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Rainer Schmeltzer

26.05.2023 Sitzungen 18/35

Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Neubaur in Vertretung von Minister Dr. Limbach. Mona Neubaur*), Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der FDP-Fraktion zielt auf eine erhebliche Verlängerung der Ausbildung des Justizwachtmeisterdienstes von derzeit 9 auf 24 Monate. Zugleich wird in diesem Zusammenhang die Überführung des Justizwachtmeisterdienstes in die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, also in den ehemaligen mittleren Dienst gefordert. Die Landesregierung teilt den Ansatz, den Justizwachtmeisterdienst attraktiver zu machen, kann die Forderungen der FDP aber nicht unterstützen. Nicht Landtag alle hier haben eine Vorstellung von den Aufgaben und der Stellung des Justizwachtmeisterdienstes. Lassen Sie mich daher kurz ausholen. Der Justizwachtmeisterdienst ist mit rund 2.000 Planstellen in Nordrhein-Westfalen die letzte große Beamtenlaufbahn des ehemals einfachen Dienstes. Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleisten seit jeher die Sicherheit und Ordnung in den Gerichten. Sie führen Inhaftierte vor und regeln den Zugang zu den Gerichtsgebäuden. Hinzugekommen sind vielfältige, mit dem elektronischen Rechtsverkehr verbundene organisatorische Aufgaben, zum Beispiel die Erledigung von Arbeiten an EDV-Arbeitsplätzen, im elektronischen Posteingang und der Scanstelle. Ohne die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister – insoweit pflichte ich dem Antrag vorbehaltlos bei – läuft nichts an unseren Gerichten. Dabei sind die Herausforderungen zweifelsohne – auch vor dem Hintergrund der vielfach beklagten gesellschaftlichen Tendenz zur Respektlosigkeit gegenüber öffentlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern – in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nicht zuletzt aus diesen Gründen wurde die Gesamtdauer der Ausbildung der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister bereits im Jahr 2018 von 6 auf 9 Monate deutlich verlängert. Zudem wurde im Jahr 2021 die fachtheoretische Ausbildung im Ausbildungszentrum der Justiz in Monschau erweitert. Dort werden inzwischen auch Kenntnisse insbesondere in den Bereichen „Deeskalation“, „Grundzüge der Psychologie“, „Umgang mit Personen aus fremden Kulturkreisen“, „Waffenkunde“ und „Waffenrecht“ sowie in der „Fremd- und Eigensicherung“ für den Sitzungs- und Vorführdienst, die „Gebäudesicherung“ und die „Eingangskontrolle“ vermittelt. Aus Sicht der Landesregierung können die zur qualifizierten Berufsausbildung notwendigen Fachkenntnisse während der neunmonatigen Ausbildungsdauer hinreichend vermittelt und im Übrigen auch durch ein regelmäßig an den jeweiligen Bedarf angepasstes Fortbildungsangebot ausreichend verstetigt und erweitert werden. Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erledigen ihre Aufgaben – das an dieser Stelle zu betonen, ist mir sehr wichtig – kompetent, effizient und zuverlässig. Anders als der Antrag der FDP dies suggerieren mag, kann ich angesichts der Leistungen, die unsere Justizwachmeisterinnen und Justizwachtmeister tagtäglich erbringen, keine derart gravierenden Ausbildungsdefizite erkennen, die es erforderlich machen würden, die derzeitige Ausbildungsdauer nahezu zu verdreifachen. Soweit darüber hinaus eine Überführung der Laufbahn in den ehemals mittleren Dienst gefordert wird, setzt sich der Antrag nach unserer Einschätzung nicht hinreichend mit den rechtlichen und tatsäch-26.05.2023 lichen Rahmenbedingungen auseinander. Dabei bedarf eine solch gravierende strukturelle Veränderung jedenfalls zunächst einer intensiven Prüfung. Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen. Der Zugang zur Laufbahngruppe 1.1, dem früheren einfachen Dienst, ist Bewerberinnen und Bewerbern mit einem Hauptschulabschluss oder einem vergleichbaren Bildungsabschluss eröffnet. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel zunächst in einem Beschäftigungsverhältnis als Justizhelferin bzw. Justizhelfer eingestellt und durch eine intensive praktische Ausbildung und die zuvor beschriebene fachtheoretische Ausbildung auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorbereitet. Für den Zugang zur Laufbahngruppe 1.2 ist demgegenüber mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss, also zum Beispiel die Fachoberschulreife – früher hätte man mittlere Reife gesagt – erforderlich. Bewerberinnen und Bewerbern, die diesen Bildungsabschluss nicht aufweisen können, bliebe der Zugang somit zukünftig verwehrt. Zweitens. Die Tätigkeit im Justizwachtmeisterinnendienst spricht einen völlig anderen Bewerberkreis an als die Tätigkeit etwa in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten sind Angehörige des mittleren Dienstes. Dort herrscht wie in vielen anderen Laufbahnen ein erheblicher Nachwuchsmangel. Die Laufbahn des Justizwachtmeisters hat im Gegensatz dazu bislang keine gravierenden Nachwuchsprobleme. Wir sollten daher keine künstlichen Hürden aufbauen, weder bei den Zugangsvoraussetzungen noch bei der Ausbildung. Die angespannte Situation in den Ausbildungseinrichtungen des Landes – Sie haben es gerade noch einmal angesprochen, Herr Kollege – in Zeiten des demografischen Wandels ist Ihnen bekannt. Alles in allem: Eine laufbahnrechtliche Überführung des Justizwachtmeisterdienstes in den mittleren Dienst ist daher gegenwärtig kritisch zu sehen. Wir wollen allerdings eine Sache hier noch aufführen. Seit 2018 wurden landesweit rund 300 zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten durch Stellenhebungen in insgesamt über 330 neue Planstellen geschaffen. Allein im vergangenen Haushaltsjahr wurden rund 130 neue Beförderungsstellen nach Besoldungsgruppe A 6 und A 7 geschaffen. Wir prüfen aktuell die Schaffung eines neuen Spitzenamtes A 8 für die Leitung großer Justizwachtmeistereien, denn derzeit sind die Leitungen der Justizwachtmeistereien allesamt mit maximal A 7 bewertet. Dabei gibt es ganz erhebliche Unterschiede in den Größen unserer Gerichte und damit auch in den Größen der Wachtmeistereien. Insgesamt arbeiten wir also kontinuierlich an der Schaffung von Beförderungsmöglichkeiten und einer Landtag besseren finanziellen Ausstattung unseres Wachtmeisterdienstes. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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