Silvia Gosewinkel
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, es freut mich sehr, dass Sie sich des Themas annehmen. In dem Bericht, der uns im vergangenen Jahr kurz vor Weihnachten vorgelegt wurde, klang das noch anders. Für den Bereich der Rechenstörung bzw. Rechenschwäche wurde seitens des Ministeriums verlautbart, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe. Dem ist nicht so. Im medizinischen Bereich liegt eine Leitlinie vor, die konsensbasiert von 22 Fachgesellschaften aufgesetzt worden ist. Da gibt es also viele Befunde, und da muss man nachziehen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass der derzeitige Erlass zur LRS über 30 Jahre alt ist. Der ist nicht gut. Da fehlen – ich habe es zitiert – de facto Sicherheiten für Lehrerinnen und Lehrer, um sich orientieren zu können. Es findet keine zentrale Befundung in den Schulen statt. Die Art und Weise, wie sich viele Lehrer behelfen, nämlich indem sie Atteste fordern, bedeutet für Eltern Ungerechtigkeit – das habe ich in meinem Beispiel auch beschrieben. Ich wünsche mir, dass das künftig Eingang in einen Erlass bzw. in das Schulgesetz findet. Ich würde mich sehr freuen, wenn NRW vorangehen würde, ohne auf die KMK etc. zu warten. Das dauert schon sehr lange, nämlich acht Jahre. – Danke.
