken ihr heute in großer Dankbarkeit. Ich möchte auch, wie Thorsten Schick, noch einmal auf die Begegnung heute Morgen eingehen. Lieber Can Genç, liebe Özlem Genç, wir haben heute darüber gesprochen, und Sie haben mich sehr beeindruckt. Sie haben über die Sprachlosigkeit in der Familie geredet und gesagt, wie schwierig es ist, über diese Ereignisse zu sprechen, aber auch die große Herausforderung erwähnt, für die nächsten Generationen dafür zu sorgen, dass das nicht in Vergessenheit gerät. Ihre Worte haben mich heute sehr bewegt. Ich glaube, sie werden uns alle in den nächsten Monaten auch tragen. Herzlichen Dank dafür. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Der Mordanschlag von Solingen war eine Zäsur. Seitdem konnte es keinen Zweifel mehr geben: Rassismus und Rechtsextremismus sind tödliche Realität in Deutschland. Sie sind es noch immer. Wir müssen daraus die Konsequenzen ziehen. Der gewalttätige Rechtsextremismus ist die größte Gefahr unserer Demokratie. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN, der FDP, Andreas Keith [AfD] und der Regie- rungsbank) Er muss die Macht der wehrhaften Demokratie zu spüren bekommen, und zwar noch härter und stärker, als das bisher der Fall war. Wir müssen Menschen mit Migrationsgeschichte besser schützen – auch vor Worten, auch vor Diskriminierung. Der Geburtsort von Eltern oder Großeltern darf nicht über die Bildungs- und Berufschancen eines Kindes entscheiden. Der Klang eines Nachnamens darf nicht darüber entscheiden, wer die gute Wohnung, den günstigen Kredit oder die Beförderung bekommt – nein, nicht in Deutschland, nicht in 26.05.2023 Nordrhein-Westfalen, nicht in einem Land mit unseren Werten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Dazu muss die Mehrheitsgesellschaft auch begreifen, wie verletzend und ausgrenzend die alltäglichen Diskriminierungen sind. In unserem Land muss sich etwas ändern. Es wird Zeit, dass wir Menschen mit Migrationsgeschichte endlich den Respekt und die Anerkennung erweisen, die sie verdienen. Das Türkische und Arabische sind eine Bereicherung für unsere Kultur. Als Bildungspolitiker weiß ich genau, dass viele unserer Kinder neben dem Deutschen auch diese Sprachen sprechen. Das ist kein Nachteil, sondern ein Gewinn für unser Land. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Wir sollten das fördern und unterstützen, auch an unseren Schulen und Universitäten. Wir müssen endlich anerkennen, dass ein Mensch seine deutsche Heimat und das Geburtsland seiner Eltern lieben kann – sei es Holland, Italien oder die Türkei. Die doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet Fortschritt für Deutschland. Es ist gut, dass sie endlich ermöglicht wird. (Beifall von der SPD und der FDP) Die Morde von Solingen waren eine Zäsur, auch für die Politik. Johannes Rau wollte aus Scham zurücktreten. Er tat es dann nicht. Stattdessen leitete er einen Politikwechsel ein. Die alte sogenannte Ausländerpolitik war am Ende. Die Zeit der Integrationspolitik begann über Parteigrenzen hinweg. In der christlich-liberalen Koalition unter Jürgen Rüttgers gab es den ersten Integrationsminister Deutschlands. Sein Name war Armin Laschet. Auch das war ein Meilenstein für echte Integrationspolitik. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Für Armin Laschet ist Integration bis heute ein Herzensthema. Das hat mich immer beeindruckt, und dafür hat er meinen Respekt. Es gibt also auch Fortschritte seit dem furchtbaren Verbrechen von Solingen. Heute gibt es Kinder und Enkel der ersten Einwanderergeneration, die Professoren, Unternehmerinnen oder Gewerkschafter sind. Einige Nachkommen der Gastarbeitergeneration sind schon Bundesminister oder Staatssekretäre. Ich bin mir sehr sicher: Eines Tages werden wir auch einen Ministerpräsidenten oder eine Ministerpräsidentin, eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler mit migrantischen Wurzeln haben. Vielleicht wird sie Christdemokratin oder er Sozialdemokrat sein. In jedem Fall werden wir mit Leidenschaft über Politik streiten. Landtag (Heiterkeit bei der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Doch unbestreitbar wird sie eine von uns sein. Schließlich möchte ich mit einem kleinen Gedicht von Nazım Hikmet schließen: „Leben wie ein Baum, einzeln und frei, doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht.“ Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ott. – Für Bündnis 90/Die Grünen spricht die Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie darauf hinweisen, dass die AfD gerade mit Drucksache 18/4487 einen Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 1 eingereicht hat. Er wird als Drucksache jetzt im weiteren Verlauf verteilt. – Bitte.
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Nacht auf den 29. Mai 1993 verlor die Familie Genç fünf Familienmitglieder. Die Erinnerung an die fünf getöteten Frauen und Mädchen der Familie Genç wachzuhalten, ist ein ganz zentraler Teil der Erinnerungskultur unseres Landes. Wir werden Gürsün İnce, Hatice Genç, Gülüstan Öztürk, Hülya Genç und Saime Genç nicht vergessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute nennen wir uns ganz selbstverständlich Einwanderungsgesellschaft. Das war ja nicht immer so. Als in den 50er-, 60er- und 70er-Jahren Menschen als Arbeitskräfte angeworben wurden, nannte man sie Gastarbeiter. Man erwartete, dass sie irgendwann in ihr Herkunftsland zurückkehren würden. Auch Mevlüde und Durmuş Genç wanderten in den 70er-Jahren nach Deutschland ein. Und sie blieben mit ihrer Familie. – Herr Genç, liebe Familie Genç, danke, dass Sie heute da sind. (Beifall von allen Fraktionen) Anfang der 90er-Jahre, kurz nach der Wiedervereinigung, wurde rassistisch aufgeheizt über die Aufnahme von Geflüchteten diskutiert. Trotz der Pogrome und Anschläge von Mölln, Rostock-Lichtenhagen oder Hoyerswerda wurde am 26. Mai 1993 im Deutschen Bundestag der sogenannte Asylkompromiss und damit eine erhebliche Beschneidung des Asylrechts beschlossen. Für Neonazis und Rechtsextreme muss das eine Bestätigung für ihre menschenverachtende Hetze ge-26.05.2023 wesen sein. Nur drei Tage später brannte in Solingen das Haus der Familie Genç. Ich finde, das sollte uns sehr nachdenklich machen – nachdenklich darüber, wie wir als Politikerinnen und Politiker diskutieren, wie wir kommunizieren und was wir sagen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Am kommenden Montag jährt sich dieses furchtbare Ereignis zum 30. Mal. Der Brandanschlag von Solingen hat tiefe Narben in der Geschichte unseres Landes hinterlassen. Viele insbesondere junge Menschen mit Migrationsgeschichte in Nordrhein-Westfalen hat dieser rassistische Anschlag sehr geprägt. Wenn man mit ihnen spricht, kann man erahnen, welche Angst und Wut damals in der Luft lag. Diese Verunsicherung begleitet eine ganze Generation bis heute. Neben der Erinnerung an die ermordeten Mitglieder der Familie Genç ist der Jahrestag auch ein wichtiger Anlass, über Kontinuitäten rechtsextremer Gewalt in Deutschland zu sprechen. Denn Solingen ist kein Einzelfall. Rassistische Gewalt in der Bundesrepublik begann nicht erst mit den 1990er-Jahren. Auch heute geht die größte Gefahr für unsere demokratische Gesellschaft vom Rechtsextremismus aus. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Um Rechtsextremismus zu bekämpfen, stärken wir die Beratungsstellen gegen Rechtsextremismus. Wir stärken die Präventionsarbeit. Wir reagieren auf neue Phänomene wie etwa die Verbreitung von Verschwörungserzählungen. Wir gehen gegen rechtsextreme Akteure vor, indem wir den Ermittlungsdruck gegen rechtsextreme Straftaten hoch halten. Es ist eine gemeinsame Verantwortung und Aufgabe aller Demokratinnen und Demokraten, gegen Rechtsextremismus konsequent vorzugehen. Mir ist aber auch wichtig, zu sagen, dass wir über Rechtsextremismus nicht losgelöst von Rassismus und menschenverachtenden Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft diskutieren können. Deshalb ist es wichtig, neben der Bekämpfung des Rechtsextremismus für wirksame Antidiskriminierungsstrukturen zu sorgen, diejenigen zu stärken, die von Rassismus und Diskriminierung in unserer Gesellschaft betroffen sind, ein eigenes Landesgesetz zu schaffen, um die Schutzlücken des AGG zu schließen, und eine Landesantidiskriminierungsstelle zu schaffen. Denn jeder Mensch soll ohne Angst vor rassistischer Gewalt oder Diskriminierung in Nordrhein-Westfalen leben können. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Landtag Bereits unmittelbar nach dem Anschlag rief Mevlüde Genç zur Versöhnung auf, und sie tat alles dafür, die Erinnerung wach zu halten. Mir ist bei einer der vielen Veranstaltungen, die ich miterleben durfte, auf der Mevlüde Genç gesprochen hat, in Erinnerung geblieben, wie Mevlüde Genç vor einigen Jahren von ihrer Enkelin Saime berichtete. Saime habe sich so sehr gefreut, endlich bald den Kindergarten besuchen zu dürfen. Dazu ist es nicht gekommen, weil die kleine Saime im Alter von gerade einmal vier Jahren ermordet wurde. Die Geschichte von Saime ist die Geschichte eines nicht gelebten Lebens. Alle fünf Frauen und Mädchen waren sehr jung und hatten ihr ganzes Leben vor sich. Der Gedanke, was es bedeutet, was sie alles nicht erleben konnten, macht mich tief traurig, und den Schmerz der Angehörigen können wir nur erahnen. Nie wieder sollen Eltern und Großeltern ihre Kinder durch einen rechtsextremen Anschlag verlieren, und wir als Demokratinnen und Demokraten müssen alles für dieses „Nie wieder“ tun. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD, der FDP, Enxhi Seli-Zacharias [AfD] und der Regierungsbank)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP spricht ihr Fraktionsvorsitzender Herr Höne.
Henning Höne FDP
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Hoyerswerda 1991, Rostock, Mölln 1992, Solingen 1993: Das sind Orte und Jahreszahlen, an denen Menschen ihr Leben viel zu früh verloren haben. Diese Menschen wurden von Rechtsextremen in einer Serie rechtsextremer Gewalt nach der Wiedervereinigung ermordet. Am kommenden Montag, am 29. Mai 2023, jährt sich der Brandanschlag auf das Wohnhaus der Familie Genç in Solingen zum 30. Mal. Fünf Menschen zwischen 4 und 27 Jahren wurden getötet, viele weitere wurden verletzt. Mit dieser Debatte heute, für die ich sehr dankbar bin, machen wir im Landtag Nordrhein-Westfalen deutlich: Auch 30 Jahre nach diesem feigen Anschlag haben wir die Opfer nicht vergessen. Wir haben auch den Schmerz der Familie nicht vergessen, den wir nur erahnen können. Darum, sehr geehrte Familie Genç: Herzlichen Dank, dass Sie hier sind. Herzlichen Dank für Ihren jahrelangen Einsatz für Versöhnung. Ihnen allen gilt unser tief empfundenes Mitgefühl. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) 26.05.2023 Wir führen diese Debatte, um an die Opfer zu erinnern; sie sollen unvergessen bleiben. Wir führen diese Debatte aber auch, um an die Überlebenden zu erinnern. Wir wollen an den unermesslichen Schmerz der Überlebenden – der Familie, der Freunde – erinnern. Wir wollen aber auch daran erinnern, wie die Überlebenden mit diesem Erlebnis umgegangen sind. Bereits am Tag nach dem Anschlag hat Mevlüde Genç zur Versöhnung aufgerufen. Das bedurfte einer unvorstellbaren Kraft, die mich bis heute tief beeindruckt und die wir nicht vergessen dürfen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Es wurde gerade schon angesprochen: Das Land Nordrhein-Westfalen verleiht seit 2018 die Mevlüde-Genç-Medaille und möchte damit Bürgerinnen und Bürger auszeichnen, die sich für Toleranz und für Verständigung einsetzen. Mit dieser Medaille bleiben aber vor allem die Kraft, das große Herz, der Wille und die Bereitschaft zur Versöhnung der Überlebenden in Erinnerung und gerade nicht der Hass der Täter. Diese Debatte soll auch dazu einen Beitrag leisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erinnern heute an diese schreckliche Tat, an diesen feigen Anschlag. Erinnern ist immer untrennbar mit dem Bewusstsein für eine Verantwortung verbunden, nämlich der Verantwortung, dass sich solche Anschläge und solche menschenverachtenden Taten nicht wiederholen dürfen. Der NSU und die Anschläge in Kassel, in Halle und in Hanau führen uns vor Augen, wie groß diese Verantwortung ist und wie groß die Aufgabe ist, vor der wir hier stehen. Wir alle sind täglich gefordert, Hass, Rassismus, Fremdenhass und Vorurteilen entgegenzutreten. Wir alle sind auch täglich gefordert, uns denen mit aller Kraft entgegenzustellen, die unsere offene Gesellschaft gefährden und die als geistige Brandstifter tätig sind. CDU, SPD, Grüne und FDP bringen heute genau im Geiste dieser Verantwortung Beschlüsse mit dem klaren Signal auf den Weg, zum Beispiel Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und gegen Rassismus weiterzuentwickeln sowie Dunkelfelder zu erforschen und damit aufzuhellen, um noch besser gegen diese Phänomene vorzugehen und den Ermittlungsdruck hochzuhalten. Außerdem wollen wir künftig Projekte fördern, die an diese feigen Anschläge erinnern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Solingen erinnert ein Mahnmal an das Attentat; es wurde ein Jahr nach dem Anschlag eingeweiht. Dieses Mahnmal zeigt zwei Figuren aus Metall, die gemeinsam ein Hakenkreuz zerreißen. Diese Figuren werden von Metall-Landtag ringen geschützt, und auf jedem dieser Ringe steht ein Name. Bürgerinnen und Bürger können ihren Namen dort eingravieren lassen und auf diese Weise ein Zeichen setzen, und dieses Zeichen bedeutet, dass wir uns erinnern, hinsehen und gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufstehen. – Vielen Dank. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Höne. – Für die AfD spricht ihr Abgeordneter Herr Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Ein Haus zerstört, 17 zum Teil lebensgefährlich verletzte Menschen und, am schlimmsten, fünf junge Menschenleben ausgelöscht: Das ist das traurige Resultat des Brandanschlags von Solingen, dessen wir heute in Trauer gedenken. Ich selbst wohnte damals weit weg, in Ostbayern. Der niederschmetternde Eindruck eines Gewaltverbrechens mit wahrhaft niedrigen Beweggründen und solch furchtbaren Folgen hat jedoch keine geografische Abstufung. Einen vergleichbaren Anschlag kennen wir aus NRW nicht, weder vorher noch nachher. Wir können aber feststellen, dass der Anschlag die Gesellschaft nicht gespalten hat. Deutschland ist ungebrochen Ziel von Millionen muslimischer Einwanderer aus aller Welt. Dies zeigt, dass die hier erlebte Realität für muslimische Einwanderer überwiegend eine gänzlich andere ist, als der Antrag an dieser Stelle impliziert – Gott sei Dank! Aber an einem solchen Tag sind wir aufgerufen, die Lehren aus diesem feigen Anschlag neu zu ziehen. Schafft das der Antrag? – Insoweit, als er sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus wendet, durchaus. Dem stimmen wir uneingeschränkt zu. Zwar müssen wir uns gegen jede Form von Extremismus wenden, aber gerade am heutigen Tag ist Anlass, das speziell für den Rechtsextremismus zu betonen. Der Antrag vermischt dabei zwei Dinge. Zu Recht wendet er sich gegen Rassismus und die hier wirksam gewordene Form von Extremismus. Mit dem Anschlag gar nichts zu tun, hat aber die Bekämpfung einer dann auch gar nicht näher, ja, ausdrücklich nicht näher definierten Diskriminierung. Auf eine unvermittelte Art wird eine Beziehung hergestellt zwischen gesetzlich definierten Straftaten und einer Unterschiedsbehandlung, von der im Einzelfall kaum sicher entschieden werden kann, ob sie überhaupt schon moralisch verwerflich ist, von der Strafbarkeit ganz zu schweigen. Soweit ein solches Verhalten nicht verboten ist, kann auch kein staatlich gewährtes Recht bestehen, sich dagegen zu wehren. 26.05.2023 Keineswegs alle Diskriminierungen sind verboten. Alles das wirft der Antrag durcheinander. Der Grund ist politischer Natur, denn es soll die Arbeit der jüngst errichteten Meldestellen zu Vorfällen des Rassismus und der Queerfeindlichkeit künstlich mit Bedeutung aufgeladen werden. Und so wird dem Forderungsteil die Unterstützung dieser Stellen untergeschoben. Wir halten das für eine unangebrachte Vermischung, eine Vermischung, die zudem nichts in Hinsicht auf die Bekämpfung des Rechtsextremismus verbessern wird. Sie wissen gar nicht, was da zu tun ist. Der vorliegende Antrag hält das Problem für groß, auch weil er neben extremistischen Taten zudem solche von Geisteskranken aufführt. Aber er stellt nicht die sich doch aufdrängende Frage, ob die bisherige Arbeit wirklich effizient und zielgerichtet angelegt ist. Warum ist trotz aller Bemühungen die Gefahr, die Sie als größte Gefahr für die Demokratie selbst bezeichnen, noch nicht verringert, gar beseitigt? Und warum sollen gerade die Bemühungen vermehrt und intensiviert werden, die doch allem Anschein nach erfolglos waren? Wir bringen den Antrag unter Berücksichtigung dieser methodenkritischen Aspekte neu ein. Wir lehnen zudem die Bezeichnung „antimuslimischer Rassismus“ ab. Der Islam definiert keine Rasse. Im Sinne politischer Klarheit ist dieser Begriff daher unzulässig. Belassen haben wir aber im Feststellungsteil, dass der Landtag für eine lebendige, demokratische Debattenkultur ohne Ausgrenzung und Diskriminierung steht. Theoretisch ist das nämlich der Anspruch. Praktisch allerdings erleben wir als Oppositionspolitiker Diskriminierung und Ausgrenzung – bildhaft sichtbar an der Ausgrenzung beim Einbringen just dieses Antrags sowie bei der Besetzung des Präsidiums des Landtags und anderer Gremien. Dies jedoch nützt Ihnen nichts, meine Damen und Herren. Das fällt als undemokratisch auf Sie selbst zurück. Ich fasse zusammen: Leider bietet der Antrag den dringenden Grund, ihn so, wie von uns gefasst, neu einzubringen. Gerade wer das heutige Gedenken ernst nimmt, kann an einer grundsätzlichen Methodenkritik nicht vorbei. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Für die Landesregierung spricht nun Herr Ministerpräsident Wüst.
Hendrik Wüst
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Generalkonsulin! Herr Keltek! Liebe Familie Genç! Bevor ich zu meiner Rede komme: Herr Dr. Beucker, ich würde einfach mal sagen: Thema verfehlt! Einfach Thema verfehlt! Landtag (Lebhafter Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der Antrag, die Debatte stellen das Gedenken in den Mittelpunkt. Ich glaube, auch eine AfD kann die Redezeit von fünf Minuten klug darauf verwenden, zu gedenken. Alles andere können Sie gern an anderer Stelle sagen. Sie wissen, dass ich normalerweise Redebeiträge von Abgeordneten nicht kommentiere, aber ich glaube, das musste hier jetzt mal gesagt werden. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Der Mordanschlag von Solingen vor 30 Jahren hat vielen Menschen überall im Land Angst gemacht, vor allen Dingen Menschen mit türkischen Wurzeln. Viele sind danach jeden Abend voll Sorge ins Bett gegangen. Manche haben ihre Kinder nach dem Abendbrot und dem Zähneputzen in Kleidung schlafen gelegt – für den Fall, dass sie nachts schnell aus dem Haus müssen. Was muss das für ein Gefühl sein, wenn die eigene Wohnung, das eigene Haus, das Kinderbettchen der eigenen Kinder keine sicheren Orte mehr sind – mitten in Deutschland, hier bei uns in Nordrhein-Westfalen vor gerade einmal 30 Jahren? Viele türkischstämmige Menschen sahen sich damals mit den Fragen konfrontiert: Wollen wir hier, wollen wir in diesem Land noch leben? Ist das wirklich unser Land? Sind wir hier sicher? Familie Genç hat diese Fragen damals klar beantwortet. Sie hat gesagt: Ja, das ist auch unser Land, und wir lassen uns dieses Land nicht nehmen. Das war mutig, und das verdient Respekt. Ich bin sicher, ich spreche im Namen aller demokratischen Kräfte in diesem Hohen Hause, wenn ich sage: Danke, lieber Herr Genç, danke, liebe Familie Genç, dass Sie geblieben sind! (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Vereinzelt Beifall von der AfD) Lieber Herr Genç, Ihre Enkeltochter Saime wäre heute 34 Jahre alt, eine junge Frau, die vielleicht eine Ausbildung gemacht oder studiert hätte. Vielleicht wäre sie schon verheiratet, hätte Kinder. Wir wissen all das nicht, weil Saime nur vier Jahre alt geworden ist, ein kleines Mädchen, mitten aus dem Leben gerissen. Hülya Genç war 9, Hatice war 18, Gürsün İnce 27 und Gülüstan Öztürk war 12 Jahre. Sie alle sind vor 30 Jahren, am 29. Mai 1993, gestorben. Es war kein tragischer Unfall, keine Naturkatastrophe – nein, sie sind Opfer eines heimtückischen Brandanschlags geworden, ein Anschlag, begangen aus Hass gegen alle, die in den Augen der Täter fremd waren. Zum 30. Mal jährt sich dieser Brandanschlag am kommenden Montag, einer der dunkelsten Tage in der Geschichte unseres Landes. Die Tat von Solingen hat eine ganze Familie in unfassbarer Weise 26.05.2023 gezeichnet, verletzt, traumatisiert. Für Familie Genç ist diese furchtbare Nacht nie ganz vergangen. Sie ist noch immer präsent, an jedem Tag, ebenso wie die Erinnerung an ihre Angehörigen. Aber Familie Genç ist nicht einfach nur geblieben; insbesondere Mevlüde Genç hat dem Hass der Menschenfeindlichkeit etwas ungeheuer Kraftvolles entgegengesetzt: Menschenliebe. Während des Gerichtsprozesses gegen die Täter hat sie gesagt: „Obwohl ich fünf Kinder und mein Zuhause verloren habe, bezeuge ich trotzdem Zuneigung. Wir sind alle Brüder. Das lässt sich auch durch Verbrennen und Kaputtmachen nicht verhindern.“ Die Auszeichnung unseres Landes, mit der Engagement für Versöhnung, Toleranz und Zusammenhalt geehrt wird, trägt deshalb ihren Namen: die Mevlüde-Genç-Medaille. Auch an Mevlüde Genç denken wir in diesen Tagen; sie ist im vergangenen Oktober verstorben. Sie war ein großes Vorbild der Versöhnung. Wir verneigen uns vor Mevlüde Genç. Sie hat dem Hass Liebe entgegengesetzt. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Solingen war kein Einzelfall. Rostock-Lichtenhagen, Hoyerswerda, Mölln, auch Hünxe bei uns, München, Kassel, Halle und Hanau später: Die Namen dieser Städte sind auch mit rechtsextremistischer Gewalt verbunden. Die Bedrohung durch Rassismus und Rechtsextremismus besteht fort. Auch heute werden Menschen wegen ihrer Wurzeln, Kultur und Religion ausgegrenzt, diskriminiert und angefeindet. Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Demokratie. Es ist an uns allen – an Politik, an Gesellschaft –, hinzuschauen, ernst zu nehmen, zu handeln, denn aus Gedanken werden Worte, und Worten folgen Taten. Deshalb beunruhigt es sehr, dass rechtsextremes Gedankengut so verbreitet ist, dass rassistische und rechtsextreme Propaganda und Straftaten weiter zunehmen. Dem müssen wir uns fortwährend entgegenstellen und gemeinsam für ein respektvolles gesellschaftliches Miteinander einstehen. Mevlüde Genç hat kurz nach dem schrecklichen Anschlag den beeindruckenden Satz gesagt: Lasst uns Freunde sein. – Sie hat damit allen Menschen die Hand gereicht in der Hoffnung, dass es uns gelingt, als Freunde zu leben. Das sollten wir uns alle zum Ziel setzen. So, wie Familie Genç vor 30 Jahren eine klare Antwort gegeben hat und geblieben ist, sage ich in aller Klarheit: Es ist unser Land, ein Land der Vielfalt, ein Land der Toleranz, ein Land des respektvollen Miteinanders. Dieses Land lassen wir uns von niemandem wegnehmen. – Vielen Dank. Landtag (Anhaltender Beifall von allen Fraktionen und der Regierungsbank)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. – Mit den Worten des Ministerpräsidenten ist die Aussprache geschlossen. Wir stimmen als erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/4487 ab. Wer möchte dem zustimmen? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Enthaltungen brauche ich nicht mehr abzufragen. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 18/4487, wie gerade festgestellt, abgelehnt. Wir stimmen – zweitens – über den Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/4358 ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/4358, wie gerade festgestellt, angenommen. Ich rufe auf: 2 Einsetzung einer Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ (EK Chancengleichheit) Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/3865 Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD-Fraktion als antragstellende Fraktion spricht als Erster ihr Fraktionsvorsitzender Herr Ott. (Unruhe)
Jochen Ott SPD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In meiner Zeit als Lehrer an der Gesamtschule Brühl lernte ich eine Schülerin kennen, die mit einer Förderschulempfehlung in die 5. Klasse kam. Sie meisterte mit dieser Empfehlung die Unter-, Mittel- und Oberstufe und erreichte im Zentralabitur einen Zweierschnitt. Ein junger Mann mit dem Namen Uğur Şahin, heute bekannt als BioNTec-Gründer, wurde in der Türkei geboren. (Anhaltende Unruhe)
André Kuper
Herr Ott, darf ich Sie gerade unterbrechen? Es gibt ein hohes Störungslevel. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die herausgehen, das leise zu machen, damit wir der Rede folgen können. 26.05.2023
Jochen Ott SPD
Ich danke Ihnen. – Ich sprach von Uğur Şahin, BioNTech-Gründer, der in der Türkei geboren wurde und im Alter von vier Jahren mit seiner Mutter zu seinem Vater, der bei den Kölner Ford-Werken arbeitete, zog. In der Grundschule wurde die Empfehlung „Hauptschule“ ausgesprochen. Erst nach der Intervention eines Nachbarn, der den Jungen häufiger sah, wurde das ermöglicht. Er absolvierte 1984 das heutige Erich Kästner-Gymnasium in Köln-Niehl als erstes türkischstämmiges Gastarbeiterkind der Schule überhaupt mit dem Abitur. Wie die Geschichte weitergeht, brauche ich nicht zu erzählen. Ich möchte – drittens – darauf hinweisen, dass in vielen wissenschaftlichen Studien – ob es die Max-vs.- Murat-Studie oder andere Studien sind – darauf hingewiesen wurde, dass Kinder mit ausländischen Wurzeln im Fach Deutsch von angehenden Lehrkräften schlechter benotet werden. Offensichtlich haben wir also auch hier – das ist der Verbindungspunkt zum vorangehenden Tagesordnungspunkt – ein Problem. Warum sage ich das hier? Studien über die Bildungserfolge unserer Kinder wie die IGLU-Studie und die IQB-Bildungstrends zeigen uns deutlich: Viele Kinder erreichen die Mindeststandards in Lesen, Rechnen und Schreiben nicht. Als wäre das nicht genug, zeigte auch der zuletzt vorgelegte nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2022“, dass Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen immer noch stärker vom Hintergrund des Elternhauses bzw. von der sozioökonomischen Herkunft abhängen, als wir uns das eigentlich wünschen würden. Das ist in den letzten Jahren durch die Pandemie noch verschärft worden. Ich finde dies beschämend. Ich schäme mich aber nicht nur dafür, sondern es ist auch verheerend. Denn wir sprechen über die Zukunft unseres Landes. Bildung ist das A und O. Früher konnte über Bildung ein Aufstiegsversprechen gegeben werden, und viele konnten es nutzen. Heute ist klar, dass das vielen gar nicht mehr gelingt. Seit mindestens zwei Jahrzehnten ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen. Das darf nicht so bleiben. (Beifall von der SPD) Wir müssen grundlegend an die Strukturen ran und das System überarbeiten. Dazu bedarf es nach Ansicht meiner Fraktion weiterer empirischer, wissenschaftlicher Erkenntnisse und einer fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit im Rahmen einer Enquetekommission. An dieser Stelle muss klar gesagt werden: Es geht hier nicht um die Frage eines Schulkonsenses. Den empfehlen wir Ihnen ja schon seit Längerem für die drängenden kurzfristigen Fragen, um über die Bildungsfinanzierung zu sprechen, die hier auch öfter unter dem Thema „New Deal“ Landtag eingebracht werden. Nein, im Gegensatz dazu ist das Ziel einer Enquetekommission, individuelle Disparitäten der Kinder bzw. Jugendlichen und deren Entwicklung im Verlauf der Bildungswege zu untersuchen. Was heißt das? – Wir brauchen eine Untersuchung der strukturellen Gegebenheiten, der didaktischen, methodischen und materialbasierten Aufbereitung der Bildungsinhalte und der vielseitigen Möglichkeiten im physisch-präsenten sowie im digitalen Bereich. Deshalb müssen wir die Übergänge von der Kita zur Schule und von der Grundschule zur weiterführenden Schule sowie dann den Übergang in die beruflich-akademische Phase in den Vordergrund stellen. Ziel wäre es, die jeweils erlangte Fähigkeit eines Kindes – sei es die Schulfähigkeit, die Studieroder die Ausbildungsfähigkeit – zu betrachten, zu bewerten und langfristig zu entwickeln. Die Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ soll die Expertise aus Wissenschaft und Praxis zusammenbringen. Schule muss neu gedacht werden. Wir brauchen ein gut aufgestelltes, chancengerechtes, funktionierendes Schulsystem, das auch noch alle verstehen können. (Beifall von der SPD) Eine solche Debatte muss man sorgfältig führen. Die muss man miteinander führen. Sie ist notwendig, weil Nordrhein-Westfalen ein solides Fundament für Chancengleichheit braucht, das individuelle Bildungsmöglichkeiten in jeder Form eröffnet und diese dann in gleichem Maße wertschätzend in den Blick nimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, insbesondere aller demokratischen Fraktionen in diesem Haus, mit der Enquetekommission „Chancengleichheit in der Bildung“ reichen wir Ihnen ein weiteres Mal die Hand zur Zusammenarbeit. Lassen Sie uns innehalten und die Zeit nutzen, um in den nächsten zwei Jahren der Arbeit der Enquetekommission dafür zu sorgen, dass die Kinder, die heute geboren werden, deutlich mehr Chancengleichheit haben als die Kinder, die vor Jahren geboren wurden. Das sind wir den Kindern schuldig, aber wir sind es auch der Zukunft unseres Landes schuldig. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Ott. – Für die CDU spricht der Abgeordnete Herr Grunwald.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grundstein für Bildungserfolg und Teilhabe wird bereits vor dem ersten Schultag gelegt. Denn nichts ist für Schülerinnen und Schüler frustrierender und damit 26.05.2023 schädlicher, als vom Tag der Einschulung an hinterherzurennen. Die Folgen sind im schlimmsten Fall ein Unwohlsein beim Betreten der Schule, innere Migration, frustabladende Ausbrüche, Schulverweise und das Verlassen der Schule ohne Abschluss. „Frühkindliche Bildung schafft wichtige Voraussetzungen für Chancengerechtigkeit, eine erfolgreiche Bildungsbiografie und ein Leben in Freiheit, Solidarität und Selbstbestimmung.“ Dieser Satz stammt nicht etwa aus dem dieser Debatte zu Grunde liegenden Antrag zur Einsetzung der Enquetekommission, nein, vielmehr haben ihn CDU und Grüne vor elf Monaten in den Zukunftsvertrag geschrieben und damit unterstrichen, dass Chancengerechtigkeit ein zentraler Baustein unserer Bildungspolitik ist. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Es ist absolut unstrittig und wissenschaftlich hinreichend belegt, dass Bildungschancen in Deutschland nach wie vor zu sehr von der sozialen Herkunft der Kinder abhängen. Genauso ist es unstrittig, dass es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung handelt, die nicht alleine von den Lehrerinnen und Lehrern an unseren Schulen gelöst werden kann. Diese Erkenntnisse sind jedoch keineswegs neu. In der Studie „Bildungsgerechtigkeit. Herausforderung für das deutsche Bildungssystem“ aus dem Jahr 2021 führen Christina Anger und Axel Plünnecke eine Reihe von Handlungsempfehlungen auf, die wir bei uns in Nordrhein-Westfalen bereits in konkretes Regierungshandeln überführt haben. Ein zentraler Baustein unserer Politik ist die Stärkung der Familienzentren. Nur wenn wir die Eltern gerade auch in den sozial benachteiligten Milieus mitnehmen, werden wir die Chancengerechtigkeit in der Bildung nachhaltig erhöhen. Wir haben daher bereits nach wenigen Monaten die Einrichtung von 150 weiteren Familienzentren beschlossen. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir reden nicht nur von Chancengerechtigkeit, wir lassen Taten folgen. (Beifall von der CDU) Unstrittig ist: Um die Stärken und Schwächen jeder Schülerin und jedes Schülers zu berücksichtigen, benötigen wir ausreichend Lehrkräfte. Mit dem Handlungskonzept von Dorothee Feller zur Unterrichtsversorgung und der Angleichung der Einstiegsbesoldung unserer Grundschul- und Sek.-I-Lehrer wollen und werden wir mehr junge Menschen für das Lehramt gewinnen. Die letzten Ergebnisse des IQB-Bildungstrends und der IGLU-Studie haben den Handlungsbedarf unterstrichen. Wenn rund ein Viertel aller Grundschüler in Deutschland die Mindeststandards in Deutsch und Mathe sowie bei der sozialemotionalen Entwicklung Landtag nicht erfüllt und Ausbilder genauso wie Hochschullehrer gleichermaßen die Ausbildungsreife der Schulabsolventen bemängeln, dann müssen wir gerade bei den Basiskompetenzen nachlegen. Mit der Erhöhung der verbindlichen Lesezeiten um zusätzliche 60 Minuten pro Woche und der Einführung der digitalen Lehranwendung „Leo“ zum kommenden Schuljahr stärken wir diese Schlüsselkompetenz bei uns in Nordrhein-Westfalen daher nachhaltig. Sie sehen: Wir reden nicht nur von Chancengerechtigkeit, wir lassen Taten sprechen. (Beifall von der CDU) In unseren Kindern liegt unsere Zukunft. Sie sind es, die die Ideen von morgen entwickeln, Geschäfte eröffnen und in unseren Unternehmen, in der Pflege oder an unseren Schulen arbeiten werden. Im Jahr 2021 haben Bund und Länder insgesamt 252 Milliarden Euro in die Bildung investiert. Das sind 40 % mehr als noch im Jahr 2010. Noch nie floss so viel Geld in den Bildungsbereich, und noch nie wurden unsere Kinder so lange außerhalb des Elternhauses betreut und beschult. Trotz alledem haben sich die Lernergebnisse unserer Schüler in dem Zeitraum nicht verbessert. Der Ruf nach immer mehr Geld greift zu kurz. Lassen Sie uns daher die Enquetekommission gemeinsam nutzen, um den Blick auch abseits des politischen Tagesgeschäfts zu schärfen und Fragen zu stellen: Kann ein verpflichtendes letztes Kita-Jahr die Chancengerechtigkeit erhöhen? Inwiefern können KI-Technologien zur Bildungsteilhabe beitragen und einer zunehmend heterogenen Schülerschaft gerecht werden? Welche Auswirkungen haben Mentoring-Programme auf den Lernerfolg und die soziale Kompetenz gerade bei lernschwächeren Schülerinnen und Schülern? Oder: Wie gelingt es uns, die Begeisterung und intrinsische Motivation für Lernen und Wissen bei allen Schülerinnen und Schülern zu steigern? Lassen Sie uns gemeinsam und mit wissenschaftlicher Begleitung Antworten auf diese Fragen finden und Handlungsempfehlungen erarbeiten, wie wir der Individualität und Einzigartigkeit unserer Schülerinnen und Schüler noch stärker Rechnung tragen und sie noch unabhängiger von ihrer sozialen Herkunft fördern und fordern können und damit allen Kindern die Türen für ein selbstbestimmtes Leben aufreißen. Ich freue mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion auf die vor uns liegende Arbeit in der Enquetekommission und wünsche uns allen konstruktive und sachliche Beratungen im Sinne unserer Kinder und im Sinne der Zukunftsfähigkeit unseres Landes. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) 26.05.2023
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Grunwald. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Sonne.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es gibt ein sehr bekanntes Zitat von John F. Kennedy: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung.“ Dieses Zitat fasse ich hier und heute weiter, denn Chancenungleichheit im Bildungssystem ist etwas, was so teuer ist, dass wir es uns nicht leisten können. Damit meine ich nicht nur die finanziellen Kosten. Liebe SPD, Sie haben in Ihrem Antrag ein Zitat des Deutschen Kinderhilfswerks aufgeführt, das in vielen Punkten genau so im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist: Alle Kinder, unabhängig von Herkunft, sozialem Hintergrund oder Behinderungen, sollen von guter Bildung profitieren. Dabei sollen Kinder an allen Schulen willkommen sein und zu ihrem bestmöglichen Abschluss begleitet werden. Wenn man Schüler*innen – in diesem Fall aus einer siebten Klasse – fragt, was ihnen zum Stichwort „Bildungsgerechtigkeit“ einfällt, dann sind es die Schlagworte „Motivation“, „körperliche Probleme“, „psychische Probleme“ und „Intellekt“. Wenn man sie fragt, was man braucht, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen, dann kommt dabei Folgendes heraus: „alle Leute einbinden“, „Bildung anpassen“ und „alle Kinder so annehmen, wie sie sind“. Das ist zwar nur ein minimaler Einblick in die Gedankenwelt von Schüler*innen, doch man sieht, welche Gedanken im Vordergrund stehen: Annahme, Sichtbarkeit und Wertschätzung. Deutschland und insbesondere Nordrhein-Westfalen sind noch immer von einer Bildungsschere und einem sozialen Ungleichgewicht geprägt, das wir als Industrieland uns in dieser Form nicht mehr leisten dürfen. (Beifall von den GRÜNEN und Bianca Winkel- mann [CDU]) Ein so wohlhabendes Industrieland wie unseres darf weder in der IGLU-Studie noch in der IQB-Studie so wie zuletzt abschneiden, doch trotzdem tun wir es. (Dilek Engin [SPD]: Nein, das tun Sie nicht!) Es ist so wichtig, dem auf den Grund zu gehen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir müssen den Blick hinter die Struktur unseres Schulsystems – den Bereich der frühkindlichen Bildung eingeschlossen – schärfen. Dasselbe gilt für die Struktur der Übergangssysteme. Segregation und Exklusion verhindern Chancengleichheit. Das Landtag muss thematisiert werden, ebenso die Debatte über integrative Systeme. Wir kommen auch nicht darum herum, uns einer umfangreichen Debatte über frühe Selektionsentscheidungen in unserem gegliederten Bildungssystem zu stellen. Wir sind uns unter den demokratischen Fraktion doch einig: Kinder und Jugendliche verdienen nicht nur die beste Bildung, einen guten Abschluss und eine gute Berufsausbildung auf allen Ebenen – und zwar unabhängig von dem Elternhaus, dem Wohnort oder ihrer Herkunftsgeschichte –, sondern auch einen Raum, in dem sie heranwachsen und aus dem sie stark, resilient und wertschätzend hervorgehen können. Im OECD Better Life Index von 2022, bei dem Menschen von 25 bis 64 Jahren zu ihrem Wohlergehen und zu ihrer Lebensqualität befragt wurden, nimmt Deutschland im evaluierten Bildungsindex im Bereich „Bildungsniveau“ Platz 16 von 41 ein. Das klingt im ersten Moment gut – in Anführungsstrichen wohlgemerkt. Wenn man sich dann aber den Faktor der sozialen Ungerechtigkeit bzw. Ungleichheit anschaut, der eine wesentliche, abhängige Rolle in der Bildungsevaluierung spielt, dann erkennt man, dass Deutschland Platz 34 von 39 belegt. Und das muss man erst mal sacken lassen. Das ist der Kern: Das Bildungsniveau liegt im oberen, aber die soziale Ungleichheit im absolut unteren Bereich. Das ist eine Herausforderung, die wir – genauso wie die oben genannten Strukturen und Prozesse – zielgerichtet und detailliert durchleuchten müssen. Die Tragfähigkeit der Enquetekommission muss deshalb am Ende ein Spotlight ergeben und nicht in Schattenspielen enden. (Beifall von den GRÜNEN, Bianca Winkel- mann [CDU] und Dr. Patricia Peill [CDU]) Beschäftigt man sich mit dem Thema „Chancengleichheit“, dann stellt man schnell fest, dass Chancengleichheit nur mit inklusiver Bildung gedacht werden kann. Einige Institutionen wie die Lebenshilfe haben wichtige Punkte zur inklusiven Bildung festgehalten. Ich zitiere, wenn es der Präsident gestattet: „Die Aufgabe des Bildungssystems ist es, diesen Anforderungen gerecht zu werden. Es muss auf die zunehmende Heterogenität reagieren, Vielfalt als Chance nutzen und allen Menschen bestmögliche Bildung ohne jede Form der Diskriminierung ermöglichen. […] Grundvoraussetzung, um sich zu einem inklusiven Bildungssystem weiterzuentwickeln, ist ein gleichberechtigter Zugang für alle zu inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Bildungsangeboten an Grund- und weiterführenden Schulen. Genau dazu verpflichtet uns die UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 24 sowie das Diskriminierungsverbot in Artikel 5.“ 26.05.2023 Passend zum 74. Geburtstag des Grundgesetzes schreibt die Lebenshilfe: „Gleichheit aller Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit.“ Genau dieses inklusive Verständnis haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten: „Alle Kinder sind an allen Schulen willkommen.“ Wir haben dem Thema „Chancengerechtigkeit im Bildungssystem“ im Zukunftsvertrag ein komplettes Kapitel gewidmet. Trotzdem bleibt noch viel zu sagen und vor allem viel zu tun. Wir freuen uns daher auf die Diskussionen mit Ihnen in der Enquetekommission und stimmen dem Antrag selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, Bianca Winkel- mann [CDU], Dr. Patricia Peill [CDU] und Heinrich Frieling [CDU])
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Sonne. – Für die FDP-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns Freie Demokraten ist glasklar: Es kommt nicht darauf an, woher du kommst, sondern allein darauf, wohin du willst. – Genau das ist gelebte Chancengerechtigkeit. Ich bin sehr froh, dass wir uns hier erneut mit diesem Thema befassen. Lassen Sie mich eines zu Anfang klarstellen: Diese Enquetekommission zur Chancengleichheit darf keine verkappte Schulstruktur-Enquetekommission werden. Dafür ist das Thema viel zu wichtig, viel zu übergreifend. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir einen Kompromiss, eine übergreifende Zusammenkunft finden würden, um über das Thema „Chancengerechtigkeit“ reden zu können, ohne wieder ideologische Schulstrukturdebatten eröffnen zu müssen. Lassen Sie mich mit Blick auf die berufliche Bildung und die Zukunft unserer Schülerinnen und Schüler noch etwas sagen: Gerade im Hinblick auf Neuerungen wie ChatGPT werden wir auf Berufe setzen müssen, die nicht durch Technik ersetzt werden können, und die finden sich vor allem im Handwerk. Würden wir politisch definieren, dass unbedingt jeder einzelne Schüler, jeder einzelne Schülerin Abitur machen müsse, weil das die gesellschaftliche Forderung sei, würden wir einen großen Fehler begehen. Das Abitur ist nicht der sichere und nicht der einzige Weg zum Glück. Genau daran müssen wir als Gesellschaft insgesamt arbeiten und die mittleren Schulabschlüsse mit Blick auf die Zukunft dringend wieder stärken. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Talente sind eben unterschiedlich, und wir dürfen nicht den Fehler machen, nur auf akademische Landtag Talente zu schauen. Für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft werden wir vor allem die beruflichen Bildungstalente brauchen können, insbesondere aus Handwerk und Technik. Sie sind nicht weniger gut als akademische Talente. Unabhängig davon, welche Talente jedes Kind mitbringt, ist es noch zu sehr davon abhängig, wo man aufwächst, welche finanziellen Möglichkeiten das Elternhaus hat, in welchem Stadtteil man lebt oder welchen Nachnamen man hat. Wir müssen dringend daran arbeiten, dass jedes Kind, jeder Mensch in Nordrhein-Westfalen unabhängig von diesen Voraussetzungen – für die man nichts kann – seine Talente entfalten kann, dass sie entdeckt und gefördert werden, damit man sein Leben selbst in die Hand nehmen und selbstbestimmt leben kann. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode schon Maßnahmen für Chancengerechtigkeit in der schulischen Bildung auf den Weg gebracht, zum Beispiel die Talentschulen. Hier wurden Mittel nicht mit der Gießkanne verteilt, sondern dort Unterstützung hingebracht, wo sie am meisten benötigt wird. Wir haben den schulscharfen Sozialindex auf den Weg gebracht, der dafür sorgt, dass Ressourcen gerecht verteilt werden, nämlich dorthin, wo sie am meisten gebraucht werden. Auch mit dem Masterplan Grundschule haben wir diese wichtige Schulform enorm gestärkt und zum Beispiel mit 3.000 sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase für mehr gelebte Chancengerechtigkeit im schulischen Alltag gesorgt. Es ist wichtig, zu erwähnen, dass auch der Bund seiner Verantwortung nachkommt. Die Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat mit der Ampelkoalition jetzt ein Startchancenprogramm auf den Weg gebracht – eine Bildungsmilliarde, die auch nicht mit der Gießkanne verteilt wird, sondern mittels einer gezielten Förderung an diejenigen Schulen gebracht werden soll, an denen diese Förderung am meisten gebraucht wird. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren, Sie merken es mir an: Ich freue mich wirklich auf dieses Thema. Ich mache bei dieser Enquetekommission für mehr Bildungsgerechtigkeit gerne mit. (Heiterkeit und vereinzelt Beifall von der SPD) – Vielen Dank. – Ich glaube, dass wir für dieses wichtige Thema gemeinsam viel erreichen können. Ich freue mich auf die Arbeit mit Ihnen und euch. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) 26.05.2023
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller-Rech. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Mittlerweile verfehlt ein Viertel der Viertklässler das Mindestniveau bei den grundlegenden Lesefähigkeiten. Damit fehlt diesen jungen Menschen jede Grundlage für so ziemlich alle Schulfächer und damit das Fundament für einen erfolgreichen Werdegang. Berufs- und Aufstiegschancen können dadurch für immer verbaut werden. Das selbst ernannte Bildungsland NRW darf sich solche Ergebnisse angesichts des drückenden Fachkräftemangels nicht leisten. Das Elternhaus ist der entscheidende Faktor dafür, mit welchen Startvoraussetzungen junge Menschen ihren Bildungsweg antreten. Die Tragweite dieses nicht neuen Befundes hat sich seit 2001, als die IGLU-Studie zum ersten Mal ihre Ergebnisse veröffentlichte, nicht verändert; im Gegenteil: Sie hat sich zunehmend vergrößert und verfestigt. Deutschland gehört zu den Ländern, in denen der Einfluss der sozioökonomischen Herkunft besonders stark ausgeprägt ist. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht. Jedes fünfte Kind wächst mit nichtdeutscher Familiensprache auf. Beides überschneidet sich häufig. Das Zusammenwirken sozialer und migrationsbezogener Disparitäten führt dazu, dass nicht nur sprachliche Fähigkeiten bei der Einschulung stark auseinandergehen. Das betrifft auch das Sozialverhalten, Grob- und Feinmotorik, allgemein die sozialen und emotionalen Kompetenzen. Wenn Kleinkindern regelmäßig vorgelesen wird, macht das etwas mit dem Sprachvermögen und dem Wortschatz des Kindes. Wenn sich die Eltern gewählt ausdrücken, am Esstisch viel diskutieren, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die Kinder differenziert sprechen und schreiben. Es fehlt oftmals nicht nur an Vorbildwirkung und altersgerechter Unterstützung, Eltern verstärken sogar oft noch die herkunftsbedingten Unterschiede. In der Bildungsforschung nennt sich das sekundärer Herkunftseffekt. Wenn die Eltern selber nicht auf dem Gymnasium waren, tendieren sie in der Übergangsphase zwischen Grundschule und weiterführender Schule aus verschiedenen Gründen dazu, die Fähigkeiten des eigenen Kindes zu unterschätzen und Aufstiegschancen zu übersehen. Bei Akademikereltern ist es genau umgekehrt: Dort entscheidet oft der Wunsch nach Statuserhalt. Das tatsächliche Potenzial des Arbeiter- oder des Akademikerkindes spielt beim Übergang zu oft eine nebensächliche Rolle. Diese sozialen Faktoren werden durch die aktuelle Schulleiterumfrage „Schule im Brennpunkt 2023“ der Landtag Wübben Bildungsstiftung zur Lage an Brennpunktschulen bestätigt. Die überwiegende Mehrheit der Schulleiter kommt zu dem Schluss, dass das deutsche Schulsystem auf die besonderen Bedürfnisse zahlreicher Kinder aus sozialen Brennpunkten nicht ausgerichtet sei. 80 % der Befragten sagen, dass die Lehrpläne und die gängigen Lehrwerke hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Umfang sowie thematisch für die Schüler nicht taugten. 70 % sagen, dass die räumliche und personelle Situation mangelhaft sei. Es fehlt an allen Ecken und Enden an qualifiziertem Fachpersonal. Für Grundschüler aus diesen schwierigen Umständen sind Kitas und Grundschulen wohl die wichtigsten Orte, um soziale Ungleichheiten auszugleichen. Nicht zuletzt deshalb beantragte die AfD bereits im Februar nach dem Vorbild der Länder Hessen und Hamburg, unter Einbeziehung von Kindertagesstätten, Grundschulen und Eltern verpflichtende Vorlaufkurse für alle Kinder im Vorschulalter mit Deutschförderbedarf einzurichten und die hierfür notwendigen Änderungen im Schulgesetz vorzunehmen. Für Grundschüler aus schwierigen Umständen ist sicherlich der Ganztag die ideale Lösung, um überhaupt erst die Chance auf eine geeignete Lernumgebung zu erhalten, Erfahrungshorizonte zu erweitern und Zukunftsperspektiven zu schaffen – oder manchmal auch nur, um der Dauerbeschallung durch TV und Spielekonsole zu entkommen. Sie sehen: Angesichts der Realität wird man pragmatisch. Man sollte es zumindest werden. Wir sollten uns nicht wieder in Debatten um Schulstrukturen verrennen. Insofern umfasst dieser Antrag auf Einrichtung einer Enquetekommission wichtige Themenkomplexe der Zeit, auch wenn die Unterpunkte unter III. vermuten lassen, dass die ideologischen Scheuklappen bei der SPD aufgesetzt bleiben. Aber Schule kann kein gesellschaftlicher Reparaturbetrieb sein. Bildungspolitik allein kann nicht die sozialen Probleme unserer Gesellschaft lösen. Wir sollten Bildungsthemen weder moralisch noch idealistisch oder sozialpolitisch überfrachten. Gerade im Sinne der Chancengerechtigkeit muss man kritische Stimmen aus Forschung und Praxis anhören, die darauf hinweisen, dass man in allzu heterogenen Lerngruppen weder den leistungsschwächeren noch den besonders leistungsstarken Schülern vollends gerecht werden kann. Defizite werden unter diesen Voraussetzungen nur bedingt ausgeglichen. Statt das Selbstvertrauen zu stärken, werden benachteiligte Schüler mit Misserfolgserlebnissen konfrontiert und fühlen sich zurückgesetzt und abgehängt. Pragmatismus erwarte ich auch bei der Anerkennung, dass unsere Schulen und Lehrkräfte an ihren Belastungsgrenzen angekommen sind. Das belegen sämtliche Untersuchungen zur Lehrergesundheit. 26.05.2023 Die übergeordnete Politik sollte sich endlich anschicken, Stress und Belastung nicht noch weiter zu erhöhen. Bestimmt ist eine Enquetekommission der richtige Ort, um überfraktionelle Schnittmengen zur Unterstützung benachteiligter Schüler pragmatisch neu auszuloten. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Clemens. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/3865. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktion von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag Drucksache 18/3865 angenommen. Wir kommen zu: 3 Novellierung der Justizwachtmeister-Ausbildung dringend erforderlich! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4349 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem Abgeordneten Dr. Pfeil das Wort.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Personalmangel und Nachwuchsgewinnung sind Probleme in allen Berufsgruppen. Wenn dann allerdings noch die Bezahlung schlecht ist, große Flexibilität bei den Arbeitszeiten erforderlich ist und kaum Aufstiegsmöglichkeiten bestehen, wird die Lage kritisch. So sieht es leider aktuell bei den Justizwachtmeistern aus. Schon jetzt ist die Personalsituation schwierig. Bei größeren Prozessen muss teilweise schon Personal von anderen Gerichten in Nordrhein-Westfalen angefordert werden, um die erforderliche Sicherheit gewährleisten zu können. In der Öffentlichkeit wird leider oft viel zu wenig wahrgenommen und unterschätzt, welch verantwortungsvolle Aufgabe Justizwachtmeister übernehmen. Sie bilden die Säule für eine funktionierende Justiz. Ohne sie wäre ein reibungsloser Ablauf bei Gericht nicht denkbar. Justizwachtmeister sorgen für Sicherheit von Terminen und Sitzungen, vollziehen sitzungs-Landtag polizeiliche Maßnahmen und begleiten Gefangene zu Sitzungen und Terminen. Sie übernehmen oder unterstützen das Bewachen, Festhalten, Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person. Zusätzlich nehmen sie zahlreiche weitere Tätigkeiten in der Gerichtsverwaltung wahr. Hinzu kommen auch im Rahmen der Digitalisierung gänzlich neue Aufgaben wie die Betreuung des elektronischen Postfachs. Die bisherige Ausbildung und die Einstufung in den einfachen Dienst wird angesichts der anspruchsvollen und vielfältigen Tätigkeit diesem Berufsbild nicht mehr gerecht. Aktuell absolvieren die Anwärter nur eine Kurzausbildung. Während eines neunmonatigen Vorbereitungsdienstes werden sie praktisch an den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften in die spätere Tätigkeit eingearbeitet, und sie nehmen an einem zehnwöchigen theoretischen Lehrgang teil. Eine Anpassung der Ausbildung an die tatsächlichen Verhältnisse ist unserer Meinung nach dringend geboten. Wir fordern eine Reformierung des Ausbildungsweges zum Justizwachtmeister, wie andere Bundesländer es vorgemacht haben: Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Wir beantragen eine Ausweitung der Berufsausbildung auf 24 Monate. Bestandteil der neuen Ausbildungsordnung müssen unter anderem vertiefte rechts- und verwaltungstheoretische sowie IT-Inhalte sein. Schlüsselkompetenzen müssen trainiert werden. Der Umgang mit einem zunehmend aggressiven und gewaltbereiten Publikum zum Eigen- und Fremdschutz muss geübt, und Standardsituationen müssen einstudiert werden. Ich nenne hier als Beispiele einsatzbezogene Selbstverteidigung, Deeskalationstraining und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Infolge des größeren Ausbildungs- und Tätigkeitsumfangs sind Justizwachtmeister zukünftig in den mittleren Dienst einzuordnen. Dies bildet die Möglichkeit, die Besoldungsstufe A9 zu erreichen und erhöht so massiv die Attraktivität des gesamten Berufsbildes. (Beifall von der FDP) Durch eine derart umfassende Ausbildungsreform machen wir den Beruf des Justizwachtmeisters in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig und stellen die Weichen dafür, dass er sich trotz Fachkräftemangel in den nächsten Jahren weiter behauptet. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Pfeil. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Erwin. 26.05.2023
Angela Erwin CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister stellen sich in den Dienst des Staates und sorgen für Sicherheit und Ordnung in Justizzentren und Gerichten. Dabei werden sie meist nicht besonders auffällig wahrgenommen. Ihre Arbeit hingegen ist unersetzbar. Sie erfüllen einen bunten Strauß an Aufgaben, und es lohnt sich, sich diesen einmal vor Augen zu führen. Justizwachtmeister sorgen primär für Sicherheit und Ordnung in vielerlei Hinsicht. Sie führen Strafgefangene zu den Sitzungen und bewachen sie dort. Sie wickeln Zugangskontrollen von Zeugen und Besuchern ab und sorgen für ein sicheres Gebäude. Im Ernstfall führen sie sogar vorläufige Festnahmen im Gerichtsgebäude durch oder begleiten Gefangene in medizinische Einrichtungen, wo ebenfalls der Wachtdienst anfällt. Besondere Aufgaben kommen Justizwachtmeistern im Umgang mit jugendlichen Arrestanten zu. Sie betreuen sie, indem sie diese an- und aufnehmen, sie beaufsichtigen und verpflegen sowie das notwendige Vollstreckungsheft führen. Neben diesen Kernaufgaben kommen Justizwachtmeistern aber auch eine Reihe an Verwaltungsaufgaben zu, die sie ebenso bewältigen. Das elektronische Verwaltungspostfach wird gepflegt, sämtliche Akten und Vorlagen werden gescannt und digitalisiert. Aktenregister werden geführt, telefonische und persönliche Fragen im Publikumsverkehr werden bearbeitet. Aber auch die Führung der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle sowie der Einkauf und die Verwaltung von Verbrauchsmaterialien oder technischhandwerkliche Aufgaben in den Gerichtsgebäuden werden übernommen. Allein die lange Aufzählung der Tätigkeitsfelder von Justizwachtmeistern zeigt, wie wichtig sie für unsere Justiz sind. Die Arbeit der Frauen und Männer in diesem Berufsfeld nötigt mir persönlich großen Respekt und Dankbarkeit ab. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten ist auch der zeitliche Einsatz nicht zu unterschätzen. Bei ihren Aufgaben bzw. Einsatzzeiten müssen Justizwachtmeister eine hohe Flexibilität mitbringen. Uns allen ist die zunehmende Dauer von Verhandlungen ja bekannt. Für ihre Tätigkeit müssen die Frauen und Männer in ihrem Beruf ausreichend und am Puls der Zeit ausgebildet werden. Das gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich immer häufiger Aggressionen ausgesetzt sehen. Die Gesamtdauer der Ausbildung wurde deshalb bereits 2018 von sechs auf neun Monate verlängert. Bekanntermaßen sagt allein die Dauer der Ausbildung aber nicht zwingend etwas über ihre Qualität aus. Ob eine weitere und erneute Verlängerung Landtag deshalb überhaupt notwendig ist, erschließt sich uns nicht. Besonders sollten wir darauf achten, nicht nur über eine abstrakte Dauer zu sprechen, sondern vor allem über Inhalte. Der Schritt der Erweiterung des fachtheoretischen Ausbildungsteils ebenfalls bereits 2018 war deshalb richtig. Bereits jetzt wird der Kernbereich des eigentlichen Ausbildungsangebots zusätzlich durch ein bedarfsgerechtes Fortbildungsangebot der stetigen Weiterbildung ergänzt. (Beifall von der CDU) Zu guter Letzt bleibt noch die Frage der Besoldung, die Sie in Ihrem Antrag thematisieren. Selbstverständlich ist es richtig, die Frage nach der Angemessenheit der Besoldung aufzuwerfen und über eine mögliche Anhebung nachzudenken, auch vor dem Hintergrund gestiegener Lebenshaltungskosten. In der von Ihnen vorgeschlagenen Variante würde der Justizwachtmeisterdienst insgesamt in den mittleren Dienst gehoben. Die Folge daraus: Die Einstiegsvoraussetzungen würden deutlich steigen. Menschen mit einem Hauptschulabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss wäre ein Einstieg in dieses Berufsfeld dann nicht mehr möglich. Ab dann wäre ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig, was uns vor neue Nachwuchsprobleme stellen würde. Der Vorschlag in Ihrem Antrag ist nicht zu Ende gedacht. Der Überweisung stimmen wir aber selbstverständlich gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Erwin. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Abgeordnete Bongers.
Sonja Bongers SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade durch die beiden Vorredner gehört: Die Justizwachtmeister erfüllen wichtige Aufgaben für die Sicherheit in der Justiz und somit für unser aller Sicherheit. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf bei der Einlasskontrolle an den Gerichten, führen Gefangene zu den Sitzungen und bewachen diese während der Verhandlungen. Sie führen aber auch Bürotätigkeiten aus. Zum Beispiel pflegen sie das elektronische Verwaltungspostfach, scannen die umfangreichen Papiereingänge, führen die Akten- und Altaktenregister und sind in erster Linie Ansprechpartner für den Publikumsverkehr, auch über das Telefon. Nicht zuletzt führen sie auch handwerkliche Tätigkeiten in den Gerichtsgebäuden aus. Zu Recht werden unsere Justizwachleute als Rückgrat der Justiz beschrieben. Die Bandbreite an Auf-26.05.2023 gaben erfüllen sie derzeit nach einem Vorbereitungsdienst von neun Monaten. Das ist anhand der Fülle der Aufgaben, die in den letzten Jahren auf sie zukamen, zu wenig Zeit, um dem Umfang und der Fülle von Aufgaben gerecht zu werden. Hinzu kommt – Frau Erwin hat es gerade ausgeführt –, dass Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister aktuell Mitarbeitende des einfachen Dienstes sind. Ihre Aufgaben sind bereits jetzt sehr verantwortungsvoll und mittlerweile zu umfangreich geworden, als dass diese niedrige Eingruppierungsstufe noch gerechtfertigt wäre. (Beifall von der SPD und der FDP) Wir finden, ähnlich wie die antragstellende Fraktion, dass eine Novellierung der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen und -wachtmeister geboten ist. Diese Novellierung soll sowohl eine unter Umständen längere Ausbildungszeit ins Auge fassen als auch definitiv eine höhere Eingruppierung beinhalten. Sie soll die Vielfalt der Aufgaben anerkennen und dieser Rechnung tragen, und zwar zum einen aus Gründen der Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden, aber auch – und dafür sind auch wir verantwortlich –, um diesen Beruf für zukünftige Justizwachleute attraktiv zu machen. (Beifall von der SPD und Dr. Werner Pfeil [FDP]) Wie viele andere Bereiche wird auch die Justiz in Zukunft mit einem riesengroßen demografiebedingten Fachkräftemangel zu kämpfen haben. Da ist es besonders wichtig, dass Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber auf der Höhe der Zeit bleibt. Andere Bundesländer sind diesen Weg bereits gegangen. Lassen Sie uns in Nordrhein-Westfalen gemeinsam diesen Weg gehen. Wir würden uns sehr darüber freuen. Insofern ist es selbstverständlich, dass wir der Überweisung in den Rechtsausschuss zustimmen. Wir freuen uns auf die hoffentlich inhaltsoffene Diskussion mit einem guten Ende. – Recht herzlichen Dank. (Beifall von der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Bongers. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Hanses.
Dagmar Hanses GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn Bürgerinnen und Bürger in Kontakt mit der Justiz kommen, dann sind Wachtmeisterinnen und Wachtmeister die ersten freundlichen Gesichter, die ihnen begegnen. Dafür möchten wir den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern unseren ganz herzlichen Dank aussprechen. Landtag „Justizwachtmeister/innen begleiten Gefangene zu Terminen und Gerichtsverhandlungen und bewachen sie. In der Justizverwaltung erledigen sie Aufgaben im Pförtner-, Anmelde- und Fernsprechvermittlungsdienst.“ Das klingt jetzt alles sehr hölzern, aber so heißt es im Handbuch „Beruf aktuell“, das viele von Ihnen kennen. Dieses Handbuch nehmen junge Menschen bei der Berufswahlorientierung zur Hand. Heutzutage greifen sie auch auf BERUFENET zurück, wo der gleiche Text hinterlegt ist. Weiter heißt es dann auch, dass sie im Außendienst die Schriftstücke zustellen, dienstliche Mitteilungen übermitteln und Poststücke und Geld befördern. Im Weiteren heißt es dann: Verantwortungsbewusstsein und Umsicht sind vor allem zum Gewährleisten von Sicherheit und Ordnung wichtig. Wechselnde Arbeitsbedingungen, Verwaltungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst erfordern große Flexibilität. Um auf problematisches Verhalten von Personen angemessen reagieren zu können, ist besonders Konfliktfähigkeit und Beherrschtheit nötig. Für Auskünfte und Anweisungen sollte sprachliches Ausdrucksvermögen vorhanden sein. Das Erstellen von Berichten erfordert gute Deutschkenntnisse und Rechtschreibsicherheit. All das müssen Wachtmeisterinnen und Wachtmeister können. Das sind in der Tat wichtige Aufgaben in der Justiz. Beim Lesen des Antrags habe ich mich jedoch ein bisschen gewundert, dass er aus den Reihen der FDP-Fraktion kam. Ich kann mich noch an die rotgrüne Zeit erinnern: Im Jahr 2011 haben wir hier schon einmal sehr ausführlich über Wachtmeisterinnen und Wachtmeister gesprochen, als wir nämlich das Eingangsamt A3 abgeschafft haben. Alle Fraktionen haben mitgestimmt, sogar die CDU hat in der rot-grünen Zeit zugestimmt, nur die FDP-Fraktion hat sich enthalten. Deshalb stelle ich mir durchaus die Frage, ob dieses Engagement für Beschäftigte bei denen glaubwürdig ankommt. Da bin ich mir nicht sicher. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Jetzt haben wir ja in den Fraktionen auch neue Leute und können die Dinge mit einem anderem Blick angehen. Wir freuen uns, dass da Entwicklung ist, und wir freuen uns auch über die Beratung im Ausschuss. Ich möchte jedoch einen Punkt betonen, der mir bei den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern besonders wichtig ist: Wir brauchen einen niederschwelligen Einstieg in den öffentlichen Dienst der Justiz für Beschäftigte, die dann Möglichkeiten zum Bewährungsaufstieg, zur Weiterqualifizierung und zur Entwicklung haben. Bei den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern haben wir oft Biografien, die sonst nicht in den öffentlichen Dienst kämen, die sonst 26.05.2023 nicht in der Justiz arbeiten würden. Deshalb finden wir es absolut notwendig, in diesem Bereich diese Möglichkeit zu schaffen. Natürlich kann man immer über Qualität sprechen, aber letztlich müssen wir auch sehen, dass es pragmatisch ist. Ob das im Bereich „Fachkräftemangel“ wirklich Probleme lösen oder – Frau Kollegin Erwin hat darauf hingewiesen – neue Probleme schaffen würde, müssen wir im Rahmen der Beratungen eruieren. Ich freue mich auf die Diskussionen im Ausschuss.
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Hanses, bevor Sie sich freuen und gehen, besteht noch der Wunsch nach einer Zwischenfrage von dem Kollegen Dr. Pfeil. Lassen Sie die noch zu?
Dagmar Hanses GRÜNE
Selbstverständlich.
Rainer Schmeltzer
Selbstverständlich.
Dr. Werner Pfeil FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Kollegin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben auf einen Vorgang vor 12 Jahren verwiesen. Da war ich noch nicht in diesem Parlament. Mittlerweile hat sich die Zeit aber auch geändert. Ich komme zu meiner Frage. Wir stehen vor massiven Aufgaben beim demografischen Wandel. Wir wissen, dass überall Fachkräfte in den nächsten Jahren fehlen werden, wenn nämlich die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Sie fehlen in allen Bereichen: im Handwerk, in Kitas, aber auch bei den Gerichten. Deswegen ist es doch sinnvoll, gerade darüber nachzudenken, wie wir auch die Position des Wachtmeisters weiter stärken. Wenn da die finanzielle Frage eine Möglichkeit der Beantwortung ist, müsste man doch darüber nachdenken, oder? (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
„Oder“ war die Frage, Frau Kollegin Hanses. Sie können dann beantworten.
Dagmar Hanses GRÜNE
Vielen Dank. – Selbstverständlich können wir darüber sprechen, aber ich meine, dass ich darauf schon geantwortet habe. Wir brauchen trotzdem und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels auch einen niederschwelligen Einstieg. Ich glaube nicht, dass es eine Lösung ist, die Hürde höher zu hängen und dann zu meinen, es würde vieles einfacher. Auch bei einer mehrjährigen Ausbildung, bei anderen Ausbildungsformen oder im Landtag längeren Vorbereitungsdienst ist es nicht automatisch gewährleistet, dass wir mehr Menschen für diesen Beruf finden. Daher weiß ich nicht, ob das, was Sie hier vorschlagen, wirklich eine Lösung ist. Ich nehme aber wahr, dass das auch bei Berufsverbänden und Gewerkschaften diskutiert wird. Deshalb freue ich mich wirklich auf die Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Frau Kollegin Hanses. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Beucker.
Dr. Hartmut Beucker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Antragsteller beschreiben wort- und detailreich den Arbeitsalltag der Justizwachtmeister. Diese kleinteilige Beschreibung einer Vielzahl von Aufgaben wie Bedienung der Röntgengeräte, Führen von Gefangenen, Bewachung während der Sitzung, Pflegen des Postfachs, Einscannen umfangreicher Papiereingänge, Einkauf von Material, Umzüge und Möbelaufbauten innerhalb des Hauses etc. kann allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es tatsächlich nur um ganz einfache Tätigkeiten handelt, deren Ausführung weder Spezialwissen, umfangreiche Erfahrung oder eine aufwendige Ausbildung erfordert. Der Antrag stellt danach knapp fest, dass es in dem Berufszweig der Justizwachtmeister nur eine Kurzausbildung gibt und sie im einfachen Dienst geführt werden. Unvermittelt wird sodann zur Forderung einer 24-monatigen Ausbildungsdauer und einem Aufstieg bis A9, mittlerer Dienst, übergeleitet. Die FDP greift mit dem Antrag Forderungen der Deutschen Justizgewerkschaft, DJG, in Nordrhein-Westfalen auf. Wir sehen diese Forderungen derzeit als nichtbegründet an. Eine Novellierung der Ausbildung würde finanzielle Ressourcen erfordern, um diverse Ausbildungsinhalte zu aktualisieren, Lehrmaterialien bereitzustellen und zusätzliche Ausbilder einzustellen. Die finanzielle Belastung für die Justizbehörden und für den Steuerzahler steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Es gibt wichtigere Bereiche, die dringenderer Reformen bedürfen. Eine Novellierung muss auf einer klaren Evidenzbasis oder einem nachgewiesen Bedarf beruhen. Der Antrag führt lediglich aus: Die bisherige Kurzausbildung ist angesichts der behaupteten anspruchsvollen und vielfältigen Tätigkeiten der Justizwachtmeister sowie der sich wandelnden Aufgabenanforderungen nicht mehr zeitgemäß. Eine Anpassung der Ausbildung an die tatsächlichen Verhältnisse sei daher dringend geboten. – Das ist eine Behauptung, aber keine Begründung. 26.05.2023 Die Begründung, die gegeben wird, bleibt nämlich sehr vage. Es heißt lediglich: „Aufgrund von immer gewaltbereiterem Publikum in den Justizbehörden sind Trainings zur Eigenund Fremdsicherung sowie zum Umgang mit schwierigen Gerichtsbesuchern künftig fester Bestandteil des Ausbildungsprogramms. Die zunehmende Digitalisierung macht es erforderlich, die Justizwachtmeister auch im Hinblick auf Videotechnik und IT-Service auszubilden.“ Warum dieser behauptete Bedarf zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit von 9 Monaten auf 24 Monate führen soll, bleibt unklar. Warum muss eine Verlängerung um 15 Monate sein? Das gilt auch angesichts eines Blicks über die Ländergrenzen. Zwei andere Länder verlängern die Ausbildung auch, aber um eine deutlich kürzere Spanne. Was in NRW an Besonderheiten demgegenüber bestehen soll, bleibt der Antrag auszuführen schuldig. Die bestehende Ausbildung bringt nachweislich qualifizierte Justizwachtmeister hervor. Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer und eine Höhergruppierung erscheinen uns daher unnötig. Fazit: Den Antrag halten wir für nicht zu Ende gedacht. Die Forderung nach einer Verlängerung der Ausbildungszeit und der Eingruppierung der Justizwachtmeister in den mittleren Dienst sind weder plausibel begründet noch finanziell richtig zu Ende gedacht. Erschwerend kommt hinzu, dass die geforderte Aufwertung zwangsläufig in das Verhältnis zu anderen Beschäftigungsgruppen eingreift. Warum die geforderte Novellierung so dringend erforderlich sein soll, bleibt unerfindlich. Wir lehnen daher den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Neubaur in Vertretung von Minister Dr. Limbach. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der FDP-Fraktion zielt auf eine erhebliche Verlängerung der Ausbildung des Justizwachtmeisterdienstes von derzeit 9 auf 24 Monate. Zugleich wird in diesem Zusammenhang die Überführung des Justizwachtmeisterdienstes in die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, also in den ehemaligen mittleren Dienst gefordert. Die Landesregierung teilt den Ansatz, den Justizwachtmeisterdienst attraktiver zu machen, kann die Forderungen der FDP aber nicht unterstützen. Nicht Landtag alle hier haben eine Vorstellung von den Aufgaben und der Stellung des Justizwachtmeisterdienstes. Lassen Sie mich daher kurz ausholen. Der Justizwachtmeisterdienst ist mit rund 2.000 Planstellen in Nordrhein-Westfalen die letzte große Beamtenlaufbahn des ehemals einfachen Dienstes. Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleisten seit jeher die Sicherheit und Ordnung in den Gerichten. Sie führen Inhaftierte vor und regeln den Zugang zu den Gerichtsgebäuden. Hinzugekommen sind vielfältige, mit dem elektronischen Rechtsverkehr verbundene organisatorische Aufgaben, zum Beispiel die Erledigung von Arbeiten an EDV-Arbeitsplätzen, im elektronischen Posteingang und der Scanstelle. Ohne die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister – insoweit pflichte ich dem Antrag vorbehaltlos bei – läuft nichts an unseren Gerichten. Dabei sind die Herausforderungen zweifelsohne – auch vor dem Hintergrund der vielfach beklagten gesellschaftlichen Tendenz zur Respektlosigkeit gegenüber öffentlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wurde die Gesamtdauer der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bereits im Jahr 2018 von 6 auf 9 Monate deutlich verlängert. Zudem wurde im Jahr 2021 die fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau erweitert. Dort werden inzwischen auch Kenntnisse insbesondere in den Bereichen „Deeskalation“, „Grundzüge der Psychologie“, „Umgang mit Personen aus fremden Kulturkreisen“, „Waffenkunde“ und „Waffenrecht“ sowie in der „Fremd- und Eigensicherung“ für den Sitzungs- und Vorführdienst, die „Gebäudesicherung“ und die „Eingangskontrolle“ vermittelt. Aus Sicht der Landesregierung können die zur qualifizierten Berufsausbildung notwendigen Fachkenntnisse während der neunmonatigen Ausbildungsdauer hinreichend vermittelt und im Übrigen auch durch ein regelmäßig an den jeweiligen Bedarf angepasstes Fortbildungsangebot ausreichend verstetigt und erweitert werden. Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erledigen ihre Aufgaben – das an dieser Stelle zu betonen, ist mir sehr wichtig – kompetent, effizient und zuverlässig. Anders als der Antrag der FDP dies suggerieren mag, kann ich angesichts der Leistungen, die unsere Justizwachmeisterinnen und Justizwachtmeister tagtäglich erbringen, keine derart gravierenden Ausbildungsdefizite erkennen, die es erforderlich machen würden, die derzeitige Ausbildungsdauer nahezu zu verdreifachen. Soweit darüber hinaus eine Überführung der Laufbahn in den ehemals mittleren Dienst gefordert wird, setzt sich der Antrag nach unserer Einschätzung nicht hinreichend mit den rechtlichen und tatsäch-26.05.2023 lichen Rahmenbedingungen auseinander. Dabei bedarf eine solch gravierende strukturelle Veränderung jedenfalls zunächst einer intensiven Prüfung. Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen. Der Zugang zur Laufbahngruppe 1.1, dem früheren einfachen Dienst, ist Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hauptschulabschluss oder einem vergleichbaren Bildungsabschluss eröffnet. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und durch eine intensive praktische Ausbildung und die zuvor beschriebene fachtheoretische Ausbildung auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorbereitet. Für den Zugang zur Laufbahngruppe 1.2 ist demgegenüber mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss, also zum Beispiel die Fachoberschulreife – früher hätte man mittlere Reife gesagt – erforderlich. Bewerberinnen und Bewerbern, die diesen Bildungsabschluss nicht aufweisen können, bliebe der Zugang somit zukünftig verwehrt. Zweitens. Die Tätigkeit im Justizwachtmeisterinnendienst spricht einen völlig anderen Bewerberkreis an als die Tätigkeit etwa in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten sind Angehörige des mittleren Dienstes. Dort herrscht wie in vielen anderen Laufbahnen ein erheblicher Nachwuchsmangel. Die Laufbahn des Justizwachtmeisters hat im Gegensatz dazu bislang keine gravierenden Nachwuchsprobleme. Wir sollten daher keine künstlichen Hürden aufbauen, weder bei den Zugangsvoraussetzungen noch bei der Ausbildung. Die angespannte Situation in den Ausbildungseinrichtungen des Landes – Sie haben es gerade noch einmal angesprochen, Herr Kollege – in Zeiten des demografischen Wandels ist Ihnen bekannt. Alles in allem: Eine laufbahnrechtliche Überführung des Justizwachtmeisterdienstes in den mittleren Dienst ist daher gegenwärtig kritisch zu sehen. Wir wollen allerdings eine Sache hier noch aufführen. Seit 2018 wurden landesweit rund 300 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten durch Stellenhebungen in insgesamt über 330 neue Planstellen geschaffen. Allein im vergangenen Haushaltsjahr wurden rund 130 neue Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 6 und A 7 geschaffen. Wir prüfen aktuell die Schaffung eines neuen Spitzenamtes A 8 für die Leitung großer Justizwachtmeistereien, denn derzeit sind die Leitungen der Justizwachtmeistereien allesamt mit maximal A 7 bewertet. Dabei gibt es ganz erhebliche Unterschiede in den Größen unserer Gerichte und damit auch in den Größen der Wachtmeistereien. Insgesamt arbeiten wir also kontinuierlich an der Schaffung von Beförderungsmöglichkeiten und einer Landtag besseren finanziellen Ausstattung unseres Wachtmeisterdienstes. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Ministerin Neubaur. – Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass Frau Ministerin ihre Redezeit um 37 Sekunden überzogen hat, sehe aber keinerlei Reaktionen der anderen Fraktionen. Somit sind wir am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/4349 an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 4 Einsetzung einer Enquetekommission „Krisen und Notfallmanagement“ – durch die Lehren der Vergangenheit die Zukunft sicher gestalten Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/4346 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion dem schon vorne befindlichen Abgeordneten Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Ich danke Ihnen. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wissen Sie, was ein sogenanntes Black-Swan-Ereignis ist? Ich möchte es Ihnen kurz erklären. Bis ins 18. Jahrhundert galten Schwäne inhärent als weiß. Im 17. Jahrhundert hat ein niederländischer Abenteurer diesen eigentlichen Leitsatz, was für einen Schwan gilt, negiert, und zwar mit der Entdeckung eines sogenannten Trauerschwans in Australien. Ab diesem Zeitpunkt galt es nicht mehr, dass zu einem Schwansein das Weißsein gehört, sondern es gab auch schwarze Schwäne. Was für Sie vielleicht wie eine zoologische Petitesse wirkt – ein Fachmann der Taxonomie würde Ihnen da durchaus widersprechen –, hat Einfluss auf die Wirtschaftswissenschaften genommen. Es gilt dort als Theorie für sehr unwahrscheinliche Ereignisse, die aber, wenn sie eintreten, das Bild von etwas gänzlich verändern. 26.05.2023 Das Gegenteil davon ist übrigens das sogenannte Grey Rhino, ein Ereignis, das ebenfalls sehr unwahrscheinlich ist, von dem man aber vorher weiß und mit dem man planen kann. Warum erzähle ich Ihnen das jetzt, werden Sie sich fragen. Nicht nur, um Ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen, sondern auch, um die Wichtigkeit des Krisenmanagements und der Verbesserung des Krisenmanagements in Nordrhein-Westfalen zu erläutern, und damit auch die Bedeutung unserer Enquetekommission. In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Ereignisse – sei es die Überschwemmungskatastrophe, sei es die COVID-19-Situation – gezeigt, die hinterher betrachtet – so sagten einige – nicht vorhersehbar waren. Menschen, die sich damit länger beschäftigen, die sich mit Pandemien länger beschäftigen – Herr Bakum wird mir wahrscheinlich nachher Recht geben; nein, auch das wäre ein Back-Swan-Ereignis, wenn das einträte – … (Rodion Bakum [SPD]: Das haben Sie ge- träumt! – Heiterkeit von Dr. Martin Vincentz [AfD]) Das Auftreten einer Pandemie gilt nicht als unwahrscheinlich. Es war keine Frage des „wenn“, sondern nur eine Frage des „wann“. Dementsprechend ist es die Frage, wie wir uns demnächst darauf vorbereiten, wenn wieder so ein Ereignis passiert. Bei diesem Ereignis, bei COVID-19 wurden auch politisch viele Fehlentscheidungen getroffen. Das ist mittlerweile klar. Die Frage ist, wie man damit umgeht. Behandelt man es als Black Swan und sagt, man habe es nicht besser wissen können und läuft wieder in eine Situation, in der man es wieder nicht besser weiß? Oder arbeitet man es vernünftig auf, schaut sich an, wo Fehler gemacht worden sind, was man hätte besser machen können? Dabei geht es nicht darum, mit dem Finger auf irgendjemanden zu zeigen – dafür ist das Instrument einer Enquetekommission auch gar nicht geeignet –, sondern um miteinander, parteiübergreifend, ohne nachzukarten, zu schauen, welche Fehler in einer außergewöhnlichen und zumindest für unser Zeitfenster unserer Existenz relativ einmaligen Situation begangen worden sind. Nein, es geht darum, dass wir genau das nehmen und dann für die Zukunft weiter planen, um für ein nächstes Ereignis vielleicht in 2, 15, 30 oder 100 Jahren besser vorbereitet zu sein. Nicht alles, was diskutiert wurde, ist sinnvoll. Das millionenfache Vorhalten von Schutzkitteln zum Beispiel kann unter Umständen überhaupt nicht sinnvoll sein, weil dort einfach Steuermillionen verbraten werden. Das war einer der Vorwürfe, der aus der Opposition beispielsweise dem Gesundheitsminister gemacht wurde. Aber ist das überhaupt sinnvoll? Sind die Landtag Vorwürfe der Opposition in einer solchen Situation an die Regierung sinnvoll? Ist das fair, was dort passiert ist? Das sollten wir uns in den nächsten zwei Jahren überparteilich und miteinander anschauen und einen großen Katalog an Forderungen entwickeln. Eine gute Vorarbeit ist übrigens schon im parlamentarischen Begleitgremium „COVID-19-Pandemie“ gelegt worden. Dort haben schon viele Anhörungen stattgefunden. Es ist aber bisher noch in keinerlei Art und Weise darauf eingegangen worden, was man damit macht. Die Erkenntnisse, die wir dort miteinander gefunden und festgestellt haben, haben noch keinen Übertrag gefunden. Deswegen ist es an dieser Stelle unsere Aufgabe, gemeinsam miteinander zu schauen, wo vielleicht die Wirtschaft oder der Staat schon gelernt haben und wo es vielleicht noch diese weißen Stellen bzw. Nachholbedarf gibt, wo wir miteinander handeln können, damit wir das nächste Mal nicht vor einem Black Swan stehen, sondern vor einem Grey Rhino: ein kalkuliertes Risiko, das zwar unwahrscheinlich ist, aber auf das wir als Politik die Menschen gut vorbereitet haben. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Dr. Vincentz. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Berger.
Christian Berger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den Antrag der AfD zur Einsetzung einer Enquetekommission mit dem Titel „Krisen- und Notfallmanagement“. Dazu sei vorab gesagt: Gegen Schlauer- und Klügerwerden habe ich nichts einzuwenden. Ich weiß zwar nicht, Herr Dr. Vincentz, ob der Ausflug in die Vogelkunde dem Sachthema dienlich war, aber in der Tat waren in vielen Wortbeiträgen in den letzten Monaten die Worte „Die Coronapandemie hat gezeigt …“ zu hören, und das stimmt auch. Die Pandemie hat unser Gesundheitssystem, unsere Gesellschaft, unsere Wirtschaft stark belastet. Mir ist aber wichtig, zu betonen: stark belastet, aber eben nicht überlastet. Dafür waren zum Teil weitreichende Regeln und Verordnungen notwendig, die demokratisch beraten und entschieden worden sind. Viele Menschen haben auf allen Ebenen der Politik, egal ob Bund, Land, Bezirk oder Kommune, wichtige Entscheidungen getroffen und umgesetzt, genau wie die Wirtschaft, das Ehrenamt und auch jede Bürgerin und jeder Bürger. Ich möchte für diese Menschen einmal eine Lanze brechen und danke sagen. Es ist wirklich sehr leicht zurückzublicken und zu sagen, was man hätte 26.05.2023 besser machen können. Aus der Situation heraus zu entscheiden – teilweise mit unklaren wissenschaftlichen Aussagen und dazu noch vielen Emotionen –, erfordert Mut und zeigt Größe. Im Rahmen der Arbeit in der beantragten Enquetekommission werde ich nicht zurückblicken und zum Beispiel einem Trainingsleiter sagen, dass die Entscheidung, ein Trainingsamt durchzuführen oder ausfallen zu lassen, falsch war. Die CDU-Fraktion und auch ich persönlich werden aber sachlich und konstruktiv daran arbeiten, dass wir in Zukunft besser vorbereitet sind. Es gibt aber auch ein großes und deutliches „Aber“ bei diesem Einsetzungsantrag. Mir persönlich dreht sich der Magen um, wenn ich die zwei Wörter „AfD“ und „Corona“ in einem Sachzusammenhang höre. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Ich weiß, jetzt wird es gleich wieder laut von der rechten Seite, aber tippen Sie einmal die Wörter „AfD“ und „Corona“ in eine der bekannten Suchmaschinen ein und schauen Sie sich die Ergebnisse an. Da kann man dann den ganzen Budenzauber nachlesen, den die AfD die letzten drei Jahre fabriziert hat. Ihr Umgang mit der Coronapandemie war meiner Meinung nach unsachlich, destruktiv und für mich in vielen Aussagen und Forderungen einfach nur unanständig. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wenn ich in Ihrem Antrag lesen muss, dass unter anderem das Demokratiegefüge erheblich in Mitleidenschaft gezogen worden sei, dann fällt es mir wirklich schwer, die AfD und diesen Antrag als sachlich und seriös anzusehen. Ich bin sehr stolz, in einer der weltweit wenigen funktionierenden Demokratien geboren worden und aufgewachsen zu sein, leben und arbeiten zu dürfen. Auch die Coronapandemie hat daran nichts geändert. Und wenn ich Ihnen eines versprechen kann, dann, dass ich mit aller Kraft unsere Demokratie verteidigen werde, egal, ob Krise, Extremismus oder verfassungsfeindliche Ideologie. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Kommen wir jetzt zurück zu diesem Einsetzungsantrag. Wir als CDU-Fraktion werden uns hier enthalten. Kommt es zur Einsetzung, werden wir konstruktiv und auf einer Sachebene mitarbeiten. Zur Erinnerung: Die Arbeit einer Enquetekommission ist ergebnisoffen. Eine Bewertung der Sachverhalte steht im Vorfeld noch nicht fest. Wir werden die Arbeit der AfD messen. Egal, ob der Antragsteller AfD heißt oder nicht: Es muss das Ziel sein, für das Land und die Landtag Bürgerinnen und Bürger das beste Ergebnis daraus zu erzielen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Berger. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Bakum.
Rodion Bakum SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Coronapandemie vernichtete mehr als 300 Millionen Lebensjahre – so titelte das Deutsche Ärzteblatt am 19. Mai 2023 mit Verweis auf das statistische Jahrbuch der Weltgesundheitsorganisation. Durchschnittlich sei bei jedem Todesfall ein Leben etwa 22 Jahre verkürzt worden. In Nordrhein-Westfalen betraf dies bis heute das Leben von 32.485 unserer Mitmenschen. Dabei muss ich sagen, dass ich in dieser schwersten Gesundheitskrise aller Zeiten und selbst bei Entscheidungen, die man mit dem Wissen von heute anders treffen würde, ziemlich glücklich darüber bin und dass es gut war, in einem Land wie diesem hier zu leben. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Die Ruhruniversität in Bochum hat in einer Studie erhoben, dass die Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygieneregeln in Deutschland zu 13,6-mal weniger Todesfällen geführt hat als beispielsweise in den USA, Russland, Polen und Schweden. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wir können also froh sein, dass wir durch diese Pandemie von Angela Merkel und Karl Lauterbach geführt wurden und nicht von Putin, Trump oder Morawiecki. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Kein Wunder also, dass 84 Prozent der Befragten laut dieser Studie angaben, dass die Maßnahmen in Deutschland sinnvoll waren – ein Spitzenwert im Übrigen. Wir sind es daher den Menschen schuldig, Lehren aus dieser Gesundheitskrise zu ziehen. Die entsprechende Enquetekommission wird heute eingesetzt. Wir werden dort sachlich mitarbeiten und, wie der Kollege Berger sagte, natürlich auch die AfD-Fraktion an ihrer Arbeit messen. Wir werden jedoch nicht nur über Schwachstellen reden, sondern auch nachahmenswerte Stärken benennen und beleuchten, die es während der Coronapandemie gab und in unserem Land viele Menschenleben gerettet haben. Allein in Europa hat die Coronaschutzimpfung mehr als einer Million Men-26.05.2023 schen das Leben gerettet; weltweit waren es allein 2020 und 21 mehr als 20 Millionen Menschenleben. Besonders werden zwei Themen wichtig sein. Erstens: Wie können wir Fehlinformationen während Krisenzeiten besser bekämpfen? Ich bin durchaus verblüfft, diese Frage in einem Antrag der AfD-Fraktion zu lesen, denn sie ist in einem Einsetzungsantrag durchaus richtig. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Wenn wir diese Frage ordentlich bearbeiten und sinnvolle und effektive Konzepte entwickeln, ist das das beste Präventionsprogramm gegen die AfD-Fraktion. Deshalb: Lasst uns das gemeinsam angehen! (Beifall von der SPD) Zweitens: die Frage der Prävention. Wie können wir künftige Pandemien, die wir leider erwarten müssen, zumindest abmildern oder sogar verhindern? Da gibt es zwei Hauptursachen: a) die Klimakrise und b) die eng damit verbundene Krise des Artensterbens. – Davon lese ich hier leider kein Wort; das ist jedoch eine zentrale Erkenntnis. Ich muss hoffentlich nicht erklären, wie sich die Übertragung von Infektionskrankheiten von Tieren auf Menschen verstärkt, wenn der Lebensraum kleiner wird, und das Immunsystem schwächer wird, wenn die biologische Vielfalt nachlässt. Herr Dr. Vincentz – das erlaube ich mir zu sagen –, Sie müssten das notwendige Wissen um eine konsequente Pandemiebekämpfung theoretisch mitbringen, weil Sie an einer sehr guten Uni, der Universität zu Köln, studiert haben und dort insbesondere das Institut für Gesundheitsökonomie und klinische Epidemiologie zu nennen ist, das dank seines Direktors Professor Dr. Karl Lauterbach ein weltweites Renommee hat. (Beifall von der SPD) Im Übrigen gibt es noch einen weiteren prominenten Coronabekämpfer, der in Köln an der gleichen Uni studiert hat – er wurde heute bereits benannt –: Professor Dr. Uğur Şahin, der Gründer und Vorstandsvorsitzende von BioNTech, der gemeinsam mit seiner Frau Özlem Türeci sicherlich künftiger Nobelpreisträger sein wird und heute schon Held ist. Sehr geehrter Herr Dr. Vincentz, Sie haben gute Vorbilder gehabt. Es ist für Sie nicht zu spät, auf die helle Seite der Macht zu wechseln. Wir werden Gutes aus dieser Enquetekommission mitnehmen. – Bleiben Sie alle gesund! (Beifall von der SPD und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Bakum. – Für die Fraktion Bünd-Landtag nis 90/Die Grünen spricht jetzt die Abgeordnete Wenzel.
Jule Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wir debattieren heute über einen Antrag, eine Enquetekommission zur Coronapandemie auf den Weg zu bringen, der von rechts außen in dieses Parlament eingebracht wird. Eins ist uns allen klar: Wenn diese Fraktion hier, aber auch in anderen Parlamenten, sei es national oder kommunal, Anträge stellt, Wortbeiträge macht, sich gegenüber der Presse äußert oder versucht, mit Ihnen einen Kaffee zu trinken, dann ist zu keiner Zeit eine Teilnahme am demokratischen Diskurs, sondern immer der Versuch, das eigene Weltbild zu normalisieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Das ist ein Weltbild, das versucht zu spalten, das immer und immer wieder Menschen, sei es aufgrund ihrer Religion, ihres Geschlechts, ihrer Sexualität oder ihrer sexuellen Identität, ihrer Herkunft oder ihrer sozioökonomischen Verhältnisse stigmatisiert, ausgrenzt und zum Feindbild macht. Dabei bedienen Sie sich auch in Bezug auf die Coronapandemie einer zweiarmigen Strategie, die jedoch untrennbar zusammengehört: Sie geben auf der einen Seite den Biedermeier, der ernsthaft an einer Aufarbeitung und Verbesserung von Handeln in Pandemiezeiten interessiert sei. Auf der anderen Seite marschierten Sie mit anderen Rechtsextremisten, die völkische Flaggen vor sich hertrugen, gegen die Coronamaßnahmen, verweigerten den 3G-Nachweis im Bundestag, die Maske stets unter der Nase. Daher ist auch klar: In dieser Enquete sind wir Demokrat*innen gefordert. Erinnern wir uns an die Zeit zurück, die die antragstellende Fraktion in ihrem Antrag bewusst ausklammert. Im Jahr 2020 wurden in Italien Massengräber ausgehoben. In New York standen Kühllaster auf den Straßen. Auf der ganzen Welt sind Intensivstationen über die Grenzen ihrer Kapazitäten hinausgekommen. Es war ein Bild des Horrors – zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit in Bildern in Echtzeit und Gleichzeitigkeit auf unseren Endgeräten zu verfolgen. Jedes Opfer war ein Schicksal, und die Familien trauern bis heute um ihre Angehörigen. Wir erinnern uns mit Schmerz aber auch an das kollektive Mitgefühl und die Welle der Solidarität von Jung bis Alt. Menschen organisierten Nachbarschaftshilfen für die Vulnerabelsten unter uns. Sie zeigten auf kreativste Art und Weise Respekt und Anerkennung für diejenigen unter uns, die nicht ins Homeoffice konnten, sondern Menschenleben retten und unsere Infrastruktur aufrechterhalten mussten. Sie verzichteten auf Geburtstage, Abifeiern und Ruhestandsfeten. 26.05.2023 Diese Menschen taten das freiwillig, um sich selbst und andere zu schützen und die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Ihnen und all den mutigen Held*innen, die jeden Tag gegen die Coronapandemie gekämpft haben, möchte ich noch einmal Danke sagen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP) Die Pandemie ist auch heute noch Teil unseres Lebens, selbst wenn im Westen die Impfung und später Mutationen das Virus weniger tödlich gemacht haben. Im März dieses Jahres gab es noch rund 80 Coronatote pro Woche. Noch immer sterben Menschen an und mit diesem Virus. Patient*innen, die unter Long COVID leiden, tun das seit teilweise drei Jahren. Wir müssen diese Enquete nutzen, um aus dieser Krise Lehren für die Zukunft zu ziehen. In der Rückschau können und müssen wir Punkte und Maßnahmen identifizieren, die uns besser auf künftige Pandemien und Katastrophen vorbereiten. Dem werden wir uns als Fraktion wie gewohnt mit Ernsthaftigkeit widmen. Wir werden uns daher bei diesem Antrag enthalten. Wir geben aber auch ein Versprechen ab. Der antragstellenden Fraktion wird diese Enquete keine Freude bereiten. Denn sie hat sich in der Pandemie an Desinformationskampagnen beteiligt – sei es durch Verdrehung von Statistiken, Kampagnen gegen das Robert Koch-Institut oder die konsequente Verharmlosung der Lage. Wenn der Antrag also fragt, wie die Menschen in unserem Land vor Falschinformationen geschützt werden können, dann sollte die antragstellende Fraktion diese Frage an sich selbst richten. (Beifall von den GRÜNEN) Wir werden uns derweil damit beschäftigen, wie wir die Menschen in unserem Land im Hinblick auf den Anschluss an Verschwörungsmythen sensibilisieren und davor schützen können. Für einen Teil der politischen Landschaft in Deutschland war diese Pandemie nur ein Anlass, unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat zu attackieren und zu untergraben. Das wird weder der Lage in der Coronapandemie noch den Krisen, denen wir heute jeden Tag gegenüberstehen, gerecht. Mein Kollege Bakum hat die Klimakrise und das Artensterben angesprochen. Ich war darüber sehr erfreut und entzückt. Denn das ist richtig. Wir müssen uns auf diese Lagen und auf die Gleichzeitigkeiten von Krisen besser vorbereiten. Deswegen werden wir als grüne Fraktion unseren konstruktiven Beitrag dazu leisten, gemeinsam mit allen anderen demokratischen Fraktionen Verantwortung für unser Land zu übernehmen. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Kollegin Schneider das Wort.
Susanne Schneider FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In Notfallund Krisensituationen ist ein zügiges, pragmatisches Handeln erforderlich. Der FDP-Landtagsfraktion ist es hier aber auch besonders wichtig, dass mit den Freiheitsrechten und mit den Bürgerrechten besonders sensibel umgegangen wird. (Beifall von der FDP) Der vorliegende Antrag liest sich für mich eher wie ein Auftrag für einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss als für eine Enquetekommission. Wenn es aber zum Einsetzen dieser Kommission kommt, wird die FDP-Fraktion sicher konstruktiv mitarbeiten, um gute und nützliche Erkenntnisse daraus zu gewinnen. Alles andere können wir dann in dieser Kommission besprechen. Ihnen allen und den Menschen, die Ihnen wichtig sind, wünsche ich ein frohes und ein gesegnetes Pfingstfest. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen somit über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/4346 ab. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Damit ist der Antrag Drucksache 18/4346 angenommen. Ich rufe auf: 5 Chancengleichheit für Kinder mit Lese-Rechtschreibstörung & Rechenschwäche Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 18/4357 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD Kollegin Gosewinkel das Wort. 26.05.2023
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Meine Damen und Herren! Lesen, Rechnen und Schreiben sind Basiskompetenzen, die ab dem Beginn der Schulzeit erlernt werden. Wir alle wissen, wie wichtig das für unser gesellschaftliches Zusammenleben ist. (Beifall von der SPD) Die IGLU-Studie der letzten Woche macht mehr als klar, dass wir hier nicht wegschauen dürfen. 25 % der Kinder erfüllen die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben für die vierte Klasse nicht. Das zeigt klar die Schwierigkeiten der Kinder, Lesen, Rechnen und Schreiben zu erlernen, und zwar unabhängig davon, ob wir hier von Lese-Rechtschreib-Störung, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Legasthenie, Dyskalkulie, Rechenschwäche oder Rechenstörung sprechen, um die geläufigsten Nomenklaturen einmal zu benennen. Eines ist für mich klar: Eine Förderung für die Kinder ist wichtig, damit künftig mehr Kinder gut Lesen, Rechnen und Schreiben lernen werden. Denn ohne Lesesinnverständnis ist auch kein Erkenntniszuwachs in anderen Fächern möglich. Fakt ist: Jedes Kind lernt anders, und jedes Kind hat sein Tempo. Dem müssen wir gerecht werden. Das bedeutet für mich Chancengleichheit und Teilhabe an unserer Gesellschaft. (Beifall von der SPD) In unserem Schulsystem benötigen Kinder erst eine Diagnose, bevor eine Extraförderung möglich ist. Was bedeutet das in der aktuellen Situation für Eltern und für Schülerinnen? Ich nenne einmal ein Beispiel: Der Mutter von Fritz fiel früh in der Schulzeit die Rechtschreibung ihres Sohnes auf. Bei jedem Elternsprechtag hat sie die Lehrer auf die Rechtschreibung angesprochen. Weil die Mutter gut informiert war, hat sie auch auf den seit 1991 vorliegenden Erlass hingewiesen. Die Lehrer winkten allerdings ab: Fritz sei faul, und er solle sich etwas mehr anstrengen. An dieser Stelle zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin: Schülerinnen und Schüler, „deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen“, bekommen einen Nachteilsausgleich. Laut Erlass muss keine Diagnose vorliegen. Auch das Jugendamt betonte, man solle nur in Ausnahmefällen testen, da dies ja auch eine Belastung für die Kinder darstellt. Damit war die Familie gänzlich verunsichert. Da staatliche Strukturen hier nicht weiterhalfen, hat sie sich außerschulisch an ein Lehrinstitut gewendet. Eine LRS wurde diagnostiziert. Für die Diagnose Landtag „LRS“ muss eine Lernstörung ausgeschlossen werden – wieder eine Testung, diesmal durch die Kinderund Jugendpsychologie. Unterdessen vergingen 15 Monate, in denen Fritz in der Schule mit schlechten Noten konfrontiert wurde. Die Freude am Lernen hat Fritz verloren. Mobbing war ein weiteres, sekundäres Symptom. Ich fasse an dieser Stelle einmal die Problematik zusammen: Erstens. Es gibt einen ungenauen Erlass, der Unsicherheiten in der Anwendung von Notenschutz und Nachteilsausgleich erzeugt. Zweitens. Eltern müssen sich oft außerschulisch Unterstützung suchen – und das, wie wir in der Anhörung zum derzeitigen Umgang mit Kindern mit LRS und Rechenschwäche am 8. Februar 2023 hörten, mit einem hohen finanziellen Aufwand. Wir reden von 300 bis 500 Euro im Monat. Hier möchte ich noch kurz erwähnen, dass normalerweise die Erziehungsberechtigten die Kosten für eine Therapie selbst tragen. Nur wenn eine seelische Behinderung droht, können Eltern laut § 35a Sozialgesetzbuch VIII beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Das Jugendamt verwies hier aber auf die Zuständigkeit der Schule und den Erlass. Fakt ist: Den Kindern wird gerade nicht wirklich geholfen. (Beifall von der SPD) Der Umgang mit Teilleistungsstörungen bedeutet für die Kinder und Eltern Chancenungleichheit in unserem Bildungssystem – und das bei den vorliegenden Daten der IGLU-Studie. Die bisherigen Drucksachen des Schulministeriums zeigen, dass Sie, Frau Ministerin, gern auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und eine Vorgabe der KMK warten möchte. Mit Verlaub: Davon profitieren die Kinder und die Eltern jetzt nicht. Auch im Schulausschuss gestern sind Sie gar nicht darauf eingegangen. Die Anzahl der in der Vergangenheit eingegangenen Petitionen zeigt die Ungerechtigkeit an Schulen. Eltern kämpfen um die Anwendung des vorliegenden Erlasses, der nicht in jeder Schule gleichermaßen umgesetzt wird. Und für Dyskalkulie gibt es bisher keinen Erlass. Daher fordern wir basierend auf der Anhörung, dass der Erlass überarbeitet und auch Dyskalkulie berücksichtigt wird, sowie eine Verankerung im Schulgesetz. Dann braucht es zentrale Befundungen für alle Kinder in der Schule, damit wir die Kinder auch entdecken. Eine landesweite Beratungsstelle für die Betroffenen, für Eltern sowie für die Lehrkräfte vor Ort und digital ist einzurichten. Auch auf Mehrsprachigkeit ist zu achten. 26.05.2023 In unserem Schulsystem geht es von Tag eins an darum, Leistung zu liefern. Dazu müssen wir die Kinder aber auch entsprechend ihren Fähigkeiten befähigen. Jedes Kind soll die Chance haben, Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. An dieser Stelle danke ich allen Lehrerinnen und Lehrern, die das berücksichtigen. Laut IGLU-Studie haben sich auch 12 % der Lehrkräfte zu diesem Bereich fortgebildet. Ich bitte um die Unterstützung des Antrags und freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Ein letzter Hinweis sei mir noch erlaubt. Ich will hier anmerken, dass wir diesen Antrag heute gern, weil uns das inhaltlich wichtig ist, interfraktionell gestellt hätten. Gott sei Dank hat sich die FDP dazu bereit erklärt, aber leider nicht die CDU und die Grünen. Ich freue mich daher wirklich auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Das war ein letzter Hinweis mit mehreren Sätzen. Aber gut; vor den Pfingsttagen wollen wir ein bisschen großzügiger sein. – Für die Fraktion der FDP spricht nun Kollegin Müller-Rech.
Franziska Müller-Rech FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Inklusion bereichert unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen aus ganz verschiedenen Gründen. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen lernen zusammen. Durch gezielte Unterstützung und Förderung können sie, aber auch alle anderen Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten und Potenziale besser entfalten und erfolgreich lernen. Zudem fördert die Inklusion auch die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit und kann zur Entwicklung von innovativen pädagogischen Ansätzen und Methoden beitragen. Wir Freien Demokraten sind fest davon überzeugt, dass gezielte Unterstützung und Förderung aber nicht nur diejenigen Schülerinnen und Schüler erhalten sollten, die eine festgestellte besondere, zum Beispiel körperliche oder emotional-soziale, Beeinträchtigung haben, sondern auch Schülerinnen und Schüler, bei denen das nicht formal festgestellt ist, die unter einer Lese- und Rechtschreibstörung oder Rechenschwäche leiden. Jedes achte Grundschulkind ist von einer Lernstörung betroffen, und ca. 4 bis 6 % der Grundschulkinder sind von einer Lernschwäche betroffen. Auch diese Schülerinnen und Schüler brauchen unsere bestmögliche Unterstützung, um erfolgreich am Schulalltag teilnehmen zu können und eine erfolgreiche Schullaufbahn mit hervorragenden Abschlüssen absolvieren zu können. Landtag Daher ist dieser Antrag, den wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion einbringen, für die betroffenen Schülerinnen und Schüler immens wichtig. Die aktuelle Situation im Umgang mit Dyskalkulie und Lese- und Rechtschreibstörung ist nämlich noch nicht sachgemäß und führt immer noch zu viel zu viel Chancenungleichheit. Die Praxis zeigt, dass immer noch zu viel Unsicherheit und mangelnde Information bei Eltern, Schulen und Lehrkräften vorliegen. So fordern zum Beispiel Schulen in Nordrhein-Westfalen immer noch von betroffenen Schülerinnen und Schüler fachärztliche Atteste, um eine Lese- und Rechtschreibstörung anzuerkennen. Das ist weder notwendig noch erlaubt. Wie wir in der Anhörung von den Expertinnen und Experten erfahren konnten, gibt es viel bessere, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Diagnostik und zur Therapie, die aktuell leider noch nicht ausreichend berücksichtigt werden. Es herrscht noch zu viel Unkenntnis. Daran müssen wir dringend herangehen. (Beifall von der SPD) Wir Freien Demokraten fordern daher die Landesregierung auf, die Erlassregelungen dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Forschung zur Dyskalkulie und zur Lese-Rechtschreib-Störung anzupassen. Im Schulgesetz muss dies auch dringend verankert werden. Unsere Schulen in Nordrhein-Westfalen brauchen Sicherheit im Umgang. Vor allem müssen wir diesen Umgang zugunsten der betroffenen Schülerinnen und Schüler anpassen. Wir schlagen im Antrag noch weitere Maßnahmen vor. Exemplarisch nenne ich drei, die mir ganz besonders wichtig sind. Erstens sollen Nachteilsausgleiche für Dyskalkulie ermöglicht werden. Das ist im Moment noch nicht der Fall. Es ist aber besonders wichtig, damit betroffene Schülerinnen und Schüler nicht durch schlechte Noten entmutigt werden. Zweitens soll ein Case-Management mit Kooperationszeit innerhalb der multiprofessionellen Teams an unseren Schulen geschaffen werden, damit sie sich multiprofessionell übergreifend über den besten Weg zum Wohl des Kindes austauschen können. Drittens brauchen wir dringend eine landesweite Beratungsstelle, damit betroffene Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern genau wissen, wohin sie sich wenden können. Auch für die Lehrkräfte ist das eine wichtige Unterstützung. Diese Angebote müssen – darauf pochen wir – auch digital verfügbar sein. Zur gelingenden Inklusion gehört eben auch, dass wir Kinder mit Lese-Rechtschreib-Störung und Dyskalkulie in den Blick nehmen, sie unterstützen und ihnen gerechte Bildungschancen einräumen, damit 26.05.2023 sie erfolgreich und motiviert durch die Schule kommen. Dafür setzen wir uns ein. Ich freue mich sehr, dass wir darüber gemeinsam im Ausschuss beraten, und möchte auch die Hand zu CDU und Grünen ausstrecken. Das ist ein wichtiges Thema für die Schülerinnen und Schüler. Es ist kein parteipolitischer Angriffspunkt. Ich glaube, dass wir hier wirklich eine große Chance haben, zusammen die beste Lösung für diese Kinder erreichen zu können, die unsere Unterstützung verdient haben. Ich freue mich sehr darauf, dass uns das hoffentlich gelingt. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Fraktion der CDU spricht nun der Abgeordnete Herr Grunwald.
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um ehrlich zu sein, bin ich über den vorliegenden Antrag irritiert. Das Anliegen mag berechtigt sein. Das Timing Ihres Antrags, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der FDP, ist jedoch wenig zielführend. In der Sitzung des Schulausschusses am 14. Dezember 2022 hat Ministerin Dorothee Feller ausführlich dargelegt, dass eine Überarbeitung des entsprechenden Erlasses erst dann konkretisiert wird, wenn die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts getroffen wurde. Wie Ihnen bekannt sein dürfte, findet die mündliche Verhandlung in dieser Sache am 28. Juni 2023 statt, also bereits in knapp fünf Wochen. Die Entscheidung und die Begründung des Bundesverfassungsgerichts liefern eine wichtige und vor allem rechtssichere Grundlage für das weitere Vorgehen. Dass Sie trotzdem bereits heute Ihren Antrag einbringen, anstatt auf das Ergebnis vom 28. Juni zu warten, spricht für blinden Aktionismus. Zudem vermisse ich in Ihrem Antrag einen wesentlichen Punkt. Richtigerweise sprechen Sie von dem Ziel einer möglichst individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler, die von LRS und Dyskalkulie betroffen sind. Gleichzeitig erwähnen Sie aber mit keinem Wort die vielfältigen Potenziale digitaler Bildungsanwendungen, die maßgeschneiderte Angebote vorhalten und auf die speziellen Lernbedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit LRS oder Dyskalkulie angepasst sind. Durch den Einsatz von KI und technologischen Hilfsmitteln können wir in Ergänzung zu den bestehenden Angeboten betroffenen Schülern mittlerweile ein nie da gewesenes Maß an individueller Lernunterstützung anbieten. Um die Chancengerechtigkeit für unsere Kinder weiter zu erhöhen und die Zukunfts-Landtag fähigkeit unseres Landes zu stärken, müssen und werden wir dies noch viel intensiver in den Blick nehmen. Wie im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen festgehalten, werden wir uns mit einer Anpassung des LRS-Erlasses und der Thematik der Rechenstörung auseinandersetzen – allerdings erst dann, wenn wir über eine fundierte Rechtsgrundlage verfügen. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Herr Sonne.
Dennis Sonne GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich ein wenig irritiert über die Handreichungsgeschichte, die hier gerade zur Sprache kam. Natürlich wurden wir angesprochen. Die CDU und die grüne Fraktion hätten auch großes Interesse an einem interfraktionellen Antrag gehabt. Wenn nach dieser Ansprache allerdings der Antrag eine Woche später auf einmal auf der Tagesordnung des Plenums steht, bin ich tatsächlich sehr irritiert, obwohl die Absprache war, dass wir einen größeren Aufschlag machen wollen, auch gerne gemeinsam mit allen demokratischen Fraktionen. Dass ich anschließend Ihren Antrag auf der Tagesordnung wiederfinde, hat mich tatsächlich sehr irritiert. Von Handreichung kann hier tatsächlich nicht die Rede sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Franziska Müller-Rech [FDP]: Aber das krie- gen wir doch geheilt!) Jeder hat ein Recht auf Bildung – Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wir wissen um den hohen Stellenwert von Bildung für die Lebensgestaltung und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen. Wir verstehen Bildung als ein Recht jedes Menschen und wollen daher ein inklusives Bildungssystem fördern. Um dem Recht auf Bildung tatsächlich nachhaltig nachzukommen und es für jeden Menschen umzusetzen, ist es nicht möglich, Bildung ohne Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit zu denken, geschweige denn zu gestalten. Dabei müssen viele Bereiche angegangen werden. Einer dieser Bereiche betrifft Lese-Rechtschreib-Störungen und Rechenschwächen von Lernenden. 26.05.2023 Etwa zwei Kinder pro Grundschulklasse sind von einer Lese-Rechtschreib-Störung oder einer Rechenschwäche betroffen. Diese führen während der Schullaufbahn oftmals zu Nachteilen bei der Leistungsbemessung und dem Lernfortschritt. Dieser Umstand erhöht wiederum den psychischen Druck auf Lernende und lässt sie zu häufig an ihrem Leistungsvermögen und sogar an ihrem Selbstwert zweifeln. Ende des vergangenen Jahres habe ich nach einer Podiumsdiskussion in Köln noch lange mit Lehrkräften, aber auch mit Eltern über LRS und Dyskalkulie gesprochen. Es wurde schnell deutlich, wie belastend die nicht passenden Maßnahmen für alle Beteiligten sind. Ein Elternpaar erzählte mir von seinem Kind, welches emotional sehr unter seiner Dyskalkulie und den damit einhergehenden Nachteilen leidet. Um ein gerechtes, schüler*innenzentriertes Bildungssystem zu gewährleisten, müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Ihnen entsprechend müssen Maßnahmen und Regularien festgelegt werden. In NRW wird auf die Lese-Rechtschreib-Störung durch den LRS-Erlass für Nordrhein-Westfalen eingegangen. Durch beispielsweise den Nachteilsausgleich und den Notenschutz sollen betroffene Lernende auf ihrem Bildungsweg die nötige Unterstützung und Förderung erhalten. Jedoch wurde der Teilleistungsstörung Dyskalkulie bisher nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt. Eltern, Betroffene sowie Lehrkräfte haben dementsprechend keine rechtliche Grundlage, um mit Dyskalkulie von Lernenden umzugehen, so ihren Auftrag zu erfüllen und die Kinder und Jugendlichen angemessen zu fördern. Diesem Missstand waren sich Grüne und CDU bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode bewusst. So haben wir in unserem Zukunftsvertrag Folgendes festgehalten: „Wir streben eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Empfehlungen der Kultusminister-Konferenz (KMK) zur inklusiven Bildung und eine Überarbeitung der Grundsätze der KMK zur Rechenschwäche an.“ Die angestrebte Aktualisierung und Weiterentwicklung soll und wird unterschiedliche Bereiche umfassen. Dabei werden aktuelle Forschungsergebnisse und verschiedene Perspektiven einbezogen. Ziel wird es sein, in unserem Bildungssystem das Recht auf Bildung für jeden zu stärken. Im Bildungssystem mit all seinen Facetten soll Chancengerechtigkeit grundgesetzt sein. Dies ist nur möglich, wenn auf individuelle Bedürfnisse von Lernen-Landtag den sowie auf Lese-Rechtschreib-Schwächen oder Rechenschwächen eingegangen wird. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Eg- gers [CDU])
Berivan Aymaz
Herr Kollege Sonne, es gibt eine Zwischenfrage von der Kollegin Frau Stich von der Fraktion der SPD. Möchten Sie sie zulassen?
Dennis Sonne GRÜNE
Ich würde gerne erst zu Ende vortragen. – Danke.
Berivan Aymaz
Okay.
Dennis Sonne GRÜNE
Liebe SPD, liebe FDP, das Thema Ihres Antrags ist somit zweifelsohne ein wichtiges Thema, welches angegangen werden muss. Jedoch ist zu bedenken, dass die Frage des Nachteilsausgleichs in einem Monat, am 28. Juni 2023, vor dem Verfassungsgericht verhandelt wird. Auch auf der kommenden Kultusministerkonferenz werden LRS und Dyskalkulie thematisiert. Entscheidungen für das Land NRW zu treffen, bevor das Urteil des Verfassungsgerichts bekannt ist und bevor die KMK ihre Empfehlung ausgesprochen hat, halten wir nicht für zielführend. Der Zeitpunkt Ihres Antrags ist somit trotz der Dringlichkeit der Sache ungünstig gewählt. Wir stimmen der Überweisung des Antrags an den Fachausschuss selbstverständlich dennoch zu, halten es jedoch für klug, dort zunächst die Zusammenkünfte von Verfassungsgericht und KMK abzuwarten und diese in unsere Arbeit einzubeziehen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Möchten Sie die Zwischenfrage jetzt noch zulassen?
Dennis Sonne GRÜNE
Ja.
Berivan Aymaz
Ja. – Dann haben Sie das Wort, Frau Stich.
Silvia Gosewinkel SPD
Danke, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Sonne, danke, dass Sie auch noch einmal die Podiumsdiskussion des Kölner Arbeitskreises ansprechen. Ich saß ja neben Ihnen. Als Logopädin kenne ich die Situation der Eltern und der Kinder sowie die Belastungen, die daraus entstehen. Genau das ist der Grund, warum wir als Opposition sagen: Wir können nicht noch einmal acht Jahre warten. – Das Thema liegt nämlich schon seit acht Jahren beim Bundesverfassungsgericht. 26.05.2023 Meine Frage lautet: Was sagen Sie denn den Eltern? Sagen Sie ihnen, dass Sie jetzt bis zum 28. Juni warten sollen und dann vielleicht noch einmal bis zum nächsten Schuljahr, bis es umgesetzt werden soll? Wir haben darüber gesprochen. Ehrlich gesagt, schätze ich Zuverlässigkeit. Sie haben uns eine Antwort zugesagt. Da uns das Thema wichtig ist, haben wir und die FDP es heute gemeinsam auf die Tagesordnung gebracht. – Danke.
Dennis Sonne GRÜNE
Frau Gosewinkel, danke für die Frage. – Grundsätzlich sage ich den Eltern und den Betroffenen bzw. den Lernenden selbst, dass wir das Thema auf dem Schirm haben und uns diesem in Absprache mit allen demokratischen Fraktionen sowie mit dem Ministerium widmen. Das Ministerium hat auch bereits erklärt, dass der Termin des Verfassungsgerichts abgewartet werden soll und wir dann umzusetzen werden, was auch immer umzusetzen ist. Aber wir können jetzt nicht über ungelegte Eier sprechen. Wir müssen tätig werden, sobald dieser Termin stattgefunden hat. Wir sprechen ja nicht von einem Termin, der erst in acht Jahren ist, sondern von einem Termin, der in einem Monat stattfindet. Dann können wir tätig werden. Ich gehe davon aus, dass wir schnellstmöglich zu einer Lösung kommen und dann alle zu ihrer Zufriedenheit und nach ihren individuellen Bedürfnissen gefördert werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. Die Zwischenfrage kam übrigens von der Kollegin Frau Gosewinkel und nicht, wie es hier angemeldet war, von Frau Stich. Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ein nicht unerheblicher Teil der Grundschüler ist von einer Lernstörung oder einer Lernschwäche betroffen. Die Zahlen variieren. Bei Lernstörungen oder Teilleistungsstörungen an Grundschulen in den Bereichen „Lesen“, „Schreiben“ oder „Rechnen“ geht man in der Wissenschaft von bis zu 12 % aus, bei Lernschwächen von ca. 4 bis 6 %. Es gibt in Nordrhein-Westfalen zur Lese-Rechtschreib-Störung einen Erlass aus dem Jahre 1991. Dieser sieht vor, dass Schulen bzw. Deutschlehrer Lernstörungen selber über einen mehrmonatigen Zeitraum erkennen und gegebenenfalls Fördermaßnahmen einleiten sollen. Ärztliche Gutachten sind hierfür nicht vorgesehen. Landtag Hier stoßen wir in der Praxis auf Probleme. Vielen Lehrkräften fehlt die Ausbildung für eine angemessene Diagnostik und die individuelle Förderung. Sie haben im Lehralltag ohnehin schon genug um die Ohren. Informations- und Fortbildungsangebote sind spärlich vorhanden. Es fehlen sowohl für die Eltern als auch für die Lehrer selbst geschulte Ansprechpartner für Legasthenie und Rechenschwäche. Viele Schulen kennen den Erlass aus dem Jahre 1991 noch nicht einmal und fordern von betroffenen Schülern und deren Eltern ärztliche Atteste ein, damit es überhaupt zu Nachteilsausgleichen kommen kann. Damit verstoßen viele Schulen nicht nur gegen den besagten Erlass, sondern es vergeht auch viel wertvolle Zeit, in der den betroffenen Schülern die ihnen zustehende individuelle Unterstützung nicht gewährt wird. Viel zu oft werden Lernstörungen und Lernschwächen viel zu spät erkannt. Die meisten Eltern suchen sich außerhalb der Schule Hilfe für ihre Kinder. Hier kommen weitere belastende Faktoren für Eltern und Kinder hinzu. Die diagnostischen Ansätze von außerschulischen Psychiatern sind für die pädagogischen Bedarfe oft unzureichend. Hinzu kommen der zusätzliche organisatorische Aufwand und die Tatsache, dass eine solche außerschulische Förderung auch viel Geld kostet. Dafür fallen etwa 300 bis 350 Euro pro Monat an. Zudem bestehen zwischen Schule und außerschulischer Förderung oft keine Absprachen. Aber an allererster Stelle müssen wir festhalten: Viele Schulen kommen ihrer Aufgabe gemäß Erlass nicht nach. Sie verstoßen sogar oft unbewusst gegen den Erlass, zum Beispiel, wenn sie Atteste einfordern, die es eigentlich gar nicht braucht. Auch die Nachteilsausgleiche werden in den Schulen ganz unterschiedlich umgesetzt – oft mit pauschalen Regelungen für alle, ohne auf individuelle Voraussetzungen einzugehen. Viele Schulen haben keinerlei Förderkonzept. Zahlreiche Schüler, die von ihrer Intelligenz her zu mehr fähig sind, fallen durchs Raster und bleiben so unter ihren Möglichkeiten. Andererseits: Was müssen Lehrer noch alles machen? Wird das alles nicht langsam zu viel? Wenn es zu wenig Aufklärung, kaum Standards und keinen schulrechtlichen Rahmen gibt, kommen wir als Politik ins Spiel. Dieser Antrag stellt vernünftige Forderungen, die längst überfällig sind – etwa, den Erlass zur Lese-Rechtschreib-Störung aus dem Jahre 1991 um die Dyskalkulie bzw. Rechenstörung bzw. Rechenschwäche zu ergänzen und damit auf den aktuellen Stand der Wissenschaft zu bringen, den Erlass im Schulgesetz zu verankern, die Lehrerausbildung und die Lehrerfortbildung in diesen Bereichen zu verbessern, Nachteilsausgleiche für die Rechenschwäche zu ermöglichen, mehr Lern- und Sprachtherapeuten an die Schulen zu holen und die 26.05.2023 Lehrer zu entlasten, damit sie sich wieder ihrer Kernaufgabe widmen können. Es gibt eine umfangreiche Forschungslage zu diesem Thema, die so manche Vorurteile widerlegt. Es gibt keinen Grund, warum man die Rechenstörung anders als die Legasthenie behandeln sollte. In sehr vielen Fällen geht das eine mit dem anderen einher. Wichtig ist, Lernstörungen, Teilleistungsstörungen oder Lernschwächen frühzeitig zu erkennen, am besten schon im Kindergarten, um frühzeitig zu fördern. Was die Nachteilsausgleiche oder den Notenschutz angeht, so muss sich das Land mit den Experten und den Praktikern zusammensetzen, um einheitliche Regeln für die Schulen zu erarbeiten. Ich sage hier ganz deutlich: Die Schulen in den Kommunen haben genug Aufgaben. Hier ist ganz klar das Schulministerium gefordert, für Klarheit und Entlastung zu sorgen. Dafür braucht es überall mehr Fachpersonal. Besonders traurig ist es, wenn Informations- und Beratungsangebote, von denen es ohnehin zu wenige gibt, immer wieder mit der Schulbürokratie zu kämpfen haben. Ich habe in Gesprächen mit einem ehrenamtlichen Verein für LRS und Dyskalkulie leidenschaftliche und herzliche Streiter für ihre Sache kennengelernt und viel über das Thema gelernt. Es kann nicht sein, dass Ehrenamtliche unter Einsatz ihrer spärlichen Freizeit für Eltern und hilfesuchende Lehrer diejenige Arbeit leisten, die eigentlich Schulen leisten müssten, welche wiederum durch die Politik keine ordentlichen Rahmenbedingungen bekommen. Die Landesregierung ist dringend gefordert. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat nun Ministerin Feller das Wort.
Dorothee Feller
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl für Kinder mit Lese- und Rechtsschreibschwäche als auch für Kinder mit Rechenschwäche ist es wichtig, einerseits eine möglichst frühzeitige Diagnose, andererseits die bestmögliche Unterstützung und Förderung zu gewährleisten, um ihnen trotz der Teilleistungsstörung eine gute Bildungsbiografie zu ermöglichen. Unser LRS-Erlass bildet – und das ist in der Anhörung auch deutlich geworden – eine gute Grundlage, sowohl für die Diagnose als auch für die Unterstützung von Kindern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben. Im Bereich der Rechenschwäche bestehen auch unabhängig vom LRS-Erlass Möglichkeiten der Landtag Diagnose und Unterstützung. Im Fokus des schulischen Alltags, insbesondere an den Grundschulen, steht immer die individuelle Förderung eines jeden Kindes. Die begleitenden Lehrkräfte vor Ort sind daher die maßgeblichen Expertinnen und Experten, um die Kompetenzen und Förderbedarfe der Kinder einschätzen zu können. Zudem wurden an den 53 Schulämtern insgesamt 106 Stellen für Fachberaterinnen und Fachberater eingerichtet, die die Grundschulen beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten unterstützen. Der Fokus auf die individuellen Kompetenzen wird an den Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr nochmals deutlich verstärkt. So werden wir, unter anderem als Konsequenz aus den Ergebnissen der IQB-Studie, zukünftig einen Schwerpunkt auf die Förderung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Zuhören legen. Beginnen werden wir dabei mit der Förderung der Lesekompetenz als zentrale Schlüsselkompetenz für einen erfolgreichen Bildungsweg, denn zwischen Lesen, Verstehen und mathematischem Denken bestehen enge Zusammenhänge. Durch die Stärkung der Basiskompetenzen werden wir die individuellen Lernausgangslagen aller Kinder, auch jener mit einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche, nachhaltig verbessern und einer Verfestigung von Teilleistungsstörungen entgegenwirken. Selbstverständlich orientieren wir uns mit unseren Maßnahmen immer am aktuellen Stand der Wissenschaft. Daher werden wir den LRS-Erlass daraufhin überprüfen, inwieweit gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind, um eine frühzeitige Diagnose und eine angemessene Unterstützung sowohl für Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche als auch für solche mit einer Rechenschwäche zu gewährleisten. Dabei werden wir uns auch mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit ein Nachteilsausgleich auch im Falle einer Rechenschwäche ermöglicht werden sollte. Hinsichtlich dieser Überprüfung erhoffen wir uns klare Hinweise von der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, die zeitnah für den 28. Juni anberaumt ist. Hintergrund für diese Verhandlung sind drei Verfassungsbeschwerden von Abiturienten mit Lese-Rechtschreib-Schwäche hinsichtlich der Zulässigkeit eines Vermerks im Abiturzeugnis, der die Nichtbenotung der Rechtschreibleistung ausweist. Diese Entscheidung hat einen sehr grundsätzlichen Charakter. Daher erwarten wir von der Verhandlung wesentliche Hinweise für den Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten, die wir dann zügig in unsere Überprüfung bzw. Anpassung des LRS-Erlasses einfließen lassen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 26.05.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es liegt eine Kurzintervention von der Kollegin Gosewinkel vor. Wenn Sie sich einloggen, kann ich Ihr Mikro freischalten. – Sie haben das Wort.
Silvia Gosewinkel SPD
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es freut mich sehr, dass Sie sich des Themas annehmen. In dem Bericht, der uns im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten vorgelegt wurde, klang das noch anders. Für den Bereich der Rechenstörung bzw. Rechenschwäche wurde seitens des Ministeriums verlautbart, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Dem ist nicht so. Im medizinischen Bereich liegt eine Leitlinie vor, die konsensbasiert von 22 Fachgesellschaften aufgesetzt worden ist. Da gibt es also viele Befunde, und da muss man nachziehen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass der derzeitige Erlass zur LRS über 30 Jahre alt ist. Der ist nicht gut. Da fehlen – ich habe es zitiert – de facto Sicherheiten für Lehrerinnen und Lehrer, um sich orientieren zu können. Es findet keine zentrale Befundung in den Schulen statt. Die Art und Weise, wie sich viele Lehrer behelfen, nämlich indem sie Atteste fordern, bedeutet für Eltern Ungerechtigkeit – das habe ich in meinem Beispiel auch beschrieben. Ich wünsche mir, dass das künftig Eingang in einen Erlass bzw. in das Schulgesetz findet. Ich würde mich sehr freuen, wenn NRW vorangehen würde, ohne auf die KMK etc. zu warten. Das dauert schon sehr lange, nämlich acht Jahre. – Danke.
Berivan Aymaz
Frau Ministerin, selbstverständlich können Sie auf die Kurzintervention eingehen. Dafür würde ich, wenn Sie sich einloggen, Ihr Mikro freischalten. – Sie haben das Wort.
Dorothee Feller
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe es ausgeführt und will es noch einmal betonen, damit das auch klar wird: Wir fokussieren uns auf die Entscheidung bzw. die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts, die zeitnah am 28. Juni stattfindet. Ich bin sehr froh darüber, dass das jetzt ansteht. Wir werden sie auswerten, und dann werden wir den Erlass zeitnah anpassen. Sie sehen also, dass wir nicht auf die KMK-Ebene warten werden.
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Wir kommen somit zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/4357 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung Landtag erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage: Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 6 Gebäudeenergiegesetz: Für smarten Klimaschutz, den sich alle leisten können! Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4352 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/4442 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die antragstellende Fraktion der FDP Herrn Brockes das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in dieser Plenarwoche, die jetzt zu Ende geht, viele Debatten mit bundespolitischer Relevanz und Punkten gehabt, die insbesondere in der Hand Berlins liegen. Jetzt sprechen wir das wohl brennendste Thema, das dort diskutiert wird, das Gebäudeenergiegesetz, heute hier im Plenum an. Man kann wirklich sagen: Das Beste kommt zum Schluss. Siehe da: Pünktlich zu unseren Beratungen zum Gebäudeenergiegesetz lenkt auch Minister Habeck ein. Genau eine Stunde vor unserem Debattenbeginn hat er Nachbesserungen angekündigt. Das hört sich recht umfangreich an, was auch notwendig ist. Natürlich bedeutet das nicht offiziell, dass er den Gesetzentwurf zurückzieht und einen neuen Entwurf macht, sondern dass an einigen Stellen angepasst wird. (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Hören Sie auf, alles madig zu machen!) Ich hoffe, dass es so umfangreich wird, wie es jetzt angekündigt ist. Denn, Herr Kollege, in seiner bisherigen Form ist das Gebäudeenergiegesetz zu bürokratisch, zu teuer und kontraproduktiv für Klimaschutz und Wohlstand. (Beifall von der FDP – Zuruf von Stefan Zim- keit [SPD]) Die Akzeptanz für Klimaschutz kann nur aufrechterhalten werden, wenn Energie und Wärme für Eigentümer, Mieter und Unternehmer weiterhin bezahlbar bleiben. Bei der Einhaltung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor ist auf praktikable gesetzliche 26.05.2023 Vorgaben zu achten, denn die Heizung muss zum Haus passen. Verbote und Subventionen erschweren und verteuern den Klimaschutz im Gebäudebereich. Stattdessen setzen wir Freien Demokraten auf eine freie Preisbildung am Markt. Dazu schlagen wir vor, die nationale CO -Bepreisung für Brennstoffe in den Bereichen Wärme und Verkehr in ein echtes Emissionshandelssystem zu überführen. Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen in Form eines Klimageldes in gleicher Höhe an alle Bürger zurückgezahlt werden. Davon profitieren insbesondere Bürgerinnen und Bürger mit geringerem Einkommen überproportional, und das ist uns wichtig. Wir müssen auf kleinteilige staatliche Vorgaben verzichten und für mehr Emissionseffizienz sorgen. Deshalb fordern wir die schwarz-grüne Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine vollständige Novellierung des GEG einzusetzen. (Beifall von der FDP – Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Das können Ihre Leute im Bundes- tag machen! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, eine sinnvolle Klimaschutzpolitik setzt auf wirtschaftliche (Zurufe von den GRÜNEN) – melden Sie sich ruhig! – Anreize. Was sich rechnet, setzt sich im Markt auch durch, ohne gesetzlichen Zwang. (Beifall von der FDP) Meine Damen und Herren, die Klimaschutzziele im Gebäudesektor sind primär über den Emissionshandel mit Pro-Kopf-Klimageld zu erreichen und nicht über detaillierte ordnungsrechtliche Eingriffe, die sich auf einzelne Technologien beziehen. Marktwirtschaftliche Steuerungsinstrumente sind einer zentralstaatlich vorgegebenen Technologiemikroplanung immer überlegen. (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Niemand macht Mikroplanung!) Auch im Wärmemarkt gibt es keine One-Fits-All-Lösung, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Die Wärmepumpe ist gut, aber sie ist nicht die einzige Lösung. Die Wärmeversorgung ist auch möglich mit Energie aus Wind, Sonne, Holz, Wasserstoff, Biomasse, insbesondere Biomethan und auch Geothermie. Dazu haben wir übrigens auch schon einige Anträge hier eingebracht, denen leider die Koalitionsfraktionen bisher nicht zugestimmt haben. In einer ersten Stellungnahme des Bundesrats zum Gebäudeenergiegesetz haben sich die beteiligten Ausschüsse gegen die Vorgabe ausgesprochen – Landtag was gut ist –, dass bereits ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien laufen sollen. Stattdessen wurde das Jahr 2027 vorgeschlagen. Einige Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung haben sich dafür stark gemacht, dass die Länder schon früher Regeln für Betriebsverbote für Heizkessel mit fossilen Brennstoffen erlassen können. Das halte ich für sehr schwierig.
Berivan Aymaz
Herr Kollege, es liegt der Wunsch auf eine Zwischenfrage vor, und zwar von dem Abgeordneten Herrn Achtermeyer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Möchten Sie die zulassen?
Dietmar Brockes FDP
Ja, bitte, gerne doch, Herr Kollege.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Sie haben gerade darauf verwiesen, dass es eine sogenannte One-Fits-All-Variante im Gesetz geben würde. Jetzt möchte ich Sie gerne einmal fragen, auf welcher Seite Sie das gelesen haben. Wenn ich nämlich den Gesetzentwurf lese, dann sehe ich da, dass Hybrid-Möglichkeiten drin sind, dass die Wärmepumpe eine Möglichkeit ist, aber nicht die alleinige. Ich hätte gerne eine konkrete Antwort von Ihnen und nicht so eine Plattitüde oder eine Phrase, warum Sie das bezüglich eines Gesetzentwurfs behaupten, dem Sie als FDP selber im Bundeskabinett zugestimmt haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Kollege Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Kollege Achtermeyer, das findet sich in dem gesamten Gesetz wieder. Sie setzen die Vorgaben ab 2024. Wir müssen zum Beispiel gucken, dass unsere Gasnetze grün werden. Da ist eine Idee, dass wir Biomethan, das, was wir in der Landwirtschaft aus Reststoffen erzeugen können, also nicht über neue … (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Sie müssen schon auf meine Frage kommen! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) – Jetzt müssen Sie mir auch zuhören. Sie schwanken da durch die Gegend. Hören Sie in Ruhe zu! Wir müssen schauen, dass wir Biomethan in großen Mengen in die Verteilnetze hineinbringen. Die werden dann viel schneller grün als die Wärmepumpe, die im Moment, wenn sie eingebaut wird, in vielen 26.05.2023 Häusern leider noch mit dem guten alten Braunkohlestrom läuft und damit eben nicht grün ist. (Beifall von der FDP) Wir müssen schauen, welche Möglichkeiten wir da haben. Auch auf den Wasserstoff müssen wir schauen; das wollen wir gemeinsam hochfahren. Nach Ihrem Schritt, gemäß dem Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, sind die Menschen dazu gezwungen, ihre Gasheizung Anfang nächsten Jahres auszutauschen, wenn sie defekt ist. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Nein! – Michael Röls- Leitmann [GRÜNE]: Lüge! – Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Das ist eine Lüge!) Wenn sie in großen Teilen nicht mehr reparierbar ist, will Ihr Gesetz, dass sie dann rausgerissen wird. (Beifall von Ralf Witzel [FDP] – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) Wir wollen sie drin lassen. Wir wollen die Energie grün machen und den Bürgerinnen und Bürgern dadurch große Kosten ersparen, dass sie weiterhin mit ihrer Gastherme, aber grünem Gas heizen können. (Beifall von der FDP) Ich kann gerne auch noch zur Tiefengeothermie ausführen. Das ist ein Punkt, zu dem die Stadtwerke auch hier im Land planen. Das ist aber nicht morgen umgesetzt. Deshalb müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern Zeit geben. (Zuruf von der FDP)
Berivan Aymaz
Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Kollege Achtermeyer, ich glaube, dass Ihr Bundeswirtschaftsminister im Gegensatz zu Ihnen, vielleicht auch durch den Einfluss des neuen Staatssekretärs, endlich erkannt hat, dass der ideologische Ansatz, den Ihr Staatssekretär Graichen in der Vergangenheit gefahren ist, der völlig falsche ist.
Berivan Aymaz
Herr …
Dietmar Brockes FDP
Wir müssen die Menschen auf dem Weg zum Klimaschutz und auch bei der Wärme mitnehmen. Ich hoffe, dass man in Berlin in Ihrer Fraktion weiter ist, als Sie hier es sind. (Beifall von der FDP) Landtag
Berivan Aymaz
Herr Kollege Bockes, Ihre Redezeit ist um. Darum geht es mir im Moment aber gar nicht. Wir haben einige weitere Zwischenfragen. Es liegen drei Wortmeldungen, jeweils Zwischenfragen, aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor. (Zuruf von Dr. Ralf Nolten [CDU])
Dietmar Brockes FDP
Bitte.
Berivan Aymaz
Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass pro Redebeitrag nur zwei Zwischenfragen erlaubt sind. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) – Ich höre, dass es beim Kollegen Achtermeyer ein Versehen war. Dann ist die Zwischenfrage zurückgezogen. Chronologisch wäre dann jetzt Frau Kollegin Wenzel mit ihrer Zwischenfrage dran. (Jule Wenzel [GRÜNE] weist auf Dr. Robin Korte [GRÜNE]. – Dietmar Brockes [FDP]: Jetzt kneifen die alle!) – Okay. Dann hat Herr Korte die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen, wenn Sie gestatten, Herr Kollege Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Bitte, gerne. Ich hätte auch die anderen noch genommen.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Herr Kollege Brockes, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie holzen gerade gegen ein Gesetz, teilweise mit nicht ganz richtigen Aussagen, das, um es noch mal richtig zu fassen, den Ausstieg aus dem dauerhaften Einbau immer neuer Öl- und Gasheizungen vorsehen soll. Das ist ja eine Absicht, zu der sich auch die FDP im Koalitionsvertrag der Ampel auf Bundesebene bekannt hat und zu der vor allem auch Ihre Minister und Ihre Partei gesagt haben, dass man dieses Gesetz vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine vorziehen sollte. Erst vor wenigen Monaten gab es im Koalitionsausschuss auf Bundesebene noch einmal eine Vereinbarung – die auch die FDP unterschrieben hat –, dass dieses Gesetz nun mit Wirkung zum nächsten Jahr vor der Sommerpause kommen soll.
Berivan Aymaz
Die Frage.
Dr. Robin Korte GRÜNE
Dazu, dass Sie hier jetzt wieder infrage stellen, dass auch Ihre Kollegen in 26.05.2023 Berlin das Gesetz infrage stellen, möchte ich Sie gerne fragen: Was bedeutet das eigentlich für die Regierungsfähigkeit Ihrer Partei auf Bundesebene und auch im ganzen Land? (Beifall von den GRÜNEN und Fabian Schrumpf [CDU] – Sven Werner Tritschler [AfD]: Sehr gute Frage! – Zuruf von Ralf Witzel [FDP])
Dietmar Brockes FDP
Lieber Kollege Korte, Danke, dass Sie mir die Möglichkeit geben, einiges klarzustellen. Auch uns ist sowohl im Bund als auch im Land nämlich wichtig, dass wir im Wärmemarkt deutlich besser werden, als es in der Vergangenheit der Fall war. Da hat sich in den letzten 16 Jahren in Berlin leider nicht viel getan. Deshalb finde ich es absolut richtig, dass die Ampel das Thema jetzt angeht. Wir haben uns darauf verständigt, dass das Thema zügig beraten wird. Das ist gut und richtig so. Dafür braucht man aber eine vernünftige Diskussionsgrundlage, auf der man arbeiten kann. Man muss sagen, dass der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium leider viel zu ideologisch geprägt war. (Stefan Zimkeit [SPD]: Da gibt es jetzt einen Beschluss des Kabinetts!) Man kann dann so dilettantisch vorgehen, wie das CDU und Grüne bei den Tausenden Nachtragshaushaltsberatungen hier im Landtag gemacht haben. (Beifall von der FDP – Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Eigene Vorschläge machen! – Zu- rufe von Fabian Schrumpf [CDU] und Jule Wenzel [GRÜNE]) Man bringt ein Gesetz ein, bekommt Kritik aus der Opposition zu hören und muss es dann wieder einkassieren. (Jule Wenzel [GRÜNE]: Kein Plan!) Das geht zum Schaden des jeweiligen Ministers, der dann die Rolle rückwärts machen muss. (Dr. Robin Korte [GRÜNE]: Ihre Partei ist doch nur nicht in der Lage, eigene Änderungsan- träge zu erarbeiten!) Davor hat die FDP Ihren Bundeswirtschaftsminister geschützt, weil er, wie ich gerade in der Pressemeldung gesehen habe, endlich einsieht, dass es nicht so geht, wie Sie es wollen. (Beifall von der FDP – Zuruf von den GRÜNEN: Angst vorm Änderungsantrag! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN – Zuruf: Sie sind nicht in der Lage, einen Gesetzentwurf zu begleiten!) Haben wir noch mehr? Landtag (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])
Berivan Aymaz
Nein, ich gehe davon aus, dass die Frage beantwortet ist. (Dr. Julia Höller [GRÜNE]: Sie wurde nicht be- antwortet!) Damit ist Ihre Redezeit jetzt beendet. (Lachen von den GRÜNEN)
Dietmar Brockes FDP
Nein, ich würde gerne, da ich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Zwischenfrage gestellt worden ist, noch eine halbe Minute Redezeit hatte, noch zum Schluss kommen wollen.
Berivan Aymaz
Herr Kollege Brockes, wir haben das schon berücksichtigt, und Ihre Redezeit war nach der Beantwortung eigentlich auch schon abgelaufen. (Zurufe von den GRÜNEN: Oh! – Ralf Witzel [FDP]: Er hat nur die Zwischenfrage beantwor- tet!) Wenn Sie jedoch versichern, dass das jetzt die letzten zwei Sätze sind und dass es keine langen Sätze sind, dann gestatte ich es doch noch.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bürgerinnen und Bürger wollen verbraucherfreundliche, wirtschaftliche und umsetzbare Regelungen für das Heizen. Wir Freien Demokraten wollen eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes, die sich alle Menschen in diesem Land auch leisten können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und die weitere Redezeit. (Beifall von der FDP – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Heiterkeit von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun der Kollege Herr Schrumpf das Wort.
Fabian Schrumpf CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Brockes, ich werde versuchen, mich Ihrer Rede und Ihrem Antrag aus psychologischer Sicht etwas zu nähern. (Ralf Witzel [FDP]: Lieber fachlich! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Beim Blick nach Berlin konstatieren wir die Beteiligung der FDP an einer toxischen Dreiecksbeziehung. (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN) 26.05.2023 Sie sind dort nämlich Teil einer Regierungsbeziehung, die von Giftigkeit, Konflikten und emotionaler Instabilität geprägt ist. (Zurufe) Diese toxische Ampeldynamik führt zu einem ständigen Konkurrenzkampf, Eifersucht, Schuldzuweisungen und bei Ihnen, lieber Herr Kollege Brockes, offenbar auch zu einem erhöhten Maß an emotionaler Anspannung. (Heiterkeit von der CDU und den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund fällt der FDP-Antrag wohl unter die Diagnose „Überkompensationsverhalten“. (Beifall von Christina Schulze Föcking [CDU] – Heiterkeit von den GRÜNEN) So bezeichnet man nämlich den Mechanismus, bei dem eine Seite versucht, Defizite oder Unzulänglichkeiten in einem Bereich ihres Lebens, hier offenbar Ihrer Regierungsbeteiligung in Berlin, durch übermäßige Anstrengungen in einem anderen Bereich, wie mit dieser Antragsinitiative im Landtag von Nordrhein-Westfalen, auszugleichen. Ziel ist dabei in der Regel, eine Art von Ausgleich, also der Kompensation, zu schaffen, um eine vermeintlich positive Selbstwahrnehmung aufrechterhalten zu können oder um sich von inneren Konflikten und innerer Zerrissenheit abzulenken. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, trifft doch hier wirklich den Nagel auf den Kopf. (Beifall von der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie fordern in diesem Antrag die Landesregierung unter anderem in 10 Ihrer insgesamt 14 Forderungspunkte dazu auf, sich für Themen in reiner Bundeszuständigkeit einzusetzen. So weit so gut, aber liebe FDP, lieber Herr Kollege Brockes, warum sitzen Ihre Kolleginnen und Kollegen dann eigentlich in Berlin und sind noch Teil der Ampel? Warum setzen Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht einfach dort diese Forderungen aus Ihrem Antrag um? (Zuruf von den GRÜNEN: Ja!) Verfolgt man die mediale Berichterstattung, sollte man meinen, dass die FDP in Berlin auf der Oppositionsbank sitzt. Das muss ich Ihnen echt lassen: Sie machen da eine großartige Oppositionsarbeit. (Beifall von der CDU – Heiterkeit von den GRÜNEN) Aber eines dürfen wir natürlich bei aller zugespitzten politischen Debatte nicht vergessen. Wir sprechen hier über ein Gesetzesvorhaben des Bundes, welches die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land umtreibt wie derzeit kaum ein anderes. Für viele Menschen stellen sich existenzielle Fragen, welche Landtag Auswirkungen sie auf ihr Eigentum, auf ihre Altersvorsorge zu erwarten haben. Daher ist es umso bedauerlicher, dass wir auch die Führungsstärke des Bundeskanzlers vergeblich suchen. Damit wären wir dann beim Entschließungsantrag der SPD. Sie fordern dort größtenteils Punkte, die wir in Nordrhein-Westfalen längst adressiert haben; denn wir betrachten die kommunale Wärmeplanung als integralen Bestandteil von Stadtentwicklung. (Zustimmung von den GRÜNEN) Dazu hat das Land bereits, liebe Mona Neubaur, das Kompetenzzentrum Wärmeplanung an den Start gebracht, mit dem wir die Wärmewende nun konsequent und systematisch angehen. Wir unterstützen unsere Kommunen dabei, die richtigen Entscheidungen für eine klimaneutrale Zukunft der Wärmeversorgung zu treffen. So geht seriöse Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ja, der Kabinettsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes auf Bundesebene ist – das wird hier niemanden überraschen, dass ich das als Redner für die CDU-Fraktion sage – aus Sicht unserer Partei sicherlich noch mehr als ausbaufähig; denn die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht ein Gesetz, das Planbarkeit garantiert und keine Fixierung auf einzelne Technologien enthält. Die staatliche Förderung muss zeitgleich sichergestellt und deren Konditionen müssen konkreter ausformuliert sein. So müssen wir den Menschen mehr Sicherheit geben und dürfen sie nicht weiter verunsichern. Schließlich darf ein neues GEG auch nicht die Leistungsfähigkeit unseres phantastischen Handwerks überstrapazieren. Kurzum: Wir brauchen ein technologieoffenes und sozialverträgliches Gesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Nordrhein-Westfalen machen wir, worauf es ankommt; denn unsere schwarz-grüne Zukunftskoalition arbeitet zielorientiert und fokussiert, und das werden wir genauso beibehalten. Diese Arbeitsweise kann ich der Berliner Ampel nur wärmstens empfehlen, dann bleiben uns nämlich auch solche Anträge erspart, die wir selbstverständlich ablehnen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Kollege André Stinka das Wort. 26.05.2023
André Stinka SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade Olaf Scholz eine SMS geschrieben und bin dankbar, dass er über so viel Temperament verfügt, weil ich glaube, dass das dazu beitragen wird, dass die beiden hier dann in Ruhe noch einmal darauf gucken, worauf es eigentlich ankommt. Dietmar, das muss ich dir auch sagen: Es geht um Klimaschutz, es geht darum, dass das, was wir sonntags sagen, montags auch umgesetzt wird. Ich kann nur empfehlen, dass wir der CDU keine Vorlage geben, einer CDU, die 16 Jahre alles verpennt hat, (Fabian Schrumpf [CDU]: Wer war denn auch dabei?) sich hier hinstellt und über Wärmewende redet, während Herr Spahn aus Nordrhein-Westfalen (Beifall von der SPD) Innovationen ablehnt und das Gesetz rückabwickeln will. Da frage ich die Grünen, wie ihr das übereinander bekommt. Herr Spahn hat heute wieder deutlich gemacht, dass er das Gesetz rückabwickeln und Öl- und Gas-Heizungen wieder einbauen will. Gleichzeitig hat er über Atomenergie gesprochen. Darauf, wie ihr es schaffen wollt, das mit Innovationen zu verbinden, bin ich sehr gespannt. (Beifall von der SPD) Sie sind diejenigen, die hier mit den Sorgen der Menschen Wahlkampf betreiben und hier so tun, als würden Sie das alles organisieren. Sie machen die Leute bekloppt, Sie, niemand anderes! Das will ich Ihnen mal ganz klar sagen. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Herr Kollege, es liegt eine Zwischenfrage vor, und zwar von der Kollegin Jule Wenzel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Möchten Sie die gestatten? (Jule Wenzel [GRÜNE]: Die Frage ist vom Kol- legen Röls-Leitmann!) – Sorry, die Kolleginnen und Kollegen setzen sich manchmal auf andere Plätze. (André Stinka [SPD]: Wer denn jetzt?) Es ist der Kollege Röls-Leitmann. Möchten Sie die gestatten?
André Stinka SPD
Ja, natürlich.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Ganz herzlichen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Meine Frage ist, was Sie konkret an dem Landtag Vorhaben der schwarz-grünen Landesregierung, die kommunale Wärmeplanung konkret in den Kommunen zu unterstützen, sodass dort eine Strategie entsteht, wie man zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung kommt, zu kritisieren haben. Das ist ja das Kernvorhaben, das wir in diesem Bereich haben, wobei wir die Kommunen umfangreich unterstützen wollen. Vor dem Hintergrund der ersten Sätze Ihrer Rede würde mich hierzu Ihre Meinung interessieren. – Ganz herzlichen Dank.
André Stinka SPD
Ich kritisiere das genauso wie bei der Windkraftplanung, dass Sie den Menschen vor dem Hintergrund von Personalknappheit und Finanzknappheit gerade mit Blick auf die Metropolkommunen Versprechungen machen, die sich in der Geschwindigkeit so nicht halten lassen. Wir hatten hier die Debatte mit dem Innenminister, wo er deutlich gemacht hat, wie stark die Bezirksregierungen belastet sind. Wenn Sie mit Ihrer Kommune mal reden, wie viele sich im Bauamt mit der Wärmeplanung beschäftigen, dann werden Sie sehen, dass sie zu wenige Leute haben. Erster Punkt. Zweiter Punkt. Das hat die SPD immer kritisiert. Die Planung ist ja schön, aber Sie müssen auch den Kommunen gerade beim Thema „Altschuldenregelung“ die Möglichkeit geben, zu bauen. Das kritisieren wir an Ihrem Beschluss, Herr Röls-Leitmann. (Beifall von der SPD) Ich fange mit meiner Rede noch einmal an. Ich habe sie mit einem FDP-Zitat eingeleitet. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich Walter Scheel, FDP-Mitglied und Vizekanzler 1969: „Es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun. Aufgabe des Politikers ist es, das Richtige zu tun und es populär zu machen.“ Ich sage das vor dem Hintergrund, dass wir hier zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Debatte erleben, bei der es mir manchmal so erscheint, als hätten wir das, was wir eigentlich organisieren wollen, völlig aus dem Blick verloren. Wir diskutierten in der letzten Woche über einen Gesetzentwurf, der nicht einmal dem Bundestag vorlag. Das müsste auch dir, Dietmar Brockes, bekannt sein. Wir diskutieren darüber, dass es nicht nur eine Ausrichtung auf die Wärmepumpe gibt. Und wir diskutieren darüber – da schaue ich wieder in Richtung der CDU – dass am Sonntag alle und auch Ihr Ministerpräsident immer sagen: Schöpfungsbewahrung ist uns sehr wichtig. Wenn aber dann gesprungen wird, dann schämen Sie sich nicht, mit den berechtigten Sorgen der Menschen, die ein Anrecht auf Klarheit haben, Wahlkampf zu machen. Das ist das, was wir Ihnen hier massiv vorwerfen. 26.05.2023 (Beifall von der SPD) Die CDU hat im Bundestag auch auf die CO - Bepreisung hingewiesen. Die CO -Bepreisung trifft genau die Menschen, die sich keinen neuen Heizkessel leisten können. Sie trifft genau die, die wenig Geld haben. Sie lassen die Menschen erfrieren. (Lebhafte Zurufe von der CDU) Sie gaukeln Ihnen vor, es kann alles so bleiben. Das ist Ihr Riesenfehler. (Weitere Zurufe von der CDU) – Ja, das ist Ihr Fehler, und da sind Herr Spahn, Herr Merz und Herr Linnemann vornedran. Das sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit. (Beifall von der SPD – Fortgesetzt Zurufe von der CDU) Wir wissen, dass wir uns den Herausforderungen der Energiewende und des Klimawandels stellen müssen. (Zuruf von den GRÜNEN) Es steht außer Frage, dass wir außer sonntags auch montags, dienstags und mittwochs darüber reden müssen, wie wir den Wärmesektor mit 80 % Wärmenachfrage organisieren können. Das ist keine Frage. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Wir Sozialdemokraten wollen auch – das muss das Ziel sein, was die Akzeptanz betrifft –, dass es sozial gerecht zugeht. Mieterinnen und Mieter in alten Wohnhäusern sind diejenigen, die am meisten von dieser Energiewende betroffen sein werden. Deswegen wird sich die Regierung darum kümmern müssen, dass es sozial abgefedert wird. Das ist das Anliegen der SPD-Fraktion. Wir können nicht 80 % der Bevölkerung, die in diesen Fragen … (Zurufe von der CDU – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Wie denn, Herr Stinka?)
Berivan Aymaz
Bevor …
André Stinka SPD
Das wird im Bundestag diskutiert. Gerade Sie, die Sie die Mietpreisbremse verhindert haben, wollen hier den Mieterschutz angehen. Das ist ja lächerlich! (Beifall von der SPD – Widerspruch von der SPD) Sie haben sich nie um den Mieterschutz gekümmert. Frau Scharrenbach macht in diesem Bereich nichts. Und dann wollen Sie sich jetzt um die Mieter kümmern. Das ist nicht besonders geschickt. (Lebhafte Zurufe von der CDU) Landtag
Berivan Aymaz
Herr Kollege …
André Stinka SPD
Wir wollen …
Berivan Aymaz
Herr Abgeordneter Stinka, ganz kurz: Ich muss Sie leider wieder unterbrechen. Bevor Sie auf die Zwischenrufe eingehen, möchte ich doch darauf hinweisen, dass es eine ordentlich angemeldete Zwischenfrage gibt, und zwar von Herrn Schrumpf. Möchten Sie die gestatten?
André Stinka SPD
Ja, natürlich.
Fabian Schrumpf CDU
Danke, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade wortwörtlich gesagt – und da ist bei aller parlamentarischen Aufgeregtheit meine Hoffnung, dass Sie das nicht wirklich sagen wollten –: Die CDU lässt Menschen erfrieren. Wollen Sie jetzt die Gelegenheit nutzen, (Zurufe von der SPD: Oh!) diese infame Behauptung richtigzustellen? (Beifall von der CDU)
André Stinka SPD
Wenn Sie meinen Ausführungen gelauscht hätten, wüssten Sie, das ich gesagt habe, Sie lassen die Leute im Unklaren darüber, dass die Preissteigerung ab 2027 in der CO - Bepreisung genau die trifft, die sich keine Umstellung leisten können, und Sie werden sie frieren lassen. (Fabian Schrumpf [CDU]: Nein, das haben Sie nicht gesagt! – Dr. Ralf Nolten [CDU]: Sehen wir im Protokoll! – Zuruf: Stehen Sie doch dazu! – Unruhe)
Berivan Aymaz
Wir fahren fort.
André Stinka SPD
Ich brauche das gar nicht weiter auszuführen. Punkt. (Beifall von der SPD) Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass im Gesetz bereits jetzt die Technologieneutralität enthalten ist. Wir wissen als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen auch, dass die Gegebenheiten – Stadt, Land, Metropolregion, nicht Metropolregion – völlig unterschiedlich sind. Deswegen setzen wir stärker auf Nah- und Fernwärmenetze. Wer auf der E-world war, weiß, dass die Nachfolgeunternehmen von STEAG in dem Bereich tätig sind. Wir setzen auf strombetriebene Luft- und 26.05.2023 Wärmepumpen, und wir setzen auf Hybridheizung. Wer lesen kann, ist hier ganz klar im Vorteil. Für uns ist wichtig – das will ich am Ende der Debatte noch einmal einbringen –: Wenn wir Politik glaubhaft machen wollen, müssen wir zu den Zielen, die wir sonntags immer bekräftigen, Klarheit in die Debatte bringen. Wir wissen alle, welch schwerer Weg vor uns liegt. Ich habe in den letzten Wochen einen Geschmack davon bekommen, dass das in vielen Teilen nicht der Fall ist. Wir sollten mehr Ruhe und Gelassenheit in diese Debatte bringen. Ich bin dankbar, dass Olaf Scholz über dieses Temperament verfügt. (Zurufe und Lachen von der CDU) Ich hoffe, dass wir im Sinne der Menschen eine Situation herbeiführen, in der dieses Land sich diesen Innovationen stellt. Bei „Innovation“ fällt mir natürlich nicht die CDU ein, aber wir werden das hinbekommen. Da bin ich mir absolut sicher. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun der Kollege Röls-Leitmann.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als FDP hinterlegen Sie mit diesem Antrag hier im Landtag noch einmal, wie schrecklich Sie das alles in der Ampel in Berlin finden. Das können Sie natürlich tun. (Dietmar Brockes [FDP]: Nur das Gesetz!) – Okay, ich höre, das ist nur das eine Gesetz. (Zuruf von der CDU: Das wird jetzt überarbei- tet!) Mir brennt wirklich etwas auf der Seele. Ich habe ein großes Problem damit, wenn man über Wochen und Wochen Falschinformationen über die Inhalte des Gesetzentwurfs verbreitet und dann anfängt, (Beifall von den GRÜNEN) in diesem Antrag mit der Verunsicherung der Menschen zu argumentieren. Das ist einfach destruktiv. (Beifall von den GRÜNEN) Das ist einfach destruktiv, und so kann diese Herausforderung der Wärmewende einfach nicht gelingen. Ich möchte bei meiner Rede nicht, wie ich es schon in vorherigen Reden zum GEG und der Debatte um die Wärmewende gemacht habe, alle Redezeit dafür aufbrauchen, ausschließlich kleinteilig richtigzustellen, was dazu alles an falschen Informationen unterwegs ist. Was Sie mit Ihrem Antrag auch tun, ist, eine Landtag Vorlage darüber abzugeben, wie Sie es sich vorstellen, und dazu möchte ich ein paar Dinge sagen. Eines noch: Der zweite Absatz des vorliegenden Antrags ist natürlich der Hammer. Dort schreiben Sie von Überarbeitungsbedarf, der gesehen wird und der im laufenden parlamentarischen Verfahren angemeldet und angemahnt wird. Das Verfahren läuft aber noch überhaupt nicht. Wenn man diese Herausforderung wirklich angehen und das Gesetz besser machen will, damit es am Ende ein guter Aufschlag ist dafür, dass die Wärmewende in diesem Land gelingt, dann muss man sich auch trauen, sich der parlamentarischen Auseinandersetzung zu stellen. Dann soll man konkret werden. Dann soll man Anhörungen machen. Dann ist es ehrliche Politik. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der Antrag legt aber auch sehr grundsätzliche Dinge darüber offen, wie Sie auf diese Debatte gucken und was Ihr Ansatz ist. Einerseits beklagen Sie den hohen zeitlichen Anpassungsdruck, der durchs GEG entstehen würde. Der zeitliche Anpassungsdruck kommt aber doch nicht durch das GEG zustande, sondern durch die grausame Realität der Klimakrise und durch die Tatsache, dass eine Heizung, wenn sie erst mal eingebaut ist, minimal 20 Jahre läuft. Wir haben das Klimaziel „Klimaneutralität 2045“. Wenn man das ernst meint und wenn man die Klimawissenschaft, laut der das schon ziemlich spät gegriffen ist, ernst nimmt, dann ist doch vollkommen klar, dass wir in allen Bereichen einen hohen zeitlichen Anpassungsdruck haben. Das GEG ist nicht der Auslöser, sondern eine Antwort darauf. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Kollege Röls-Leitmann, es liegt eine Zwischenfrage vom Kollegen Herrn Brockes vor. Möchten Sie diese gestatten?
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Ja, gestatte ich.
Berivan Aymaz
Sie haben das Wort, Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich denke, dass Ihnen nicht entgangen ist, dass wir den Antrag gestellt haben, um diese parlamentarische Debatte als Liberale zu führen. Von daher sehe ich Ihren Vorwurf nicht. 26.05.2023 Umgekehrt ist in der parlamentarischen Debatte – ich habe es eben deutlich gemacht – wichtig, dass man auch mit einem möglichst guten Entwurf in die Runde geht, weil man sonst so scheitert wie Sie mit den Nachtragshaushalten. Haben Sie – das ist meine Frage – eben zur Kenntnis genommen, welche Veränderungen, vier ganz große Bereiche, Ihr Parteifreund Herr Habeck angekündigt hat und damit auch wirklich den überwiegenden Teil des Gesetzes – wenn er es so macht, wie er es jetzt angekündigt hat – deutlich verändern wird? Könnten Sie sich vorstellen, dass das an der bisherigen Haltung der FDP gelegen hat? (Zuruf von Fabian Schrumpf [CDU])
Berivan Aymaz
Eine Frage.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Ich habe die Ankündigungen vom Bundeswirtschaftsminister wahrgenommen, und ich nehme auch wahr, dass die ein ziemliches Stück von dem entfernt liegen, was Sie hier vorschlagen. Ich finde, es ist an der Zeit, mit dem Märchen vom CO -Zertifikatehandel, der beim Klimaschutz alles alleine lösen wird, aufzuräumen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ja, der CO -Preis und der Zertifikatehandel sind ein Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Wenn man sich aber ansonsten komplett zurücklehnt und sagt, der Markt regele das schon alles, dann gibt es genau zwei mögliche Szenarien. Entweder verknappt man die Zertifikate so stark und lässt den CO -Preis so stark ansteigen, dass es zu enormen sozialen Verwerfungen kommt, oder man lässt es gemächlich angehen, weil man niemanden groß belasten will. Dann bleibt der CO -Preis für den Klimaschutz aber wirkungslos. Das macht deutlich: Entweder ist Ihnen soziale Gerechtigkeit egal, oder Ihnen ist Klimaschutz egal – vielleicht sogar von beidem ein bisschen, und das wäre echt fatal. (Beifall von den GRÜNEN – Zurufe von Ralf Witzel [FDP] und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Ich halte also fest: Zwischen dem, was der Bundeswirtschaftsminister angekündigt hat, und Ihren Vorstellungen, die Sie in dem Antrag skizziert haben, wie man das löst, liegen Welten von Unterschieden. Ich glaube, das ist auch genau richtig so, weil das GEG eine geeignete Antwort auf die Herausforderungen der Wärmewende, der Transformation unserer Heizungen in den Wohngebäuden sein soll. (Beifall von den GRÜNEN) Landtag Kollege Stinka, es tut mir fast schon ein bisschen leid, dass Sie mit Ihrem umfangreichen Entschließungsantrag in diese Debatte reingeraten. Ich finde es auch schade, dass der Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen wird, weil jetzt alles in einen Topf geschmissen wird. Das wird Ihrem Antrag nicht komplett gerecht. (Beifall von den GRÜNEN) Es stehen darin nämlich einige Punkte, die – da kann ich, glaube ich, für beide regierungstragenden Fraktionen sprechen – wir ganz ähnlich sehen, und andere, die wir unterschiedlich sehen. Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen, den auch Kollege Brockes angesprochen hatte: die Rolle der Gasverteilnetze, die Sie als ersten Punkt nennen. Ich finde es total wichtig, dass die Sozialverträglichkeit im Mittelpunkt steht. Das ist ganz entscheidend, und darum wird es auch bei der Ausgestaltung dieser Transformation zentral gehen. Aber man darf nicht die Augen davor verschließen, dass es unglaublich teuer werden wird, wenn man alles über grüne Gase machen will, das Verteilnetz komplett bestehen bleibt und man alles mit Wasserstoff macht. Das ist keine sozialverträgliche Lösung für diese Transformation. (Beifall von den GRÜNEN) Es ist angesprochen worden: Wir haben auch schon im vorliegenden Entwurf vom GEG eine mögliche Technologieoffenheit. Wir dürfen aber nicht verkrampft an alten Strukturen festhalten, sondern müssen gucken, wie wir diese Transformation hinbekommen können, damit sie auch in Zukunft sozialverträglich die Wärmeversorgung sicherstellen kann. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Aspekt. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Kollege, es liegt eine weitere Zwischenfrage vor, und zwar von dem Abgeordneten Herrn Witzel von der Fraktion der FDP. Möchten Sie die Zwischenfrage gestatten?
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Ja, die gestatte ich.
Berivan Aymaz
Bitte schön.
Ralf Witzel FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Dr. Korte. Sie haben gerade … (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Ich bin nicht Herr Dr. Korte, es tut mir leid! – Heiter- keit) – Entschuldigung. 26.05.2023
Berivan Aymaz
Röls-Leitmann. (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Genau! – Heiterkeit)
Ralf Witzel FDP
Entschuldigen Sie vielmals. (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Einen Dok- tortitel hab ich nicht!) Ich habe mich so auf Ihren Inhalt konzentriert. (Michael Röls-Leitmann [GRÜNE]: Wunder- bar! – Heiterkeit) Ich habe Ihren Ausführungen gerade entnommen, dass Sie großen Wert auf Sozialverträglichkeit legen. Es hat gerade in diesen Tagen – ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt geworden ist – von dem öffentlichen Unternehmen Allbau in meiner Heimatstadt Essen eine Berechnung gegeben – sie haben keinen Riesenanteil am Essener Wohnungsbestand –, was Habecks Gesetz den öffentlichen Wohnungsbaukonzern jetzt kostet. Das macht Investitionen von 400 Millionen Euro aus. Allbau sagt: Selbstverständlich werden wir das auf die Mieten umzulegen haben. Es kann ja auch nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, das alles durch Subventionen zu bezahlen.
Berivan Aymaz
Herr Witzel, die Frage bitte.
Ralf Witzel FDP
Meine Frage ist: Was sagen Ihnen diese Beispiele aus der Realität für Ihren Anspruch von Sozialverträglichkeit? (Beifall von Dietmar Brockes [FDP])
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Herrn Brockes gefällt die Frage, wunderbar! – Herzlichen Dank für die Frage. Sie gibt mir die Möglichkeit, mit einem Missverständnis, das wir grundsätzlich in der Debatte haben, aufzuräumen, nämlich dass immer durcheinandergeworfen wird, dass es natürlich in einigen Bereichen Investitionskosten gibt, es gibt aber auch Betriebskosten. Ein Festhalten z. B. an Gasheizungen mit dem bereits beschlossenen Rahmen des CO -Zertifikatehandels führt ab 2027 zu unfassbar stark steigenden Gaspreisen. (Beifall von den GRÜNEN) Dem sind Mieterinnen und Mieter über die Warmmiete auch ausgesetzt. Deswegen ist der Kernpunkt: Ja, wir haben Investitionskosten, und dafür gerade noch die Überlegungen für die Fördermöglichkeiten konkretisiert, um sie bestmöglich abzufangen. Ich glaube, das ist deutlich; denn damit schützen wir Mieterinnen und Mieter Landtag künftig vor Betriebskosten, die ihnen komplett um die Ohren fliegen werden. (Beifall von den GRÜNEN) Wir müssen uns von dem Gedanken verabschieden, man könne sich zurücklehnen und bloß nicht investieren. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Ihre Vorschläge im Antrag führen zu noch weiter steigenden Betriebskosten, wenn wir einfach nichts tun. Deswegen ist es für den Aspekt der Sozialverträglichkeit wichtig, zu verstehen, dass es einerseits Investitionskosten gibt, andererseits aber auch sehr hohe Betriebskosten, wenn man nichts tut. Das ist ein ganz wichtiges Kernmissverständnis in dieser Debatte. Es wird nicht ohne Investitionen bei dieser Transformation gehen; das ist richtig. Aber wenn wir nicht investieren, dann wird es für alle nur noch viel teurer, und am allerschlimmsten kommt es dann für diejenigen in unserer Gesellschaft, die wenig haben. (Beifall von den GRÜNEN) Ich weiß gar nicht, wie viel Redezeit ich noch übrig habe. – Eine Sekunde? Das ist sehr wenig. Dann möchte ich zum letzten Satz kommen. Die Wärmewende ist eine große Herausforderung. Die Wärmeversorgung muss sozialverträglich sein und klimaneutral werden, und dabei darf der Industrie und anderen Regionen weltweit nicht der Weg zur Klimaneutralität verbaut werden. Diese Herausforderung meistert man nicht ohne jegliches Verbot, mit einem CO -Preis alleine, aber auch nicht mit einer Strategie, die sich aus lauter Angst vor Transformation an alte Strukturen klammert. Die vorliegenden Anträge lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD spricht nun der Abgeordnete Herr Clemens.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Das Gebäudeenergiegesetz ist bürokratisch, teuer und kontraproduktiv – für den sogenannten Klimaschutz genauso wie für den gesamtgesellschaftlichen Wohlstand, den früh aufstehende Bürger Tag für Tag erwirtschaften. Wer will bestreiten, dass ein innovationsfreundlicher, technologieoffener Ansatz besser ist als grüne Verbotspolitik? Doch auch die FDP bekennt sich immer noch zu den globalen Klimaschutzzielen, zu einem geradezu religiös inszenierten Vorwand, um die Welt zu retten. Sie glauben neuerdings, dies allein mit der 26.05.2023 CO -Bepreisung und Subventionen erreichen zu können. Ich darf Sie daran erinnern, dass Ihr Bundesparteitag am 2. Dezember 2021 dem Ampelkoalitionsvertrag mit einer Mehrheit von 92 % zugestimmt hat. Darin heißt es – ich zitiere –: „[Wir] ändern das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wie folgt: Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.“ Das ist doch wohl die entscheidende Regelung in den Gesetzentwürfen aus den Häusern Habeck und Geywitz samt verwandter und verschwägerter Lobby. Sie vollziehen doch bloß den gemeinsamen Koalitionsvertrag. Seinerzeit vertraute die FDP noch selbst auf die klimapolitischen Zwangsmittel. Sie haben auch im Koalitionsausschuss und im Kabinett dem Entwurf zugestimmt. Woher kommt jetzt also dieser Sinneswandel? Nun verweisen Sie auf CO -Preis und Emissionshandel. Sie glauben doch nicht ernsthaft daran, dass so das völlig überzogene CO -Einsparungsziel von 65 % für 2030 erreicht werden kann. Im Gebäudesektor wäre bis dahin eine Absenkung der Emissionen um 40 % zu schaffen. Nach der Schätzung des Ökonomen Sebastian Dullien wären dafür ein CO -Preis von 2.500 Euro je Tonne und ein Gaspreis von 62 Cent pro Kilowattstunde erforderlich. Man müsste alle drei Instrumente, also CO -Preis, Subventionen und Ordnungsrecht, bis zum Anschlag hochfahren, um dieses Einsparungsziel zu erreichen. Wer das ernsthaft will, hat jedes Maß für das Machbare, Leistbare und Zumutbare verloren. Der spaltet die Gesellschaft und setzt unsere Wirtschaft und den sozialen Frieden aufs Spiel. (Beifall von der AfD) Es kämen erhebliche Kosten auf den Heizungsmarkt in Nordrhein-Westfalen zu, schreiben Sie. Nein! Wo ist Ihr Mut zur Wahrheit? Die erheblichen Kosten kommen auf die Bürger zu, und zwar sowohl auf die Mieter als auch auf die Eigentümer. Haben Sie eine Vorstellung vom Ausmaß der notwendigen Subventionen für das Klimageld in gleicher Höhe für alle Bürger – wie Sie das wollen – und der gleichzeitigen Subvention der energetischen Gebäudesanierung? Es ist doch keine liberale Politik, sich utopische Ziele zu setzen und sie dann ohne Rücksicht auf die Kosten herbeizusubventionieren. Übrigens: Geld, das massiv in den Bestand fließt – ob privat oder öffentlich –, fehlt an anderer Stelle, etwa beim Neubau von Häusern und Wohnungen, wo jetzt schon Hunderttausende fehlen. Ihr neuer Ansatz ist genauso wie Ihr alter zum Scheitern verurteilt. Was Sie hier versuchen, ist, Schützenhilfe für Ihre Bundestagsfraktion zu leisten. Sie wollen dem Bürger immer noch weismachen, dass die Landtag Klimaziele sozialverträglich zu erreichen seien. Doch das sind sie nicht! (Beifall von der AfD) Was glauben Sie denn, was Sie mit Ihren nachgeschobenen Manövern jetzt noch erreichen können? Mehr als ein bisschen GEG-Kosmetik ist doch gegen Ihre Koalitionspartner in Berlin nicht zu machen. Das Verfassungsgericht und die EU-Klimaschutzverordnung fordern z. B. nur 55 % und nicht 65 %. Sie hätten besser eine deutliche Absenkung des globalen CO -Ziels für 2030 fordern können. Das wäre sicherlich konstruktiver gewesen. Ihre Parteifreunde hätten diese Koalition im Bund unter diesen Voraussetzungen niemals eingehen dürfen; Ihre Regierungsfähigkeit wurde eben schon von den Grünen angezweifelt. Der ehrlichste Weg wären Neuwahlen im Bund. Aber dazu haben Sie wahrscheinlich nicht den Mut, denn Sie wollen lieber schlecht regieren als gar nicht regieren. (Beifall von der AfD) Ihrem Antrag können wir natürlich nicht zustimmen und dem Entschließungsantrag der SPD auch nicht, weil Sie beide die Wurzel des Problems nicht anpacken. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Landesregierung hat nun Ministerin Mona Neubaur das Wort. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es würde mir relativ leichtfallen, über das, was gerade in Teilen gelaufen ist, vom Leder zu ziehen. Ich sehe uns als Politikerinnen und Politiker der demokratischen Fraktionen in einer krisenhaften Zeit, in der wir eine riesige Herausforderung stemmen müssen. Ursächlich dafür ist, dass erstens die Klimakrise als das Symptom der ökologischen Krise Realität ist und uns zweitens der Angriffskrieg Russlands auf die Menschen in der Ukraine zu einem viel schnelleren Umdenken zwingt. Wir als gewählte Politikerinnen und Politiker sollten deshalb etwas anderes machen, als hier mit Unwahrheiten am Rednerpult zu brillieren oder (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) mit parteipolitischem Geplänkel: die einen, nein, doch die anderen. Nach all dem, was in den letzten Wochen vor allem durch einen Teil der Bundesregierung erfolgt ist, nämlich eine massive Verunsicherung in die Mitte der Gesellschaft zu bringen, sollten wir hier im 26.05.2023 Landtag dazu beitragen, Ruhe und Zuversicht in die Gesellschaft zu bringen, und vor allem Sicherheit mit Blick auf den Herausforderungsmarathon, vor dem wir stehen, ausstrahlen. (Zuruf von Markus Wagner [AfD]) Das wäre trotz aller berechtigten Kritik und der Verbesserungsnotwendigkeit einzelner Gesetzentwürfe notwendig. Lieber Herr Brockes, notwendig wäre auch, dass eine FDP auch in NRW ihre Möglichkeiten nutzt, um dem Bundesfinanzminister zu sagen: Es gibt Vorschläge, wonach Menschen mit einem Einkommen von bis zu 20.000 Euro pro Jahr zu 80 % unterstützt werden sollen, wenn eine neue Heizung eingebaut werden muss, weil die alte kaputt ist. – Das sind die Antworten, die die Menschen, die verunsichert sind, zu Recht einfordern. Das wäre auch der richtige Weg, um die soziale Gerechtigkeit im Wandel zu begleiten. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Der bisher vorliegende Gesetzentwurf des GEG beinhaltet eine Technologieoffenheit, weil schon jetzt darinsteht, dass wasserstofffertige Gasthermen eingebaut werden können. Ich möchte als Mitglied einer Landesregierung eindeutig festhalten: Es gibt keinen Zwang. Heizungen, die repariert werden können, werden repariert. Heizungen, die nicht repariert werden können und deswegen ausgetauscht werden müssen, sollen den Anspruch erfüllen, als Grundlage 65 % erneuerbare Rohstoffe zu haben. – Das steht in diesem GEG, und das bedeutet eine Technologieoffenheit. Es ist gut, dass Robert Habeck nicht aufhört, zu versuchen, die Regierung obgleich der zu bewerkstelligenden Herausforderungen zusammenzuhalten. Es ist gut, dass er die Vertreterinnen und Vertreter der ampeltragenden Fraktionen einlädt und sagt: Lasst uns zusammen die Nachbesserungen besprechen. Ich bin bereit, mit dem auch von Christian Lindner beschlossenen Gesetzentwurf jetzt die Veränderungen im parlamentarischen Verfahren vorzunehmen. – Die FDP hat sich dem, obwohl sie zugestimmt hat, bisher leider verweigert, und ich hoffe, dass die FDP zur Vernunft kommt. ([Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Sehr geehrte Frau Ministerin, es liegt eine Zwischenfrage von Herrn Brockes von der Fraktion der FDP vor. Möchten Sie die Zwischenfrage gestatten? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Gerne. Landtag
Dietmar Brockes FDP
Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade versucht, die Unruhe praktisch allein an den Nachfragen der FDP festzumachen. Können Sie sich vielleicht vorstellen, dass dieser sehr schlecht gemachte, ideologische Gesetzentwurf, der von Herrn Habeck scheinbar endlich nachgebessert wird, zu dieser Unruhe beigetragen hat? Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Lieber Kollege Brockes, der von Ihnen erwähnte Gesetzentwurf trägt auch die Stimme der Kabinettsmitglieder der FDP. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und Carlo Clemens [AfD] – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Mir ist das Thema ernst, und mir ist klar, dass es für die Menschen eine Herausforderung ist, diesen für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen folgen zu können. Deshalb will ich den Fokus darauf richten, wie wir in Nordrhein-Westfalen das machen. Wir adressieren richtigerweise an den Bund, die Unterstützung für die Investitionskosten sozial gerecht auszugestalten. Ich habe einen Vorschlag dazu genannt, was wir als notwendig erachten. Wir in Nordrhein-Westfalen sehen das GEG als einen Teil eines Instrumentenmixes für die Wärmewende. Dazu kommen der Emissionshandel und die CO -Zertifikate. Es ist auch jetzt nicht vorgesehen, dass eines alles regelt. Ein Punkt. Ich war gestern in Marl. Dort gibt es ein neues, wasserstofffertiges großes Kraftwerk eines Unternehmens, das aktuell mit Gas und perspektivisch mit Wasserstoff betrieben wird. Das habe ich eingeweiht. Dazu möchte ich gerne sagen: Genau so machen wir das in Nordrhein-Westfalen. – Sie können sich auf den Internetseiten des LANUV alle das Wärmekataster angucken. Darüber erhalten die Kommunen, die Energieversorger und die Eigentümer von Gebäuden bereits jetzt eine relativ gebäudescharfe Lage der Situation. Wenn Sie sich das angucken, werden Sie auch sehen, welche Potenziale zum Beispiel in der Fernwärmenutzung liegen. Wir müssen politisch lösen, dass im Moment 60 % der Wärmeversorgung auf der Grundlage von Gas erfolgt. Wenn wir die klugen Instrumente nutzen, wie wir das als Landesregierung machen, Frau Scharrenbach, Frau Neubaur, die gesamte Landesregierung zusammen, und damit diejenigen unterstützen, die das am Ende umsetzen müssen, dann gehen wir den Schritt in die Richtung, dass passiert, was von uns gefordert wird. 26.05.2023 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP]) Deswegen sind alle aufgefordert, in der Sache hart zu diskutieren, allerdings ohne die Debatte durch den Überbau von Falschbehauptungen oder Fehlmeinungen bei wenig Fakten weiter anzuheizen. Es gilt, die berechtigten Sorgen von Handwerkerinnen und Handwerkern – wie sollen wir das schaffen? – zu transportieren. Das tun wir als Landesregierung gegenüber der Bundesregierung. Das sind die berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger, die mitmachen wollen. Aktuelle Umfrage heute: Über 50 Prozent stimmen zu, (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) dass wir die Wärmewende brauchen. Lassen Sie uns also gemeinsam den klugen Mix finden. Wir sollten, wo nötig, zielgenau Investitionen für die Wärmewende unterstützen und die Unberechenbarkeit der Betriebskosten, dadurch dass wir weiter an fossilen Energieträgern festhalten würden, beenden. So können wir auf Basis von Erneuerbaren, auf Basis von Rohstoffen, die den Klimaansprüchen genügen, die Wärmewende zum Gelingen bringen – im Sinne von 18 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war ja eine sehr lebendige Debatte. Hier und da gab es auch Redezeitüberschreitungen. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 2 Minuten und 14 Sekunden überschritten hat, was ja möglich ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass allen Fraktionen genau diese Redezeit noch zur Verfügung stehen würde. – Ich sehe aber keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen über zur Abstimmung. Wir stimmen erst einmal über den Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/4352 ab. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Also stimmen wir jetzt über den Inhalt des Antrages Drucksache 18/4352 ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage, wer dem Antrag zustimmt. – Das ist die Fraktion der AfD. (Zurufe) – Natürlich korrigiere ich das umgehend: Das ist die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen der CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der AfD. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag Drucksache 18/4352 abgelehnt. Wir kommen jetzt zur zweiten Abstimmung und stimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der Landtag SPD Drucksache 18/4442 ab. Auch hier frage ich: Wer zustimmt dem Entschließungsantrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer enthält sich? – Das ist die Fraktion der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/4442 ebenso abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind somit am Ende unserer heutigen Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag, und vor allen Dingen wünsche ich Ihnen auch schöne Pfingsttage. Bis zum nächsten Mal. Schluss: 13:33 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 26.05.2023
