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Angela Erwin

CDU 26.05.2023 Sitzungen 18/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister stellen sich in den Dienst des Staates und sorgen für Sicherheit und Ordnung in Justizzentren und Gerichten. Dabei werden sie meist nicht besonders auffällig wahrgenommen. Ihre Arbeit hingegen ist unersetzbar. Sie erfüllen einen bunten Strauß an Aufgaben, und es lohnt sich, sich diesen einmal vor Augen zu führen. Justizwachtmeister sorgen primär für Sicherheit und Ordnung in vielerlei Hinsicht. Sie führen Strafgefangene zu den Sitzungen und bewachen sie dort. Sie wickeln Zugangskontrollen von Zeugen und Besuchern ab und sorgen für ein sicheres Gebäude. Im Ernstfall führen sie sogar vorläufige Festnahmen im Gerichtsgebäude durch oder begleiten Gefangene in medizinische Einrichtungen, wo ebenfalls der Wachtdienst anfällt. Besondere Aufgaben kommen Justizwachtmeistern im Umgang mit jugendlichen Arrestanten zu. Sie betreuen sie, indem sie diese an- und aufnehmen, sie beaufsichtigen und verpflegen sowie das notwendige Vollstreckungsheft führen. Neben diesen Kernaufgaben kommen Justizwachtmeistern aber auch eine Reihe an Verwaltungsaufgaben zu, die sie ebenso bewältigen. Das elektronische Verwaltungspostfach wird gepflegt, sämtliche Akten und Vorlagen werden gescannt und digitalisiert. Aktenregister werden geführt, telefonische und persönliche Fragen im Publikumsverkehr werden bearbeitet. Aber auch die Führung der Gerichtsvollzieherverteilungsstelle sowie der Einkauf und die Verwaltung von Verbrauchsmaterialien oder technischhandwerkliche Aufgaben in den Gerichtsgebäuden werden übernommen. Allein die lange Aufzählung der Tätigkeitsfelder von Justizwachtmeistern zeigt, wie wichtig sie für unsere Justiz sind. Die Arbeit der Frauen und Männer in diesem Berufsfeld nötigt mir persönlich großen Respekt und Dankbarkeit ab. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten ist auch der zeitliche Einsatz nicht zu unterschätzen. Bei ihren Aufgaben bzw. Einsatzzeiten müssen Justizwachtmeister eine hohe Flexibilität mitbringen. Uns allen ist die zunehmende Dauer von Verhandlungen ja bekannt. Für ihre Tätigkeit müssen die Frauen und Männer in ihrem Beruf ausreichend und am Puls der Zeit ausgebildet werden. Das gilt nicht zuletzt auch deshalb, weil sie sich immer häufiger Aggressionen ausgesetzt sehen. Die Gesamtdauer der Ausbildung wurde deshalb bereits 2018 von sechs auf neun Monate verlängert. Bekanntermaßen sagt allein die Dauer der Ausbildung aber nicht zwingend etwas über ihre Qualität aus. Ob eine weitere und erneute Verlängerung Landtag deshalb überhaupt notwendig ist, erschließt sich uns nicht. Besonders sollten wir darauf achten, nicht nur über eine abstrakte Dauer zu sprechen, sondern vor allem über Inhalte. Der Schritt der Erweiterung des fachtheoretischen Ausbildungsteils ebenfalls bereits 2018 war deshalb richtig. Bereits jetzt wird der Kernbereich des eigentlichen Ausbildungsangebots zusätzlich durch ein bedarfsgerechtes Fortbildungsangebot der stetigen Weiterbildung ergänzt. (Beifall von der CDU) Zu guter Letzt bleibt noch die Frage der Besoldung, die Sie in Ihrem Antrag thematisieren. Selbstverständlich ist es richtig, die Frage nach der Angemessenheit der Besoldung aufzuwerfen und über eine mögliche Anhebung nachzudenken, auch vor dem Hintergrund gestiegener Lebenshaltungskosten. In der von Ihnen vorgeschlagenen Variante würde der Justizwachtmeisterdienst insgesamt in den mittleren Dienst gehoben. Die Folge daraus: Die Einstiegsvoraussetzungen würden deutlich steigen. Menschen mit einem Hauptschulabschluss oder einem vergleichbaren Abschluss wäre ein Einstieg in dieses Berufsfeld dann nicht mehr möglich. Ab dann wäre ein mittlerer Bildungsabschluss notwendig, was uns vor neue Nachwuchsprobleme stellen würde. Der Vorschlag in Ihrem Antrag ist nicht zu Ende gedacht. Der Überweisung stimmen wir aber selbstverständlich gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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