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Dorothee Feller

26.05.2023 Sitzungen 18/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sowohl für Kinder mit Lese- und Rechtsschreibschwäche als auch für Kinder mit Rechenschwäche ist es wichtig, einerseits eine möglichst frühzeitige Diagnose, andererseits die bestmögliche Unterstützung und Förderung zu gewährleisten, um ihnen trotz der Teilleistungsstörung eine gute Bildungsbiografie zu ermöglichen. Unser LRS-Erlass bildet – und das ist in der Anhörung auch deutlich geworden – eine gute Grundlage, sowohl für die Diagnose als auch für die Unterstützung von Kindern mit Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben. Im Bereich der Rechenschwäche bestehen auch unabhängig vom LRS-Erlass Möglichkeiten der Landtag Diagnose und Unterstützung. Im Fokus des schulischen Alltags, insbesondere an den Grundschulen, steht immer die individuelle Förderung eines jeden Kindes. Die begleitenden Lehrkräfte vor Ort sind daher die maßgeblichen Expertinnen und Experten, um die Kompetenzen und Förderbedarfe der Kinder einschätzen zu können. Zudem wurden an den 53 Schulämtern insgesamt 106 Stellen für Fachberaterinnen und Fachberater eingerichtet, die die Grundschulen beim Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten unterstützen. Der Fokus auf die individuellen Kompetenzen wird an den Grundschulen ab dem kommenden Schuljahr nochmals deutlich verstärkt. So werden wir, unter anderem als Konsequenz aus den Ergebnissen der IQB-Studie, zukünftig einen Schwerpunkt auf die Förderung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Rechnen und Zuhören legen. Beginnen werden wir dabei mit der Förderung der Lesekompetenz als zentrale Schlüsselkompetenz für einen erfolgreichen Bildungsweg, denn zwischen Lesen, Verstehen und mathematischem Denken bestehen enge Zusammenhänge. Durch die Stärkung der Basiskompetenzen werden wir die individuellen Lernausgangslagen aller Kinder, auch jener mit einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche, nachhaltig verbessern und einer Verfestigung von Teilleistungsstörungen entgegenwirken. Selbstverständlich orientieren wir uns mit unseren Maßnahmen immer am aktuellen Stand der Wissenschaft. Daher werden wir den LRS-Erlass daraufhin überprüfen, inwieweit gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind, um eine frühzeitige Diagnose und eine angemessene Unterstützung sowohl für Kinder mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche als auch für solche mit einer Rechenschwäche zu gewährleisten. Dabei werden wir uns auch mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit ein Nachteilsausgleich auch im Falle einer Rechenschwäche ermöglicht werden sollte. Hinsichtlich dieser Überprüfung erhoffen wir uns klare Hinweise von der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht, die zeitnah für den 28. Juni anberaumt ist. Hintergrund für diese Verhandlung sind drei Verfassungsbeschwerden von Abiturienten mit Lese-Rechtschreib-Schwäche hinsichtlich der Zulässigkeit eines Vermerks im Abiturzeugnis, der die Nichtbenotung der Rechtschreibleistung ausweist. Diese Entscheidung hat einen sehr grundsätzlichen Charakter. Daher erwarten wir von der Verhandlung wesentliche Hinweise für den Umgang mit Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten, die wir dann zügig in unsere Überprüfung bzw. Anpassung des LRS-Erlasses einfließen lassen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 26.05.2023

Protokoll ↗