Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Personalmangel und Nachwuchsgewinnung sind Probleme in allen Berufsgruppen. Wenn dann allerdings noch die Bezahlung schlecht ist, große Flexibilität bei den Arbeitszeiten erforderlich ist und kaum Aufstiegsmöglichkeiten bestehen, wird die Lage kritisch. So sieht es leider aktuell bei den Justizwachtmeistern aus. Schon jetzt ist die Personalsituation schwierig. Bei größeren Prozessen muss teilweise schon Personal von anderen Gerichten in Nordrhein-Westfalen angefordert werden, um die erforderliche Sicherheit gewährleisten zu können. In der Öffentlichkeit wird leider oft viel zu wenig wahrgenommen und unterschätzt, welch verantwortungsvolle Aufgabe Justizwachtmeister übernehmen. Sie bilden die Säule für eine funktionierende Justiz. Ohne sie wäre ein reibungsloser Ablauf bei Gericht nicht denkbar. Justizwachtmeister sorgen für Sicherheit von Terminen und Sitzungen, vollziehen sitzungs-Landtag polizeiliche Maßnahmen und begleiten Gefangene zu Sitzungen und Terminen. Sie übernehmen oder unterstützen das Bewachen, Festhalten, Festnehmen, Vorführen oder Verhaften einer Person. Zusätzlich nehmen sie zahlreiche weitere Tätigkeiten in der Gerichtsverwaltung wahr. Hinzu kommen auch im Rahmen der Digitalisierung gänzlich neue Aufgaben wie die Betreuung des elektronischen Postfachs. Die bisherige Ausbildung und die Einstufung in den einfachen Dienst wird angesichts der anspruchsvollen und vielfältigen Tätigkeit diesem Berufsbild nicht mehr gerecht. Aktuell absolvieren die Anwärter nur eine Kurzausbildung. Während eines neunmonatigen Vorbereitungsdienstes werden sie praktisch an den jeweiligen Gerichten und Staatsanwaltschaften in die spätere Tätigkeit eingearbeitet, und sie nehmen an einem zehnwöchigen theoretischen Lehrgang teil. Eine Anpassung der Ausbildung an die tatsächlichen Verhältnisse ist unserer Meinung nach dringend geboten. Wir fordern eine Reformierung des Ausbildungsweges zum Justizwachtmeister, wie andere Bundesländer es vorgemacht haben: Thüringen, Bayern und Baden-Württemberg. Wir beantragen eine Ausweitung der Berufsausbildung auf 24 Monate. Bestandteil der neuen Ausbildungsordnung müssen unter anderem vertiefte rechts- und verwaltungstheoretische sowie IT-Inhalte sein. Schlüsselkompetenzen müssen trainiert werden. Der Umgang mit einem zunehmend aggressiven und gewaltbereiten Publikum zum Eigen- und Fremdschutz muss geübt, und Standardsituationen müssen einstudiert werden. Ich nenne hier als Beispiele einsatzbezogene Selbstverteidigung, Deeskalationstraining und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Infolge des größeren Ausbildungs- und Tätigkeitsumfangs sind Justizwachtmeister zukünftig in den mittleren Dienst einzuordnen. Dies bildet die Möglichkeit, die Besoldungsstufe A9 zu erreichen und erhöht so massiv die Attraktivität des gesamten Berufsbildes. (Beifall von der FDP) Durch eine derart umfassende Ausbildungsreform machen wir den Beruf des Justizwachtmeisters in Nordrhein-Westfalen zukunftsfähig und stellen die Weichen dafür, dass er sich trotz Fachkräftemangel in den nächsten Jahren weiter behauptet. Ich freue mich auf die weitere Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
