Silvia Gosewinkel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Meine Damen und Herren! Lesen, Rechnen und Schreiben sind Basiskompetenzen, die ab dem Beginn der Schulzeit erlernt werden. Wir alle wissen, wie wichtig das für unser gesellschaftliches Zusammenleben ist. (Beifall von der SPD) Die IGLU-Studie der letzten Woche macht mehr als klar, dass wir hier nicht wegschauen dürfen. 25 % der Kinder erfüllen die Mindeststandards beim Lesen, Rechnen und Schreiben für die vierte Klasse nicht. Das zeigt klar die Schwierigkeiten der Kinder, Lesen, Rechnen und Schreiben zu erlernen, und zwar unabhängig davon, ob wir hier von Lese-Rechtschreib-Störung, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Legasthenie, Dyskalkulie, Rechenschwäche oder Rechenstörung sprechen, um die geläufigsten Nomenklaturen einmal zu benennen. Eines ist für mich klar: Eine Förderung für die Kinder ist wichtig, damit künftig mehr Kinder gut Lesen, Rechnen und Schreiben lernen werden. Denn ohne Lesesinnverständnis ist auch kein Erkenntniszuwachs in anderen Fächern möglich. Fakt ist: Jedes Kind lernt anders, und jedes Kind hat sein Tempo. Dem müssen wir gerecht werden. Das bedeutet für mich Chancengleichheit und Teilhabe an unserer Gesellschaft. (Beifall von der SPD) In unserem Schulsystem benötigen Kinder erst eine Diagnose, bevor eine Extraförderung möglich ist. Was bedeutet das in der aktuellen Situation für Eltern und für Schülerinnen? Ich nenne einmal ein Beispiel: Der Mutter von Fritz fiel früh in der Schulzeit die Rechtschreibung ihres Sohnes auf. Bei jedem Elternsprechtag hat sie die Lehrer auf die Rechtschreibung angesprochen. Weil die Mutter gut informiert war, hat sie auch auf den seit 1991 vorliegenden Erlass hingewiesen. Die Lehrer winkten allerdings ab: Fritz sei faul, und er solle sich etwas mehr anstrengen. An dieser Stelle zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin: Schülerinnen und Schüler, „deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen“, bekommen einen Nachteilsausgleich. Laut Erlass muss keine Diagnose vorliegen. Auch das Jugendamt betonte, man solle nur in Ausnahmefällen testen, da dies ja auch eine Belastung für die Kinder darstellt. Damit war die Familie gänzlich verunsichert. Da staatliche Strukturen hier nicht weiterhalfen, hat sie sich außerschulisch an ein Lehrinstitut gewendet. Eine LRS wurde diagnostiziert. Für die Diagnose Landtag „LRS“ muss eine Lernstörung ausgeschlossen werden – wieder eine Testung, diesmal durch die Kinderund Jugendpsychologie. Unterdessen vergingen 15 Monate, in denen Fritz in der Schule mit schlechten Noten konfrontiert wurde. Die Freude am Lernen hat Fritz verloren. Mobbing war ein weiteres, sekundäres Symptom. Ich fasse an dieser Stelle einmal die Problematik zusammen: Erstens. Es gibt einen ungenauen Erlass, der Unsicherheiten in der Anwendung von Notenschutz und Nachteilsausgleich erzeugt. Zweitens. Eltern müssen sich oft außerschulisch Unterstützung suchen – und das, wie wir in der Anhörung zum derzeitigen Umgang mit Kindern mit LRS und Rechenschwäche am 8. Februar 2023 hörten, mit einem hohen finanziellen Aufwand. Wir reden von 300 bis 500 Euro im Monat. Hier möchte ich noch kurz erwähnen, dass normalerweise die Erziehungsberechtigten die Kosten für eine Therapie selbst tragen. Nur wenn eine seelische Behinderung droht, können Eltern laut § 35a Sozialgesetzbuch VIII beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe stellen. Das Jugendamt verwies hier aber auf die Zuständigkeit der Schule und den Erlass. Fakt ist: Den Kindern wird gerade nicht wirklich geholfen. (Beifall von der SPD) Der Umgang mit Teilleistungsstörungen bedeutet für die Kinder und Eltern Chancenungleichheit in unserem Bildungssystem – und das bei den vorliegenden Daten der IGLU-Studie. Die bisherigen Drucksachen des Schulministeriums zeigen, dass Sie, Frau Ministerin, gern auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts und eine Vorgabe der KMK warten möchte. Mit Verlaub: Davon profitieren die Kinder und die Eltern jetzt nicht. Auch im Schulausschuss gestern sind Sie gar nicht darauf eingegangen. Die Anzahl der in der Vergangenheit eingegangenen Petitionen zeigt die Ungerechtigkeit an Schulen. Eltern kämpfen um die Anwendung des vorliegenden Erlasses, der nicht in jeder Schule gleichermaßen umgesetzt wird. Und für Dyskalkulie gibt es bisher keinen Erlass. Daher fordern wir basierend auf der Anhörung, dass der Erlass überarbeitet und auch Dyskalkulie berücksichtigt wird, sowie eine Verankerung im Schulgesetz. Dann braucht es zentrale Befundungen für alle Kinder in der Schule, damit wir die Kinder auch entdecken. Eine landesweite Beratungsstelle für die Betroffenen, für Eltern sowie für die Lehrkräfte vor Ort und digital ist einzurichten. Auch auf Mehrsprachigkeit ist zu achten. 26.05.2023 In unserem Schulsystem geht es von Tag eins an darum, Leistung zu liefern. Dazu müssen wir die Kinder aber auch entsprechend ihren Fähigkeiten befähigen. Jedes Kind soll die Chance haben, Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. An dieser Stelle danke ich allen Lehrerinnen und Lehrern, die das berücksichtigen. Laut IGLU-Studie haben sich auch 12 % der Lehrkräfte zu diesem Bereich fortgebildet. Ich bitte um die Unterstützung des Antrags und freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. Ein letzter Hinweis sei mir noch erlaubt. Ich will hier anmerken, dass wir diesen Antrag heute gern, weil uns das inhaltlich wichtig ist, interfraktionell gestellt hätten. Gott sei Dank hat sich die FDP dazu bereit erklärt, aber leider nicht die CDU und die Grünen. Ich freue mich daher wirklich auf die Beratung im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
